Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1407842.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
07.06.18, 12:00
Aktualisiert
24.08.18, 07:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt zur Petition Nr. VI-P-05931-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Erhalt der Arbeitsplätze in den Schulbibliotheken
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
☐
Zustimmung und Abhilfe
☒
Alternativvorschlag
☐
Berücksichtigung
☐
Erledigt
☐
Ablehnung
Alternativvorschlag:
Die Stadt Leipzig unterstützt weiterhin aktiv den Einsatz von arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen an Schulbibliotheken und Leseräumen und prüft ähnliche oder vergleichbare
Finanzierungsformen nach Auslaufen des aktuellen Programms.
Begründung:
Das Vorhalten von Schulbibliotheken und Leseräumen sowie deren personelle und
sachliche Ausstattung ist eine freiwillige Leistung der Kommune im Rahmen ihrer
finanziellen Möglichkeiten. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2019/2020
muss die Stadt Leipzig finanzielle Mittel zugunsten von Pflichtaufgaben priorisieren. Die
Schaffung fester Personalstellen für Schulbibliotheken und Leseräume wäre – je nach
Qualifikation - mit Kosten in Höhe von ca. 1,5 bis 1,9 Mio. Euro verbunden (siehe VI-A05379-VSP-01).
Das Personal in den Schulbibliotheken und Leseräumen an Schulen in Trägerschaft der
Stadt Leipzig ist bis Ende 2018 über das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am
Arbeitsmarkt“ beschäftigt. Es handelt sich hier um eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme,
in der Langzeitarbeitslose die Chance erhalten, wieder in den Arbeitsprozess zu gelangen
und in den 1. Arbeitsmarkt integriert zu werden. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
verfügen i.d.R. über einen Berufsabschluss, allerdings nicht im Bereich Medien- und
Informationsdienste oder Bibliotheks- und Informationswissenschaft. Sie müssen in
Auswahlgesprächen ihre Eignung nachweisen und werden durch die Schulbibliothekarische
Arbeitsstelle Leipzig in Fortbildungen (Grundlagenvermittlung) zu verschiedenen Themen
auf die alltäglichen Arbeiten in der Schulbibliothek und im Leseraum vorbereitet. Sollte es
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nach dem 31.12.2018 eine arbeitsmarktpolitische Folgemaßnahme geben, dann wird diese
auf Eignung für die Fortführung der personellen Betreuung der Schulbibliotheken und
Leseräume geprüft. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle wurde zur Unterstützung dieser
Aufgabe Ende des Jahres 2017 um eine zusätzliche VZÄ aufgestockt.
Der Erhalt der Räumlichkeiten für Schulbibliotheken und Leseräume erfolgt im Rahmen der
derzeitigen Möglichkeiten, wobei die räumliche Absicherung des Unterrichtes immer im
Vordergrund steht. Aktuell ist jedoch keine Schule bekannt, die ihre Schulbibliothek oder
ihren Leseraum auf Grund räumlicher Probleme schließt. Gemäß dem Beschluss der
Ratsversammlung Nr. RBV-1311/12 vom 18.07.2012 wird bei jedem Neubau und jeder
Sanierung von Schulen die Einrichtung einer Schulbibliothek im Rahmen der Planung
geprüft.
Mit Beschluss zu VI-DS-03190 „Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in
Trägerschaft der Stadt Leipzig – Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes für die Jahre
2017 – 2020“ wurden zusätzliche Mittel für die Aktualisierung und den Ausbau der
Medienbestände bestätigt. Dieser Etat liegt für das Schuljahr 2018/19 für die insgesamt 72
Einrichtungen bei 58.040 €. Auch für das Schuljahr 2019/20 ist ein entsprechender
Medienetat vorgesehen.
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