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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1407842.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
07.06.18, 12:00
Aktualisiert
24.08.18, 07:29

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt zur Petition Nr. VI-P-05931-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Erhalt der Arbeitsplätze in den Schulbibliotheken Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung ☐ Zustimmung und Abhilfe ☒ Alternativvorschlag ☐ Berücksichtigung ☐ Erledigt ☐ Ablehnung Alternativvorschlag: Die Stadt Leipzig unterstützt weiterhin aktiv den Einsatz von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen an Schulbibliotheken und Leseräumen und prüft ähnliche oder vergleichbare Finanzierungsformen nach Auslaufen des aktuellen Programms. Begründung: Das Vorhalten von Schulbibliotheken und Leseräumen sowie deren personelle und sachliche Ausstattung ist eine freiwillige Leistung der Kommune im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2019/2020 muss die Stadt Leipzig finanzielle Mittel zugunsten von Pflichtaufgaben priorisieren. Die Schaffung fester Personalstellen für Schulbibliotheken und Leseräume wäre – je nach Qualifikation - mit Kosten in Höhe von ca. 1,5 bis 1,9 Mio. Euro verbunden (siehe VI-A05379-VSP-01). Das Personal in den Schulbibliotheken und Leseräumen an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig ist bis Ende 2018 über das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ beschäftigt. Es handelt sich hier um eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme, in der Langzeitarbeitslose die Chance erhalten, wieder in den Arbeitsprozess zu gelangen und in den 1. Arbeitsmarkt integriert zu werden. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen i.d.R. über einen Berufsabschluss, allerdings nicht im Bereich Medien- und Informationsdienste oder Bibliotheks- und Informationswissenschaft. Sie müssen in Auswahlgesprächen ihre Eignung nachweisen und werden durch die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle Leipzig in Fortbildungen (Grundlagenvermittlung) zu verschiedenen Themen auf die alltäglichen Arbeiten in der Schulbibliothek und im Leseraum vorbereitet. Sollte es 1/3 nach dem 31.12.2018 eine arbeitsmarktpolitische Folgemaßnahme geben, dann wird diese auf Eignung für die Fortführung der personellen Betreuung der Schulbibliotheken und Leseräume geprüft. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle wurde zur Unterstützung dieser Aufgabe Ende des Jahres 2017 um eine zusätzliche VZÄ aufgestockt. Der Erhalt der Räumlichkeiten für Schulbibliotheken und Leseräume erfolgt im Rahmen der derzeitigen Möglichkeiten, wobei die räumliche Absicherung des Unterrichtes immer im Vordergrund steht. Aktuell ist jedoch keine Schule bekannt, die ihre Schulbibliothek oder ihren Leseraum auf Grund räumlicher Probleme schließt. Gemäß dem Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1311/12 vom 18.07.2012 wird bei jedem Neubau und jeder Sanierung von Schulen die Einrichtung einer Schulbibliothek im Rahmen der Planung geprüft. Mit Beschluss zu VI-DS-03190 „Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig – Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes für die Jahre 2017 – 2020“ wurden zusätzliche Mittel für die Aktualisierung und den Ausbau der Medienbestände bestätigt. Dieser Etat liegt für das Schuljahr 2018/19 für die insgesamt 72 Einrichtungen bei 58.040 €. Auch für das Schuljahr 2019/20 ist ein entsprechender Medienetat vorgesehen. 2/3 3/3