Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1419325.pdf
Größe
510 kB
Erstellt
31.07.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-06147
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand
31.07.2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
22.08.2018
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss X Verwaltungshandeln
Sonstiges:
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Die Vorlage gibt den aktuellen Sachstand und die weitere Planung zur Unterbringung von
Geflüchteten in der Stadt Leipzig wieder.
2/3
Sachverhalt:
siehe Anlage
3/3
Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig Stand 31.07.2018
1. Einführung
Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen werden, hat sich seit 2016
deutlich verringert. Im Jahr 2016 wurden 1.997 asylsuchende Personen zugewiesen,
2.303 Personen weniger als im Jahr 2015. Im Jahr 2017 wurden 974 Personen
zugewiesen. Im Jahr 2018 wurden bislang 636 Personen aufgenommen.
Der Anstieg der Zuweisungen seit 2014 erforderte einen Ausbau bestehender
Unterbringungskapazitäten. Im Jahr 2015 musste die Stadt Leipzig innerhalb kürzester
Zeit eine Vielzahl von Unterkunftsplätzen bereitstellen. Aufgrund des Rückgangs der
Zuweisungen seit 2016 erfolgt eine Anpassung der Kapazitäten.
2. Statistische Daten
2.1
Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig?
Ende Juli 2018 lebten 2.950 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Davon waren 2.027 Personen 15 bis unter 65
Jahre alt, 901 Kinder unter 15 Jahre alt und 22 Personen 65 Jahre und älter.
Insgesamt gab es im April 2018 9.712 Personen, die Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch II erhielten. Davon waren 3.174 Kinder unter 15 Jahren und 15
Personen über 65 Jahre alt.1
Im Juli 2018 waren 6.571 erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren
gemeldet, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Davon waren 2.058 im
Alter zwischen 15 und unter 25 Jahren.2
Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte
erhalten.
Ende Juli 2018 wurden 157 unbegleitete minderjährige sowie 80 junge volljährige
Ausländer und 1 Einzelfall in Amtshilfe durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung
betreut (in Summe 233 Klienten).
Weitere 507 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in
Leipzig (Stand: 31.07.2018, Anlage 1).
2.2
Wie hat sich die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II
im Kontext Flucht/Asyl verändert?
Die Zahl der Leistungsberechtigten nach Sozialgesetzbuch II stieg von April 2017 bis
April 2018 um 1.342 Personen an. Im Vergleich dazu hat sich die Zahl der
Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz von April 2017 zu April
2018 um 552 Personen verringert.
1
Die Anzahl der unter 15-jährigen und über 65-jährigen Personen wird vom Jobcenter nur mit dreimonatiger Verzögerung
bereitgestellt.
2
Die Anzahl der erwerbsfähigen Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren werden vom Jobcenter erst ab dem 19. Tag des
Folgemonats zur Verfügung gestellt.
Seite 1 von 12
2.988
9.549
3.034
3.085
3.235
3.304
9.328
9.160
9.003
8.729
3.403
3.540
7.814
3.740
6.960
6.189
4.251
3.900
2.000
4.881
4.677
4.000
4.659
5.349
6.000
8.370
8.000
9.712
10.000
4.902
3.906
Leistungsempfänger/-innen
12.000
0
04/2016 06/2016 08/2016 10/2016 12/2016 02/2017 04/2017 06/2017 08/2017 10/2017 12/2017 02/2018 04/2018
Monat
Asylbewerberleistungsgesetz
SGB II
Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand: 31.07.2018
Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen?
Im Jahr 2018 wurden bis Ende Juli insgesamt 494 Personen der Stadt Leipzig neu
zugewiesen. Bis zur 33. Kalenderwoche werden weitere 20 Personen aufgenommen sein.
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
2.3
4.500
4.230
4.000
3.500
3.000
2.500
1.997
2.000
1.500
1.243
1.000
500
86
66
41
50
190
261
285
402
974
494
658
0
2005
2007
Quelle: Sozialamt, Stand: 31.07.2018
2009
2011
Jahr
Seite 2 von 12
2013
2015
2017
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
400
350
300
250
200
150
100
50
0
Jan
Feb
März
Apr
Mai
Juni
Juli
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Monat
Quelle: Sozialamt, Stand 31.07.2018
2016
2017
2018
Weiterhin wurden bis zum 31.07.2018 folgende Personen in Gemeinschaftsunterkünften
oder Gewährleistungswohnungen aufgenommen:
2.4
6 Spätaussiedler/-innen in kommunalen Übergangswohnheimen,
33 unbegleitete minderjährige Ausländer, die aus Einrichtungen des Amtes für
Jugend, Familie und Bildung übernommen wurden, davon 28 in
Gemeinschaftsunterkünften und vier in Gewährleistungswohnungen3,
34 Personen als Familiennachzüge,
31 anerkannte Asylbewerber ohne Zuweisung direkt aus der
Erstaufnahmeeinrichtung in Leipzig,
4 Personen, die per Wohnsitzauflage zurück nach Leipzig kamen,
7 Brandopfer und
8 Personen (Familie) für die keine Gewährleistungswohnung zur Verfügung stand
Woher kommen die Geflüchteten?
Die Asylsuchenden, die im Jahr 2018 Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 32
verschiedenen Ländern. 5 Personen waren staatenlos. Die folgende Abbildung zeigt die
10 häufigsten Herkunftsländer.
3
Eine separate Erfassung der übernommenen volljährig gewordenen unbegleiteten minderjährigen
Ausländer erfolgt erst seit dem 20.03.2018. Die benannten Zahlen beziehen sich daher nur auf diesen
Zeitraum.
Seite 3 von 12
Die 233 in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen minderjährigen
und volljährigen Ausländer/-innen kommen aus insgesamt 22 Ländern, davon 82 aus
Afghanistan sowie 62 aus Syrien.
2.5
Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen?
Seit Januar 2017 können genaue Angaben zum monatlichen Zugang von Asylsuchenden
in der Bundesrepublik Deutschland gemacht werden. Hierfür steht dem Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge nun eine auf Personendaten basierende Asylgesuch-Statistik zur
Verfügung. Demnach wurden im Jahr 2017 insgesamt 186.644 Asylsuchende erstmals in
Deutschland registriert. Im April 2018 waren dies bisher insgesamt 10.999 Personen. Im
März 2018 lag die Zahl der erstmals registrierten Asylsuchenden bei 10.717 und im
Februar 2018 bei 11.007. Von Januar bis April 2018 wurden insgesamt (Erst- und
Folgeanträge) 54.790 Asylgesuche registriert, 6.082 weniger (minus 10 Prozent) als im
Zeitraum Januar bis April 2017.
Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten
minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer, erfolgt nach dem sogenannten
„Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die
Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für
Sachsen lag 2017 bei 5,03 % (2016: 5,06 %, 2015: 5,1%). Für 2018 ist noch keine
Neuberechnung der Quote erfolgt. Derzeit wird die Quote von 2017 angewandt.
In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem
jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres.
Die Quote für Leipzig lag 2017 bei 13,8 %. Im Jahr 2018 wurde die Quote auf 14,1%
angepasst.
Die Planung der Stadt Leipzig geht derzeit davon aus, dass im Jahr 2018 und 2019 jeweils
1.200 Personen der Stadt Leipzig zugewiesen werden bzw. durch Familiennachzug oder
Wohnsitzauflage nach Leipzig kommen und eine Unterbringung benötigen. Die
Landesdirektion Sachsen gab in ihrer landesinternen Zuweisungsplanung vom 24.07.2018
an, dass Leipzig im Zeitraum von der 1. bis zur 30. Kalenderwoche 2018 insgesamt 494
Personen zugewiesen werden sollen. Diese Quote wurde erfüllt, weitere Zuweisungen
Seite 4 von 12
erfolgen bis zur 33 Kalenderwoche im Umfang von 20 Personen.
Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer/-innen in der Bundesrepublik zum
31.07.2018 betrug 19.967. Zusätzlich befinden sich 27.037 junge Volljährige in der
Zuständigkeit der Jugendhilfe (gesamt 47.004 Personen).
Seit 01.05.2017 wird ein neues Verfahren zur Verteilung der unbegleiteten minderjährigen
Ausländer/-innen angewandt. Deutschlandweit ergibt sich daraus für den Monat August
2018 eine Einreiseprognose von 573 unbegleiteten minderjährigen Ausländer/-innen.
Sachsen ist mit einer Quotenerfüllung von 93,8% derzeit aufnehmendes Bundesland.
Innerhalb Sachsens hat die Stadt Leipzig die Quote aufzunehmender unbegleiteter umA
um 9 überschritten, d.h. in Leipzig erstaufgegriffene umA werden durch den Fachdienst
umA zur Verteilung innerhalb Sachsens angemeldet.
3. Wohnen mit sozialer Betreuung
3.1
Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten?
Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt:
•
•
•
•
•
•
10 Objekte mit über 60 Plätzen,
22 Objekte mit bis zu 60 Plätzen,
120 Plätze in Pensionen
Plätze im Übergangswohnheim,
556 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach
Asylbewerberleistungsgesetz),
Wohnungen mit eigenem Mietvertrag.
Wohnformen Leistungsempfänger/-innen Asylbewerberleistungsgesetz
Dezentrale Unterbringung
50%
50%
Unterbringung in
Gemeinschaftsunterkünften
Quelle: Sozialamt, Stand: 31.07.2018
Von den Personen, die zu Ende Juli 2018 Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (2.950), lebten 50% in einer
Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und Übergangswohnheim.4 50% lebten
4
Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften auch Personen mit Leistungsbezug SGB II.
Seite 5 von 12
in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 62%
einen eigenen Mietvertrag und 38% lebten in einer Gewährleistungswohnung.
Sowohl in Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag
leben in Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen
Städten, wo fremde, nicht miteinander verwandte Personen, nicht selbst gewählten
Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem
Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in
freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten
Wohnung gemeint.
Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt:
•
•
•
•
3.2
Caritasverband Leipzig e.V.
Internationale Frauen Leipzig e.V.
Johanniter Unfallhilfe e.V. / Bildungsinstitut Mitteldeutschland der Johanniter
Akademie
RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V.
Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften
Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene
Wohnung ziehen können.
Das Verhältnis der Aufenthaltsdauern der Bewohnerinnen und Bewohner in den
Gemeinschaftsunterkünften hat sich gegenüber dem Bericht zum 1. Quartal 2018 leicht
verändert. Im Juli 2018 hielten sich 26 % aller Personen, die in einer Leipziger
Gemeinschaftsunterkunft wohnten, dort bis zu 12 Monate auf. 23% der Bewohner/-innen
lebten 12 bis 24 Monate und 50 % länger als 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft.
Der Anteil der Personen, die länger als 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft
wohnen, steigt seit Juli 2017.
Seite 6 von 12
3.3
Entwicklung der Belegung in Gemeinschaftsunterkünften einschließlich
Pensionen und Übergangswohnheimen
Zum 31.07.2018 lebten insgesamt 2.155 Personen in den genannten Unterkünften. Im Juli
2018 wurden 101 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen und zunächst in einer
Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Im gleichen Zeitraum verließen 60 Personen die
Unterkünfte dauerhaft.
Von den Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte, Pensionen und
Übergangswohnheime waren im Juli 2018 insgesamt 68 % Leistungsempfänger/-innen
nach Asylbewerberleistungsgesetz. 32 % empfingen andere Leistungen – dabei handelte
es sich beim überwiegenden Teil um Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II. Der
Anteil der Leistungsempfänger/-innen sonstiger Leistungen an allen Bewohner/-innen von
Gemeinschaftsunterkünften hat sich im Vergleich zum 31.03.2018 um 10 Prozentpunkte
verringert.
Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften
32%
Anteil Leistungsempfänger/-innen
AsylbLG
Anteil sonstige
Leistungsempfänger/-innen
68%
Quelle: Sozialamt, Stand: 31.07.2018
Seite 7 von 12
3.4
Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer/-innen
Mit Stand vom 31.07.2018 wurden 31 unbegleitete minderjährige Ausländer in der
Inobhutnahmeeinrichtung gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 135 unbegleitete
minderjährige und junge volljährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und §
41/34 SGB VIII sowie § 41/35a SGB VIII. 22 junge Volljährige erhalten ambulante Hilfe
gemäß § 41/30 SGB VIII und 4 minderjährige Ausländer ambulante Hilfe gemäß § 30 bzw.
§ 31 SGB VIII im eigenen Wohnraum. Vier Minderjährige und zwei Volljährige lebten in
einer Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 27 unbegleitete Minderjährige in
der Obhut geeigneter Personen, z.B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in
Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften. Davon konnten bereits 21 Minderjährige
mit ihren geeigneten Personen in einen eigenen Wohnraum ziehen. 6 unbegleitete
Minderjährige sind mit den geeigneten Personen noch in einer Gemeinschaftsunterkunft
untergebracht.
31.07.2018
31.05.2018
31.03.2018
Stichtag
31.01.2018
31.11.2017
31.07.2017
31.05.2017
31.03.2017
31.01.2017
30.11.2016
30.09.2016
31.07.2016
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII
stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII
ambulante Hilfe nach § 30, § 31, § 35a und § 41/30 SGB VIII
Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen
Gastfamilien nach § 33 SGB VIII
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.07.2018
3.5
Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen
Im Juli 2018 konnten 10 Inobhutnahmen §§ 42, 42a, 42b SGB VIII, 5 Hilfen für junge
Volljährige § 41/34 SGB VIII sowie 1 Hilfe § 41/33 SGB VIII beendet werden. 4 dieser
Hilfen wurden erfolgreich abgeschlossen, d.h. die Hilfeplanziele wurden erreicht.
Seite 8 von 12
4.
Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen
4.1
Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete
In der 30. Kalenderwoche 2018 stehen 3.566 Plätze in Betrieb in
Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen und Übergangswohnheimen, zur
Verfügung.
Standort
Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen
Eutritzscher Straße 17
Arno-Nitzsche-Straße 37
An den Tierkliniken 48
Torgauer Straße 290, Haus 1
Braunstraße 28
Liliensteinstraße 15a
Waldstraße 80
Zschortauer Straße 44
Weißdornstraße 102
Leinestraße 2b
Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze
Georg-Schumann-Straße 272
Stöckelstraße 62
Wilhelminenstraße 38
Sommerfelder Straße 36
Auenseestraße 31 - 33
Bernhardstraße 21
Markranstädter Straße 16 - 18
Neustädter Straße 36
Muldentalstraße 91 - 93
Könneritzstraße 58
Stötteritzer Landstraße 31
Wiebelstraße 9
Riebeckstraße 63
Blücherstraße 47 - 47a
Ludwig-Hupfeld-Straße 20
Georg-Schumann-Straße 121
Hildegardstraße 46
Naumburger Straße 39
Georg-Schwarz-Straße 31
Pittlerstraße 5 - 7
Georg-Schumann-Straße 407
Eythstraße 17
Summe Gemeinschaftsunterkünfte
Übergangswohnheim
Wiederitzscher Landstraße 8
Wiederitzscher Landstraße 107
Uhlandstraße 22
Plätze in Pensionen
Summe
Kapazität Belegung
in Betrieb
zum
zur 30. KW 31.07.2018
2.413
1.310
369
171
352
21
348
208
254
195
228
191
225
150
200
128
200
83
175
118
62
45
1.017
737
60
45
60
54
60
47
58
41
55
34
54
52
53
44
51
32
50
23
41
46
45
40
45
34
45
38
41
32
40
32
40
23
40
35
40
30
38
15
36
27
32
6
28
12
3.430
2.047
16
16
3
3
5
5
8
8
120
92
3.566
Träger der Betreibung
DRK Kreisverband
Leipzig
Stadt
Pandechaion
- Herberge
e.V.
/ e. V.
Pandechaion GmbH
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
EuropeanHilfsdienst
HomecareGemeinnützige
GmbH
Malteser
GmbH
Pandechaion
- Herberge e.V. /
Pandechaion -GmbH
Herberge e.V. /
Pandechaion GmbH
European Homecare GmbH
European Homecare GmbH
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
Pandechaion - Herberge e.V. /
Pandechaion GmbH
DRK Kreisverband
Leipzig
Stadt
Pandechaion
- Herberge
e.V.
/ e. V.
Pandechaion GmbH
DRK Kreisverband Leipzig Stadt e. V.
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
Diakonisches -Werk
Innere
Mission
e. V.
Pandechaion
Herberge
e.V.
/
Pandechaion GmbH
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
Johanniter Unfall
Hilfe e. V.
Pandechaion
- Herberge
e.V. /
Pandechaion -GmbH
Herberge e.V. /
Pandechaion GmbH
Diakonisches -Werk
Innere
Mission
e. V.
Pandechaion
Herberge
e.V.
/
Pandechaion GmbH
- Herberge e.V. /
Pandechaion GmbH
Orisson
AG - Herberge e.V. /
Pandechaion
Pandechaion GmbH
- Herberge e.V. /
Pandechaion GmbH
European Homecare GmbH
European Homecare GmbH
SZL Suchtzentrum gGmbH
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Caritasverband Leipzig e. V.
2.155
Die Unterkunft in der Arno-Nitzsche-Straße 37 ist im Juli 2018 in Betrieb gegangen. Die
Belegung des Objektes erfolgt schrittweise.
Zum 31.07.2018 waren bei einer Kapazität von 3.430 Plätzen in Betrieb 1.383 Plätze nicht
Seite 9 von 12
belegt. Berücksichtigt man, dass die Kapazität im Normalbetrieb in der Regel praktisch nur
mit 90 % ausgelastet werden kann – dies entspricht 3.087 Plätzen – standen tatsächlich
1.040 freie Plätze zur Verfügung. Die Auslastung der Kapazität lag also bei 66 %.
Zusätzlich stehen insgesamt 1.669 Reserveplätze zur Verfügung. Davon sind derzeit 822
Plätze kurzfristig aktivierbar und 280 mittelfristig aktivierbar. 567 Plätze können als
Notunterbringung aktiviert werden.
Art der Reserveplätze
kurzfristig aktivierbar
davon:
in Unterkünften in Betrieb
in Unterkünften in Reserve
davon:
Torgauer Straße 290, Haus 2
Torgauer Straße 290, Container
mittelfristig aktivierbar
davon:
in Unterkünften in Betrieb
in Unterkünften in Reserve
davon:
Lindenthaler Straße 61-65
Helenenstraße 26
Plätze Notunterbringung
Summe
Kapazität
822
347
475
254
221
280
12
268
220
48
567
1.669
Die Container in der Torgauer Straße 290 (221 Plätze kurzfristig aktivierbar und 26 Plätze
Notunterbringung) wurden wieder als Reserveplätze aufgenommen, da kein anderweitiger
Nutzungsbedarf besteht. Die Helenenstraße 26 (48 Plätze mittelfristig aktivierbar und 6
Plätze Notunterbringung) wurde vom Amt für Jugend, Familie und Bildung wieder an das
Sozialamt zurückgegeben, da eine Nutzung als Kindertagesstätte nicht möglich ist. Die
Lindenthaler Straße 61-65 wird als Reservekapazität ausgewiesen, bis eine anderweitige
Nutzung geklärt ist.
4.2
Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer
4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Für die Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer gemäß § 42a und § 42 SGB
VIII steht derzeit eine spezialisierte Einrichtung mit 48 Plätzen zur Verfügung.
Standort
Interim „Kröbelstrasse“
Träger
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Summe
Kapazität
48
48
4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
160 Plätze in Wohngruppen gemäß §§ 34, 41/34 SGB VIII in insgesamt 19 Angeboten bei
10 Trägern der Jugendhilfe werden derzeit für umA vorgehalten. (Quelle: Statistik AfJFB,
51.3) Darüber hinaus werden 3 Plätze außerhalb des Stadtgebietes Leipzig genutzt.
Seite 10 von 12
4.2.3 Betreuung in Gastfamilien
Sechs Jugendliche bzw. junge Volljährige leben in Gastfamilien.
5.
Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant?
5.1
Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
In der folgenden Tabelle wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Der angegebene Zeitpunkt der In- oder
Außerbetriebnahme meint den Zeitpunkt des Bezugs durch die Bewohner/-innen bzw. den
Zeitpunkt des vollständigen Leerzugs der Einrichtung.
Die Unterkunft in der Arno-Nitzsche-Straße 37 ist im Juli 2018 mit 352 Plätzen in Betrieb
gegangen. Für 2018 ist keine weitere Inbetriebnahme von Plätzen geplant und für 120
Plätze soll die Nutzung beendet werden. Im Jahr 2019 sind 70 neue Plätze geplant und
548 Plätze sollen nicht weiter genutzt werden. Es wird regelmäßig geprüft, ob weitere
Anpassungen der Kapazitäten erforderlich werden.
Monat
Zugang Abgang
Gemeinschaftsunterkünfte
/ Plätze in Pensionen
Objekt
Eigentümer
12/2018
20 Plätze in Pensionen
Pension
privat
12/2018
100 Plätze in Pensionen
Pension
privat
2018
07/2019
0
Veränderung
zu VI-Ifo05666-NF-01
vom
16.04.2018
120
70
Waldstraße 80
Unterkunft in Betrieb
SAH
LESG
08/2019
348 An den Tierkliniken 48
Containerdorf
12/2019
200 Zschortauer Straße 44
Verwaltungsgebäude privat
2019
70
548
03/2018
bis
12/2019
70
668
Seite 11 von 12
Veränderung
der Inbetriebnahme von
07/2018 zu
07/2019. Derzeit besteht
aufgrund ausreichender
Platzkapazität
in Betrieb kein
Bedarf zur Inbetriebnahme.
5.2
Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer
5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Das Objekt mit 48 Plätzen in der „Kröbelstraße“ wird seit Ende Januar 2017 genutzt. Diese
Einrichtung dient als Ausweichquartier für das geschlossene Interim „Am Mühlholz“,
welches derzeit als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung umgebaut wird.
Voraussichtlich im letzten Quartal 2018 erfolgt der Rückzug in das Objekt „Am Mühlholz“ in
der Prinz-Eugen-Straße.
5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
Zunehmend qualifizieren Träger ihre Konzepte und bieten Betreuungsformen an, die durch
gemischte Belegung dem Ziel der Integration der unbegleiteten Minderjährigen besser
gerecht werden. Die Zahl der ausschließlich auf die Zielgruppe umA ausgerichteten
Angebote im Stadtgebiet Leipzig hat sich daher weiter reduziert.
6.
Verteilung von Unterkünften in der Stadt
Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an der Gesamtplatzkapazität in
Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Mitte, wobei Wohnangebote für
unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen, Übergangswohnheime und
Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Mit
einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete und dem geplanten
Abbau von Kapazitäten kann eine gleichmäßigere Verteilung im Stadtgebiet erreicht
werden. Reserveplätze wurden nicht mit berücksichtigt.
Gebiet
Stadt Gesamt
Anteil an
Bevölkerung Anteil an
der Kaabsolut
GesamtKapazität
pazität in
zum
bevölkerung in Betrieb
Betrieb in
31.12.2017
in %
%
Kapazität
in Umsetzung (für
Betrieb)
Kapazität
in Abbau
bis 2019
Anteil an
Gesamt- Gesamtkapazität kapazität
in 2019 in 2019 in
%
590.337
100,0
3.430
100
70
548
2.952
100,0
Mitte
Nordost
64.529
46.982
10,9
8,0
917
288
26,7
8,4
70
0
348
0
639
288
21,6
9,8
Ost
Südost
83.632
60.566
14,2
10,3
390
252
11,4
7,3
0
0
0
0
390
252
13,2
8,5
Süd
Südwest
66.114
54.727
11,2
9,3
414
139
12,1
4,1
0
0
0
0
414
139
14,0
4,7
West
53.070
9,0
400
11,7
0
0
400
13,6
Alt-West
Nordwest
57.927
32.646
9,8
5,5
78
224
2,3
6,5
0
0
0
0
78
224
2,6
7,6
Nord
70.126
11,9
328
9,6
0
200
128
4,3
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VI-Ifo-06147 „Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand 31.07.2018“
Anlage 1
Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig
Objekt
Adresse
Kapazität
Status
Belegung zum
31.07.2018
Max-Liebermann-Straße
Max-Liebermann-Straße 36 b/c
700
in Betrieb
507
General-Olbricht-Kaserne:
Leichtbauhallen
Landsberger Straße 133
700
Stand-by
0
1.400
507
VI-Ifo-06147 „Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand 31.07.2018“
Anlage 2
Plätze in Gemeinschaftsunterkünften
und Pensionen für Asylbewerber und Geflüchtete
Entwicklung der Kapazität in Betrieb in Flüchtlingsunterkünften bis Ende 2019
4.500
4.000
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
500
0
Monat
Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 31.07.2018
Bestand zum 31. des Vormonats*
Zugang im Monat
Abgang im Monat
12/19
11/19
10/19
09/19
08/19
07/19
06/19
05/19
04/19
03/19
02/19
01/19
12/18
11/18
10/18
09/18
08/18
07/18
-500