Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1299251.pdf
Größe
6,3 MB
Erstellt
10.08.17, 12:00
Aktualisiert
20.08.18, 10:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04657
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Kriterien und Verfahren zur zweckgebundenen Veräußerung (einschl. Erbbaurecht)
von Grundstücken zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem
Wohnraum
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Grundstücksverkehrsausschuss
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
22.08.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Die Kriterien und das Verfahren für die zweckgebundene Veräußerung (einschließlich
Erbbaurecht)
von
städtischen
Grundstücken
zur
Schaffung
mietpreisund
belegungsgebundenen Wohnraums werden gemäß den Abschnitten 4. a. bis f. und der
Anlage 1 beschlossen.
2.
Sachkosten für Öffentlichkeitsarbeit und falls erforderlich externe Fachgutachten werden im
Haushaltsjahr 2018 über Mittel des Wohnungspolitischen Konzepts (PSP-Element
1.100.52.2.0.01 Maßnahmen der Wohnungsbauförderung) finanziert.
Die Mittel für 2019/2020 werden in der HH-Planung 2019/2020 im Innenauftrag (PSPElement 1.100.52.2.0.01 Maßnahmen der Wohnungsbauförderung) geplant und aus dem
Budget des Amtes für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung bereitgestellt.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
20.000,00
20.000,00
20.000,00
1.100.52.2.0.01
1.100.52.2.0.01
1.100.52.2.0.01
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
2018
2019
2020
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Noch Nach
Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Siehe beiliegende Begründung.
Anlagen:
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Basiskriterien für die zweckgebundene Veräußerung zur Schaffung von
mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum
Beispielexposé Konzeptveräußerung gebundener Mietwohnraum
Dokumentation öffentliche Beteiligung
nichtöffentliche Anlage
Anlage 4:
standardisiertes Muster eines Erbbaurechsvertrags
3/3
Sachverhalt
1. Anlass und Aufbau der Vorlage
Unter Konzeptveräußerung wird allgemein die Veräußerung von Grundstücken unter
besonderer oder alleiniger Berücksichtigung der Nutzungskonzepte von Interessenten und nur
nachrangiger oder gänzlich ohne Bewertung des Preisangebots verstanden. Sie ist ein
geeignetes Mittel um Investitionen bedarfsgerecht zu steuern.
Mit Beschluss vom 15.04.2015 (A-00058/14) hatte die Ratsversammlung den
Oberbürgermeister beauftragt, ein Beteiligungsverfahren für die Erarbeitung von
Sozialkriterien für die Veräußerung von Grundstücken der Stadt und ihrer
Beteiligungsunternehmen zu erarbeiten. Mit dem Wohnungspolitischen Konzept (WoPoKo)
der Stadt Leipzig (2015) hat die Ratsversammlung am 28.10.2015 dann die Einführung der
Konzeptveräußerung für städtische Grundstücken beschlossen. Bei der Umsetzung der
Wohnungspolitischen Leitlinien steht sie in engem Zusammenhang mit den weiteren WoPoKoMaßnahmen:
Umsetzung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (RL gebundener Mietwohnraum – RL gMW) (VI-DS-03384) sowie
Netzwerk Leipziger Freiheit - Initiative für kooperatives und bezahlbares Bauen und
Wohnen.
Für beide Maßnahmen ist sie ein wichtiges Instrument zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum sowie zur Förderung bezahlbaren, kooperativen Wohnraums.
Diese zu trennenden Aufgaben erfordern unterschiedliche Verfahren zur Veräußerung sowie
voneinander verschiedene Kriterien im Sinne von Anforderungen an die Konzepte der Interessenten. Diese wurden und werden derzeit im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit einem Beteiligungsprozess erarbeitet (siehe Kap. Beteiligungsprozess).
Die Förderperiode der Wohnungsbauförderung ist vorerst von 2017 bis 2019 befristet und der
Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum steigt sehr erheblich. Nach einer
öffentlichen Beteiligungsveranstaltung hat die Arbeitsgruppe sich deshalb zunächst auf das
Verfahren und die Kriterien für die Veräußerung von städtischen Grundstücken zur Schaffung
von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum konzentriert, um diese zum Beschluss
zu bringen. Dies soll öffentliche Angebote städtischer Grundstücke im Frühherbst 2018 und
die Kopplung mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln nach RL gMW bis 2019 ermöglichen.
Im Folgenden werden die Zielstellungen und das Verfahren, in Anlage 1 das Basiskriterienset
für Konzepte der Bewerber zur zweckgebundenen Veräußerung städtischer Grundstücke
zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum zum Beschluss
vorgelegt. Ein beispielhaftes Exposé für die öffentlichen Angebote ist als Anlage 2 beigefügt.
Anlage 3 enthält die Dokumentation der öffentlichen Beteiligung.
Die weitere Erarbeitung von Verfahren und Kriterien für Veräußerungen zur Förderung bezahlbaren, kooperativen Wohnraums bleibt der Arbeitsgruppe im Beteiligungsprozess vorbehalten.
1 von 6
2. Zielstellungen der Konzeptveräußerung
Die Konzeptveräußerung städtischer Grundstücke zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum verfolgt folgende Ziele:
Schaffung kostengünstigen, flächensparenden Wohnraums für Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen unter Inanspruchnahme sozialer Wohnbauförderung,
Stärkung der sozialen Mischung in innerstädtischen Quartieren,
Stärkung der Gestaltungsqualität im Wohnungsbau durch die Schaffung übertragbarer
Modellvorhaben für flächen- und kostensparendes Bauen.
Damit steht sie im Einklang mit den Leitlinien des Wohnungspolitischen Konzepts:
Übergeordnete Leitlinie: Leipzig als attraktiven und konkurrenzfähigen Wohnstandort
weiterentwickeln
adäquater Wohnraum für alle in Leipzig Lebenden auch unter Wachstumsbedingungen
Leitlinie 1: Wohnen in Leipzig – für alle, vielfältig, bezahlbar und wirtschaftlich tragfähig
Leitlinie 2: Genügend Wohnraum für einkommensschwache Haushalte
3. Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess
Entsprechend den Beschlüssen „Wohnungspolitisches Konzept der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015“ (WoPoKo 2015, VI-DS-1475-NF-002) und „Betroffenen- und Interessenbeteiligung
an der Erarbeitung von Sozialkriterien“ (A-00058/14) wurden und werden Verfahren und Kriterien für die Konzeptveräußerung zu beiden oben genannten Bereichen in einem Beteiligungsprozess mit folgenden Komponenten erarbeitet:
a. Arbeitsgruppe „Erarbeitung von Sozialkriterien“
Die Arbeitsgruppe (AG Sozialkriterien) ist ein beratendes Begleitgremium mit der Aufgabe,
konkrete Kriterien und Verfahrensvorschläge zur Vorbereitung der Konzeptveräußerung zu erarbeiten. Zu den bislang Beteiligten gehören Angehörige der Fraktionen des Stadtrats sowie
Vertreterinnen aus Kämmerei, Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung, Stadtplanungsamt sowie Liegenschaftsamt. Seit März 2017 tagt die AG monatlich, voraussichtlich
bis zur abschließenden Beschlussfassung des Stadtrats über die notwendigen Vorlagen zur
zweckgebundenen Veräußerung zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem
Wohnraum sowie zur Konzeptveräußerung für kooperatives und bezahlbares Wohnen.
b. Runder Tisch – öffentliche Beteiligung
Die öffentliche Beteiligung fand im Rahmen eines öffentlichen Workshops am 3. April 2017
statt. Der große Teilnehmerkreis (etwa 80: Wohnungsmarktakteure, Initiativen des Netzwerks
Leipziger Freiheit, Stadträte, interessierte Bürger, Architekten) belegt das große Interesse am
Thema. In fünf parallelen Diskussionsrunden diskutierten die Teilnehmer Entwürfe von Basiskriteriensets und Verfahren für Teilgebiete der Konzeptveräußerung. Die Dokumentation ist in
Anlage 3 beigefügt.
Die Hinweise und Vorschläge aus diesen Diskussionsrunden hat die AG Sozialkriterien auf
Basis der Dokumentation abgewogen und sind in diese Vorlage eingearbeitet.
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c. Erkenntnistransfer vom Pilotverfahren Konzeptveräußerung von 2 LWB-Grundstücken
In Kooperation mit der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft (LWB) und dem Netzwerk Leipziger Freiheit fand im Umsetzungsprozess des Wohnungspolitischen Konzeptes zur Konzeptveräußerung für Modellvorhaben zum kooperativen, bezahlbaren Wohnen seit 2016 ein Beteiligungs- und Abstimmungsprozess statt. Die Kriterien und Verfahren für diese Konzeptveräußerung von zwei LWB-Grundstücken (Klingenstraße 10, Endersstraße Flurstücke 783e, 817/4
und 817/2) wurden mit den im Netzwerk Leipziger Freiheit vertretenen Initiativen für kooperatives und bezahlbares Wohnen erarbeitet. Nach einer fünfmonatigen Vorankündigung begann
im August 2017 die dreimonatige Ausschreibungsphase.
Die Erfahrungen aus diesem Prozess gingen bereits in die Diskussion der Kriteriensets im
Workshop ein und werden in die Erarbeitung von Kriterien und Verfahren für die Konzeptveräußerung städtischer Grundstücke für kooperatives, bezahlbares Wohnen weiter einfließen.
4. Anforderungen an eine zweckgebundene Veräußerung zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum, Kriterien und Vergabeverfahren
a. Anforderungen an die Auswahl von städtischen Grundstücken
In Abgrenzung zur Konzeptveräußerung für kooperatives, bezahlbares Wohnen und zur Absicherung einer zügigen Projektrealisierung werden (zunächst) städtische Grundstücke für die
Schaffung von gebundenem Mietwohnraum unter folgenden Maßgaben ausgewählt:
Grundstücke auf denen mindestens 10 Wohneinheiten (Geschosswohnungsbau) errichtet werden können (Baumasse)
Gebiete mit geringem oder durchschnittlichem Anteil (Gesamtstadt) an Wohnungsangeboten im preisgünstigen Segment und in denen der freie Wohnungsmarkt keinen
preisgünstigen Wohnraum bietet bzw. neu schafft (Lage)
Grundstücke in Gebieten nach §§ 30 und 34 BauGB (Zulässigkeit)
Die an der AG Sozialkriterien beteiligten Ämter wählen die Grundstücke in enger Abstimmung
aus. Vor dem öffentlichen Angebot wird diese Auswahl dem Grundstücksverkehrsausschuss
als regelmäßig zuständiges Gremium zur Beschlussfassung vorgelegt und ein Auftrag zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen mit dem nach Bewerbungsende bestplatzierten Bewerber
zu jedem Grundstück eingeholt.
b. Art der Veräußerung
Die AG Sozialkriterien hat sich auf folgende Maßgaben für die Konzeptveräußerung zur Schaffung gebundenen Mietwohnraums geeinigt:
Veräußerung der Grundstücke zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert (Festpreis)
unter ggf. weiterer Prüfung der Möglichkeit einer Reduzierung des Grundstückspreises
verbunden mit einer Verschärfung der Kriterien oder stärkerer Bindung des Erwerbers
Überlassung der Grundstücke bevorzugt im Wege von Erbbaurechten (60 bis 70 Jahre)
und nur nachrangig durch Verkauf
Öffentliches Angebot unter Festlegung einer Quote von 100% mietpreis- und belegungebundenen Wohnraums. Je nach Grundstück und Lage wird im Erdgeschoss eine
andere Nutzung (Läden, Gewerbe, Praxen als unterlagerte Funktionen) vorgegeben.
3 von 6
c. Anforderungen Basiskriterien-Set
Unter folgenden Voraussetzungen und Anforderungen wurde das Basiskriterienset entwickelt:
Ableitung aus den vier Leitlinien des WoPoKo 2015
Anforderungen aus der RL gMW
Verknüpfung von Quantitäten und Qualitäten aus den Bereichen Wohnungspolitik,
Städtebau/Quartier, Funktion/Architektur und Mobilität zur Realisierung übertragbarer
Modellvorhaben für kosten- und flächensparendes Bauen
Herstellung größtmöglicher Transparenz durch Beifügen des Kriteriensets inkl. Gewichtung bei Veröffentlichung des Grundstücksangebotes
d. Aufbau des Basiskriterien-Sets
Das Basiskriterienset (siehe Anlage 1) wird je nach Vorhaben und Zielstellung für das einzelne
Grundstück angepasst und beinhaltet:
Pflichtkriterien, die von den Bewerbern eingehalten werden müssen, um die Bewilligung von Wohnungsbaufördermitteln nach RL gMW zu gewährleisten bzw. die zwingenden Angebotsbedingungen seitens der Stadt Leipzig.
Qualitäts- und Bonuskriterien, welche in die Bewertung der Konzepte einfließen und
die nicht obligatorisch sind, sondern zusätzliche Angebote der Bewerber (bspw. längere Mietpreis- und Belegungsbindung als RL gMW) und Qualitäten der eingereichten
Konzepte darstellen, die mit zusätzlichen Punkten bewertet werden.
e. Verfahren zur Konzeptvergabe städtischer Grundstücke
Unmittelbar nach Beschluss dieser Vorlage durch den Stadtrat wird mit der ersten Konzeptveräußerung für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungsbau begonnen. Hierfür sind
folgende Stufen und Zeithorizonte vorgesehen:
1.
Vorbereitungsphase
Vor der öffentlichen Angebotsrunde werden die Bewertungen der ausgewählten
Grundstücke aktualisiert. Im Angebot wird auf die Möglichkeit von Marktwertanpassungen hingewiesen, die eventuell eine Aktualisierung vor Beurkundung erfordern. Das gesamte Verfahren soll so gestrafft durchgeführt werden, dass
vom Beginn des öffentlichen Angebots bis zum preisbestimmenden Abschluss
eines (Vor-)Vertrags (z.B. Option) grundsätzlich keine Preisanpassung nötig
wird.
Beschluss Grundstücke für erste Angebotsrunde: Grundstücksverkehrsausschuss
2.
Angebotsphase
bei Grundstücken im B-Plan-Gebiet oder im Gebiet nach § 34 BauGB mit
gesicherter städtebaulicher Situation (Vorzugsvariante Angebotspaket 1)
Angebotsfrist 8 Wochen
bei Bedarf: vorgeschaltete Klärung der städtebaulichen Situation durch die
Verwaltung und anschließend Angebotsfrist 8 Wochen
4 von 6
3.
Auswahlverfahren (8 Wochen)
Verwaltungsinterne Vorprüfung der eingereichten Konzepte nach quantitativ prüfbaren Pflicht- und Auswahlkriterien > Ergebnis: erste Rangfolge
der Bewerbungen
Bewertung der eingereichten Konzepte durch ein Auswahlgremium im
Hinblick auf qualitativ zu bewertende Auswahl-, Qualitäts- und Bonuskriterien. Das Auswahlgremium besteht aus Vertreterinnen des Dezernates
VI (ASW, SPA, ABD), sowie des Liegenschaftsamtes. Es ist die Beurteilung des städtebaulich-architektonischen Konzepts im Rahmen der verwaltungsinternen Projektkonferenz des Dezernates VI vorgesehen.
4.
Verhandlung und Beurkundung Vertrag, Besitzübergang Grundstück
Gegebenenfalls wird ein Vorvertrag (z.B. Option) abgeschlossen, um nachträgliche Preisveränderungen zu vermeiden.
Der Vertrag über die Veräußerung (vzw. Erbbaurecht) wird folgende Bedingungen bzw. Vereinbarungen beinhalten (soweit rechtlich zulässig):
Verpflichtungen nach Maßgabe des öffentlichen Angebots, Finanzierungskonzepts und Planunterlagen des eingereichten Konzepts
Investitionsverpflichtung mit Rücktrittsklausel (Baufertigstellung innerhalb
von 2 Jahren, unter Beachtung der Fördermittelfristen verlängerbar) und
Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen RL gMW auch bei
Nichtinanspruchnahme von Fördermitteln
verbraucherpreisindizierte Erbbauzinsanpassung, Bindungsquoten sowie
Regelungen zum Ausschluss renditeorientierter Weiterveräußerungen
sowie
Vereinbarungen zu Zeitvorgaben und Anzeigepflichten
5.
Laufzeit Erbbaurecht (60-70 Jahre)
Die Einhaltung des Erbbaurechtsvertrags wird vom Liegenschaftsamt laufend kontrolliert (Anfangsinvestition während der Frist, Turnus für Erbbauzinsanpassung 3 Jahre). Bei regulärem Verlauf des Erbbaurechts wird
nach 60-70 Jahren über den regulären Übergang des Gebäudes an die
Stadt Leipzig als Grundeigentümerin oder über eine Verlängerung des
Erbbaurechtes entschieden. Dies geschieht unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und der dann aktuellen wohnungspolitischen Zielstellungen der Stadt Leipzig.
f.
Evaluation
Nach dem Durchlauf der ersten Konzeptveräußerungen für gebundenen Mietwohnraum ist
eine Evaluation beabsichtigt, die Optimierungs- und Änderungsbedarfe für weitere Verfahren
und Ressourcenbedarfe offenlegen soll.
5. Haushaltsmäßige Absicherung
Der beabsichtigte erste Durchlauf von Konzeptveräußerungen wird mit vorhandenen personellen Ressourcen in den beteiligten Fachämtern der AG Sozialkriterien bewältigt.
5 von 6
Sachkosten für Öffentlichkeitsarbeit und (falls erforderlich) externe Fachgutachten werden im
Jahr 2018 über Mittel des WoPoKo (PSP-Element 1.100.52.2.0.01 Maßnahmen der Wohnungsbauförderung) finanziert.
6. Anwendung auf Beteiligungsunternehmen
Eine Anwendung auf Grundstücke der Beteiligungsunternehmen bedarf weitergehender Prüfung und Abstimmung mit diesen, weshalb der Beschlussvorschlag und die Vorlage sich nur
auf städtische Grundstücke beziehen.
7. Folgen bei Ablehnung
Im Falle einer Ablehnung sind die in Kap. 1 beschriebenen Ziele nicht erreichbar.
Anlagen:
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Basiskriterienset für die zweckgebundene Veräußerung zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum
Beispielexposé Konzeptveräußerung gebundener Mietwohnraum
Dokumentation öffentliche Beteiligung
nichtöffentliche Anlage
Anlage 4:
standardisiertes Muster eines Erbbaurechtsvertrags
6 von 6
Basiskriterien-Set: Zweckgebundene Veräußerung städtischer Grundstücke für die Schaffung von
mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum
WoPoKo-Leitlinie
Bepunktung/Auswahlstufen
Vorprüfung
Pflichtkriterien: Anforderungen aus der RL gMW und dem Grundstücksangebot
Nachweis, dass Quote (lt. Grundstücksangebot) für belegungs- und mietpreisgebundenen Wohnraum
erfüllt ist
Nachweis Bietererklärung mit Bauverpflichtung und Finanzierungserkärung
Nachweis, dass Angebotsmiete für Beantragung von WoBauFö erfüllt ist
Nachweis, dass Wohnraumgrößen nach RL gMW erfüllt sind (Anzahl Personen ≙ Anzahl Wohnräume)
1,2
erfüllt ja/nein bei Nein Ausschluss aus Verfahren
Zusage zur Einhaltung der Baukostenobergrenzen nach RL gMW auf Basis des einzureichenden
Finanzierungskonzeptes
Anteil von Wohnungstypen nach aktuell in kommunalen WoBauFö-Konzept benannten Bedarfen und
festgelegt im Grundstücksangebot
Sofern in Grundstücksbeschreibung gefordert, je nach dessen Eigenart: Nachweis anderer konkreter,
öffentlich zugänglicher Nutzungen im Nutzungs- und Raumkonzept entsprechend den Anforderungen
des Grundstücksangebots
Bonuspunkte (qualitativ=Auswahlgremium,
quantitativ=Vorprüfung)
Qualitäts- und Bonuskriterien
Zusätzliche Angebote im Zusammenhang mit dem RL gMW
2=/>15 Jahre
4=/>20 Jahre
6=/>25 Jahre
Angebot von Wohneinheiten mit angemessenem Wohnraum und Mieten für ALG-II-Empfänger*innen
(lt. Richtwerten für Kosten der Unterkunft der Stadt Leipzig)
2=20%
4=30%
6=40%
Angebot Benennungsrecht/Besetzungsrecht an Anteil Wohnfläche (statt allgemeines Belegungsrecht
wie in RL gMW)
2=20%
3=30%
4=40%
Anteil an barrierefreiem Wohnraum nach DIN 18040|2 ist geplant (über §50 SächsBO hinaus)
1=/>30%
2=/>50%
3=/>70%
Qualität Architektonisch/städtebauliches Konzept (Regelgrundriss, Fassadenkonzept, Baukörper,
Freiraum- und Gebäudebegrünungskonzept [Mehrfachnutzung von Frei- und Gebäudeflächen, Anteil
unversiegelter Fläche, Gründach, Fassadenbegrünung])
1
Längere Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindung
Mobilitätskonzept unter Berücksichtigung einer minimalen Stellplatzanzahl und gemeinschaftlicher
Mobilitätsangebote, E-Mobilität, Radabstellanlagen
Summe
Listenplatz
2
3
4
5=erfüllt sehr gut/überzeugend 1=erfüllt
Ja=1, Nein=0
5
Baugrundstück für
ein Mehrfamilienhaus
Musterexposé
Öffentliches Angebot
zur Konzeptveräußerung
Zweckgebundene Veräußerung eines Erbbaurechts
zur Schaffung von mietpreis- und
belegungsgebundenem Wohnraum
an der Liegenschaft
Musterstraße 99
in D-04109 Leipzig
(Ortsteil Zentrum-West)
Grundstücksbeschreibung
Allgemein
Mit diesem Exposé bietet die Stadt Leipzig das Erbbaurecht an einem Grundstück
zweckgebunden für die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum an. Die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Nachweis der erforderlichen Stellplätze wird erwartet.
Liegenschaftsdaten
Musterstraße 99
D-4109 Leipzig (Ortsteil Zentrum-West)
Flurstück 999 der Gemarkung Leipzig
Grundstücksgröße: 800 m²
Erbbauzins: ...
Ende der Angebotsfrist: 00.00.2017
Planungsrecht
Das unbebaute, rechteckig geschnittene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich.
Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht in Anwendung des § 34 Abs. 2 BauGB
einem Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO.
Das Grundstück befindet sich innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes
„Innerer Westen“, Beschluss Nr. 74/94, rechtskräftig seit 01.04.1995.
Folgende Sanierungsziele sind einzuhalten:
a)
b)
die Bebauung des Grundstückes hat in geschlossener Bauweise mit einer
Traufhöhe zwischen 17 m und 20 m (5 bis 6 Geschosse) zu erfolgen.
die ebenerdige Unterbringung von Stellplätzen im wohngeprägten
Blockinnenbereich ist grundsätzlich nicht gestattet (gemäß den Leitlinien
der Stadterneuerung).
Zuständiger Ansprechpartner im Stadtplanungsamt ist ...
Altlasten
Die Fläche wurde bisher als Grünfläche genutzt. Informationen über mögliche Bodenverunreinigungen, insbesondere ein Eintrag im städtischen Altlastenflächenverdachtskataster, liegen nicht vor.
Erschließung
Das Grundstück ist voll erschlossen. Die Medien Abwasser, Trinkwasser, Strom und
Gas liegen an.
- 2 -
Ausschreibung im Konzeptverfahren zur Veräußerung eines Erbbaurechts an der Liegenschaft Musterstraße
Standortbeschreibung
Die sächsische Metropole Leipzig mit ca. 300 km² Fläche und knapp 600.000 Einwohnern
liegt als größte Stadt des Freistaates im westlichen Sachsen und ist damit wirtschaftliches, kulturelles und sportliches Zentrum der Region und in weiten Teilen auch des
gesamten Bundeslandes. Nicht nur die gute Infrastruktur Leipzigs bildet ein solides
Fundament für die stetige Entwicklung, auch die in der Stadt angesiedelten Unternehmen, Institute und Forschungseinrichtungen schaffen eine wichtige Basis. Die Stadt
wächst rasant, aktuell so schnell wie keine andere Großstadt Deutschlands!
Leipzig fasziniert und bietet Lebensqualität!
Makrolage
Lageplan / Flurkarte / Luftbild
Das Grundstück befindet sich im Leipziger Zentrum-West, direkt angrenzend an die
attraktive und pulsierende Innenstadt Leipzigs. Die umgebende Bebauung ist geprägt
durch Mietwohnbebauung mit Gewerbeeinheiten im ebenerdigen Bereich. Durch die
zentrale Lage sind Einkaufsmöglichkeiten für Waren des täglichen Bedarfs und Dienstleistungen, Schulen und Kindertagesstätten sowie Kunst und Kultur, abwechslungsreiche Kneipenmeilen und viel Grün in der näheren Umgebung vorhanden.
Mikrolage
Der Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr erfolgt über gut erreichbare
Straßenbahn- und Buslinien. Darüber hinaus besteht ein Anschluss an das regionale
Bahnnetz über den etwa 750 m östlich gelegenen S-Bahnhof „Wilhelm-Leuschner-Platz“.
99 in D-04109 Leipzig (Ortsteil Zentrum-West)
www.leipzig.de/immobilien
-3-
Konzeptveräußerung
Vergabe eines
Erbbaurechts
Am beschriebenen Grundstück Musterstraße 99 in D-04109 Leipzig wird ein Erbbaurecht
ohne Preiswettbewerb angeboten. Die Laufzeit des Erbbaurechts beträgt
66 Jahre. Die Mindestbindungsdauer für die herzustellenden Wohnungen im Sinne
mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums beträgt 15 Jahre.
Eventuell: Hinweis auf Bedingungen des Erbbaurechtsvertrags (zum Zeitablauf, Heimfall,
Investitionspflicht sowie sonstige schuldrechtliche Vereinbarungen)
Die Bieter erklären sich mit der Abgabe eines Angebots mit den angegebenen Bedingungen des Erbbaurechts, insbesondere zum Zeitablauf, Heimfall, Investitionen,
Bindungsfristen sowie sonstigen schuldrechtlichen Vereinbarungen einverstanden.
Das Erbbaurecht wird mit einem laufenden Erbbauzins bestellt, der in regelmäßig wiederkehrenden Beträgen (mtl. / jährlich) zu zahlen ist. Der Erbbauzins wurde auf der Grundlage des für das Grundstück ermittelten Verkehrswerts für den gebundenen Mietwohnungsbau errechnet. Grundlage ist das Gutachten des Amtes für Geoinformation und
Bodenordnung der Stadt Leipzig, Abteilung Wertermittlung zum Stichtag 25.06.2017.
Kurz vor der Beurkundung des Vertrags wird das Gutachten ggfs. aktualisiert, da eine
Unterwertveräußerung städtischer Grundstücke grundsätzlich nicht zulässig ist.
Bei dem gewählten Verfahren handelt es sich um ein Konzeptverfahren zur Vergabe
eines Erbbaurechts an dem in Rede stehenden Grundstück, nicht um eine Ausschreibung
nach den Regeln des auf die Vergabe öffentlicher Aufträge anwendbaren Vergaberechts.
Verfahren
Das ausgeschriebene Grundstück wird im Erbbaurecht ausnahmslos an Bauträger für die
Verwirklichung von sozialem Mietwohnungsbau vergeben. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Bauträger zur Bebauung mit Eigentumswohnungen, Baugemeinschaften,
Baugenossenschaften und die städtischen Wohnungsbaugesellschaften.
Zielstellung des
Konzeptverfahrens
Die Veräußerung von Grundstücken unter besonderer Berücksichtigung der Nutzungskonzepte von Interessenten ohne Bewertung des Preisangebots (Konzeptveräußerung)
ist ein wichtiges Mittel der bedarfsgerechten Steuerung von Investitionen. Mit dem Wohnungspolitischen Konzept, Fortschreibung 2015 hat die Stadt Leipzig die Einführung der
Konzeptveräußerung für städtische Grundstücke beschlossen, um die wohnungspolitischen Leitlinien umzusetzen und Leipzig als attraktiven und konkurrenzfähigen Wohnstandort weiterzuentwickeln, also adäquaten Wohnraum für alle in Leipzig Lebenden
auch unter Wachstumsbedingungen zu gewährlisten:
Leitlinie 1: Wohnen in Leipzig – für alle, vielfältig, bezahlbar und wirtschaftlich tragfähig
Leitlinie 2: Genügend Wohnraum für einkommensschwache Haushalte
- 4 -
Ausschreibung im Konzeptverfahren zur Veräußerung eines Erbbaurechts an der Liegenschaft Musterstraße
Um die verschiedenen Angebote ohne Preiswettbewerb vergleichen und bewerten
zu können, werden zum Konzept der beabsichtigten Nutzung Aussagen erwartet. Die
konzeptbezogenen Angebote müssen Grundvoraussetzungen der Veräußerung erfüllen
(Pflichtkriterien). Weitere Qualitäts- und Bonuskriterien gehen darüber hinaus und dienen
als Auswahlkriterien:
1.
Pflichtkriterien sind solche, die von allen Bewerbern eingehalten werden müssen,
um die Bewilligung von Wohnungsbaufördermitteln nach der Richtlinie gebundener Mietwohnraum (RL gMW) des Freistaates Sachsen zu gewährleisten sowie
zwingende Angebotsvorgaben seitens der Stadt Leipzig.
2.
Qualitäts- und Bonuskriterien fließen in die Bewertung der Konzepte ein und sind
nicht obligatorisch, sondern stellen zusätzliche Angebote der Bewerber dar
(bspw. längere Mietpreis- und Belegungsbindung als RL gMW), Qualitäten der
eingereichten Konzepte, wie wohnungspolitische, planerische, ökologische und
energetische Kriterien sowie Mobilitätskriterien, werden mit zusätzlichen Punkten
bewertet.
99 in D-04109 Leipzig (Ortsteil Zentrum-West)
Auswahlkriterien
www.leipzig.de/immobilien
-5-
Bewertungsmatrix
Basiskriterien-Set: Zweckgebundene Veräußerung städtischer Grundstücke
für die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum
Bepunktung/Auswahlstufen
WoPoKo- Pflichtkriterien: Anforderungen aus der RL gMW und dem
Leitlinie
Grundstücksangebot
Vorprüfung
Nachweis, dass Quote für belegungs- und mietpreisgebundenen Wohnraum erfüllt ist (lt. Grundstücksangebot)
Nachweis Bietererklärung mit Bauverpflichtung und Finanzierungserkärung
Nachweis, dass Angebotsmiete für Beantragung von WoBauFö erfüllt ist
1, 2
erfüllt ja/nein
Nachweis, dass Wohnraumgrößen nach RL gMW erfüllt sind
(Anzahl Personen = Anzahl Wohnräume)
bei nein:
Ausschluss aus Verfahren
Zusage zur Einhaltung der Baukostenobergrenzen nach RL gMW auf
Basis des einzureichenden Finanzierungskonzeptes
Anteil von Wohnungstypen nach aktuell in kommunalen WoBauFö-Konzept
benannten Bedarfen und festgelegt im Grundstücksangebot
Sofern in Grundstücksbeschreibung gefordert, je nach dessen Eigenart:
Nachweis anderer konkreter, öffentlich zugänglicher Nutzungen im Nutzungsund Raumkonzept entspr. den Anforderungen des Grundstücksangebots
Bonuspunkte
(qualitativ=Auswahlgremium,
quantitativ=Vorprüfung)
Qualitäts- und Bonuskriterien
Zusätzliche Angebote im Zusammenhang mit dem RL gMW
Längere Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindung
2=/>15
Jahre
4=/>20
Jahre
6=/>25
Jahre
Angebot von Wohneinheiten mit angemessenem Wohnraum und Mieten
für ALG-II-Empfänger*innen
(lt. Richtwerten für Kosten der Unterkunft der Stadt Leipzig)
2=20%
4=30%
6=40%
2=20%
3=30%
4=40%
1=/>30%
2=/>50%
3=/>70%
Angebot Benennungsrecht/Besetzungsrecht an Anteil Wohnfläche
(statt allgemeines Belegungsrecht wie in RL gMW)
Anteil an barrierefreiem Wohnraum nach DIN 18040 | 2 ist geplant
(über §50 SächsBO hinaus)
1
Qualität Architektonisch/städtebauliches Konzept
(Regelgrundriss, Fassadenkonzept, Baukörper, Freiraumkonzept)
2
3
4
5
5=erfüllt sehr gut/überzeugend
1=erfüllt
Mobilitätskonzept unter Berücksichtigung einer minimalen Stellplatzanzahl
und gemeinschaftlicher Mobilitätsangebote
Ja=1, Nein=0
Summe
Listenplatz
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Ausschreibung im Konzeptverfahren zur Veräußerung eines Erbbaurechts an der Liegenschaft Musterstraße
Die Überlassung des Grundstücks erfolgt ausschließlich an private Investoren für den
Bau von Mietwohnungen. Bewerbungen von Bauträgern zur Bebauung mit Eigentumswohnungen und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind nicht zulässig.
Bewerbung
Die vollständige schriftliche Bewerbung muss in der nachfolgend beschriebenen Form bis
spätestens Montag, den 00.00.2017
bei folgender Adresse eingegangen sein:
Stadt Leipzig, Der Oberbürgermeister
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Liegenschaftsamt
Terminstelle 1
Neues Rathaus, 04092 Leipzig
Am 00.00.2017 ist eine persönliche Abgabe der Bewerbung über den Einwurf in den
Fristenbriefkasten am Haupteingang des Neuen Rathauses möglich.
Vom weiteren Vergabeverfahren werden ausgeschlossen:
• Bewerbungen, die nach Ausschreibungsende eingehen
• Bewerbungen, deren Umschlag nicht, wie im vorstehenden Absatz aufgeführt,
gekennzeichnet und deshalb von der Posteingangstelle geöffnet wurde
• Angebote, die per E-Mail oder Fax zugeleitet wurden
Das Angebot/die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:
• Angaben zum Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft
• Bestätigung des Angebotes auf Erwerb eines Erbbaurechts
(in Höhe des Erbbauzinses);
• Grobkonzept zur künftigen Nutzung / Finanzierung (Nachweis Bonität)
• Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über in den
letzten fünf Jahren erbrachte Leistungen
Hinweis:
• die mit der Bewerbung zusammenhängenden Aufwendungen liegen im
Geschäftsrisiko der Bieterin / des Bieters / der Bietergemeinschaft
• die Nachreichung von Stellungnahmen und Unterlagen, die Auswertung nach festgelegter Bewertungsmatrix zur Ermittlung der Rangfolge und die Unterrichtung des
Ausschusses kann einige Zeit in Anspruch nehmen
• vor dem Abschluss der Angebotsauswertung können über die Auswahl keine
Auskünfte erteilt werden
99 in D-04109 Leipzig (Ortsteil Zentrum-West)
www.leipzig.de/immobilien
-7-
www.leipzig.de/immobilien
Exposé
09XX-17
Auslober
Stadt Leipzig, Der Oberbürgermeister
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Liegenschaftsamt
Neues Rathaus, 04092 Leipzig
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Muster
Neues Rathaus, Zimmer XX
Telefon: 0341 123-56XX
E-Mail: muster@leipzig.de
Leipzig, 03. August 2017
Impressum
Herausgeber: Stadt Leipzig, Liegenschaftsamt
Bild-/ Kartenmaterial: Stadt Leipzig
Druck: Hausdruckerei
Redaktionsschluss: 00.00.2017
Angaben ohne Gewähr
Hinweis: Der Eigentümer haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Bei dieser Ausschreibung handelt es sich
um eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Es besteht kein
Rechtsanspruch auf Annahme. Der Verkauf erfordert die Zustimmung der zuständigen Gremien.
Öffentlicher Workshop
„Kriterien und Verfahren für die Veräußerung und
Überlassung städtischer Grundstücke nach Konzept“
Am:
03.04.2017 von 17:00 bis 20:15 Uhr
Ort:
Saal der Alten Handelsbörse, Naschmarkt 2, 04109 Leipzig
Dokumentation
Auftraggeber
Stadt Leipzig,
Liegenschaftsamt
Martin-Luther-Ring 4 - 6
04109 Leipzig
Ansprechpartner:
Matthias Kaufmann
Auftragnehmer
WohnBund-Beratung Dessau
Humperdinckstr. 16
06844 Dessau-Roßlau
in Kooperation
raumscript
Schwedter Str. 34a
10435 Berlin
Für die Dokumentation:
Birgit Schmidt
Monika Schulte
1
Inhalt
Begrüßung und Einführung ........................................................................................................... 3
Inputs zu Konzeptvergabe............................................................................................................. 4
Diskussion in Arbeitsgruppen ....................................................................................................... 5
Abschlussplenum .......................................................................................................................... 5
Anlagen ....................................................................................................................................... 10
2
Begrüßung und Einführung
Herr Kaufmann, Leiter des Liegenschaftsamts, begrüßt die Anwesenden und bedankt sich für
die zahlreiche Teilnahme, obwohl die Einladung recht kurzfristig erfolgt sei.
Das Liegenschaftsamt sei verantwortlich für Einladung und Organisation des Workshops mit
dem Titel „Kriterien und Verfahren für die Veräußerung und Überlassung städtischer Grundstücke nach Konzept“.
Als Anlass für den Workshop nennt er mehrere Beschlüsse des Stadtrates, die in dem Auftrag
münden, gemeinsam mit Akteuren des Wohnungsmarkts sowie interessierten Bürgerinnen
und Bürgern Kriterien für eine Konzeptvergabe zu entwickeln.
Im Sinne der Gleichbehandlung habe man offen alle Interessenten zum Dialog eingeladen und
werde sich als Verwaltung in der Diskussion zurückhalten.
Neben den Anforderungen an künftige Bewerbungen und den Kriterien für die Bewertung der
Konzepte sollen auch die Eckpunkte für das Verfahren der Veräußerung diskutiert werden.
Gegenstand der Diskussion seien Verkauf und Erbbaurechte an Grundstücken, auf denen
Mehrfamilienhäuser gebaut werden sollen. Entsprechend des wohnungspolitischen Konzepts
der Stadt Leipzig gehe es dabei sowohl um die Schaffung von kooperativem, bezahlbarem
Wohnen als auch um die zweckgebundene Veräußerung städtischer Grundstücke zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum.
Abschließend übergibt er das Wort an das Moderatorenteam Frau Schmidt und Herrn Mehlin.
Frau Schmidt, WohnBund-Beratung Dessau und Herr Mehlin, raumscript, Berlin begrüßen die
Anwesenden und stellen den Ablauf der Veranstaltung vor. Nach kurzen Inputreferaten sollen
in verschiedenen Arbeitsgruppen sowohl die Kriterien für eine Konzeptvergabe für kooperatives Wohnen als auch für die soziale Wohnraumförderung diskutiert werden. Nach der Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen im Plenum bestehe die Möglichkeit, Hinweise zum
Verfahren zu diskutieren.
Das Thema sei nicht Wohnungsbauförderung und Konzeptvergabe im Allgemeinen, sondern es
sollen konkret die von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Kriterien und Verfahren diskutiert
werden. Auf dieser Grundlage werde mit den entsprechenden Ergänzungen und Änderungen
eine Vorlage erarbeitet, die der Politik zur Entscheidung vorgelegt werde.
Die Dokumentation inklusive Präsentationen werde den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt.
3
Inputs zu Konzeptvergabe
Frau Schmidt leitet zu den Inputs über:
Herr Gerhardt (NLF) geht zunächst auf die Entstehung des Netzwerkes Leipziger Freiheit (NLF)
sowie dessen Partner und seine Aufgaben ein. Anschließend gibt er einen Überblick über die
Konzeptverfahren in den Städten Hamburg, Stuttgart, Tübingen und Berlin (vgl. Anlage).
Frau Schaller, mitbauzentrale München, berichtet über die Erfahrungen mit der Konzeptvergabe in München, wo die Stadt inzwischen ihre Grundstücke ausschließlich nach Konzept
vergebe. Seit 2014 existiere die städtische Beratungsstelle, die ähnlich dem Netzwerk Leipziger
Freiheit aufgebaut sei (vgl. Anlage).
Nach den beiden Inputreferaten geben die Moderatoren dem Plenum die Möglichkeit für Verständnisfragen, die jeweils von Frau Schaller und Herrn Gebhardt beantwortet werden.
Fragen aus dem Plenum:
Wie verbindlich liegen die Kriterien zum Zeitpunkt der Ausschreibung fest?
Frau Schaller erläutert, dass mittlerweile in München zum Zeitpunkt der Ausschreibung alle
nötigen Informationen wie Preis und Kriterien genau feststehen. Dies sei ein Lernprozess gewesen, nachdem zu Beginn anders lautende Regelungen zu Frustration geführt hätten.
Herr Gebhardt ergänzt, dass auch in den anderen Städten die Ausschreibung möglichst rechtssicher und so präzise wie möglich formuliert sei, um sich vor späteren Anfechtungen zu schützen.
Wie werden längere Belegungsrechte und besondere Rechte wie beispielsweise Besetzungsrechte berücksichtigt?
Frau Schaller antwortet, dass die Verlängerung der Bindungsdauer im sozialen Wohnungsbau
in München nur bei Genossenschaften vorkomme. Die genaue Ausgestaltung könne dabei verhandelt werden, da die Genossenschaften auch eigene Mitglieder für die Wohnungen benennen könnten.
Herr Gebhardt ergänzt, wenn mietpreisgebundener Wohnraum gefordert werde, fließe das als
ein Kriterium mit in die Bewertung ein.
Wie lange bestehen die Gruppen, die sich bewerben und wieviel Durchläufe machen sie im
Schnitt, bis sie einen Zuschlag bekommen?
Frau Schaller erläutert, dass die Gruppen kaum eine Chance hätten nochmal in ein anderes
Verfahren zu kommen. Dafür würden die ausgeschriebenen Grundstücke in München zu weit
auseinander liegen und die Gruppen könnten nicht ohne weiteres in ein anderes Stadtviertel
gehen. Da es sich aber meist um sehr große Grundstücke handele, die in Abschnitten beplant
4
und bebaut werden und die Gruppen zu Beginn nur zu 20% voll sein müssten, bestehe die
Möglichkeit, über eine andere Gruppe doch noch zum Zuge zu kommen.
Herr Gebhardt ergänzt, dass es in Hamburg und Stuttgart hohe Durchlaufraten gebe und es
eine Frage des Geldes sei, wie oft sich eine Gruppe Bewerbungen leisten könne. Darüber hinaus sei es in Hamburg auch ein Bewertungskriterium, wie oft eine Gruppe bereits angetreten
sei.
Wieviel Gruppen bewerben sich und wie viele kommen dann in die zweite Runde?
Frau Schaller legt dar, dass es von der Attraktivität des Grundstückes abhänge. Es habe schon
Verfahren mit nur einer Baugruppe gegeben, aber meist seien es 4-5. In der ersten Stufe falle
niemand raus, alle würden für die zweite Stufe zugelassen. Zudem würde es vorkommen, dass
sich in der Findungsphase verschiedene Gruppen zu Bietergemeinschaften zusammenschließen.
Wieviel Prozent des gesamten Wohnungsmarktes macht die Vergabe nach Konzept aus und
wieviel wird in Leipzig angestrebt?
In München werden alle städtischen Grundstücke nach Konzept vergeben. Da die städtischen
Grundstücke etwa ein Drittel des gesamten Marktes ausmachen, beträgt der Anteil der Konzeptvergabe ebenfalls ein Drittel.
Herr Gebhardt ergänzt, dass ihm genaue Zahlen in anderen Städten nicht bekannt seien, er
aber Informationen darüber bekomme, dass insgesamt der Anteil steige. Er sieht es als Indiz
dafür, dass die Notwendigkeit günstigen Wohnraum zu schaffen, zunehmend erkannt werde.
Nach den Rückfragen erläutert Frau Dr. Ginzel, ASW (Amt für Stadtsanierung und Wohnungsbauförderung) zunächst den Arbeitsstand des Eckwertepapiers mit den Vorschlägen der Stadtverwaltung zu Kriterien und Verfahren der Konzeptvergabe städtischer Grundstücke für
kooperatives Wohnen in Leipzig. Anschließend berichtet sie über Zielstellungen, Basiskriterien
und Verfahren der Konzeptvergabe für sozialen Wohnungsbau. Die Kriterien und das Verfahren sollen anschließend in den Arbeitsgruppen diskutiert werden, dort bestehe auch die Möglichkeit für Rückfragen, da jeweils ein Vertreter der AG Sozialkriterien dabei sein werde.
Diskussion in Arbeitsgruppen
Frau Schmidt und Herr Mehlin leiten über in die Diskussion in vier parallelen Arbeitsgruppen
zu Basiskriterien zu kooperativem, bezahlbarem Wohnen plus einer Arbeitsgruppe für Kriterien
zur Schaffung von sozialem Wohnraum.
Abschlussplenum
Nach der Diskussion in den Arbeitsgruppen werden die Ergebnisse durch die jeweiligen Moderatoren im Plenum vorgestellt.
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Gruppen Basiskriterien zu kooperativem, bezahlbarem Wohnen:
Herr Mehlin
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-
-
Die Möglichkeiten der Beteiligung von bestehenden Genossenschaften sollte geprüft
werden, da sie ja bereits 100% der Gruppe und der Belegung haben.
Die Zahl von 70% der Gruppenmitglieder für den Anfang wurde als zu hoch eingestuft.
Wer soll die Auswahlgespräche führen? Dafür sollte sich die Verwaltung Anregungen
aus anderen Städten holen. Empfohlen wurde auch jemand aus dem Stadtteil, in dem
gebaut werden soll, z.B. Quartiersmanagement. In der Modellphase evtl. zusätzlich
jemand aus der Politik.
Die Fragen für die Auswahlgespräche sollten nochmal nachjustiert und überprüft werden, welche wirklich belastbar sind.
Aufgrund der vielen Anforderungen brauchen die Gruppen Unterstützung auch in verschiedenen Phasen.
Für die Bewertung der Finanzierung wurden vergleichbare Rechenblätter empfohlen.
Die Frage, ob Wohnungen mit sozialer Wohnungsbauförderung geplant sind, sollte
nicht nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden können, sondern sie sollte um eine
qualitative Beschreibung ergänzt werden.
Die Mischung der Wohnungsbautypen hängt vom Gebiet ab. Wie wird die Größe der
Wohnungen bewertet? Werden große oder kleine Wohnungen bevorzugt?
Barrierefreies Wohnen sollte nach Möglichkeit über die Vorgaben des Baugesetzbuches hinaus gehen in Richtung barrierearm.
Die Wirkung der Einkommensgrenzen nach der städtischen Eigenheimrichtlinie wurde
hinterfragt. Diese sollten evtl. angepasst werden.
Eine Beteiligung der Nachbarschaft an der Freiraumplanung kann diese überfordern.
Das sei stark gebietsabhängig. Die Formulierung sollte nachjustiert werden.
CO2 Minderung ist bereits Gesetz. Die EnEV Richtlinien werden sich ändern. Eingehen
auf die Regelungen, die es jetzt bereits gibt.
Das letzte Kriterium der Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes zur Senkung des
Treibhauspotenzials überfordere die Gruppe. Der Punkt solle überarbeitet und anders
formuliert werden.
Frau Schmidt
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-
-
In dieser Gruppe habe man sich mehr mit den Verfahren beschäftigt als mit den Kriterien: Wann, durch wen und wo werde entschieden, was gebaut wird, sozialer Wohnungsbau, kooperative Wohnformen?
Die Gruppenkriterien werden als zu hoch eingeschätzt. Stattdessen werden 40% der
Gruppe und 50% der Fläche, bzw. eine Anpassung auf die Grundstücksgröße vorgeschlagen.
Bei der Finanzierung wurde ein zweistufiges Verfahren vorgeschlagen. Die erste Stufe
mit Beratung durch das NLF mit Kennwertzahlen für Kosten und in der zweiten Stufe
konkrete Zahlen, berechnet durch einen Architekten. Sonst müsse von Anfang an ein
Architekt hinzugezogen werden, was sich auf die Kosten in einer frühen Phase des Verfahrens auswirke.
6
-
Die Einkommensgrenzen der Eigenheimrichtlinie sollten nochmal genauer formuliert
werden. Bisher ist wenig bekannt, wer sie für was bekommt.
Bei den Kriterien „Erhalt und Entwicklung von sozial und nutzungsstrukturell gemischten Stadtteilen“ bestehe die Gefahr der Überforderung der Gruppe.
Die Kriterien zu „CO2 Minderung und Energieeffizienz“ werden als Mehraufwand und
Kostentreiber angesehen, die für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum angepasst oder weggelassen werden sollten.
Herr Heinig
-
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Die Gruppe habe sich intensiv mit den gruppenbezogenen Kriterien, wie Gruppengröße und Rechtsform auseinander gesetzt. Welche Verbindlichkeit der Gruppe ist zum
Zeitpunkt des Antrages nötig und was passiert, wenn sich später etwas ändere?
Viele Kriterien seien lage- und grundstücksabhängig und daher konkret zu betrachten.
Dies betreffe auch die Fragen zu gemeinschaftlichen Wohnflächen, anderen Nutzungen und Nachbarschaften.
Bei der Betrachtung der Plausibilität der Bezahlbarkeit sollten auch auf Einkommensgrenzen beachtet werden.
Ob die Möglichkeit der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum funktioniere, sei kontrovers diskutiert worden.
Es solle geprüft werden, ob Wohnungsgrößen vorgegeben werden müssen, und es sei
darauf zu achten, dass Familien nicht benachteiligt werden.
Die Anwendung der Eigenheimrichtlinie mache bei Erbbaurecht keinen Sinn.
Architektonische und städtebauliche Kriterien sollten im weiteren Verfahren mit eingebracht werden.
Frau Dr. Ginzel
-
Diese Gruppe sprach sich dafür aus, quantitative und qualitative Kriterien miteinander
zu verknüpfen.
Auch hier wurde die Gruppengröße von 70% zu Beginn als zu hoch eingeschätzt.
Bei dem wirtschaftlichen Finanzierungskonzept wurde auf gute Erfahrungen mit dem
Verfahren in Wien verwiesen.
Es sei zu prüfen, ob bei den Kriterien zur sozialen Wohnungsbauförderung bestimmte
Organisationsformen bevorzugt werden.
Für die Mischung der Wohnungstypen sollte es eine klare Ausschreibung geben.
Kriterien für gemischte Stadtteile wurden als wichtiger Punkt für Inklusion für Familien, Senioren, Behinderte gesehen und sollten einen hohen Stellenwert erhalten.
Die Auswirkung der Eigenheimrichtlinie wurde hinterfragt. Welche Rolle spiele sie
beim Erbbaurecht?
Die Zusatzkriterien sollen einen Stellenwert haben, aber die Frage der Gewichtung
müsse geklärt werden, da sinnvolle, ökologische und auch bezahlbare Konzepte erarbeitet werden sollen.
Herr Mehlin fasst zusammen, dass die Kriterien von allen Gruppen grundsätzlich akzeptiert
worden seien, aber bei einzelnen noch nachgebessert werden sollte.
7
Anschließend stellt Frau Diemer die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Basiskriterien zur Schaffung von sozialem Wohnraum“ vor.
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-
-
Hier wurden vorwiegend Fragen zum Verfahren und Umgang mit den Kriterien diskutiert. Die Kommune könne die Quote zur Wohnungsanzahl und zu den Wohnflächen
vorgeben.
Die Bietererklärung und Finanzierungserklärung könne zunächst nur ein grobes Konzept sein. Aber der Zeitraum für die Ausschreibung wurde als zu kurz erachtet.
Durch die Richtlinien werden harte Kriterien, wie z.B. Baukostenobergrenzen vorgegeben. Bei der Berücksichtigung von kostensparendem Bauen müsse über Ausstattungsstandards diskutiert und die Mindeststandards konkretisiert werden, zählen z.B.
Balkone dazu?
Die Auswahlkriterien zu Nutzungsmischung, sozialem Wohnungsbau und anderen Nutzungen seien lageabhängig. An einer Magistrale werde es z.B. mehr Gewerbe geben.
Die Vergabe von Erbbaurechten als Kontrollinstrument für einen längeren Zeitraum ist
politischer Wille und sollte Regelfall sein.
Über besondere Bindungen, wie z.B. längere Laufzeiten, Belegungs- und Besetzungsrechte der Kommune etc. könne der Verkehrswert weiter gesenkt werden.
Bei den Qualitäts- und Bonuskriterien wurde Nachhaltigkeit wie z.B. begrünte Fassaden oder Mobilitätskonzepte als Pluspunkte bewertet.
Zum Verfahren sollte noch die Aufteilung der Kontingente geklärt werden, wenn z.B.
alle Beteiligten soziale Wohnungsbauförderung beanspruchen.
Die Kontrolle von langfristigen Bindungen und Regelungen im Falle eines Rückfalls
müssen noch geklärt werden.
Zusammenfassend stellt Herr Mehlin fest, dass auch diese Gruppe grundsätzlich mit den Aussagen einverstanden sei und ebenfalls die Kriterien im Einzelfall nachjustiert werden sollten.
Anschließend leitet Frau Schmidt die nächste Runde ein und bittet um weitere Hinweise und
Fragen zum Verfahren.
Hinweise zum Verfahren
-
-
Aus dem Plenum wird auf den Stadtratsbeschluss hingewiesen, der besagt, dass es
keine Modellphase geben soll, sondern das Verfahren gleich umgesetzt werden solle.
Bei der Planung und Ausführung der Sozialen Wohnungsbauförderung sollten prinzipiell die Zeiträume nochmal überdacht werden.
Auch bei der Konzeptvergabe sollten die Fristen in allen Phasen länger sein. Sonst bestehe die Gefahr, dass die Gruppe unter Druck gesetzt werde und die Qualität der Konzepte leide. Zwischen der Entscheidung für eine Gruppe und dem Verkauf des
Grundstücks seien auch noch Fristen zu beachten. Nach der Entscheidung können
noch mal 6 Monate vergehen bis der Verkauf getätigt werde.
Es sollte keine starre Punkte-Matrix entwickelt werden, damit auch besondere Ideen
eingereicht werden könnten, die eine Chance bekommen.
Die Regelungen zum Weiterverkauf sollten strenger formuliert werden.
8
Fragen zum Verfahren
Werden besondere Rechtsformen höher bewertet als andere?
Nein, die Rechtsformen werden alle gleich behandelt.
Wann und wie wurden bzw. werden künftige Baugruppen/Investoren in das Verfahren einbezogen?
Zu diesem Workshop waren alle eingeladen.
Ein Antrag zum Doppelhaushalt 2017/18 besagt, dass Beratungsmodelle zu entwickeln und
Kontakte zu potenziellen Bewerbern aufzubauen seien. Die heutige Veranstaltung sei ein Baustein dafür.
Wie passen kooperative Bauformen, Selbstnutzer und soziale Wohnraumförderung zusammen?
Wenn beispielsweise in einer Gruppe mit 4 WE nur einige das Eigenkapital aufbringen müssen
und andere, die Förderung bekommen, das nicht können, führe das zu einer Schieflage in der
Gruppe.
Eine Mischung von sozialer Wohnraumförderung und Eigenfinanzierung sei nur bei größeren
Gruppen oder Genossenschaften der Fall und nicht bei Gruppen unter bspw. 10 WE. Dann bestehe entweder in Abstimmung mit der Genossenschaft die Möglichkeit, eigene Mitglieder zu
benennen, oder die Gruppe kann 2 WE an Leute mit WBS vermieten, die dann nicht Teil der
Gruppe sind.
In diesem Fall müsse auch nicht das ganze Projekt als öffentliche Vergabe ausgeschrieben
werden.
Heute wurde die Konzeptvergabe nur für den Neubau von Geschosswohnungen diskutiert. Gibt
es für Bestandswohnungen ein ähnliches Verfahren?
Das ist im Moment nicht vorgesehen. Aber es gibt Überlappungen, so dass Teile der Kriterien
heute bereits mit diskutiert wurden.
Abschließend bedankt sich das Moderatorenteam bei den Anwesenden für die Diskussion und
übergibt das Wort an Herrn Kaufmann.
Herr Kaufmann dankt allen Teilnehmenden für die knappe aber intensive Diskussion. Er habe
viele Anregungen mitgenommen. Zum weiteren Verfahren erläutert er, dass der Workshop
dokumentiert werde und auf dieser Grundlage die AG Sozialkriterien eine Vorlage zur Konzeptvergabe erarbeiten werde. Diese soll vor Mitte des Jahres dem Stadtrat zum Beschluss
vorgelegt werden.
9
Anlagen
10
KLEINER ÜBERREGIONALER ÜBERBLICK
KONZEPTVERGABE
Workshop Konzeptvergabe | 2017-04-03
Jens Gerhardt
Koordinationsstelle Netzwerk Leipziger Freiheit
Themenübersicht
Wasist
istdas
dasNetzwerk
NetzwerkLeipziger
LeipzigerFreiheit?
Freiheit?
Was
Quellen und Datenlage
Beispielstädte
2
Themenübersicht
• Instrument vom Wohnungspolitischen Konzept der Stadt Leipzig (2015)
• Unterstützung von:
3
bezahlbar
Bauen
kooperativ
Wohnen
i.A. Stadt Leipzig:
|u|m|s|
STADTSTRATEGIEN
ASW | SPA |
Liegenschaftsamt
4
5
Themenübersicht
Was ist das Netzwerk Leipziger Freiheit?
Quellenund
undDatenlage
Datenlage
Quellen
Beispielstädte
6
• Telefonische Einzelinterviews + Web-Auftritte Städte
• "Grundstücksvergabe für gemeinschaftliches Wohnen", FORUM
Gemeinschaftliches Wohnen e. V. Bundesvereinigung (Hrg.), 2016, PDF
www.netzwerk-leipziger-freiheit.de/wissen/ueber-dentellerrand/wie-andere-staedte-wohnprojekten-helfen/
7
Themenübersicht
Was ist das Netzwerk Leipziger Freiheit?
Quellen und Datenlage
Beispielstädte
Beispielstädte
8
Städte mit KonzeptausThemenübersicht
schreibungen
für
Baugemeinschaften u.a.(!):
Hannover
HH
B
Potsdam
Köln | Düsseldorf
FFM
Freiburg|Tübingen|Stuttgart
9
D
Dresden | Leipzig
[München] | Nürnberg
Teilnahmeberechtigung, Welche Wohnprojektinitativen (WoPIs) …
… dürfen teilnehmen?
… nehmen real teil?
Preisfindung
Phasen des Verfahrens
Ankündigung und Interessenbekundung
Ausschreibung
Auswahl
Vergabe
10
Hamburg
Mögl. WoPI
GbRs mit Ziel WEG
Genossenschaft
WoPIs real
GbR und eG
Preisfindung
Tübingen
Berlin
Rechtsform frei
GbRs mit Ziel WEG
Gesamt Spektrum
Festpreis
= Verkehrswert
(Verkauf oder
Vergabe
Erbbaurecht zu
2,3%
Erbauzinssatz)
11
Stuttgart
= Verkehrswert
GbRs, Verein
Mindestpreis
bestimmt durch
Gremium aus
Architekten,
Bauträgern,
Verwaltung,
Bürger*innen)
Hamburg
Stuttgart
Tübingen
Berlin
Bestimmung vorläufiger Grundstückwert
Phase 0
• Einreichen
Interessenbogen (Konzeptansatz und
Mitgliederliste)
• Einzelgespräche
mit WoPI
+ 10%
Wertsteigerungspuffer
• Flächenankauf
• Bürgerbeteiligung
zu Flächenentwicklung
• Auslobung
städtebaulicher
Wettbewerb
• Festlegung von
Kriterien
Ankündigung-/Interessenbekundungsphase
Laufzeit
Inhalte
12
2 Monate
3 - 6 Monate
Bekundung
Interesse für
Grundstück auf
Anfrage von HH
Teilnahmeantrag:
• Eigenkapitalnachweis
• Mitgliederliste
• Konzeptbeschreibung
2 Monate
1,5 - 3 Monate
4seitiger
Interessentenbogen
• Teilnahmewettbewerb,
Benennung von
• mind. 3
Mitgliedern
Erfahrungen
Hamburg
Stuttgart
Tübingen
Berlin
Ausschreibungsphase
Laufzeit
2-3 Monate
6 Monate
ca. 2-3 Monate
Beratung
Ortstermin
Planungswerkstatt/
Rückfragekolloquium
• Einzelgespräche
mit Interessent*
innen
• Stadtbaubörse
Abgabeunterlagen
• 3-4 Formularseiten
(Motivation,
Konzept,
Mitglieder,
Finanzierung,
EK-Nachweis,
Name
Architekt*in,
Baubetreuer*in)
• Ausschnitt
Fassadenentwurf
13
• Konzeptbeschreibung
• Plandarstellungen
(Lageplan 1:500,
Erschließungsprin
zip, SchemaGrundrisse,
Fassaden zur
Straße = klare
HOAI-Leistungen,
LP Vorentwurf)
1 Seite textliche
Konzeptbeschreibung
ergänzend zu
Interessenbogen
3 Monate
–
• Konzeptbeschreibung
• Plandarstellungen
(Bearbeitungstiefe
ist mitentscheidend)
• Nachweis
genehmigungsfähigkeit nach §2
oder §34 BauGB
Hamburg
Stuttgart
Tübingen
Berlin
Auswahlphase
Laufzeit
Vorprüfung
Vergabeentscheid
14
k. Info
3 Monate
ca. 2 Monate
k. Info
Formal durch
Fachabteilung
Formal
(Vollständigkeit),
inhaltlich
(Bepunktung
objekt- und
gruppenbezogener
Konzeptqualitäten)
jeweils
Liegenschaftsamt
k. Info
Gremium aus
Fachbehörden
Auswahlgremium
aus Verwaltung und
Externen
Kommission aus
Politik, Verwaltung,
Stadtteilvertreter*innen
Auswahlgremium
aus
Senatsverwaltung,
BIM, Politk
Bepunktung durch
Gremium
Gewinner nach
Punkten
Verbalurteil vom
Gremium mit
höherer
Gewichtung als
Bepunktung
Verbalurteil
Verbalurteil
• Formal und
Inhaltlich
(Bepunktung)
• Verhandlungsgespräche zur
Angebotsnachbesserung
… jeweils durch BIM
Auswahlkriterien Hamburg
GRUPPENBEZOGENE KRITERIEN (60% von Gesamtbewertung)
Wirtschaftlich tragfähiges Finanzierungskonzept
• überzeugendes Finanzierungskonzept
• Wirtschaftlichkeit und die Umsetzbarkeit des Finanzierungskonzepts
• Eigenkapitalnachweis
1-5
ja/nein
Soziales Konzept
1-5
Stabilität der Gruppe
1-5
OBJEKTBEZOGENE KRITERIEN (40% von Gesamtbewertung)
Originalität des Konzepts
1-5
energetisches und ökologisches Konzept
1-5
Ggf. architektonische Qualität des Entwurfes (nur bei zweistufigen Verfahren)
Denkmalschutz berücksichtigt
ERGÄNZENDE AUSWAHLKRITERIEN
Wohnungstypen/-größen, Anz. Haushalte, Baubetreuer und Architekt,
Stadtteilintegration/-engagement, Kinderzahl, Teilnahmeerfahrung
15
= Beispiel für Untergliederung
Stuttgart: Auswahlkriterien Teilnahmeantrag
Erkennbarer Baugruppenansatz
Innovativer Ansatz für Gruppe und Bauvorhaben
Kompetenz und Leistungsfähigkeit (Erkennbare Vorerfahrung, schlüssiger
Projektfahrplan, Finanzierungskonzept)
Füllungsgrad
Finanzielle Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis)
16
Stuttgart: Auswahlkriterien Konzept
BEWERTUNGSKRITERIEN OBJEKTBEZOGENES KONZEPT (Gewichtung 60%)
Baukultureller Anspruch und Innovationsgehalt
Konzeptvielfalt / Grundrissvariabilität (Anpassbarkeit)
Energiestandard und bauökologische Qualitäten
BEWERTUNGSKRITERIEN GRUPPENBEZOGENES KONZEPT Gewichtung 40 %)
Gemeinschaftsorientierte Wohnmodelle und Inklusion, soziale/
generationenübergreifende Durchmischung
Förderfähigkeit des Wohnraums, Bezahlbarkeit
Kompetenz/ Erfahrung, Stabilität, Füllungsgrad und Identität der Baugruppe,
Kostenmanagement
• Vorerfahrung der Gruppe bzw. des Gruppenbetreuers in Baugruppenprozessen
mit Referenzen
• Qualifikation des Architekten
• Erläuterung Kosten-Qualitätsmanagement
17
= Beispiel für Untergliederung
Tübingen: nicht gewichtete und nicht bepunktete Kriterien
Soziale Aspekte
Vielfalt der Wohnkonzepte, gute Mischung des Viertels
Erstellung von geförderten oder frei finanzierten Mietwohnungen
Bauliche Aspekte: Energiekonzept, Architektur, Parzellierung
Realisierbarkeit
Berücksichtigung von
• privaten Bauinteressierten
• bereits im Stadtteil wohnenden Interessierten
• Berufstätigen, die derzeit nach Tübingen einpendeln
18
= Beispiel für Untergliederung
Berlin: Auswahlkriterien
Kaufpreis +
Qualität und Realisierungschancen des Nutzungskonzeptes für gemeinschaftliches
Wohnen
Qualität und Realisierbarkeit des Bebauungsund Freiraumkonzeptes
Qualität und Realisierbarkeit des ökologischen
Konzepts für Bau und Bewirtschaftung
Finanzierungssicherheit für Grunderwerb und
Bauvorhaben
Bepunktung, aber keine einheitliche Bewertungsmatrix
19
Hamburg
Stuttgart
Tübingen
Berlin
Vergabephase
Anhandgabe
• 1 J. bei §34
BauGB
• 1,5 J. bei § 34
BauGB +
Wettbewerb
• 2 Jahr bei § 2
BauGB
• Abschluss
Kaufvertrag 2
Monate vor Ende
Anhandgabefrist
3 + 3 Monate
Gebühr von 1%
Grundstückspreis
Bauverpflichtung
k. Info
Innerhalb von 2
Jahren nach
Kaufvertragsunterzeichnung
Ausfallrate
k. Info
k. Info
20
6 + 3 Monate
Gebühr von 1%
Grundstückspreis
NACH 6 MONATEN
–
ja
• Individuelle
Befristung der
Bauverpflichtung
• 15 jährige
Nutzungsverpflichtung
0%
k. Info
x
x
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Eckwerte zur Konzeptvergabe städtischer Grundstücke
Dr. Beate Ginzel (Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung)
Workshop Konzeptvergabe, 03.04.2017
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung Leipzig
1
WoPoKo – Übergeordnete Leitlinie
Leipzig als attraktiven und konkurrenzfähigen Wohnstandort weiterentwickeln:
• Adäquater Wohnraum für alle in Leipzig Lebende auch unter Wachstumsbedingungen
• Freiräume für vielfältige Lebensformen als besonderes Merkmal Leipzigs erhalten
Leitlinie 1
Leitlinie 2
Leitlinie 3
Leitlinie 4
Wohnen in Leipzig – für
alle, vielfältig, bezahlbar
und wirtschaftlich
tragfähig
Genügend Wohnungen für
einkommensschwache
Haushalte
Familien, Senioren
und Menschen mit
Behinderungen
unterstützen
Wohnungspolitik als
Teil integrierter
Stadtentwicklung
Ansätze zur Umsetzung
Ansätze zur Umsetzung
Ansätze zur Umsetzung
Ansätze zur Umsetzung
• Mehr Wohnungen für
Leipzig
• Preisgünstige
Wohnungen vor allem im
Bestand erhalten und
schaffen
• Familien unterstützen
• Sozial und nutzungsstrukturell gemischte
Stadtteile erhalten und
entwickeln
• Qualitativ vielfältiges
Wohnungsangebot
schaffen
• Bezahlbare
Wohnungen erhalten und
schaffen
• Seniorinnen und
Senioren unterstützen
• Menschen mit
Behinderungen
unterstützen
• Nachhaltig wachsen
• Energieeffizienz
steigern
• Kooperative Wohnformen unterstützen
Workshop Konzeptvergabe, 03.04.2017
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung Leipzig
2
WoPoKo – Übergeordnete Leitlinie
Leipzig als attraktiven und konkurrenzfähigen Wohnstandort weiterentwickeln:
• Adäquater Wohnraum für alle in Leipzig Lebende auch unter Wachstumsbedingungen
• Freiräume für vielfältige Lebensformen als besonderes Merkmal Leipzigs erhalten
Leitlinie 1
Leitlinie 2
Leitlinie 3
Leitlinie 4
Wohnen in Leipzig – für
alle, vielfältig, bezahlbar
und wirtschaftlich
tragfähig
Genügend Wohnungen für
einkommensschwache
Haushalte
Familien, Senioren
und Menschen mit
Behinderungen
unterstützen
Wohnungspolitik als
Teil integrierter
Stadtentwicklung
Ansätze zur Umsetzung
Kooperatives bezahlbares
Wohnen
Wohnungsbauförderung
Konzeptvergabe städtischer Grundstücke
Kriterienset
Verfahren
Workshop Konzeptvergabe, 03.04.2017
Kriterienset
Verfahren
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Konzeptvergabe Kooperativ, bezahlbares Wohnen
Basiskriterien, Verfahren
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Kooperativ, bezahlbar - Zielstellung
• Initiieren von innovativen Projekten für kooperatives und bezahlbares
Bauen und Wohnen in Leipzig
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Kooperativ, bezahlbar – Voraussetzungen Vergabe
• Vergabe der Grundstücke zum Verkehrswert
• Veräußerung der Grundstücke durch Vergabe von Erbbaurechten oder
Verkauf
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Kooperativ, bezahlbar – Definition Baugemeinschaft
• Zusammenschluss
Baugemeinschaft
mehrerer
Interessenten
zu
einer
Planungs-
und
• Ziel, selbstgenutzten Wohnraum zu schaffen
• Gestaltung des Projektes liegt in der Hand der Gruppe
• Mindestens 75%-ige Auslastung des Gebäudes mit selbstgenutzten
Wohneigentum / selbst nutzenden Mitgliedern
• Zulässig sind alle Rechtsformen, die den nutzenden Mitgliedern die
Möglichkeit der gemeinschaftlichen unmittelbaren Selbstverwaltung
einräumen
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Kooperativ, bezahlbar – Basiskriterien
1. Gruppenbezogene Kriterien
2. Plausibilität der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und Bezahlbarkeit (WoPoKoLeitlinie 1)
3. Vielfalt des Wohnungsangebotes (WoPoKo-Leitlinie 1)
4. Berücksichtigung von Familien, Senioren, Menschen mit Behinderungen oder
Menschen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt (WoPoKo-Leitlinie 3)
5. Erhalt und Entwicklung von sozial und nutzungsstrukturell gemischten
Stadtteile (WoPoKo-Leitlinie 4)
6. Nachbarschaft und Umfeld (WoPoKo-Leitlinie 4)
7. Zusatzkriterien: CO2-Minderung und Energieeffizienz (WoPoKo-Leitlinie 4)
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Kooperativ, bezahlbar – Basiskriterien
1. Gruppenbezogene Kriterien
• Erfüllt die Bewerbergruppe, die an eine Baugruppe gestellten
Anforderungen hinsichtlich Vollständigkeit (75%)? (K.O. Kriterium)
• Einschätzung der Zusammenarbeit, Stabilität und Gruppenidentität
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Kooperativ, bezahlbar – Basiskriterien
1. Gruppenbezogene Kriterien
2. Plausibilität der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und Bezahlbarkeit (WoPoKoLeitlinie 1)
• Wirtschaftlich tragfähiges Finanzierungskonzept
• Plausibilität Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
• Anteil Wohneinheiten mit sozialer Wohnungsbauförderung oder mit
angemessenen Wohnraum und Mieten für ALG-II-EmpfängerInnen?
• Längere Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindung?
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Kooperativ, bezahlbar – Basiskriterien
1. Gruppenbezogene Kriterien
2. Plausibilität der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und Bezahlbarkeit (WoPoKoLeitlinie 1)
3. Vielfalt des Wohnungsangebotes (WoPoKo-Leitlinie 1)
• Welche Mischung von Wohnungstypen bzw. -größen ist geplant? Je nach
Ausschreibung
• Sind multifunktional/gemeinschaftlich genutzte Flächen im Nutzungskonzept
geplant?
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Kooperativ, bezahlbar – Basiskriterien
1. Gruppenbezogene Kriterien
2. Plausibilität der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und Bezahlbarkeit (WoPoKoLeitlinie 1)
3. Vielfalt des Wohnungsangebotes (WoPoKo-Leitlinie 1)
4. Berücksichtigung von Familien, Senioren, Menschen mit Behinderungen
oder Menschen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt (WoPoKoLeitlinie 3)
• Mehrgenerationenwohnen, barrierefreie Wohnungen nach DIN 18040,
Vermietung einzelner Wohnungen an Menschen mit erschwertem Zugang
zum Wohnungsmarkt
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Kooperativ, bezahlbar – Basiskriterien
1. Gruppenbezogene Kriterien
2. Plausibilität der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und Bezahlbarkeit (WoPoKoLeitlinie 1)
3. Vielfalt des Wohnungsangebotes (WoPoKo-Leitlinie 1)
4. Berücksichtigung von Familien, Senioren, Menschen mit Behinderungen oder
Menschen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt (WoPoKoLeitlinie 3)
5. Erhalt und Entwicklung von sozial und nutzungsstrukturell gemischten Stadtteile
(WoPoKo-Leitlinie 4)
• Nutzungen abseits des Wohnens
• Gibt es Mitglieder in der Baugemeinschaft die die Einkommensgrenzen nach
der städtischem Eigenheimrichtlinie einhalten?
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Kooperativ, bezahlbar – Basiskriterien
1. Gruppenbezogene Kriterien
2. Plausibilität der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und Bezahlbarkeit (WoPoKoLeitlinie 1)
3. Vielfalt des Wohnungsangebotes (WoPoKo-Leitlinie 1)
4. Berücksichtigung von Familien, Senioren, Menschen mit Behinderungen oder
Menschen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt (WoPoKoLeitlinie 3)
5. Erhalt und Entwicklung von sozial und nutzungsstrukturell gemischten Stadtteile
(WoPoKo-Leitlinie 4)
6. Nachbarschaft und Umfeld (WoPoKo-Leitlinie 4)
• Gibt es einen kooperativen Ansatz bei der Freiraumplanung und -nutzung?
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Kooperativ, bezahlbar – Basiskriterien
1. Gruppenbezogene Kriterien
2. Plausibilität der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und Bezahlbarkeit (WoPoKoLeitlinie 1)
3. Vielfalt des Wohnungsangebotes (WoPoKo-Leitlinie 1)
4. Berücksichtigung von Familien, Senioren, Menschen mit Behinderungen oder
Menschen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt (WoPoKoLeitlinie 3)
5. Erhalt und Entwicklung von sozial und nutzungsstrukturell gemischten Stadtteile
(WoPoKo-Leitlinie 4)
6. Nachbarschaft und Umfeld (WoPoKo-Leitlinie 4)
7. Zusatzkriterien: CO2-Minderung und Energieeffizienz (WoPoKo-Leitlinie 4)
• Mobilitätskonzept, Energiestandard, Ressourceneffizientes Bauen,
Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus bei dem Baustoffeinsatz
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Kooperativ, bezahlbar – Verfahren
1.
Vorankündigung (ca. 5 Monate)
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Kooperativ, bezahlbar – Verfahren
1.
Vorankündigung (ca. 5 Monate)
2.
Ausschreibung (ca. 3 Monate)
Workshop Konzeptvergabe, 03.04.2017
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20
Kooperativ, bezahlbar – Verfahren
1.
Vorankündigung (ca. 5 Monate)
2.
Ausschreibung (ca. 3 Monate)
3.
Auswertung, Vergabe (ca. 1 Monat)
Workshop Konzeptvergabe, 03.04.2017
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21
Kooperativ, bezahlbar – Verfahren
1.
Vorankündigung (ca. 5 Monate)
2.
Ausschreibung (ca. 3 Monate)
3.
Auswertung, Vergabe (ca. 1 Monat)
4.
Erbbaurechtvertrag/Vertragsabschluss
Workshop Konzeptvergabe, 03.04.2017
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Kooperativ, bezahlbar – Verfahren
1.
Vorankündigung (ca. 5 Monate)
2.
Ausschreibung (ca. 3 Monate)
3.
Auswertung, Vergabe (ca. 1 Monat)
4.
Erbbaurechtsvertrag/Vertragsabschluss
5.
Anhandgabe des Grundstücks (Planung, Genehmigung) (1 Jahr)
Workshop Konzeptvergabe, 03.04.2017
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Kooperativ, bezahlbar – Verfahren
1.
Vorankündigung (ca. 5 Monate)
2.
Ausschreibung (ca. 3 Monate)
3.
Auswertung, Vergabe (ca. 1 Monat)
4.
Erbbaurechtsvertrag/Vertragsabschluss
5.
Anhandgabe des Grundstücks (Planung, Genehmigung) (1 Jahr)
6.
Realisierung, Nutzungsbeginn
Workshop Konzeptvergabe, 03.04.2017
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Kooperativ, bezahlbar – Verfahren
1.
Vorankündigung (ca. 5 Monate)
2.
Ausschreibung (ca. 3 Monate)
3.
Auswertung, Vergabe (ca. 1 Monat)
4.
Erbbaurechtsvertrag/Vertragsabschluss
5.
Anhandgabe des Grundstücks (Planung, Genehmigung) (1 Jahr)
6.
Realisierung, Nutzungsbeginn
7.
Erbbaurecht: Heimfall oder Verlängerung
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Konzeptvergabe Sozialer Wohnungsbau –
Basiskriterien, Verfahren
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Sozialer Wohnungsbau – Zielstellungen
• Schaffung von kostengünstigem, flächensparendem Wohnraum für
Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen durch Inanspruchnahme
der Sozialen Wohnraumförderung
• Stärkung der sozialen Mischung in innerstädtischen Quartieren und
• Stärkung der Gestaltungsqualitäten im Sozialen Wohnungsbau
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Sozialer Wohnungsbau – Basiskriterien
1. K.O.-Kriterien: Anforderungen aus der Richtlinie Wohnungsbauförderung und
den Ausschreibungsvorgaben
2. Auswahlkriterien
3. Qualitäts- und Bonuskriterien
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Sozialer Wohnungsbau – Basiskriterien
1. K.O.-Kriterien: Anforderungen aus der Richtlinie Wohnungsbauförderung und
den Ausschreibungsvorgaben
• Nachweis, dass Quote und Anzahl für belegungs- und mietpreisgebundenen
Wohnraum erfüllt ist
• Nachweis Bietererklärung mit Bauverpflichtung und Finanzierungserklärung
• Nachweis, dass Angebotsmiete für Beantragung von WoBauFö erfüllt ist
• Nachweis, dass Wohnraumgrößen nach Wohnraumfördergesetz erfüllt sind
(Anzahl Personen ≙ Anzahl Wohnräume)
• Einhaltung der Baukostenobergrenzen nach RL WoBauFö
• Berücksichtigung von Mindeststandards (z.B. Mindestraumgrößen. Balkone)
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Sozialer Wohnungsbau – Basiskriterien
1. K.O.-Kriterien: Anforderungen aus der Richtlinie Wohnungsbauförderung und
den Ausschreibungsvorgaben
2. Auswahlkriterien
• Anteil von Wohnungstypen entsprechend dem benannten Bedarf im
kommunalen WoBauFö-Konzept
• Abhängig von Grundstück:
Sind andere Nutzungen abseits des Wohnens geplant? Bspw. Gewerbe,
Betreuungseinrichtung Kultur o.ä.
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Sozialer Wohnungsbau – Basiskriterien
1. K.O.-Kriterien: Anforderungen aus der Richtlinie Wohnungsbauförderung und
den Ausschreibungsvorgaben
2. Auswahlkriterien
3. Qualitäts- und Bonuskriterien
• Angebot Erbbaurecht
• Längere Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindung
• Qualität Architektonisch/städtebauliches Konzept (Grundrisse, Fassaden,
Baukörper)
• Qualität der Freiraumplanung (bei Grundstücken ab 1.000 qm)
• Mobilitätskonzept unter Berücksichtigung einer minimalen Stellplatzanzahl
und unter Berücksichtigung gemeinschaftlicher Mobilitätsangebote
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Sozialer Wohnungsbau – Verfahren
1.
Ausschreibung (ca. 6 Wochen)
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Sozialer Wohnungsbau – Verfahren
1. Ausschreibung (ca. 6 Wochen)
Variante 1 Grundstücke im B-Plan Gebiet
oder im §34 Gebiet mit gesicherter
städtebaulicher Situation:
• Bieterverfahren
Workshop Konzeptvergabe, 03.04.2017
Variante 2: Grundstücke im §34 Gebiet
mit unklarer städtebaulicher Situation
oder große, städtebaulich relevante
Standorte:
• Bieterverfahren auf Basis von
städtebaulichen Vorgaben in
Ausschreibung
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Sozialer Wohnungsbau – Verfahren
1. Ausschreibung (ca. 6 Wochen)
Variante 1 Grundstücke im B-Plan Gebiet
oder im §34 Gebiet mit gesicherter
städtebaulicher Situation:
• Bieterverfahren
2.
Variante 2: Grundstücke im §34 Gebiet
mit unklarer städtebaulicher Situation
oder große, städtebaulich relevante
Standorte:
• Bieterverfahren auf Basis von
städtebaulichen Vorgaben in
Ausschreibung
Auswertung, Vergabe (ca. 1 Monat)
Workshop Konzeptvergabe, 03.04.2017
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Sozialer Wohnungsbau – Verfahren
1. Ausschreibung (ca. 6 Wochen)
Variante 1 Grundstücke im B-Plan Gebiet
oder im §34 Gebiet mit gesicherter
städtebaulicher Situation:
• Bieterverfahren
2.
Auswertung, Vergabe (ca. 1 Monat)
3.
Anhandgabe oder Kaufvertrag
Workshop Konzeptvergabe, 03.04.2017
Variante 2: Grundstücke im §34 Gebiet
mit unklarer städtebaulicher Situation
oder große, städtebaulich relevante
Standorte:
• Bieterverfahren auf Basis von
städtebaulichen Vorgaben in
Ausschreibung
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung Leipzig
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Sozialer Wohnungsbau – Verfahren
1. Ausschreibung (ca. 6 Wochen)
Variante 1 Grundstücke im B-Plan Gebiet
oder im §34 Gebiet mit gesicherter
städtebaulicher Situation:
• Bieterverfahren
2.
Auswertung, Vergabe (ca. 1 Monat)
3.
Anhandgabe oder Kaufvertrag
4.
Realisierung, Nutzungsbeginn
Workshop Konzeptvergabe, 03.04.2017
Variante 2: Grundstücke im §34 Gebiet
mit unklarer städtebaulicher Situation
oder große, städtebaulich relevante
Standorte:
• Bieterverfahren auf Basis von
städtebaulichen Vorgaben in
Ausschreibung
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung Leipzig
36
Kontakt
Frau ,
Tel.: 0341 123 5486
Dr. Beate Ginzel
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW)
Stadt Leipzig
beate.ginzel@leipzig.de
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Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung Leipzig
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Ergebnisse der AG zur sozialen Wohnungsbauförderung
Frau Diemer
Allgemeine Hinweise
Festpreis
•
Es soll geklärt werden, wie der Festpreis ermittelt wird: Ist es der Verkehrswert?
•
Wenn ja, kann es weitere Kriterien geben, die eine weitere Absenkung des
Verkehrswertes möglich machen, z.B. durch
-
eine höhere Quote an gebundenem Mietwohnraum als in der Ausschreibung
gefordert
-
längere Bindungszeiträume mit dinglicher Sicherung
-
durch ein stärkeres Belegungsrecht (Benennungsrecht, Besetzungsrecht)
Zeitrahmen für Verfahren
•
es ist weit mehr Zeit als nur 6 Wochen erforderlich, um die notwendigen Unterlagen für
die Ausschreibung zu erstellen
Kontrolle
•
Wenn die Bauverpflichtung nicht eingehalten wird, ab welchem Zeitpunkt ist ein Rückfall
des Grundstücks an die Stadt vorgesehen? Welche Regelungen werden dazu getroffen?
Mittelkontingente
•
Bei großer Nachfrage nach Wohnungsbauförderung: Wo und wie werden Kontingente
der Förderung festgelegt? Haben die Bauvorhaben auf den Grundstücken der
Konzeptvergabe Priorität und die Sicherheit, dass auch Fördermittel in Anspruch
genommen werden können? Wie verhält es sich dann mit den Bauvorhaben auf privaten
Grundstücken, für die ggf. dann weniger Mittel zur Verfügung stehen?
K.O.-Kriterien
Quote
•
Die Quote sollte nicht nur in WE, sondern auch in qm Wohnfläche, ggf. auch die
gewünschte Haushaltsgröße angegeben werden, damit nicht nur viele kleine
Wohnungen und parallel große freifinanzierte WE entstehen
1
Bauverpflichtung und Finanzierungserklärung
•
Begriff Finanzierungserklärung ist falsch; es kann sich nur um ein grobes
Finanzierungskonzept handeln, noch ohne Bankbestätigung
•
Bauverpflichtung: die Konsequenzen bei Nichteinhaltung müssen benannt werden;
Rückfall des Grundstücks an die Gemeinde unter welchen Bedingungen
Wohnraumgrößen
•
auch wenn die Wohnungsgrößen eingehalten werden müssen, so sollte doch auf
Flexibilität geachtet werden, z.B. variable Grundrisse, spätere Anpassungen mitdenken
Baukostenobergrenzen
•
es sollte nicht nur auf Baukostenobergrenzen geachtet werden, sondern generell ob
kostensparend gebaut wird
Mindeststandards
•
es sollte nicht von Mindeststandards, sondern von Ausstattungsstandards gesprochen
werden
•
diese Standards müssen konkretisiert werden
•
Beispiel: Balkon soll kein "Muss" sein, ist aber eine besondere Qualität
•
auch Alternativen bedenken: gemeinsamer Dachgarten o.ä.
Auswahlkriterien
Nutzungsmischung
•
je nach Standort ist dies sinnvoll, z.B. Gewerbe in Erdgeschossen an Magistralen
Qualitäts- und Bonuskriterien
Erbbaurecht
•
ist politischer Wille und soll Regelfall sein
•
sollte mindestens auf 99 Jahre abgeschlossen werden
•
ermöglicht auch die langfristige Kontrolle der Bindungen auf den Grundstücken
Längere Bindungszeiträume
•
ja, mehr als 15 Jahre sollten ermöglicht werden
2
•
zusätzlich sollten stärkere Bindungen wie durch Benennungs- und Besetzungsrecht
(für Menschen mit besonderen Voraussetzungen) als Bonuspunkte gewertet werden
•
ggf. Staffelungen dazu vereinbaren
Qualität Architektur & Städtebau und Freiraum
•
Nachhaltigkeitskriterien sind wichtig, z.B. Anteil an unversiegelter Fläche, Gründach,
Fassadenbegrünung, Fassadengestaltung
Mobilitätskonzepte
•
Pluspunkt: Stellplatzablöse, E-Mobilität
•
ggf. diese nicht nur als Bonuskriterien, sondern als Auswahlkriterien
3
Basiskriterien-Set: Konzeptvergabe für kooperatives, bezahlbares Wohnen
Hinweise Gruppe Heinig
Hinweise Gruppe Ginzel
Grundsätzliche Hinweise aus Diskussion Wichtig ist die Kopplung von quantitativen und qualitativen Kriterien
Hinweise Gruppe Schmidt
Hinweise Gruppe Mehlin
Kriterien in diesem Bereich werden grundsätzlich angenommen
Grundsätzlich Bestätigung aller Kriterien, bis "Finanzierungskonzept" zwingend, danach als "Zusatzpunkte"
Gruppenbezogene Kriterien
Erfüllt die Bewerbergruppe die an eine Baugruppe gestellten Anforderungen hinsichtlich Vollständigkeit
(75%)? (K.O. Kriterium)
Grundsätzliche Bestätigung des Kriteriums, aber 75% Gruppenvollständigkeit wurde auch im Vergleich bspw. zu Rechtsform muss definiert sein, aber noch nicht gegründet, Was passiert, wenn sich Rechtsform ändert?, mögliche
Rechtsformen enger eingrenzen,
München als zu hoch angesehen, Vorschlag: 50%
Einschätzung der Zusammenarbeit, Stabilität und Gruppenidentität
Fragen im
Auswahlgespräch
- Ist die Gruppe
hinreichend stabil, um das Projekt erfolgreich realisieren zu können?
Grundsätzliche Bestätigung des Kriteriums , Begriff Gruppenidentität ist erklärungsbedürftig und sollte
- Sind bei den Gruppenmitgliedern die für die Realisierung des Projektes notwendigen Grundkenntnisse und das
überdacht werden
Sachwissen vorhanden?
- Wirkt die Gruppe ausreichend
belastbar mit diesem anspruchsvollen Projekt umzugehen?
- Gibt es eine klare Rollenverteilung?
70% der Gruppe ist sehr anspruchsvoll, bei kleineren Grundstücken reichen evtl. 50%, (ist abhängig von der Größe des
Bauvorhabens, Anzahl WE), => 75% ist zu anspruchsvoll, 40% der Gruppe, 50% der Fläche , Selbstnutzung als Kriterium
Die Workshopgruppe merkt hier an, dass diese Anforderungen schwer (objektiv) einzuschätzen sind. Ggf. benötigt
eine Baugruppe Unterstützung und Beratung in dieser Phase. Die Diskussion hat sich auch damit auseinandergesetzt,
wie das Auswahlgremium zusammengesetzt sein sollte. Empfehlungen: Politische Vertreter (während Modellphase),
Verwaltung, ggf. Vertretende aus einer anderen Stadt, Stadtteilvertretenden (lokaler Blick!), ggf. QM
Kriterien sind von Lage und Größe des Grundstückes abhängig, Sind Gespräche objektivierbar?
Plausibilität der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und Bezahlbarkeit (WoPoKo-Leitlinie 1)
Kriterien in diesem Bereich werden grundsätzlich angenommen
Wirtschaftlich tragfähiges Finanzierungskonzept
-Hat die
Baugruppe ein überzeugendes Finanzierungskonzept?
- Wie sind die
Wirtschaftlichkeit und die Umsetzbarkeit des Finanzierungskonzeptes zu bewerten?
- In welchem Umfang und bei welchen Maßnahmen ist Selbstausbau geplant?
Plausibilität Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
(bei WEG: theoretische) Mietpreis pro m² ?
70% erscheint der Gruppe als hoch; hier kommt es ggf. zu großen Hürden für eine Gruppe; In der Gruppe wird die
Frage diskutiert, wie ein Verein oder eine genossenschaftliche Gruppe gezählt wird. Hier sollten genaue Definitionen
bzw. Abgrenzungen vorgenommen werden.
Grundsätzliche Bestätigung des Kriteriums, Hinweis: Wien hat eine gute Lösung für den Nachweis der
finanziellen Tragfähigkeit gefunden
könnte auch Businessplan sein
Grundsätzliche Bestätigung des Kriteriums
Funktioniert der theoretische Mietpreis? Sollten alternativ Einkommensgrenzen genutzt werden?
erfordert Architekten/ wirtschaftlichen Baubetreuer oder besser 2-stufiges Verfahren durchführen: 1. Stufe mit Beratung NLF und
Hier werden einheitliche und damit vergleichbare Formulare und Listen vorgeschlagen. Beim Selbstausbau ist immer
2. Stufe mit Architekt?, Hinweis: Kosten für die Beauftragung des Architekten ist für Gruppe Investition in sehr früher Phase - lohnt
die Gefahr der Überschätzung der Fähigkeiten und Möglichkeiten der Baugruppe zu sehen.
sich, wenn man weiß, wieviel Mitbewerber es gibt oder könnte zu hohe Hürde sein?
Wie hoch ist der
Hier sollte nicht nur nach Ja oder Nein gefragt werden, sondern auch nach der Quantität
kontrovers diskutierter Vorschlag, dies als verpflichtendes Kriterium aufzunehmen, Bedenken hinsichtlich der Praktikabilität,
wenn WEG mit Mietwohnraum gemischt wird
Sind Wohneinheiten mit sozialer Wohnungsbauförderung geplant?
Sind Wohneinheiten mit angemessenem Wohnraum und Mieten (lt. Richtwerte für Kosten der Unterkunft
der Stadt Leipzig) für ALG-II-Empfänger*innen geplant?
Kann ggf. im Widerspruch zur geforderten Größe der Kerngruppe von 75% führen.
Grundsätzliche Bestätigung der Kriterien aber: Bedenken, dass hierüber bestimmte Organisationsformen, mit
denen der Einsatz von WoBauFö geeignet ist, bevorzugt werden
Dies sollte über die Gewichtung berücksichtigt werden: Bonuspunkte
Längere Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindung
Vielfalt des Wohnungsangebotes (WoPoKo-Leitlinie 1)
Kriterien in diesem Bereich werden grundsätzlich angenommen
Welche Mischung von Wohnungstypen bzw. -größen ist geplant? Je nach Ausschreibung.
(zur Überprüfung: 1-P-HH = 1-2 Raumwhg. | 2-P-HH =
2-3 Raumwhg. | 3-P-HH = 3-4 Raumwhg. | 4-P-HH = 4-5
Raumwhg. | 5-P-HH = 5-6 Raumwhg.)
Hierzu braucht es klare Vorgaben in der Ausschreibung
Gewichtung
Sind multifunktional/gemeinschaftlich genutzte Flächen im Nutzungskonzept geplant?
wie bspw. Arbeitsräume, Gästewohnung, Küche, Dachterrasse, Garten)
Grundsätzliche Bestätigung des Kriteriums
Keine überdurchschnittlich hohe
Die Arbeitsgruppe stellt hier die Frage, ob bestimmte Wohnungsgrößen in der Bewertung bevorzugt werden; Dies
ist vorab zu klären und dann entsprechend darzustellen.
Mischung wird begrüßt, das Kriterium sollte aber nicht zu "hart" formuliert werden, es sollten auch Projekte ermöglich
werden, die z.B. nur Familien umfassen
von Lage und Größe des Projektes abhängig
Besondere Berücksichtigung von Familien, Senioren, Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit
Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt (WoPoKo-Leitlinie 3)
Kriterien in diesem Bereich werden grundsätzlich angenommen
Dies können bspw. sein Mehrgenerationenwohnen, barrierefreie Wohnungen nach DIN 18040, Vermietung
einzelner Wohnungen an Menschen mit erschwertem Zugang zum Wohnungsmarkt (Zu dieser
Grundsätzliche Bestätigung des Kriteriums
benachteiligten Gruppe zählen u.a. Flüchtlinge, Obdachlose, Menschen mit Auffälligkeiten auf Grund psychischer
Besser sollte hier die Formulierung Barrierearm verwendet werden und ggf. auch noch um den Begriff
Altersgerecht ergänzt werden
Erkrankungen)
Überforderung der Gruppen?
Erhalt und Entwicklung von sozial und nutzungsstrukturell gemischten Stadtteilen (WoPoKo-Leitlinie 4)
Kriterien in diesem Bereich werden grundsätzlich angenommen
Sind andere Nutzungen abseits des Wohnens geplant? Hierzu zählen bspw. Räume für Gewerbe,
Bildungsangebote, Kinder- oder Seniorenbetreuung, kulturelle oder soziale Nutzungen
Grundsätzliche Bestätigung des Kriteriums, wichtig für die Umsetzung von inklusiven Ansätzen (siehe auch
Kriterium drüber), soll in der Gewichtung einen hohen Stellenwert haben
lageabhängig, nicht bei allen Projekten sinnvoll, bei einigen ggf. zwingend
Bestätigung: Mischung von Arbeiten und Wohnen ist öffentliche Wirkung des Projekts
Ggf. sollte hier das "Andere" noch ein wenig genauer definiert werden.
Werden innerhalb der Baugemeinschaft die Einkommensgrenzen nach der städtischen Eigenheimrichtlinie
eingehalten?
Kriterium in seiner Auswirkung für das Konzept/Baugemeinschaft schwer nachvollziehbar, wie fließt es ein:
Reduzierung des Immobilienpreises oder Punktevergabe?
bei Erbbaurecht ist das Kriterium nicht sinnvoll
wofür genau gibt es die Punkte? > genauer formulieren: wenn Wohnungen für Familien mit Einkommensgrenzen mitgebaut
werden? (nicht Durchschnitt sondern: wieviel Wohnungen im - unter - über dem Durchschnitt ?)
Die Gruppe stellt die Frage, ob diese überhaupt in Anspruch genommen werden.
Kriterien in diesem Bereich werden grundsätzlich angenommen
Nachbarschaft und Umfeld (WoPoKo-Leitlinie 4)
Gibt es einen kooperativen Ansatz bei der Freiraumplanung und -nutzung?
- Werden Nachbarn, Anwohner, Initiativen etc. am Planungsprozess zur Freiraumgestaltung beteiligt?
- Sind integrative Maßnahmen bei der Planung und Nutzung des Freiraums (bspw. gemeinschaftlich genutzte
Hofflächen) geplant?
= abhängig vom Grundstück
Grundsätzliche Bestätigung des Kriteriums
Zusatzkriterien: CO2-Minderung und Energieeffizienz (WoPoKo-Leitlinie 4)
nicht bei sozialem Wohnungsbau, weil Kostentreiber
Mobilitätskonzept unter Berücksichtigung einer minimalen Stellplatzanzahl und unter Berücksichtigung
gemeinschaftlicher Mobilitätsangebote
Ist ein Energiestandart vorgesehen, der über die Regelungen der EnEV hinausgeht?
Ist das Verbauen von nachwachsenden Rohstoffen geplant?
Hinweis: Es besteht die Gefahr, dass "Nachbarschaften" in Abhängigkeit vom Baugebiet ggf. überfordert werden. Z.B.
Kirchengemeinde wird von allen Baugruppen angefragt.
Kriterien in diesem Bereich werden grundsätzlich angenommen
Kriterium wurde mehrheitlich sehr positiv und wichtig gesehen
Hinweis: Eine Änderung der EnEV wird erwartet; hier muss ggf. noch einmal darauf eingegangen werden.
Wichtige Kriterien, die nicht zu gering bewertet werden sollten, Sinnvoll ökologische Konzept, die auch die
wirtschaftliche Tragfähigkeit und Schaffung bezahlbaren Wohnraums beinhalten sollten entsprechend
gewichtet werden
Aus Sicht der Gruppe kann dieser Punkt eine Baugruppe überfordern; es erscheint der Diskussionsgruppe als ein sehr
früher Zeitpunkt der Abfrage; Ferner wird hier in der Diskussion der Hinweis gegeben, dass auch Betracht gezogen
werden muss, dass Herstellung und Produktion ebenfalle in die Betrachtung einbezogen werden müssten.
Ist die Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes zur Senkung des Treibhauspotenzials (GWP) in den
Phasen der Herstellung und der Nutzung sowie der Entsorgung des Bauwerks geplant? (LCS-Verfahren)
Fehlt: Berücksichtigung der architektonischen/städtebaulichen Qualität, muss aber vermutlich im späteren Prozess gesichert
werden