Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1425511.pdf
Größe
135 kB
Erstellt
22.08.18, 12:00
Aktualisiert
03.10.18, 11:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-A-06105-NF-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Betreff:
Quartiersentwicklung "Eutritzscher Freiladebahnhof": Masterplan und ergänzender
städtebaulicher Vertrag
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
FA Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Mitte
22.08.2018
28.08.2018
06.09.2018
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
Vorberatung
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der CG City Leipzig Nord GmbH & Co.
KG als Vorhabenträgerin den Abschluss eines die Planungs- und
Entwicklungsvereinbarung ergänzenden städtebaulichen Vertrages im Sinne der
„Kooperativen Baulandentwicklung“ mit folgenden Maßgaben zu verhandeln:
Zu Gunsten der Vorhabenträgerin wird insbesondere die Bruttogeschossfläche auf
voraussichtlich ca. 320.000 m² festgesetzt. Die Bruttogeschossfläche für „Wohnen“
wird auf ca. 217.000 m² und die Gewerbefläche auf ca. 98.000 m² erhöht. Der Anteil
der Gemeinbedarfsfläche verringert sich auf voraussichtlich ca. 27.000 m².
Im Gegenzug sind von der Vorhabenträgerin folgende in ihrem Eigentum befindlichen
Flächen kostenfrei an die Stadt zu übertragen:
a)
das gesamte Baufeld „Schulcampus“ (also einschließlich der für das
Leibniz-Gymnasium vorgesehen Sporthalle und der Sportfreiflächen),
b)
das Baufeld 25 „kulturelle Nutzungen“ sowie die für den angrenzenden
„Sportpark“ vorgesehene Fläche sowie die darauf befindlichen Gebäude,
c)
das Baufeld 26 „Lokschuppen“ (Vorhalten für eine öffentliche Nutzung) ,
d)
die Baufelder 10 und 11 für die Umsetzung kooperativer Wohnprojekte
(Vergabe im Konzeptverfahren).
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2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie viele Plätze auf dem
„Schulcampus“ und in den Kitas bei einer erhöhten Einwohnerzahl im Stadtquartier
benötigt werden.
3. Der Oberbürgermeister wirkt darauf hin, dass in Bezug auf die in Beschlusspunkt 1.
genannten Flächenübertragungen seitens der Vorhabenträgerin keine
unabänderlichen baulichen Veränderungen vorgenommen werden und etwaige
bestehende Miet- oder Pachtverträge bis zu einer Entscheidung über diese Flächen
befristet verlängert und gegebenenfalls ausgesprochene Kündigungen
zurückgenommen werden.
4. Der ergänzende städtebauliche Vertrag ist dem Stadtrat zusammen mit dem
Masterplan bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2018 zur Beschlussfassung
vorzulegen.
4.1. Das Amt für Wirtschaftsförderung stellt sicher, das auch §5 (8) des im
Stadtrat beschlossenen städtebaulichen Vertrags mit der CG-Gruppe
umgesetzt wird. In diesem heißt es: "Der Vorhabenträger strebt
betrieblich angemessene Umsetzungslösungen für die heute im
Gebiet vorhandenen Gewerbebetriebe an. Er wird die Stadt
regelmäßig über diesbezügliche Verhandlungen informieren.“
Der Wirtschaftsausschuss wird über die Verhandlungen regelmäßig
informiert. Darüber hinaus wirkt die Stadtverwaltung auf die
Vorhabenträgerin ein, dass die betroffenen Unternehmen die
Grundstücke bis zu einem tatsächlich notwendigen Baubeginn nutzen
können.
4.2. Das Kulturamt unterstützt das weitere Verfahren in Bezug auf die
örtlichen Clubs mit dem Ziel der Erhaltung der Clubs am Standort.
5. Folgende bisher durch die Vorhabenträgerin zu erbringende Leistungen sind
zukünftig durch die Stadtverwaltung mit Kostenübernahme durch die
Vorhabenträgerin durchzuführen:
a)
Informelle Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürger- und
Nachbarschaftsforen),
b)
Bauleitplanung,
c)
Einzelgutachten mit besonderem Konfliktpotential (z.B.
Umweltverträglichkeitsprüfung, Mobilitätskonzept)
6. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Zuge des weiteren Verfahrens dafür
Sorge zu tragen, das Stadtquartier zu einem Vorzeigequartier für
klimagerechtes und nachhaltiges Bauen entwickelt wird. Dementsprechend ist
die stadtökologische Qualität im weiteren Verfahren und den weiteren
Planungen konkret herauszuarbeiten.
7. Zwischen Stadt und Vorhabenträgerin ist die erstmalige Herrichtung der
ruinösen Bausubstanz von Güterschuppen am Sportpark und Lokschuppen am
Nachbarschaftsplatz Ost durch die Vorhabenträgerin (vorzugsweise kostenund lastenfrei als Wohnfolgeeinrichtung) zu vereinbaren. ) Sowohl
Güterschuppen am Sportpark und Lokschuppen am Nachbarschaftsplatz Ost
sind nachfolgend in die Fachvermögen der jeweils betreffenden Fachämter der
Stadt zu übertragen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Auf dem Gelände des ehemaligen Freiladebahnhofes an der Eutritzscher Straße entsteht ein
neues Stadtquartier. Die Stadt und die Vorhabenträgerin, die CG City Leipzig Nord GmbH &
Co. KG, haben sich das gemeinsame Ziel gesetzt, die überwiegend brachliegende Fläche zu
einem gemischten und grünen Stadtteil mit innerstädtischer Dichte zu entwickeln. Geplant
sind Wohnungen, Gastronomie und Einzelhandel, aber auch über 330 Kitaplätze sowie zwei
Schulen.
Grundlage für die Entwicklung war der Stadtratsbeschluss vom April 2016. Gemeinsam
haben die Fraktionen von SPD und CDU für das Areal des Eutritzscher Freiladebahnhofes
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 416 beantragt. Des weiteren wurde der
Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, mit welchem die
Stadtverwaltung beauftragt wurde, parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 416
eine städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach §§ 156 ff BauGB einzuleiten.
Im April 2017 hat der Stadtrat den zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin
verhandelten städtebaulichen Vertrag (Planungs- und Entwicklungsvereinbarung) bestätigt.
Mit einer Protokollnotiz wurde die Stadtverwaltung beauftragt, durch Abschluss einer
vertraglichen Regelung im Sinne einer kooperativen Baulandentwicklung eine förmliche
Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereiches zu vermeiden.
Mit der Einigung auf die Anwendung der Verfahrensgrundsätze zur „Kooperativen
Baulandentwicklung“ konnte nach Fassung des Einleitungsbeschlusses die förmliche
Festlegung des Entwicklungsbereiches vermieden werden.
Insbesondere auf Grundlage des breit angelegten Bürgerbeteiligungsverfahrens und der
Ergebnisse einer durchgeführten Städtebauwerkstatt soll nun in einem weiteren Schritt der
Masterplan, voraussichtlich bis zum Ende des IV. Quartals 2018, vom Stadtrat beschlossen
werden. Bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sind drei Jahre Planungszeit
vorgesehen.
Aufgrund der Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs und der Nutzungsverteilung
(letzter Arbeitsstand: Nachbarschaftsforum Juni 2018) sprechen sich die Antragsteller für
den Abschluss eines ergänzenden städtebaulichen Vertrages aus. In Bezug auf das zu
erarbeitende endgültige Nutzungskonzept zeichnet sich bereits jetzt ab, dass sich die
wesentlichen und in der Planungs- und Entwicklungsvereinbarung vereinbarten „vorläufigen“
städtebaulichen (Flächen-)kennziffern deutlich zugunsten der Vorhabenträgerin verschieben
werden:
Die Bruttogeschossfläche (ohne soziale Infrastruktur) erhöht sich von ca. 280.000 m² auf
zuletzt ca. 320.000 m². Damit einher geht insbesondere eine Erhöhung der
Bruttogeschossfläche für „Wohnen“ von ca. 196.000 m² auf ca. 217.000 m². Auch die
vorgesehenen Gewerbefläche erhöht sich von ca. 84.000 m² auf ca. 98.000 m², während
sich der Anteil der Gemeinbedarfsfläche von ca. 31.000 m² auf ca. 27.000 m² verringert, dies
vor dem Hintergrund, dass sowohl die für das Leibniz-Gymnasium vorgesehene Sporthalle
als auch die Freifläche in den „Schulcampus“ integriert werden sollen.
Zum Ausgleich dieses wirtschaftlich nicht unerheblichen Vorteils für die Vorhabenträgerin
halten die Antragsteller die kostenfreie Übertragung der im Beschlusspunkt 2. genannten
und im Eigentum der Vorhabenträgerin stehenden Baufelder und Flächen für unbedingt
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angemessen. Die Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens wird dadurch keinesfalls in Frage
gestellt. Eine Angemessenheitsprüfung ist vorab durchzuführen.
Mit den genannten Flächenübertragungen erhält die Stadt die gestalterische Möglichkeit, in
diesem neuen Stadtquartier mit einer „Kulturmeile“, einem „Sportpark“ sowie mit der
Beförderung kooperativer Wohnprojekte wichtige stadtentwicklungspolitische Ziele
umzusetzen. Insbesondere in Bezug auf „Kulturmeile“ und „Sportpark“ sind bestehende
Nutzungskonkurrenzen zum Umfeld so zu lösen, dass diese Projekte in ihrer Umsetzung
nicht gefährdet werden. Die Übertragung des gesamten Baufeldes „Schulcampus“ ist mit
dem Wegfall des ursprünglich für das Leibniz-Gymnasium vorgesehenen eigenen Standortes
einer Sporthalle sowie der Sportfreiflächen zu begründen.
Die Antragsteller sind deshalb der Auffassung, dass aufbauend auf die Planungs- und
Entwicklungsvereinbarung zwischen Stadt und Vorhabenträgerin weiter im Sinne der
„Kooperativen Baulandentwicklung“ zu verhandeln ist und diese Verhandlungen in einen die
Planungs- und Entwicklungsvereinbarung ergänzenden städtebaulichen Vertrag münden
sollen, der im Ergebnis der Intention dieses Antrages gerecht wird.
Vor diesem Hintergrund ist die Vorhabenträgerin seitens des Oberbürgermeisters
aufzufordern, in Bezug auf die in Beschlusspunkt 1. genannten Flächenübertragungen keine
unabänderlichen, insbesondere baulichen, Veränderungen vorzunehmen.
Anlagen:
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