Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1415703.pdf
Größe
170 kB
Erstellt
27.06.18, 12:00
Aktualisiert
21.09.18, 11:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-HP-03724-VSP-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Parkplätze Zur Alten Sandgrube, Zur Kuhweide ( OR 0043/ 17/18)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
OR Liebertwolkwitz
Ratsversammlung
11.09.2018
13.09.2018
19.09.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zu folgendem Alternativvorschlag:
Die Platzfläche im Bereich Zur Alten Sandgrube wird ertüchtigt und erhält eine Beleuchtung.
Zudem wird eine verkehrsrechtliche Anordnung für eine Parkplatz-Wegweisung erlassen und
umgesetzt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des VTA.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2018
2019
20.000,00
1.100.54.1.0.01.01
1.100.54.1.0.01.02
1.100.54.1.0.01.09
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
wenn ja,
von
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
2019
fortl.
3.100,00
1.100.54.1.0.01.01
1.100.54.1.0.01.02
1.100.54.1.0.01.09
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Sachverhalt:
In dem vom Ortschaftsrat benannten Bereich wird gegenwärtig und bereits seit längerem
geparkt. Die Parkstellflächen wurden jedoch von der ehemaligen Gemeinde Liebertwolkwitz
nicht als öffentlicher Parkplatz klassifiziert und demzufolge kein Bestandsverzeichnis angelegt. Die Platzfläche wird insbesondere auch für Veranstaltungen durch Vereine genutzt.
Gegenwärtig handelt es sich beim „Parkplatz Zur Alten Sandgrube“ um eine Fläche im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Stadtgrün und Gewässer sowie des Liegenschaftsamtes.
Die Fläche besitzt eine ungebundene Oberfläche ohne regelkonformen Aufbau. Die Fläche
besitzt zudem keine geordnete Entwässerung. Anfallendes Oberflächenwasser versickert
bzw. läuft ungeordnet in die angrenzenden Bereiche. Die Fläche ist auch nicht beleuchtet.
Bauartbedingt weist die bereits gegenwärtig als Parkplatz genutzte Fläche zahlreiche Vertiefungen auf.
Für eine fachgerechte Herstellung als Parkplatz ist ein grundhafter Ausbau der Fläche einschließlich der Herstellung einer geordneten Straßenentwässerung und Beleuchtung erforderlich. Dazu ist eine planerische Betrachtung notwendig. Die Fahrspuren und auch die
Parkflächen müssten für eine nachhaltige Lösung in gebundener Bauweise hergestellt werden. Gegebenenfalls müssten in diesem Zusammenhang die Zu- bzw. Abfahrten angepasst
werden.
Im Rahmen einer ersten Grobkostenschätzung wurden für einen grundhaften Ausbau der
Platzfläche Kosten in Höhe von ca. 250.000,- € (brutto) ermittelt. Vor dem Hintergrund der
nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel ist der Ausbau des Parkplatzes weder kurznoch mittelfristig finanziell darstellbar und muss durch die Verwaltung abgelehnt werden.
Alternativ wird eine Beibehaltung der grundsätzlichen Situation durch die Verwaltung vorgeschlagen. Für eine Verbesserung des Zustandes kann eine punktuelle Instandsetzung der
ungebundenen Oberflächenbefestigung erfolgen. Zudem sind die Herstellung einer Platzbeleuchtung mit vier Lichtpunkten sowie die Errichtung einer Parkplatz-Wegweisung möglich.
Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Platzfläche innerhalb der Stadtverwaltung können entsprechende Vereinbarungen geschlossen werden.
Für die Ertüchtigung der Platzfläche wurde eine Grobkostenschätzung durchgeführt. Gemäß
dieser Grobkostenschätzung belaufen sich die Kosten auf ca. 20.000,00 €. Die Grobkostenschätzung ist in Tabelle 1 dargestellt.
Bei der vorgeschlagenen Alternative, handelt es sich zwar nicht um eine nachhaltige Lösung,
perspektivisch sind immer wieder Unterhaltungsmaßnahmen auszuführen, es kann jedoch
kurzfristig die durch den Ortschaftsrat Liebertwolkwitz für kulturelle, sportliche und andere
Ereignisse gewünschte, zentral gelegene, Platzfläche geschaffen und als Parkplatz genutzt
werden.
Die Ermittlung der jährlichen Folgekosten für die Alternativvariante ist in Tabelle 2 dargestellt. Die jährlichen Folgekosten für die Unterhaltung der Platzfläche, der Beschilderung sowie der Beleuchtungsanlagen sowie den Betrieb der Beleuchtung belaufen sich auf ca.
3.100,00 €.
Die Bereitstellung der Herstellungskosten und der Folgekosten erfolgt aus dem Budget des
VTA.
3/4
Leistung
Menge
Baustelleneinrichtung
1 psch
Einheitspreis
Gesamtpreis
550,00 €
550,00 €
2000 m²
3,75 €
7.500,00 €
Herstellung Beleuchtungspunkte
4 St.
2.000,00 €
8.000,00 €
Herstellung Wegweisung
1 psch
750,00 €
750,00 €
Ertüchtigung Platzfläche
Gesamtsumme (netto)
16.800,00 €
Mehrwertsteuer 19 %
3.192,00 €
Gesamtsumme (brutto)
Tabelle 1
19.992,00 €
Grobkostenschätzung
Leistung
Menge
Unterhaltung Platzfläche
2000 m²
1,10 €
2.200,00 €
Unterhaltung / Betreibung Beleuchtung
4 St.
65,00 €
260,00 €
Unterhaltung Wegweisung
1 psch
150,00 €
150,00 €
Gesamtsumme (netto)
Gesamtpreis
2.610,00 €
Mehrwertsteuer 19 %
495,90 €
Gesamtsumme (brutto)
Tabelle 2
Einheitspreis
3.105,90 €
Ermittlung der jährlichen Folgekosten
4/4