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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1415465.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
26.06.18, 12:00
Aktualisiert
15.08.18, 12:27

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06062 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Ausführungsbeschluss des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig zum Kauf von 19 Kfz Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters BA Stadtreinigung Ratsversammlung 24.10.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Dem Kauf von 2 Abrollkippfahrzeugen, 1 Sperrmüllfahrzeug, 2 Kleinkehrmaschinen, 7 Restabfallsammelfahrzeugen und 7 Bioabfallsammelfahrzeugen durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig wird zugestimmt. 2. Die Gesamtausgaben betragen 6.004.000,00 €. 3. Die Finanzierung von 2 Abrollkippfahrzeugen, 1 Sperrmüllpressfahrzeug, 2 Restabfallsammelfahrzeugen und 2 Bioabfallsammelfahrzeugen für das Beschaffungsjahr 2018 erfolgt aus der für den Betriebszweig Abfallsammlung eingestellten Investitionssumme. Die Finanzierung der 2 Kleinkehrmaschinen erfolgt aus der für den Betriebszweig Straßenreinigung eingestellten Investitionssumme. Beide Finanzsummen sind Bestandteil des beschlossenen Wirtschaftsplanes 2018 des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig. 4. Die Beschaffung der jeweils 3 weiteren Restabfallsammelfahrzeuge und Bioabfallsammelfahrzeuge im Folgejahr 2019 und der jeweils 2 weiteren Restabfallsammelfahrzeuge und Bioabfallsammelfahrzeugen im Folgejahr 2020 erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der jeweiligen Wirtschaftspläne des Eigenbetriebs Stadtreinigung Leipzig. Beschaffungsjahr 2018 Fahrzeugart Abrollkipper mit Winterdienstvorbereitung Sperrmüllpressfahrzeug Kleinkehrmaschinen 3-Achs Restabfallsammelfahrzeuge 3-Achs Bioabfallsammelfahrzeuge 2019 3-Achs Restabfallsammelfahrzeuge 3-Achs Bioabfallsammelfahrzeuge 3 3 6 1.020.000,00 € 1.161.000,00 € 2.181.000,00 € 2020 3-Achs Restabfallsammelfahrzeuge 2 700.000,00 € 1/10 Anzahl 2 1 2 2 2 9 Finanzierungswert 396.000,00 € 265.000,00 € 256.000,00 € 660.000,00 € 750.000,00 € 2.327.000,00 € 3-Achs Bioabfallsammelfahrzeuge 2/10 2 4 796.000,00 € 1.496.000,00 € Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen x Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/10 Sachverhalt: 1. Beschreibung des Vorhabens Der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig beabsichtigt, o. g. Komplettfahrzeuge zu kaufen. Der Kauf erfolgt gestaffelt in den Jahren 2018 bis 2020. 2018: 2 1 2 2 2 3-Achs-Abrollkippfahrzeuge mit Winterdienstvorbereitung 3-Achs-Sperrmüllpressfahrzeug Kleinkehrmaschinen 3-Achs-Restabfallsammelfahrzeuge 3-Achs-Bioabfallsammelfahrzeuge 2019: 3 3 3-Achs-Restabfallsammelfahrzeuge 3-Achs-Bioabfallsammelfahrzeuge 2020: 2 2 3-Achs-Restabfallsammelfahrzeuge 3-Achs-Bioabfallsammelfahrzeuge Hierbei handelt es sich einerseits um Ersatzinvestitionen und zum anderen um eine Erweiterung des bestehenden Fuhrparkes um 2 Abfallsammelfahrzeuge in 2019. Voraussetzung für den Kauf ist die Vorlage sowie Genehmigung des Ausführungsbeschlusses in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters, im Betriebsausschuss Stadtreinigung (gemäß § 9 Abs. 7 Pkt. 3 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig) und in der Ratsversammlung. Die Beschaffung der Fahrzeuge erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Beschaffung darstellbaren höchstmöglichen Abgasnorm bzw. wird hier zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt der Einsatz alternativer Antriebsarten (z. B. Elektr.-, Erdgas-, Wasserstoff- oder Brennstoffzellenantrieb) auf wirtschaftliche und technische Eignung für den Einsatz geprüft und gegebenenfalls umgesetzt und beschafft. Des Weiteren werden bei der Planung und Beschaffung der Fahrzeuge jeweils aktuelle Aspekte der Verkehrs- und Betriebssicherheit (z. B. Abbiegeassistent) berücksichtigt und nach Möglichkeit umgesetzt. Die Finanzierung der 2 Abrollkippfahrzeuge, 2 Restabfallsammelfahrzeuge, 2 Bioabfallsammelfahrzeuge und von 1 Sperrmüllpressfahrzeug für das Beschaffungsjahr 2018 erfolgt aus der für den Betriebszweig Abfallsammlung eingestellten Investitionssumme, die Finanzierung der 2 Kleinkehrmaschinen erfolgt aus der für den Betriebszweig Straßenreinigung eingestellten Investitionssumme. Beide Finanzsummen sind Bestandteil des beschlossenen Wirtschaftsplanes 2018 des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig. Die Beschaffung der jeweils 3 weiteren Restabfallsammelfahrzeuge und Bioabfallsammelfahrzeuge im Folgejahr 2019 und der jeweils 2 weiteren Restabfallsammelfahrzeuge und Bioabfallsammelfahrzeuge im Folgejahr 2020 erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der jeweiligen Wirtschaftspläne des Eigenbetriebs Stadtreinigung Leipzig. 2. Begründung der Notwendigkeit - Nachweis des Bedarfes 2.1. Abrollkipper Mit den 8 zur Verfügung stehenden Abrollcontainerfahrzeugen werden nachfolgend genannte Dienstleistungsaufgaben durchgeführt:  Entsorgung Wertstoffhöfe  Kehrichtentsorgung  Einsatz Winterdienst  Entsorgung für die Stadtverwaltung / Entsorgung illegaler Ablagerungen  Absicherung anfallender entsorgungsspezifischer Transportaufgaben 4/10 Die Fahrzeuge sind im Zweischicht-Betrieb im Einsatz – 6 Tage/Woche. In den Wintermonaten werden diese Fahrzeuge aktiv im Winterdienst (rollende Woche) eingesetzt; ausgestattet mit Schneepflügen und Streuaufsätzen. Somit ist der Verschleiß deutlich höher als bei normal eingesetzten Fahrzeugen. Betrachtet man die Stillstands- und Reparaturzeiten sowie die Baujahre der einzelnen Fahrzeuge, so ist der Ersatz zweier Fahrzeuge der Baujahre 2005 und 2009 dringend erforderlich, um die anstehenden Aufgaben auch weiterhin erfüllen zu können. Übersicht des gegenwärtigen Fahrzeugbestandes: Fahrzeuganzahl Baujahr Winterdienstvorbereitung Abgasnorm 1 2005 Nein Euro 3 1 2009 Ja Euro 5 1 2010 Ja EEV* 1 2013 Ja EEV* 2 2014 Ja Euro 6 1 2016 Ja Euro 6 1 2017 Ja Euro 6 *EEV = ist ein europäischer Abgasstandard für Busse und Lkw. Fahrzeuge, die mit EEVMotoren ausgestattet sind, übertreffen die Abgasqualität der ab 1. September 2009 bei Lkw und Bussen für alle neuen Fahrzeugtypen gültigen Norm Euro 5. Die zu ersetzenden Fahrzeuge sind auf Grund des allgemeinen Verschleißzustandes nur noch durch einen erhöhten Instandhaltungsaufwand einsetzbar. Für das Fahrzeug aus dem Baujahr 2005 ist die Ersatzteilversorgungspflicht ausgelaufen, außerdem entspricht die Abgasnorm des Fahrzeuges nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Die beiden in Anlage 1 dargestellten Fahrzeuge sollen ersetzt werden. 2.2. Sperrmüllpressfahrzeug Im Bestand des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig befinden sich derzeit 6 Sperrmüllpressfahrzeuge mit einer speziellen Aufbauausstattung zur Sammlung von sperrigen Abfällen. Darüber hinaus werden diese Fahrzeuge für die Entleerung von Absetzcontainern eingesetzt. Mit diesen Fahrzeugen werden mobile Gartenabfallsammlungen durchgeführt, Sperrmüll im Holsystem von den Haushalten der Stadt Leipzig gesammelt und Absetzcontainer der Wertstoffhöfe entleert. Darüber hinaus werden die Fahrzeuge als Transport- und Sammelfahrzeuge im Rahmen der Beräumung von illegalen Ablagerungen im öffentlichen Verkehrsraum und saisonbedingt bei der Entsorgung von Weihnachtsbaum- und Laubsammelplätzen der Abteilung Straßenreinigung eingesetzt. Übersicht des gegenwärtigen Fahrzeugbestandes: Fahrzeuganzahl 1 2 1 2 Baujahr 2005 2009 2013 2017 Abgasnorm Euro 3 Euro 5 EEV Euro 6 Das zu ersetzende Fahrzeug aus dem Baujahr 2005 ist auf Grund des allgemeinen Verschleißzustandes nur noch durch einen erhöhten Instandhaltungsaufwand einsetzbar, außerdem entspricht die Abgasnorm des Fahrzeuges nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Die Ersatzteilversorgungspflicht ist ebenfalls ausgelaufen. Das in Anlage 2 dargestellte Fahrzeug soll aus den genannten Gründen ersetzt werden. 5/10 2.2.1 Ausstattung des Sperrmüllpressfahrzeuges mit Niederflurkabine Die Niederflurkabine ist aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gegenüber den Beschäftigten erforderlich. Bei der Niederflurkabine handelt es sich u. a. um ein, bezogen auf den Einstieg, tiefer gelegtes Fahrerhaus. Die Höhe der Fahrerhausebene, gemessen vom Straßenboden, liegt bei 900 mm und wird über eine Trittstufe in Höhe von 475 mm erreicht. Im Gegensatz dazu liegt die Fahrerhausebene bei einem konventionellen Fahrerhaus bei 1.400 mm und wird über drei Einstiegsstufen erreicht. Ausgehend davon, dass bedingt durch die Arbeitsaufgabe ein ständiges Ein- und Aussteigen in das Fahrzeug unerlässlich ist, ist die Verwendung eines tiefer gelegten Fahrerhauses ein positiver Effekt bezüglich der Erleichterung des Arbeitsprozesses. Des Weiteren dient dieses der Vermeidung von Arbeitsunfällen bezüglich Fuß- und Gelenkverletzungen. 2.3. Kleinkehrmaschinen Im Rahmen der satzungsgemäßen Straßenreinigung der Stadt Leipzig sind Straßen mit einer Gesamtlänge von 905 km (Stand 31.12.2017) und Gehwege mit einer Gesamtlänge von 1.440 km (Stand 31.12.2017) zu reinigen. Die Leistung aller Kleinkehrmaschinen betrug im Kalenderjahr 2017 22.662 km (Reinigungslänge, Stand 31.12.2017). Die für die Reinigung durch den Bereich maschinelle Straßenreinigung erstellte Tourenplanung ist derzeit auf 9 Kleinkehrmaschinen ausgelegt. Für das Durchführen der satzungsgemäßen Reinigung sind alters- und ausfallbedingt sowie unter Berücksichtigung einer 20-prozentigen Reserve 9 Kleinkehrmaschinen erforderlich. Dadurch wird gesichert, dass alle Gehwege entsprechend dem in der Straßenreinigungssatzung festgelegten Turnus gereinigt werden. Übersicht des gegenwärtigen Fahrzeugbestandes: Fahrzeuganzahl 1 1 1 1 2 3 Baujahr 2011 2012 2013 2014 2015 2017 Abgasnorm EEV Euro 5 EEV Euro 6 Euro 6 Euro 6 Die Verringerung des Fahrzeugbestandes ist auf Grund des momentan zu realisierenden Leistungsumfanges und auf Grund der Qualität des Bestandes nicht möglich. Die beiden in Anlage 3 dargestellten Fahrzeuge aus den Baujahren 2011 und 2013 sollen ersetzt werden. 2.4. Restabfallsammelfahrzeuge und Bioabfallsammelfahrzeuge Im Bereich Restabfall sind zurzeit 25 Fahrzeuge im Bestand. Dieser setzt sich zusammen aus: 23 Dreiachs-Fahrzeugen davon sowie 17 6 Dreiachs-Drehtrommelfahrzeuge Dreiachs-Pressfahrzeuge sowie 2 Zweiachs-Drehtrommelfahrzeuge Täglich sind im Durchschnitt 21 Fahrzeuge im Einsatz. Das heißt neben Sonderaufgaben/Sondertouren werden in 190 Touren, die sich im Rhythmus von 14 Tagen wiederholen, in der Stadt Leipzig ca. 104.000 Restabfallbehälter entleert. 6/10 Übersicht des gegenwärtigen Fahrzeugbestandes: Fahrzeuganzahl 1 1 1 1 2 1 1 4 3 4 4 2 Baujahr 2007 2008 2009 2009 2010 2010 2010 2012 2013 2014 2016 2018 Achs-Anzahl 3-Achs 3-Achs 3-Achs 2-Achs 3-Achs 3-Achs 2-Achs 3-Achs 3-Achs 3-Achs 3-Achs 3-Achs Drehtrommelfahrzeug Nein Nein Ja Ja Ja Ja Ja Nein Ja Ja Ja Ja Abgasnorm Euro 4 Euro 5 Euro 5 Euro 5 Euro 5 EEV EEV EEV EEV Euro 6 Euro 6 Euro 6 Im Bereich Bioabfall befinden sich 13 Fahrzeuge im Bestand. Die Fahrzeuge gliedern sich in: 6 Dreiachs-Drehtrommelfahrzeuge und 7 Zweiachs-Drehtrommelfahrzeuge Es sind im Durchschnitt täglich 10 Fahrzeuge im Einsatz. Im Rahmen von sich wiederholenden 90 Touren und Sonderaufgaben/Sondertouren sind in der Stadt Leipzig ca. 33.800 Bioabfallbehälter zu entleeren. Übersicht des gegenwärtigen Fahrzeugbestandes: Fahrzeuganzahl 1 1 1 2 1 1 1 3 2 Baujahr 2001 2009 2009 2010 2010 2011 2012 2016 2018 Achs-Anzahl 2-Achs 3-Achs 2-Achs 2-Achs 2-Achs 3-Achs 2-Achs 3-Achs 3-Achs Drehtrommelfahrzeug Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Abgasnorm Euro 2 Euro 5 Euro 5 Euro 5 EEV EEV EEV Euro 6 Euro 6 Im Rahmen der Optimierungsmaßnahmen in den voran gegangenen Jahren wurde der Fahrzeugbestand auf den derzeitigen Stand im Bereich Restabfall auf 25 Fahrzeuge und im Bereich Bioabfall auf 13 Fahrzeuge angepasst. Dem entgegen steht die Entwicklung der Bevölkerungszahlen für die Stadt Leipzig mit einem jährlichen Zuwachs (seit 2013) von ca. 10.000 Menschen. Zudem soll mit einer konsequenten Umsetzung der Abfallwirtschaftssatzung der Anschlussgrad an die Bioabfallentsorgung weiter erhöht werden. Aus diesen Gründen ist es notwendig, für 2019 eine Erhöhung des Fuhrparkes um jeweils 1 Restabfallsammelfahrzeug und Bioabfallsammelfahrzeug auf dann insgesamt 26 Restabfallsammelfahrzeuge und 14 Bioabfallsammelfahrzeuge vorzunehmen. Des Weiteren ist es notwendig, den erreichten hohen Stand der Verfügbarkeit der Technik beizubehalten. Der Fahrzeugbestand muss dem Stand der Technik entsprechen und eine hohe Nutzlast bzw. Auslastung haben. Die reparaturbedingten Stand- bzw. Ausfallzeiten sollen max. 48 Stunden betragen. Dieser Entwicklung Rechnung tragend ist zudem geplant, den Bestand an Zweiachs-Abfallsammelfahrzeugen in dem Bereich Bioabfall weiter zu reduzieren und durch Dreiachs-Abfallsammelfahrzeuge mit größeren Nutzvolumen und Nutzlasten zu 7/10 ersetzen. In den zurückliegenden Jahren wurde bereits eine Verjüngung und Optimierung des Fahrzeugbestandes erreicht. Die Altersstruktur, der zu ersetzenden Fahrzeuge, konnte erheblich verjüngt werden, was sich positiv auf die Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und die aufzuwendenden Reparaturkosten ausgewirkt hat. Mit den Ersatzinvestitionen von insgesamt 6 Restabfallsammelfahrzeugen und 6 Bioabfallsammelfahrzeugen in den Jahren 2018 - 2020 und der geplanten Erweiterung um jeweils 1 Restabfallsammelfahrzeug und Bioabfallsammelfahrzeug im Jahr 2019 soll dieser Stand gehalten bzw. weiter verbessert werden. Ungeachtet dessen bleibt es bei der Tatsache, dass durch das ständige, dem Entsorgungsprozess geschuldete, Anfahren und Anhalten die Verschleißwirkung des Fahrgestelles um ein Vielfaches höher gegenüber dem Langstreckeneinsatz ist. Des Weiteren ist die Ersatzteilversorgungspflicht für die Fahrzeuge, welche ersetzt werden müssen, erloschen bzw. fallen lange Beschaffungszeiten für Ersatzteile und damit verbundene Standzeiten für Reparaturen an. Von den insgesamt zu beschaffenden 14 Abfallsammelfahrzeugen für die Bereiche Restabfall und Bioabfall sind 12 Fahrzeuge als Ersatzinvestitionen vorgesehen. Die Neufahrzeuge sollen ausschließlich mit einer Niederflurkabine ausgestattet werden. 2.4.1 Ausstattung der Fahrzeuge mit Niederflurkabine Die Niederflurkabinen sind aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gegenüber den Beschäftigten erforderlich. Bei der Niederflurkabine handelt es sich u. a. um ein, bezogen auf den Einstieg, tiefer gelegtes Fahrerhaus. Die Höhe der Fahrerhausebene, gemessen vom Straßenboden, liegt bei 900 mm und wird über eine Trittstufe in Höhe von 475 mm erreicht. Im Gegensatz dazu liegt die Fahrerhausebene bei einem konventionellen Fahrerhaus bei 1.400 mm und wird über drei Einstiegsstufen erreicht. Ausgehend davon, dass bedingt durch die Arbeitsaufgabe ein ständiges Ein- und Aussteigen in das Fahrzeug unerlässlich ist, ist die Verwendung eines tiefer gelegten Fahrerhauses ein positiver Effekt bezüglich der Erleichterung des Arbeitsprozesses. Des Weiteren dient dieses der Vermeidung von Arbeitsunfällen bezüglich Fuß- und Gelenkverletzungen. 3. 3.1 Darstellung der Wirtschaftlichkeit – Ermittlung der notwendigen Erneuerung Technikbewertung Ausgehend von der vorhandenen Fahrzeugstruktur (Abrollkipper, Sperrmüllpressfahrzeuge, Kleinkehrmaschinen sowie Restabfall- und Bioabfallsammelfahrzeuge) nach Anzahl, Baujahr und Abschreibung erfolgte eine entsprechende technische Überprüfung. Daraus resultierend ergeben sich die finanziellen Parameter wie: - Verschleißbedingte Kosten (Material/Lohn) zur Instandhaltung des Altfahrzeuges - Einsatzkoeffizient Aus dem Ergebnis der Begutachtung und der betriebswirtschaftlichen Berechnung ist ersichtlich, dass 2 Abrollkipper, 1 Sperrmüllpressfahrzeug und 2 Kleinkehrmaschinen ersetzt werden müssen. Auch wenn zunächst nur eine Beschaffung von 2 Rest- und 2 Bioabfallsammelfahrzeugen für das Jahr 2018 stattfinden kann, wurde für alle 12 zu ersetzenden Fahrzeuge eine Begutachtung durchgeführt. Aus dem Ergebnis dieser betriebswirtschaftlichen Berechnung ist ersichtlich, dass alle 12 Abfallsammelfahrzeuge ersetzt werden müssen. Bedingt durch nicht ausreichend zur Verfügung stehende Investitionsmittel ist jedoch nur eine gestaffelte Beschaffung in drei Jahresscheiben möglich. Folglich werden die für die Beschaffungszeiträume 2019 und 2020 zur Aussonderung vorgesehenen 8 Entsorgungsfahrzeuge weiterhin betriebsbereit gehalten, so dass die Erfüllung der Dienstleistungsaufgaben abgesichert werden kann. 8/10 3.2 Betriebswirtschaftliche Betrachtung Aufbauend auf die Technikbewertung schließt sich die betriebswirtschaftliche Betrachtung mit folgenden Parametern an: Grundlage der Berechnung: Abschreibungszeitraum für Abrollkipper Abschreibungszeitraum für Sperrmüllpressfahrzeug Abschreibungszeitraum für Kleinkehrmaschinen Abschreibungszeitraum für Restabfall- und Bioabfallsammelfahrzeuge Tatsächliche Nutzungsdauer „Betriebswirtschaftliche Betrachtung – Berechnung für KFZ“ : : : : : 7 Jahre 7 Jahre 5 Jahre 7 Jahre siehe Anlage 4 Kalkulatorischer Zins Gemäß Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03056 wurde der kalkulatorische Zinssatz in Höhe von 5 % für die Haushaltsjahre 2017/2018 beschlossen. Altersunabhängige Mindestkosten für Wartung und Pflege Gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen wie Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung, Sicherheitsprüfung und dergleichen sind für Alt- und Neufahrzeuge gleich. Verschleißbedingte Kosten für Instandhaltung Materialkosten werden laut Technikbewertung, Pauschalsatz für nicht vorhersehbare Reparaturen, Lohnkosten zur Erbringung der Reparaturleistungen angesetzt. Einsatzkoeffizient (EKZ) Altfahrzeug Ausgehend vom Gesamtalter des Fahrzeuges, der damit verbundenen reparaturbedingten Ausfallzeiten und unter Voraussetzung der ordnungsgemäßen Ersatzteilbereitstellung liegt die Einsatzfähigkeit des Altfahrzeuges derzeitig bei 70 %. Innerhalb der in der Anlage dargestellten Berechnung für KFZ werden diese 70 % als EKZ 70 von EKZ 100 ausgewiesen. EKZ Neufahrzeug Ausgehend davon, dass auch Neufahrzeuge zu notwendigen Durchsichten und weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Inspektionen vorgestellt werden müssen, kann von einer Einsatzfähigkeit von 90 % ausgegangen werden. Innerhalb der in der Anlage dargestellten Berechnung für KFZ werden diese 90 % als EKZ 90 von EKZ 100 ausgewiesen Zusatzkosten Summe der Kosten Neufahrzeug bestehend aus: Abschreibungssatz, Kalkulatorischer Zins, altersunabhängige Kosten. Diese Summe wird multipliziert mit dem Differenzbetrag zu EKZ 100 bezogen auf Altfahrzeug (30) und Neufahrzeug (10). Das Ergebnis dieser Kostenrechnung ist der unmittelbare Vergleich in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Weiternutzung des Altfahrzeuges bzw. der Neubeschaffung. Dieser ergibt sich aus dem Vergleich der Summenrechnung; so ist zum Beispiel bei Überschreitungen der Summe Altfahrzeug gegenüber Neufahrzeug ein Neukauf empfehlenswert. 9/10 4. Finanzierung Die Beschaffung der 2 Abrollkipper, von 1 Sperrmüllpressfahrzeug, von 2 Kleinkehrmaschinen und 4 Abfallsammelfahrzeugen im Investitionsjahr 2018 ist finanziell im Wirtschaftsplan 2018 eingeordnet. Der Wirtschaftsplan 2018 (Vorlage: VI-DS-04876) wurde in der Ratsversammlung am 13.12.2017 bestätigt. Konkret erfolgt die Finanzierung der 2 Abrollkipper, 1 Sperrmüllpressfahrzeug, 2 Kleinkehrmaschinen und 4 Abfallsammelfahrzeugen für das Beschaffungsjahr 2018 aus den für die Betriebszweige Abfallsammlung und Straßenreinigung eingestellten Investitionssummen. Die Beschaffung der 6 weiteren Abfallsammelfahrzeuge im Jahr 2019 und der 4 weiteren Abfallsammelfahrzeuge im Jahr 2020 erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der jeweiligen Wirtschaftspläne des Eigenbetriebs Stadtreinigung Leipzig. Wirtschaftsplan 2018: Investitionssummen: Betriebszweig Abfallentsorgung = 2.467.000,00 €* Betriebszweig Straßenreinigung = 1.412.000,00 €* *Angaben beinhalten keine finanziellen Aufwendungen für Bauinvestitionen 2018. Anlagen: Tabellarische Auflistung der zu ersetzenden Abrollkipper Tabellarische Auflistung des zu ersetzenden Sperrmüllpressfahrzeuges Tabellarische Auflistung der zu ersetzenden Kleinkehrmaschinen Tabellarische Auflistung der zu ersetzenden Drehtrommel-Restabfallsammelfahrzeuge Tabellarische Auflistung der zu ersetzenden Drehtrommel-Bioabfallsammelfahrzeuge Betriebswirtschaftliche Betrachtung 10/10 (1) (2) (3) (4) (5) (6)