Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1389613.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
17.04.18, 12:00
Aktualisiert
31.08.18, 08:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05622-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Einführung digitaler Schulbücher als zusätzliches Angebot
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Jugendparlament
Jugendbeirat
FA Finanzen
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Jugendhilfeausschuss
Ratsversammlung
06.09.2018
10.09.2018
10.09.2018
13.09.2018
17.09.2018
19.09.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
Der Oberbürgermeister prüft die Möglichkeit, ob, wie und zu welchen Kosten Schülerinnen
und Schüler weiterführender Schulen zum Schuljahr 2019/2020 Schulbücher der am häufigsten von Leipziger Schulen gewählten Verlage, zusätzlich zur analogen Leihgabe, auch in
digitaler Form für den außerschulischen Gebrauch beziehen können.
Das Prüf-/Umsetzungsergebnis ist dem Stadtrat spätestens bis zum Ende des 1. Quartals
2019 vorzulegen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Begründung:
Die Bereitstellung von Schulbüchern, Arbeitsheften und gleichgestellter Nachschlagewerke
basiert auf der Sächsischen Lernmittelverordnung vom 19. Juni 2017. Demzufolge sind ausschließlich Schulbücher und Arbeitshefte in Druckformaten bereitzustellen (§ 1 Abs. 1 i. V. m.
Abs. 2 Sächsische Lernmittelverordnung). Dies stellt eine Pflichtaufgabe des Schulträgers
dar. Die Bereitstellung von Büchern in digitaler Form für den außerschulischen Gebrauch
würde privatrechtliche Vertragsverhältnisse nach sich ziehen, welche nicht im Verantwortungsbereich des Schulträgers liegen.
Die Auswahl der Schulbücher erfolgt in Eigenverantwortung der Lehrer bzw. Schulen. Nicht
jeder Verlag bietet e-books bzw. digitale Schulbücher an. Dennoch prüft der Schulträger, ob,
wie und zu welchen Kosten digitale Schulbuchausgaben der am häufigsten von Leipziger
Schulen gewählten Verlage außerschulisch genutzt werden können. Die Prüfung ist mit einer
umfangreichen Recherche verbunden. Diese kann erst bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werden. Über das Ergebnis wird der Stadtrat frühestmöglich, spätestens aber bis
zum Ende des 1. Quartals 2019, informiert.
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