Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1425591.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
22.08.18, 12:00
Aktualisiert
28.10.18, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05645-NF-01-ÄA-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Einführung der Gästetaxe
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Einführung einer Gästetaxe ab 01.01.2019 mit
der vorliegenden Gästetaxesatzung (Anlage 1).
2. Der Oberbürgermeister wird zur Erhöhung der Rechtssicherheit der Erhebung der
Gästetaxe zu folgenden Maßnahmen beauftragt:
Fortschreibung des Touristischen Entwicklungsplans (TEP) ab 2019
Entwicklung eines Konzepts für eine koordinierte und repräsentative
Befragung, die alle touristisch relevanten Einrichtungen und Angebote der
Stadt Leipzig umfasst, bis zum 31.12.2018
Implementierung einer einheitlichen Methodik für die Kalkulation
3. Unter Leitung des Ersten Bürgermeisters und Beigeordneten für Finanzen wird ein
Forum Gästetaxe gebildet. Dieses berät die Stadtverwaltung bei der Einführung der
Gästetaxe, der Auswahl neuer gästetaxefähiger Projekte, der zweckgebundenen
Verwendung des Gästetaxeaufkommens sowie der Überprüfung der Höhe der
Gästetaxe. Das Forum berichtet der Ratsversammlung regelmäßig zum 30.06. des
Folgejahres.
4. Die Erträge aus der Gästetaxe werden dem allgemeinen Haushalt zugeführt und
dem Fachausschuss Finanzen quartalsweise dargelegt. aufgeteilt: 50% der
Erträge dienen der Refinanzierung bereits geplanter touristischer Projekte der Stadt
Leipzig und der Umsetzung, 50% der Erträge dienen der Finanzierung neuer und
damit noch nicht begonnener Maßnahmen des TEP. Eine Untersetzung erfolgt mit
der Haushaltsplanung 2019/2020.
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Sachverhalt:
Die Gästetaxe einzuführen wird unterstützt. Die gästetaxepflichtigen Besucherinnen und
Besucher unserer Stadt treffen auf ein sehr vielfältiges kulturelles und touristisches Angebot,
welches in der Regel aus unterschiedlichsten öffentlichen Finanzquellen mitfinanziert wird,
sei es über die Kultur- oder Sportförderung, über Aufwendungen im Zusammenhang mit dem
touristischen Entwicklungsplan oder auch Arbeits- und Sachaufwendungen in
unterschiedlichsten Bereichen.
Ein Ausbau dieser vielfältigen Angebote mit den Einnahmen aus der Gästetaxe sollte daher
nicht vordergründiges Ziel sein, sondern vielmehr die Deckung der ohnehin fließenden
öffentlichen Aufwendungen. Um hier eine Verwaltungsvereinfachung und auch Kosten/Einnahmentransparenz herzustellen wird empfohlen, die Erträge aus der Gästetaxe dem
allgemeinen Haushalt zuzuführen und entsprechend im Doppelhaushalt mit
Haushaltsansätzen zu agieren. So hat der Stadtrat die Entscheidungshoheit über die
Verteilung der Erträge, statt ein neu einberufenes Gremium aus Kämmerei und
Tourismuswirtschaft.
Anlagen:
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