Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1418183.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
20.07.18, 12:00
Aktualisiert
12.01.19, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05918-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff:
Sachgrundlose Befristungen in kommunalen Unternehmen und Eigenbetrieben beenden
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
BA Stadtreinigung
BA Stadtreinigung
BA Jugend, Soziales, Gesundheit
Verwaltungsausschuss
BA Eigenbetrieb Engelsdorf
Ratsversammlung
07.11.2018
07.11.2018
28.11.2018
05.12.2018
06.12.2018
12.12.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird die Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe der Stadt Leipzig dahingehend sensibilisieren, dass sogenannte sachgrundlose Befristungen nur in Ausnahmefällen erfolgen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer
OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Rund zwei Drittel der Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe der Stadt Leipzig nutzen
das personalwirtschaftliche Instrument der sachgrundlosen Befristung, bei der eine Befristung von bis zu zwei Jahren zulässig ist.
So wird aufgrund der Erfahrungen der Unternehmen eine 6-monatige Probezeit zur Einschätzung neuer Mitarbeiter/innen in nachfolgenden Unternehmensbereichen als nicht ausreichend angesehen:
-
-
-
Einstellung von Mitarbeiter/innen im Facility- und Cateringbereich,
Einstellung von Mitarbeiter/innen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Arbeit finden
würden und Unterstützung zur Rückfindung in eine geregelte Arbeit benötigen (z. B.
in Hausmeisterbereichen),
Einstellung von ungelernten Mitarbeiter/innen, deren Einarbeitung i. d. R. länger als 6
Monate beansprucht,
Einstellung von Mitarbeiter/innen im Bereich Hilfen zur Erziehung – insbesondere in
stationären Wohngruppen – mit besonderen gesetzlichen Grundlagen, Schichtarbeiten sowie langwierigen Prozessen zum Bindungsaufbau zu den Klienten aufgrund
sog. Multiproblemlagen,
Einstellung von Mitarbeiter/innen für im Jahresverlauf stark saisonal geprägte Tagesgeschäfte,
Einstellung von Mitarbeiter/innen zum Ausgleich unerwarteter Personalausfälle mit
nicht bekannten Ausfallzeiten,
Einstellung von Mitarbeiter/innen zur Absicherung begrenzter Ausschreibungszeiträume und ungewisser wirtschaftlicher Unternehmenssituationen, z. B. bei Unternehmensneuausrichtungen.
Sowohl die Unternehmen als auch die Mitarbeiter sollen beidseitig ausreichend Gelegenheit
haben, fachliche Qualifikationen und Arbeitsweisen sowie Unternehmensphilosophien, Arbeitsaufgaben und Arbeitsabläufe kennenzulernen. Hier kann eine Evaluierung nach 6 Monaten zu Fehleinschätzungen und somit zu Folgekosten durch Neubesetzungen von Stellen
führen.
Darüber hinaus können auch branchenbedingte Anforderungen die Ursache für sachgrundlose Befristungen sein. So verweisen einige Unternehmen und Eigenbetriebe, die im Sozialund Gesundheitswesen agieren, auf Abhängigkeiten von den mit den Kostenträgern verhandelten Belegungszahlen, Personalschlüsseln und Kostenübernahmezusagen. Diese Abhängigkeiten erschweren eine langfristige personelle Planung. Die verhandelten Personalschlüssel müssen nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen eingehalten werden, so dass bei geringerem Personalbedarf eine Personalreduzierung erfolgen muss, die ohne das Instrument
der sachgrundlosen Befristungen nur durch betriebsbedingte Kündigungen mit aufwendigen
Verfahren zur Sozialauswahl sowie mit Risiken durch Klagemöglichkeiten umsetzbar sind.
Ohne sachgrundlose Befristungen könnten zum Teil Auszubildenden und dual Studierenden
der Berufseinstieg nicht mehr ermöglicht werden, da nicht immer zum Ausbildungsende unbefristete Stellen frei sind.
Die Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH weist darauf hin, dass zur Bindung von
Fachkräften im Pflegebereich sachgrundlose Befristungen nicht angewandt werden. Es wird
davon ausgegangen, dass mit einer absolvierten Ausbildung auch die entsprechende Fachkenntnis verbunden ist, die im Rahmen der 6-monatigen Probezeit hinreichend eingeschätzt
werden kann. Anders verhält es sich bei der Einstellung von ungelerntem Personal. Zu be-
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achten ist hierbei, dass die Arbeit in einem Pflegeheim spezielle Anforderungen an Mitarbeiter/innen stellt. Zumeist bewerben sich derzeit Menschen, die noch nie Berührungspunkte
mit der Altenpflege hatten. Diese müssen langsam an den Umgang mit beispielsweise dementen alten Menschen herangeführt werden. Diese Einarbeitung und Fortbildung ist in 6
Monaten nicht zu schaffen. Oftmals stellt sich erst nach einem Jahr heraus, ob die durchaus
komplexen Tätigkeiten und die erforderliche Beziehungsarbeit zu den Bewohnern dauerhaft
von den Beschäftigten erfüllt werden können. Wenn das der Fall ist, wird das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.
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