Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1418183.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
20.07.18, 12:00
Aktualisiert
12.01.19, 13:16

öffnen download melden Dateigröße: 116 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05918-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff: Sachgrundlose Befristungen in kommunalen Unternehmen und Eigenbetrieben beenden Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters BA Stadtreinigung BA Stadtreinigung BA Jugend, Soziales, Gesundheit Verwaltungsausschuss BA Eigenbetrieb Engelsdorf Ratsversammlung 07.11.2018 07.11.2018 28.11.2018 05.12.2018 06.12.2018 12.12.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird die Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe der Stadt Leipzig dahingehend sensibilisieren, dass sogenannte sachgrundlose Befristungen nur in Ausnahmefällen erfolgen. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: Rund zwei Drittel der Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe der Stadt Leipzig nutzen das personalwirtschaftliche Instrument der sachgrundlosen Befristung, bei der eine Befristung von bis zu zwei Jahren zulässig ist. So wird aufgrund der Erfahrungen der Unternehmen eine 6-monatige Probezeit zur Einschätzung neuer Mitarbeiter/innen in nachfolgenden Unternehmensbereichen als nicht ausreichend angesehen: - - - Einstellung von Mitarbeiter/innen im Facility- und Cateringbereich, Einstellung von Mitarbeiter/innen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Arbeit finden würden und Unterstützung zur Rückfindung in eine geregelte Arbeit benötigen (z. B. in Hausmeisterbereichen), Einstellung von ungelernten Mitarbeiter/innen, deren Einarbeitung i. d. R. länger als 6 Monate beansprucht, Einstellung von Mitarbeiter/innen im Bereich Hilfen zur Erziehung – insbesondere in stationären Wohngruppen – mit besonderen gesetzlichen Grundlagen, Schichtarbeiten sowie langwierigen Prozessen zum Bindungsaufbau zu den Klienten aufgrund sog. Multiproblemlagen, Einstellung von Mitarbeiter/innen für im Jahresverlauf stark saisonal geprägte Tagesgeschäfte, Einstellung von Mitarbeiter/innen zum Ausgleich unerwarteter Personalausfälle mit nicht bekannten Ausfallzeiten, Einstellung von Mitarbeiter/innen zur Absicherung begrenzter Ausschreibungszeiträume und ungewisser wirtschaftlicher Unternehmenssituationen, z. B. bei Unternehmensneuausrichtungen. Sowohl die Unternehmen als auch die Mitarbeiter sollen beidseitig ausreichend Gelegenheit haben, fachliche Qualifikationen und Arbeitsweisen sowie Unternehmensphilosophien, Arbeitsaufgaben und Arbeitsabläufe kennenzulernen. Hier kann eine Evaluierung nach 6 Monaten zu Fehleinschätzungen und somit zu Folgekosten durch Neubesetzungen von Stellen führen. Darüber hinaus können auch branchenbedingte Anforderungen die Ursache für sachgrundlose Befristungen sein. So verweisen einige Unternehmen und Eigenbetriebe, die im Sozialund Gesundheitswesen agieren, auf Abhängigkeiten von den mit den Kostenträgern verhandelten Belegungszahlen, Personalschlüsseln und Kostenübernahmezusagen. Diese Abhängigkeiten erschweren eine langfristige personelle Planung. Die verhandelten Personalschlüssel müssen nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen eingehalten werden, so dass bei geringerem Personalbedarf eine Personalreduzierung erfolgen muss, die ohne das Instrument der sachgrundlosen Befristungen nur durch betriebsbedingte Kündigungen mit aufwendigen Verfahren zur Sozialauswahl sowie mit Risiken durch Klagemöglichkeiten umsetzbar sind. Ohne sachgrundlose Befristungen könnten zum Teil Auszubildenden und dual Studierenden der Berufseinstieg nicht mehr ermöglicht werden, da nicht immer zum Ausbildungsende unbefristete Stellen frei sind. Die Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH weist darauf hin, dass zur Bindung von Fachkräften im Pflegebereich sachgrundlose Befristungen nicht angewandt werden. Es wird davon ausgegangen, dass mit einer absolvierten Ausbildung auch die entsprechende Fachkenntnis verbunden ist, die im Rahmen der 6-monatigen Probezeit hinreichend eingeschätzt werden kann. Anders verhält es sich bei der Einstellung von ungelerntem Personal. Zu be- 3/4 achten ist hierbei, dass die Arbeit in einem Pflegeheim spezielle Anforderungen an Mitarbeiter/innen stellt. Zumeist bewerben sich derzeit Menschen, die noch nie Berührungspunkte mit der Altenpflege hatten. Diese müssen langsam an den Umgang mit beispielsweise dementen alten Menschen herangeführt werden. Diese Einarbeitung und Fortbildung ist in 6 Monaten nicht zu schaffen. Oftmals stellt sich erst nach einem Jahr heraus, ob die durchaus komplexen Tätigkeiten und die erforderliche Beziehungsarbeit zu den Bewohnern dauerhaft von den Beschäftigten erfüllt werden können. Wenn das der Fall ist, wird das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. 4/4