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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1420177.pdf
Größe
126 kB
Erstellt
08.08.18, 12:00
Aktualisiert
14.08.18, 15:04

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-05276-ÄA-01 Status: öffentlich Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff: Fortschreibung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin FA Stadtentwicklung und Bau FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung 22.08.2018 Zuständigkeit Beschlussvorschlag: Beschlusspunkt 3 wird wie folgt geändert: Das Kapitel 3 "Instrumente und Maßnahmen" des Wohnungspolitischen Konzepts wird fortlaufend aktualisiert und fortgeschrieben. Ein Bericht dazu erfolgt jährlich im 4. Quartal. Es wird folgender Beschlusspunkt 3.1 ergänzt: Die Vorlage wird bis zum Ende des 4. Quartals 2018 bei folgenden Punkten ergänzt und konkretisiert:  Stärkerer Einsatz des Mittels der städtebaulichen Entwicklung gemäß §§ 165 ff BauGB,  Prüfung des Einsatzes von Baugeboten gem. §176 f. BauGB  Konsequentes und weitgehendes Wahrnehmen von Vorkaufsrechten,  Konkretisierung des Wohnungspolitischen Umgangs mit kommunalen Wohnungen außerhalb der LWB,  Verkauf von Grundstücken nur im Ausnahmefall,  Schaffung eines Fonds für Belegrechte,  Beantragung der Mietpreisbremse für entsprechende Stadtviertel,  Schaffung einer Stelle in der Stadtverwaltung, die die Kommunikation und Mediation bei Mieter-Vermieter-Konflikten begleitet. Es wird folgender Beschlusspunkt 4 ergänzt: Die Stadtverwaltung beauftragt ein stadtweites Wohnungsmarktscreening durchzuführen, mit dem Ziel, die Gebiete zu identifizieren, für die soziale Erhaltungssatzungen sowohl gemäß § 172 Abs 1 Satz 1als auch Satz 3 BauGB erarbeitet bzw. beantragt werden sollen. Darüber hinaus soll durch das Wohnungsmarktscreening auch die Datengrundlage für eine Beantragung der Mietpreisbremse geschaffen werden. 1/3 Begründung: Zu BP 3: Eine Fortschreibung und Aktualisierung der Instrumente und Maßnahmen aller drei Jahre erscheint vor dem Hintergrund, dass sich die Situation auf dem Mietwohnungsmarkt in Leipzig auch innerhalb einer Dreijahresfrist weiter verschärfen wird und auch Bund sowie Land in der Zwischenzeit Neuregelungen treffen können, die der Stadt helfen könnten, die Situation am Wohnungsmarkt zu entschärfen. Wir halten es deshalb für sinnvoll und notwendig, dass die eine fortlaufende Aktualisierung und Fortschreibung stattfindet. Zu BP 3.1: Die Vorlage enthält viele richtige und wichtige Ansätze. Allerdings wird an verschiedenen Punkten eine konsequentere Linie vermisst bzw. bleibt das Instrumentenpaket auch hinter bereits getroffenen Ratsentscheidungen zurück. Insbesondere bei der Übertragung von kommunalen Wohnungen an die LWB ist die Prüfung bereits seit 2015 Beschlusslage und sollte 2016 bereits mittels einer Vorlage abgeschlossen sein. Da seit dem ersten Antrag zur Übertragung von kommunalen Wohneinheiten an die LWB (V/A 461) aus dem Jahr 2013 fünf Jahre vergangen sind und auch die Übertragung eines Grundstücks am Lindenauer Hafen an die LWB problemlos klappte, erscheint eine eher vorsichtige Formulierung wie sie im Instrumentenpaket zu finden ist, nicht zielführend. Nach fünf Jahren der Prüfung dürfte doch einer Durchführung nichts im Wege stehen. Um die Entwicklung des Areals am Bayrischen Bahnhof voranzutreiben, ist bereits ein Antrag im Ratsverfahren, der das Mittel der städtebaulichen Entwicklung gemäß §§ 165 ff BauGB als stärkeres Instrument ins Spiel bringt. Da es nicht allein am Bayrischen Bahnhof mit der Entwicklung von größeren Grundstücken nicht vorangeht, sollte die städtebauliche Entwicklung gemäß §§ 165 ff BauGB grundsätzlich in das Instrumentarium aufgenommen werden. Als Gebietskörperschaft hat die Stadt Leipzig generell ein Vorkaufsrecht bei Grundstücken auf dem Gebiet der Stadt. Natürlich müssen, um dieses Vorkaufsrecht auch nutzen zu können, verschiedene Voraussetzungen geschaffen worden sein. Generell sollte die Stadt Leipzig, insbesondere bei größeren Arealen, die für die Stadtentwicklung wichtig sind, intensiver die Nutzung eines Vorkaufsrechts in Betracht ziehen und die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen. Dass in Leipzig bezahlbarer Wohnraum immer knapper wird, ist der Hintergrund dafür, dass das wohnungspolitische Konzept sowie die Instrumente und Maßnahmen zur Umsetzung des Konzepts fortgeschrieben wurden bzw. fortgeschrieben werden sollen. Es fehlen aus unserer Sicht jedoch konkrete Maßnahmen, die es der Stadt ermöglichen, mehr Belegrechte zu erwerben oder die Schaffung von mehr KdU-gebundenem Wohnraum ermöglichen. Hier wären einerseits die Schaffung eines Fonds zum Erwerb von Belegrechten, sowie die Prüfung eines Programms zur Schaffung KdUgebundenen Wohnraums zur Ergänzung der Maßnahmen des Freistaates. Darüber hinaus halten wir es für sinnvoll, wenn die Stadtverwaltung schon jetzt die Grundlagen dafür schafft, um die Mietpreisbremse, die aktuell auf Bundesebene überarbeitet wird, beantragen zu können. In Situationen, in denen der Mietwohnungsmarkt angespannt ist, nimmt die Zahl der Konflikte zwischen Mietern und Vermietern zu. Wir schlagen deshalb vor, dass bei der Stadtverwaltung eine Stelle geschaffen wird, die sich dieser Problematik annimmt. Zu BP 4: Durch eine Untersuchung des Wohnungsmarktes in der Stadt Leipzig soll sowohl die Datengrundlage zur Beantragung der Mietpreisbremse erhoben sowie ermittelt werden, in welchen Quartieren soziale Erhaltungssatzungen sinnvoll und notwendig sind. Zusammenfassung: 2/3 Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: >Worum geht es in der Vorlage: - max. 400 Zeichen ohne Leerzeichen (beim Ausfüllen bitte überschreiben) Sachverhalt: Anlagen: 3/3