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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1422235.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
16.08.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 16:06

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-06215 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Aufstockung des Budgets für Sprach- und Integrationsmittlung für Freie Träger für 2018 und Beachtung der gewachsenen Bedarfe im Doppelhaushalt 2019/2020 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium BA Jugend, Soziales, Gesundheit Jugendhilfeausschuss Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 22.08.2018 Vorberatung Vorberatung 1. Lesung Beschlussvorschlag: 1. Das Budget für Sprach- und Integrationsmittlung (Sprint) für die Freien Träger wird für das Jahr 2018 um 9500,- Euro aufgestockt. 2. Für den Doppelhaushalt 2019/20 wird das Sprint-Budget überprüft und den Bedarfen entsprechend angepasst. 3. Die Stadt Leipzig setzt sich dafür ein, dass die Dolmetscherkosten für landesgeförderte Einrichtungen wie zum Beispiel die Ehe-, Familien- und Lebensberatung wieder durch das Land Sachsen übernommen werden. Sachverhalt: Mit Stadtratsbeschluss vom 22.6.2016 wurde das Sprint-Budget für Freie Träger geöffnet und mit 50.000 Euro ausgestattet. Momentan nutzen 21 Einsatzstellen des Gewalt- und Opferschutzes und weitere Einsatzstellen und Einrichtungen, welche Flüchtlingen Beratung, Unterstützung und Betreuung anbieten, das Budget. 40.0000 Euro stehen für Einsätze zur Verfügung, 10.000 Euro fließen in die Strukturkosten. Aufgrund des hohen Bedarfs, der nicht allein durch den Zuzug von Geflüchteten, sondern auch aufgrund notwendiger Beratungsdienstleistungen für Menschen, die über den Familiennachzug nach Leipzig kommen und zuziehende EU-Bürger*innen zustande kommt, muss für das laufende Jahr eine Unterdeckung des zur Verfügung stehenden Budgets verzeichnet werden. So hat sich zum Beispiel in den Leipziger Frauenhäusern die Anzahl der Frauen mit Migrationshintergrund seit 2015 um mindestens 10 Prozent erhöht. In einigen Beratungsstellen hat sich der Bedarf seit 2015 verdoppelt. 1/2 Die Unterdeckung wird nach Angaben der AG Sprint zum Juli 2018 auf 13.500 Euro beziffert. Bereits nach dem ersten Quartal bestand für das Jahr 2018 ein Mehrbedarf von 9.500 Euro. Durch den notwendigen Beratungsvorlauf des vorliegenden Antrages reduziert sich das realistisch für 2018 verauslagbare Budget auf etwa 9500,- Euro (siehe Defizit erstes Quartal 2018). Die Öffnung des Sprint-Budgets muss zudem in die Arbeitsabläufe der Träger eingebunden werden und die Möglichkeit der Nutzung von Sprach- und Integrationsmittlung sich bei den inanspruchnehmenden Migrant*innen herumsprechen. Darum ist bei Öffnung des Zugangs für Einsatzstellen immer mit einem unterjährigen Aufwuchs des Bedarfes zu rechnen. Gleichzeitig muss konstatiert werden, dass auch Träger, die das Sprint-Budget noch nicht nutzen, Bedarf angemeldet haben. Der wachsende Bedarf und die Erweiterung der partizipierenden Einsatz- und Beratungsstellen soll aus Sicht der Antragssteller*innen bereits jetzt bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2019/20 einbezogen werden. Dafür sind das Referat für Migration und Integration sowie die AG Sprint zu konsultieren. 2/2