Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1422217.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
16.08.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 16:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-06218
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Leipzig unterstützt die Herausgabe eines Sicherheitsratgebers
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
22.08.2018
Vorberatung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
1.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, sich mit 10.000 Euro an der Finanzierung und
Herausgabe eines Leipziger Sicherheitsratgebers als gedruckte Broschüre zu
beteiligen, die für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger kostenlos erhältlich
ist. Die Broschüre wird darüber hinaus im Internet mit Hilfe einer eigenen Webseite
präsentiert.
2.
Die finanziellen Mittel erfolgen als überplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 (1)
SächsGemO. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle unterjährige Finanzierung
ohne Deckung im Ergebnishaushalt (1098600000).
Sachverhalt:
Im Jahr 2015 trat ein überregional ausgewiesener Leipziger Verlag mit der Idee eines
„Sicherheitsratgebers“ an die Stadt Leipzig und die Polizeidirektion Leipzig heran. Dieses
bundesweit bisher einmalige Projekt wurde in einem ersten Entwurf unter fachlicher
Mitwirkung der Polizeidirektion Leipzig und der Fachstelle Kriminalprävention der Stadt
Leipzig auf hohem Niveau realisiert. Der Sicherheitsratgeber beschreibt die gängigen
Kriminalitätsdelikte und potenziellen Konfliktsituationen. Er informiert bürgernah über alle
wichtigen Präventionsmöglichkeiten und die dafür zuständigen Ansprechpartner und gibt
Hinweise für das Verhalten im Notfall. Leider war die ursprünglich über Sponsorenakquise
vorgesehene Finanzierung der Broschüre nicht realisierbar. Inzwischen wird das Projekt auch
vom Sächsischen Ministerium des Innern und dem Sächsischen Ministerium für Justiz
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unterstützt. Da es sich um einen „Leipziger Sicherheitsratgeber“ handelt, ist die Teilfinanzierung
aus dem städtischen Haushalt notwendig und wird hiermit beantragt.
Die Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit hat eine grundlegende Bedeutung
für das Wohlbefinden der Leipzigerinnen und Leipziger und übt einen wesentlichen Einfluss auf
das gesellschaftliche Zusammenleben in unserer Stadt aus.
Aus der Kommunalen Bürgerumfrage 2015 und dem Ergebnisbericht „Umfrage zur Sicherheit in
Leipzig 2016“ wurde deutlich, dass Sicherheit und Kriminalität inzwischen als das derzeit größte
Problem in Leipzig angesehen werden. Das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und
Bürger wie auch die objektive Sicherheitslage sind daher wichtige Indikatoren der Lebens- und
auch Standortqualität der Kommune. Eine möglichst sichere Kommune für die Bevölkerung, die
Wirtschaft und die Gäste Leipzigs ist eine Daueraufgabe für unsere Stadt, aber auch für die
Bürgerschaft, die aktiv daran mitwirken und einbezogen werden muss.
Kommunale Präventionsarbeit spielt dabei eine unverzichtbare Rolle. In unserer Stadt gibt es
durch den Kommunalen Präventionsrat (KPR) ein funktionierendes Netzwerk für die
Zusammenarbeit von Stadtverwaltung und sonstigen Behörden, der Polizei, der Wirtschaft und
des Handels, der Forschungseinrichtungen sowie gesellschaftlichen Gruppen und interessierten
Bürgerinnen und Bürger auf diesem Gebiet. Mit dem vorliegenden Antrag soll an dieses
Netzwerk angeknüpft und mit diesem innovativen Projekt der Kommunalen Präventionsarbeit
eine größere Wirksamkeit und mehr Bürgernähe verliehen werden.
Leipzig und der Freistaat Sachsen müssen nicht nur bei Fragen der personellen und
Sachausstattung der Polizei vor Ort, sondern auch im Bereich der Präventionsarbeit künftig
noch besser und vertrauensvoller zusammenarbeiten. Da es sich bei diesem Sicherheitsratgeber
um ein deutschlandweit einmaliges Pilotprojekt handelt, mit dem Leipzig und Sachsen Neuland
beschreiten würden, ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit bei diesem Vorhaben unbedingt
vonnöten.
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