Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1422226.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
16.08.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 16:06
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-06191-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Beigeordnete D. Dubrau
Betreff:
Wendemöglichkeit auf der Fritz-Hanschmann-Straße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Die Nutzung des Nobbeweges am Ende der Fritz-Hanschmann-Straße ist grundsätzlich dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten.
Als Ausnahme war es bisher möglich, auf 4 markierten Stellplätzen zu parken. Dieser
Kompromiss hat sich leider nicht bewährt, weil zwischenzeitlich auch an allen anderen Stellen auf dem Geh- und Radweg geparkt wurde. Das konnte aus Sicherheitsgründen nicht weiter toleriert werden. Durch das Parken und die damit verbundenen
Fahrbewegungen und Rangiervorgänge von Kfz auf dem Fuß- und Radweg wurden
insbesondere die auf der Grünfläche und dem Spielplatz spielenden Kinder gefährdet, die auch die Wegeverbindung zwischen Holsteinstraße und Carpzovstraße beispielsweise zum Radfahren, Skaten o. ä. nutzen. Auch ein Unfall wurde gemeldet.
Es gab dazu zahlreiche Bürgerhinweise, die durch unsere Verkehrsbeobachtungen
bestätigt wurden. Das Problem war auch trotz regelmäßiger Kontrollen des Ordnungsamtes nicht zu beheben. Aus Sicherheitsgründen musste deshalb das ausnahmsweise zugelassene Parken auf dem Geh- und Radweg zurückgenommen und
darüber hinaus ordnungswidriges Parken und Befahren des Nobbeweges mit anderen Maßnahmen unterbunden werden.
Die vier Stellplätze im Nobbeweg wurden entfernt und es wurden Sperrpfosten aufgestellt, die das Befahren des Geh- und Radwegs verhindern. Diese Maßnahme wurde mit der Polizei, dem Ordnungsamt, der Stadtreinigung Leipzig und dem Amt für
Stadtgrün und Gewässer sowie der LWB GmbH abgestimmt. Eine andere sinnvolle
Verfahrensweise, um die oben beschriebenen Gefährdungen zu vermeiden, ist nicht
erkennbar.
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Das Wenden am Ende der Sackgasse Fritz-Hanschmann-Straße erfolgte bisher bequem über den Fuß- und Radweg Nobbeweg. Jetzt ist dies in der Tat nur noch mit
Einschränkungen möglich. Das ist auch der Tatsache geschuldet, dass Fahrzeuge
unzulässig vor der Pollerreihe abgestellt werden und so den Bewegungsraum zum
Wenden zusätzlich einschränken.
Dass in Sackgassen ohne einen ausreichend groß dimensionierten, baulich angelegten Wendehammer nur mit Schwierigkeiten oder gar nicht gewendet werden kann, ist
in Wohngebieten mit den üblichen beengten Verhältnissen keine Seltenheit. Das gegebenenfalls notwendige Rückwärtsfahren lässt sich in der Regel mit einer vorsichtigen Fahrweise von den Kraftfahrern gut bewältigen.
In der Fritz-Hanschmann-Straße ist es vorgesehen, schnellstmöglich die vorhandene
Markierung (Zick-Zack-Linie), die das Parkverbot vor dem Nobbeweg kennzeichnet,
zu verlängern. Auch wenn mitunter Rangieren erforderlich sein wird, sollte dies zu
wirksamen Verbesserungen führen und das Wenden von Krankenfahrzeugen und
kleinen Transportern gewährleisten.
Zusätzlich wird am Beginn der Fritz-Hanschmann-Straße die Beschilderung der
Sackgasse mit dem Hinweis ergänzt, dass es dort keine Wendemöglichkeit für Lkw`s
gibt.
Anlagen:
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