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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1416990.pdf
Größe
478 kB
Erstellt
03.07.18, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 12:39

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06078 Status: öffentlich Eingereicht von Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau Betreff: Ergänzungsvereinbarungen zur Finanzierung von PlusBuslinien Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Finanzen Verwaltungsausschuss Ratsversammlung 24.10.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die "Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung" zwischen dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig und der Stadt Leipzig gemäß dem als Anlage 1 beiliegenden Vertragsentwurf. Alle übrigen Regelungen bleiben unberührt. 2. Die Ratsversammlung beschließt die " Ergänzungsvereinbarung zur Zuschussvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der LVB zur Finanzierung der PlusBuslinien" gemäß dem als Anlage 3 beiliegenden Vertragsentwurf. Alle übrigen Regelungen bleiben unberührt. 3. Der zusätzliche Zuwendungsbetrag für die PlusBuslinien wird in voller Höhe durch den ZVNL im PSP-Element Verkehrsplanung (1.100.51.1.1.06) bereitgestellt. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt Finanzhaushalt bis Erträge 2018 Aufwendungen 2018 nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt 1.100.51.1.1.06/ SK 31430000 1.100.51.1.1.06/ SK 1.155.802,54 43160000 1.155.802,54 Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/5 Sachverhalt: 1. Veranlassung Im Zusammenhang mit dem Ziel der stetigen Verbesserung und Attraktivierung des städtischen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist die Ausstattung dessen mit entsprechenden finanziellen Mitteln gerade vor dem Hintergrund der steigenden Bevölkerungszahl ein zentrales Thema für die Stadt Leipzig. Um den Anschluss an die S-Bahn und das restliche Netz des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zu gewährleisten sowie die Potenziale entlang von Verbindungen, die nicht durch den SPNV bedient werden, zu erschließen, werden bereits heute sog. "PlusBuslinien" im Gebiet der Stadt Leipzig durch den Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) mittels eines Zuwendungsvertrages (vgl. Beschluss-Nr. DS-00788/14 vom 25.03.2015 sowie Beschluss-Nr. VI-DS-03587 vom 07.09.2017) bezuschusst. Die Zuwendungen (derzeit 296.568,70 €) werden an die Stadt Leipzig ausgezahlt und in voller Höhe sowie ergänzend eines Zuschusses aus dem städtischen Haushalt (50.000 €) an die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, die die Verkehrsleistung erbringen, weitergeleitet. Beide Verträge haben eine Laufzeit bis 31. Dezember 2019. Seitens des ZVNL stehen im Jahr 2018 für die PlusBuslinien neben den zuvor genannten Mitteln zusätzliche Gelder zur Verfügung, wovon 1.155.802,54 € an die Stadt Leipzig ausgezahlt werden sollen. Aus Sicht der Stadt Leipzig als Aufgabenträgerin ist die Auszahlung zusätzlicher Mittel für die PlusBuslinien sehr zu begrüßen. 2. Vertragliche Regelungen Für die Ausreichung der zusätzlichen Mittel an die Stadt Leipzig und Weiterleitung an die LVB kann das bereits bestehende vertragliche Konstrukt zur Finanzierung der PlusBuslinien durch entsprechende Fortschreibung genutzt werden. Damit besteht ein hinreichend abgesichertes und bewährtes System von Verträgen, die v. a. eine EU-beihilfenkonforme Zahlung gewährleisten (vgl. Punkt 4). Für die Auszahlung der zusätzlichen PlusBusmittel ist eine Fortschreibung der bereits bestehenden Regelungen durch Abschluss entsprechender Ergänzungsvereinbarungen zum „Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung“ (im Folgenden „Zuwendungsvertrag“) sowie zur „Zuschussvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der LVB zur Finanzierung der PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig“ (im Folgenden „Zuschussvereinbarung“) notwendig (siehe Anlagen 1 und 2). 3. Darstellung der Finanzierung im städtischen Haushalt Bezüglich der Finanzierung gemäß des ursprünglichen Zuwendungsvertrages bzw. der Zuschussvereinbarung sind laut Haushaltsplan 2017/2018 im PSP-Element 1.100.51.1.1.06, Sachkonto 43160000 für die Jahre 2017 und 2018 Mittel i. H. v. 346.568,70 € eingestellt. Die Deckung i. H. v. 296.568,70 € erfolgt zum einen aus dem Sachkonto 31430000 sowie zum anderen i. H. v. 50 T € aus dem Haushalt des Verkehrs- und Tiefbauamtes im Sachkonto 43160000. Der zusätzliche Zuwendungsbetrag i. H. v. 1.155.802,54 € wird in voller Höhe im PSP-Element Verkehrsplanung (1.100.51.1.1.06), Sachkonto 43160000 bereitgestellt. Die Deckung i. H. v. 1.155.802,54 € erfolgt aus dem Sachkonto 31430000. 4. Rechtliche Aspekte Alle unter den Zuwendungsvertrag bzw. die Zuschussvereinbarung fallenden Linien sind heute bereits Gegenstand des am 28.10.2009 vom Leipziger Stadtrat verabschiedeten „Konzeptes zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB“ 3/5 welches zuletzt im Jahr 2015 parallel zur bzw. durch die Ergänzung/Fortschreibung der Betrauung um die Buslinie 91 geändert wurde. Die in den entsprechenden Ergänzungsvereinbarungen enthaltene Auszahlung zusätzlicher Mittel für die bereits betrauten PlusBuslinien bringt insoweit keine inhaltliche Änderung der Betrauung mit sich. Die LVB sind und bleiben somit von der Stadt Leipzig mit der Erbringung von Verkehrsleistungen auf den PlusBuslinien 65, 131 und 91 betraut und Inhaber der entsprechenden personenbeförderungsrechtlichen Liniengenehmigungen. Der Zuwendungsvertrag bzw. die Zuschussvereinbarung sowie die nunmehr abzuschließenden Ergänzungsvereinbarungen stellen als Fortschreibungen der bestehenden Betrauung insoweit auch keinen öffentlichen Dienstleistungsauftrag dar, deren Abschluss nur unter Beachtung gewisser Rahmenbedingungen u.a. erst nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt und Einhaltung der Wartefristen möglich wäre. Zwar regelt die am 03.12.2009 in Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, dass eine Zuschussgewährung grundsätzlich nur noch im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages erfolgen kann. Gem. Art. 8 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 können Betrauungen, die noch vor dem 03.12.2009 außerhalb eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben wurden, noch für eine Laufzeit von max. 10 bis 15 Jahren oder für die vorgesehene Laufzeit bis zum Ende des Jahres 2028 gültig bleiben; sog. bestandsgeschützte Betrauungen. Eine solche bestandsgeschützte Regelung ist die Betrauung der LVB aus dem Jahr 2009. Die nunmehr geplante Fortschreibung der Finanzierungsregelung in Bezug auf die bestehende Betrauung stellt keinen neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne des EU-Rechtes dar. Ebenfalls ist für die betragsmäßige Ergänzung der bestehenden Verträge kein wettbewerbliches Vergabeverfahren erforderlich. Zwischen dem ZVNL und der Stadt Leipzig greift das Vergaberecht nicht. Die Bereitstellung von Zuschüssen an die Stadt Leipzig mit dem Ziel der Erschließung von im Nahverkehrsplan des ZVNL genannten Strecken ist eine interkommunale Zusammenarbeit im Sinne des § 108 Absatz 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. eine rein hoheitliche Refinanzierungsregelung. Die Mittelbereitstellung an die Stadt Leipzig unterfällt damit nicht dem Vergaberecht. Des Weiteren muss auch für die Vergabe bzw. Änderung einer Vereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und den LVB nach den Grundsätzen des allgemeinen Vergaberechts (§ 108 GWB) als auch nach der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (analog) kein wettbewerbliches Vergabeverfahren durchgeführt werden. Darüber hinaus existiert mit dem bestehenden vertraglichen Konstrukt zur Finanzierung der PlusBuslinien ein hinreichend abgesichertes und bewährtes System von Verträgen, die eine EU-beihilfenkonforme Zahlung gewährleisten. Dies gilt auch für die nunmehr abzuschließenden Ergänzungsvereinbarungen. Zur Vermeidung einer beihilferechtlichen Überkompensation legt die LVB der Stadt Leipzig jährlich einen Verwendungsnachweis gemäß § 2 Absatz 6 des VLFV in Verbindung mit Tz. 7.4 der Finanzierungsrichtlinie der Stadt Leipzig vor. Dieser Verwendungsnachweis weist auch die Zuschüsse gemäß der Zuschussvereinbarung zu den PlusBuslinien aus. Damit entfällt die Verpflichtung für eine separate Nachweisführung. Der Zuschussvertrag zu den PlusBuslinien wurde hinsichtlich seiner Steuerneutraltät bereits vor einiger Zeit mit der Finanzverwaltung abgestimmt. Durch die Ergänzungsvereinbarung wird dieser Zuschussvertrag nur insoweit geändert, als dass lediglich zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Weitergehende systematische oder inhaltliche Änderungen gehen mit der Ergänzungsvereinbarung nicht einher. Entsprechend kann die steuerliche Bewertung des Ergänzungsvertrags keine andere sein. 4/5 Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung Anlage „PlusBuslinien“ zur Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung Ergänzungsvereinbarung zur Zuschussvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der LVB zur Finanzierung von PlusBuslinien 5/5 Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung vom 26.11.2014/31.03.2015 zwischen der Stadt Leipzig Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister, Herrn Burkhard Jung, dieser vertreten durch die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, Frau Dorothee Dubrau, diese vertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Allgemeine Verwaltung, Herrn Ulrich Hörning und dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Emilienstraße 15 04107 Leipzig vertreten durch den Verbandsvorsitzenden, Herrn Landrat Kai Emanuel, dieser vertreten durch den ZVNL-Geschäftsführer Herrn Oliver Mietzsch Ergänzungsvereinbarung PlusBuslinien ZVNL-Stadt 05-07-2018.docx 1 Zwischen den Vertragsparteien wird ergänzend zum o.g. Zuwendungsvertrag über die Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL vom 26.11.2014/ 31.03.2015 ein 1. Nachtrag geschlossen. Der 1. Nachtrag regelt die zusätzliche Finanzierung der PlusBuslinien in der Stadt Leipzig für das Jahr 2018, die zur Erhöhung der Qualität und Quantität im ÖPNV durch den ZVNL bereitgestellt wird. Zwischen den Vertragsparteien besteht Einigkeit darüber, dass der ursprüngliche Zuwendungsvertrag in Abweichung der Regelungen der §§ 2 und 3 um die nachfolgenden Punkte ergänzt wird. Zudem wird vereinbart, dass der 1. Nachtrag zum 01. Januar 2018 beginnt und mit Ablauf des 31. Dezember 2018 endet. 1. § 2 Absatz 1 wird wie folgt ersetzt: Der ZVNL sichert der Stadt Leipzig die Finanzierung der PlusBuslinien bis zum 31. Dezember 2019 durch Zuwendung zu. 2. § 2 Absatz 2 wird wie folgt ergänzt: Die Stadt Leipzig erhält im Rahmen des 1. Nachtrags zum o.g. Zuwendungsvertrag im Jahr 2018 zusätzlich zu den jährlich bereitgestellten Mitteln einen gedeckelten Zuwendungsbetrag in Höhe von 1.155.802,54 EUR (In Worten:Einemillioneinhundertfünfundfünfzigtausendachthundertzwei 54/100 EUR) für die Finanzierung der in der Anlage „PlusBuslinien“ definierten Verkehrsleistungen. Die Anlage ist Bestandteil des 1. Nachtrags. 3. § 3 Absatz 1 wird wie folgt ergänzt: Der in § 2 Abs. 2 genannte zusätzliche Zuwendungsbetrag wird am 15.11.2018 an die Stadt Leipzig ausgezahlt. Ergänzungsvereinbarung PlusBuslinien ZVNL-Stadt 05-07-2018.docx 2 Alle übrigen Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben unverändert und gelten fort. Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Stadt Leipzig Leipzig, den …………………. Leipzig, den …………………. __________________________________ _________________________ Oliver Mietzsch Geschäftsführer Ulrich Hörning Bürgermeister u. Beigeordneter für Allgemeine Verwaltung Anlage: PlusBuslinien Ergänzungsvereinbarung PlusBuslinien ZVNL-Stadt 05-07-2018.docx 3 Anlage PlusBuslinien zum 1. NT Vertrag PlusBus Stand 15.03.2018 Zuschuss 2014-2019 Stadt Leipzig Summe 296.568,70 € Linie 131 190/91 65 Bus-Kilometer Vertrag 2014 123.048 95.524 608.449 827.021 km Anteil von gesamt €-Su. bis 2017 zusätzlicher Zuschuss 2018 gemäß Anteil bis 2017 Gesamtzuschauss in 2018 24,00% 1.155.802,54 € 1.452.371,24 € 24,00% Bus-Kilometer 2018 123.048 95.524 608.449 827.021,90 Anteil an Gesamtkm 2018 13,07% Ergänzungsvereinbarung zur Zuschussvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der LVB zur Finanzierung der PlusBus-Linien Zwischen der Stadt Leipzig, vertreten durch den Oberbürgermeister, Herrn Burkhard Jung, dieser vertreten durch die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, Frau Dorothee Dubrau, diese vertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Allgemeine Verwaltung, Herrn Ulrich Hörning Martin-Luther-Ring 4 - 6 04109 Leipzig nachfolgend - Stadt Leipzig - genannt und der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Georgiring 3 04109 Leipzig USt IdNr.: DE 141482754 nachfolgend - LVB - genannt wird folgender Nachtrag zur Zuschussvereinbarung vom 20.03./31.03.2015 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 18.09./4.10.2017 unter Beibehaltung der übrigen vertraglichen Regelungen mit Wirkung zum 01.01.2018 abgeschlossen. In § 2 Finanzierung wird folgender Absatz eingefügt: (4a) Die LVB erhalten im Jahr 2018 zusätzlich zu den jährlich bereitgestellten Mitteln einen gedeckelten Zuwendungsbetrag in Höhe von 1.155.802,54 EUR (In Worten: Einemillioneinhundertfünfundfünfzigtausendachthundertzwei 54/100 EUR) für die Finanzierung der PlusBuslinien. Die Auszahlung erfolgt, nachdem die Stadt den gesamten Betrag oder Teile davon vom ZVNL erhalten hat. Die übrigen Regelungen des Vertrages bleiben unberührt. Stadt Leipzig Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH Leipzig, den ………. Leipzig, den ………. __________________________________ Ulrich Hörning Bürgermeister und Beigeordneter für Allgemeine Verwaltung __________________________________ Geschäftsführung Seite 1 von 1 – Ergänzungsvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig