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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1419325.pdf
Größe
510 kB
Erstellt
31.07.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 16:08

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Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-06147 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand 31.07.2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 22.08.2018 Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Die Information wird zur Kenntnis genommen. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss X Verwaltungshandeln Sonstiges: 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: Die Vorlage gibt den aktuellen Sachstand und die weitere Planung zur Unterbringung von Geflüchteten in der Stadt Leipzig wieder. 2/3 Sachverhalt: siehe Anlage 3/3 Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig Stand 31.07.2018 1. Einführung Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen werden, hat sich seit 2016 deutlich verringert. Im Jahr 2016 wurden 1.997 asylsuchende Personen zugewiesen, 2.303 Personen weniger als im Jahr 2015. Im Jahr 2017 wurden 974 Personen zugewiesen. Im Jahr 2018 wurden bislang 636 Personen aufgenommen. Der Anstieg der Zuweisungen seit 2014 erforderte einen Ausbau bestehender Unterbringungskapazitäten. Im Jahr 2015 musste die Stadt Leipzig innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von Unterkunftsplätzen bereitstellen. Aufgrund des Rückgangs der Zuweisungen seit 2016 erfolgt eine Anpassung der Kapazitäten. 2. Statistische Daten 2.1 Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig? Ende Juli 2018 lebten 2.950 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Davon waren 2.027 Personen 15 bis unter 65 Jahre alt, 901 Kinder unter 15 Jahre alt und 22 Personen 65 Jahre und älter. Insgesamt gab es im April 2018 9.712 Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhielten. Davon waren 3.174 Kinder unter 15 Jahren und 15 Personen über 65 Jahre alt.1 Im Juli 2018 waren 6.571 erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren gemeldet, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Davon waren 2.058 im Alter zwischen 15 und unter 25 Jahren.2 Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte erhalten. Ende Juli 2018 wurden 157 unbegleitete minderjährige sowie 80 junge volljährige Ausländer und 1 Einzelfall in Amtshilfe durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut (in Summe 233 Klienten). Weitere 507 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig (Stand: 31.07.2018, Anlage 1). 2.2 Wie hat sich die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II im Kontext Flucht/Asyl verändert? Die Zahl der Leistungsberechtigten nach Sozialgesetzbuch II stieg von April 2017 bis April 2018 um 1.342 Personen an. Im Vergleich dazu hat sich die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz von April 2017 zu April 2018 um 552 Personen verringert. 1 Die Anzahl der unter 15-jährigen und über 65-jährigen Personen wird vom Jobcenter nur mit dreimonatiger Verzögerung bereitgestellt. 2 Die Anzahl der erwerbsfähigen Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren werden vom Jobcenter erst ab dem 19. Tag des Folgemonats zur Verfügung gestellt. Seite 1 von 12 2.988 9.549 3.034 3.085 3.235 3.304 9.328 9.160 9.003 8.729 3.403 3.540 7.814 3.740 6.960 6.189 4.251 3.900 2.000 4.881 4.677 4.000 4.659 5.349 6.000 8.370 8.000 9.712 10.000 4.902 3.906 Leistungsempfänger/-innen 12.000 0 04/2016 06/2016 08/2016 10/2016 12/2016 02/2017 04/2017 06/2017 08/2017 10/2017 12/2017 02/2018 04/2018 Monat Asylbewerberleistungsgesetz SGB II Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand: 31.07.2018 Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen? Im Jahr 2018 wurden bis Ende Juli insgesamt 494 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen. Bis zur 33. Kalenderwoche werden weitere 20 Personen aufgenommen sein. Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge 2.3 4.500 4.230 4.000 3.500 3.000 2.500 1.997 2.000 1.500 1.243 1.000 500 86 66 41 50 190 261 285 402 974 494 658 0 2005 2007 Quelle: Sozialamt, Stand: 31.07.2018 2009 2011 Jahr Seite 2 von 12 2013 2015 2017 Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge 400 350 300 250 200 150 100 50 0 Jan Feb März Apr Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez Monat Quelle: Sozialamt, Stand 31.07.2018 2016 2017 2018 Weiterhin wurden bis zum 31.07.2018 folgende Personen in Gemeinschaftsunterkünften oder Gewährleistungswohnungen aufgenommen:        2.4 6 Spätaussiedler/-innen in kommunalen Übergangswohnheimen, 33 unbegleitete minderjährige Ausländer, die aus Einrichtungen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung übernommen wurden, davon 28 in Gemeinschaftsunterkünften und vier in Gewährleistungswohnungen3, 34 Personen als Familiennachzüge, 31 anerkannte Asylbewerber ohne Zuweisung direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung in Leipzig, 4 Personen, die per Wohnsitzauflage zurück nach Leipzig kamen, 7 Brandopfer und 8 Personen (Familie) für die keine Gewährleistungswohnung zur Verfügung stand Woher kommen die Geflüchteten? Die Asylsuchenden, die im Jahr 2018 Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 32 verschiedenen Ländern. 5 Personen waren staatenlos. Die folgende Abbildung zeigt die 10 häufigsten Herkunftsländer. 3 Eine separate Erfassung der übernommenen volljährig gewordenen unbegleiteten minderjährigen Ausländer erfolgt erst seit dem 20.03.2018. Die benannten Zahlen beziehen sich daher nur auf diesen Zeitraum. Seite 3 von 12 Die 233 in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen minderjährigen und volljährigen Ausländer/-innen kommen aus insgesamt 22 Ländern, davon 82 aus Afghanistan sowie 62 aus Syrien. 2.5 Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen? Seit Januar 2017 können genaue Angaben zum monatlichen Zugang von Asylsuchenden in der Bundesrepublik Deutschland gemacht werden. Hierfür steht dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nun eine auf Personendaten basierende Asylgesuch-Statistik zur Verfügung. Demnach wurden im Jahr 2017 insgesamt 186.644 Asylsuchende erstmals in Deutschland registriert. Im April 2018 waren dies bisher insgesamt 10.999 Personen. Im März 2018 lag die Zahl der erstmals registrierten Asylsuchenden bei 10.717 und im Februar 2018 bei 11.007. Von Januar bis April 2018 wurden insgesamt (Erst- und Folgeanträge) 54.790 Asylgesuche registriert, 6.082 weniger (minus 10 Prozent) als im Zeitraum Januar bis April 2017. Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer, erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für Sachsen lag 2017 bei 5,03 % (2016: 5,06 %, 2015: 5,1%). Für 2018 ist noch keine Neuberechnung der Quote erfolgt. Derzeit wird die Quote von 2017 angewandt. In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres. Die Quote für Leipzig lag 2017 bei 13,8 %. Im Jahr 2018 wurde die Quote auf 14,1% angepasst. Die Planung der Stadt Leipzig geht derzeit davon aus, dass im Jahr 2018 und 2019 jeweils 1.200 Personen der Stadt Leipzig zugewiesen werden bzw. durch Familiennachzug oder Wohnsitzauflage nach Leipzig kommen und eine Unterbringung benötigen. Die Landesdirektion Sachsen gab in ihrer landesinternen Zuweisungsplanung vom 24.07.2018 an, dass Leipzig im Zeitraum von der 1. bis zur 30. Kalenderwoche 2018 insgesamt 494 Personen zugewiesen werden sollen. Diese Quote wurde erfüllt, weitere Zuweisungen Seite 4 von 12 erfolgen bis zur 33 Kalenderwoche im Umfang von 20 Personen. Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer/-innen in der Bundesrepublik zum 31.07.2018 betrug 19.967. Zusätzlich befinden sich 27.037 junge Volljährige in der Zuständigkeit der Jugendhilfe (gesamt 47.004 Personen). Seit 01.05.2017 wird ein neues Verfahren zur Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer/-innen angewandt. Deutschlandweit ergibt sich daraus für den Monat August 2018 eine Einreiseprognose von 573 unbegleiteten minderjährigen Ausländer/-innen. Sachsen ist mit einer Quotenerfüllung von 93,8% derzeit aufnehmendes Bundesland. Innerhalb Sachsens hat die Stadt Leipzig die Quote aufzunehmender unbegleiteter umA um 9 überschritten, d.h. in Leipzig erstaufgegriffene umA werden durch den Fachdienst umA zur Verteilung innerhalb Sachsens angemeldet. 3. Wohnen mit sozialer Betreuung 3.1 Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten? Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt: • • • • • • 10 Objekte mit über 60 Plätzen, 22 Objekte mit bis zu 60 Plätzen, 120 Plätze in Pensionen Plätze im Übergangswohnheim, 556 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz), Wohnungen mit eigenem Mietvertrag. Wohnformen Leistungsempfänger/-innen Asylbewerberleistungsgesetz Dezentrale Unterbringung 50% 50% Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften Quelle: Sozialamt, Stand: 31.07.2018 Von den Personen, die zu Ende Juli 2018 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (2.950), lebten 50% in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und Übergangswohnheim.4 50% lebten 4 Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften auch Personen mit Leistungsbezug SGB II. Seite 5 von 12 in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 62% einen eigenen Mietvertrag und 38% lebten in einer Gewährleistungswohnung. Sowohl in Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo fremde, nicht miteinander verwandte Personen, nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung gemeint. Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt: • • • • 3.2 Caritasverband Leipzig e.V. Internationale Frauen Leipzig e.V. Johanniter Unfallhilfe e.V. / Bildungsinstitut Mitteldeutschland der Johanniter Akademie RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene Wohnung ziehen können. Das Verhältnis der Aufenthaltsdauern der Bewohnerinnen und Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften hat sich gegenüber dem Bericht zum 1. Quartal 2018 leicht verändert. Im Juli 2018 hielten sich 26 % aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnten, dort bis zu 12 Monate auf. 23% der Bewohner/-innen lebten 12 bis 24 Monate und 50 % länger als 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft. Der Anteil der Personen, die länger als 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, steigt seit Juli 2017. Seite 6 von 12 3.3 Entwicklung der Belegung in Gemeinschaftsunterkünften einschließlich Pensionen und Übergangswohnheimen Zum 31.07.2018 lebten insgesamt 2.155 Personen in den genannten Unterkünften. Im Juli 2018 wurden 101 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen und zunächst in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Im gleichen Zeitraum verließen 60 Personen die Unterkünfte dauerhaft. Von den Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte, Pensionen und Übergangswohnheime waren im Juli 2018 insgesamt 68 % Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz. 32 % empfingen andere Leistungen – dabei handelte es sich beim überwiegenden Teil um Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II. Der Anteil der Leistungsempfänger/-innen sonstiger Leistungen an allen Bewohner/-innen von Gemeinschaftsunterkünften hat sich im Vergleich zum 31.03.2018 um 10 Prozentpunkte verringert. Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften 32% Anteil Leistungsempfänger/-innen AsylbLG Anteil sonstige Leistungsempfänger/-innen 68% Quelle: Sozialamt, Stand: 31.07.2018 Seite 7 von 12 3.4 Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer/-innen Mit Stand vom 31.07.2018 wurden 31 unbegleitete minderjährige Ausländer in der Inobhutnahmeeinrichtung gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 135 unbegleitete minderjährige und junge volljährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und § 41/34 SGB VIII sowie § 41/35a SGB VIII. 22 junge Volljährige erhalten ambulante Hilfe gemäß § 41/30 SGB VIII und 4 minderjährige Ausländer ambulante Hilfe gemäß § 30 bzw. § 31 SGB VIII im eigenen Wohnraum. Vier Minderjährige und zwei Volljährige lebten in einer Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 27 unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z.B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften. Davon konnten bereits 21 Minderjährige mit ihren geeigneten Personen in einen eigenen Wohnraum ziehen. 6 unbegleitete Minderjährige sind mit den geeigneten Personen noch in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. 31.07.2018 31.05.2018 31.03.2018 Stichtag 31.01.2018 31.11.2017 31.07.2017 31.05.2017 31.03.2017 31.01.2017 30.11.2016 30.09.2016 31.07.2016 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII ambulante Hilfe nach § 30, § 31, § 35a und § 41/30 SGB VIII Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen Gastfamilien nach § 33 SGB VIII Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.07.2018 3.5 Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen Im Juli 2018 konnten 10 Inobhutnahmen §§ 42, 42a, 42b SGB VIII, 5 Hilfen für junge Volljährige § 41/34 SGB VIII sowie 1 Hilfe § 41/33 SGB VIII beendet werden. 4 dieser Hilfen wurden erfolgreich abgeschlossen, d.h. die Hilfeplanziele wurden erreicht. Seite 8 von 12 4. Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen 4.1 Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete In der 30. Kalenderwoche 2018 stehen 3.566 Plätze in Betrieb in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen und Übergangswohnheimen, zur Verfügung. Standort Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen Eutritzscher Straße 17 Arno-Nitzsche-Straße 37 An den Tierkliniken 48 Torgauer Straße 290, Haus 1 Braunstraße 28 Liliensteinstraße 15a Waldstraße 80 Zschortauer Straße 44 Weißdornstraße 102 Leinestraße 2b Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze Georg-Schumann-Straße 272 Stöckelstraße 62 Wilhelminenstraße 38 Sommerfelder Straße 36 Auenseestraße 31 - 33 Bernhardstraße 21 Markranstädter Straße 16 - 18 Neustädter Straße 36 Muldentalstraße 91 - 93 Könneritzstraße 58 Stötteritzer Landstraße 31 Wiebelstraße 9 Riebeckstraße 63 Blücherstraße 47 - 47a Ludwig-Hupfeld-Straße 20 Georg-Schumann-Straße 121 Hildegardstraße 46 Naumburger Straße 39 Georg-Schwarz-Straße 31 Pittlerstraße 5 - 7 Georg-Schumann-Straße 407 Eythstraße 17 Summe Gemeinschaftsunterkünfte Übergangswohnheim Wiederitzscher Landstraße 8 Wiederitzscher Landstraße 107 Uhlandstraße 22 Plätze in Pensionen Summe Kapazität Belegung in Betrieb zum zur 30. KW 31.07.2018 2.413 1.310 369 171 352 21 348 208 254 195 228 191 225 150 200 128 200 83 175 118 62 45 1.017 737 60 45 60 54 60 47 58 41 55 34 54 52 53 44 51 32 50 23 41 46 45 40 45 34 45 38 41 32 40 32 40 23 40 35 40 30 38 15 36 27 32 6 28 12 3.430 2.047 16 16 3 3 5 5 8 8 120 92 3.566 Träger der Betreibung DRK Kreisverband Leipzig Stadt Pandechaion - Herberge e.V. / e. V. Pandechaion GmbH Johanniter Unfall Hilfe e. V. EuropeanHilfsdienst HomecareGemeinnützige GmbH Malteser GmbH Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion -GmbH Herberge e.V. / Pandechaion GmbH European Homecare GmbH European Homecare GmbH Johanniter Unfall Hilfe e. V. Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH DRK Kreisverband Leipzig Stadt Pandechaion - Herberge e.V. / e. V. Pandechaion GmbH DRK Kreisverband Leipzig Stadt e. V. Johanniter Unfall Hilfe e. V. Diakonisches -Werk Innere Mission e. V. Pandechaion Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Johanniter Unfall Hilfe e. V. Johanniter Unfall Hilfe e. V. Johanniter Unfall Hilfe e. V. Johanniter Unfall Hilfe e. V. Pandechaion - Herberge e.V. / Pandechaion -GmbH Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Diakonisches -Werk Innere Mission e. V. Pandechaion Herberge e.V. / Pandechaion GmbH - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH Orisson AG - Herberge e.V. / Pandechaion Pandechaion GmbH - Herberge e.V. / Pandechaion GmbH European Homecare GmbH European Homecare GmbH SZL Suchtzentrum gGmbH Stadt Leipzig Stadt Leipzig Caritasverband Leipzig e. V. 2.155 Die Unterkunft in der Arno-Nitzsche-Straße 37 ist im Juli 2018 in Betrieb gegangen. Die Belegung des Objektes erfolgt schrittweise. Zum 31.07.2018 waren bei einer Kapazität von 3.430 Plätzen in Betrieb 1.383 Plätze nicht Seite 9 von 12 belegt. Berücksichtigt man, dass die Kapazität im Normalbetrieb in der Regel praktisch nur mit 90 % ausgelastet werden kann – dies entspricht 3.087 Plätzen – standen tatsächlich 1.040 freie Plätze zur Verfügung. Die Auslastung der Kapazität lag also bei 66 %. Zusätzlich stehen insgesamt 1.669 Reserveplätze zur Verfügung. Davon sind derzeit 822 Plätze kurzfristig aktivierbar und 280 mittelfristig aktivierbar. 567 Plätze können als Notunterbringung aktiviert werden. Art der Reserveplätze kurzfristig aktivierbar davon: in Unterkünften in Betrieb in Unterkünften in Reserve davon: Torgauer Straße 290, Haus 2 Torgauer Straße 290, Container mittelfristig aktivierbar davon: in Unterkünften in Betrieb in Unterkünften in Reserve davon: Lindenthaler Straße 61-65 Helenenstraße 26 Plätze Notunterbringung Summe Kapazität 822 347 475 254 221 280 12 268 220 48 567 1.669 Die Container in der Torgauer Straße 290 (221 Plätze kurzfristig aktivierbar und 26 Plätze Notunterbringung) wurden wieder als Reserveplätze aufgenommen, da kein anderweitiger Nutzungsbedarf besteht. Die Helenenstraße 26 (48 Plätze mittelfristig aktivierbar und 6 Plätze Notunterbringung) wurde vom Amt für Jugend, Familie und Bildung wieder an das Sozialamt zurückgegeben, da eine Nutzung als Kindertagesstätte nicht möglich ist. Die Lindenthaler Straße 61-65 wird als Reservekapazität ausgewiesen, bis eine anderweitige Nutzung geklärt ist. 4.2 Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer 4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Für die Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer gemäß § 42a und § 42 SGB VIII steht derzeit eine spezialisierte Einrichtung mit 48 Plätzen zur Verfügung. Standort Interim „Kröbelstrasse“ Träger Amt für Jugend, Familie und Bildung Summe Kapazität 48 48 4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII 160 Plätze in Wohngruppen gemäß §§ 34, 41/34 SGB VIII in insgesamt 19 Angeboten bei 10 Trägern der Jugendhilfe werden derzeit für umA vorgehalten. (Quelle: Statistik AfJFB, 51.3) Darüber hinaus werden 3 Plätze außerhalb des Stadtgebietes Leipzig genutzt. Seite 10 von 12 4.2.3 Betreuung in Gastfamilien Sechs Jugendliche bzw. junge Volljährige leben in Gastfamilien. 5. Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant? 5.1 Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz In der folgenden Tabelle wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Der angegebene Zeitpunkt der In- oder Außerbetriebnahme meint den Zeitpunkt des Bezugs durch die Bewohner/-innen bzw. den Zeitpunkt des vollständigen Leerzugs der Einrichtung. Die Unterkunft in der Arno-Nitzsche-Straße 37 ist im Juli 2018 mit 352 Plätzen in Betrieb gegangen. Für 2018 ist keine weitere Inbetriebnahme von Plätzen geplant und für 120 Plätze soll die Nutzung beendet werden. Im Jahr 2019 sind 70 neue Plätze geplant und 548 Plätze sollen nicht weiter genutzt werden. Es wird regelmäßig geprüft, ob weitere Anpassungen der Kapazitäten erforderlich werden. Monat Zugang Abgang Gemeinschaftsunterkünfte / Plätze in Pensionen Objekt Eigentümer 12/2018 20 Plätze in Pensionen Pension privat 12/2018 100 Plätze in Pensionen Pension privat 2018 07/2019 0 Veränderung zu VI-Ifo05666-NF-01 vom 16.04.2018 120 70 Waldstraße 80 Unterkunft in Betrieb SAH LESG 08/2019 348 An den Tierkliniken 48 Containerdorf 12/2019 200 Zschortauer Straße 44 Verwaltungsgebäude privat 2019 70 548 03/2018 bis 12/2019 70 668 Seite 11 von 12 Veränderung der Inbetriebnahme von 07/2018 zu 07/2019. Derzeit besteht aufgrund ausreichender Platzkapazität in Betrieb kein Bedarf zur Inbetriebnahme. 5.2 Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer 5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Das Objekt mit 48 Plätzen in der „Kröbelstraße“ wird seit Ende Januar 2017 genutzt. Diese Einrichtung dient als Ausweichquartier für das geschlossene Interim „Am Mühlholz“, welches derzeit als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung umgebaut wird. Voraussichtlich im letzten Quartal 2018 erfolgt der Rückzug in das Objekt „Am Mühlholz“ in der Prinz-Eugen-Straße. 5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII Zunehmend qualifizieren Träger ihre Konzepte und bieten Betreuungsformen an, die durch gemischte Belegung dem Ziel der Integration der unbegleiteten Minderjährigen besser gerecht werden. Die Zahl der ausschließlich auf die Zielgruppe umA ausgerichteten Angebote im Stadtgebiet Leipzig hat sich daher weiter reduziert. 6. Verteilung von Unterkünften in der Stadt Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an der Gesamtplatzkapazität in Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Mitte, wobei Wohnangebote für unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen, Übergangswohnheime und Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Mit einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete und dem geplanten Abbau von Kapazitäten kann eine gleichmäßigere Verteilung im Stadtgebiet erreicht werden. Reserveplätze wurden nicht mit berücksichtigt. Gebiet Stadt Gesamt Anteil an Bevölkerung Anteil an der Kaabsolut GesamtKapazität pazität in zum bevölkerung in Betrieb Betrieb in 31.12.2017 in % % Kapazität in Umsetzung (für Betrieb) Kapazität in Abbau bis 2019 Anteil an Gesamt- Gesamtkapazität kapazität in 2019 in 2019 in % 590.337 100,0 3.430 100 70 548 2.952 100,0 Mitte Nordost 64.529 46.982 10,9 8,0 917 288 26,7 8,4 70 0 348 0 639 288 21,6 9,8 Ost Südost 83.632 60.566 14,2 10,3 390 252 11,4 7,3 0 0 0 0 390 252 13,2 8,5 Süd Südwest 66.114 54.727 11,2 9,3 414 139 12,1 4,1 0 0 0 0 414 139 14,0 4,7 West 53.070 9,0 400 11,7 0 0 400 13,6 Alt-West Nordwest 57.927 32.646 9,8 5,5 78 224 2,3 6,5 0 0 0 0 78 224 2,6 7,6 Nord 70.126 11,9 328 9,6 0 200 128 4,3 Seite 12 von 12 VI-Ifo-06147 „Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand 31.07.2018“ Anlage 1 Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig Objekt Adresse Kapazität Status Belegung zum 31.07.2018 Max-Liebermann-Straße Max-Liebermann-Straße 36 b/c 700 in Betrieb 507 General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen Landsberger Straße 133 700 Stand-by 0 1.400 507 VI-Ifo-06147 „Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand 31.07.2018“ Anlage 2 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen für Asylbewerber und Geflüchtete Entwicklung der Kapazität in Betrieb in Flüchtlingsunterkünften bis Ende 2019 4.500 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 Monat Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 31.07.2018 Bestand zum 31. des Vormonats* Zugang im Monat Abgang im Monat 12/19 11/19 10/19 09/19 08/19 07/19 06/19 05/19 04/19 03/19 02/19 01/19 12/18 11/18 10/18 09/18 08/18 07/18 -500