Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1422235.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
16.08.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 16:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-06215
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Aufstockung des Budgets für Sprach- und Integrationsmittlung für Freie Träger für
2018 und Beachtung der gewachsenen Bedarfe im Doppelhaushalt 2019/2020
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
BA Jugend, Soziales, Gesundheit
Jugendhilfeausschuss
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
22.08.2018
Vorberatung
Vorberatung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
1. Das Budget für Sprach- und Integrationsmittlung (Sprint) für die Freien Träger wird für
das Jahr 2018 um 9500,- Euro aufgestockt.
2. Für den Doppelhaushalt 2019/20 wird das Sprint-Budget überprüft und den Bedarfen
entsprechend angepasst.
3. Die Stadt Leipzig setzt sich dafür ein, dass die
Dolmetscherkosten für
landesgeförderte Einrichtungen wie zum Beispiel die Ehe-, Familien- und
Lebensberatung wieder durch das Land Sachsen übernommen werden.
Sachverhalt:
Mit Stadtratsbeschluss vom 22.6.2016 wurde das Sprint-Budget für Freie Träger geöffnet
und mit 50.000 Euro ausgestattet. Momentan nutzen 21 Einsatzstellen des Gewalt- und
Opferschutzes und weitere Einsatzstellen und Einrichtungen, welche Flüchtlingen Beratung,
Unterstützung und Betreuung anbieten, das Budget. 40.0000 Euro stehen für Einsätze zur
Verfügung, 10.000 Euro fließen in die Strukturkosten. Aufgrund des hohen Bedarfs, der nicht
allein durch den Zuzug von Geflüchteten, sondern auch aufgrund notwendiger
Beratungsdienstleistungen für Menschen, die über den Familiennachzug nach Leipzig
kommen und zuziehende EU-Bürger*innen zustande kommt, muss für das laufende Jahr
eine Unterdeckung des zur Verfügung stehenden Budgets verzeichnet werden. So hat sich
zum Beispiel in den Leipziger Frauenhäusern die Anzahl der Frauen mit
Migrationshintergrund seit 2015 um mindestens 10 Prozent erhöht. In einigen
Beratungsstellen hat sich der Bedarf seit 2015 verdoppelt.
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Die Unterdeckung wird nach Angaben der AG Sprint zum Juli 2018 auf 13.500 Euro beziffert.
Bereits nach dem ersten Quartal bestand für das Jahr 2018 ein Mehrbedarf von 9.500 Euro.
Durch den notwendigen Beratungsvorlauf des vorliegenden Antrages reduziert sich das
realistisch für 2018 verauslagbare Budget auf etwa 9500,- Euro (siehe Defizit erstes Quartal
2018).
Die Öffnung des Sprint-Budgets muss zudem in die Arbeitsabläufe der Träger eingebunden
werden und die Möglichkeit der Nutzung von Sprach- und Integrationsmittlung sich bei den
inanspruchnehmenden Migrant*innen herumsprechen. Darum ist bei Öffnung des Zugangs
für Einsatzstellen immer mit einem unterjährigen Aufwuchs des Bedarfes zu rechnen.
Gleichzeitig muss konstatiert werden, dass auch Träger, die das Sprint-Budget noch nicht
nutzen, Bedarf angemeldet haben. Der wachsende Bedarf und die Erweiterung der
partizipierenden Einsatz- und Beratungsstellen soll aus Sicht der Antragssteller*innen bereits
jetzt bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2019/20 einbezogen werden. Dafür sind das
Referat für Migration und Integration sowie die AG Sprint zu konsultieren.
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