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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1422220.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
16.08.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 07:53

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-06216 Status: öffentlich Eingereicht von SR W.Kujat SR Axel Dyck SR Dr. Gesine Märtens Betreff: Verkaufsstopp des Grundstücks und der Immobilie Gottschedstraße 16, Vergabe in Erbbaupacht (nach Erbbaurecht) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Grundstücksverkehrsausschuss FA Kultur Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 22.08.2018 Vorberatung Vorberatung 1. Lesung Beschlussvorschlag: 1. Der Beschluss VI-DS-04716 zum Verkauf der ehemaligen Spielstätte Skala (Grundstück Gottschedstraße 16 in 04109 Leipzig, Flurstück 3024a der Gemarkung Leipzig) an die Jäger GmbH & Co.KG wird aufgehoben. 2. Das Grundstück und die Immobilie Gottschedstraße 16 werden dem Jazzclub Leipzig e. V. über einen Zeitraum von 99 Jahren zu einem moderaten Erbbauzins von max. 3 % zum aktuell gültigen Verkehrswert zur kulturellen Nutzung angeboten. Die Vergabe erfolgt unter Vorlage eines tragfähigen Betreibungs- und Finanzierungskonzepts durch den Jazzclub Leipzig e. V. Sachverhalt: Mit dem angezeigten Willen zum Erwerb der Skala verpflichtete sich der Investor Jäger GmbH & Co.KG, eine dauerhafte kulturelle Nutzung durch den Jazzclub sicher zu stellen. Dies umfasste sowohl eine verträgliche Miete für die kulturell genutzten Räume als auch die Sanierung der Spielstätte. Mittlerweile ist abzusehen, dass der Investor seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Es gibt keine schriftliche Vereinbarung mit dem Jazzclub und damit keine Sicherheit für die kulturelle Nutzung. Der Investor hielt seine Zusagen in den Verhandlungen nicht ein. Eine weitere Suche nach anderen Käufern führt am 28.02.2019 zum weiteren Anstieg des Verkehrswerts. Unter diesen Voraussetzungen kann eine kulturelle Nutzung seitens der Investoren scheinbar nicht garantiert werden, weswegen es sinnvoll ist, den Verkauf zu stoppen. 1/2 Mit dem Antrag A-00215/14-NF-002 Dauerhafte kulturelle Weiternutzung der ehemaligen Theater-Spielstätte Skala wurde im Punkt eins 2015 beschlossen: „Das Grundstück Gottschedstraße 16 (ehemalige Spielstätte Skala) wird wieder einer dauerhaften kulturellen Nutzung zugeführt. Die Stadtverwaltung bietet diese potenziellen Nutzern aus der Freien Szene gezielt für Erbbaurecht oder Kauf an.“ Die Möglichkeit der Vergabe nach Erbbaurecht ist in 2015 vom Stadtrat beschlossen, aber bisher nicht ausgeschrieben worden. Dies soll nun nachgeholt werden. Die verbindliche kulturelle Nutzung der Liegenschaft Gottschedstraße 16 ist seit der Ankündigung der Stadt Leipzig, diese veräußern zu wollen, Gegenstand der öffentlichen Diskussion und mit Beschluss der Ratsversammlung vom 25.2.2015 Beschlusslage. Seit dem Beschluss der Ratsversammlung von 2015 sind die Grundstückspreise in Leipzig enorm gestiegen. Für gemeinnützige Träger der Kulturlandschaft bedeutet das Mietsteigerungen, die sich in steigenden Förderbedarfen niederschlagen bzw. zur Verdrängung aus der Innenstadt führen. Der kommunale und mithin öffentliche Einfluss, dieser Entwicklung gegenzusteuern, ist beschränkt. Eine Möglichkeit ist jedoch, öffentliche Liegenschaften, die für eine kulturelle Nutzung vorgesehen sind, im öffentlichen Eigentum zu behalten und Trägern der freien Kunst und Kultur zur Miete oder Pacht anzubieten. Mit einer so verpachteten Liegenschaft entstünde ein Kulturhaus, dass den dringend erforderlichen Bedarf nach bezahlbaren Büro- und Veranstaltungsräumen der freien Szene langfristig sichert. Ursprünglich galt es, den Veräußerungserlös zur Deckung der Finanzierung des Ausbaus der Zweitspielstätte des Schauspiel Leipzig heranzuziehen. Die Zweitspielstätte wurde im November 2017 eröffnet. Die Finanzierung hat die Stadt Leipzig aus eigenen Einnahmen realisiert. Der Grund einer Veräußerung ist somit obsolet. Die Vergabe in Erbbaupacht sichert der Kommune langfristig ihr Eigentum und ermöglicht es insbesondere freien Trägern der Kultur, die Liegenschaft kulturell zu nutzen. Die Einmietung weiterer Träger der (freien) Kunst und Kultur zu vergünstigten (aus dem Erbbaupachtzins abgeleiteten) Mietpreisen hält den Förderbedarf ebenjener Nutzer dauerhaft niedrig und ermöglicht ihnen die Anmietung von Räumlichkeiten in herausragender Lage. 2/2