Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1424277.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
20.08.18, 12:00
Aktualisiert
01.09.18, 08:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05605-ÄA-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff:
Satzung zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen der Stadt Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Die bisherigen Grenzen der Grundschulbezirke bleiben bestehen. Sie dienen ab
dem Schuljahr 2019/2020 allerdings nicht als starre Abgrenzung, sondern als
Korridore für die Schülerzuweisung. Als wichtigstes Zuweisungskriterium gilt
unabhängig vom Grundschulbezirk die Länge des sicheren Schulweges.
Begründung
In den vergangenen Jahren wurden regelmäßig die Grenzen der
Grundschulbezirke verändert, da die Schülerentwicklung die Kapazitäten
überstieg. Vermehrt gab es Debatten um die Zusammenlegung von
Grundschulbezirken zu gemeinsamen Grundschulbezirken.
Mit der Abänderung hin zu einer ganzen Reihe von gemeinsamen Schulbezirken
sind viele Irritationen in Lehrer- und Elternschaft entstanden, was die künftige
Zuweisung von Schulplätzen angeht. Für uns ist die Länge des sicheren
Schulweges das wichtigste Kriterium bei der Zuweisung eines Schulplatzes.
Daher dürfen die Grundschulbezirke in Zukunft nicht als starre Einheit dienen,
die jährlich per Ratsbeschluss angepasst werden muss. Stattdessen sollen die
bisherigen Grundschulbezirke auch weiterhin bestehen bleiben, um einen
erwartbaren Rahmen für Lehrer und Eltern zu bieten, zugleich sollen die Grenzen
aber so durchlässig sein, dass zukünftig kein Kind mehr an einer Schule
vorbeilaufen soll.
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