Daten
Kommune
Leipzig
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Erstellt
03.07.18, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 12:39
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06078
Status: öffentlich
Eingereicht von
Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Ergänzungsvereinbarungen zur Finanzierung von PlusBuslinien
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
Verwaltungsausschuss
Ratsversammlung
24.10.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt die "Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag zur
Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung" zwischen
dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig und der Stadt Leipzig gemäß
dem als Anlage 1 beiliegenden Vertragsentwurf. Alle übrigen Regelungen bleiben
unberührt.
2. Die Ratsversammlung beschließt die " Ergänzungsvereinbarung zur
Zuschussvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der LVB zur Finanzierung der
PlusBuslinien" gemäß dem als Anlage 3 beiliegenden Vertragsentwurf. Alle übrigen
Regelungen bleiben unberührt.
3. Der zusätzliche Zuwendungsbetrag für die PlusBuslinien wird in voller Höhe durch
den ZVNL im PSP-Element Verkehrsplanung (1.100.51.1.1.06) bereitgestellt.
1/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
bis
Erträge
2018
Aufwendungen
2018
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
1.100.51.1.1.06/ SK
31430000
1.100.51.1.1.06/ SK
1.155.802,54
43160000
1.155.802,54
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/5
Sachverhalt:
1. Veranlassung
Im Zusammenhang mit dem Ziel der stetigen Verbesserung und Attraktivierung des
städtischen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist die Ausstattung dessen mit
entsprechenden finanziellen Mitteln gerade vor dem Hintergrund der steigenden
Bevölkerungszahl ein zentrales Thema für die Stadt Leipzig.
Um den Anschluss an die S-Bahn und das restliche Netz des Schienenpersonennahverkehrs
(SPNV) zu gewährleisten sowie die Potenziale entlang von Verbindungen, die nicht durch
den SPNV bedient werden, zu erschließen, werden bereits heute sog. "PlusBuslinien" im
Gebiet der Stadt Leipzig durch den Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL)
mittels eines Zuwendungsvertrages (vgl. Beschluss-Nr. DS-00788/14 vom 25.03.2015 sowie
Beschluss-Nr. VI-DS-03587 vom 07.09.2017) bezuschusst. Die Zuwendungen (derzeit
296.568,70 €) werden an die Stadt Leipzig ausgezahlt und in voller Höhe sowie ergänzend
eines Zuschusses aus dem städtischen Haushalt (50.000 €) an die Leipziger
Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, die die Verkehrsleistung erbringen, weitergeleitet. Beide
Verträge haben eine Laufzeit bis 31. Dezember 2019.
Seitens des ZVNL stehen im Jahr 2018 für die PlusBuslinien neben den zuvor genannten
Mitteln zusätzliche Gelder zur Verfügung, wovon 1.155.802,54 € an die Stadt Leipzig
ausgezahlt werden sollen. Aus Sicht der Stadt Leipzig als Aufgabenträgerin ist die
Auszahlung zusätzlicher Mittel für die PlusBuslinien sehr zu begrüßen.
2. Vertragliche Regelungen
Für die Ausreichung der zusätzlichen Mittel an die Stadt Leipzig und Weiterleitung an die
LVB kann das bereits bestehende vertragliche Konstrukt zur Finanzierung der PlusBuslinien
durch entsprechende Fortschreibung genutzt werden. Damit besteht ein hinreichend
abgesichertes und bewährtes System von Verträgen, die v. a. eine EU-beihilfenkonforme
Zahlung gewährleisten (vgl. Punkt 4).
Für die Auszahlung der zusätzlichen PlusBusmittel ist eine Fortschreibung der bereits
bestehenden Regelungen durch Abschluss entsprechender Ergänzungsvereinbarungen zum
„Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung“ (im
Folgenden „Zuwendungsvertrag“) sowie zur „Zuschussvereinbarung zwischen der Stadt
Leipzig und der LVB zur Finanzierung der PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig“ (im
Folgenden „Zuschussvereinbarung“) notwendig (siehe Anlagen 1 und 2).
3. Darstellung der Finanzierung im städtischen Haushalt
Bezüglich der Finanzierung gemäß des ursprünglichen Zuwendungsvertrages bzw. der
Zuschussvereinbarung sind laut Haushaltsplan 2017/2018 im PSP-Element 1.100.51.1.1.06,
Sachkonto 43160000 für die Jahre 2017 und 2018 Mittel i. H. v. 346.568,70 € eingestellt. Die
Deckung i. H. v. 296.568,70 € erfolgt zum einen aus dem Sachkonto 31430000 sowie zum
anderen i. H. v. 50 T € aus dem Haushalt des Verkehrs- und Tiefbauamtes im Sachkonto
43160000. Der zusätzliche Zuwendungsbetrag i. H. v. 1.155.802,54 € wird in voller Höhe im
PSP-Element Verkehrsplanung (1.100.51.1.1.06), Sachkonto 43160000 bereitgestellt. Die
Deckung i. H. v. 1.155.802,54 € erfolgt aus dem Sachkonto 31430000.
4. Rechtliche Aspekte
Alle unter den Zuwendungsvertrag bzw. die Zuschussvereinbarung fallenden Linien sind
heute bereits Gegenstand des am 28.10.2009 vom Leipziger Stadtrat verabschiedeten
„Konzeptes zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB“
3/5
welches zuletzt im Jahr 2015 parallel zur bzw. durch die Ergänzung/Fortschreibung der
Betrauung um die Buslinie 91 geändert wurde. Die in den entsprechenden
Ergänzungsvereinbarungen enthaltene Auszahlung zusätzlicher Mittel für die bereits
betrauten PlusBuslinien bringt insoweit keine inhaltliche Änderung der Betrauung mit sich.
Die LVB sind und bleiben somit von der Stadt Leipzig mit der Erbringung von
Verkehrsleistungen auf den PlusBuslinien 65, 131 und 91 betraut und Inhaber der
entsprechenden personenbeförderungsrechtlichen Liniengenehmigungen.
Der Zuwendungsvertrag bzw. die Zuschussvereinbarung sowie die nunmehr
abzuschließenden Ergänzungsvereinbarungen stellen als Fortschreibungen der
bestehenden Betrauung insoweit auch keinen öffentlichen Dienstleistungsauftrag dar, deren
Abschluss nur unter Beachtung gewisser Rahmenbedingungen u.a. erst nach
Veröffentlichung im EU-Amtsblatt und Einhaltung der Wartefristen möglich wäre. Zwar regelt
die am 03.12.2009 in Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, dass eine
Zuschussgewährung grundsätzlich nur noch im Rahmen eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrages erfolgen kann. Gem. Art. 8 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
können Betrauungen, die noch vor dem 03.12.2009 außerhalb eines wettbewerblichen
Verfahrens vergeben wurden, noch für eine Laufzeit von max. 10 bis 15 Jahren oder für die
vorgesehene Laufzeit bis zum Ende des Jahres 2028 gültig bleiben; sog.
bestandsgeschützte Betrauungen. Eine solche bestandsgeschützte Regelung ist die
Betrauung der LVB aus dem Jahr 2009. Die nunmehr geplante Fortschreibung der
Finanzierungsregelung in Bezug auf die bestehende Betrauung stellt keinen neuen
öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne des EU-Rechtes dar.
Ebenfalls ist für die betragsmäßige Ergänzung der bestehenden Verträge kein wettbewerbliches Vergabeverfahren erforderlich. Zwischen dem ZVNL und der Stadt Leipzig greift das
Vergaberecht nicht. Die Bereitstellung von Zuschüssen an die Stadt Leipzig mit dem Ziel der
Erschließung von im Nahverkehrsplan des ZVNL genannten Strecken ist eine interkommunale Zusammenarbeit im Sinne des § 108 Absatz 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. eine rein hoheitliche Refinanzierungsregelung. Die
Mittelbereitstellung an die Stadt Leipzig unterfällt damit nicht dem Vergaberecht. Des
Weiteren muss auch für die Vergabe bzw. Änderung einer Vereinbarung zwischen der Stadt
Leipzig und den LVB nach den Grundsätzen des allgemeinen Vergaberechts (§ 108 GWB)
als auch nach der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (analog) kein
wettbewerbliches Vergabeverfahren durchgeführt werden.
Darüber hinaus existiert mit dem bestehenden vertraglichen Konstrukt zur Finanzierung der
PlusBuslinien ein hinreichend abgesichertes und bewährtes System von Verträgen, die eine
EU-beihilfenkonforme Zahlung gewährleisten. Dies gilt auch für die nunmehr abzuschließenden Ergänzungsvereinbarungen. Zur Vermeidung einer beihilferechtlichen Überkompensation legt die LVB der Stadt Leipzig jährlich einen Verwendungsnachweis gemäß § 2 Absatz 6
des VLFV in Verbindung mit Tz. 7.4 der Finanzierungsrichtlinie der Stadt Leipzig vor. Dieser
Verwendungsnachweis weist auch die Zuschüsse gemäß der Zuschussvereinbarung zu den
PlusBuslinien aus. Damit entfällt die Verpflichtung für eine separate Nachweisführung.
Der Zuschussvertrag zu den PlusBuslinien wurde hinsichtlich seiner Steuerneutraltät bereits
vor einiger Zeit mit der Finanzverwaltung abgestimmt. Durch die Ergänzungsvereinbarung
wird dieser Zuschussvertrag nur insoweit geändert, als dass lediglich zusätzliche Mittel zur
Verfügung gestellt werden sollen. Weitergehende systematische oder inhaltliche Änderungen
gehen mit der Ergänzungsvereinbarung nicht einher. Entsprechend kann die steuerliche
Bewertung des Ergänzungsvertrags keine andere sein.
4/5
Anlagen:
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien im
Gebiet des ZVNL durch Zuwendung
Anlage „PlusBuslinien“ zur Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag zur
Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung
Ergänzungsvereinbarung zur Zuschussvereinbarung zwischen der Stadt
Leipzig und der LVB zur Finanzierung von PlusBuslinien
5/5
Ergänzungsvereinbarung
zum
Vertrag
zur
Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung
vom 26.11.2014/31.03.2015
zwischen
der Stadt Leipzig
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
vertreten durch den Oberbürgermeister, Herrn Burkhard Jung,
dieser vertreten durch die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Stadtentwicklung
und Bau, Frau Dorothee Dubrau,
diese vertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Allgemeine Verwaltung, Herrn Ulrich Hörning
und
dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Emilienstraße 15
04107 Leipzig
vertreten durch den Verbandsvorsitzenden, Herrn Landrat Kai Emanuel,
dieser vertreten durch den ZVNL-Geschäftsführer Herrn Oliver Mietzsch
Ergänzungsvereinbarung PlusBuslinien ZVNL-Stadt 05-07-2018.docx
1
Zwischen den Vertragsparteien wird ergänzend zum o.g. Zuwendungsvertrag über
die Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL vom 26.11.2014/
31.03.2015 ein 1. Nachtrag geschlossen.
Der 1. Nachtrag regelt die zusätzliche Finanzierung der PlusBuslinien in der Stadt
Leipzig für das Jahr 2018, die zur Erhöhung der Qualität und Quantität im ÖPNV
durch den ZVNL bereitgestellt wird.
Zwischen den Vertragsparteien besteht Einigkeit darüber, dass der ursprüngliche
Zuwendungsvertrag in Abweichung der Regelungen der §§ 2 und 3 um die nachfolgenden Punkte ergänzt wird. Zudem wird vereinbart, dass der 1. Nachtrag zum
01. Januar 2018 beginnt und mit Ablauf des 31. Dezember 2018 endet.
1. § 2 Absatz 1 wird wie folgt ersetzt:
Der ZVNL sichert der Stadt Leipzig die Finanzierung der PlusBuslinien bis zum
31. Dezember 2019 durch Zuwendung zu.
2. § 2 Absatz 2 wird wie folgt ergänzt:
Die Stadt Leipzig erhält im Rahmen des 1. Nachtrags zum o.g. Zuwendungsvertrag im Jahr 2018 zusätzlich zu den jährlich bereitgestellten Mitteln einen gedeckelten Zuwendungsbetrag in Höhe von
1.155.802,54 EUR
(In Worten:Einemillioneinhundertfünfundfünfzigtausendachthundertzwei 54/100 EUR)
für die Finanzierung der in der Anlage „PlusBuslinien“ definierten Verkehrsleistungen. Die Anlage ist Bestandteil des 1. Nachtrags.
3. § 3 Absatz 1 wird wie folgt ergänzt:
Der in § 2 Abs. 2 genannte zusätzliche Zuwendungsbetrag wird am 15.11.2018
an die Stadt Leipzig ausgezahlt.
Ergänzungsvereinbarung PlusBuslinien ZVNL-Stadt 05-07-2018.docx
2
Alle übrigen Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben unverändert und gelten
fort.
Zweckverband für den
Nahverkehrsraum Leipzig
Stadt Leipzig
Leipzig, den ………………….
Leipzig, den ………………….
__________________________________
_________________________
Oliver Mietzsch
Geschäftsführer
Ulrich Hörning
Bürgermeister u. Beigeordneter
für Allgemeine Verwaltung
Anlage: PlusBuslinien
Ergänzungsvereinbarung PlusBuslinien ZVNL-Stadt 05-07-2018.docx
3
Anlage PlusBuslinien
zum 1. NT Vertrag PlusBus
Stand 15.03.2018
Zuschuss
2014-2019
Stadt Leipzig
Summe
296.568,70 €
Linie
131
190/91
65
Bus-Kilometer
Vertrag 2014
123.048
95.524
608.449
827.021
km
Anteil von
gesamt €-Su.
bis 2017
zusätzlicher
Zuschuss 2018
gemäß Anteil
bis 2017
Gesamtzuschauss
in 2018
24,00%
1.155.802,54 €
1.452.371,24 €
24,00%
Bus-Kilometer
2018
123.048
95.524
608.449
827.021,90
Anteil an
Gesamtkm
2018
13,07%
Ergänzungsvereinbarung zur Zuschussvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der LVB
zur Finanzierung der PlusBus-Linien
Zwischen der
Stadt Leipzig,
vertreten durch den Oberbürgermeister, Herrn Burkhard Jung,
dieser vertreten durch die Bürgermeisterin und Beigeordnete für
Stadtentwicklung und Bau, Frau Dorothee Dubrau,
diese vertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Allgemeine
Verwaltung, Herrn Ulrich Hörning
Martin-Luther-Ring 4 - 6
04109 Leipzig
nachfolgend - Stadt Leipzig - genannt
und der
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH,
vertreten durch die Geschäftsführung,
Georgiring 3
04109 Leipzig
USt IdNr.: DE 141482754
nachfolgend - LVB - genannt
wird folgender Nachtrag zur Zuschussvereinbarung vom 20.03./31.03.2015 in der Fassung des 1.
Nachtrages vom 18.09./4.10.2017 unter Beibehaltung der übrigen vertraglichen Regelungen mit
Wirkung zum 01.01.2018 abgeschlossen.
In § 2 Finanzierung wird folgender Absatz eingefügt:
(4a) Die LVB erhalten im Jahr 2018 zusätzlich zu den jährlich bereitgestellten Mitteln einen
gedeckelten Zuwendungsbetrag in Höhe von
1.155.802,54 EUR
(In Worten: Einemillioneinhundertfünfundfünfzigtausendachthundertzwei 54/100 EUR)
für die Finanzierung der PlusBuslinien.
Die Auszahlung erfolgt, nachdem die Stadt den gesamten Betrag oder Teile davon vom ZVNL
erhalten hat.
Die übrigen Regelungen des Vertrages bleiben unberührt.
Stadt Leipzig
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Leipzig, den ……….
Leipzig, den ……….
__________________________________
Ulrich Hörning
Bürgermeister und Beigeordneter
für Allgemeine Verwaltung
__________________________________
Geschäftsführung
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