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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1422493.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
16.08.18, 12:00
Aktualisiert
28.10.18, 18:33

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-05645-NF-01-ÄA-02 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Einführung der Gästetaxe Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Zusätzlich zum § 2 der Satzung soll ein Paragraph für „allgemeine Befreiungstatbestände für die Gästetaxe“ mit folgendem Inhalt aufgenommen werden. Von der Gästetaxe allgemein befreit sind: a) Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19.Lebensjahr, b) Schüler und Auszubildende bis zum vollendeten 25.Lebensjahr, c) Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX, d) Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch Schwerbehindertenausweis, amtsärztliches Zeugnis oder Rentenbescheid nachgewiesen werden kann, e) Personen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Heil-/ Kureinrichtungen zur vollstationären Behandlung aufgenommen wurden. Sachverhalt: Die Einführung einer Gästetaxe kann zur wirtschaftlichen, sowie kulturellen Stärkung einer Stadt beitragen, damit dies aber gelingen kann, muss diese Gästetaxe von allen Akteuren (Gäste und Beherbergungsbetrieben) getragen werden. Um diese Akzeptanz herstellen zu können bedarf es Ausnahmetatbeständen, die auf die soziale und wirtschaftliche Verschiedenheit der Gäste Rücksicht nehmen. 1/2 Anlagen: 2/2