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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1389613.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
17.04.18, 12:00
Aktualisiert
31.08.18, 08:34

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05622-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Einführung digitaler Schulbücher als zusätzliches Angebot Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Jugendparlament Jugendbeirat FA Finanzen FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Jugendhilfeausschuss Ratsversammlung 06.09.2018 10.09.2018 10.09.2018 13.09.2018 17.09.2018 19.09.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Alternativvorschlag: Der Oberbürgermeister prüft die Möglichkeit, ob, wie und zu welchen Kosten Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen zum Schuljahr 2019/2020 Schulbücher der am häufigsten von Leipziger Schulen gewählten Verlage, zusätzlich zur analogen Leihgabe, auch in digitaler Form für den außerschulischen Gebrauch beziehen können. Das Prüf-/Umsetzungsergebnis ist dem Stadtrat spätestens bis zum Ende des 1. Quartals 2019 vorzulegen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Begründung: Die Bereitstellung von Schulbüchern, Arbeitsheften und gleichgestellter Nachschlagewerke basiert auf der Sächsischen Lernmittelverordnung vom 19. Juni 2017. Demzufolge sind ausschließlich Schulbücher und Arbeitshefte in Druckformaten bereitzustellen (§ 1 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Sächsische Lernmittelverordnung). Dies stellt eine Pflichtaufgabe des Schulträgers dar. Die Bereitstellung von Büchern in digitaler Form für den außerschulischen Gebrauch würde privatrechtliche Vertragsverhältnisse nach sich ziehen, welche nicht im Verantwortungsbereich des Schulträgers liegen. Die Auswahl der Schulbücher erfolgt in Eigenverantwortung der Lehrer bzw. Schulen. Nicht jeder Verlag bietet e-books bzw. digitale Schulbücher an. Dennoch prüft der Schulträger, ob, wie und zu welchen Kosten digitale Schulbuchausgaben der am häufigsten von Leipziger Schulen gewählten Verlage außerschulisch genutzt werden können. Die Prüfung ist mit einer umfangreichen Recherche verbunden. Diese kann erst bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werden. Über das Ergebnis wird der Stadtrat frühestmöglich, spätestens aber bis zum Ende des 1. Quartals 2019, informiert. 3/3