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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1422217.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
16.08.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 16:06

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-06218 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Leipzig unterstützt die Herausgabe eines Sicherheitsratgebers Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 22.08.2018 Vorberatung 1. Lesung Beschlussvorschlag: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, sich mit 10.000 Euro an der Finanzierung und Herausgabe eines Leipziger Sicherheitsratgebers als gedruckte Broschüre zu beteiligen, die für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger kostenlos erhältlich ist. Die Broschüre wird darüber hinaus im Internet mit Hilfe einer eigenen Webseite präsentiert. 2. Die finanziellen Mittel erfolgen als überplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 (1) SächsGemO. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt (1098600000). Sachverhalt: Im Jahr 2015 trat ein überregional ausgewiesener Leipziger Verlag mit der Idee eines „Sicherheitsratgebers“ an die Stadt Leipzig und die Polizeidirektion Leipzig heran. Dieses bundesweit bisher einmalige Projekt wurde in einem ersten Entwurf unter fachlicher Mitwirkung der Polizeidirektion Leipzig und der Fachstelle Kriminalprävention der Stadt Leipzig auf hohem Niveau realisiert. Der Sicherheitsratgeber beschreibt die gängigen Kriminalitätsdelikte und potenziellen Konfliktsituationen. Er informiert bürgernah über alle wichtigen Präventionsmöglichkeiten und die dafür zuständigen Ansprechpartner und gibt Hinweise für das Verhalten im Notfall. Leider war die ursprünglich über Sponsorenakquise vorgesehene Finanzierung der Broschüre nicht realisierbar. Inzwischen wird das Projekt auch vom Sächsischen Ministerium des Innern und dem Sächsischen Ministerium für Justiz 1/2 unterstützt. Da es sich um einen „Leipziger Sicherheitsratgeber“ handelt, ist die Teilfinanzierung aus dem städtischen Haushalt notwendig und wird hiermit beantragt. Die Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit hat eine grundlegende Bedeutung für das Wohlbefinden der Leipzigerinnen und Leipziger und übt einen wesentlichen Einfluss auf das gesellschaftliche Zusammenleben in unserer Stadt aus. Aus der Kommunalen Bürgerumfrage 2015 und dem Ergebnisbericht „Umfrage zur Sicherheit in Leipzig 2016“ wurde deutlich, dass Sicherheit und Kriminalität inzwischen als das derzeit größte Problem in Leipzig angesehen werden. Das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger wie auch die objektive Sicherheitslage sind daher wichtige Indikatoren der Lebens- und auch Standortqualität der Kommune. Eine möglichst sichere Kommune für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Gäste Leipzigs ist eine Daueraufgabe für unsere Stadt, aber auch für die Bürgerschaft, die aktiv daran mitwirken und einbezogen werden muss. Kommunale Präventionsarbeit spielt dabei eine unverzichtbare Rolle. In unserer Stadt gibt es durch den Kommunalen Präventionsrat (KPR) ein funktionierendes Netzwerk für die Zusammenarbeit von Stadtverwaltung und sonstigen Behörden, der Polizei, der Wirtschaft und des Handels, der Forschungseinrichtungen sowie gesellschaftlichen Gruppen und interessierten Bürgerinnen und Bürger auf diesem Gebiet. Mit dem vorliegenden Antrag soll an dieses Netzwerk angeknüpft und mit diesem innovativen Projekt der Kommunalen Präventionsarbeit eine größere Wirksamkeit und mehr Bürgernähe verliehen werden. Leipzig und der Freistaat Sachsen müssen nicht nur bei Fragen der personellen und Sachausstattung der Polizei vor Ort, sondern auch im Bereich der Präventionsarbeit künftig noch besser und vertrauensvoller zusammenarbeiten. Da es sich bei diesem Sicherheitsratgeber um ein deutschlandweit einmaliges Pilotprojekt handelt, mit dem Leipzig und Sachsen Neuland beschreiten würden, ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit bei diesem Vorhaben unbedingt vonnöten. 2/2