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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1422513.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
16.08.18, 12:00
Aktualisiert
06.10.18, 14:18

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-A-05918-ÄA-02 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Sachgrundlose Befristungen in kommunalen Unternehmen und Eigenbetrieben beenden Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber den kommunalen Beteiligungsunternehmen sowie den Eigenbetrieben der Stadt Leipzig dafür einzusetzen, dass Arbeitsverträge dort nicht mehr ohne Sachgrund befristet werden. Dabei soll er unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten die dafür erforderlichen Maßnahmen einleiten und für ihre Umsetzung sorgen. 2. Über die Umsetzung in den kommunalen Unternehmen wird der Verwaltungsausschuss als Beteiligungsausschuss jährlich informiert. 3. Über die Umsetzung in den Eigenbetrieben der Stadt Leipzig werden die inhaltlich zuständigen Fachausschüsse des Stadtrates jährlich informiert. Sachverhalt: Um den Antrag der SPD-Fraktion zielführender und verbindlicher auszugestalten, soll der Oberbürgermeister beauftragt werden, als oberster Gesellschaftervertreter seine rechtlichen und realen Kompetenzen gegenüber den kommunalen Unternehmen und Eigenbetrieben auszuschöpfen. Da die Gesellschafterversammlung im Unterschied zu den Aufsichtsräten für die Beschlussfassung der Wirtschaftspläne zuständig ist, ergibt sich daraus ihre besondere Verantwortung auch für die Personalentwicklung in den kommunalen Unternehmen und Eigenbetrieben. Mit dem Bericht über den Jahresabschluss der kommunalen Unternehmen im Verwaltungsausschuss soll künftig auch dargestellt werden, in welchem Maß es gelungen ist, die sachgrundlose Befristung im Berichtsjahr abzubauen. Dasselbe soll in den Fachausschüssen geschehen, die inhaltlich für die jeweiligen Eigenbetriebe der Stadt zuständig sind. 1/2 2/2