Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1420177.pdf
Größe
126 kB
Erstellt
08.08.18, 12:00
Aktualisiert
14.08.18, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05276-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Fortschreibung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
22.08.2018
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Beschlusspunkt 3 wird wie folgt geändert:
Das Kapitel 3 "Instrumente und Maßnahmen" des Wohnungspolitischen Konzepts wird fortlaufend
aktualisiert und fortgeschrieben. Ein Bericht dazu erfolgt jährlich im 4. Quartal.
Es wird folgender Beschlusspunkt 3.1 ergänzt:
Die Vorlage wird bis zum Ende des 4. Quartals 2018 bei folgenden Punkten ergänzt und konkretisiert:
Stärkerer Einsatz des Mittels der städtebaulichen Entwicklung gemäß §§ 165 ff BauGB,
Prüfung des Einsatzes von Baugeboten gem. §176 f. BauGB
Konsequentes und weitgehendes Wahrnehmen von Vorkaufsrechten,
Konkretisierung des Wohnungspolitischen Umgangs mit kommunalen Wohnungen außerhalb
der LWB,
Verkauf von Grundstücken nur im Ausnahmefall,
Schaffung eines Fonds für Belegrechte,
Beantragung der Mietpreisbremse für entsprechende Stadtviertel,
Schaffung einer Stelle in der Stadtverwaltung, die die Kommunikation und Mediation bei
Mieter-Vermieter-Konflikten begleitet.
Es wird folgender Beschlusspunkt 4 ergänzt:
Die Stadtverwaltung beauftragt ein stadtweites Wohnungsmarktscreening durchzuführen, mit dem
Ziel, die Gebiete zu identifizieren, für die soziale Erhaltungssatzungen sowohl gemäß § 172 Abs 1 Satz
1als auch Satz 3 BauGB erarbeitet bzw. beantragt werden sollen. Darüber hinaus soll durch das
Wohnungsmarktscreening auch die Datengrundlage für eine Beantragung der Mietpreisbremse
geschaffen werden.
1/3
Begründung:
Zu BP 3:
Eine Fortschreibung und Aktualisierung der Instrumente und Maßnahmen aller drei Jahre erscheint
vor dem Hintergrund, dass sich die Situation auf dem Mietwohnungsmarkt in Leipzig auch innerhalb
einer Dreijahresfrist weiter verschärfen wird und auch Bund sowie Land in der Zwischenzeit
Neuregelungen treffen können, die der Stadt helfen könnten, die Situation am Wohnungsmarkt zu
entschärfen. Wir halten es deshalb für sinnvoll und notwendig, dass die eine fortlaufende
Aktualisierung und Fortschreibung stattfindet.
Zu BP 3.1:
Die Vorlage enthält viele richtige und wichtige Ansätze. Allerdings wird an verschiedenen Punkten
eine konsequentere Linie vermisst bzw. bleibt das Instrumentenpaket auch hinter bereits
getroffenen Ratsentscheidungen zurück. Insbesondere bei der Übertragung von kommunalen
Wohnungen an die LWB ist die Prüfung bereits seit 2015 Beschlusslage und sollte 2016 bereits
mittels einer Vorlage abgeschlossen sein. Da seit dem ersten Antrag zur Übertragung von
kommunalen Wohneinheiten an die LWB (V/A 461) aus dem Jahr 2013 fünf Jahre vergangen sind und
auch die Übertragung eines Grundstücks am Lindenauer Hafen an die LWB problemlos klappte,
erscheint eine eher vorsichtige Formulierung wie sie im Instrumentenpaket zu finden ist, nicht
zielführend. Nach fünf Jahren der Prüfung dürfte doch einer Durchführung nichts im Wege stehen.
Um die Entwicklung des Areals am Bayrischen Bahnhof voranzutreiben, ist bereits ein Antrag im
Ratsverfahren, der das Mittel der städtebaulichen Entwicklung gemäß §§ 165 ff BauGB als stärkeres
Instrument ins Spiel bringt. Da es nicht allein am Bayrischen Bahnhof mit der Entwicklung von
größeren Grundstücken nicht vorangeht, sollte die städtebauliche Entwicklung gemäß §§ 165 ff
BauGB grundsätzlich in das Instrumentarium aufgenommen werden.
Als Gebietskörperschaft hat die Stadt Leipzig generell ein Vorkaufsrecht bei Grundstücken auf dem
Gebiet der Stadt. Natürlich müssen, um dieses Vorkaufsrecht auch nutzen zu können, verschiedene
Voraussetzungen geschaffen worden sein. Generell sollte die Stadt Leipzig, insbesondere bei
größeren Arealen, die für die Stadtentwicklung wichtig sind, intensiver die Nutzung eines
Vorkaufsrechts in Betracht ziehen und die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen.
Dass in Leipzig bezahlbarer Wohnraum immer knapper wird, ist der Hintergrund dafür, dass das
wohnungspolitische Konzept sowie die Instrumente und Maßnahmen zur Umsetzung des Konzepts
fortgeschrieben wurden bzw. fortgeschrieben werden sollen. Es fehlen aus unserer Sicht jedoch
konkrete Maßnahmen, die es der Stadt ermöglichen, mehr Belegrechte zu erwerben oder die
Schaffung von mehr KdU-gebundenem Wohnraum ermöglichen. Hier wären einerseits die Schaffung
eines Fonds zum Erwerb von Belegrechten, sowie die Prüfung eines Programms zur Schaffung KdUgebundenen Wohnraums zur Ergänzung der Maßnahmen des Freistaates. Darüber hinaus halten wir
es für sinnvoll, wenn die Stadtverwaltung schon jetzt die Grundlagen dafür schafft, um die
Mietpreisbremse, die aktuell auf Bundesebene überarbeitet wird, beantragen zu können.
In Situationen, in denen der Mietwohnungsmarkt angespannt ist, nimmt die Zahl der Konflikte
zwischen Mietern und Vermietern zu. Wir schlagen deshalb vor, dass bei der Stadtverwaltung eine
Stelle geschaffen wird, die sich dieser Problematik annimmt.
Zu BP 4: Durch eine Untersuchung des Wohnungsmarktes in der Stadt Leipzig soll sowohl die
Datengrundlage zur Beantragung der Mietpreisbremse erhoben sowie ermittelt werden, in welchen
Quartieren soziale Erhaltungssatzungen sinnvoll und notwendig sind.
Zusammenfassung:
2/3
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
>Worum geht es in der Vorlage: - max. 400 Zeichen ohne Leerzeichen (beim Ausfüllen
bitte überschreiben)
Sachverhalt:
Anlagen:
3/3