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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1394472.pdf
Größe
147 kB
Erstellt
30.04.18, 12:00
Aktualisiert
29.08.18, 07:05

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05812 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: Zahlung einer übertariflichen Zulage zur Gewinnung von Betriebsärzten Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Verwaltungsausschuss Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 24.10.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Zahlung einer übertariflichen Zulage in Höhe von maximal 1.000 Euro monatlich, soweit dies zur Gewinnung bzw. Bindung von Betriebsärzten im arbeitsmedizinischen Dienst der Stadtverwaltung Leipzig im Einzelfall erforderlich ist. 2. Die mit der Zulagenzahlung verbundenen Mehraufwendungen 2018 werden aus dem Personalbudget (11_PA_ZW) gedeckt. Für die Folgejahre werden die Aufwendungen bei der Haushaltsplanung entsprechend berücksichtigt. 3. Die Möglichkeit, Entscheidungen über die Zahlung einer übertariflichen Zulage zu treffen, ist zunächst auf die Haushaltsjahre 2019 und 2020 befristet. Über die weitere Anwendung wird aufgrund eines Evaluierungsberichtes entschieden, den das Dezernat Allgemeine Verwaltung im 2. Quartal 2020 vorlegt. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2018 ff. nicht bekannt 11_PA_ZW Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/5 Sachverhalt: Ausgangssituation Die Personalsituation im arbeitsmedizinischen Dienst der Stadtverwaltung Leipzig ist seit Jahren extrem angespannt. Freie Stellen für Betriebsärzte können nur sehr schwer bzw. gar nicht besetzt werden. Der für die Stadtverwaltung Leipzig zu erbringende Leistungsumfang erfordert mindestens drei Vollzeitstellen; davon ist momentan nur eine besetzt. Um die arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten dennoch im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang sicherzustellen, werden betriebsärztliche Leistungen seit September 2017 zusätzlich extern beauftragt. Bemühungen, Fachärzte über Ausschreibungen zu gewinnen, haben in der jüngeren Vergangenheit kaum zum Erfolg geführt. Ausschreibungen für Betriebsärzte wurden seit August 2012 regelmäßig extern veröffentlicht. Die Anzahl der Bewerber/-innen war generell gering. So gab es für die Ausschreibung im Zeitraum 03/2015 bis 02/2016 lediglich acht Bewerbungen, von denen zwei wieder zurückgezogen wurden. Zwei Bewerber/-innen wurden eingestellt; die Arbeitsverhältnisse konnten jedoch aus unterschiedlichen, in der Person liegenden Gründen nicht fortgesetzt werden und wurden nach kurzer Einsatzzeit wieder beendet. Im Zeitraum 04/2017 bis 08/2017 ist keine einzige Bewerbung eingegangen. Seit August 2017 sind Stellen für Betriebsärzte dauerhaft unter "www.leipzig.de" ausgeschrieben. Bis heute sind zwölf Bewerbungen eingegangen. Die Mehrheit der Bewerber/-innen erfüllt von vornherein nicht die Anforderungen an die notwendige fachliche Qualifikation (keine Facharztausbildung bzw. Zusatzqualifikation Betriebsmedizin); die anderen wurden im Ergebnis der Vorstellungsgespräche als nicht geeignet angesehen. Allein die derzeitige Betriebsärztin der Stadt Leipzig konnte aus diesem Verfahren heraus zum 01.02.2018 eingestellt werden. Einige Bewerber/-innen ohne die entsprechende Fachkunde "Arbeitsmedizin" wurden in der Vergangenheit zur berufsbegleitenden Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Arbeitsmedizin gewonnen und eingestellt; eine langfristige Bindung dieser Beschäftigten an die Stadt Leipzig konnte jedoch nicht realisiert werden. Wegen Weggangs der weiterbildungsberechtigten Betriebsärztin bestand die Möglichkeit der Facharztweiterbildung zwischenzeitlich nicht mehr. Das Antragsverfahren zur Erteilung dieser Ermächtigung wurde für die neu eingestellte Betriebsärztin umgehend eingeleitet - ab 6. Juni 2018 hat die Landesärztekammer die Weiterbildungsberechtigung erteilt. Somit kann die Stadt aktuell wieder Ärzte zur Facharztweiterbildung einstellen. Eine Ausschreibung zur Gewinnung von "Ärzten in Weiterbildung zu Fachärzten für Arbeitsmedizin" ist seit Mitte Juli veröffentlicht; Bewerbungen liegen bisher noch nicht vor. Es zeigt sich generell, dass qualifizierte Fachärzte kaum Interesse an einer längerfristigen Festanstellung haben; immer mehr Ärzte in diesem Bereich arbeiten freiberuflich. Hinzu kommen die besseren Verdienstmöglichkeiten bei anderen Arbeitgebern im Vergleich zum öffentlichen Dienst. Insbesondere die geringere Bezahlung ist nach vorliegenden Erfahrungen Grund für die anhaltend schlechte Bewerberlage. Einige Interessenten haben sich auf Ausschreibungen hin direkt telefonisch nach den Verdienstmöglichkeiten erkundigt und sich mit Verweis auf bessere finanzielle Konditionen anderer Arbeitgeber sofort entschieden, von einer Bewerbung abzusehen. Am Arbeitsmarkt ist seit einigen Jahren ein Mangel an Betriebsärzten/-ärztinnen zu verzeichnen und die Nachfrage nach potentiellen Bewerbern/Bewerberinnen entsprechend groß. Die Stadt konkurriert bei der Personalgewinnung mit anderen öffentlichen Arbeitgebern und mit privaten Unternehmen. Im Jahr 2017 waren zeitlich mit der Ausschreibung der Betriebsarztstellen bei der Stadt Leipzig in der Region Leipzig, Sachsen und Sachsen-Anhalt ca. zehn Betriebsarztstellen bei überörtlichen Leistungsanbietern wie TÜV und bei Unternehmen wie BMW ausgeschrieben. Diesen Arbeitgebern vergleichbare finanzielle Konditionen kann die Stadt im Rahmen der bestehenden tariflichen Möglichkeiten nicht bieten. 3/5 Die Vorteile einer Beschäftigung bei der Stadt Leipzig - flexible, familienfreundliche und nach individuellen Wünschen geregelte Arbeitszeiten, ein feststehender Arbeitsort, keine Nachtund Wochenenddienste, die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung, vielfältige Fortbildungsangebote und die zusätzliche betriebliche Altersversorgung - wurden in den Ausschreibungen und in Vorstellungsgesprächen besonders herausgestellt. Sie wiegen die finanziellen Nachteile jedoch offensichtlich nicht auf. Eine Option, um die betriebsärztliche Betreuung in Zukunft sicherzustellen, ist insofern die attraktivere Gestaltung der Beschäftigungsbedingungen, insbesondere die Verbesserung der Verdienstmöglichkeiten. Zahlung einer übertariflichen Zulage Die betreffenden Stellen sind mit Entgeltgruppe 15 TVöD bewertet; die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation in EG 15 (Fachärzte für Arbeitsmedizin bzw. Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin) oder in EG 14 (Betriebsärzte in Facharzt-Weiterbildung Arbeitsmedizin bzw. in Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin). Von den tariflichen Möglichkeiten, bei Einstellung in eine höhere Stufe einzugruppieren (bei entsprechender Berufserfahrung), wird regelmäßig Gebrauch gemacht. Zusätzlich zur monatlichen Vergütung aus EG 14 bzw. 15 TVöD wird eine übertarifliche Arbeitsmarktzulage auf Grundlage eines KAV-Beschlusses gezahlt. Diese kann zur Deckung von Personalbedarf und/oder Bindung qualifizierter Fachkräfte in Höhe von bis zu 20 % der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe gezahlt werden. Das sind nach aktuellem Tarifstand ca. 900 Euro in EG 14 und 1.000 Euro in EG 15. Insgesamt kann damit bei Neueinstellung ein monatlicher Bruttoverdienst von bis zu ca. 5.750 Euro in der EG 14 und ca. 6.260 Euro in der EG 15 erreicht werden (ausgehend jeweils von Stufe 3 der EG). Hier benötigt die Personalverwaltung mehr Handlungsspielraum. Dieser kann, da der tariflich vorgegebene Rahmen ausgeschöpft ist, nur durch übertarifliche Leistungen hergestellt werden. Es wird vorgeschlagen, die Zahlung einer zusätzlichen übertariflichen Zulage zu ermöglichen. Über die Gewährung entscheidet das Personalamt je nach Erfordernis, d. h. die Option kommt nur zum Tragen, wenn die Einstellung von Betriebsärzten andernfalls aus finanziellen Gründen scheitern würde. Zweckmäßig ist, den Betrag lediglich nach oben zu begrenzen, so dass die Zulage innerhalb dieses Rahmens variabel ist. Vorgeschlagen wird, für die zusätzliche übertarifliche Zulage einen Höchstbetrag von 1.000 Euro festzulegen, der neben der Arbeitsmarktzulage gezahlt wird. Damit würde sich je nach Qualifikation und Eingruppierung folgende finanzielle Situation ergeben: Betriebsärzte mit Facharztausbildung Arbeitsmedizin bzw. Zusatzqualifikation Betriebsmedizin (EG 15, Stufe 3)* Betriebsärzte in Weiterbildung zum Facharzt Arbeitsmedizin bzw. in Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin Entgelt lt. Tabelle 5.260,14 € 4.841,03 € KAV-Arbeitsmarktzulage 1.000,15 € 905,65 € übertarifliche Zulage max. 1.000,00 € 1.000,00 € Entgelt gesamt max. 7.260,29 € 6.746,68 € (EG 14, Stufe 3)* * Die Zuordnung zu Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe erfolgt bei mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung. Je nach individuellen Voraussetzungen kann sich auch eine Eingruppierung in eine niedrigere Stufe bzw. (bei anrechenbaren förderlichen Vorzeiten oder Einstellung im Anschluss an ein TVöD-Arbeitsverhältnis) in eine höhere Stufe ergeben. Die übertarifliche Zulage wird nur dann und auch nur in der Höhe gezahlt, wie dies zur Gewinnung von Betriebsärzten unbedingt erforderlich ist. Die Entscheidung trifft das Personalamt im Einzelfall im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens. Daneben kann von der übertariflichen Zulage auch Gebrauch gemacht werden, wenn dies erforderlich ist, um einer bevorstehenden Abwanderung von Betriebsärzten aus dem Dienst der Stadt Leipzig entgegenzuwirken. 4/5 Jede Entscheidung über die Zahlung einer übertariflichen Zulage einschließlich ihrer Höhe wird vom Personalamt im Einzelfall detailliert begründet und dokumentiert. Für die Zahlung der übertariflichen Zulage gelten im Übrigen folgende Festlegungen: - Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Zulage anteilig gezahlt. - Die Zulage fließt in die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung und für die Jahressonderzahlung ein und ist zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. - Entgelterhöhungen bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe (nach Abschluss der Facharzt- bzw. Zusatzweiterbildung) werden auf die Zulage angerechnet. - Die Zulage nimmt nicht an allgemeinen Tarifsteigerungen teil. Mit der Festlegung dieser attraktiven Verdienstmöglichkeiten wird ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Bewerberlage bei Betriebsärzten/-ärztinnen getan. Die weiteren Optionen, um die betriebsärztliche Betreuung der Beschäftigten sicherzustellen, werden weiterverfolgt. In erster Linie geht es darum, die berufsbegleitende Facharztweiterbildung im betriebsärztlichen Dienst der Stadtverwaltung Leipzig wieder aufzunehmen und auf diesem Weg Nachwuchskräfte zu gewinnen. Soweit dies zur Erfüllung der Pflichtaufgaben im Arbeitsschutz erforderlich ist, werden betriebsärztliche Leistungen im notwendigen Umfang an externe Anbieter vergeben. Finanzielle Auswirkungen Konkrete Aussagen zu eventuell entstehenden Mehrkosten sind nicht möglich, da die Entscheidung über die Zahlung einer Zulage jeweils im Einzelfall zu treffen und dies nicht zu prognostizieren ist. Für den Fall, dass zwei Stellen ab September 2018 besetzt werden können und die Zulage jeweils zu 75 % ausgeschöpft wird, fallen 2018 Zulagen in Höhe von 6.000 Euro an. Diese werden aus dem Personalbudget gedeckt. Die betreffenden Stellen waren seit Jahresbeginn unbesetzt und die Personalkosten ganzjährig geplant. Zurzeit werden daraus die Aufwendungen für die extern beauftragten betriebsärztlichen Leistungen finanziert, die bei Gewinnung eigenen Personals allerdings entfallen würden. Insofern entstehen im laufenden Jahr keine Mehrkosten. Ab 2019 werden die Kosten bei der Personalkostenplanung berücksichtigt. Die Kosten für den externen Dienstleister sind im Vergleich zu denen, die bei Beschäftigung eigener Betriebsärzte/-ärztinnen entstehen, deutlich höher. Der betreffende Arzt ist an drei Tagen pro Woche tätig; im Zeitraum seit der Beauftragung ab September 2017 sind monatlich im Durchschnitt ca. 16.300 Euro (brutto) angefallen. Dieser Betrag entspricht in etwa dem Personalaufwand, der monatlich für zwei vollbeschäftigte Betriebsärzte/-ärztinnen bei Zahlung sowohl der KAV-Arbeitsmarktzulage als auch der vorgeschlagenen übertariflichen Zulage entsteht. Die Gewinnung eigenen Personals ist insofern auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten dringend geboten. Bei Einstellung von Betriebsärzten/-ärztinnen wird die Beauftragung des externen Dienstleisters entsprechend reduziert. Sobald eigenes Personal in notwendigem Umfang zur Verfügung steht, wird die Beauftragung beendet. 5/5