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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1422516.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
16.08.18, 12:00
Aktualisiert
22.09.18, 12:38

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-06220 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Inwiefern entspricht die aktuell erbrachte Nahverkehrsleistung noch der Beschlusslage des Stadtrates? Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 19.09.2018 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Mit dem Fahrplanwechsel im November 2015 traten neben der Teilstilllegung der Linie 9 weitere Veränderungen in der Nahverkehrsleistung in Kraft. Beschlossen wurden u. a. auch Einsparungen auf den Linien 2, 8 und 10 – konkret ein 20-Minuten-Takt in den Sommer- und Weihnachtsferien montags bis samstags (VI-DS-01558, Ratsversammlung am 28.10.15). Weiterhin beschlossen wurde mit dem Antrag der Linksfraktion (VI-A-02292, 23.3.16), den Oberbürgermeister zu beauftragen, einen Gesellschafterbeschluss herbeizuführen, bis zur Verabschiedung des neuen Nahverkehrsplanes keine Reduzierung der in der Ratsversammlung im November 2015 beschlossenen Nahverkehrsleistungen vorzunehmen Lt. Information durch das BfR zur Beschlussumsetzung, ist dies auch mit Stand Juni 2016 erfolgt. Da der aktuell für die Linie 10 (gültig ab 13.08.2018) ausgewiesene Fahrplan mit einem 20Minuten-Takt dieser Beschlusslage ganz offensichtlich widerspricht, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Auf welcher Grundlage und durch wen wurde dieser Takt für die Linie 10 festgelegt? 2. Wie bewerten Sie diese Entscheidung vor dem Hintergrund der bestehenden Beschlusslage? Halten Sie es für angebracht, bei der Geschäftsführung der LVB eine Änderung einzufordern? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 3. Wie bewerten Sie die Taktverschlechterung gerade für die Linie 10, auf der noch im Frühjahr beabsichtigt war, XL-Fahrzeuge einzusetzen, da diese Strecke eine der am meisten ausgelasteten Linien in der Stadt ist? 4. Gibt es weitere Änderungen im Netz, die von der o. g. Beschlusslage abweichen? 1/2 2/2