Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1422220.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
16.08.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 07:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-06216
Status: öffentlich
Eingereicht von
SR W.Kujat
SR Axel Dyck
SR Dr. Gesine Märtens
Betreff:
Verkaufsstopp des Grundstücks und der Immobilie Gottschedstraße 16, Vergabe in
Erbbaupacht (nach Erbbaurecht)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Grundstücksverkehrsausschuss
FA Kultur
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
22.08.2018
Vorberatung
Vorberatung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
1. Der Beschluss VI-DS-04716 zum Verkauf der ehemaligen Spielstätte Skala
(Grundstück Gottschedstraße 16 in 04109 Leipzig, Flurstück 3024a der Gemarkung
Leipzig) an die Jäger GmbH & Co.KG wird aufgehoben.
2. Das Grundstück und die Immobilie Gottschedstraße 16 werden dem Jazzclub Leipzig
e. V. über einen Zeitraum von 99 Jahren zu einem moderaten Erbbauzins von max.
3 % zum aktuell gültigen Verkehrswert zur kulturellen Nutzung angeboten. Die
Vergabe erfolgt unter Vorlage eines tragfähigen Betreibungs- und
Finanzierungskonzepts durch den Jazzclub Leipzig e. V.
Sachverhalt:
Mit dem angezeigten Willen zum Erwerb der Skala verpflichtete sich der Investor Jäger
GmbH & Co.KG, eine dauerhafte kulturelle Nutzung durch den Jazzclub sicher zu stellen.
Dies umfasste sowohl eine verträgliche Miete für die kulturell genutzten Räume als auch die
Sanierung der Spielstätte. Mittlerweile ist abzusehen, dass der Investor seinen
Verpflichtungen nicht nachkommt. Es gibt keine schriftliche Vereinbarung mit dem Jazzclub
und damit keine Sicherheit für die kulturelle Nutzung. Der Investor hielt seine Zusagen in den
Verhandlungen nicht ein.
Eine weitere Suche nach anderen Käufern führt am 28.02.2019 zum weiteren Anstieg des
Verkehrswerts. Unter diesen Voraussetzungen kann eine kulturelle Nutzung seitens der
Investoren scheinbar nicht garantiert werden, weswegen es sinnvoll ist, den Verkauf zu
stoppen.
1/2
Mit dem Antrag A-00215/14-NF-002 Dauerhafte kulturelle Weiternutzung der ehemaligen
Theater-Spielstätte Skala wurde im Punkt eins 2015 beschlossen: „Das Grundstück
Gottschedstraße 16 (ehemalige Spielstätte Skala) wird wieder einer dauerhaften kulturellen
Nutzung zugeführt. Die Stadtverwaltung bietet diese potenziellen Nutzern aus der Freien
Szene gezielt für Erbbaurecht oder Kauf an.“ Die Möglichkeit der Vergabe nach Erbbaurecht
ist in 2015 vom Stadtrat beschlossen, aber bisher nicht ausgeschrieben worden. Dies soll
nun nachgeholt werden.
Die verbindliche kulturelle Nutzung der Liegenschaft Gottschedstraße 16 ist seit der
Ankündigung der Stadt Leipzig, diese veräußern zu wollen, Gegenstand der öffentlichen
Diskussion und mit Beschluss der Ratsversammlung vom 25.2.2015 Beschlusslage.
Seit dem Beschluss der Ratsversammlung von 2015 sind die Grundstückspreise in Leipzig
enorm gestiegen. Für gemeinnützige Träger der Kulturlandschaft bedeutet das
Mietsteigerungen, die sich in steigenden Förderbedarfen niederschlagen bzw. zur
Verdrängung aus der Innenstadt führen. Der kommunale und mithin öffentliche Einfluss,
dieser Entwicklung gegenzusteuern, ist beschränkt. Eine Möglichkeit ist jedoch, öffentliche
Liegenschaften, die für eine kulturelle Nutzung vorgesehen sind, im öffentlichen Eigentum zu
behalten und Trägern der freien Kunst und Kultur zur Miete oder Pacht anzubieten. Mit einer
so verpachteten Liegenschaft entstünde ein Kulturhaus, dass den dringend erforderlichen
Bedarf nach bezahlbaren Büro- und Veranstaltungsräumen der freien Szene langfristig
sichert.
Ursprünglich galt es, den Veräußerungserlös zur Deckung der Finanzierung des Ausbaus
der Zweitspielstätte des Schauspiel Leipzig heranzuziehen. Die Zweitspielstätte wurde im
November 2017 eröffnet. Die Finanzierung hat die Stadt Leipzig aus eigenen Einnahmen
realisiert. Der Grund einer Veräußerung ist somit obsolet.
Die Vergabe in Erbbaupacht sichert der Kommune langfristig ihr Eigentum und ermöglicht es
insbesondere freien Trägern der Kultur, die Liegenschaft kulturell zu nutzen. Die Einmietung
weiterer Träger der (freien) Kunst und Kultur zu vergünstigten (aus dem Erbbaupachtzins
abgeleiteten) Mietpreisen hält den Förderbedarf ebenjener Nutzer dauerhaft niedrig und
ermöglicht ihnen die Anmietung von Räumlichkeiten in herausragender Lage.
2/2