Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1411296.pdf
Größe
227 kB
Erstellt
15.06.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-A-04930-Ifo-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Beigeordnete für Kultur
Betreff:
Familientickets klar definieren
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
BA Kulturstätten
FA Kultur
Ratsversammlung
24.10.2018
Information zur Kenntnis
Die Ratsversammlung nimmt die Ergebnisse des Prüfauftrags zur Kenntnis.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Begründung:
Vorbemerkung
Die an den Oberbürgermeister mit der Vorlage VI-A-04930-ÄA-01 beauftragte Prüfung, ob
und wie eine einheitliche Gestaltung des Umfanges und der Regularien für Familienkarten in
den Kultureigenbetrieben, der Zoo Leipzig GmbH sowie der Sportbäder Leipzig GmbH erzielt
werden kann, führt im Ergebnis zu einer Ablehnung der Umsetzung aus Gründen
mangelnder Praktikabilität.
1. Ratsversammlung und Verwaltung bekennen sich zu dem nach geltendem Recht
garantierten Schutz der Familie. Zu diesem weit gefassten Schutzbereich gehören im Sinne
von Art. 8 Abs. 1 Europ. Menschenrechtskonvention und Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz
• Ehegemeinschaften, d. h. verheiratete nichtgleichgeschlechtliche und (ab 1.10.2017)
gleichgeschlechtliche Ehepaare mit mindestens einem leiblichen oder nicht-leiblichen
minderjährigen oder volljährigen Kind (Stief,- Adoptiv- oder Pflegekind)
• Auf Dauer angelegte nichteheliche und in einem gemeinsamen Hausstand lebende
Partnerschaften mit mindestens einem minderjährigen oder volljährigen Kind (Stief,Adoptiv- oder Pflegekind)
• Gleichgeschlechtliche (eingetragene) Lebenspartnerschaften (bis 30.9.2017) mit
mindestens einem nicht-leiblichen minderjährigen oder volljährigen Kind (Stief,- Adoptivoder Pflegekind)
• Großeltern mit mindestens einem minderjährigen und volljährigen Enkelkind
• Onkel/Tante mit mindestens einer/m minderjährigen oder volljährigen Nichte oder Neffen
• Nichtverheiratete (Alleinerziehende) mit mindestens einem minderjährigen oder volljährigen
Kind (Adoptiv- oder Pflegekind).
2. Allgemein ist die Einführung eines Familientickets nur in solchen Kultureinrichtungen
sinnvoll, in denen es sich um eine einmalige Leistung der jeweiligen Einrichtung handelt und
die Nutzung nicht von individuellen Rahmenbedingungen abhängig ist (z. Bsp. zwingende
Sitzplatzbuchung bei einmaligen Kulturveranstaltungen in Gewandhaus, Oper und
Schauspiel).
Sofern das Nutzungsangebot dagegen in Form einer regelmäßig wiederkehrenden
Dauerleistung unterbreitet wird, erscheint das Angebot eines Familientickets nicht praktikabel
und sinnvoll (z. Bsp. Musikschule, Thomasalumnat, Städt. Bibliotheken).
3. Im Einzelnen:
3a)
Eigenbetriebe Kultur:
Vor diesem Hintergrund stellt sich das Familienangebot wie folgt dar:
Gewandhaus, Oper, Schauspiel:
Für die Eigenbetriebe Oper und Gewandhaus ist es aufgrund der Spezifik der
regelmäßig individuellen Sitzplatzbuchung im regulären Spielbetrieb nicht möglich,
sog. Familientickets anzubieten. Anstelle dessen bieten die Eigenbetriebe Kultur
familienspezifische Veranstaltungen wie z. Bsp. Familienkonzerte und
Familientage an.
Theater der Jungen Welt:
Kleine Familienkarte (1 Erw. mit max. 3 Kindern) 17 € sowie Große Familienkarte
(2 Erw. mit max. 3 Kindern) 25 €. Das Theater der Jungen Welt ist insofern mit
Gewandhaus, Oper und Schauspiel nicht vergleichbar, weil das kulturelle Angebot
der Spielstätte nach dem besonderen Zweck des Eigenbetriebs auf die Förderung
von Kunst und Kultur und das Erbringen sozio-kultureller Leistungen insbesondere
für Kinder und Jugendliche ausgerichtet ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 der
Betriebssatzung).
3/4
Musikschule „Johann Sebastian Bach“:
Die Musikschule „Johann Sebastian Bach Leipzig“ bietet aufgrund der spezifischen
Unterrichtsausbildung kein Familienticket an; es handelt sich im Einzelfall um eine
vertragliche vereinbarte und regelmäßig dauerhafte Unterrichtsleistung. Hier wird
eine Vergünstigung in Form einer Geschwisterermäßigung gewährt.
3b)
Zoo Leipzig GmbH:
Es wird ein Familienticket wie folgt angeboten:
Familie mit Leipzig-Pass; Familie mit Leipzig-Card; Familienticket für Eltern oder
Großeltern (maximal zwei Erwachsene) und deren Kinder oder Enkel im Alter von 6
bis 16 Jahren
3c)
Thomasalumnat:
Für die durch das Thomasalumnat erbrachten Leistungen gilt Entsprechendes zur
Musikschule. Die angebotenen Unterbringungs- und Versorgungsleistung im
Thomasalumnat des Thomanerchors sind vertraglich vereinbarte Dauerleistungen.
Auch hier wird eine „Familienvergünstigung“ in Form einer Geschwisterermäßigung
gewährt.
3d)
Leipziger städtische Museen:
Es wird kein Familienticket angeboten.
Ermäßigungen werden für Gruppenbesucher ab 10 Personen gewährt.
Entgeltfreiheit besteht grundsätzlich für Schülergruppen und deren Begleitpersonen,
Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr und Schülergruppen
und deren Begleitpersonen, deren Teilnehmer das 19. Lebensjahr vollendet haben
und sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (Gymnasium, Berufsschule,
Studium).
3e)
Städtische Bibliotheken:
Es wird kein Familienticket angeboten, da Benutzungsgebührenfreiheit
für Bibliotheksbenutzer/-innen bis zum vollendeten 19.Lebensjahr
3f)
Sportbäder Leipzig GmbH:
Für die Nutzung der Sportbäder gibt es ein Familienticket. Die Familienkarte gilt für
zwei beliebige Erwachsene (ein einzelnes Elternteil oder Großelternteil, Tante, Onkel
etc.) und bis zu drei Kinder bis 16 Jahren
Auf die in der Anlage beigefügte Synopse zu den unterschiedlichen Angeboten auch im
Vergleich zu außerstädtischen wird ergänzend verwiesen.
4. Sofern über ein Familienticket eine Vergünstigung gewährt würde, würde auch die
Kalkulation der Eintrittspreise davon nicht, wie der Antrag vorsieht, unberührt bleiben.
Vergünstigungen bei Benutzungsentgelten und -gebühren führen stets zu Mindereinnahmen
im städtischen Haushalt, die ausgeglichen werden müssen oder den benötigten Fehlbedarf
erhöhen.
Anlage:
Synopse zu den unterschiedlichen Angeboten
4/4
1
Anlage zu VwStP zu Vorlage VI-A-04930-ÄA-01
Synopse zu aktuellen Regelungen spezifischer städtischer Einrichtungen (Stand: 08/2018)
Einrichtung
Gewandhaus
Voraussetzungen für ein
Familienticket
Kein generelles Familienticket
Besonderheiten
Anmerkungen
Familienkonzerte
mit jeweils 200 Freikarten für
Kinder.
Das Angebot sieht vor, dass
mindestens eine Bezahlkarte (für
eine erwachsene Begleitperson–
egal, ob alleinerziehend,
verheiratet, gleichgeschlechtliche
Partnerschaft usw.) Bestandteil
des Auftrages ist. Je nach
Kundenwunsch können dann
eine oder auch mehrere
kostenfreie Kindertickets
ausgegeben werden. Die Anzahl
ist auf 200 Freikarten je Konzert
begrenzt, da dieses Angebot von
einem Sponsor finanziert wird.
Ein Gruppenticket impliziert,
dass eine einzelne
Eintrittskarte als
Zutrittsberechtigung für
mehrere Personen gilt.
Beispielweise legitimiert ein
Gruppenticket für den Zutritt
von 10 Personen zu einer
Veranstaltung / Einrichtung.
Ein solches Gruppenticket ist
für Einrichtungen wie
beispielsweise Zoos oder
Museen geeignet, da sich hier
die Besucher frei bewegen und
keinen spezifischen Platz in
einer Veranstaltung
einnehmen. In den Konzerten
des Gewandhauses erfolgt der
Ticketverkauf i.d.R.
platzgebunden – für jeden
Besucher wird ein spezifischer
Platz im Saalplan gebucht und
für den jeweiligen Platz eine
Eintrittskarte als
Zutrittsberechtigung
ausgegeben. Vor diesem
Hintergrund ist es nicht
möglich, ein einzelnes
Ticket/Eintrittskarte für eine
Gruppe mit mehreren
Besuchern (typisches
Gruppenticket) zu erstellen.
Dennoch haben wir Angebote
entwickelt, die sich speziell an
Familien, unabhängig von
deren Größe bzw.
Kinderanzahl, richten:
Ergänzend für Familienangebote
gilt auch das
Jugendabonnement. Dieses
bietet Kindern, Schülern und
Studenten eine sehr hohe
Ermäßigung i.H.v. 75 % auf
Abonnementpreis und wird
neben Studenten auch häufig von
Eltern/ Großeltern für die
eigenen Kindern/ Enkelkinder
gebucht.
Oper/Muko
Kein generelles Familienticket
TdJW
Kleine Familienkarte (1 Erw.
mit max. 3 Kindern) 17 €
Große Familienkarte (2 Erw.
mit max. 3 Kindern) 25 €
Dezernat Kultur 08/2018
Familientage
Familien mit bis zu vier
Erwachsenen und mindestens
einem Kind erhalten an diesen
Tagen Sonderkonditionen und
zahlen im Opernhaus und in der
Musikalischen Komödie einen
Einheitspreis von 16,– €, Kinder
bis zum vollendeten 16.
Lebensjahr 11,– €. Die Karten
sind nur an der Kasse im
Opernhaus oder an der
Abendkasse der Musikalischen
Komödie erhältlich.
Dieses Angebot bestand in jeder
der vergangenen Spielzeiten an
mindestens 10
Veranstaltungsterminen und wird
auch in der kommenden Spielzeit
spartenübergreifend angeboten.
1. Familie wird „großzügig“
interpretiert – d.h. sowohl
gleichgeschlechtliche Paare mit
Kindern, PflegePatchworkfamilien etc.
erhalten Familienkarten
2. auch Einelternfamilien
erhalten mit der Kleinen
2
Familienkarte bereits Rabatte
3. momentan gilt die
Regelung nur bei 1-3 Kindern,
kann aber auch zukünftig ohne
Probleme erweitert werden
4. Kinder gelten bei uns nur
bis zum vollendeten 14.
Lebensjahr – wie auch bspw.
bei der LVB
Schauspiel
Kein Familienticket
Musikschule
Kein Familienticket
Zoo
Familie mit Leipzig-Pass
Familie mit Leipzig-Card
Familie =
Eltern oder Großeltern
(maximal zwei Erwachsene)
und deren Kinder oder Enkel
im Alter von 6 bis 16 Jahren
Museen
Keine Familientickets
MdbK
Ermäßigungen für besondere
Personengruppen
- Schüler, Auszubildende,
Schwerbehinderte,
Bundesfreiwilligendienstleistende
- sowie Ermäßigungen, die
aufgrund städtischer
Bestimmungen gewährt
werden (z.B. Leipzig-PassInhaber, ALG II-Empfänger)
3.2 Geschwisterermäßigung (gilt
für Pkt. 1.2 bis 1.3)
Es gilt, wenn aus einer Familie
mehrere Kinder am Unterricht
teilnehmen:
bei 2 Kindern 10 % je Kind
bei 3 Kindern 20 % je Kind
ab 4 Kindern 30 % je Kind
Mit Vollendung des 18.
Lebensjahres ist der weitere
Anspruch nachweislich schriftlich
zu beantragen und wird
höchstens bis
zum vollendeten 25. Lebensjahr
gewährt (siehe Pkt.2.). Ohne
Anspruchsvoraussetzung
verringert sich die Ermäßigung
der
anderen Geschwister
entsprechend.
Die Zoo Leipzig GmbH hat die
Konkretisierung der zwei
erwachsenen Begleitpersonen
bewusst offen gelassen, um
der Flexibilität hinsichtlich der
Familienorganisation Rechnung
zu tragen
Ermäßigung
für Gruppenbesucher ab 10
Personen
Entgeltfreiheit
für Schülergruppen und deren
Begleitpersonen, Kindern und
Jugendlichen bis
zum vollendeten 19. Lebensjahr
und Schülergruppen und deren
Begleitpersonen,
deren Teilnehmer das 19.
Lebensjahr vollendet haben und
sich in einem
Ausbildungsverhältnis
befinden (Gymnasium,
Berufsschule, Studium). Die
Regelung gilt
nicht für D. Sonstige
Veranstaltungen sowie E.
Sonstige Entgelte
Grassi/MAK
Dezernat Kultur 08/2018
dto
Ermäßigung
für Gruppenbesucher ab 8
3
Personen
Entgeltfreiheit
3. für Kinder, Jugendliche und
Schülergruppen bis zum
vollendeten 19. Lebensjahr mit
dazugehörigen Begleitpersonen,
ausgenommen der unter Punkt B
(Sonstige
Veranstaltungen) und Punkt C
(sonstige Entgelte) festgelegten
Preise.
SGM
dto
Ermäßigung
für Gruppenbesucher ab 10
Personen
2b. von entgeltpflichtigen
Begleitpersonen für
minderjährige Besucher des
Kindermuseums im Haus
Böttchergäßchen in Höhe von 30
% des Preises für Vollzahler 3,00
€
Entgeltfreiheit
2. von Schülergruppen
einschließlich deren
Begleitpersonen, Kindern und
Jugendlichen bis zum vollendeten
19. Lebensjahr, ausgenommen
der unter
Punkt D (sonstige
Veranstaltungen) und unter
Punkt E (sonstige Entgelte,
Ausleihe Audioguide)
festgelegten Preise.
3. für Schülergruppen
einschließlich deren
Begleitpersonen, deren
Teilnehmer das 19. Lebensjahr
vollendet haben und sich in
einem
Ausbildungsverhältnis befinden
(Gymnasium, Berufsschule,
Studium),
ausgenommen der unter Punkt D
(sonstige Veranstaltungen) und
unter
Punkt E (sonstige Entgelte,
Ausleihe Audioguide)
festgelegten Preise.
NKM
Thomanerchor/Alumnat
Dezernat Kultur 08/2018
dto
Kein Familienticket
Ermäßigung
für Gruppenbesucher ab 10
Personen
Entgeltfreiheit
4. von Kindern, Jugendlichen und
jungen Volljährigen bis zum
vollendeten 19. Lebensjahr,
ausgenommen Veranstaltungen
in den Ausstellungen,
Sonderveranstaltungen
und sonstige Entgelte (Punkte 2.
bis 4. im ANHANG 1).
a) Geschwisterermäßigung
Für ein zweites und für jedes
weitere Geschwisterkind wird
eine Ermäßigung von je 25 %,
bezogen auf den ungekürzten
Entgeltbetrag (12 Monate und
4
Vollzahler), gewährt.
Die Ermäßigung gilt nur für
Geschwisterkinder, die als
Mitglied des Thomanerchors
ebenfalls
vertraglich vollumfänglich
Leistungen des Alumnats in
Anspruch nehmen und über kein
eigenes
Einkommen verfügen.
Mit Vollendung des 18.
Lebensjahres des
Geschwisterkindes sind die
Ermäßigungsvoraussetzungen
erneut schriftlich nachzuweisen.
Die Geschwisterermäßigung gilt
nicht für Kinder in einer
Vorbereitungsklasse.
Sportbäder Leipzig GmbH
Städt. Bibliotheken
Die Familienkarte gilt für zwei
beliebige Erwachsene (ein
einzelnes Elternteil oder
Großelternteil, Onkel, Tante
etc.) und bis zu drei Kinder bis
16 Jahren
Kein Familienticket
Chemnitz: Museum für
Naturkunde
Keine Familienkarte
Chemnitz: Archäolog. Museum,
Industriemuseum,
Figurentheater, Sommerbühne
Separate Familienkarte;
max. 2 Erwachsene und max. 4
Kinder/ 2 Erw. und 2 Kinder
oder max. 1 Erw. und max. 2
Kinder; Altersbeschr. für
Kinder zw. 14 und 18 Jahren
Dresden: K-May-Museum,
Kunsthaus DD, Naturhist. Slg.
Senckenberg,
Verkehrsmuseum, Zoo, MuNa
SKD
Städt. Bibliotheken Dresden
Bibo Grimma
Bibo Gräfenhainichen
Bibo Alzenau, Unterfr.
Bibo Albstadt, BW
Dezernat Kultur 08/2018
Kein Familienticket
Familienausweis;
Personen, die in einem
Haushalt leben; Nachweis
übereinstimmende gemeldeter
Wohnanschrift
Familienausweis (ohne nähere
Def.)
Familienausweis;
gemeinsame Meldeadresse
aller zum Haushalt gehörender
Personen, auch Minderjährige
bis zum vollendeten 18.Lj.,
auch weitere
Familienangehörige und
Lebenspartner; Nachweis
durch Meldebescheinigung
oder andere geeignete amtl.
Dokumente
Familienausweis;
volljähriges Mitglied und alle
anderen volljährigen Benutzer,
die im selben Haushalt
wohnen
Familienausweis,
2 Erwachsene und mind. 2
Kinder
Benutzungsgebührenfreiheit
für Bibliotheksbenutzer/-innen
bis zum vollendeten
19.Lebensjahr
Benutzungsgebührenfreiheit für
Kinder bis 18 Jahre
Diverse Ermäßigungen