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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1424277.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
20.08.18, 12:00
Aktualisiert
01.09.18, 08:54

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-05605-ÄA-03 Status: öffentlich Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff: Satzung zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen der Stadt Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: Die bisherigen Grenzen der Grundschulbezirke bleiben bestehen. Sie dienen ab dem Schuljahr 2019/2020 allerdings nicht als starre Abgrenzung, sondern als Korridore für die Schülerzuweisung. Als wichtigstes Zuweisungskriterium gilt unabhängig vom Grundschulbezirk die Länge des sicheren Schulweges. Begründung In den vergangenen Jahren wurden regelmäßig die Grenzen der Grundschulbezirke verändert, da die Schülerentwicklung die Kapazitäten überstieg. Vermehrt gab es Debatten um die Zusammenlegung von Grundschulbezirken zu gemeinsamen Grundschulbezirken. Mit der Abänderung hin zu einer ganzen Reihe von gemeinsamen Schulbezirken sind viele Irritationen in Lehrer- und Elternschaft entstanden, was die künftige Zuweisung von Schulplätzen angeht. Für uns ist die Länge des sicheren Schulweges das wichtigste Kriterium bei der Zuweisung eines Schulplatzes. Daher dürfen die Grundschulbezirke in Zukunft nicht als starre Einheit dienen, die jährlich per Ratsbeschluss angepasst werden muss. Stattdessen sollen die bisherigen Grundschulbezirke auch weiterhin bestehen bleiben, um einen erwartbaren Rahmen für Lehrer und Eltern zu bieten, zugleich sollen die Grenzen aber so durchlässig sein, dass zukünftig kein Kind mehr an einer Schule vorbeilaufen soll. 1/2 2/2