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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1416744.pdf
Größe
140 kB
Erstellt
02.07.18, 12:00
Aktualisiert
27.08.18, 17:26

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04197-DS-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss: Ersatzneubau der Brücke IV/14 im Zuge der Raschwitzer Straße über den Lößniger Abschlaggraben Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau SBB Süd Zuständigkeit Beschlussfassung Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Beschluss des Oberbürgermeisters vom 21.08.2018: Die Beschlusspunkte 1, 4 und 5 des Bau- und Finanzierungsbeschlusses vom 11.07.2017 bleiben unverändert. Der Beschlusspunkt 2 ändert sich wie folgt: Die Gesamtkosten betragen 495.000 €. Der städtische Eigenanteil beträgt 257.729,97 €. Der Beschlusspunkt 3 ändert sich wie folgt: 3a: Die Auszahlungen sind im PSP-Element „kommunale Brücken“ (7.0000577.700) in den Haushaltsjahren wie folgt geplant: 2017: 2018: 43.000,00 € 452.000,00 € 3b: Die Einzahlungen werden im PSP-Element „kommunale Brücken“ (7.0000577.705) in den Haushaltsjahren wie folgt bereitgestellt: 2019: 237.270,03 € 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt 237.270,03 7.0000577.705/ SK 68110000 495.000,00 7.0000577.700/ SK 78512000 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen 2019 Auszahlungen 2017 x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE 2018 nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: Begründung zur 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss: Ersatzneubau der Brücke IV/14 im Zuge der Raschwitzer Straße über den Lößniger Abschlaggraben Mit Beschluss des Oberbürgermeisters vom 11.07.2017 (VI-DS-04197) wurde der Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Maßnahme „Ersatzneubau der Brücke IV/14 im Zuge der Raschwitzer Straße über den Lößniger Abschlaggraben“ gefasst. Das Bauwerk befand sich in kritischem Zustand. Die Schäden beeinflussten die Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit. Weitere Schadensausbreitung und Folgeschäden konnten nicht ausgeschlossen werden. Der Neubau der Brücke war dringend notwendig. Bei der Durchführung der Baumaßnahme sind mehrere unvorhersehbare Probleme aufgetreten, die zu einer Erhöhung der Gesamtkosten führen. Der Stadtanteil hat sich durch die Zusage von höheren Fördermitteln um rund 85.000 € (ca. 25 % des ursprünglich beschlossenen Stadtanteils) verringert. Begründung für die Erhöhung der Gesamtbaukosten Während der Baufeldfreimachung kam es zu erheblichen Problemen, da die Leitungslage nicht detailliert genug bekannt war. Die mit der Interimsleitung anzubindende Trinkwasserleiung (TWL) konnte aufgrund der gegenüber den Schachtscheinen abweichenden Lage erst nach langen und intensiven Suchschachtungen (auch nach Stromund Beleuchtungskabeln) in einer Tiefe von 2,25 m (Vertrag bis max. 1,75 m) erkundet werden, so dass deutlich größere Kopflochgeometrien, Asphalttrennschnitte und aufnahmen, ein zusätzlicher Grabenverbau mit erschwertem Aushub, ein größerer Verschluss einschl. aller Schichten usw. notwendig wurden. Es mussten zusätzliche Widerlager aus Ortbeton für die Einbindebereiche TWL hergestellt werden, ebenso längere Interimsleitung (Zusatzleistungen – Spülung, Desinfektion, usw.) (Sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit TWL werden mit den Leipziger Wasserwerken (LWW) lt. Koordinierungsvertrag hälftig geteilt). Dadurch erhöhte sich der Stadtanteil erheblich. Die geplante Vollsperrung der Raschwitzer Straße mit Baubeginn 11/2017 (damit Ausfahrt auf B2 und Einspurigkeit B2) wurde erst 02/2018 eingerichtet, um den Verkehr auf der B2 so lange wie möglich behinderungsfrei fahren zu lassen, dafür waren aber zusätzliche Einzelsperrungen (Mehrkosten durch Genehmigungsprozesse, Planerstellungen etc.) für die Kopflöcher der TW-Umverlegung nötig. Weiterhin gab es erhebliche Probleme bei der Verkehrsabwicklung auf der B 2. Durch die großen Staus (ca. 5 - 10 km und Verzögerungen) und fehlenden Alternativen zur Verkehrsabwicklung gab es massive Beschwerden von Verkehrsteilnehmern. In Zusammenarbeit der Brückenbauabteilung mit der Straßenverkehrsbehörde (beides im Verkehrs- und Tiefbauamt) wurde eine Lösung entwickelt, die eine zweistreifige Verkehrsführung ermöglichte, allerdings mit einem höheren baulichen Mehraufwand bei der Zu- und Abfahrt der Raschwitzer Straße. Die zusätzlich vergrößerte Zu- und Abfahrt wird belassen und ist für den in einigen Jahren notwendigen Bau der Lößniger Brücke eine Kosteneinsparung bei der Wiedereinrichtung der Verkehrssperrung. Auch Forderungen der ökologischen Bauüberwachung (Öko-BÜ) nach Wurzelschutzmaßnahmen haben zusätzliche Kosten verursacht. Diese waren vorher nicht erkennbar. 3/4 Geplantes Bauende: 21.06.2018 Aktuelles Bauende aufgrund der o. g. Komplikationen: 27.07.2018 (Verkehrsfreigabe 22.06.2018) Ursprüngliche Finanzierung Gesamt Gesamtkosten (€) Ausgabe Stadtanteil 2017 2018 343.000 43.000 300.000 343.000 43.000 300.000 VE für 2018 300.000 Aktuelle Finanzierung Gesamt 2017 2018 2019 Gesamtkosten (€) Ausgabe Stadtanteil 495.000,00 43.000,00 452.000,00 0,00 257.729,97 43.000,00 452.000,00 -237.270,03 Fördermittel 237.270,03 0,00 0,00 237.270,03 Gemäß Bau- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-04197 lag der ursprüngliche Stadtanteil bei 343.000,00 €. Die Gesamtkosten sind auf 495.000,00 € gestiegen, allerdings wurden in der Zwischenzeit Fördermittel in Höhe von 237.270,03 € zugesagt, so dass sich der Stadtanteil auf rund 258.000,00 € reduziert (-85 T€). 4/4