Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1423269.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
16.08.18, 12:00
Aktualisiert
20.08.18, 12:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05276-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Fortschreibung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
22.08.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Punkt 3 des Beschlusstextes wird wie folgt geändert:
„Das Kapitel 3 „Instrumente und Maßnahmen“ des Wohnungspolitischen Konzepts wird alle
zwei Jahre aktualisiert und fortgeschrieben.
2.
Im Kapitel 3, Punkt 3.1 „Stadtplanung“ werden folgende Änderungen vorgenommen:
Nach dem 1. Satz „Bei anhaltend starkem Wachstum muss die Zahl der jährlich neu
geschaffenen Wohnungen mittelfristig deutlich erhöht werden.“ wird ergänzt: „Je 1000
Einwohner, die zuziehen, ist ein Bedarf von 580 Wohnungen einzuplanen.“
3.
Im Kapitel 3, Punkt 3.1 „Stadtplanung“ wird im 2. Abschnitt der 5. Grundsatz „Zur
Gewährleistung einer großen Vielfalt an Wohnformen …“ gestrichen.
4.
Im Kapitel 3, Punkt 3.2 im Absatz „Entwicklung und Vermarktung kommunaler
Wohnbauflächen“
(S.
4
unten)
wird
im
2.
Satz
„insbesondere
im
Einfamilienhaussegment“ gestrichen.
5.
Im Kapitel 3, Punkt 3.3 „Soziale Wohnraumversorgung“ wird unter „Weitere Schritte zur
Umsetzung“ der dritte Punkt wie folgt ergänzt:
Die Stadtverwaltung prüft bis Ende 2018 Mittel und Wege, wie das Unternehmen in die Lage
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versetzt wird, das Ziel von 40.000 Wohneinheiten zu erreichen (VI-DS-03397-NF-05). Über
das Prüfergebnis wird der Stadtrat informiert.
6.
Im Kapitel 3, Punkt 3.3 Absatz „Entwicklung und Erprobung besonderer Wohnformen für
Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen“ (S. 7) wird der Punkt
„Weitere Schritte zur Umsetzung“ durch einen zweiten Punkt ergänzt:
•
Prüfung der Übernahme von Bürgschaften für wohnungslose und von
Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen
7.
Im Kapitel 3, Punkt 3.6 Absatz „Umwandlungsverbot in sozialen Erhaltungsgebieten“ wird in
den weiteren Schritten zur Umsetzung ergänzt:
Im Zusammenhang mit der Prüfung der Einführung sozialer Erhaltungssatzungen wird das
Umwandlungsgeschehen und -potenzial bis Ende September untersucht. Das Ergebnis
wird dem Stadtrat vorgelegt. In Abhängigkeit davon setzt sich die Stadt Leipzig beim
Freistaat Sachsen für die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen ein.
8.
Im Kapitel 3, Punkt 3.7 Absatz „Mietspiegel, Betriebskostenspiegel und Heizspiegel“ wird in
den Schritten zur Umsetzung ergänzt:
„In Anlehnung an § 22c, SGB II wird der Heizkostenspiegel jährlich überprüft und ggf.
angepasst.“
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
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