Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1422513.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
16.08.18, 12:00
Aktualisiert
06.10.18, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-A-05918-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Sachgrundlose Befristungen in kommunalen Unternehmen und Eigenbetrieben
beenden
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Oberbürgermeister
wird
beauftragt,
sich
gegenüber
den
kommunalen
Beteiligungsunternehmen sowie den Eigenbetrieben der Stadt Leipzig dafür einzusetzen,
dass Arbeitsverträge dort nicht mehr ohne Sachgrund befristet werden. Dabei soll er unter
Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten die dafür erforderlichen Maßnahmen
einleiten und für ihre Umsetzung sorgen.
2.
Über
die
Umsetzung
in
den
kommunalen
Unternehmen
wird
der
Verwaltungsausschuss als Beteiligungsausschuss jährlich informiert.
3.
Über die Umsetzung in den Eigenbetrieben der Stadt Leipzig werden die inhaltlich
zuständigen Fachausschüsse des Stadtrates jährlich informiert.
Sachverhalt:
Um den Antrag der SPD-Fraktion zielführender und verbindlicher auszugestalten, soll der
Oberbürgermeister beauftragt werden, als oberster Gesellschaftervertreter seine rechtlichen
und realen Kompetenzen gegenüber den kommunalen Unternehmen und Eigenbetrieben
auszuschöpfen. Da die Gesellschafterversammlung im Unterschied zu den Aufsichtsräten für
die Beschlussfassung der Wirtschaftspläne zuständig ist, ergibt sich daraus ihre besondere
Verantwortung auch für die Personalentwicklung in den kommunalen Unternehmen und
Eigenbetrieben. Mit dem Bericht über den Jahresabschluss der kommunalen Unternehmen
im Verwaltungsausschuss soll künftig auch dargestellt werden, in welchem Maß es gelungen
ist, die sachgrundlose Befristung im Berichtsjahr abzubauen. Dasselbe soll in den
Fachausschüssen geschehen, die inhaltlich für die jeweiligen Eigenbetriebe der Stadt
zuständig sind.
1/2
2/2