Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1415465.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
26.06.18, 12:00
Aktualisiert
15.08.18, 12:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06062
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Ausführungsbeschluss des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig zum Kauf von 19
Kfz
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
BA Stadtreinigung
Ratsversammlung
24.10.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Dem Kauf von 2 Abrollkippfahrzeugen, 1 Sperrmüllfahrzeug, 2 Kleinkehrmaschinen, 7
Restabfallsammelfahrzeugen und 7 Bioabfallsammelfahrzeugen durch den
Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig wird zugestimmt.
2. Die Gesamtausgaben betragen 6.004.000,00 €.
3. Die Finanzierung von 2 Abrollkippfahrzeugen, 1 Sperrmüllpressfahrzeug, 2
Restabfallsammelfahrzeugen und 2 Bioabfallsammelfahrzeugen für das
Beschaffungsjahr 2018 erfolgt aus der für den Betriebszweig Abfallsammlung
eingestellten Investitionssumme. Die Finanzierung der 2 Kleinkehrmaschinen erfolgt
aus der für den Betriebszweig Straßenreinigung eingestellten Investitionssumme.
Beide Finanzsummen sind Bestandteil des beschlossenen Wirtschaftsplanes 2018
des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig.
4. Die Beschaffung der jeweils 3 weiteren Restabfallsammelfahrzeuge und
Bioabfallsammelfahrzeuge im Folgejahr 2019 und der jeweils 2 weiteren
Restabfallsammelfahrzeuge und Bioabfallsammelfahrzeugen im Folgejahr 2020
erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der jeweiligen Wirtschaftspläne des
Eigenbetriebs Stadtreinigung Leipzig.
Beschaffungsjahr
2018
Fahrzeugart
Abrollkipper mit Winterdienstvorbereitung
Sperrmüllpressfahrzeug
Kleinkehrmaschinen
3-Achs Restabfallsammelfahrzeuge
3-Achs Bioabfallsammelfahrzeuge
2019
3-Achs Restabfallsammelfahrzeuge
3-Achs Bioabfallsammelfahrzeuge
3
3
6
1.020.000,00 €
1.161.000,00 €
2.181.000,00 €
2020
3-Achs Restabfallsammelfahrzeuge
2
700.000,00 €
1/10
Anzahl
2
1
2
2
2
9
Finanzierungswert
396.000,00 €
265.000,00 €
256.000,00 €
660.000,00 €
750.000,00 €
2.327.000,00 €
3-Achs Bioabfallsammelfahrzeuge
2/10
2
4
796.000,00 €
1.496.000,00 €
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
x
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/10
Sachverhalt:
1.
Beschreibung des Vorhabens
Der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig beabsichtigt, o. g. Komplettfahrzeuge zu kaufen.
Der Kauf erfolgt gestaffelt in den Jahren 2018 bis 2020.
2018:
2
1
2
2
2
3-Achs-Abrollkippfahrzeuge mit Winterdienstvorbereitung
3-Achs-Sperrmüllpressfahrzeug
Kleinkehrmaschinen
3-Achs-Restabfallsammelfahrzeuge
3-Achs-Bioabfallsammelfahrzeuge
2019:
3
3
3-Achs-Restabfallsammelfahrzeuge
3-Achs-Bioabfallsammelfahrzeuge
2020:
2
2
3-Achs-Restabfallsammelfahrzeuge
3-Achs-Bioabfallsammelfahrzeuge
Hierbei handelt es sich einerseits um Ersatzinvestitionen und zum anderen um eine
Erweiterung des bestehenden Fuhrparkes um 2 Abfallsammelfahrzeuge in 2019.
Voraussetzung für den Kauf ist die Vorlage sowie Genehmigung des
Ausführungsbeschlusses in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters, im
Betriebsausschuss Stadtreinigung (gemäß § 9 Abs. 7 Pkt. 3 der Betriebssatzung des
Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig) und in der Ratsversammlung.
Die Beschaffung der Fahrzeuge erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der
Beschaffung darstellbaren höchstmöglichen Abgasnorm bzw. wird hier zum jeweiligen
Beschaffungszeitpunkt der Einsatz alternativer Antriebsarten (z. B. Elektr.-, Erdgas-,
Wasserstoff- oder Brennstoffzellenantrieb) auf wirtschaftliche und technische Eignung für
den Einsatz geprüft und gegebenenfalls umgesetzt und beschafft. Des Weiteren werden bei
der Planung und Beschaffung der Fahrzeuge jeweils aktuelle Aspekte der Verkehrs- und
Betriebssicherheit (z. B. Abbiegeassistent) berücksichtigt und nach Möglichkeit umgesetzt.
Die Finanzierung der 2 Abrollkippfahrzeuge, 2 Restabfallsammelfahrzeuge, 2 Bioabfallsammelfahrzeuge und von 1 Sperrmüllpressfahrzeug für das Beschaffungsjahr 2018 erfolgt
aus der für den Betriebszweig Abfallsammlung eingestellten Investitionssumme, die
Finanzierung der 2 Kleinkehrmaschinen erfolgt aus der für den Betriebszweig
Straßenreinigung eingestellten Investitionssumme. Beide Finanzsummen sind Bestandteil
des beschlossenen Wirtschaftsplanes 2018 des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig.
Die Beschaffung der jeweils 3 weiteren Restabfallsammelfahrzeuge und Bioabfallsammelfahrzeuge im Folgejahr 2019 und der jeweils 2 weiteren Restabfallsammelfahrzeuge und
Bioabfallsammelfahrzeuge im Folgejahr 2020 erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der
jeweiligen Wirtschaftspläne des Eigenbetriebs Stadtreinigung Leipzig.
2.
Begründung der Notwendigkeit - Nachweis des Bedarfes
2.1.
Abrollkipper
Mit den 8 zur Verfügung stehenden Abrollcontainerfahrzeugen werden nachfolgend
genannte Dienstleistungsaufgaben durchgeführt:
Entsorgung Wertstoffhöfe
Kehrichtentsorgung
Einsatz Winterdienst
Entsorgung für die Stadtverwaltung / Entsorgung illegaler Ablagerungen
Absicherung anfallender entsorgungsspezifischer Transportaufgaben
4/10
Die Fahrzeuge sind im Zweischicht-Betrieb im Einsatz – 6 Tage/Woche. In den
Wintermonaten werden diese Fahrzeuge aktiv im Winterdienst (rollende Woche) eingesetzt;
ausgestattet mit Schneepflügen und Streuaufsätzen. Somit ist der Verschleiß deutlich höher
als bei normal eingesetzten Fahrzeugen. Betrachtet man die Stillstands- und
Reparaturzeiten sowie die Baujahre der einzelnen Fahrzeuge, so ist der Ersatz zweier
Fahrzeuge der Baujahre 2005 und 2009 dringend erforderlich, um die anstehenden
Aufgaben auch weiterhin erfüllen zu können.
Übersicht des gegenwärtigen Fahrzeugbestandes:
Fahrzeuganzahl Baujahr
Winterdienstvorbereitung Abgasnorm
1
2005
Nein
Euro 3
1
2009
Ja
Euro 5
1
2010
Ja
EEV*
1
2013
Ja
EEV*
2
2014
Ja
Euro 6
1
2016
Ja
Euro 6
1
2017
Ja
Euro 6
*EEV = ist ein europäischer Abgasstandard für Busse und Lkw. Fahrzeuge, die mit EEVMotoren ausgestattet sind, übertreffen die Abgasqualität der ab 1. September 2009 bei Lkw
und Bussen für alle neuen Fahrzeugtypen gültigen Norm Euro 5.
Die zu ersetzenden Fahrzeuge sind auf Grund des allgemeinen Verschleißzustandes nur
noch durch einen erhöhten Instandhaltungsaufwand einsetzbar. Für das Fahrzeug aus dem
Baujahr 2005 ist die Ersatzteilversorgungspflicht ausgelaufen, außerdem entspricht die
Abgasnorm des Fahrzeuges nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Die beiden in Anlage
1 dargestellten Fahrzeuge sollen ersetzt werden.
2.2.
Sperrmüllpressfahrzeug
Im Bestand des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig befinden sich derzeit 6
Sperrmüllpressfahrzeuge mit einer speziellen Aufbauausstattung zur Sammlung von
sperrigen Abfällen. Darüber hinaus werden diese Fahrzeuge für die Entleerung von
Absetzcontainern
eingesetzt.
Mit
diesen
Fahrzeugen
werden
mobile
Gartenabfallsammlungen durchgeführt, Sperrmüll im Holsystem von den Haushalten der
Stadt Leipzig gesammelt und Absetzcontainer der Wertstoffhöfe entleert. Darüber hinaus
werden die Fahrzeuge als Transport- und Sammelfahrzeuge im Rahmen der Beräumung
von illegalen Ablagerungen im öffentlichen Verkehrsraum und saisonbedingt bei der
Entsorgung von Weihnachtsbaum- und Laubsammelplätzen der Abteilung Straßenreinigung
eingesetzt.
Übersicht des gegenwärtigen Fahrzeugbestandes:
Fahrzeuganzahl
1
2
1
2
Baujahr
2005
2009
2013
2017
Abgasnorm
Euro 3
Euro 5
EEV
Euro 6
Das zu ersetzende Fahrzeug aus dem Baujahr 2005 ist auf Grund des allgemeinen
Verschleißzustandes nur noch durch einen erhöhten Instandhaltungsaufwand einsetzbar,
außerdem entspricht die Abgasnorm des Fahrzeuges nicht mehr den aktuellen
Anforderungen. Die Ersatzteilversorgungspflicht ist ebenfalls ausgelaufen. Das in Anlage 2
dargestellte Fahrzeug soll aus den genannten Gründen ersetzt werden.
5/10
2.2.1 Ausstattung des Sperrmüllpressfahrzeuges mit Niederflurkabine
Die Niederflurkabine ist aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gegenüber den
Beschäftigten erforderlich. Bei der Niederflurkabine handelt es sich u. a. um ein, bezogen
auf den Einstieg, tiefer gelegtes Fahrerhaus. Die Höhe der Fahrerhausebene, gemessen
vom Straßenboden, liegt bei 900 mm und wird über eine Trittstufe in Höhe von 475 mm
erreicht. Im Gegensatz dazu liegt die Fahrerhausebene bei einem konventionellen
Fahrerhaus bei 1.400 mm und wird über drei Einstiegsstufen erreicht. Ausgehend davon,
dass bedingt durch die Arbeitsaufgabe ein ständiges Ein- und Aussteigen in das Fahrzeug
unerlässlich ist, ist die Verwendung eines tiefer gelegten Fahrerhauses ein positiver Effekt
bezüglich der Erleichterung des Arbeitsprozesses. Des Weiteren dient dieses der
Vermeidung von Arbeitsunfällen bezüglich Fuß- und Gelenkverletzungen.
2.3.
Kleinkehrmaschinen
Im Rahmen der satzungsgemäßen Straßenreinigung der Stadt Leipzig sind Straßen mit einer
Gesamtlänge von 905 km (Stand 31.12.2017) und Gehwege mit einer Gesamtlänge von
1.440 km (Stand 31.12.2017) zu reinigen. Die Leistung aller Kleinkehrmaschinen betrug im
Kalenderjahr 2017 22.662 km (Reinigungslänge, Stand 31.12.2017). Die für die Reinigung
durch den Bereich maschinelle Straßenreinigung erstellte Tourenplanung ist derzeit auf 9
Kleinkehrmaschinen ausgelegt. Für das Durchführen der satzungsgemäßen Reinigung sind
alters- und ausfallbedingt sowie unter Berücksichtigung einer 20-prozentigen Reserve 9
Kleinkehrmaschinen erforderlich. Dadurch wird gesichert, dass alle Gehwege entsprechend
dem in der Straßenreinigungssatzung festgelegten Turnus gereinigt werden.
Übersicht des gegenwärtigen Fahrzeugbestandes:
Fahrzeuganzahl
1
1
1
1
2
3
Baujahr
2011
2012
2013
2014
2015
2017
Abgasnorm
EEV
Euro 5
EEV
Euro 6
Euro 6
Euro 6
Die Verringerung des Fahrzeugbestandes ist auf Grund des momentan zu realisierenden
Leistungsumfanges und auf Grund der Qualität des Bestandes nicht möglich.
Die beiden in Anlage 3 dargestellten Fahrzeuge aus den Baujahren 2011 und 2013 sollen
ersetzt werden.
2.4.
Restabfallsammelfahrzeuge und Bioabfallsammelfahrzeuge
Im Bereich Restabfall sind zurzeit 25 Fahrzeuge im Bestand. Dieser setzt sich zusammen
aus:
23
Dreiachs-Fahrzeugen
davon
sowie
17
6
Dreiachs-Drehtrommelfahrzeuge
Dreiachs-Pressfahrzeuge
sowie
2
Zweiachs-Drehtrommelfahrzeuge
Täglich sind im Durchschnitt 21 Fahrzeuge im Einsatz. Das heißt neben
Sonderaufgaben/Sondertouren werden in 190 Touren, die sich im Rhythmus von 14 Tagen
wiederholen, in der Stadt Leipzig ca. 104.000 Restabfallbehälter entleert.
6/10
Übersicht des gegenwärtigen Fahrzeugbestandes:
Fahrzeuganzahl
1
1
1
1
2
1
1
4
3
4
4
2
Baujahr
2007
2008
2009
2009
2010
2010
2010
2012
2013
2014
2016
2018
Achs-Anzahl
3-Achs
3-Achs
3-Achs
2-Achs
3-Achs
3-Achs
2-Achs
3-Achs
3-Achs
3-Achs
3-Achs
3-Achs
Drehtrommelfahrzeug
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Abgasnorm
Euro 4
Euro 5
Euro 5
Euro 5
Euro 5
EEV
EEV
EEV
EEV
Euro 6
Euro 6
Euro 6
Im Bereich Bioabfall befinden sich 13 Fahrzeuge im Bestand. Die Fahrzeuge gliedern sich
in:
6 Dreiachs-Drehtrommelfahrzeuge
und
7 Zweiachs-Drehtrommelfahrzeuge
Es sind im Durchschnitt täglich 10 Fahrzeuge im Einsatz. Im Rahmen von sich
wiederholenden 90 Touren und Sonderaufgaben/Sondertouren sind in der Stadt Leipzig ca.
33.800 Bioabfallbehälter zu entleeren.
Übersicht des gegenwärtigen Fahrzeugbestandes:
Fahrzeuganzahl
1
1
1
2
1
1
1
3
2
Baujahr
2001
2009
2009
2010
2010
2011
2012
2016
2018
Achs-Anzahl
2-Achs
3-Achs
2-Achs
2-Achs
2-Achs
3-Achs
2-Achs
3-Achs
3-Achs
Drehtrommelfahrzeug
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Abgasnorm
Euro 2
Euro 5
Euro 5
Euro 5
EEV
EEV
EEV
Euro 6
Euro 6
Im Rahmen der Optimierungsmaßnahmen in den voran gegangenen Jahren wurde der
Fahrzeugbestand auf den derzeitigen Stand im Bereich Restabfall auf 25 Fahrzeuge und im
Bereich Bioabfall auf 13 Fahrzeuge angepasst. Dem entgegen steht die Entwicklung der
Bevölkerungszahlen für die Stadt Leipzig mit einem jährlichen Zuwachs (seit 2013) von ca.
10.000
Menschen.
Zudem
soll
mit
einer konsequenten
Umsetzung
der
Abfallwirtschaftssatzung der Anschlussgrad an die Bioabfallentsorgung weiter erhöht
werden. Aus diesen Gründen ist es notwendig, für 2019 eine Erhöhung des Fuhrparkes um
jeweils 1 Restabfallsammelfahrzeug und Bioabfallsammelfahrzeug auf dann insgesamt 26
Restabfallsammelfahrzeuge und 14 Bioabfallsammelfahrzeuge vorzunehmen. Des Weiteren
ist es notwendig, den erreichten hohen Stand der Verfügbarkeit der Technik beizubehalten.
Der Fahrzeugbestand muss dem Stand der Technik entsprechen und eine hohe Nutzlast
bzw. Auslastung haben. Die reparaturbedingten Stand- bzw. Ausfallzeiten sollen max. 48
Stunden betragen. Dieser Entwicklung Rechnung tragend ist zudem geplant, den Bestand
an Zweiachs-Abfallsammelfahrzeugen in dem Bereich Bioabfall weiter zu reduzieren und
durch Dreiachs-Abfallsammelfahrzeuge mit größeren Nutzvolumen und Nutzlasten zu
7/10
ersetzen. In den zurückliegenden Jahren wurde bereits eine Verjüngung und Optimierung
des Fahrzeugbestandes erreicht. Die Altersstruktur, der zu ersetzenden Fahrzeuge, konnte
erheblich verjüngt werden, was sich positiv auf die Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und
die aufzuwendenden Reparaturkosten ausgewirkt hat.
Mit den Ersatzinvestitionen von insgesamt 6 Restabfallsammelfahrzeugen und 6
Bioabfallsammelfahrzeugen in den Jahren 2018 - 2020 und der geplanten Erweiterung um
jeweils 1 Restabfallsammelfahrzeug und Bioabfallsammelfahrzeug im Jahr 2019 soll dieser
Stand gehalten bzw. weiter verbessert werden. Ungeachtet dessen bleibt es bei der
Tatsache, dass durch das ständige, dem Entsorgungsprozess geschuldete, Anfahren und
Anhalten die Verschleißwirkung des Fahrgestelles um ein Vielfaches höher gegenüber dem
Langstreckeneinsatz ist. Des Weiteren ist die Ersatzteilversorgungspflicht für die Fahrzeuge,
welche ersetzt werden müssen, erloschen bzw. fallen lange Beschaffungszeiten für
Ersatzteile und damit verbundene Standzeiten für Reparaturen an. Von den insgesamt zu
beschaffenden 14 Abfallsammelfahrzeugen für die Bereiche Restabfall und Bioabfall sind 12
Fahrzeuge als Ersatzinvestitionen vorgesehen. Die Neufahrzeuge sollen ausschließlich mit
einer Niederflurkabine ausgestattet werden.
2.4.1 Ausstattung der Fahrzeuge mit Niederflurkabine
Die Niederflurkabinen sind aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gegenüber
den Beschäftigten erforderlich. Bei der Niederflurkabine handelt es sich u. a. um ein,
bezogen auf den Einstieg, tiefer gelegtes Fahrerhaus. Die Höhe der Fahrerhausebene,
gemessen vom Straßenboden, liegt bei 900 mm und wird über eine Trittstufe in Höhe von
475 mm erreicht. Im Gegensatz dazu liegt die Fahrerhausebene bei einem konventionellen
Fahrerhaus bei 1.400 mm und wird über drei Einstiegsstufen erreicht. Ausgehend davon,
dass bedingt durch die Arbeitsaufgabe ein ständiges Ein- und Aussteigen in das Fahrzeug
unerlässlich ist, ist die Verwendung eines tiefer gelegten Fahrerhauses ein positiver Effekt
bezüglich der Erleichterung des Arbeitsprozesses. Des Weiteren dient dieses der
Vermeidung von Arbeitsunfällen bezüglich Fuß- und Gelenkverletzungen.
3.
3.1
Darstellung der Wirtschaftlichkeit – Ermittlung der notwendigen Erneuerung
Technikbewertung
Ausgehend von der vorhandenen Fahrzeugstruktur (Abrollkipper, Sperrmüllpressfahrzeuge,
Kleinkehrmaschinen sowie Restabfall- und Bioabfallsammelfahrzeuge) nach Anzahl,
Baujahr und Abschreibung erfolgte eine entsprechende technische Überprüfung. Daraus
resultierend ergeben sich die finanziellen Parameter wie:
- Verschleißbedingte Kosten (Material/Lohn) zur Instandhaltung des Altfahrzeuges
- Einsatzkoeffizient
Aus dem Ergebnis der Begutachtung und der betriebswirtschaftlichen Berechnung ist
ersichtlich, dass 2 Abrollkipper, 1 Sperrmüllpressfahrzeug und 2 Kleinkehrmaschinen ersetzt
werden müssen.
Auch wenn zunächst nur eine Beschaffung von 2 Rest- und 2 Bioabfallsammelfahrzeugen
für das Jahr 2018 stattfinden kann, wurde für alle 12 zu ersetzenden Fahrzeuge eine
Begutachtung durchgeführt. Aus dem Ergebnis dieser betriebswirtschaftlichen Berechnung
ist ersichtlich, dass alle 12 Abfallsammelfahrzeuge ersetzt werden müssen. Bedingt durch
nicht ausreichend zur Verfügung stehende Investitionsmittel ist jedoch nur eine gestaffelte
Beschaffung in drei Jahresscheiben möglich. Folglich werden die für die
Beschaffungszeiträume 2019 und 2020 zur Aussonderung vorgesehenen 8
Entsorgungsfahrzeuge weiterhin betriebsbereit gehalten, so dass die Erfüllung der
Dienstleistungsaufgaben abgesichert werden kann.
8/10
3.2
Betriebswirtschaftliche Betrachtung
Aufbauend auf die Technikbewertung schließt sich die betriebswirtschaftliche Betrachtung
mit folgenden Parametern an:
Grundlage der Berechnung:
Abschreibungszeitraum für Abrollkipper
Abschreibungszeitraum für Sperrmüllpressfahrzeug
Abschreibungszeitraum für Kleinkehrmaschinen
Abschreibungszeitraum für Restabfall- und Bioabfallsammelfahrzeuge
Tatsächliche Nutzungsdauer
„Betriebswirtschaftliche Betrachtung – Berechnung für KFZ“
:
:
:
:
:
7 Jahre
7 Jahre
5 Jahre
7 Jahre
siehe Anlage 4
Kalkulatorischer Zins
Gemäß Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03056 wurde der kalkulatorische
Zinssatz in Höhe von 5 % für die Haushaltsjahre 2017/2018 beschlossen.
Altersunabhängige Mindestkosten für Wartung und Pflege
Gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen wie Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung,
Sicherheitsprüfung und dergleichen sind für Alt- und Neufahrzeuge gleich.
Verschleißbedingte Kosten für Instandhaltung
Materialkosten werden laut Technikbewertung, Pauschalsatz für nicht vorhersehbare
Reparaturen, Lohnkosten zur Erbringung der Reparaturleistungen angesetzt.
Einsatzkoeffizient (EKZ) Altfahrzeug
Ausgehend vom Gesamtalter des Fahrzeuges, der damit verbundenen reparaturbedingten
Ausfallzeiten und unter Voraussetzung der ordnungsgemäßen Ersatzteilbereitstellung liegt
die Einsatzfähigkeit des Altfahrzeuges derzeitig bei 70 %. Innerhalb der in der Anlage
dargestellten Berechnung für KFZ werden diese 70 % als EKZ 70 von EKZ 100
ausgewiesen.
EKZ Neufahrzeug
Ausgehend davon, dass auch Neufahrzeuge zu notwendigen Durchsichten und weiteren
gesetzlich vorgeschriebenen Inspektionen vorgestellt werden müssen, kann von einer
Einsatzfähigkeit von 90 % ausgegangen werden. Innerhalb der in der Anlage dargestellten
Berechnung für KFZ werden diese 90 % als EKZ 90 von EKZ 100 ausgewiesen
Zusatzkosten
Summe der Kosten Neufahrzeug bestehend aus: Abschreibungssatz, Kalkulatorischer Zins,
altersunabhängige Kosten. Diese Summe wird multipliziert mit dem Differenzbetrag zu EKZ
100 bezogen auf Altfahrzeug (30) und Neufahrzeug (10). Das Ergebnis dieser
Kostenrechnung ist der unmittelbare Vergleich in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der
Weiternutzung des Altfahrzeuges bzw. der Neubeschaffung. Dieser ergibt sich aus dem
Vergleich der Summenrechnung; so ist zum Beispiel bei Überschreitungen der Summe
Altfahrzeug gegenüber Neufahrzeug ein Neukauf empfehlenswert.
9/10
4.
Finanzierung
Die Beschaffung der 2 Abrollkipper, von 1 Sperrmüllpressfahrzeug, von 2
Kleinkehrmaschinen und 4 Abfallsammelfahrzeugen im Investitionsjahr 2018 ist finanziell im
Wirtschaftsplan 2018 eingeordnet. Der Wirtschaftsplan 2018 (Vorlage: VI-DS-04876) wurde
in der Ratsversammlung am 13.12.2017 bestätigt. Konkret erfolgt die Finanzierung der 2
Abrollkipper,
1
Sperrmüllpressfahrzeug,
2
Kleinkehrmaschinen
und
4
Abfallsammelfahrzeugen für das Beschaffungsjahr 2018 aus den für die Betriebszweige
Abfallsammlung und Straßenreinigung eingestellten Investitionssummen.
Die Beschaffung der 6 weiteren Abfallsammelfahrzeuge im Jahr 2019 und der 4 weiteren
Abfallsammelfahrzeuge im Jahr 2020 erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der jeweiligen
Wirtschaftspläne des Eigenbetriebs Stadtreinigung Leipzig.
Wirtschaftsplan 2018:
Investitionssummen:
Betriebszweig
Abfallentsorgung
=
2.467.000,00 €*
Betriebszweig
Straßenreinigung
=
1.412.000,00 €*
*Angaben beinhalten keine finanziellen Aufwendungen für Bauinvestitionen 2018.
Anlagen:
Tabellarische Auflistung der zu ersetzenden Abrollkipper
Tabellarische Auflistung des zu ersetzenden Sperrmüllpressfahrzeuges
Tabellarische Auflistung der zu ersetzenden Kleinkehrmaschinen
Tabellarische Auflistung der zu ersetzenden Drehtrommel-Restabfallsammelfahrzeuge
Tabellarische Auflistung der zu ersetzenden Drehtrommel-Bioabfallsammelfahrzeuge
Betriebswirtschaftliche Betrachtung
10/10
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)