Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1418790.pdf
Größe
135 kB
Erstellt
26.07.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 12:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05871-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff:
Verkauf des Stadtbades stoppen!
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Grundstücksverkehrsausschuss
SBB Mitte
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Sport
Ratsversammlung
03.09.2018
06.09.2018
11.09.2018
11.09.2018
19.09.2018
Bestätigung
Vorberatung
Anhörung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☒
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
1/5
Ablehnung
Beschlusspunkt 2
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Beschlusspunkt 1, 3 tlw., 4 tlw., 5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/5
Mit dem Antrag wurden folgende Beschlusspunkte vorgeschlagen:
1.
Das Ausschreibungsverfahren zum Stadtbad in der Eutritzscher Straße 21 wird
aufgehoben und ohne vorherige Zuschlagserteilung beendet.
2.
Das Stadtbad verbleibt dauerhaft im Eigentum der Stadt.
3.
Die Stadtverwaltung wird unter Einbeziehung insbesondere der Sportbäder GmbH
und anderer kommunaler Unternehmen sowie in Abstimmung mit möglichen
Fördermittelgebern zu nachfolgenden Aufgaben beauftragt:
a)
Wiederherstellung des öffentlichen Badbetriebes sowie Berücksichtigung von
weiteren insbesondere sportlichen und (sozio-)kulturellen Zwecken, Wellness
und Wohnen;
b)
die mittelfristige Sanierung des Stadtbades unter Berücksichtigung des
Denkmalschutzes;
c)
Gewährleistung
Stadtbades.
einer
weitgehenden
öffentlichen
Zugänglichkeit
des
4.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob auf dem benachbarten Grundstück
(Ecke Eutritzscher-/Roscherstraße) das Stadtbad insbesondere in Bezug auf Sportund Schulschwimmen durch einen Ergänzungsbau erweitert werden kann.
Dahingehend ist ein Flächenankauf oder Flächentausch mit dem Eigentümer
(Freistaat Sachsen) zu verhandeln.
5.
Die Förderstiftung ist in die Planungen miteinzubeziehen.
Begründung
Das Leipziger Stadtbad wurde in den Jahren 1913 bis 1916 im Stil des Historismus errichtet
und am 15.07.1916 eröffnet. Aufgrund seiner kulturhistorischen Bedeutung ist das Objekt als
Denkmal geschützt. Im Jahr 2004 wurde das Stadtbad aufgrund bauordnungsrechtlicher
Mängel geschlossen und dem Liegenschaftsamt zur Vermarktung übergeben.
Gegenwärtig befindet sich eine GVA-Informationsvorlage im Umlauf, die über die aktuelle
Gesamtsituation zum Leipziger Stadtbad informiert. Die Inhalte dieses
Verwaltungsstandpunktes entsprechen den Angaben der Informationsvorlage.
zu 1.
Ist bereits Verwaltungshandeln.
Im Ergebnis der Ausschreibung musste festgestellt werden, dass die eingereichten Konzepte
neben wirtschaftlichen Kritikpunkten insbesondere nicht den Anforderungen der
denkmalpflegerischen und städtebaulichen gestellten Vorgaben entsprachen. Die geplanten
Umnutzungen z.B. für Wohnen, Büro- oder Einzelhandelsnutzungen wurden vom
Denkmalschutz jeweils kritisch beurteilt, da die damit verbunden Ein- und Umbauten jeweils
einen Eingriff in die die Gebäudesubstanz bedeutet hätten. Die Umnutzung der
entsprechenden Teilbereiche ist nach Angaben der Investoren jedoch zwingend notwendig,
um den geplanten Investitionsaufwand sowie das Zuschussgeschäft aus der laufenden
Badbetreibung zu finanzieren.
Die Diskrepanzen wurden jeweils als so hoch eingeschätzt, dass eine Justierung und
Nachbesserung nicht ausgereicht hätte, um allen Belangen gerecht zu werden.
3/5
Das aktuelle Ausschreibungsverfahren ist beendet.
zu 2.
Wird abgelehnt.
In einer im Jahr 2011 angefertigten Machbarkeitsstudie durch die Kannewischer
Ingenieurgesellschaft mbH wurden für eine Reaktivierung als Stadtbad und die erweiterte
Nutzung als einzigartige „Wellness-Mall“ Investitionskosten i.H.v. ca. 30,0 Mio. Euro
veranschlagt. Als Einzugsgebiet wurden das Stadtgebiet von Leipzig sowie die nähere
Umgebung (ca. 50 km) angesetzt. In der Studie wurde darauf hingewiesen, dass die
denkmalpflegerischen Anforderungen zu erhöhten Investitions- und Unterhaltungskosten
führen können. Die kalkulierte Finanzierungslücke entsprach zum damaligen Zeitpunkt
bereits 1,0 Mio. Euro / Jahr.
Die Baukosten sind auf Grund der guten wirtschaftlichen Entwicklung in den vergangenen
Jahren deutlich gestiegen, so dass aktuell mit einem Investitionsvolumen von 40,0 Mio. Euro
bis 45,0 Mio. Euro gerechnet werden sollte. Darüber hinaus sind auch die laufenden,
Unterhaltungskosten, insbesondere für Energie und Personal, erheblich gestiegen. Trotz
günstigerer Marktzinsen ist somit davon auszugehen, dass sich die Finanzierungslücke
weiter vergrößert hat.
Die Nutzung als weiteres, quartiernahes Schwimmhallenflächenangebot wäre auf Grund des
notwendigen Sanierungsaufwandes sowie der hohen jährlichen Unterhaltskosten
vergleichsweise höher als bei modernen Schwimmhallen.
Das Stadtbad soll mit dem Ergänzungsgrundstück (vgl. Punkt 4), unter Berücksichtigung der
erwarteten Dynamik aus der stadträumlichen Entwicklung auf dem benachbarten Areal des
Freiladebahnhofs, neu ausgeschrieben werden. Ziel ist der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages über die Gesamtflächen zur Umsetzung des Vermarktungsauftrages und der
festgelegten Ziele gemäß Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1975/14 vom
19.03.2014 (Das Gebäude ist umfassend zu sanieren und ein öffentlich zugänglicher Ort zu
schaffen, der die Stadt kulturell und sportlich bereichert. Dazu gehören
Gesundheitsführsorge, Wellness, Bildungs- und Kulturangebote).
zu 3.
Wird teilweise abgelehnt. Ist teilweise bereits Verwaltungshandeln.
Es besteht grundsätzlich Neubaubedarf für den Schul-, Freizeit- und Vereinssport. Kurzund mittelfristig hat das „Sportprogramm 2024“ diesen Bedarf auf ca. 1.000 m² festgesetzt
und in den Stadtbezirken Ost und Süd verortet.
Laut Einschätzung des Schwimmsport-Verbandes Leipzig e.V. sollten 25-Meter
Schwimmhallen mit Flachwasserbecken errichtet werden, um möglichst viele Bedarfe
abzudecken. Die Formen und Größe der Becken im Stadtbad entsprechen in keiner Weise
mehr den aktuellen Anforderungen und erfüllen nicht die heutigen Normen für
Vereinswettkämpfe. Jedoch könnte nach einer Sanierung das Stadtbad für alle anderen
Nutzungsarten als ein weiteres, quartiernahes Schwimmhallenflächenangebot dienen.
Nach Errichtung der beiden geplanten neuen 25-Meter-Schwimmhallen in den
Stadtbezirken Süd und Ost bis zum Jahr 2024 könnte in Erarbeitung des nachfolgenden
Sportprogramms geprüft werden, ob eine Reaktivierung des Leipziger Stadtbades auch
unter Wirtschaftlichkeitsprämissen Ziel im Sportstättenentwicklungskonzept ab 2025
werden sollte. Mit Bezug auf die Erläuterungen im Punkt 2 ist dies jedoch entbehrlich.
Die Punkte 3a bis 3c werden gemäß Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1975/14 als
Grundlage der geplanten Neuausschreibung entsprechend berücksichtigt. Hierzu ist im
Vorfeld einer Ausschreibung der vorhandene Zielkonflikt zwischen den hohen
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denkmalpflegerischen Vorgaben und einer wirtschaftlich tragfähigen Nutzungsmischung
(Wellness, Wohnen, Büro, Gastronomie, kleinteiliger Einzelhandel, etc.) zu lösen.
Die Sportbäder Leipzig GmbH ist mit ihrer derzeitigen Struktur (Personal, Ausstattungen etc.)
und ihrer wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage, das Stadtbad zu übernehmen, zu
sanieren und dauerhaft zu betreiben.
zu 4.
Wird teilweise abgelehnt. Ist teilweise bereits Verwaltungshandeln.
Die Bemühungen über den Ankauf einer Teilfläche des Nachbargrundstücks ist bereits
Verwaltungshandeln. Es ist zwingend notwendig zusätzliche Stellplatz- und Nutzflächen in
unmittelbarer Nachbarschaft dauerhaft zu sichern. Der Ankauf ist für die erfolgreiche
Weiterentwicklung des Leipziger Stadtbades somit unabdingbar. Ein Neubau wird zur
Verbesserung einer wirtschaftlich tragfähigen Gesamtkalkulation beitragen und das
Finanzierungsdefizit aus dem Zuschussgeschäft einer Badbetreibung abmildern. Der
Freistaat Sachsen verknüpft an den geplanten Verkauf jedoch ausdrücklich die Bedingung
einer Zweckbindung für PKW-Stellplätze und ggf. Nutzung von Büroflächen.
Mit Bezug auf die Erläuterungen in den Punkten 2 und 3 ist dies Prüfung eines
Ergänzungsbaus für Sport- und Schulschwimmen entbehrlich und auf Grund einer
geforderten Zweckbindung durch den Freistaat Sachsen nicht möglich.
zu 5.
Ist bereits Verwaltungshandeln.
Es besteht regelmäßiger Kontakt zur Förderstiftung. Diese wird in die Vorgänge
eingebunden und regelmäßig über aktuelle Stände informiert.
5/5