Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1421459.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
15.08.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 07:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-06208
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Beigeordneter Prof. Dr. Fabian
Dezernat Finanzen, Beigeordneter T. Bonew
Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Beigeordnete D. Dubrau
Betreff:
1. Sachstandsbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
SBB Südost
Zuständigkeit
Bestätigung
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Der 1. Sachstandbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen wird zur Kenntnis
genommen.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Auf Grundlage des Beschluss zu VI-DS-05899-NF-21 soll der Stadtrat in einem 1. kurzen
Sachstandsbericht über die Aktivitäten zur Umsetzung der Maßnahmen seit 27.06.2018
informiert werden.
Dabei wird noch nicht auf alle Informationsfestlegungen des Beschlusses eingegangen,
jedoch angekündigt, dass dies bis zur Ratsversammlung im September beschlussgemäß
aufbereitet wird.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
2/4
Sachverhalt:
1. Sachstandbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen
Auf Grundlage des Beschlusses zur Drucksache VI-DS-05899-NF-21 wird der Stadtrat
nachfolgend in einem 1. Sachstandsbericht über die Aktivitäten zur Umsetzung der
Maßnahmen seit 27.06.2018 informiert.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem 1. Bericht noch nicht auf alle
Informationsfestlegungen des Stadtratsbeschlusses eingegangen wird, dies bis zur
Ratsversammlung im September jedoch beschlussgemäß aufbereitet wird.
1.) Barnet-Licht-Platz (mit Verweis auf BP 1 von VI-DS-05899-NF-21
Teilnahmewettbewerb für Verfahren des wettbewerblichen Dialoges wurde im Juli
abgeschlossen
ersten beiden Phasen der Dialogphase fanden mit Bewerbern in KW 30 und 32 statt, die
3 und letzte Phase des Dialogs ist in KW 34 geplant
andere begleitenden Maßnahmen (Abbruch-Planung, Freianlagenplanung etc.) verlaufen
ebenfalls planmäßig
Hinweis: Inbetriebnahme der OS zum Schuljahresbeginn 2019/2020 wird abhängig vom
Verlauf des weiteren Vergabeverfahrens und insbesondere vom Winterbau
Teil der Container vom Barnet-Licht-Platz und weitere nicht mehr benötigte Container
werden städtischen Einrichtungen zur Nutzung übertragen und umgesetzt, die nicht mehr
benötigten Container werden verkauft
Abbau und Umsetzung der Container hat bereits begonnen und wird im August /
September abgeschlossen
weitere Details zum zur Nutzung der Container siehe Anlage 1
2.) Mannheimer Straße (mit Verweis auf BP 2 von VI-DS-05899-NF-21)
Voraussichtliches Vergabeverfahren „Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb“
Planung zur Entkernung des Gebäudes wurde beauftragt, Beginn der
Entkernungsarbeiten voraussichtlich Anfang Januar 2019
seitens Stadt wird Planung bis LP 4 (Baugenehmigung) beauftragt, auf dieser Basis wird
ausgeschrieben und das Verhandlungsverfahren durchgeführt
Planung soll bis Ende 2018 vorliegen, dann Verhandlungsverfahren und Beauftragung im
I. Quartal 2019
aktuell wird für den 2. Bauabschnitt ein Erweiterungsbau von ca. 1.200 m² BGF
vorgesehen, um eine 4-Zügigkeit des Gymnasiums zu gewährleisten
Fertigstellungstermin 1. BA 2020/2021 aktuell realistisch darstellbar
3.) Schraderhaus
Vergabeverfahren ähnlich wie Mannheimer Straße
Beauftragung Planung Entkernung in Vorbereitung
Schule wird mit der höchstmöglichen Kapazität errichtet, eine Flexibilität bei der Nutzung
als Oberschule und Gymnasium wird über ein entsprechendes Raumprogramm
gewährleistet
3/4
Der Ankauf des Schraderhauses wurde am 23.04.2018 beurkundet, der Kaufpreis Ende
Mai 2018 fällig und gezahlt. Der Besitz ging mit dem 01.06.2018 auf die Stadt über und
am 31.07.2018 wurde die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragt. Die noch
bestehenden Gewerbe- und Stellplatzmietverhältnisse sind zum Jahresende gekündigt.
4.) OS / Gymnasium Wiederitzsch i.V mit Prüfauftrag aus BP 2 von VI-DS-05899-NF-21:
Für den Neubau eines 5-zügigen Gymnasiums im Leipziger Norden sind verschiedene
Grundstücksalternativen zu prüfen und dem Stadtrat bis Ende Juli 2018 vorzulegen.
Fazit des Prüfauftrages:
Aufgrund des Ergebnisses der Prüfung potenzieller Schulstandorte im Planungsraum
Nord sowie des dringenden Bedarfs an zusätzlichen Kapazitäten bereits für das Jahr
2020/2021, soll der Standort Messe-Allee als Standort für eine Oberschule sowie für
ein Gymnasium weiterverfolgt werden. Andere Standorte stehen für eine solche
zeitnahe Realisierung nicht zur Verfügung.
Darüber hinaus wird der Standort Bremer Straße, Gohlis-Nord, in den
Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2018 als Standort für ein
Gymnasium ab dem Schuljahr 2024/25 aufgenommen.
Abwägungsprozess dieses Prüfauftrages kann in Anlage 2 nachgelesen werden.
Ein interner Workshop zur städtebaulichen Anordnung der Objekte hat bereits
stattgefunden.
Der Kaufvertrag für das Grundstück wurde in der 26. KW beurkundet und am 19.07.2018
die Eintragung einer Vormerkung beantragt.
Ausblick weiteres Berichtswesen
Ab der Ratsversammlung im September 2018 wird dem Stadtrat eine detaillierte
Informations-Vorlage zur Verfügung gestellt, die monatlich in aktualisierter Form
aufgerufen wird.
Diese Vorlage setzt dann die Festlegungen des BP 7 der Vorlage VI-DS-05899-NF-21
(Sammelplanungs- und Baubeschluss) um und enthält neben Ausführungen zum
aktuellen Arbeitsstand in den einzelnen Maßnahmen, tabellarische Übersichten mit SollIst-Abgleich über Zeitpläne, Baukosten und Kapazitäten.
Die Verwendung der für 2018 angezeigten überplanmäßigen Auszahlungen wird in die
monatliche Berichterstattung aufgenommen, ebenso wie alle Maßnahmen des
Schulentwicklungsplanes.
Anlagen:
Anlage 1:
Anlage 2:
Sachstand Umsetzung / Veräußerung Container Barnet-Licht-Platz
Prüfung von Standortalternativen für den Neubau eines 5-zügigen
Gymnasiums im Leipziger Norden
4/4
1. Sachstandbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen
Anlage 1
Sachstand Umsetzung / Veräußerung Container Barnet-Licht-Platz:
Unter Verweis auf die Drucksache VI-DS-05909 „Vergleich mit der bgk
Projektgesellschaft Humanes Wohnen mbH“ muss aus heutiger Sicht festgehalten
werden, dass die Container am Barnet-Licht-Platz in ihrem Lieferzustand sowohl aus
statischen als auch aus brandschutztechnischen Gründen ohne wesentliche
Umbaumaßnahmen/Ertüchtigungen für keinen Verwendungszweck geeignet waren/sind,
der dem dauerhaften Aufenthalt von Menschen dient.
Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen der Beschlussfassung zur Vorlage VI-DS05899-NF-21 dem Stadtrat seitens der Verwaltung zugesichert, dass Container vom
Barnet-Licht-Platz für soziale Zwecke verwendet werden und diesbezüglich für die
August-Ratsversammlung eine entsprechende Information auch zur Finanzierung der
Umsetzung der Container erfolgt.
Zwischenzeitlich sind 50 Container aus dem Auftragsvolumen als Schulinterim in Mölkau
und nach entsprechenden Ertüchtigungsmaßnahmen 38 vom Barnet-Licht-Platz als
Feuerwehrinterim am Goerdelerring im Einsatz.
Für die noch verbleibenden rd. 219 Container am Barnet-Licht-Platz (114 wurden nicht
mehr vom Auftragnehmer abgenommen) ist der Einsatz als Lagercontainer bei
verschiedenen Einrichtungen und als Sanitär-/Umkleidemöglichkeit bei Sportvereinen
vorgesehen. Dabei werden auch 22 Sanitärcontainer aus anderen aufgegebenen
Asylstandorten eingesetzt, die derzeit auf der Alten Messe gelagert sind.
Die verbleibenden Container werden gegen Höchstgebot verkauft. Ursprünglich lagen 3
konkrete Angebote und zwei Interessenbekundungen vor. Die angebotenen Preise
bewegten sich zwischen 1.400,00 und 1.700,00 EUR für normale Container und bis zu
2.400,00 EUR für Sanitärcontainer. Nach Klärung, welche Container an Vereine bzw. an
Ämter der Stadt zur Nutzung übergehen könnten, wurden diese 5 Firmen zur Abgabe
eines verbindlichen Komplettangebotes (d. h. einschließlich Umsetzung städtischer
Container, Übernahme von Baumaterialien und auch der direkt nicht nutzbaren
Restcontainer (Flur- und Treppencontainer) aufgefordert, dazu gingen 3 Angebote ein.
Alternativ wurde eine Versteigerung der verbleibenden Container geprüft. Der zeitliche
Aufwand für ein solches Verfahren beträgt mind. 6 bis 8 Wochen nach Beauftragung zur
Versteigerung, ohne dass dabei jedoch sichergestellt ist, dass am Ende alle Container
verkauft und abtransportiert werden können.
Es war davon auszugehen, dass bei einer Versteigerung die Container erst im Oktober
oder später abgebaut werden könnten, was die weiteren Abbruchmaßnahmen und damit
auch den Schulneubau ggf. zeitlich verzögert hätte. Vor diesem Hintergrund wurde diese
Variante zur Veräußerung der verbleibenden Container nicht gewählt.
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1. Sachstandbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen
Anlage 1
Realisierungs-/Zeithorizont
Die Container werden schnellstmöglich abgebaut/verwertet, damit Baufeldfreiheit für die
auf dem Barnet-Licht-Platz beabsichtigte Oberschule bis Ende August erreicht wird.
Eine möglicherweise erforderliche (Zwischen-)Lagerung von Containern erfolgt auf dem
Grundstück Deutschen Platz.
Im Ergebnis der Anmeldungen der Bedarfe der Ämter der Stadt Leipzig, sind nunmehr
insgesamt 66 Stck. Container vom Barnet-Licht-Platz vorwiegend aus dem Haus B und
teilweise aus dem Haus A (8 Sanitärcontainer für Sportamt) reserviert. Für den Verein
Zaubergarten e.V. wurden 6 Container aus Haus B reserviert. Diese Container wurden
größtenteils schon demontiert und zu den Bestimmungsorten gebracht
Damit gehen von den insgesamt 219 Containern am Barnet-Licht-Platz 147 Stck.
Container in den Verkauf für Firmen/Privatinteressenten (vgl. beigefügte Anlage
Containerbedarf Ämter). Von den 22 Containern an der Alten Messe benötigt das
Sportamt noch 7 Stck. Sanitärcontainer. Abzüglich dieser würden noch 15 Stck.
Container zum Verkauf für Firmen / Privatinteressenten zur Verfügung stehen.
Es wird vertraglich vereinbart, dass die Käufer die Container bis spätestens 31.08.2018
vom gegenwärtigen Standort abholen.
Verwendung der Container für soziale Zwecke
Amt für Sport
46 Container, wie folgt verteilt:
Priorität Sportplatzanlage
benötigte Container
1
Alfred-Kunze-Sportpark
4 WC-Container
4 Duschcontainer
8 Umkleidecontainer
1
SPA Dortmunder Straße
2 WC-Container
2 Duschcontainer
4 Umkleidecontainer
1
SPA Teichstraße
4 WC-Container
2 Duschcontainer
4 Umkleidecontainer
2
SPA Wurzner Straße
4 WC-Container
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1. Sachstandbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen
Anlage 1
3
Sportpark Dölitz
1 WC-Container
1 Duschcontainer
3
SPO Leipziger Radrennbahn
2 WC-Container
4 Duschcontainer
Sozialamt
Amt für Gebäudemanagement
Branddirektion
FFW Baalsdorf
AfJFB (Franz-Mehring-Schule)
Amt für Stadtgrün und Gewässer
Städtischer Bauhof Leipzig/ Liebertwolkwitz
Zaubergarten e.V.
2 Lagercontainer
10 Container
2 Container
2 Container
1 Container
10 Lagercontainer
2 Container (vakant)
6 Container
Finanzielle Auswirkungen
Die genannte weitere Verwendung von 220 Containern ist mit folgenden geschätzten
finanziellen Auswirkungen verbunden:
Nachnutzer
Aufwand
Container
Bemerkung
alle
75.000 €
Amt für Sport
92.000 €
46
Aufstellung 2.000 €/Stück
Verschiedene Ämter
62.000 €
27
Aufstellung 2.000 €/Stück
Sonstiges
71.000 €
Summe
300.000 €
Erwerber
Erträge/Einzahlungen
Brutto
Transportkosten für alle
zentral
Weiteres (Genehmigung,
Steuerung,
Bewachung
u.ä.) für alle zentral
1.000 €/Stück
Container
Bemerkung/ Herkunft
GBV Taucha
4.500,00 €
3
Barnet-Licht-Platz
IBV Taucha
3.000,00 €
2
Barnet-Licht-Platz
AC Taucha
3.000,00 €
2
Barnet-Licht-Platz
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1. Sachstandbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen
Anlage 1
FFW Baalsdorf
400,00 €
2
Barnet-Licht-Platz
Containerdienst
Seyfarth GmbH
3.808,00 €
2
Barnet-Licht-Platz
151
Barnet-Licht-Platz
Alte Messe
KuK Gebäudetechnik
UG
(haftungsbeschränkt)
269.535,00 €
Da im Haushalt bisher keine Mittel für Aufwendungen für Demontage, Transport und
Aufstellung der Container für städtische Einrichtungen geplant waren, erfolgt eine
Bereitstellung hierfür erforderlicher außerplanmäßiger Aufwendungen beim Amt für
Sport (PSP-Element 1.100.42.4.1.01 Sportstätten und Sporteinrichtungen), beim AGM
(PSP-Element neu für die zentralen Aufwendungen) und bei den verschiedenen
Fachämtern (verschiedene PSP-Elemente) mit Deckung aus der Kostenstelle
1098600000 „unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“.
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1. Sachstandbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen
Anlage 2
Prüfung von Standortalternativen für den Neubau eines 5-zügigen Gymnasiums im
Leipziger Norden
Anlass
Mit der Bestätigung des Änderungsantrags DS-5899-ÄA-06 der SPD-Fraktion wurde die
Verwaltung beauftragt, verschiedene Grundstücksalternativen für den Neubau eines 5zügigen Gymnasiums im Leipziger Norden zu prüfen und dem Stadtrat vorzulegen.
Prüfung von Standortalternativen
Zur Information erfolgt einführend zunächst eine Darstellung der seit 2016 erfolgten Prüfungen bzw. der Sicherung von Schulstandorten im Planungsraum Nord.
Standortsicherung 2016 für eine 5-zügige Grundschule alternativ für eine 4-zügige
Oberschule in Wiederitzsch
Bereits auf der Grundlage des Schulentwicklungsplans (SEP) der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2016 wurde seitens der beim Stadtplanungsamt angesiedelten AG Standortsicherung
soziale Infrastruktur ein Standort für einen Schulneubau im Stadtbezirk Nord – Wiederitzsch
gesucht.
Der SEP – Fortschreibung 2016 zeigt den Bedarf für eine 5-zügige Grundschule mit 2-FeldSporthalle alternativ eine 4-zügige Oberschule mit 3-Feld-Sporthalle auf, was bei viergeschossiger Bauweise eine Fläche von ca. 16.000 – 17.000 m² erfordert.
Im Rahmen der 2016er Prüfung wurden die drei Standorte A, B und C (s. Anlage 1 und 2)
identifiziert, geprüft und im Ergebnis der Standort C an der Messe-Allee als der am besten
geeignete Standort ermittelt. Zur Sicherung des Standortes wurde bereits im Juni 2016 durch
den Stadtrat eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen (VI-DS-02914).
Darüber hinaus wurde im Rahmen des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 139 „VHW – ehemaliges Holzveredelungswerk“ an der
Messe-Allee eine Fläche für den Gemeinbedarf (vorgesehen für eine vierzügige Oberschule
und ein fünfzügiges Gymnasium sowie die dazugehörigen Sporthallen) festgesetzt (VI-DS04622). Der Satzungsbeschluss befindet sich im Verfahren (VI-DS-06073).
Da sich die Grundschule und Oberschule am Standort „Zur Schule“ in Wiederitzsch aktuell
ein Gebäude teilen, werden mit Fertigstellung und Umzug der Oberschule in den Neubau
Kapazitäten im Altbau frei, so dass in diesem künftig zusätzliche Flächen für die dort verbleibende Grundschule zur Verfügung stehen.
Vor dem Hintergrund der damals gerade vorgelegten Bevölkerungsprognose 2016 wurde
zugleich deutlich, dass bis zum Jahr 2030 zusätzlich mindestens zehn weitere Oberschulen
bzw. Gymnasien benötigt würden. Das Dezernat Wirtschaft und Arbeit wurde daher beauftragt, ergänzend zum bestätigten Oberschulstandort Flächen für den perspektivischen Bau
einer zusätzlichen weiterführenden Schule an der Messe-Allee zu erwerben.
Der Bebauungsplan für den Standort Messe-Allee setzt Flächen für den Gemeinbedarf fest, so dass dieser kurzfristig als Schulstandort entwickelt werden kann.
1
1. Sachstandbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen
Anlage 2
Standortsicherung 2016 für weiterführende Schulen nördlich des Zentrums
Aufgrund des prognostizierten Bedarfs an Kapazitäten in weiterführenden Schulen weist der
SEP – Fortschreibung 2016 unter anderem den Bedarf einer 5-zügigen Oberschule mit 3Feld-Sporthalle im Planungsbereich Nord sowie eines 5-zügigen Gymnasiums mit 3-FeldSporthalle nördlich des Zentrums aus.
Die Prüfung von insgesamt fünf Liegenschaften ergab eine gute Eignung der Entwicklungsflächen Max-Liebermann-/ Bremer Straße (s. Standort H, Anlage 1 u. 2) sowie der Freiladebahnhof Eutritzsch und Hauptbahnhof Westseite als Standort für weiterführende Schulen.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Gebietes östlich der
Bremer Straße zu einem neuen Stadtquartier mit ca. 400 neuen Wohnungen, weiterführender Schule und Kita zu schaffen, wurde im November 2016 der Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 433 „Stadtquartier östlich Bremer Straße“ durch den Stadtrat gefasst (VIDS-03158). Der städtebauliche Entwurf, der im weiteren Planverfahren konkretisiert werden
soll, sieht den Nordwestbereich des Plangebietes als Standort für eine weiterführende Schule vor.
Die planungsrechtliche Sicherung der Schulstandorte im Bereich des ehemaligen Freiladebahnhofs Eutritzsch (Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 416 „Freiladebahnhof Eutritzscher Straße / Delitzscher Straße“, VI-DS-02349) sowie an der Westseite des Hauptbahnhofs (Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum B-Plan Nr. 323.2“ "Westlich des Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe", VI-DS-05656) befinden sich ebenfalls im Verfahren.
Die Standorte Max-Liebermann-/ Bremer Straße, Freiladebahnhof Eutritzsch und
Hauptbahnhof Westseite werden als Schulstandorte entwickelt, sind aufgrund der aktuellen planungsrechtlichen Situation aber nicht als Standorte für eine Sofortschule
geeignet.
Prüfung weiterer Standortalternativen 2018 für ein 5-zügiges Gymnasium im Leipziger
Norden
Neben den oben aufgeführten, bereits 2016 geprüften Standorten wurde der Planungsraum
Nord aufgrund des aktuellen Prüfauftrags nochmals auf mögliche Standortalternativen hin
untersucht. Die einzigen freien Flächen, die bisher noch nicht betrachtet wurden, aber nach
einem ersten Eindruck ggf. geeignet sein könnten, sind Flächen an der Landsberger Straße.
Dies betrifft zum einen eine Fläche etwas nördlich der Straßenbahnwendeschleife, zum anderen eine Fläche direkt neben der Wendeschleife der Straßenbahnlinie 4 (s. Standorte D
und E, Anlage 1 u. 2).
Die aktuelle Prüfung hat ergeben, dass es sich bei beiden Standorten entsprechend § 35
BauGB um einen Außenbereich handelt, so dass kein Planungsrecht für den Bau einer
Schule vorliegt. Darüber hinaus handelt es sich beim Standort D um eine Waldfläche, während der Standort E für die Ansiedlung eines Gymnasiums nicht groß genug ist.
Die Flächen an der Landsberger Straße sind nicht als Standort für ein Gymnasium
geeignet.
Dringlichkeit eines zusätzlichen Gymnasiums für das Schuljahr 2020/2021
Mit der aktuellen Prognose des Amtes für Jugend, Familie und Bildung (AfJFB) in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Bildung vom April 2018 wurde deutlich, dass die sofortige
Realisierung weiterführender Schulen als zusätzliche Maßnahmen zum bisherigen Schulbauprogramm zwingend notwendig ist. Es gilt somit zur Abdeckung der Bedarfe ein Gymnasium bis 2020/2021 im nördlichen Bereich der Stadt zu errichten.
2
1. Sachstandbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen
Anlage 2
Im Vordergrund eines Standortes für eine entsprechende Sofort-Maßnahme steht insofern
insbesondere die Frage des Baurechts und der Grundstücksverfügbarkeit.
Fazit
Aufgrund des Ergebnisses der Prüfung potenzieller Schulstandorte im Planungsraum Nord
sowie des dringenden Bedarfs an zusätzlichen Kapazitäten bereits für das Jahr 2020/2021,
soll der Standort Messe-Allee als Standort für eine Oberschule sowie für ein Gymnasium
weiterverfolgt werden. Andere Standorte stehen für eine solche zeitnahe Realisierung nicht
zur Verfügung.
Anlagen
2a Tabellarische Übersicht der geprüften Standortalternativen im Leipziger Norden
2b Übersichtsplan der geprüften Standortalternativen im Leipziger Norden
3
Anlage 2a
1. Sachstandbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen
Übersicht der geprüften Standortalternativen - Neubau eines 5-zügigen Gymnasiums im Leipziger Norden
A Birkenring – südl.
Südtangente
B Delitzscher Str. /
Südtangente
C Messe-Allee
D
Gemarkung /
Flurstück
Großwiederitzsch,
63/27, 63/29, 783/3
Großwiederitzsch,
45/9
Großwiederitzsch
38/14 (sowie 37/30)
Größe
insgesamt ca. 12.900
m²
ca. 18.200 m²
Eigentum
Privat; Stadt (783/3)
Planungsrechtliche Situation
Landsberger
Straße – nördl.
Wendeschleife
E Landsberger Str.
direkt neben
Wendeschleife
F
Landsberger
Str. 120 - 126
Möckern, 252/5, Teilfläche aus 252/10,
Möckern , 601/9, Teilfläche aus 600
Möckern 254/a
19.400 (+ 16.300) m²
ca. 18.000 m²
ca. 11.000 m²
Stadt
Privat
Stadt Leipzig
B-Plan 140 „Wohngebiet Martinshöhe“,
Fläche festgesetzt als
Mischgebiet bzw.
Hauptversorgungsund Hauptwasserleitung DN 500.
B-Plan 140 „Wohngebiet Martinshöhe“,
Fläche ist als private
Grünfläche – naturnahe Mischwiese – festgesetzt.
B-Plan E 139 „VHW –
ehem. Holzveredelungswerk“, Änderung
der Gewerbefläche in
Fläche für Gemeinbedarf ist im Verfahren
(Satzungsbeschluss
III. Quartal 2018).
Darstellung im
Flächennutzungsplan
Gemischte Baufläche
Grünfläche
Anbindung an
Schienen gebundenen
Nahverkehr
Straßenbahnlinie 16
ca. 500 m entfernt
Bemerkungen
G
Max-Liebermann
-Straße / Bremer
Straße
H Max-LiebermannStraße westlich
Werk Motor
I Delitzscher Straße
/ Dübener Straße
Gohlis, Teilfläche aus
351/9
Möckern, Teilfläche
aus 563/9
Eutritzsch, 367/6,13,15
und 16 sowie 168/ 1
und 2
14.260 m²
ca. 14.700 m²
ca. 14.000 m²
ca. 10.000 m² verfügbare Fläche
Städtische Betriebe
und Gesellschaften
(LVB)
Städtische Betriebe
und Gesellschaften
(LWB)
Privat; Kaufverhandlungen laufen
Privat
Unternehmen
§ 35 BauGB Außenbereich.
Straßenbegleitend
§ 34 BauGB, ansonsten § 35 BauGB Außenbereich.
Straßenbegleitend
§ 34 BauGB, ansonsten § 35 BauGB Außenbereich;
Fläche tw. im LSGGebiet; zum Teil geschütztes Biotop.
Aufstellungsbeschluss
B-Plan Nr. 433 „Stadtquartier östlich Bremer
Straße“.
Straßenbegleitend
§ 34 BauGB, ansonsten § 35 BauGB.
§ 34 (2) BauGB i.V.m.
§ 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Gewerbegebiet (GE).
Gewerbliche Baufläche
Fläche für Wald
Grünfläche
Wohnbaufläche /
Grünfläche;
Wohnbaufläche
Gewerbliche Baufläche
Gewerbliche Baufläche
Straßenbahnlinie 16
ca. 50 m entfernt
Straßenbahnlinie 16
sowie S-Bahn ca. 500
m entfernt
Straßenbahnlinie 4 ca.
250 m entfernt
Straßenbahnlinie 4 ca.
50 m entfernt
Straßenbahnlinie 4 ca.
250 m entfernt
Straßenbahnlinie 4 ca.
500 m entfernt
Straßenbahnlinie 4
sowie S-Bahn jeweils
ca. 800 m entfernt,
somit zu weit entfernt
Straßenbahnhaltestelle direkt vor Ort.
Standort ist durch
Straße geteilt; Fläche
ist nicht groß genug.
Erweiterungsfläche
des LSG Nördliche
Rietzschke.
Fläche umfasst insgesamt 35.700 m², somit
ausreichend für zwei
Schulen.
Die Aufforstung wurde
bereits realisiert.
Fläche ist für Schulstandort zu klein.
Aktuell wird durch
LWB ein Wohn- und
Kitastandort entwickelt.
Der Standort wird seitens der Stadt bereits
für weiterführende
Schule / Gymnasium
entwickelt.
Satzungsbeschluss BPlan nicht vor 2022.
Eine Mitnutzung des
angrenzenden Sportplatzes ist vorgesehen.
Fläche im Umgriff der
Investoren Ausschreibung Schulhausbau;
Ansiedlung Grundschule zusammen mit
Entwicklung Wohnstandort angestrebt.
STEP Gewerbe sieht
Standort als Entwicklungsfläche zur Ansiedlung von höherwertigen verarbeitenden Betrieben und
produktionsnahen,
forschungsintensiven
Dienstleistungen vor.
Isolierte Lage zwischen Gewerbe und
Kleingärten.
Eignung als
Schulstandort
Nicht als Schulstandort
geeignet.
Nicht als Schulstandort
geeignet. A
Nicht als Schulstandort
geeignet.
Nicht als Schulstandort
geeignet.
Nicht als Schulstandort
geeignet.
Nicht geeignet.
Nicht geeignet.
Nicht geeignet.
Nicht geeignet.
Nicht geeignet.
Standort ist geeignet,
wird bereits als Schulstandort entwickelt.
Für Sofortschule
nicht geeignet.
Standort wird als
Grundschulstandort
benötigt
Nicht geeignet.
Nicht als Schulstandort
geeignet.
Eignung als
Standort für
Sofortschule
Standort ist geeignet
für zwei weiterführende Schulen.
Auch für Sofortschule geeignet.
Lageplan
Nicht geeignet.
Anlage 2b
1. Sachstandbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen
Übersichtsplan der geprüften Standortalternativen im Leipziger Norden
C
A
B
D
E
F
I
G
H