Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1422644.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
16.08.18, 12:00
Aktualisiert
17.08.18, 13:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-06221
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Die Stadt Leipzig muss das städtische Klinikum St. Georg unterstützen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Verwaltungsausschuss
22.08.2018
23.08.2018
05.09.2018
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
In die Haushaltspläne 2019 und 2020 werden zusätzliche Aufwendungen für das städtische
Klinikum St. Georg geplant.
Sachverhalt:
Das Klinikum St. Georg sieht sich verschärften Herausforderungen gegenüber:
jahrelang aufgelaufener Investitionsstau, da seitens der Gesellschafterin Stadt stets
die schwarze Null erwartet wurde,
fehlende Kreditfähigkeit auf Grund der Cross-Border-Lease-Geschäfte, da
wesentliche Gebäude langjährig verkauft sind,
notwendige Investitionen für die Erhaltung der bereichsweisen Betriebsfähigkeit, um
die bundesgesetzlich gestiegenen Qualitätsanforderungen zu erfüllen,
Tarifforderungen der nichtärztlichen Beschäftigten, die unerfüllt zu einem personellen
Ausbluten des Hauses führen werden.
Die neue Geschäftsführerin hat schmerzhafte Prozesse zur Effizienzsteigerung über das
Haus laufen lassen, sodass die Wirtschaftlichkeit hergestellt werden konnte. Doch darüber
wird die Klinik zunehmend auf Verschleiß gefahren, Modernisierungen werden verschoben,
Effizienzen konterkariert. Die Krankenhausfinanzierung ist Länderaufgabe, trotz des
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Verfassungsauftrags ist die Förderung des Freistaates seit Jahrzehnten vollkommen
unzureichend. Gerade die Pavillonstruktur des Klinikums ist ein enormer Kostentreiber. Der
Neubau ist vom Landeskrankenhausausschuss bewilligt, muss jedoch noch in den Haushalt
des Freistaates aufgenommen werden und wird sicher eine Kofinanzierung erfordern. Eine
politische Unterstützung aus Leipzig ist jetzt dringend angezeigt.
Das städtische Klinikum war zu lange nicht im Fokus des Gesellschafters. Dabei gehört es
wie andere Einrichtungen und Beteiligungen der Stadt zur Grundversorgung der
Bevölkerung. So wie andere Einrichtungen und Beteiligungen Zuschüsse erhalten, ist auch
das Klinikum berechtigt Ansprüche zu erheben. Das Klinikum leistet sich zur durch die Stadt
gewünschten und für die Gesundheit der LeipzigerInnen nötigen Vollversorgung auch (DRGbedingt = Diagnosenbedingte Fallgruppen) defizitäre Abteilungen wie eine Kinderklinik. Der
politische Wille zum Vorhalten dieser Angebote muss sich auch in Zuschüssen wiederfinden.
Für eine Entlastung würde die Übernahme der Parkanlage des Robert-Koch-Klinikums in
städtische Betreibung sorgen. Die Aufwendungen für die Pflege der Anlage werden weder
durch Krankenhausförderung noch durch Versichertenleistungen gedeckt und gehören auch
nicht originär zu einem Krankenhausbetrieb.
Ein Zuschuss zum Betrieb könnte die jahrelang vernachläßigte Lohnsteigerung bei den
nichtärztlichen Beschäftigten ausgleichen helfen.
Eine Bürgschaft könnte dem Klinikum mehr Freiraum für Investitionen für eine moderne
medizinische Versorgung verschaffen.
Die zusätzlichen Aufwendungen müssen sich demzufolge in unterschiedlichen PSPElementen wiederfinden.
Schließlich muss in den jährlichen Verhandlungen mit dem Freistaat immer auch auf die
Belange des Klinikums gepocht werden. Mindestens muss eine Finanzierung aus dem
Krankenhausplan in gleicher Weise wie für die Wettbewerberin – das Universitätsklinikum –
eingefordert werden.
Anlagen:
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