Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1425570.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
22.08.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 16:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-A-05382-ÄA-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Städtepartnerschaft mit einer Stadt in Russland
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
22.08.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Betreff wird wie folgt geändert: „Städtepartnerschaften“
2. Der
Beschlussvorschlag
wird
wie
folgt
geändert:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die bestehenden Städtepartnerschaften
(einschließlich Stadtteilpartnerschaften) zu evaluieren. Kriterien der Evaluation sollen sein:
ursprüngliche Zielsetzung der Partnerschaft,
Grad der Aktivität,
wechselseitige Einbindung der Zivilgesellschaft (Vereine, Schulen, Hochschulen,
Kulturstätten etc.),
Aktivität eines Partnerschaftsvereins,
abgeschlossene und laufende Projekte auf Verwaltungsebene sowie
Bewertung, inwieweit die ursprünglichen Ziele der Partnerschaft erreicht werden.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf dieser Grundlage bis 30.09.2018 ein Konzept zur
Weiterentwicklung bestehender Partnerschaften sowie Kriterien für die Begründung neuer
Partnerschaften vorzulegen. Darin enthalten sind auch Aussagen darüber, welche Potenziale
für eine Partnerschaft mit einer weiteren Stadt auf dem Gebiet der ehemaligen UdSSR bzw.
in Russland bestehen. Darüber hinaus bleiben die vielfältigen Russlandbeziehungen mit dem
Kooperationsschwerpunkt Moskau strategischer Handlungsschwerpunkt der Stadt Leipzig im
Rahmen ihrer umfangreichen internationalen Beziehungen.
4. Im Doppelhaushalt 2019/2020 werden auskömmliche Mittel bereitgestellt, die eigene
Aktivitäten zur Stärkung der Beziehungen mit den Partner- und Kooperationsstädten
ermöglichen.
5. Das Referat Internationale Zusammenarbeit der Stadtverwaltung fungiert weiterhin als
Netzwerkakteur für verschiedene Einrichtungen, Institutionen und bürgerschaftlich
getragener Initiativen der Stadt.
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Sachverhalt:
Eine Evaluation der bestehenden Städte- und Stadtteilpartnerschaften ist sinnvoll, um einen
aktuellen Stand zu haben, wie intensiv verschiedene Partnerschaften gepflegt werden, ob und wie
die ursprünglichen Zielsetzungen dieser Partnerschaften erreicht wurden bzw. werden können und
welche entsprechenden Projekte auf Verwaltungsebene laufen bzw. abgeschlossen wurden.
Natürlich kann nicht jede Städtepartnerschaft gleich intensiv gepflegt werden, weil bei vielen die
ehrenamtliche Arbeit dabei im Vordergrund steht. Die Evaluation kann deshalb auch aufzeigen, an
welchen Stellen und bei welchen Partnerschaftsinitiativen eine intensivere Unterstützung u.a.
seitens der Verwaltung sinnvoll sein würde.
Es ist sinnvoll, wenn die Stadt Leipzig auch auf Basis der Evaluation ein Konzept entwickelt, durch das
bestehende Partnerschaften weiterentwickelt und neue Partnerschaften begründet werden können.
Es sollen in diesem Konzept auch Aussagen getroffen werden, welche Potenziale für eine weitere
Partnerschaft mit einer Stadt im Bereich der ehemaligen UdSSR bestehen. Der
Verwaltungsstandpunkt hatte bereits verschiedene Städte benannt, mit denen in den vergangenen
Jahren Kontakt bestand. Das waren Wolgograd, Omsk, Nishni Novgorod, Rostow am Don, Tomsk,
Woronesh, Ufa oder Kasan, allerdings sind bislang noch keine intensiveren Verbindungen aus diesen
Kontakten entstanden. Verwiesen wird auch auf den Kooperationsschwerpunkt Moskau verwiesen,
weil die Stadt Leipzig schon 2014 ein umfangreiches Kooperationsabkommen mit der Stadtregierung
abgeschlossen hat, das den strategischen und gesamtgesellschaftlichen Zielsetzungen der Stadt
Leipzig und ihrer Unternehmen, Wissenschaftseinrichtungen, Bildungsinstitutionen, den Kammern,
der Kultureinrichtungen und der Bürgerschaft entspricht. Der Verwaltungsstandpunkt hat bereits
darauf verwiesen, dass die Stadtverwaltung eine Intensivierung der Beziehungen in Richtung Moskau
und Kasan verstetigen und erweitern möchte.
Um eine Intensivierung der Beziehungen zu den Partnerstädten und anderen Kooperationspartnern
zu ermöglichen, soll die Verwaltung im kommenden Doppelhaushalt dafür auskömmlich Finanzmittel
bereitstellen.
Anlagen:
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