Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1429011.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
30.08.18, 12:00
Aktualisiert
17.09.18, 09:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-06272
Status: öffentlich
Eingereicht von
Schreiter, Franziska
Zigan, Holger
Betreff:
Unterstützung der Stadt für von Entmietung betroffene Mieter*innen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
19.09.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt/Anfagen:
Für das Wohnhaus in der Thierbacher Straße 6 sind umfangreiche Bauarbeiten im Rahmen
einer energetischen Sanierung geplant.
Die Kosten dieser Maßnahmen (Fassade, Fenster, Dach, Balkone) werden als Modernisierungskosten deklariert und sollen laut Modernisierungsankündigung fast vollumfänglich
auf die Mieten der Bewohner*innen umgelegt werden, obwohl es teils Instandsetzungsmaßnahmen sind. Die Beseitigung der massiven Mängel in den Wohnungen (keine Heizmöglichkeiten, teils keine Warmwasserversorgung, Bleirohre,…), die Folge jahrelanger
unterlassener Reparaturen sind und von den Mieter*innen in zahlreichen Briefen angemahnt
wurden, wird hingegen nicht beigekommen. Alle bisher erfolgten und geplanten Reparaturen
müssen auf zivilrechtlichen Weg unsererseits eingeklagt werden.
In der Modernisierungsankündigung werden Baumaßnahmen bzgl. Beginn, Dauer und Ausmaß nur vage dargelegt, weshalb die Mieter*innen dieser widersprachen. Der Eigentümer
kommt in keiner Weise seiner Informationspflicht nach und zeigt sich unkooperativ bzw.
verordnet den Auftragnehmern eine Informationssperre.
Die angekündigte, um mehr als 100% - 250% steigende Miete, ist unverhältnismäßig und
führt in der Konsequenz voraussichtlich zum Auszug aller 30 Bewohner*innen, sowohl aus
dem Haus als auch aus dem Stadtteil. Die aktuelle Durchschnittsmiete in Connewitz
übersteigt in den meisten Fällen die finanziellen Möglichkeiten der Mieter*innen.
Unangekündigte Baumaßnahmen (Dauer, Beginn, betroffene Wohnungen) sind hier exemplarischer Teil einer Entmietungsstrategie, die Bewohner*innen in dem Maße schikanieren
soll, dass sie zum Auszug gezwungen und das Haus kernsaniert werden kann.
Fragen:
(1) Sieht sich die Stadtverwaltung in der Verantwortung, Mieter*innen, die von Entmietung
undVerdrängung betroffenen sind, gegenüber Privateigentümer*innen zu unterstützen und
falls ja, welche Maßnahmen verfolgt die Stadt (auch in Anbetracht der mit dem 17.06.2015
geplanten Einrichtung einer Schlichtungsstelle)?
(2) Die Stadt Leipzig bekannte sich laut eigener Aussage dazu, "ein zentrales Interesse [an]
ausreichenden und auch finanziell angemessenen Wohnraum für alle Bevölkerungsteile in
unserer Stadt" zu haben und dieses auch "zur Verfügung [...] stellen" zu wollen.
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In welchem Maß bietet die Stadt Leipzig im Süden (Connewitz/Südvorstadt) bezahlbaren
Wohnraum (KdU) oder in diesem Falle Ersatzwohnraum an, vor allem in Anbetracht der
leerstehenden LWB-Häuser, welche diesen Anforderungen entsprechen würden?
(3) Welche bauordnungsrechtlichen Instrumente (Zivilrecht ausgenommen) liegen der
Verwaltungim exemplarisch geschilderten Fall vor, um bspw. einen Baustopp und folglich die
umfangreiche Inkenntnissetzung der Mieter*innen zu bewirken?
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