Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1394472.pdf
Größe
147 kB
Erstellt
30.04.18, 12:00
Aktualisiert
29.08.18, 07:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05812
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Zahlung einer übertariflichen Zulage zur Gewinnung von Betriebsärzten
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Verwaltungsausschuss
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
24.10.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Zahlung einer übertariflichen Zulage in Höhe von
maximal 1.000 Euro monatlich, soweit dies zur Gewinnung bzw. Bindung von Betriebsärzten
im arbeitsmedizinischen Dienst der Stadtverwaltung Leipzig im Einzelfall erforderlich ist.
2. Die mit der Zulagenzahlung verbundenen Mehraufwendungen 2018 werden aus dem
Personalbudget (11_PA_ZW) gedeckt. Für die Folgejahre werden die Aufwendungen bei der
Haushaltsplanung entsprechend berücksichtigt.
3. Die Möglichkeit, Entscheidungen über die Zahlung einer übertariflichen Zulage zu treffen,
ist zunächst auf die Haushaltsjahre 2019 und 2020 befristet. Über die weitere Anwendung
wird aufgrund eines Evaluierungsberichtes entschieden, den das Dezernat Allgemeine
Verwaltung im 2. Quartal 2020 vorlegt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2018
ff.
nicht bekannt
11_PA_ZW
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Ausgangssituation
Die Personalsituation im arbeitsmedizinischen Dienst der Stadtverwaltung Leipzig ist seit
Jahren extrem angespannt. Freie Stellen für Betriebsärzte können nur sehr schwer bzw. gar
nicht besetzt werden. Der für die Stadtverwaltung Leipzig zu erbringende Leistungsumfang
erfordert mindestens drei Vollzeitstellen; davon ist momentan nur eine besetzt. Um die
arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten dennoch im gesetzlich vorgeschriebenen
Umfang sicherzustellen, werden betriebsärztliche Leistungen seit September 2017 zusätzlich
extern beauftragt.
Bemühungen, Fachärzte über Ausschreibungen zu gewinnen, haben in der jüngeren
Vergangenheit kaum zum Erfolg geführt. Ausschreibungen für Betriebsärzte wurden seit
August 2012 regelmäßig extern veröffentlicht. Die Anzahl der Bewerber/-innen war generell
gering. So gab es für die Ausschreibung im Zeitraum 03/2015 bis 02/2016 lediglich acht
Bewerbungen, von denen zwei wieder zurückgezogen wurden. Zwei Bewerber/-innen
wurden eingestellt; die Arbeitsverhältnisse konnten jedoch aus unterschiedlichen, in der
Person liegenden Gründen nicht fortgesetzt werden und wurden nach kurzer Einsatzzeit
wieder beendet. Im Zeitraum 04/2017 bis 08/2017 ist keine einzige Bewerbung eingegangen.
Seit August 2017 sind Stellen für Betriebsärzte dauerhaft unter "www.leipzig.de"
ausgeschrieben. Bis heute sind zwölf Bewerbungen eingegangen. Die Mehrheit der
Bewerber/-innen erfüllt von vornherein nicht die Anforderungen an die notwendige fachliche
Qualifikation (keine Facharztausbildung bzw. Zusatzqualifikation Betriebsmedizin); die
anderen wurden im Ergebnis der Vorstellungsgespräche als nicht geeignet angesehen.
Allein die derzeitige Betriebsärztin der Stadt Leipzig konnte aus diesem Verfahren heraus
zum 01.02.2018 eingestellt werden.
Einige Bewerber/-innen ohne die entsprechende Fachkunde "Arbeitsmedizin" wurden in der
Vergangenheit zur berufsbegleitenden Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für
Arbeitsmedizin gewonnen und eingestellt; eine langfristige Bindung dieser Beschäftigten an
die Stadt Leipzig konnte jedoch nicht realisiert werden. Wegen Weggangs der
weiterbildungsberechtigten Betriebsärztin bestand die Möglichkeit der Facharztweiterbildung
zwischenzeitlich nicht mehr. Das Antragsverfahren zur Erteilung dieser Ermächtigung wurde
für die neu eingestellte Betriebsärztin umgehend eingeleitet - ab 6. Juni 2018 hat die
Landesärztekammer die Weiterbildungsberechtigung erteilt. Somit kann die Stadt aktuell
wieder Ärzte zur Facharztweiterbildung einstellen. Eine Ausschreibung zur Gewinnung von
"Ärzten in Weiterbildung zu Fachärzten für Arbeitsmedizin" ist seit Mitte Juli veröffentlicht;
Bewerbungen liegen bisher noch nicht vor.
Es zeigt sich generell, dass qualifizierte Fachärzte kaum Interesse an einer längerfristigen
Festanstellung haben; immer mehr Ärzte in diesem Bereich arbeiten freiberuflich. Hinzu
kommen die besseren Verdienstmöglichkeiten bei anderen Arbeitgebern im Vergleich zum
öffentlichen Dienst. Insbesondere die geringere Bezahlung ist nach vorliegenden
Erfahrungen Grund für die anhaltend schlechte Bewerberlage. Einige Interessenten haben
sich auf Ausschreibungen hin direkt telefonisch nach den Verdienstmöglichkeiten erkundigt
und sich mit Verweis auf bessere finanzielle Konditionen anderer Arbeitgeber sofort
entschieden, von einer Bewerbung abzusehen.
Am Arbeitsmarkt ist seit einigen Jahren ein Mangel an Betriebsärzten/-ärztinnen zu
verzeichnen und die Nachfrage nach potentiellen Bewerbern/Bewerberinnen entsprechend
groß. Die Stadt konkurriert bei der Personalgewinnung mit anderen öffentlichen Arbeitgebern
und mit privaten Unternehmen. Im Jahr 2017 waren zeitlich mit der Ausschreibung der
Betriebsarztstellen bei der Stadt Leipzig in der Region Leipzig, Sachsen und Sachsen-Anhalt
ca. zehn Betriebsarztstellen bei überörtlichen Leistungsanbietern wie TÜV und bei
Unternehmen wie BMW ausgeschrieben. Diesen Arbeitgebern vergleichbare finanzielle
Konditionen kann die Stadt im Rahmen der bestehenden tariflichen Möglichkeiten nicht
bieten.
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Die Vorteile einer Beschäftigung bei der Stadt Leipzig - flexible, familienfreundliche und nach
individuellen Wünschen geregelte Arbeitszeiten, ein feststehender Arbeitsort, keine Nachtund Wochenenddienste, die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung, vielfältige
Fortbildungsangebote und die zusätzliche betriebliche Altersversorgung - wurden in den
Ausschreibungen und in Vorstellungsgesprächen besonders herausgestellt. Sie wiegen die
finanziellen Nachteile jedoch offensichtlich nicht auf.
Eine Option, um die betriebsärztliche Betreuung in Zukunft sicherzustellen, ist insofern die
attraktivere Gestaltung der Beschäftigungsbedingungen, insbesondere die Verbesserung der
Verdienstmöglichkeiten.
Zahlung einer übertariflichen Zulage
Die betreffenden Stellen sind mit Entgeltgruppe 15 TVöD bewertet; die Eingruppierung
erfolgt je nach Qualifikation in EG 15 (Fachärzte für Arbeitsmedizin bzw. Ärzte mit der
Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin) oder in EG 14 (Betriebsärzte in Facharzt-Weiterbildung
Arbeitsmedizin bzw. in Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin). Von den tariflichen
Möglichkeiten, bei Einstellung in eine höhere Stufe einzugruppieren (bei entsprechender
Berufserfahrung), wird regelmäßig Gebrauch gemacht. Zusätzlich zur monatlichen
Vergütung aus EG 14 bzw. 15 TVöD wird eine übertarifliche Arbeitsmarktzulage auf
Grundlage eines KAV-Beschlusses gezahlt. Diese kann zur Deckung von Personalbedarf
und/oder Bindung qualifizierter Fachkräfte in Höhe von bis zu 20 % der Stufe 2 der jeweiligen
Entgeltgruppe gezahlt werden. Das sind nach aktuellem Tarifstand ca. 900 Euro in EG 14
und 1.000 Euro in EG 15. Insgesamt kann damit bei Neueinstellung ein monatlicher
Bruttoverdienst von bis zu ca. 5.750 Euro in der EG 14 und ca. 6.260 Euro in der EG 15
erreicht werden (ausgehend jeweils von Stufe 3 der EG).
Hier benötigt die Personalverwaltung mehr Handlungsspielraum. Dieser kann, da der tariflich
vorgegebene Rahmen ausgeschöpft ist, nur durch übertarifliche Leistungen hergestellt
werden. Es wird vorgeschlagen, die Zahlung einer zusätzlichen übertariflichen Zulage zu
ermöglichen. Über die Gewährung entscheidet das Personalamt je nach Erfordernis, d. h. die
Option kommt nur zum Tragen, wenn die Einstellung von Betriebsärzten andernfalls aus
finanziellen Gründen scheitern würde. Zweckmäßig ist, den Betrag lediglich nach oben zu
begrenzen, so dass die Zulage innerhalb dieses Rahmens variabel ist. Vorgeschlagen wird,
für die zusätzliche übertarifliche Zulage einen Höchstbetrag von 1.000 Euro festzulegen, der
neben der Arbeitsmarktzulage gezahlt wird.
Damit würde sich je nach Qualifikation und Eingruppierung folgende finanzielle Situation
ergeben:
Betriebsärzte mit Facharztausbildung Arbeitsmedizin
bzw. Zusatzqualifikation
Betriebsmedizin
(EG 15,
Stufe 3)*
Betriebsärzte in Weiterbildung
zum Facharzt Arbeitsmedizin
bzw. in Zusatz-Weiterbildung
Betriebsmedizin
Entgelt lt. Tabelle
5.260,14 €
4.841,03 €
KAV-Arbeitsmarktzulage
1.000,15 €
905,65 €
übertarifliche Zulage max.
1.000,00 €
1.000,00 €
Entgelt gesamt max.
7.260,29 €
6.746,68 €
(EG 14,
Stufe 3)*
* Die Zuordnung zu Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe erfolgt bei mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung.
Je nach individuellen Voraussetzungen kann sich auch eine Eingruppierung in eine niedrigere Stufe bzw. (bei anrechenbaren
förderlichen Vorzeiten oder Einstellung im Anschluss an ein TVöD-Arbeitsverhältnis) in eine höhere Stufe ergeben.
Die übertarifliche Zulage wird nur dann und auch nur in der Höhe gezahlt, wie dies zur
Gewinnung von Betriebsärzten unbedingt erforderlich ist. Die Entscheidung trifft das
Personalamt im Einzelfall im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens.
Daneben kann von der übertariflichen Zulage auch Gebrauch gemacht werden, wenn dies
erforderlich ist, um einer bevorstehenden Abwanderung von Betriebsärzten aus dem Dienst
der Stadt Leipzig entgegenzuwirken.
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Jede Entscheidung über die Zahlung einer übertariflichen Zulage einschließlich ihrer Höhe
wird vom Personalamt im Einzelfall detailliert begründet und dokumentiert.
Für die Zahlung der übertariflichen Zulage gelten im Übrigen folgende Festlegungen:
- Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Zulage anteilig gezahlt.
- Die Zulage fließt in die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung und für die
Jahressonderzahlung ein und ist zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.
- Entgelterhöhungen bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe (nach Abschluss der
Facharzt- bzw. Zusatzweiterbildung) werden auf die Zulage angerechnet.
- Die Zulage nimmt nicht an allgemeinen Tarifsteigerungen teil.
Mit der Festlegung dieser attraktiven Verdienstmöglichkeiten wird ein wichtiger Schritt zur
Verbesserung der Bewerberlage bei Betriebsärzten/-ärztinnen getan. Die weiteren Optionen,
um die betriebsärztliche Betreuung der Beschäftigten sicherzustellen, werden weiterverfolgt.
In erster Linie geht es darum, die berufsbegleitende Facharztweiterbildung im
betriebsärztlichen Dienst der Stadtverwaltung Leipzig wieder aufzunehmen und auf diesem
Weg Nachwuchskräfte zu gewinnen.
Soweit dies zur Erfüllung der Pflichtaufgaben im Arbeitsschutz erforderlich ist, werden
betriebsärztliche Leistungen im notwendigen Umfang an externe Anbieter vergeben.
Finanzielle Auswirkungen
Konkrete Aussagen zu eventuell entstehenden Mehrkosten sind nicht möglich, da die
Entscheidung über die Zahlung einer Zulage jeweils im Einzelfall zu treffen und dies nicht zu
prognostizieren ist. Für den Fall, dass zwei Stellen ab September 2018 besetzt werden
können und die Zulage jeweils zu 75 % ausgeschöpft wird, fallen 2018 Zulagen in Höhe von
6.000 Euro an. Diese werden aus dem Personalbudget gedeckt. Die betreffenden Stellen
waren seit Jahresbeginn unbesetzt und die Personalkosten ganzjährig geplant. Zurzeit
werden daraus die Aufwendungen für die extern beauftragten betriebsärztlichen Leistungen
finanziert, die bei Gewinnung eigenen Personals allerdings entfallen würden. Insofern
entstehen im laufenden Jahr keine Mehrkosten. Ab 2019 werden die Kosten bei der
Personalkostenplanung berücksichtigt.
Die Kosten für den externen Dienstleister sind im Vergleich zu denen, die bei Beschäftigung
eigener Betriebsärzte/-ärztinnen entstehen, deutlich höher. Der betreffende Arzt ist an drei
Tagen pro Woche tätig; im Zeitraum seit der Beauftragung ab September 2017 sind
monatlich im Durchschnitt ca. 16.300 Euro (brutto) angefallen. Dieser Betrag entspricht in
etwa dem Personalaufwand, der monatlich für zwei vollbeschäftigte Betriebsärzte/-ärztinnen
bei Zahlung sowohl der KAV-Arbeitsmarktzulage als auch der vorgeschlagenen
übertariflichen Zulage entsteht.
Die Gewinnung eigenen Personals ist insofern auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
dringend geboten.
Bei Einstellung von Betriebsärzten/-ärztinnen wird die Beauftragung des externen
Dienstleisters entsprechend reduziert. Sobald eigenes Personal in notwendigem Umfang zur
Verfügung steht, wird die Beauftragung beendet.
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