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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1411296.pdf
Größe
227 kB
Erstellt
15.06.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 12:44

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Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. VI-A-04930-Ifo-02 Status: öffentlich Eingereicht von Beigeordnete für Kultur Betreff: Familientickets klar definieren Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters BA Kulturstätten FA Kultur Ratsversammlung 24.10.2018 Information zur Kenntnis Die Ratsversammlung nimmt die Ergebnisse des Prüfauftrags zur Kenntnis. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Begründung: Vorbemerkung Die an den Oberbürgermeister mit der Vorlage VI-A-04930-ÄA-01 beauftragte Prüfung, ob und wie eine einheitliche Gestaltung des Umfanges und der Regularien für Familienkarten in den Kultureigenbetrieben, der Zoo Leipzig GmbH sowie der Sportbäder Leipzig GmbH erzielt werden kann, führt im Ergebnis zu einer Ablehnung der Umsetzung aus Gründen mangelnder Praktikabilität. 1. Ratsversammlung und Verwaltung bekennen sich zu dem nach geltendem Recht garantierten Schutz der Familie. Zu diesem weit gefassten Schutzbereich gehören im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Europ. Menschenrechtskonvention und Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz • Ehegemeinschaften, d. h. verheiratete nichtgleichgeschlechtliche und (ab 1.10.2017) gleichgeschlechtliche Ehepaare mit mindestens einem leiblichen oder nicht-leiblichen minderjährigen oder volljährigen Kind (Stief,- Adoptiv- oder Pflegekind) • Auf Dauer angelegte nichteheliche und in einem gemeinsamen Hausstand lebende Partnerschaften mit mindestens einem minderjährigen oder volljährigen Kind (Stief,Adoptiv- oder Pflegekind) • Gleichgeschlechtliche (eingetragene) Lebenspartnerschaften (bis 30.9.2017) mit mindestens einem nicht-leiblichen minderjährigen oder volljährigen Kind (Stief,- Adoptivoder Pflegekind) • Großeltern mit mindestens einem minderjährigen und volljährigen Enkelkind • Onkel/Tante mit mindestens einer/m minderjährigen oder volljährigen Nichte oder Neffen • Nichtverheiratete (Alleinerziehende) mit mindestens einem minderjährigen oder volljährigen Kind (Adoptiv- oder Pflegekind). 2. Allgemein ist die Einführung eines Familientickets nur in solchen Kultureinrichtungen sinnvoll, in denen es sich um eine einmalige Leistung der jeweiligen Einrichtung handelt und die Nutzung nicht von individuellen Rahmenbedingungen abhängig ist (z. Bsp. zwingende Sitzplatzbuchung bei einmaligen Kulturveranstaltungen in Gewandhaus, Oper und Schauspiel). Sofern das Nutzungsangebot dagegen in Form einer regelmäßig wiederkehrenden Dauerleistung unterbreitet wird, erscheint das Angebot eines Familientickets nicht praktikabel und sinnvoll (z. Bsp. Musikschule, Thomasalumnat, Städt. Bibliotheken). 3. Im Einzelnen: 3a) Eigenbetriebe Kultur: Vor diesem Hintergrund stellt sich das Familienangebot wie folgt dar:  Gewandhaus, Oper, Schauspiel: Für die Eigenbetriebe Oper und Gewandhaus ist es aufgrund der Spezifik der regelmäßig individuellen Sitzplatzbuchung im regulären Spielbetrieb nicht möglich, sog. Familientickets anzubieten. Anstelle dessen bieten die Eigenbetriebe Kultur familienspezifische Veranstaltungen wie z. Bsp. Familienkonzerte und Familientage an.  Theater der Jungen Welt: Kleine Familienkarte (1 Erw. mit max. 3 Kindern) 17 € sowie Große Familienkarte (2 Erw. mit max. 3 Kindern) 25 €. Das Theater der Jungen Welt ist insofern mit Gewandhaus, Oper und Schauspiel nicht vergleichbar, weil das kulturelle Angebot der Spielstätte nach dem besonderen Zweck des Eigenbetriebs auf die Förderung von Kunst und Kultur und das Erbringen sozio-kultureller Leistungen insbesondere für Kinder und Jugendliche ausgerichtet ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 der Betriebssatzung). 3/4  Musikschule „Johann Sebastian Bach“: Die Musikschule „Johann Sebastian Bach Leipzig“ bietet aufgrund der spezifischen Unterrichtsausbildung kein Familienticket an; es handelt sich im Einzelfall um eine vertragliche vereinbarte und regelmäßig dauerhafte Unterrichtsleistung. Hier wird eine Vergünstigung in Form einer Geschwisterermäßigung gewährt. 3b) Zoo Leipzig GmbH: Es wird ein Familienticket wie folgt angeboten: Familie mit Leipzig-Pass; Familie mit Leipzig-Card; Familienticket für Eltern oder Großeltern (maximal zwei Erwachsene) und deren Kinder oder Enkel im Alter von 6 bis 16 Jahren 3c) Thomasalumnat: Für die durch das Thomasalumnat erbrachten Leistungen gilt Entsprechendes zur Musikschule. Die angebotenen Unterbringungs- und Versorgungsleistung im Thomasalumnat des Thomanerchors sind vertraglich vereinbarte Dauerleistungen. Auch hier wird eine „Familienvergünstigung“ in Form einer Geschwisterermäßigung gewährt. 3d) Leipziger städtische Museen: Es wird kein Familienticket angeboten. Ermäßigungen werden für Gruppenbesucher ab 10 Personen gewährt. Entgeltfreiheit besteht grundsätzlich für Schülergruppen und deren Begleitpersonen, Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr und Schülergruppen und deren Begleitpersonen, deren Teilnehmer das 19. Lebensjahr vollendet haben und sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (Gymnasium, Berufsschule, Studium). 3e) Städtische Bibliotheken: Es wird kein Familienticket angeboten, da Benutzungsgebührenfreiheit für Bibliotheksbenutzer/-innen bis zum vollendeten 19.Lebensjahr 3f) Sportbäder Leipzig GmbH: Für die Nutzung der Sportbäder gibt es ein Familienticket. Die Familienkarte gilt für zwei beliebige Erwachsene (ein einzelnes Elternteil oder Großelternteil, Tante, Onkel etc.) und bis zu drei Kinder bis 16 Jahren Auf die in der Anlage beigefügte Synopse zu den unterschiedlichen Angeboten auch im Vergleich zu außerstädtischen wird ergänzend verwiesen. 4. Sofern über ein Familienticket eine Vergünstigung gewährt würde, würde auch die Kalkulation der Eintrittspreise davon nicht, wie der Antrag vorsieht, unberührt bleiben. Vergünstigungen bei Benutzungsentgelten und -gebühren führen stets zu Mindereinnahmen im städtischen Haushalt, die ausgeglichen werden müssen oder den benötigten Fehlbedarf erhöhen. Anlage: Synopse zu den unterschiedlichen Angeboten 4/4 1 Anlage zu VwStP zu Vorlage VI-A-04930-ÄA-01 Synopse zu aktuellen Regelungen spezifischer städtischer Einrichtungen (Stand: 08/2018) Einrichtung Gewandhaus Voraussetzungen für ein Familienticket Kein generelles Familienticket Besonderheiten Anmerkungen Familienkonzerte mit jeweils 200 Freikarten für Kinder. Das Angebot sieht vor, dass mindestens eine Bezahlkarte (für eine erwachsene Begleitperson– egal, ob alleinerziehend, verheiratet, gleichgeschlechtliche Partnerschaft usw.) Bestandteil des Auftrages ist. Je nach Kundenwunsch können dann eine oder auch mehrere kostenfreie Kindertickets ausgegeben werden. Die Anzahl ist auf 200 Freikarten je Konzert begrenzt, da dieses Angebot von einem Sponsor finanziert wird. Ein Gruppenticket impliziert, dass eine einzelne Eintrittskarte als Zutrittsberechtigung für mehrere Personen gilt. Beispielweise legitimiert ein Gruppenticket für den Zutritt von 10 Personen zu einer Veranstaltung / Einrichtung. Ein solches Gruppenticket ist für Einrichtungen wie beispielsweise Zoos oder Museen geeignet, da sich hier die Besucher frei bewegen und keinen spezifischen Platz in einer Veranstaltung einnehmen. In den Konzerten des Gewandhauses erfolgt der Ticketverkauf i.d.R. platzgebunden – für jeden Besucher wird ein spezifischer Platz im Saalplan gebucht und für den jeweiligen Platz eine Eintrittskarte als Zutrittsberechtigung ausgegeben. Vor diesem Hintergrund ist es nicht möglich, ein einzelnes Ticket/Eintrittskarte für eine Gruppe mit mehreren Besuchern (typisches Gruppenticket) zu erstellen. Dennoch haben wir Angebote entwickelt, die sich speziell an Familien, unabhängig von deren Größe bzw. Kinderanzahl, richten: Ergänzend für Familienangebote gilt auch das Jugendabonnement. Dieses bietet Kindern, Schülern und Studenten eine sehr hohe Ermäßigung i.H.v. 75 % auf Abonnementpreis und wird neben Studenten auch häufig von Eltern/ Großeltern für die eigenen Kindern/ Enkelkinder gebucht. Oper/Muko Kein generelles Familienticket TdJW Kleine Familienkarte (1 Erw. mit max. 3 Kindern) 17 € Große Familienkarte (2 Erw. mit max. 3 Kindern) 25 € Dezernat Kultur 08/2018 Familientage Familien mit bis zu vier Erwachsenen und mindestens einem Kind erhalten an diesen Tagen Sonderkonditionen und zahlen im Opernhaus und in der Musikalischen Komödie einen Einheitspreis von 16,– €, Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 11,– €. Die Karten sind nur an der Kasse im Opernhaus oder an der Abendkasse der Musikalischen Komödie erhältlich. Dieses Angebot bestand in jeder der vergangenen Spielzeiten an mindestens 10 Veranstaltungsterminen und wird auch in der kommenden Spielzeit spartenübergreifend angeboten. 1. Familie wird „großzügig“ interpretiert – d.h. sowohl gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern, PflegePatchworkfamilien etc. erhalten Familienkarten 2. auch Einelternfamilien erhalten mit der Kleinen 2 Familienkarte bereits Rabatte 3. momentan gilt die Regelung nur bei 1-3 Kindern, kann aber auch zukünftig ohne Probleme erweitert werden 4. Kinder gelten bei uns nur bis zum vollendeten 14. Lebensjahr – wie auch bspw. bei der LVB Schauspiel Kein Familienticket Musikschule Kein Familienticket Zoo Familie mit Leipzig-Pass Familie mit Leipzig-Card Familie = Eltern oder Großeltern (maximal zwei Erwachsene) und deren Kinder oder Enkel im Alter von 6 bis 16 Jahren Museen  Keine Familientickets MdbK Ermäßigungen für besondere Personengruppen - Schüler, Auszubildende, Schwerbehinderte, Bundesfreiwilligendienstleistende - sowie Ermäßigungen, die aufgrund städtischer Bestimmungen gewährt werden (z.B. Leipzig-PassInhaber, ALG II-Empfänger) 3.2 Geschwisterermäßigung (gilt für Pkt. 1.2 bis 1.3) Es gilt, wenn aus einer Familie mehrere Kinder am Unterricht teilnehmen: bei 2 Kindern 10 % je Kind bei 3 Kindern 20 % je Kind ab 4 Kindern 30 % je Kind Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist der weitere Anspruch nachweislich schriftlich zu beantragen und wird höchstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gewährt (siehe Pkt.2.). Ohne Anspruchsvoraussetzung verringert sich die Ermäßigung der anderen Geschwister entsprechend. Die Zoo Leipzig GmbH hat die Konkretisierung der zwei erwachsenen Begleitpersonen bewusst offen gelassen, um der Flexibilität hinsichtlich der Familienorganisation Rechnung zu tragen Ermäßigung für Gruppenbesucher ab 10 Personen Entgeltfreiheit für Schülergruppen und deren Begleitpersonen, Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr und Schülergruppen und deren Begleitpersonen, deren Teilnehmer das 19. Lebensjahr vollendet haben und sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (Gymnasium, Berufsschule, Studium). Die Regelung gilt nicht für D. Sonstige Veranstaltungen sowie E. Sonstige Entgelte  Grassi/MAK Dezernat Kultur 08/2018 dto Ermäßigung für Gruppenbesucher ab 8 3 Personen Entgeltfreiheit 3. für Kinder, Jugendliche und Schülergruppen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr mit dazugehörigen Begleitpersonen, ausgenommen der unter Punkt B (Sonstige Veranstaltungen) und Punkt C (sonstige Entgelte) festgelegten Preise.  SGM dto Ermäßigung für Gruppenbesucher ab 10 Personen 2b. von entgeltpflichtigen Begleitpersonen für minderjährige Besucher des Kindermuseums im Haus Böttchergäßchen in Höhe von 30 % des Preises für Vollzahler 3,00 € Entgeltfreiheit 2. von Schülergruppen einschließlich deren Begleitpersonen, Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr, ausgenommen der unter Punkt D (sonstige Veranstaltungen) und unter Punkt E (sonstige Entgelte, Ausleihe Audioguide) festgelegten Preise. 3. für Schülergruppen einschließlich deren Begleitpersonen, deren Teilnehmer das 19. Lebensjahr vollendet haben und sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (Gymnasium, Berufsschule, Studium), ausgenommen der unter Punkt D (sonstige Veranstaltungen) und unter Punkt E (sonstige Entgelte, Ausleihe Audioguide) festgelegten Preise.  NKM Thomanerchor/Alumnat Dezernat Kultur 08/2018 dto Kein Familienticket Ermäßigung für Gruppenbesucher ab 10 Personen Entgeltfreiheit 4. von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr, ausgenommen Veranstaltungen in den Ausstellungen, Sonderveranstaltungen und sonstige Entgelte (Punkte 2. bis 4. im ANHANG 1). a) Geschwisterermäßigung Für ein zweites und für jedes weitere Geschwisterkind wird eine Ermäßigung von je 25 %, bezogen auf den ungekürzten Entgeltbetrag (12 Monate und 4 Vollzahler), gewährt. Die Ermäßigung gilt nur für Geschwisterkinder, die als Mitglied des Thomanerchors ebenfalls vertraglich vollumfänglich Leistungen des Alumnats in Anspruch nehmen und über kein eigenes Einkommen verfügen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Geschwisterkindes sind die Ermäßigungsvoraussetzungen erneut schriftlich nachzuweisen. Die Geschwisterermäßigung gilt nicht für Kinder in einer Vorbereitungsklasse. Sportbäder Leipzig GmbH Städt. Bibliotheken Die Familienkarte gilt für zwei beliebige Erwachsene (ein einzelnes Elternteil oder Großelternteil, Onkel, Tante etc.) und bis zu drei Kinder bis 16 Jahren Kein Familienticket Chemnitz: Museum für Naturkunde Keine Familienkarte Chemnitz: Archäolog. Museum, Industriemuseum, Figurentheater, Sommerbühne Separate Familienkarte; max. 2 Erwachsene und max. 4 Kinder/ 2 Erw. und 2 Kinder oder max. 1 Erw. und max. 2 Kinder; Altersbeschr. für Kinder zw. 14 und 18 Jahren Dresden: K-May-Museum, Kunsthaus DD, Naturhist. Slg. Senckenberg, Verkehrsmuseum, Zoo, MuNa SKD Städt. Bibliotheken Dresden Bibo Grimma Bibo Gräfenhainichen Bibo Alzenau, Unterfr. Bibo Albstadt, BW Dezernat Kultur 08/2018 Kein Familienticket Familienausweis; Personen, die in einem Haushalt leben; Nachweis übereinstimmende gemeldeter Wohnanschrift Familienausweis (ohne nähere Def.) Familienausweis; gemeinsame Meldeadresse aller zum Haushalt gehörender Personen, auch Minderjährige bis zum vollendeten 18.Lj., auch weitere Familienangehörige und Lebenspartner; Nachweis durch Meldebescheinigung oder andere geeignete amtl. Dokumente Familienausweis; volljähriges Mitglied und alle anderen volljährigen Benutzer, die im selben Haushalt wohnen Familienausweis, 2 Erwachsene und mind. 2 Kinder Benutzungsgebührenfreiheit für Bibliotheksbenutzer/-innen bis zum vollendeten 19.Lebensjahr Benutzungsgebührenfreiheit für Kinder bis 18 Jahre Diverse Ermäßigungen