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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1421459.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
15.08.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 07:47

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Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-06208 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Beigeordneter Prof. Dr. Fabian Dezernat Finanzen, Beigeordneter T. Bonew Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Beigeordnete D. Dubrau Betreff: 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Stadtentwicklung und Bau FA Finanzen SBB Südost Zuständigkeit Bestätigung Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Der 1. Sachstandbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen wird zur Kenntnis genommen. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Auf Grundlage des Beschluss zu VI-DS-05899-NF-21 soll der Stadtrat in einem 1. kurzen Sachstandsbericht über die Aktivitäten zur Umsetzung der Maßnahmen seit 27.06.2018 informiert werden. Dabei wird noch nicht auf alle Informationsfestlegungen des Beschlusses eingegangen, jedoch angekündigt, dass dies bis zur Ratsversammlung im September beschlussgemäß aufbereitet wird. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: 2/4 Sachverhalt: 1. Sachstandbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen Auf Grundlage des Beschlusses zur Drucksache VI-DS-05899-NF-21 wird der Stadtrat nachfolgend in einem 1. Sachstandsbericht über die Aktivitäten zur Umsetzung der Maßnahmen seit 27.06.2018 informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem 1. Bericht noch nicht auf alle Informationsfestlegungen des Stadtratsbeschlusses eingegangen wird, dies bis zur Ratsversammlung im September jedoch beschlussgemäß aufbereitet wird. 1.) Barnet-Licht-Platz (mit Verweis auf BP 1 von VI-DS-05899-NF-21        Teilnahmewettbewerb für Verfahren des wettbewerblichen Dialoges wurde im Juli abgeschlossen ersten beiden Phasen der Dialogphase fanden mit Bewerbern in KW 30 und 32 statt, die 3 und letzte Phase des Dialogs ist in KW 34 geplant andere begleitenden Maßnahmen (Abbruch-Planung, Freianlagenplanung etc.) verlaufen ebenfalls planmäßig Hinweis: Inbetriebnahme der OS zum Schuljahresbeginn 2019/2020 wird abhängig vom Verlauf des weiteren Vergabeverfahrens und insbesondere vom Winterbau Teil der Container vom Barnet-Licht-Platz und weitere nicht mehr benötigte Container werden städtischen Einrichtungen zur Nutzung übertragen und umgesetzt, die nicht mehr benötigten Container werden verkauft Abbau und Umsetzung der Container hat bereits begonnen und wird im August / September abgeschlossen weitere Details zum zur Nutzung der Container siehe Anlage 1 2.) Mannheimer Straße (mit Verweis auf BP 2 von VI-DS-05899-NF-21)       Voraussichtliches Vergabeverfahren „Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb“ Planung zur Entkernung des Gebäudes wurde beauftragt, Beginn der Entkernungsarbeiten voraussichtlich Anfang Januar 2019 seitens Stadt wird Planung bis LP 4 (Baugenehmigung) beauftragt, auf dieser Basis wird ausgeschrieben und das Verhandlungsverfahren durchgeführt Planung soll bis Ende 2018 vorliegen, dann Verhandlungsverfahren und Beauftragung im I. Quartal 2019 aktuell wird für den 2. Bauabschnitt ein Erweiterungsbau von ca. 1.200 m² BGF vorgesehen, um eine 4-Zügigkeit des Gymnasiums zu gewährleisten Fertigstellungstermin 1. BA 2020/2021 aktuell realistisch darstellbar 3.) Schraderhaus    Vergabeverfahren ähnlich wie Mannheimer Straße Beauftragung Planung Entkernung in Vorbereitung Schule wird mit der höchstmöglichen Kapazität errichtet, eine Flexibilität bei der Nutzung als Oberschule und Gymnasium wird über ein entsprechendes Raumprogramm gewährleistet 3/4  Der Ankauf des Schraderhauses wurde am 23.04.2018 beurkundet, der Kaufpreis Ende Mai 2018 fällig und gezahlt. Der Besitz ging mit dem 01.06.2018 auf die Stadt über und am 31.07.2018 wurde die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragt. Die noch bestehenden Gewerbe- und Stellplatzmietverhältnisse sind zum Jahresende gekündigt. 4.) OS / Gymnasium Wiederitzsch i.V mit Prüfauftrag aus BP 2 von VI-DS-05899-NF-21: Für den Neubau eines 5-zügigen Gymnasiums im Leipziger Norden sind verschiedene Grundstücksalternativen zu prüfen und dem Stadtrat bis Ende Juli 2018 vorzulegen.  Fazit des Prüfauftrages: Aufgrund des Ergebnisses der Prüfung potenzieller Schulstandorte im Planungsraum Nord sowie des dringenden Bedarfs an zusätzlichen Kapazitäten bereits für das Jahr 2020/2021, soll der Standort Messe-Allee als Standort für eine Oberschule sowie für ein Gymnasium weiterverfolgt werden. Andere Standorte stehen für eine solche zeitnahe Realisierung nicht zur Verfügung. Darüber hinaus wird der Standort Bremer Straße, Gohlis-Nord, in den Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2018 als Standort für ein Gymnasium ab dem Schuljahr 2024/25 aufgenommen.    Abwägungsprozess dieses Prüfauftrages kann in Anlage 2 nachgelesen werden. Ein interner Workshop zur städtebaulichen Anordnung der Objekte hat bereits stattgefunden. Der Kaufvertrag für das Grundstück wurde in der 26. KW beurkundet und am 19.07.2018 die Eintragung einer Vormerkung beantragt. Ausblick weiteres Berichtswesen Ab der Ratsversammlung im September 2018 wird dem Stadtrat eine detaillierte Informations-Vorlage zur Verfügung gestellt, die monatlich in aktualisierter Form aufgerufen wird. Diese Vorlage setzt dann die Festlegungen des BP 7 der Vorlage VI-DS-05899-NF-21 (Sammelplanungs- und Baubeschluss) um und enthält neben Ausführungen zum aktuellen Arbeitsstand in den einzelnen Maßnahmen, tabellarische Übersichten mit SollIst-Abgleich über Zeitpläne, Baukosten und Kapazitäten. Die Verwendung der für 2018 angezeigten überplanmäßigen Auszahlungen wird in die monatliche Berichterstattung aufgenommen, ebenso wie alle Maßnahmen des Schulentwicklungsplanes. Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Sachstand Umsetzung / Veräußerung Container Barnet-Licht-Platz Prüfung von Standortalternativen für den Neubau eines 5-zügigen Gymnasiums im Leipziger Norden 4/4 1. Sachstandbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen Anlage 1 Sachstand Umsetzung / Veräußerung Container Barnet-Licht-Platz: Unter Verweis auf die Drucksache VI-DS-05909 „Vergleich mit der bgk Projektgesellschaft Humanes Wohnen mbH“ muss aus heutiger Sicht festgehalten werden, dass die Container am Barnet-Licht-Platz in ihrem Lieferzustand sowohl aus statischen als auch aus brandschutztechnischen Gründen ohne wesentliche Umbaumaßnahmen/Ertüchtigungen für keinen Verwendungszweck geeignet waren/sind, der dem dauerhaften Aufenthalt von Menschen dient. Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen der Beschlussfassung zur Vorlage VI-DS05899-NF-21 dem Stadtrat seitens der Verwaltung zugesichert, dass Container vom Barnet-Licht-Platz für soziale Zwecke verwendet werden und diesbezüglich für die August-Ratsversammlung eine entsprechende Information auch zur Finanzierung der Umsetzung der Container erfolgt. Zwischenzeitlich sind 50 Container aus dem Auftragsvolumen als Schulinterim in Mölkau und nach entsprechenden Ertüchtigungsmaßnahmen 38 vom Barnet-Licht-Platz als Feuerwehrinterim am Goerdelerring im Einsatz. Für die noch verbleibenden rd. 219 Container am Barnet-Licht-Platz (114 wurden nicht mehr vom Auftragnehmer abgenommen) ist der Einsatz als Lagercontainer bei verschiedenen Einrichtungen und als Sanitär-/Umkleidemöglichkeit bei Sportvereinen vorgesehen. Dabei werden auch 22 Sanitärcontainer aus anderen aufgegebenen Asylstandorten eingesetzt, die derzeit auf der Alten Messe gelagert sind. Die verbleibenden Container werden gegen Höchstgebot verkauft. Ursprünglich lagen 3 konkrete Angebote und zwei Interessenbekundungen vor. Die angebotenen Preise bewegten sich zwischen 1.400,00 und 1.700,00 EUR für normale Container und bis zu 2.400,00 EUR für Sanitärcontainer. Nach Klärung, welche Container an Vereine bzw. an Ämter der Stadt zur Nutzung übergehen könnten, wurden diese 5 Firmen zur Abgabe eines verbindlichen Komplettangebotes (d. h. einschließlich Umsetzung städtischer Container, Übernahme von Baumaterialien und auch der direkt nicht nutzbaren Restcontainer (Flur- und Treppencontainer) aufgefordert, dazu gingen 3 Angebote ein. Alternativ wurde eine Versteigerung der verbleibenden Container geprüft. Der zeitliche Aufwand für ein solches Verfahren beträgt mind. 6 bis 8 Wochen nach Beauftragung zur Versteigerung, ohne dass dabei jedoch sichergestellt ist, dass am Ende alle Container verkauft und abtransportiert werden können. Es war davon auszugehen, dass bei einer Versteigerung die Container erst im Oktober oder später abgebaut werden könnten, was die weiteren Abbruchmaßnahmen und damit auch den Schulneubau ggf. zeitlich verzögert hätte. Vor diesem Hintergrund wurde diese Variante zur Veräußerung der verbleibenden Container nicht gewählt. Seite 1 von 4 1. Sachstandbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen Anlage 1 Realisierungs-/Zeithorizont Die Container werden schnellstmöglich abgebaut/verwertet, damit Baufeldfreiheit für die auf dem Barnet-Licht-Platz beabsichtigte Oberschule bis Ende August erreicht wird. Eine möglicherweise erforderliche (Zwischen-)Lagerung von Containern erfolgt auf dem Grundstück Deutschen Platz. Im Ergebnis der Anmeldungen der Bedarfe der Ämter der Stadt Leipzig, sind nunmehr insgesamt 66 Stck. Container vom Barnet-Licht-Platz vorwiegend aus dem Haus B und teilweise aus dem Haus A (8 Sanitärcontainer für Sportamt) reserviert. Für den Verein Zaubergarten e.V. wurden 6 Container aus Haus B reserviert. Diese Container wurden größtenteils schon demontiert und zu den Bestimmungsorten gebracht Damit gehen von den insgesamt 219 Containern am Barnet-Licht-Platz 147 Stck. Container in den Verkauf für Firmen/Privatinteressenten (vgl. beigefügte Anlage Containerbedarf Ämter). Von den 22 Containern an der Alten Messe benötigt das Sportamt noch 7 Stck. Sanitärcontainer. Abzüglich dieser würden noch 15 Stck. Container zum Verkauf für Firmen / Privatinteressenten zur Verfügung stehen. Es wird vertraglich vereinbart, dass die Käufer die Container bis spätestens 31.08.2018 vom gegenwärtigen Standort abholen. Verwendung der Container für soziale Zwecke Amt für Sport 46 Container, wie folgt verteilt: Priorität Sportplatzanlage benötigte Container 1 Alfred-Kunze-Sportpark 4 WC-Container 4 Duschcontainer 8 Umkleidecontainer 1 SPA Dortmunder Straße 2 WC-Container 2 Duschcontainer 4 Umkleidecontainer 1 SPA Teichstraße 4 WC-Container 2 Duschcontainer 4 Umkleidecontainer 2 SPA Wurzner Straße 4 WC-Container Seite 2 von 4 1. Sachstandbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen Anlage 1 3 Sportpark Dölitz 1 WC-Container 1 Duschcontainer 3 SPO Leipziger Radrennbahn 2 WC-Container 4 Duschcontainer Sozialamt Amt für Gebäudemanagement Branddirektion FFW Baalsdorf AfJFB (Franz-Mehring-Schule) Amt für Stadtgrün und Gewässer Städtischer Bauhof Leipzig/ Liebertwolkwitz Zaubergarten e.V. 2 Lagercontainer 10 Container 2 Container 2 Container 1 Container 10 Lagercontainer 2 Container (vakant) 6 Container Finanzielle Auswirkungen Die genannte weitere Verwendung von 220 Containern ist mit folgenden geschätzten finanziellen Auswirkungen verbunden: Nachnutzer Aufwand Container Bemerkung alle 75.000 € Amt für Sport 92.000 € 46 Aufstellung 2.000 €/Stück Verschiedene Ämter 62.000 € 27 Aufstellung 2.000 €/Stück Sonstiges 71.000 € Summe 300.000 € Erwerber Erträge/Einzahlungen Brutto Transportkosten für alle zentral Weiteres (Genehmigung, Steuerung, Bewachung u.ä.) für alle zentral 1.000 €/Stück Container Bemerkung/ Herkunft GBV Taucha 4.500,00 € 3 Barnet-Licht-Platz IBV Taucha 3.000,00 € 2 Barnet-Licht-Platz AC Taucha 3.000,00 € 2 Barnet-Licht-Platz Seite 3 von 4 1. Sachstandbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen Anlage 1 FFW Baalsdorf 400,00 € 2 Barnet-Licht-Platz Containerdienst Seyfarth GmbH 3.808,00 € 2 Barnet-Licht-Platz 151 Barnet-Licht-Platz Alte Messe KuK Gebäudetechnik UG (haftungsbeschränkt) 269.535,00 € Da im Haushalt bisher keine Mittel für Aufwendungen für Demontage, Transport und Aufstellung der Container für städtische Einrichtungen geplant waren, erfolgt eine Bereitstellung hierfür erforderlicher außerplanmäßiger Aufwendungen beim Amt für Sport (PSP-Element 1.100.42.4.1.01 Sportstätten und Sporteinrichtungen), beim AGM (PSP-Element neu für die zentralen Aufwendungen) und bei den verschiedenen Fachämtern (verschiedene PSP-Elemente) mit Deckung aus der Kostenstelle 1098600000 „unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“. Seite 4 von 4 1. Sachstandbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen Anlage 2 Prüfung von Standortalternativen für den Neubau eines 5-zügigen Gymnasiums im Leipziger Norden Anlass Mit der Bestätigung des Änderungsantrags DS-5899-ÄA-06 der SPD-Fraktion wurde die Verwaltung beauftragt, verschiedene Grundstücksalternativen für den Neubau eines 5zügigen Gymnasiums im Leipziger Norden zu prüfen und dem Stadtrat vorzulegen. Prüfung von Standortalternativen Zur Information erfolgt einführend zunächst eine Darstellung der seit 2016 erfolgten Prüfungen bzw. der Sicherung von Schulstandorten im Planungsraum Nord. Standortsicherung 2016 für eine 5-zügige Grundschule alternativ für eine 4-zügige Oberschule in Wiederitzsch Bereits auf der Grundlage des Schulentwicklungsplans (SEP) der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2016 wurde seitens der beim Stadtplanungsamt angesiedelten AG Standortsicherung soziale Infrastruktur ein Standort für einen Schulneubau im Stadtbezirk Nord – Wiederitzsch gesucht. Der SEP – Fortschreibung 2016 zeigt den Bedarf für eine 5-zügige Grundschule mit 2-FeldSporthalle alternativ eine 4-zügige Oberschule mit 3-Feld-Sporthalle auf, was bei viergeschossiger Bauweise eine Fläche von ca. 16.000 – 17.000 m² erfordert. Im Rahmen der 2016er Prüfung wurden die drei Standorte A, B und C (s. Anlage 1 und 2) identifiziert, geprüft und im Ergebnis der Standort C an der Messe-Allee als der am besten geeignete Standort ermittelt. Zur Sicherung des Standortes wurde bereits im Juni 2016 durch den Stadtrat eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen (VI-DS-02914). Darüber hinaus wurde im Rahmen des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 139 „VHW – ehemaliges Holzveredelungswerk“ an der Messe-Allee eine Fläche für den Gemeinbedarf (vorgesehen für eine vierzügige Oberschule und ein fünfzügiges Gymnasium sowie die dazugehörigen Sporthallen) festgesetzt (VI-DS04622). Der Satzungsbeschluss befindet sich im Verfahren (VI-DS-06073). Da sich die Grundschule und Oberschule am Standort „Zur Schule“ in Wiederitzsch aktuell ein Gebäude teilen, werden mit Fertigstellung und Umzug der Oberschule in den Neubau Kapazitäten im Altbau frei, so dass in diesem künftig zusätzliche Flächen für die dort verbleibende Grundschule zur Verfügung stehen. Vor dem Hintergrund der damals gerade vorgelegten Bevölkerungsprognose 2016 wurde zugleich deutlich, dass bis zum Jahr 2030 zusätzlich mindestens zehn weitere Oberschulen bzw. Gymnasien benötigt würden. Das Dezernat Wirtschaft und Arbeit wurde daher beauftragt, ergänzend zum bestätigten Oberschulstandort Flächen für den perspektivischen Bau einer zusätzlichen weiterführenden Schule an der Messe-Allee zu erwerben. Der Bebauungsplan für den Standort Messe-Allee setzt Flächen für den Gemeinbedarf fest, so dass dieser kurzfristig als Schulstandort entwickelt werden kann. 1 1. Sachstandbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen Anlage 2 Standortsicherung 2016 für weiterführende Schulen nördlich des Zentrums Aufgrund des prognostizierten Bedarfs an Kapazitäten in weiterführenden Schulen weist der SEP – Fortschreibung 2016 unter anderem den Bedarf einer 5-zügigen Oberschule mit 3Feld-Sporthalle im Planungsbereich Nord sowie eines 5-zügigen Gymnasiums mit 3-FeldSporthalle nördlich des Zentrums aus. Die Prüfung von insgesamt fünf Liegenschaften ergab eine gute Eignung der Entwicklungsflächen Max-Liebermann-/ Bremer Straße (s. Standort H, Anlage 1 u. 2) sowie der Freiladebahnhof Eutritzsch und Hauptbahnhof Westseite als Standort für weiterführende Schulen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Gebietes östlich der Bremer Straße zu einem neuen Stadtquartier mit ca. 400 neuen Wohnungen, weiterführender Schule und Kita zu schaffen, wurde im November 2016 der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 433 „Stadtquartier östlich Bremer Straße“ durch den Stadtrat gefasst (VIDS-03158). Der städtebauliche Entwurf, der im weiteren Planverfahren konkretisiert werden soll, sieht den Nordwestbereich des Plangebietes als Standort für eine weiterführende Schule vor. Die planungsrechtliche Sicherung der Schulstandorte im Bereich des ehemaligen Freiladebahnhofs Eutritzsch (Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 416 „Freiladebahnhof Eutritzscher Straße / Delitzscher Straße“, VI-DS-02349) sowie an der Westseite des Hauptbahnhofs (Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum B-Plan Nr. 323.2“ "Westlich des Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe", VI-DS-05656) befinden sich ebenfalls im Verfahren. Die Standorte Max-Liebermann-/ Bremer Straße, Freiladebahnhof Eutritzsch und Hauptbahnhof Westseite werden als Schulstandorte entwickelt, sind aufgrund der aktuellen planungsrechtlichen Situation aber nicht als Standorte für eine Sofortschule geeignet. Prüfung weiterer Standortalternativen 2018 für ein 5-zügiges Gymnasium im Leipziger Norden Neben den oben aufgeführten, bereits 2016 geprüften Standorten wurde der Planungsraum Nord aufgrund des aktuellen Prüfauftrags nochmals auf mögliche Standortalternativen hin untersucht. Die einzigen freien Flächen, die bisher noch nicht betrachtet wurden, aber nach einem ersten Eindruck ggf. geeignet sein könnten, sind Flächen an der Landsberger Straße. Dies betrifft zum einen eine Fläche etwas nördlich der Straßenbahnwendeschleife, zum anderen eine Fläche direkt neben der Wendeschleife der Straßenbahnlinie 4 (s. Standorte D und E, Anlage 1 u. 2). Die aktuelle Prüfung hat ergeben, dass es sich bei beiden Standorten entsprechend § 35 BauGB um einen Außenbereich handelt, so dass kein Planungsrecht für den Bau einer Schule vorliegt. Darüber hinaus handelt es sich beim Standort D um eine Waldfläche, während der Standort E für die Ansiedlung eines Gymnasiums nicht groß genug ist. Die Flächen an der Landsberger Straße sind nicht als Standort für ein Gymnasium geeignet. Dringlichkeit eines zusätzlichen Gymnasiums für das Schuljahr 2020/2021 Mit der aktuellen Prognose des Amtes für Jugend, Familie und Bildung (AfJFB) in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Bildung vom April 2018 wurde deutlich, dass die sofortige Realisierung weiterführender Schulen als zusätzliche Maßnahmen zum bisherigen Schulbauprogramm zwingend notwendig ist. Es gilt somit zur Abdeckung der Bedarfe ein Gymnasium bis 2020/2021 im nördlichen Bereich der Stadt zu errichten. 2 1. Sachstandbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen Anlage 2 Im Vordergrund eines Standortes für eine entsprechende Sofort-Maßnahme steht insofern insbesondere die Frage des Baurechts und der Grundstücksverfügbarkeit. Fazit Aufgrund des Ergebnisses der Prüfung potenzieller Schulstandorte im Planungsraum Nord sowie des dringenden Bedarfs an zusätzlichen Kapazitäten bereits für das Jahr 2020/2021, soll der Standort Messe-Allee als Standort für eine Oberschule sowie für ein Gymnasium weiterverfolgt werden. Andere Standorte stehen für eine solche zeitnahe Realisierung nicht zur Verfügung. Anlagen 2a Tabellarische Übersicht der geprüften Standortalternativen im Leipziger Norden 2b Übersichtsplan der geprüften Standortalternativen im Leipziger Norden 3 Anlage 2a 1. Sachstandbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen Übersicht der geprüften Standortalternativen - Neubau eines 5-zügigen Gymnasiums im Leipziger Norden A Birkenring – südl. Südtangente B Delitzscher Str. / Südtangente C Messe-Allee D Gemarkung / Flurstück Großwiederitzsch, 63/27, 63/29, 783/3 Großwiederitzsch, 45/9 Großwiederitzsch 38/14 (sowie 37/30) Größe insgesamt ca. 12.900 m² ca. 18.200 m² Eigentum Privat; Stadt (783/3) Planungsrechtliche Situation Landsberger Straße – nördl. Wendeschleife E Landsberger Str. direkt neben Wendeschleife F Landsberger Str. 120 - 126 Möckern, 252/5, Teilfläche aus 252/10, Möckern , 601/9, Teilfläche aus 600 Möckern 254/a 19.400 (+ 16.300) m² ca. 18.000 m² ca. 11.000 m² Stadt Privat Stadt Leipzig B-Plan 140 „Wohngebiet Martinshöhe“, Fläche festgesetzt als Mischgebiet bzw. Hauptversorgungsund Hauptwasserleitung DN 500. B-Plan 140 „Wohngebiet Martinshöhe“, Fläche ist als private Grünfläche – naturnahe Mischwiese – festgesetzt. B-Plan E 139 „VHW – ehem. Holzveredelungswerk“, Änderung der Gewerbefläche in Fläche für Gemeinbedarf ist im Verfahren (Satzungsbeschluss III. Quartal 2018). Darstellung im Flächennutzungsplan Gemischte Baufläche Grünfläche Anbindung an Schienen gebundenen Nahverkehr Straßenbahnlinie 16 ca. 500 m entfernt Bemerkungen G Max-Liebermann -Straße / Bremer Straße H Max-LiebermannStraße westlich Werk Motor I Delitzscher Straße / Dübener Straße Gohlis, Teilfläche aus 351/9 Möckern, Teilfläche aus 563/9 Eutritzsch, 367/6,13,15 und 16 sowie 168/ 1 und 2 14.260 m² ca. 14.700 m² ca. 14.000 m² ca. 10.000 m² verfügbare Fläche Städtische Betriebe und Gesellschaften (LVB) Städtische Betriebe und Gesellschaften (LWB) Privat; Kaufverhandlungen laufen Privat Unternehmen § 35 BauGB Außenbereich. Straßenbegleitend § 34 BauGB, ansonsten § 35 BauGB Außenbereich. Straßenbegleitend § 34 BauGB, ansonsten § 35 BauGB Außenbereich; Fläche tw. im LSGGebiet; zum Teil geschütztes Biotop. Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 433 „Stadtquartier östlich Bremer Straße“. Straßenbegleitend § 34 BauGB, ansonsten § 35 BauGB. § 34 (2) BauGB i.V.m. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) Gewerbegebiet (GE). Gewerbliche Baufläche Fläche für Wald Grünfläche Wohnbaufläche / Grünfläche; Wohnbaufläche Gewerbliche Baufläche Gewerbliche Baufläche Straßenbahnlinie 16 ca. 50 m entfernt Straßenbahnlinie 16 sowie S-Bahn ca. 500 m entfernt Straßenbahnlinie 4 ca. 250 m entfernt Straßenbahnlinie 4 ca. 50 m entfernt Straßenbahnlinie 4 ca. 250 m entfernt Straßenbahnlinie 4 ca. 500 m entfernt Straßenbahnlinie 4 sowie S-Bahn jeweils ca. 800 m entfernt, somit zu weit entfernt Straßenbahnhaltestelle direkt vor Ort. Standort ist durch Straße geteilt; Fläche ist nicht groß genug. Erweiterungsfläche des LSG Nördliche Rietzschke. Fläche umfasst insgesamt 35.700 m², somit ausreichend für zwei Schulen. Die Aufforstung wurde bereits realisiert. Fläche ist für Schulstandort zu klein. Aktuell wird durch LWB ein Wohn- und Kitastandort entwickelt. Der Standort wird seitens der Stadt bereits für weiterführende Schule / Gymnasium entwickelt. Satzungsbeschluss BPlan nicht vor 2022. Eine Mitnutzung des angrenzenden Sportplatzes ist vorgesehen. Fläche im Umgriff der Investoren Ausschreibung Schulhausbau; Ansiedlung Grundschule zusammen mit Entwicklung Wohnstandort angestrebt. STEP Gewerbe sieht Standort als Entwicklungsfläche zur Ansiedlung von höherwertigen verarbeitenden Betrieben und produktionsnahen, forschungsintensiven Dienstleistungen vor. Isolierte Lage zwischen Gewerbe und Kleingärten. Eignung als Schulstandort Nicht als Schulstandort geeignet. Nicht als Schulstandort geeignet. A Nicht als Schulstandort geeignet. Nicht als Schulstandort geeignet. Nicht als Schulstandort geeignet. Nicht geeignet. Nicht geeignet. Nicht geeignet. Nicht geeignet. Nicht geeignet. Standort ist geeignet, wird bereits als Schulstandort entwickelt. Für Sofortschule nicht geeignet. Standort wird als Grundschulstandort benötigt Nicht geeignet. Nicht als Schulstandort geeignet. Eignung als Standort für Sofortschule Standort ist geeignet für zwei weiterführende Schulen. Auch für Sofortschule geeignet. Lageplan Nicht geeignet. Anlage 2b 1. Sachstandbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen Übersichtsplan der geprüften Standortalternativen im Leipziger Norden C A B D E F I G H