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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1423269.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
16.08.18, 12:00
Aktualisiert
20.08.18, 12:10

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Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-05276-ÄA-02 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Fortschreibung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 22.08.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Punkt 3 des Beschlusstextes wird wie folgt geändert: „Das Kapitel 3 „Instrumente und Maßnahmen“ des Wohnungspolitischen Konzepts wird alle zwei Jahre aktualisiert und fortgeschrieben. 2. Im Kapitel 3, Punkt 3.1 „Stadtplanung“ werden folgende Änderungen vorgenommen: Nach dem 1. Satz „Bei anhaltend starkem Wachstum muss die Zahl der jährlich neu geschaffenen Wohnungen mittelfristig deutlich erhöht werden.“ wird ergänzt: „Je 1000 Einwohner, die zuziehen, ist ein Bedarf von 580 Wohnungen einzuplanen.“ 3. Im Kapitel 3, Punkt 3.1 „Stadtplanung“ wird im 2. Abschnitt der 5. Grundsatz „Zur Gewährleistung einer großen Vielfalt an Wohnformen …“ gestrichen. 4. Im Kapitel 3, Punkt 3.2 im Absatz „Entwicklung und Vermarktung kommunaler Wohnbauflächen“ (S. 4 unten) wird im 2. Satz „insbesondere im Einfamilienhaussegment“ gestrichen. 5. Im Kapitel 3, Punkt 3.3 „Soziale Wohnraumversorgung“ wird unter „Weitere Schritte zur Umsetzung“ der dritte Punkt wie folgt ergänzt: Die Stadtverwaltung prüft bis Ende 2018 Mittel und Wege, wie das Unternehmen in die Lage 1/2 versetzt wird, das Ziel von 40.000 Wohneinheiten zu erreichen (VI-DS-03397-NF-05). Über das Prüfergebnis wird der Stadtrat informiert. 6. Im Kapitel 3, Punkt 3.3 Absatz „Entwicklung und Erprobung besonderer Wohnformen für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen“ (S. 7) wird der Punkt „Weitere Schritte zur Umsetzung“ durch einen zweiten Punkt ergänzt: • Prüfung der Übernahme von Bürgschaften für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen 7. Im Kapitel 3, Punkt 3.6 Absatz „Umwandlungsverbot in sozialen Erhaltungsgebieten“ wird in den weiteren Schritten zur Umsetzung ergänzt: Im Zusammenhang mit der Prüfung der Einführung sozialer Erhaltungssatzungen wird das Umwandlungsgeschehen und -potenzial bis Ende September untersucht. Das Ergebnis wird dem Stadtrat vorgelegt. In Abhängigkeit davon setzt sich die Stadt Leipzig beim Freistaat Sachsen für die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen ein. 8. Im Kapitel 3, Punkt 3.7 Absatz „Mietspiegel, Betriebskostenspiegel und Heizspiegel“ wird in den Schritten zur Umsetzung ergänzt: „In Anlehnung an § 22c, SGB II wird der Heizkostenspiegel jährlich überprüft und ggf. angepasst.“ Sachverhalt: Begründung erfolgt mündlich. 2/2