Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1422493.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
16.08.18, 12:00
Aktualisiert
28.10.18, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05645-NF-01-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Einführung der Gästetaxe
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Zusätzlich zum § 2 der Satzung soll ein Paragraph für „allgemeine Befreiungstatbestände für
die Gästetaxe“ mit folgendem Inhalt aufgenommen werden.
Von der Gästetaxe allgemein befreit sind:
a) Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19.Lebensjahr,
b) Schüler und Auszubildende bis zum vollendeten 25.Lebensjahr,
c) Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX,
d) Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit der Begleitung
durch Schwerbehindertenausweis, amtsärztliches Zeugnis oder Rentenbescheid
nachgewiesen werden kann,
e) Personen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Heil-/ Kureinrichtungen zur
vollstationären Behandlung aufgenommen wurden.
Sachverhalt:
Die Einführung einer Gästetaxe kann zur wirtschaftlichen, sowie kulturellen Stärkung einer
Stadt beitragen, damit dies aber gelingen kann, muss diese Gästetaxe von allen Akteuren
(Gäste und Beherbergungsbetrieben) getragen werden.
Um diese Akzeptanz herstellen zu können bedarf es Ausnahmetatbeständen, die auf die
soziale und wirtschaftliche Verschiedenheit der Gäste Rücksicht nehmen.
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Anlagen:
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