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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1410787.pdf
Größe
3,5 MB
Erstellt
14.06.18, 12:00
Aktualisiert
31.08.18, 08:34

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06018 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Umzug der Schule Thonberg (Schule für geistig Behinderte) an den Standort PhilippRosenthal-Straße 82 in 04103 Leipzig entsprechend § 24 Sächsisches Schulgesetz Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule SBB Südost Ratsversammlung 19.09.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. In den Winterferien des Schuljahres 2018/19 zieht die Schule Thonberg in das neue Gebäude am Standort Philipp-Rosenthal-Straße 82 in 04103 Leipzig, Zentrum Südost um. 2. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2019 20.000 1.100.22.1.3.01.04 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/5 Sachverhalt: 1. Grundlagen Die Stadt Leipzig hat in ihrem Wirken und Handeln bei der Gestaltung des Schulnetzplanes alle gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere die darin enthaltenen und daraus abgeleiteten Bestimmungen zum "öffentlichen Bedürfnis", für Schulen zu beachten. Grundsätzlich besteht gemäß § 21 Abs. 2 Sächs.SchulG für den Schulträger ein öffentliches Bedürfnis zur Einrichtung von Schulen, wenn bei Würdigung des Einzelfalles u.a. die prognostizierte Schülerzahl, die Dichte der Besiedlung, die Verkehrslage bzw. -anbindung als Kriterien erfüllt werden. Die Schulpflicht bedingt bei entsprechender Schülerzahl auch die Verpflichtung des Staates, schulische Einrichtungen in zumutbarer Entfernung vom Wohnort und in angemessenem Zustand bereitzuhalten. Denn mit der Schulpflicht des Schülers korrespondiert die Beschulung durch den Staat. Die dafür notwendigen Regelungen ergeben sich aus: 1. Schulgesetz des Freistaates Sachsen (SächsSchulG) und den Schulordnungen für die einzelnen Schularten, 2. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsorganisation, 3. Schulintegrationsverordnung, 4. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO). Auf der Grundlage des § 28 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 SchulG obliegt es dem Stadtrat, einen Beschluss über die Schulnetzplanung sowie dessen Umsetzung herbeizuführen. Die Beschlussfassung des Schulträgers bedarf gem. § 24 Abs. 1 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 1 SchulG der Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus als oberste Schulaufsichtsbehörde. 2. Begründung zur Einrichtung Die Schule Thonberg nutzt seit vielen Jahren gemeinsam mit der Fritz-Baumgarten-Schule (Grundschule) und deren Hort das Schulgebäude am Standort Riebeckstraße 50. Im Zuge der steigenden Schülerzahlen und der veränderten Anforderungen an die Schularten, wurde die gemeinsame Nutzung des Schulhauses zunehmend erschwert. In der Folge wurde für die Grundschule ein Anbau erreichtet. Da jedoch die Bedingungen für die Schule Thonberg am Standort Riebeckstraße 50 nicht verbessert werden können, wurde ein Umzug der Schule Thonberg in ein anders Schulhaus favorisiert. Mit dem Umzug der Schule Thonberg (Schule für geistig Behinderte) an den neuen Schulstandort Philipp-Rosenthal-Straße 82, 04103 Leipzig wird die Grundlage für die Weiterentwicklung der Schule gelegt. Dadurch verbessert sich auch das Schulangebot der Leipziger Schulen für geistig Behinderte. Besonders hervorzuheben ist dabei, dass durch die Gemeinsamkeit mit einer Kita in einem Gebäude zugleich der integrative/ inklusive Gedanke nachhaltig in Unterricht und Betreuung umgesetzt werden kann. Die Schule Thonberg stellt eine feste Größe im Schulnetz dar. Das öffentliche Bedürfnis, gemäß der geforderten Mindestschülerzahl pro Klasse und Zügigkeit, wird erfüllt. Der Kapazitätsrichtwert für die Schule Thonberg liegt bei acht Klassen. Die Schule verfügt über den für eine zweizügige Schule dieses Schultyps erforderlichen Bedarf. Die aktuell eingeschränkten Bedingungen entfallen. Im Besonderen wird das Fachraum- und Sporthallenangebot erheblich verbessert. Da beim Bau des neuen Gebäudes die Barrierefreiheit umgesetzt wird, besteht die Möglichkeit, dass auch auf den Rollstuhl angewiesene geistig Behinderte Schüler oder Schülerinnen in dieser Schule aufgenommen werden können. Die Schule Thonberg wird sich in einem Gebiet befinden, in welchem die ÖPNV- Versorgung gesichert ist. Die Bedingungen für den Schülerspezialverkehr sind gegeben. Eine Herauslösung der Schule Thonberg aus dem bisherigen Umfeld und ihren schulischen Verflech- 3/5 tungen zu ansässigen Unternehmen und Institu-tionen wird durch diesen Umzug nicht beeinflusst. Dem gegenüber steht, dass auch das alte Messegelände mit dem ansässigen Gewerbe Potentiale für neue und andere Möglichkeiten bietet. Es wird Aufgabe der Schule und ihrer bisherigen sowie ggf. weiterer Partner sein, auch am neuen Schulstandort unter Nutzung von Unterstützungsangeboten (z.B. Ganztagsangebote) die vorhandenen Kooperationsbeziehungen fortzuführen bzw. neue tragfähige Netzwerke zu entwickeln. Dieser Umzug ist auch im Zusammenhang mit der Entwicklung des Grundschulnetzes in den Stadtbezirken Südost und Ost zu betrachten. Hier stellt sich die Entwicklung der Schülerzahlen überaus positiv dar, so dass zügig eine Anpassung der Grundschulkapazitäten an den Bedarf erfolgen muss. Mit der Herauslösung der Schule Thonberg aus dem bisherigen Schulstandort Riebeckstraße 50, können unter Nutzung des Anbaus sowie der bisherigen Räume der Schule Thonberg die fehlenden Grundschulkapazitäten für die Fritz-Baumgarten-Schule gewonnen werden. Die Grundschule kann dann fünfzügig geführt werden. Der Hort erhält nach langen Jahren des akuten beengt sein eine wesentliche räumliche Verbesserung. In Beachtung der späteren Nutzung des zweiten Hauses an der Ernst-Pinkert-Schule, kann für das gesamte Gebiet zwischen der Franz-Mehring-Schule, der Fritz-baumgarten-Schule und der ErnstPinkert-Schule eine nachhaltige Grundschul-versorgung gesichert werden. 3. Finanzielle Auswirkungen Mit dem Umzug fallen lediglich die Umzugskosten in Höhe von 20.000 € an. 3.1 Auswirkungen auf den Stellenplan Da die Schulsachbearbeiterin an der Schule verbleibt und die Kapazität der Schule sich nicht verändert, entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Schulsachbearbeiterin. 4. Modalitäten zur Einrichtung 4.1 Ablauf Entsprechend § 21 Abs. 3 Sächs.SchulG wird der Schulträger der Schulaufsichtsbehörde folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:  5. In den Winterferien des Schuljahres 2018/19 zieht die Schule Thonberg in das neue Gebäude am Standort Philipp-Rosentahl-Straße 82, in 04103 Leipzig um. Damit erhält die zweizügige Schule ein geeignetes Schulhaus mit wesentlich verbesserten Bedingungen. Das Gebäude wird gemeinsam mit einer Kita genutzt, wobei beide Institutionen über eigene Bereiche verfügen als auch gemeinsame Nutzungen ausüben können. Alternativlösung Vordringliches Ziel war stets die Verbesserung der Bedin-gungen für die Schule Thonberg unter Beachtung des Verbleibs im Gebiet. Da kein anderes Gebäude im Gebiet dafür zur Verfügung steht, erfolgte der Neubau eines Gebäudes das sowohl von der Schule Thonberg als auch von einer Kita genutzt wird. 6. Folgen bei Ablehnung Erfolgt eine Ablehnung, wird die Schule Thonberg am jetzigen Standort mit den bisheri-gen Einschränkungen verbleiben. Eine zukunftsorientierte Entwicklung der Schule Thonberg ist nicht gegeben. Die zügige Sicherung von Grundschulkapazitäten an der Fritz-BaumgartenSchule ist nicht mehr umsetzbar. 4/5 Anlage: Anlage 1 - Lageplan neuer Schulstandort Philipp-Rosentahl-Straße 82 5/5 Anlage 1 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☐ 2 Ausbildungsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☐ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ☐ ☐ ☐ ☐ negative Auswirkung keine Auswirkung ☐ ☐ 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung ☐ hoch ☐ mittel 5 Finanzierung tadt Leipzig 1.15/016/01.12 1) ☐ niedrig private Mittel Drittmittel/ Fördermittel ☐ ja ☐ ja ☐ nein Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ☐ nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ☐ ja ☐ nein keine Auswirkung ☐ Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☐ ☐ ☐ ☒ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☒ ☐ ☐ ☐ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☒ ☐ ☐ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☒ ☐ ☐ ☐ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☒ ☐ ☐ ☐ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☒ ☐ ☐ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☐ ☒ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in Vorlage Seite 1 Begründung in Vorlage, Seite 1