Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1416744.pdf
Größe
140 kB
Erstellt
02.07.18, 12:00
Aktualisiert
27.08.18, 17:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04197-DS-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss: Ersatzneubau der Brücke IV/14
im Zuge der Raschwitzer Straße über den Lößniger Abschlaggraben
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Süd
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 21.08.2018:
Die Beschlusspunkte 1, 4 und 5 des Bau- und Finanzierungsbeschlusses vom 11.07.2017
bleiben unverändert.
Der Beschlusspunkt 2 ändert sich wie folgt:
Die Gesamtkosten betragen 495.000 €. Der städtische Eigenanteil beträgt 257.729,97 €.
Der Beschlusspunkt 3 ändert sich wie folgt:
3a: Die Auszahlungen sind im PSP-Element „kommunale Brücken“ (7.0000577.700) in den
Haushaltsjahren wie folgt geplant:
2017:
2018:
43.000,00 €
452.000,00 €
3b: Die Einzahlungen werden im PSP-Element „kommunale Brücken“ (7.0000577.705) in
den Haushaltsjahren wie folgt bereitgestellt:
2019:
237.270,03 €
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
237.270,03
7.0000577.705/
SK 68110000
495.000,00
7.0000577.700/
SK 78512000
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
2019
Auszahlungen
2017
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
2018
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Begründung zur 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss: Ersatzneubau
der Brücke IV/14 im Zuge der Raschwitzer Straße über den Lößniger Abschlaggraben
Mit Beschluss des Oberbürgermeisters vom 11.07.2017 (VI-DS-04197) wurde der Bau- und
Finanzierungsbeschluss für die Maßnahme „Ersatzneubau der Brücke IV/14 im Zuge der
Raschwitzer Straße über den Lößniger Abschlaggraben“ gefasst.
Das Bauwerk befand sich in kritischem Zustand. Die Schäden beeinflussten die
Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit. Weitere Schadensausbreitung und Folgeschäden
konnten nicht ausgeschlossen werden. Der Neubau der Brücke war dringend notwendig.
Bei der Durchführung der Baumaßnahme sind mehrere unvorhersehbare Probleme
aufgetreten, die zu einer Erhöhung der Gesamtkosten führen. Der Stadtanteil hat sich durch
die Zusage von höheren Fördermitteln um rund 85.000 € (ca. 25 % des ursprünglich
beschlossenen Stadtanteils) verringert.
Begründung für die Erhöhung der Gesamtbaukosten
Während der Baufeldfreimachung kam es zu erheblichen Problemen, da die Leitungslage
nicht detailliert genug bekannt war. Die mit der Interimsleitung anzubindende
Trinkwasserleiung (TWL) konnte aufgrund der gegenüber den Schachtscheinen
abweichenden Lage erst nach langen und intensiven Suchschachtungen (auch nach Stromund Beleuchtungskabeln) in einer Tiefe von 2,25 m (Vertrag bis max. 1,75 m) erkundet
werden, so dass deutlich größere Kopflochgeometrien, Asphalttrennschnitte und aufnahmen, ein zusätzlicher Grabenverbau mit erschwertem Aushub, ein größerer
Verschluss einschl. aller Schichten usw. notwendig wurden. Es mussten zusätzliche
Widerlager aus Ortbeton für die Einbindebereiche TWL hergestellt werden, ebenso längere
Interimsleitung (Zusatzleistungen – Spülung, Desinfektion, usw.) (Sämtliche Leistungen im
Zusammenhang mit TWL werden mit den Leipziger Wasserwerken (LWW) lt.
Koordinierungsvertrag hälftig geteilt). Dadurch erhöhte sich der Stadtanteil erheblich.
Die geplante Vollsperrung der Raschwitzer Straße mit Baubeginn 11/2017 (damit Ausfahrt
auf B2 und Einspurigkeit B2) wurde erst 02/2018 eingerichtet, um den Verkehr auf der B2 so
lange wie möglich behinderungsfrei fahren zu lassen, dafür waren aber zusätzliche
Einzelsperrungen (Mehrkosten durch Genehmigungsprozesse, Planerstellungen etc.) für die
Kopflöcher der TW-Umverlegung nötig.
Weiterhin gab es erhebliche Probleme bei der Verkehrsabwicklung auf der B 2. Durch die
großen Staus (ca. 5 - 10 km und Verzögerungen) und fehlenden Alternativen zur
Verkehrsabwicklung gab es massive Beschwerden von Verkehrsteilnehmern. In
Zusammenarbeit der Brückenbauabteilung mit der Straßenverkehrsbehörde (beides im
Verkehrs- und Tiefbauamt) wurde eine Lösung entwickelt, die eine zweistreifige
Verkehrsführung ermöglichte, allerdings mit einem höheren baulichen Mehraufwand bei der
Zu- und Abfahrt der Raschwitzer Straße. Die zusätzlich vergrößerte Zu- und Abfahrt wird
belassen und ist für den in einigen Jahren notwendigen Bau der Lößniger Brücke eine
Kosteneinsparung bei der Wiedereinrichtung der Verkehrssperrung.
Auch Forderungen der ökologischen Bauüberwachung (Öko-BÜ) nach
Wurzelschutzmaßnahmen haben zusätzliche Kosten verursacht. Diese waren vorher nicht
erkennbar.
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Geplantes Bauende: 21.06.2018
Aktuelles Bauende aufgrund der o. g. Komplikationen: 27.07.2018 (Verkehrsfreigabe
22.06.2018)
Ursprüngliche Finanzierung
Gesamt
Gesamtkosten (€)
Ausgabe
Stadtanteil
2017
2018
343.000
43.000
300.000
343.000
43.000
300.000
VE für 2018
300.000
Aktuelle Finanzierung
Gesamt
2017
2018
2019
Gesamtkosten (€)
Ausgabe
Stadtanteil
495.000,00
43.000,00
452.000,00
0,00
257.729,97
43.000,00
452.000,00
-237.270,03
Fördermittel
237.270,03
0,00
0,00
237.270,03
Gemäß Bau- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-04197 lag der ursprüngliche Stadtanteil bei
343.000,00 €. Die Gesamtkosten sind auf 495.000,00 € gestiegen, allerdings wurden in der
Zwischenzeit Fördermittel in Höhe von 237.270,03 € zugesagt, so dass sich der Stadtanteil
auf rund 258.000,00 € reduziert (-85 T€).
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