Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1410787.pdf
Größe
3,5 MB
Erstellt
14.06.18, 12:00
Aktualisiert
31.08.18, 08:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06018
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Umzug der Schule Thonberg (Schule für geistig Behinderte) an den Standort PhilippRosenthal-Straße 82 in 04103 Leipzig entsprechend § 24 Sächsisches Schulgesetz
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
SBB Südost
Ratsversammlung
19.09.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. In den Winterferien des Schuljahres 2018/19 zieht die Schule Thonberg in das neue
Gebäude am Standort Philipp-Rosenthal-Straße 82 in 04103 Leipzig, Zentrum Südost
um.
2. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Sächsischen
Staatsministeriums für Kultus.
1/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2019
20.000
1.100.22.1.3.01.04
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/5
Sachverhalt:
1.
Grundlagen
Die Stadt Leipzig hat in ihrem Wirken und Handeln bei der Gestaltung des Schulnetzplanes
alle gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere die darin enthaltenen und daraus abgeleiteten
Bestimmungen zum "öffentlichen Bedürfnis", für Schulen zu beachten.
Grundsätzlich besteht gemäß § 21 Abs. 2 Sächs.SchulG für den Schulträger ein öffentliches
Bedürfnis zur Einrichtung von Schulen, wenn bei Würdigung des Einzelfalles u.a. die prognostizierte Schülerzahl, die Dichte der Besiedlung, die Verkehrslage bzw. -anbindung als Kriterien erfüllt werden. Die Schulpflicht bedingt bei entsprechender Schülerzahl auch die Verpflichtung des Staates, schulische Einrichtungen in zumutbarer Entfernung vom Wohnort und
in angemessenem Zustand bereitzuhalten. Denn mit der Schulpflicht des Schülers korrespondiert die Beschulung durch den Staat. Die dafür notwendigen Regelungen ergeben sich
aus:
1. Schulgesetz des Freistaates Sachsen (SächsSchulG) und den Schulordnungen für die
einzelnen Schularten,
2. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsorganisation,
3. Schulintegrationsverordnung,
4. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO).
Auf der Grundlage des § 28 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit
§ 24 Abs. 1 SchulG obliegt es dem Stadtrat, einen Beschluss über die Schulnetzplanung
sowie dessen Umsetzung herbeizuführen. Die Beschlussfassung des Schulträgers bedarf
gem. § 24 Abs. 1 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 1 SchulG der Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus als oberste Schulaufsichtsbehörde.
2.
Begründung zur Einrichtung
Die Schule Thonberg nutzt seit vielen Jahren gemeinsam mit der Fritz-Baumgarten-Schule
(Grundschule) und deren Hort das Schulgebäude am Standort Riebeckstraße 50. Im Zuge
der steigenden Schülerzahlen und der veränderten Anforderungen an die Schularten, wurde
die gemeinsame Nutzung des Schulhauses zunehmend erschwert. In der Folge wurde für
die Grundschule ein Anbau erreichtet. Da jedoch die Bedingungen für die Schule Thonberg
am Standort Riebeckstraße 50 nicht verbessert werden können, wurde ein Umzug der
Schule Thonberg in ein anders Schulhaus favorisiert.
Mit dem Umzug der Schule Thonberg (Schule für geistig Behinderte) an den neuen Schulstandort Philipp-Rosenthal-Straße 82, 04103 Leipzig wird die Grundlage für die Weiterentwicklung der Schule gelegt. Dadurch verbessert sich auch das Schulangebot der Leipziger
Schulen für geistig Behinderte. Besonders hervorzuheben ist dabei, dass durch die Gemeinsamkeit mit einer Kita in einem Gebäude zugleich der integrative/ inklusive Gedanke nachhaltig in Unterricht und Betreuung umgesetzt werden kann.
Die Schule Thonberg stellt eine feste Größe im Schulnetz dar. Das öffentliche Bedürfnis,
gemäß der geforderten Mindestschülerzahl pro Klasse und Zügigkeit, wird erfüllt. Der Kapazitätsrichtwert für die Schule Thonberg liegt bei acht Klassen. Die Schule verfügt über den
für eine zweizügige Schule dieses Schultyps erforderlichen Bedarf. Die aktuell eingeschränkten Bedingungen entfallen. Im Besonderen wird das Fachraum- und Sporthallenangebot erheblich verbessert. Da beim Bau des neuen Gebäudes die Barrierefreiheit umgesetzt wird, besteht die Möglichkeit, dass auch auf den Rollstuhl angewiesene geistig
Behinderte Schüler oder Schülerinnen in dieser Schule aufgenommen werden können. Die
Schule Thonberg wird sich in einem Gebiet befinden, in welchem die ÖPNV- Versorgung
gesichert ist. Die Bedingungen für den Schülerspezialverkehr sind gegeben. Eine Herauslösung der Schule Thonberg aus dem bisherigen Umfeld und ihren schulischen Verflech-
3/5
tungen zu ansässigen Unternehmen und Institu-tionen wird durch diesen Umzug nicht
beeinflusst. Dem gegenüber steht, dass auch das alte Messegelände mit dem ansässigen
Gewerbe Potentiale für neue und andere Möglichkeiten bietet. Es wird Aufgabe der Schule
und ihrer bisherigen sowie ggf. weiterer Partner sein, auch am neuen Schulstandort unter
Nutzung von Unterstützungsangeboten (z.B. Ganztagsangebote) die vorhandenen Kooperationsbeziehungen fortzuführen bzw. neue tragfähige Netzwerke zu entwickeln. Dieser
Umzug ist auch im Zusammenhang mit der Entwicklung des Grundschulnetzes in den Stadtbezirken Südost und Ost zu betrachten. Hier stellt sich die Entwicklung der Schülerzahlen
überaus positiv dar, so dass zügig eine Anpassung der Grundschulkapazitäten an den Bedarf erfolgen muss.
Mit der Herauslösung der Schule Thonberg aus dem bisherigen Schulstandort Riebeckstraße 50, können unter Nutzung des Anbaus sowie der bisherigen Räume der Schule
Thonberg die fehlenden Grundschulkapazitäten für die Fritz-Baumgarten-Schule gewonnen
werden. Die Grundschule kann dann fünfzügig geführt werden. Der Hort erhält nach langen
Jahren des akuten beengt sein eine wesentliche räumliche Verbesserung. In Beachtung der
späteren Nutzung des zweiten Hauses an der Ernst-Pinkert-Schule, kann für das gesamte
Gebiet zwischen der Franz-Mehring-Schule, der Fritz-baumgarten-Schule und der ErnstPinkert-Schule eine nachhaltige Grundschul-versorgung gesichert werden.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Mit dem Umzug fallen lediglich die Umzugskosten in Höhe von 20.000 € an.
3.1
Auswirkungen auf den Stellenplan
Da die Schulsachbearbeiterin an der Schule verbleibt und die Kapazität der Schule sich nicht
verändert, entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Schulsachbearbeiterin.
4.
Modalitäten zur Einrichtung
4.1
Ablauf
Entsprechend § 21 Abs. 3 Sächs.SchulG wird der Schulträger der Schulaufsichtsbehörde
folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
5.
In den Winterferien des Schuljahres 2018/19 zieht die Schule Thonberg in das neue
Gebäude am Standort Philipp-Rosentahl-Straße 82, in 04103 Leipzig um. Damit
erhält die zweizügige Schule ein geeignetes Schulhaus mit wesentlich verbesserten
Bedingungen. Das Gebäude wird gemeinsam mit einer Kita genutzt, wobei beide
Institutionen über eigene Bereiche verfügen als auch gemeinsame Nutzungen
ausüben können.
Alternativlösung
Vordringliches Ziel war stets die Verbesserung der Bedin-gungen für die Schule Thonberg
unter Beachtung des Verbleibs im Gebiet. Da kein anderes Gebäude im Gebiet dafür zur
Verfügung steht, erfolgte der Neubau eines Gebäudes das sowohl von der Schule Thonberg
als auch von einer Kita genutzt wird.
6.
Folgen bei Ablehnung
Erfolgt eine Ablehnung, wird die Schule Thonberg am jetzigen Standort mit den bisheri-gen
Einschränkungen verbleiben. Eine zukunftsorientierte Entwicklung der Schule Thonberg ist
nicht gegeben. Die zügige Sicherung von Grundschulkapazitäten an der Fritz-BaumgartenSchule ist nicht mehr umsetzbar.
4/5
Anlage:
Anlage 1
- Lageplan neuer Schulstandort Philipp-Rosentahl-Straße 82
5/5
Anlage 1
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
☐
☐
☐
☐
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☐
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☐
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
☐
☐
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch
☐ mittel
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1)
☐ niedrig
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
☐ ja
☐ ja
☐ nein
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
☐ nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
☐ ja ☐ nein
keine
Auswirkung
☐
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☐
☐
☐
☒
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☒
☐
☐
☐
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☐
☐
☐
☒
☐
☒
☐
☐
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☒
☐
☐
☐
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☒
☐
☐
☐
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☒
☐
☐
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☒
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1)
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
Vorlage Seite 1
Begründung in
Vorlage, Seite 1