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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1420526.pdf
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844 kB
Erstellt
13.08.18, 12:00
Aktualisiert
29.08.18, 07:04

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Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-05605-NF-02 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Beigeordneter Prof. Dr. Fabian Betreff: Satzung zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen der Stadt Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit OR Lützschena-Stahmeln SBB Südwest SBB West OR Wiederitzsch OR Mölkau OR Lindenthal OR Holzhausen SBB Südost SBB Nordost SBB Süd FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule OR Böhlitz-Ehrenberg SBB Nord SBB Nordwest Ratsversammlung 13.08.2018 13.08.2018 13.08.2018 14.08.2018 14.08.2018 14.08.2018 14.08.2018 14.08.2018 15.08.2018 15.08.2018 16.08.2018 16.08.2018 16.08.2018 16.08.2018 22.08.2018 Anhörung Anhörung Anhörung Anhörung Anhörung Anhörung Anhörung Anhörung Anhörung Anhörung 2. Lesung Anhörung Anhörung Anhörung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beschließt die Satzung der Schulbezirke für die Grundschulen Leipzig entsprechend Anlage 1. 2. Damit treten die Beschlüsse der Ratsversammlung RBIV-279/5 vom 20.04.2005, RBIV-464/05 vom 14.12.2005, RBIV-678/06 vom 20.09.2006, RBIV-1610/09 vom 20.05.2009, RBV-184/10 vom 20.01.2010, RBV-303/10 vom 24.03.2010, RBV1136/12 vom 29.02.2012, RBV -1716/13 vom 10.07.2013, DS-00316/14 vom 20.11.2014, DS-01445 vom 16.09.2015 und DS-04153-NF-01 vom 23.08.2017 außer Kraft. 3. Die Synopse zu den Stellungnahmen der Schulen wird dem Stadtrat als Information zur Verfügung gestellt. Diese ist nicht Bestandteil der Satzung. 4. Dem Stadtelternrat wird die Vorlage und die Synopse zur Stellungnahme übergeben. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Im Schulgesetz des Freistaates Sachsen werden im § 25 die Schulbezirke und Einzugsbereiche geregelt. Für Grundschulen sind Schulbezirke zugeordnet (Abs. 1). Grundsätzlich entspricht der Schulbezirk dem Gebiet des Schulträgers (Abs. 2 S.1). Befinden sich in dessen Gebiet mehrere Grundschulen, so kann der Schulträger Einzelschulbezirke oder gemeinsame Schulbezirke festlegen (Abs. 2 S.2). Mit der Reduzierung der Einzelschulbezirke und der verstärkten Bildung von gemeinsamen Schulbezirken, indem ein Schulbezirk mehrere Grundschulen einschließt, wird dem Recht der Erziehungsberechtigten auf freie Wahl der schulischen Ausbildungsstätten und damit dem Elternrecht mehr Möglichkeiten eröffnet. Hinzu kommt, dass ein Wettbewerb der Schulen um Schüler in dem gemeinsamen Schulbezirk verstärkt und möglicherweise es einen Anreiz zur Weiterentwicklung der Schulprogramme gesetzt wird. Dieser Prozess könnte zu einer weiteren Qualitätssteigerung in den Schulen führen. In der Schulbezirkseinteilung wird berücksichtigt, dass bei der Klassenbildung der Richtwert aus der Sächsischen Schulnetzplanverordnung (SächsSchulnetzVO) umgesetzt und vorhandene räumliche und personelle Ressourcen besser geplant und eingesetzt werden können. Zudem wurde bei der Zusammensetzung der Schulbezirke der Aspekt der Schulwegebeziehung mit beachtet und wird im Rahmen des Anmelde- und Aufnahmeverfahrens an den Grundschulen mit als Kriterium herangezogen. Die Schulbezirke werden grundsätzlich jährlich neu überprüft und bei Bedarf werden Änderungen der Schulbezirksgrenzen oder Schulbezirkseinteilungen vorgenommen. Einhergehend wird dann auch die Schulbezirkssatzung angepasst. Es ist ein dynamischer Prozess, mit dem man auf Schülerströme oder eventuell nicht bewährte Schulbezirksgrenzen/Schulbezirkseinteilungen reagieren kann. Anlagen: Anlage 1 Satzung Schulbezirksgrenzen der Grundschulen Anlage 1.1 Satzung Schulbezirksgrenzen der Grundschulen – Liste Schulbezirke Anlage 2 Übersicht Anlage 3 Stellungnahmen der Schulen 3/3 Satzung der Stadt Leipzig zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen Aufgrund des § 4, Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung Bekanntmachung vom 18.März 2003 (SächsGVBl.S.55,159), zuletzt geändert am 13.12.2017 (SächsGbl.S.626) in Verbindung mit §25 Abs. 2 des Sächsischen Schulgesetzes (SächsSchulG) vom 16.04.2004, zuletzt geändert am 26.04.2017, erlässt die Ratsversammlung der Stadt Leipzig folgende Satzung: §1 Für die Grundschulen der Stadt Leipzig werden Schulbezirke gebildet, in denen sich eine oder mehrere Grundschulen befinden. Diese sind verbindlich für die Anmeldung der Schüler. §2 (1) Kinder, welche in einem Schulbezirk mit mehreren Grundschulen wohnen, werden von einer dieser Grundschulen aufgenommen. § 25 Absatz 5 SächsSchulG bleibt davon unberührt. (2) Die Entscheidung treffen die Schulleiter. Dabei sind besonders die Kapazitäten der Schulen sowie die Schulweglängen und –sicherheit zu berücksichtigen. Vor Umsetzung ist die Zustimmung des Schulträgers einzuholen. §3 Für Grundschulen mit besonderen Bildungsangeboten bzw. Teile von diesen gilt für diesen Teil das Territorium der Stadt Leipzig als Schulbezirk. §4 Die Schulbezirksgrenzen werden in den beigefügten Anlagen mit Bezeichnungen „Liste der gemeinsamen Schulbezirke“ und „Liste Einzelschulbezirke“ festgelegt. Diese Anlagen sind Bestandteil dieser Satzung. den der §5 Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Satzung treten die bisherigen Satzungen der Stadt Leipzig zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen vom 20.04.2005 (Beschluss RB IV-279/05) und deren Änderungen außer Kraft. Jung Oberbürgermeister Leipzig, den ...... DS-05605-Anlage 1 - Satzung Stand: 28.05.2018 Liste der gemeinsamen Schulbezirke Anlage 1.1 Bereich Nordwest Gemeinsamer Schulbezirk NW1 Grundschule Manetstraße 8 (Anna-Magdalena-Bach-Schule ), Grundschule Lessingstraße 27 (Lessingschule), Grundschule Eitingonstraße 5 (Schule 5 im Stadtbezirk Mitte), Elsterbecken von Käthe-Kollwitz-Straße nördl. bis Hans-Driesch-Straße östl. bis Am Sportforum, Am Sportforum östl. bis Leutzscher Allee, Leutzscher Allee (beidseitige Hausnummern) östl. bis Zöllner Weg, Zöllner Weg (beidseitige Hausnummern) südöstl. Bis Emil- Fuchs-Straße, Emil- Fuchs-Straße (beidseitige Hausnummern) östl. bis Uferstraße, Uferstraße ( südl. Hausnummern) östl. bis Parthe, Linie Parthe nordöstl. bis Rackwitzer Straße, Rackwitzer Straße (ohne Hausnummern) östl. bis Am Gothischen Bad, Am Gothischen Bad (ohne Hausnummern) östl. bis Brandenburger Straße, Brandenburger Straße (ohne Hausnummern) südl. bis Georgiring, Georgiring (ohne Hausnummern) südl. bis Augustusplatz, Augustusplatz (wetl. Hausnumemrn) südl bis Roßplatz, Roßplatz (nordwestl. Hausnummern) südwestl. bis Grünwaldstraße, Roßplatz (nördl. Hausnummern) westl. bis Martin-Luther-Ring, Martin-Luther-Ring (nördl. Hausnummern) westl. bis Karl-Tauchnitz-Straße, KarlTauchnitz-Straße (nördl. Hausnummern) westl. bis Herzliyaplatz, Herzlyiaplatz westl. bis Anton-Bruckner-Allee, Anton-Bruckner-Allee westl. bis Elsterflutbett, FerdinandLasalle-Straße nördl. bis Käthe-Kollwitz-Straße Gemeinsamer Schulbezirk NW 2 Grundschule Hans-Driesch-Straße 41 (157. Schule), Grundschule Prießnitzstraße 19 (172. Schule), Ortsteilgrenze westl. (nördl. Hausnummern) bis Odermannstraße, Odermannstraße (östl. Hausnummern) nördl. bis Demmeringstraße, Demmeringstraße (nördl. Hausnummern) westl. bis Merseburger Straße, Merseburger Straße (nördl. Hausnummern) westl. Ortsteilgrenze an der Ludwig-Hupfeld-Straße, Ortsteilgrenze nördl. Richtung (östl. Hausnummern) bis Heinrich-Heine-Straße, Ortsteilgrenze (südl. Hausnummern) erst nordöstl. Richtung dann nördl. ( östl. Hausnummern) bis Am Sportpark, Ortsteilgrenze westlich bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze bis Jahnallee Gemeinsamer Schulbezirk NW3 Grundschule Leipziger Straße 210 (Schule Gundorf), Grundschule Heinrich-Heine-Straße 64 (Schule Böhlitz-Ehrenberg), Ortsteilgrenze (nördl. Hausnummern) ab Ludwig-Hupfeld-Straße westl. bis SaaleElster-Kanal (nordwestl. Begrenzung KGV „Am Kanal“), Saale-Elster-Kanal (nördl. Hausnummern) nordwestl. Richtung bis Stadtgrenze, Stadtgrenze nördl. Richtung bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze östl. Richtung bis Ortseilgrenze BöhlitzEhrenberg, Ortsteilgrenze südl. Richtung (westl. Hausnummern) bis südl. Bereich Ludwig-Hupfeld-Straße, DS-05605-Anlage 1.1 – Satzung Liste Schulbezirke Stand: 22.06.18 1 Gemeinsamer Schulbezirk NW 4 Grundschule Stahmelner Höhe 1 (Schule Stahmeln), Grundschule Jungmannstraße 5 (Paul-Robeson-Schule), Grundschule Diderotstraße 37 (Wilhelm-Hauff-Schule), Grundschule Gustav-Kühn-Straße 1 (39. Schule), Grundschule Lindenthal (Alfred-Kästner-Schule) Stadtgrenze ab Stadtbezirksgrenze Alt-West zu Nordwest nördl. bis Autobahn A14, Stadtgrenze (alle Hausnummern) östl. bis Stadtbezirksgrenze Nordwest zu Nord, Stadtbezirksgrenze (westl. Hausnummern) südl. bis Ortsteilgrenze Lindenthal zu Möckern, Ortsteilgrenze Lindenthal in westl. Richtung (nördl. Hausnummern) bis Keplerstraße, Keplerstraße (ohne Hausnummern) bis Landsberger Straße, Landsberger Straße (südwestl. Hausnummern) bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezikrsgrenze südl (westl. Hausnummern) bis Kirschbergstraße, Kirschbergstraße (südl. Hausnummern) bis Heinrothstraße, Heinrothstraße (alle Hausnummern) bis KGV „Brant’s Aue), KGV „Brandt’s Aue“ westl. bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze westl. Richtung bis Neue Luppe, Neue Luppe bis Ortsteilgrenze Lützschena-Wahren, Ortsteilgrenze Lützschena zu Wahren (nördl. Hausnummern) in westl. Richtung bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezikrsgrenze (nördl. Hausnummern) westl. bis Stadtgrenze Gemeinsamer Schulbezirk NW5 Grundschule Jörgen-Schmidtchen-Weg 8 (Hans-Kroch-Schule) Grundschule Heinrich-Mann-Straße 1 (Karl-Liebknecht-Schule) Stauffenbergstraße (nördl. Hausnummern) westl. bis Hans-Oster-Straße, Hans-OsterStraße (westl. Hausnummern) südl. bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze nordwestl. (nördl. Hausnummern) bis Olbrichtstraße, Stadtbezirksgrenze (östl. Hausnummern) nördl. bis Landsberger Straße, Landsberg Straße (nördl. Hausnummern) nordwestl. bis Keplerstraße, Keplerstraße (alle Hausnummern) bis Ortsteilgrenze Lindenthal zu Möckern, Ortsteilgrenze östl. bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze (südl. Hausnummern) östl. bis Ortsteilgrenze Wiederitzsch zu Gohlis-Nord, Ortsteilgrenze östl. (südl. Hausnummern) bis Virchowstraße, Virchowstraße südl. (westl. Hausnummern) bis Coppistraße, Coppistraße westl. (nördl. Hausnummern) bis Coppiplatz, Coppiplatz (alle Hausnummern) bis Landsberger Straße, Landsberger Straße nördl. ( östl. Hausnummern) bis Stauffenbergstraße Gemeinsamer Schulbezirk NW6 Grundschule Erfurter Straße 9 (Erich Kästner-Schule), Grundschule Elsbethstraße 1 (Geschwister-Scholl-Schule), Grundschule Anhalter Straße 1 (33. Schule), Grundschule Delitzscher Straße 110 (Carl-von-Linné-Schule), Grundschule Geibelstraße 74 (Adam-Friedrich-Oeser-Schule), Parthe ab Waldstraße in westl. Richtung (nördl. Hausnummern) bis Herloßsohnstraße, Herloßsohnstraße (alle Hausnummern) nördöstl. bis Stallbaumstraße, Stallbaumstraße (alle Hausnummern) bis Heimrothstraße, Heimrothstraße (ohne Hausnummern) bis Kirschbergstraße, Kirschbergstraße (nordöstl. Hausnummern) östl. bis Stadtbezikrsgrenze, Stadtbezirksgrenze (östl. Hausnummern) bis Hans-Oster-Straße, Hans-Oster-Straße (östl. Hausnummern) bis Stauffenbergstraße, Stauffenbergstraße (südl. Hausnummern) bis Landsberger Straße, Landsberger Straße (westl. Hausnummern) bis Coppiplatz (ohne DS-05605-Anlage 1.1 – Satzung Liste Schulbezirke Stand: 22.06.18 2 Hausnummern), Coppistraße östl. (südl. Hausnummern) bis Virchowstraße, Virchowstraße (östl. Hausnummern) nördl. bis Max-Liebermann-Straße, MaxLiebermann-Straße (südl. Hausnummern) östl. bis Delitzscher Straße, Delitzscher Straße (östl. Hausnummern) nördl. bis Krostitzer Weg, Krostitzer Weg (südl. Hausnummern) östl. bis Wolteritzer Weg, Wolteritzer Weg (östl. Hausnnummern) bis Wölkauer Weg, Wölkauer Weg (ohne Hausnummern) bis Maximillianallee, Maximillianallee nördl. bis Ortsteilgrenze, Stadtbezirksgrenze südl. (westl. Hausnummern) bis Am Gothischen Bad, Ortstteilgrenze nördl. Hausnummern) westl. Richtung bis Uferstraße, Uferstraße (nördl. Hausnummern) westl. bis Emil-FuchsStraße, Emil-Fuchs-Straße (ohne Hausnummern) westl. bis Zöllnerweg, Zöllnerweg (ohne Hausnummern) westl. bis Waldstraße, Waldstraße nördl. (beidseitige Hausnummern) bis Höhe Parthe Bereich Nordost Gemeinsamer Schulbezirk NO1 Grundschule Husemannstraße 2 (August-Bebel-Schule), Grundschule Heinrichstraße 43/45 (Wilhelm-Busch-Schule), Augustusplatz; Augustusplatz (östl. Hausnummern) bis nördl. Georgiring, Georgiring (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Brandenburger Straße, Brandenburger Straße (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Lagerhofstraße (beidseitige Hausnummern), Lagerhofstraße südl. bis F.-List-Platz, F.-List-Platz (östl. Hausnummern) bis Kohlgartenstraße, Kohlgartenstraße (südwestl. Hausnummern) südöstl. bis Bergstraße, Bergstraße (beidseitige Hausnummern) nordöstl. bis HermannLiebmann-Straße, Hermann-Liebmann-Straße (ohne Hausnummern) südöstl. bis Wurzner Straße, Wurzner Straße (westl. Hausnummern) südl. bis Breite Straße, Breite Straße (westl. Hausnummern) südl. bis Riebeckstraße, Riebeckstraße (westl. Hausnummern) südl. bis Mühlstraße, Mühlstraße (beidseitig Hausnummern) westl. bis Karl-Siegismund-Straße, Karl-Siegismund-Straße (beidseitige Hausnummern) nordwestl. bis Liebigstraße (ohne Hausnummern) westl. bis Vor dem Hospitaltore, Vor dem Hospitaltore (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Prager Straße, Prager Straße (beidseitige Hausnummern) nordwestl. bis Platostraße, Platostraße (beidseitige Hausnummern) südwestl. bis Goldschmidtstraße, Goldschmidtstraße (nördl. Hausnummern) westl. bis Augustusplatz Gemeinsamer Schulbezirk NO2 Grundschule Schulze-Delitzsch-Straße 23 (Wilhelm-Wander-Schule), Grundschule Eisenbahnstraße 50 (Schule am Rabet), S-Bahn östl. bis Torgauer Straße, Torgauer Straße (ohne Hausnummern) südl. bis Eisenbahnstraße, Eisenbahnstraße (südl. Hausnummern) östl. bis Bautzmannstraße, Bautzmannstraße (beidseitige Hausnummern) südl. bis Wurzner Straße, Wurzner Straße (nördl. Hausnummern) westl. bis Ihmelsstraße, Ihmelsstraße (nordwestl. Hausnummern) südwestl. bis Krönerstraße, Krönerstraße (beidseitige Hausnummern) südl. bis Bernhardstraße, Bernhardstraße (nordwestl. Hausnummern) südwestl. bis Breite Straße, Breite Straße (nördl. Hausnummern) westl. bis Wurzner Straße, Wurzner Straße (östl. Hausnummern) nordöstl. bis Hermann-Liebmann-Straße, Hermann-Liebmann-Straße (beidseitige Hausnummern) nordwestl. bis Bergstraße, Bergstraße (ohne Hausnummern) südwestl. bis Kohlgartenstraße, Kohlgartenstraße (nordöstl. Hausnummern) nordwestl. bis F.-List-Platz (ohne Hausnummern), nördl. bis zur Mecklenburger Straße, Mecklenburger Straße (beidseitige Hausnummern) bis DS-05605-Anlage 1.1 – Satzung Liste Schulbezirke Stand: 22.06.18 3 westl. Lagerhofstraße (ohne Hausnummern), Lagerhofstraße nördl. bis Brandenburger Straße, Brandenburger Straße (beidseitige Hausnummern) bis Ortsteilgrenze, Ortsteilgrenze östl. bis Torgauer Straße Gemeinsamer Schulbezirk NO3 Grundschule Stöckelstraße 45 (Clara-Wieck-Schule), Grundschule Volksgartenstraße 16 (Astrid-Lindgren-Schule), S-Bahnlinie nördl. Mockauer Straße, Mockauer Straße (östl. Hausnummern) nördl. bis Friedrichshafner Straße, Friedrichshafner Straße (beidseitige Hausnummern) südl. bis Kleeweg, Kleeweg (beidseitige Hausnummern) östl. bis Zu den Gärten, Zu den Gärten (beidseitige Hausnummern) östl. bis Parthe, Parthe nördl. bis Verlängerung Heiterblickstraße, Verlängerung Heiterblickstraße östl. bis Abtnaundorfer Straße, Heiterblickstraße (ohne Hausnummern) östl. bis Ortsteilgrenze (Bahn), Ortsteilgrenze südl. bis Torgauer Straße, Ortsteilgrenze südwestl. bis Bahn, Ortsteilgrenze westl. bis Am Gothischen Bad, Am Gothischen Bad nördl. Ortsteilgrenze bis Mockauer Straße Gemeinsamer Schulbezirk NO4 Grundschule Rosenowstraße 56 (66. Schule), Grundschule Göbschelwitzer Weg 1 (Schule Portitz), Bahn nördl. bis Maximilianallee, Maximilianallee (ohne Hausnummern) nördl. Linie bis Messeallee, Messeallee (beidseitige Hausnummern) östl. bis Autobahnauffahrt Messegelände, Autobahnauffahrt Messegelände östl. bis BMW-Allee, BMW Allee (ohne Hausnummern) nördöstl. bis Ortsteilgrenze von Plaußig, Ortsteilgrenze östl. bis Stadtgrenze, Stadtgrenze südl. bis Torgauer Straße, Torgauer Straße nordwestl. Hausnummern) südwestl. bis Bahn; von der Bahn nördlich bis Verlängerung Heiterblickstraße, Heiterblickstraße (beidseitige Hausnummern) westl. bis Parthe, von der Parthe südl. bis Zu den Gärten, Zu den Gärten (ohne Hausnummern) westl. bis Kleeweg, Kleeweg (ohne Hausnummern) westl. bis Friedrichshafner Straße, Friedrichshafner Straße (ohne Hausnummern) nördlich bis Mockauer Straße, Mockauer Straße (nordwestl. Hausnummern) südwestl. bis Bahn. Gemeinsamer Schulbezirk NO 5 Grundschule Schlehenweg 32 (Theodor-Körner-Schule), Grundschule Döllingstraße 25 (24. Schule), Grundschule Goldsternstraße 23 (Brüder-Grimm-Schule), Grundschule Louis-Fürnberg-Straße 2 (Hans-Christian-Andersen-Schule), Torgauer Str. (südöstl. Hausnummern) nordöstl. bis Autobahn A 14 und Stadtgrenze, Verlauf südöstl. an der Stadtgrenze bis Permoserstraße, Permoserstraße (nördl. Hausnummern) westlich bis Herzberger Straße, Herzberger Straße (westl. Hausnummern) südlich bis Straße Am Sommerfeld, westliche Richtung zur Straße Am Sommerfeld, Am Sommerfeld (beidseitige Hausnummern) westl. bis Wildbuschweg, Wildbuschweg (ohne Hausnummern) südl. bis Riesaer Straße, Riesaer Straße (beidseitige Hausnummern) westl., Verlauf an Ortsteilgrenze bis Gutberletstraße, Verlauf an Ortsteilgrenze westl. bis Goetheweg, Goetheweg (ohne Hausnummern) südl. bis Ortsteilgrenze, Verlauf Ortsteilgrenze südwestl. bis Verlängerung Bautzmannstraße, Bautzmannstraße (ohne Hausnummern) nördl. bis Eisenbahnstraße, Eisenbahnstraße (nördl. Hausnummern) westl. bis Torgauer Straße DS-05605-Anlage 1.1 – Satzung Liste Schulbezirke Stand: 22.06.18 4 Bereich Südost Gemeinsamer Schulbezirk SO 1 Grundschule Hohe Straße 45 (Schule am Floßplatz), Grundschule Tarostraße 6 (Pablo-Neruda-Schule), Grundschule Scharnhorststraße 24 (Kurt-Masur-Schule), Grundschule Zwenkauer Straße 35 (Schule Connewitz), Grundschule Bernhard-Göring-Straße 107 Anton-Bruckner-Allee nordöstl. bis Herzlyiaplatz, Karl-Tauchnitz-Straße (südl. Hausnummern) östl. bis Martin-Luther-Ring, Martin-Luther-Ring (südl. Hausnummern) östl. bis Roßplatz, Roßplatz (südl. Hausnummern) nordöstl. bis Goldschmidtstraße, Goldschmidtstraße (südliche Hausnummern) östl. bis Platostraße, Platostraße (ohne Hausnummern) nordöstl. bis Prager Straße, Prager Straße (ohne Hausnummern) südöstl. bis Vor dem Hospitaltore, Vor dem Hospitaltore (ohne Hausnummern) südl. bis Liebigstraße, Liebigstraße (beidseitige Hausnummern) östl. bis Stadtbezirksgrenze, südl. Verlauf Stadtbezirksgrenze bis Prager Straße, Prager Straße (ohne Hausnummern) südöstl. bis Bahn, Bahn südwestl. bis RichardLehmann-Straße, Richard-Lehmann-Straße (nördl. Hausnummern) westl. bis Bahn, Ortsteilgrenze südl. bis Stadtgrenze, Verlauf südwestl. entlang Stadtgrenze, Verlauf Stadtgrenze westl. bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze nördl. bis AntonBruckner-Allee Gemeinsamer Schulbezirk SO 2 Grundschule Riebeckstraße 50 (Fritz-Baumgarten-Schule), Grundschule Gletschersteinstraße 9 (Franz-Mehring-Schule), Grundschule Stünzer Straße 16 (74. Schule), Grundschule Martinstraße 7 (Ernst-Pinkert-Schule), Sommerfelder Straße/Verlauf Stadtbezirksgrenze südl. entlang bis Kärrnerweg, Kärrnerweg, südl. Verlauf Ortsteilgrenze bis Holzhäuser Straße, Ortsteilgrenze westl. bis Augustinerstraße, Augustinerstraße (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Naunhofer Straße, Naunhofer Straße (beidseitige Hausnummern) nordwestl. bis Paulinerweg, Paulinerweg (beidseitige Hausnummern) südwestl. bis Prager Straße, Prager Straße (beidseitig. Hausnummern) nordwestl. bis Phillip-Rosenthal-Straße, Phillip-Rosenthal-Straße (ohne Hausnummern) westl. bis Semmelweisstraße, Semmelweisstraße (ohne Hausnummern) östl. bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze Verlauf nördl. bis Karl-Siegismund-Straße östl. Verlängerung Mühlstraße, Mühlstraße (ohne Hausnummern) östl. bis Riebeckstraße, Riebeckstraße (östl. Hausnummern) nördl. bis Breite Straße, Breite Straße (östl. Hausnummern) nördl. bis Bernhardtstraße, Bernhardtstraße (südöstl. Hausnummern) nordöstl. bis Krönerstraße, Krönerstraße (ohne Hausnummern) nördl. bis Ihmelsstraße, Ihmelsstraße (südöstl. Hausnummern) nördl. bis Wurzner Straße, Wurzner Straße (südl. Hausnummern) östl. bis Ortsteilgrenze, Verlauf Ortsteilgrenze bis Zweinaundorfer Straße, Zweinaundorfer Straße (nördl. Hausnummern) westl. bis südl. gedachte Linie entlang zur Sulzbacher Straße (ohne Hausnummern) bis Stadtbezirkgrenze, Verlauf östl. und südl. Stadtbezirksgrenze bis Sommerfelder Straße DS-05605-Anlage 1.1 – Satzung Liste Schulbezirke Stand: 22.06.18 5 Gemeinsamer Schulbezirk SO 3 Grundschule Schulstraße 6, Mölkau (Schule Mölkau); Grundschule Gaswerksweg 1, Engelsdorf (Christoph-Arnold-Schule); Grundschule Stötteritzer Landstraße 21, Holzhausen (Schule Holzhausen); Colmblick (ohne Hausnummern) westl. bis Liebertwolkwitzer Straße, Liebertwolkwitzer Straße (östliche Hausnummern) nordwestl. bis Russenstraße, Russenstraße (nördliche Hausnummern) bis Ortsteilgrenze, Verlauf der Ortsteilgrenze nördl. bis Stadtbezirksgr enze, Verlauf Stadtbezirksgrenze nördl. / westl. bis Sulzbacher Str., Sulzbacher Str. (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Zweinaundorfer Str., Zweinaundorfer Str. (südl. Hausnummern) östl. bis Ortsteilgrenze, Verlauf Ortsteilgrenze nordöstl. bis Kreuzung Gaitheiner Straße / Gutberletstr., Verlauf Ortsteilgrenze nördl. bis Riesaer Str., Riesaer Straße östl. (ohne Hausnummern) bis Wildbuschweg, Wildbuschweg (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Am Sommerfeld, Am Sommerfeld (ohne Hausnummern) östl. bis Herzberger Straße, Herzberger Straße (östliche Hausnummern) nördlich bis Permoserstraße, Permoser Straße (südliche Hausnummern) östlich bis Stadtgrenze, Verlauf der Stadtgrenze südl. bis Ortsteilgrenze, Ortsteilgrenze nördl. bis Bahn (Händelstraße), Bahn (Händelstraße) nördl. bis Colmblick Gemeinsamer Schulbezirk SO 4 Grundschule Am Angerteich 2 (Schule Liebertwolkwitz), Grundschule Schwarzenbergweg 4 (Heinrich-Mann-Schule), Grundschule Franzosenallee 21 (31. Schule), Gorbitzer Straße (beidseitige Hausnummern) westl. bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze nördl. bis Connewitzer Straße, Linie Connewitzer Straße nordöstlich bis Paulinenweg, Paulinerweg (ohne Hausnummern) nordöstlich bis Naunhofer Straße, Naunhofer Straße (ohne Hausnummern) südöstlich bis Augustinerstraße, Augustinerstraße (ohne Hausnummern) südlich bis Ortsteilgrenze, Verlauf Ortsteilgrenze bis Russenstraße,Russenstraße (südliche Hausnummern) östlich bis Liebertwolkwitzer Straße, Liebertwolkwitzer Straße (westliche Hausnummern) bis Colmblick, Colmblick (beidseitige Hausnummern) östl. bis Bahn, Bahn südl. bis Händelstraße/ Ortsteilgrenze, Ortsteilgrenze verlaufend bis Stadtgrenze, Stadtgrenze verlaufend südl./ südwestlich bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze nördl bis Gorbitzer Straße Gemeinsamer Schulbezirk SO5 Grundschule An der Märchenwiese 49 (Marienbrunner Schule), Grundschule Gersterstraße 74 (9. Schule), Grundschule Wincklerstraße. 3/5 (8. Schule), Bahnlinie nördl. bis R.-Lehmann-Straße, R.-Lehmann-Straße (südl. Hausnummern) östl. bis Bahnlinie, Bahnlinie nördl. bis Güntzstraße/Prager Straße, Prager Straße (ohne Hausnummern) südöstl. bis Paulinerweg, Linienverlauf südwestl. bis Connewitzer/Probstheidaer Straße, Stadtbezirksgrenze südlöstl. bis Stadtgrenze, westl. Verlauf Stadtgrenze bis Bahnlinie Bereich Südwest Gemeinsamer Schulbezirk SW 1 Grundschule Erich-Zeigner-Allee 24 (Erich-Zeigner-Schule), Grundschule Weißenfelser Straße 13 (Fanny-Hensel-Schule), Grundschule Rödelstraße 6 (Schule am Auwald), Grundschule Saalfelder Straße 29 (46. Schule), Karl-Heine-Straße (beidseitige Hausnummern) östl. bis Ortsteilgrenze, Ortsteilgrenze südlich bis Am Teilungswehr/Ortsteilgrenze, Am Teilungswehr/ Ortsteilgrenze nördlich DS-05605-Anlage 1.1 – Satzung Liste Schulbezirke Stand: 22.06.18 6 bis Industriestraße, Industriestraße (beidseitige Hausnummern) nordwestlich bis Nonnenstraße, Nonnenstraße (beidseitige Hausnummern) südwestlich bis ErichZeigner-Allee, Erich-Zeigner Allee (beidseitige Hausnummern) südl. bis Eduardstraße, Eduardstraße (beidseitige Hausnummern) westl. bis ZschocherscheStraße, Zschochersche Straße (östl. Hausnummern) nördl. bis Industriestraße, Industriestraße (beidseitige Hausnummern) westl. bis Gießerstraße, Gießerstraße (ohne Hausnummern) nördl. bis Weißenfelser Straße, Weißenfelser Straße (beidseitige Hausnummern) westl. bis Engertstraße, Engertstraße (beidseitig Hausnummern) nördl. bis Karl-Heine-Straße, Karl-Heine-Straße (nördl. Hausnummern) westl. bis Bhf. Plagwitz (Bahngleise), Bahn südl. bis Antonienstraße, Antonienstraße (nördl. Hausnummern) westl. bis Brünner Straße, Brünner Straße (östl. Hausnummern) nördl. bis Lützner Straße, Lützner Straße (südl. Hausnummern) nordöstl. bis westliches Hafenbecken, westliches Hafenbecken (alle Hausnummern) nordwestl. bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze entlang bis Schomburgkstraße (beidseitige Hausnummern) nordöstl. bis Merseburger Straße, Merseburger Straße (südl. Hausnummern) östl. bis Demmeringstraße, Demmeringstraße (südl. Hausnummern) nordöstl. bis Odermannstraße, Odermannstraße (westl. Hausnummern) südlich bis Lützner Straße, Lützner Straße (südliche Hausnummern) östlich bis Lionstraße, Lionstraße (beidseitige Hausnummern) südl. bis Erich-ZeignerAllee, Erich-Zeigner-Allee (beidseitige Hausnummern) südöstl. bis Karl-Heine-Straße Gemeinsamer Schulbezirk SW2 Grundschule Antonienstraße 24 (Schule am Adler), Grundschule Martin-Herrmann-Straße 1 (120. Schule), S-Bahn bis Bhf. Plagwitz östl. bis Karl-Heine-Straße, Karl-Heine-Straße (südl. Hausnummern) südl. bis Engertstraße, Engertstraße (ohne Hausnummern) südl. bis Weißenfelser Straße, Weißenfelser Straße (ohne Hausnummern) nordöstl. bis Gießerstraße, Gießerstraße (beidseitige Hausnummern) südl. bis Industriestraße, Industriestraße (ohne Hausnummern) östl. bis Zschochersche Straße, Zschochersche Straße (westl. Hausnummern) südl. bis Eduardstraße, Eduardstraße (ohne Hausnummern) südöstl. bis Erich-Zeigner-Allee, Erich-Zeigner-Allee (beidseitige Hausnummern) bis Nonnenstraße, Nonnenstraße(ohne Hausnummern) nördlich bis Industriestraße, Industriestraße (ohne Hausnummern) südlich bis Ortsteilgrenze, Ortsteilgrenze südlich bis Am Teilungswehr/Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze südöstlich bis Stadtgrenze, Stadtgrenze südlich bis Ortsteilgrenze, Ortsteilgrenze nördlich und westlich über Elchweg folgend bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze westlich und nördlich bis Gerhard-Ellrodt-Straße, Gerhard-EllrodtStraße (beidseitige Hausnummern) östl. bis Rippachtalstraße (beidseitige Hausnummern), Verlauf Rippachtalstraße nordöstl/weiter nördl. bis Schönauer Straße, Schönauer Straße (nordöstl. Hausnummern) nordwestl. bis Goldrutenweg, Goldrutenweg (beidseitige Hausnummern) östl. entlang der Bahn/Ortsteilgrenze (nördlich) in Verlängerung bis Bhf.Plagwitz Gemeinsamer Schulbezirk SW3 Grundschule Grünauer Allee 35 (Joachim-Ringelnatz-Schule), Grundschule Mannheimer Straße 128 C (Friedrich-Fröbel-Schule), Grundschule Stuttgarter Allee 3 (85. Schule), DS-05605-Anlage 1.1 – Satzung Liste Schulbezirke Stand: 22.06.18 7 Kreuzung Kiewer Straße/ Lützner Straße, Lützner Straße (südl. Hausnummern) östl. bis Brünner Straße, Brünner Straße (westl. Hausnummern) südl. bis Antonienstraße, Antonienstraße (südl. Hausnummern) östl. bis Bahn, Verlauf Bahn südl. bis Goldrutenweg, Goldrutenweg (ohne Hausnummern) westl. bis Schönauer Straße, Schönauer Straße (südwestl. Hausnummern) südöstl. bis Rippachtalstraße, Rippachtalstraße (ohne Hausnummern) südl., Verlauf der Rippachtalstraße südwestl. bis Gerhard-Ellrodt-Straße, Gerhard-Ellrodt-Straße (ohne Hausnummern) westl. bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze nördlich bis Lausener, Lausener Weg (nördl. Hausnummern) westl. bis Ortsteilgrenze, Verlauf der Ortsteilgrenze nördl. bis S-Bahn, entlang S-Bahn bis Kiewer Straße (ohne Hausnummern) nördl. bis Lützner Straße/Kreuzung Kiewer Straße Gemeinsamer Schulbezirk SW 4 Grundschule Binzer Straße 14 (78. Schule), Grundschule Miltitzer Allee 1 (100. Schule), Stadtgrenze östl. bis Lützner Straße (B87), Lützner Straße (südl. Hausnummern) östl. bis Ortsteilgrenze, Ortsteilgrenze südl. bis Verlängerung der Krakauer Straße, Krakauer Straße (beidseitige Hausnummern) südl. bis Lausener Weg, Lausener Weg (südl. Hausnummern) östl. bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze ( südl. Hausnummern bis Stadtgrenze, Verlauf Stadtgrenze nördl. bis Lützner Straße (B87). Gemeinsamer Schulbezirk SW 5 Grundschule Garskestraße 21 (90. Schule), Grundschule Uranusstraße 1 (91. Schule), Grundschule Großmiltitzer Straße 4 (Schule Miltitz), Westl. Hafenbecken (ohne Hausnummern) südöstlich bis Lützner Straße, Lützner Straße (nördliche Hausnummern) westl. bis Kiewer Straße, Kiewer Straße (beidseitig Hausnummern) südl. bis S-Bahn, S-Bahn westl. bis Ortsteilgrenze, Ortsteilgrenze nördlich bis Lützner Straße, Lützner Straße (nördl. Hausnummern) westl. bis Stadtgrenze, Stadtgrenze entlang nördlich bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze östl. bis Elster-Saale-Kanal, Elster-Saale-Kanal südl. bis Westseite Hafenbecken DS-05605-Anlage 1.1 – Satzung Liste Schulbezirke Stand: 22.06.18 8 Liste der Einzelschulbezirke Grundschule Seehausener Allee 17 (Schule Seehausen): Autobahnauffahrt Messegelände, BMW-Allee (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze östl. bis Stadtgrenze, Verlauf Stadtgrenze westl. bis Maximilianallee (einschließlich Göbschelwitz, Hohenheida, Gottscheina), Maximilianallee (ohne Hausnummern) südl. Verlauf der Ortsteilgrenze bis Alte Dübener Landstraße, Alte Dübener Landstraße (beidseitige Hausnummern) südl. bis Messe-Allee, Messe-Allee (ohne Hausnummern) östl./nördl. bis Autobahnauffahrt Messegelände. Grundschule Zur Schule 11, (Schule Wiederitzsch): Delitzscher Landstraße/Stadtgrenze nördl., Verlauf Stadtgrenze östl. bis Maximilianallee (beidseitige Hausnummern) südl. Verlauf der Ortsteilgrenze bis Alte Dübener Landstraße, Alte Dübener Landstraße (ohne Hausnummern) südl. bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze westl. bis Maximilianallee, Verlauf Maximilianallee (beidseitige Hausnummern) südl. bis Wölkauer Weg, Wölkauer Weg östl. (alle Hausnummern) bis Wolteritzer Weg, Wolteritzer Weg (westl. Hausnummern) südl. bis Krostizer Weg, Krostitzer Weg ( nördl. Hausnummern) westl. bis Delitzscher Straße, Delitzscher Straße (westl. Hausnummern) südl. bis MaxLiebermann-Straße, Max-Liebermann-Straße (nördl. Hausnummern) westl. bis Virchowstraße, Virchowstraße (östl. Hausnummern) nördl. bis Ortsteilgrenze, Ortsteilgrenze westl. bis Stadtbezirksgrenze, Verlauf der Stadtbezirksgrenze nördl. bis Stadtgrenze/Delitzscher Landstraße. Grundschule An der Friedenseiche 4, Rückmarsdorf (Schule Rückmarsdorf): Elster-Saale-Kanal bis Merseburger Straße, Ortsteilgrenze östl, südl. bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze westl. bis Stadtgrenze, Stadtgrenze nördl. bis Elster-Saale-Kanal Grundschule Seumestraße 93 (60. Schule): Elchweg (beidseitige Hausnummern) westlich bis Ortsteilgrenze, Ortsteilgrenze bis Stadtgrenze, Verlauf der Stadtgrenze bis Ortsteilgrenze (Cospudener See), Ortsteilgrenze (Cospudener See) nordöstlich/westlich bis Elchweg DS-05605-Anlage 1.1 – Satzung Liste Schulbezirke Stand: 22.06.18 9 Anlage 3 Stellungnahmen der Schulen zu den Schulbezirksänderungen Stellungnahme Schule STB Ost 74. Schule Ablehnung Gründe:  Bedenken in der Sicherheit des Schulweges  Mehrkosten (Fahrtkosten) für Eltern könnten entstehen  erhöhtes Verkehrsaufkommen vor der Schule  Sicherheit der Schüler wird gefährdet  zeitl. & personeller Mehraufwand für die Schule, um die Länge des sicheren Schulweges zu ermitteln  Bedenken in der techn. Lösung zur Ermittlung der sicheren Schulweglängen (Datenschutz u. Ausfall des Programms)  soziale Gefüge wird durch Erweiterung gestört August-BebelSchule Brüder-GrimmSchule Zustimmung und Hinweise  Die Losung: “Kein Kind läuft an einer Schule vorbei.“ sollte klar festgeschrieben werden und nicht nur als Kann-Bestimmung gelten.  Vorschulplanung – Durch den gemeinsamen Schulbezirk bleiben die Eltern bis Ende Mai des Einschulungsjahres in Ungewissheit bzgl. des zukünftigen Lernortes.  Neubauten und Sanierungen von Schulen sollen schnellstmöglich vorangebracht werden.  Mit Umlenkung v. Schülern aus der W.-Busch-Schule werden Schülerströme, die die Dresdener Straße queren müssen, erhöht. Dies erfordert dringend eine zusätzliche Ampel Höhe Breitkopfstr./Stephaniplatz.  Wettbewerbsgedanke zwischen den Schulen wird abgelehnt. Zustimmung  An dem gemeinsamen Schulbezirk hat sich keine Veränderung ergeben, so dass Argumente Verwaltung  Für die Schulwege soll die fußläufige Erreichbarkeit und die Schulwegsicherheit weiterhin ein bestimmendes Aufnahmekriterium bleiben.  Durch das Auswahlkriterium, zumutbare Länge des Schulweges, soll die Nutzung des ÖPNV weitgehend vermieden werden.  Das Verkehrsaufkommen vor der Schule wird wie bisher gleichbleiben, da die Schule in ihrer Kapazität nicht erhöht wird.  Ein Mehraufwand gegenüber der bisherigen Einzelschulbezirksregelung besteht.  Diese Bedenken können auch bei anderen Nutzungsprogrammen bestehen.  Die Verortung des gemeinsamen Schulbezirkes bleibt in dem Sozialraum, so dass es zu keiner Störung des sozialen Gefüges kommt.  Über das Aufnahmekriterium „Schulweglänge“ kann der Schulleiter diese Maßgabe steuern.  An dem Zeitpunkt der Ausgabe der Aufnahmebescheide an den Schulen durch die Schulleiter wird sich nichts ändern.  Wird durch die städtische TaskForce Schulbauten gesteuert.  An der Dresdener Straße befindet sich bereits eine Fußgängerampel, die genutzt werden kann.  Kann sich durch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern innerhalb des gemeinsamen Schulbezirkes ergeben.  Wird zur Kenntnis genommen. Seite 1 Christoph-ArnoldSchule Ernst-Pinkert-Schule Hans-ChristianAndersen-Schule Schule am Rabet Schule Mölkau Theodor-KörnerSchule Wilhelm-WanderSchule keine Stellungnahme der Schulkonferenz abgegeben wird. Zustimmung  Thema Schulwegsicherheit muss stärker Beachtung finden  fehlende Radwege, verkehrsreiche und gefährliche Straßen (z.B. Ortsverbindungen AlthenHirschfeld, Hirschfeld-Kleinpösna, Baalsdorf-Holzhausen  alle ohne Radweg, ohne Seitenstreifen und ohne Fußweg!).  Sollten Kinder aus Engelsdorf in Holzhausen eingeschult werden, sind ÖPNV-Anbindungen nicht nur in den umliegenden Orten, sondern auch aus Engelsdorf selbst zu schaffen  Neustrukturierung der Anbindung der GS Holzhausen an den ÖPNV Zustimmung  Es besteht der Wunsch, die angezeigte hohe Flexibilität in der Anpassung der Schulbezirksgrenzen (jährl. Überprüfung der Umsetzbarkeit) gesetzlich festzuschreiben. keine Stellungnahme Kenntnisnahme Zustimmung  Kapazitätsgrenze für den Hort  DRK Lpz. Land stellt 250 Hortplätze (ohne Doppelnutzung im Schulgebäude) zur Verfügung  bei Überschreitung muss eine Doppelnutzung der AUR wieder eingeplant werden  Prüfung des sicheren Schulwegs im Bereich: - Friedhofsecke Zweinaundorfer Str./Schulstr. - Bushaltestelle „An den Platanen“ /Fußgängerampel  Aktualisiertes Straßenverzeichnis wird zur Bearbeitung der Anmeldungen benötigt keine Stellungnahme  Die genannten Ortsteile befinden sich in Stadtrandlage / ländlicher Raum. Das Erreichen der Schulen erfolgt bereits jetzt mit der beschriebenen Verkehrssituation.  Die ÖPNV-Anbindung kann dazu abgeprüft werden.  Eine derartige gesetzliche Festschreibung zu den Schulbezirksgrenzen kann nur durch den Gesetzgeber – Freistaat Sachsen – realisiert werden. Die Kommune hat keine Gesetzgebungskompetenz.  Eine Doppelnutzung von AUR bei Überschreitung der Hortkinderzahl von 250 Kindern, wird eingeplant.  Wird thematisch an die AG Schulwegsicherheit zur Prüfung gegeben.  Ein aktuelles Straßenverzeichnis / Straßenkarte kann unter: www.leipzig.de im Stadtplan eingesehen werden. keine Stellungnahme Seite 2 STB Nordost Astrid-LindgrenSchule Clara-Wieck-Schule Ablehnung Zustimmung  intensiver Austausch zw. den Schulen im gemeinsamen Schulbezirk erforderlich  Schüler mit Förderschwerpunkt emotional/soziale Entwicklung sollte möglichst gleichmäßig verteilt werden  Größe des Schulhofs lässt nicht mehr als eine Vierzügigkeit zu  es gibt keine Außensportanlagen; zu kleine Turnhalle und unzureichende Anzahl an Toiletten für mehr als 400 Kinder 66. Schule keine Stellungnahme Schule Portitz keine Stellungnahme STB Süd Marienbrunner Schule 8. Schule 9. Schule Schule Connewitz Kenntnisnahme  Auswahlkriterien werden als sehr wesentlich angesehen Ablehnung  Gewährleistung der Schulwegsicherheit  Wer ist für den weiten Schulweg verantwortlich?  Welches Verfahren kommt zum Einsatz, wenn die Wahlschule überfüllt ist? Entscheidet jede Schule über weitere Kriterien zur Aufnahme selbst, außer Schulweglänge? keine Stellungnahme Ablehnung  Ablehnung des neuen Konzeptes eines gemeinsamen Schulbezirkes mit der Erweiterung um die PabloNeruda-Schule und Schule Floßplatz.  Alternativ wäre vorstellbar ein gemeinsamer Schulbezirk mit der 8. Schule und 9. GS sowie der Marienbrunner Schule.  Es soll an der Weiterführung des bisherigen gemeinsamen Schulbezirkes mit der K.-Masur-Schule und mit dem neuen Schulstandort an der B.-Göhring-Straße festgehalten werden.  Wird zur Kenntnis genommen.  Liegt in der Organisation der Schulleiter untereinander.  Die Verteilung der Schüler mit bestimmten Förderschwerpunkten ist Aufgabe des LaSuB.  Der Schulhof kann nicht direkt an der Schule vergrößert werden. Es wird eine Fläche außerhalb des Schulhofes hergerichtet. Eine Außensportanlage gibt es an der A.-Lindgren-Schule; die Anzahl der Toiletten werden anhand der Schülerzahlen bemessen. Sollten zur Abdeckung der Sportstunden keine Hallenzeiten mehr vorhanden sein, so wird vom AGM nach Alternativen geschaut.  Die Gewährleistung der Schulwegsicherheit, wird wie bisher auch über die Ausgabe der Schulwegkarten und den damit verbundenen Empfehlungen für die Schulwege sichergestellt.  Auswahlkriterium kann die Länge des Schulweges darstellen  Welche Kriterien im Verfahren Anwendung finden, darüber entscheiden die Schulleitungen in Abstimmung mit dem LaSuB.  Die Alternative wurde auch schon geprüft, aber verworfen. Die Schule Connewitz von der 8. und 9. Schule sowie der Marienbrunner Schule durch die Bahnlinie getrennt und es gibt kaum Querungsmöglichkeiten, so dass die Schulwege länger und umständlicher werden.  Durch die Einbeziehung mehrerer Schulen in den gemeinsamen Schulbezirk, kann eine Nivellierung der Schülerzahlen erreicht werden, die durch die LaSuB gesteuert wird. Seite 3 Kurt-Masur-Schule STB Mitte Schule 5 im STB Mitte Lessingschule Anna-MagdalenaBach-Schule Schule am Floßplatz Ablehnung  Ablehnung eines gemeinsamen Schulbezirkes mit den Schulen im Schulbezirk SO1  Wunsch - Weiterführung des gemeinsamen Schulbezirkes mit der GS Connewitz und mit dem neuen Schulstandort an der Bernhard-Göhring-Straße Zustimmung Zustimmung Ablehnung mit folgenden Argumenten:  Anzahl der Schulen (6) ist zu groß, dadurch für Eltern unübersichtlich. Der Schulträger muss die Kapazitäten festlegen  Für die Schulwegsicherheit ist der Schulbezirk zu verkleinern, weil nicht gewährleistet werden kann, dass der Weg nicht mit dem Auto bzw. dem ÖPNV zurückgelegt werden kann  Der Aufwand bei Anträgen aus Nachbarschulen wird als zu groß eingeschätzt  Die Vorschularbeit wird durch die Auswahl mehrerer Schulen beeinträchtigt  Gemeinsame Schulbezirke können Überbelegungen einzelner Schulen nicht lösen Pablo-NerudaSchule  Durch die Einbeziehung mehrerer Schulen in den gemeinsamen Schulbezirk, kann eine Nivellierung der Schülerzahlen erreicht werden, die durch die LASUB gesteuert wird. Die Vorlage wird als nicht zielführend erachtet  Es wird der Verwaltungsaufwand in einem derart großen Schulbezirk bemängelt.  Besonders die Unwägbarkeiten der Planungssicherheit für Eltern bei der Schulwahl wird angemerkt.  Hinweise zu Fragen der Schulvorbereitungsphase  Es ist beabsichtigt, für das jeweilige Schuljahr die Kapazitäten der Aufnahmeklassen zu benennen. Das ermöglicht die genauer schuljahreskonkrete Klassenplanung.  Als wesentliches Aufnahmekriterium gilt die Entfernung zur Schule. Damit kann das Anliegen „kurze Wege für kurze Beine“ weiterhin gewährleistet werden.  Die Abstimmung der Schulen kann entsprechend der vorhandenen Kapazitäten vorgenommen werden. Eltern mit einem Wechselwunsch können ihren Antrag weiterhin an einer Wunschschule stellen. Auch bisher waren Wechselwünsche, entsprechend der Kapazitäten, berücksichtigt.  Die Überarbeitung der Thematik Vorschularbeit wird gegenwärtig im LaSuB behandelt.  Die Reduktion von Überbelegungen erfolgt durch eine Nivellierung der durchschnittlichen Klassenzahlen. Zugleich bleibt die Zumutbarkeit von Schulwegen davon jedoch unberührt. Die Stadt sieht in der Bildung gemeinsamer SB nur ein Mittel von mehreren, um auf die gestiegenen Anforderungen zu reagieren.  Der Verwaltungsaufwand kann durch die klare Benennung der Auswahlkriterien und Vereinheitlichung reduziert, aber nicht ganz verhindert werden.  Die Planungssicherheit der Eltern kann bei Berücksichtigung des Aspektes Länge des Schulweges frühzeitig vermittelt werden.  Information wird an das LaSuB weitergegeben Seite 4 STB Altwest 172. Schule 157. Schule 46. Schule Zustimmung Hinweise:  Das Verhältnis Aufwand zu Nutzen wird als nicht ausgewogen erachtet  Längere und unsichere Schulwege werden toleriert Bedenken und Hinweise  Frage der Wiederholer und Schüler mit Dehnungsjahr ist nicht berücksichtigt  Frage zur Berücksichtigung der Kinder mit Migrationshintergrund  Sicherer Schulweg – Notwendigkeit der Nutzung und Anbindung ÖPNV  Vorschulische Zusammenarbeit wird erschwert  Rechtsichere Aufnahmekriterien erstellt das LASUB nicht der Träger  Schulnetzplan muss die Schulen und die Anzahl der dort gebildeten Klassen auflisten Schule BöhlitzEhrenberg Schule Gundorf Schule Rückmarsdorf  Der Aufwand zur Schülerauswahl steigt an, da es bisher keine Aufnahmeverfahren an den Schulen gab.  Für die Schulwege soll die fußläufige Erreichbarkeit wie auch die Schulwegsicherheit weiterhin ein bestimmendes Aufnahmekriterium bleiben.  Ist Bestandteil der Fragestellung Aufnahmekriterium und Berücksichtigung Sonderfälle  Kinder mit Migrationshintergrund werden in den VKA-Klassen separat geführt. Nach Abschluss der Phase 1 und 2 müssen diese Kinder bereits heute in den Regelschulbetrieb eingeordnet werden.  Das Auswahlkriterium Länge des Schulweges soll die zumutbare Nutzung des ÖPNV weitgehend vermeiden  Die Thematik wird beim LaSuB gegenwärtig behandelt  Die Darstellung rechtssicherer Kriterien sind nicht Bestandteil der Vorlage sondern wurden vom LaSuB als ergänzende Handreichung aufgelistet  Der SNP weist bereits heute die Schulen und Klassen auf. Die Ausweisung von Aufnahmekapazitäten erfolgt dann schuljahresweise, vergleichbar den weiterführenden Schulen. keine Stellungnahme Ablehnung  Hinweise auf missverständliche Formulierungen zu den Aufnahmekriterien Kenntnisnahme  Hinweise zur Aufnahme von Schülern aus FrankenheimLindennaundorf. Es wird auf die besonderen Beziehungen von Rückmarsdorf zu den umliegenden Gemeinden abgestellt, was eine Schulwahl begründet. Hier wird eine vertragliche Kannbestimmung zur Aufnahme von auswärtigen Schülern angeregt.  Die Satzung zu den Schulbezirken enthält keine Aufführungen zu den Aufnahmekriterien. Diese sind durch die Schulen zu erstellen und liegen nicht im Verantwortungsbereich des Schulträgers.  Die vorgestellten Aufnahmekriterien entstammen der Handreichung des LaSuB für mögliche rechtsichere Kriterien und sind nicht Bestandteil der Vorlage. Schulen können auch andere Kriterien festlegen bzw. formulieren.  Die Schule ist aufgrund ihrer territorialen Lage nicht für einen gemeinsamen Schulbezirk vorgesehen. Die Aufnahme von Schülern aus den umgebenden Orten aus dem Landkries kann über Ausnahmegenehmigungen erfolgen, solange die Kapazitäten für Schüler aus dem eigenen Schulbezirk davon nicht betroffen sind. Eine besondere vertragliche Regelung mit dem Landkreis erscheint nicht erforderlich. Seite 5 STB Nordwest Wilhelm-HauffSchule 39.Schule Paul-RobesonSchule Schule Stahmeln keine Stellungnahme keine Stellungnahme Zustimmung Hinweise und Fragestellungen  Es wird eine Verlagerung der Nachfragebedarfe in die stadtauswärtigen Schulbereiche erwartet  Erwarteter Mehraufwand bei Umsteuerungen von Schülern  Frage nach dem Bemessungskriterium Schulweglänge bei der Schule, da sie zwei Schulstandorte hat. Alfred-KästnerSchule STB Nord Geschwister-SchollSchule Erich KästnerSchule Hinweise und Vorschläge  Bildung eines eigenen Schulbezirks mit dem Zuschnitt auf die Wohnbereiche nördlich der B6 (Damaschke-siedlung u.a.), unter dem Hinweis einer möglichen Querung der B6 als Problem der Schulwegsicherheit. Hinweise und Vorschläge  Der organisatorische Mehraufwand muss mit Personalleistungen ausgeglichen werden  Päd. Vorschularbeit wird erschwert  Zeitleiste der Schülerverteilung muss verändert werden  Länge des Schulweges sollte nicht vor Sicherheit gehen  Gemeinsamer SB sollte nur 4 Schulen umfassen, da bisher die großen Hauptstraßen nicht als Schulwegquerungen ausgewiesen waren Ablehnung  Frage, warum der gemeinsam. SB 6 Grundschulen beinhalten soll und nicht nur max. drei oder vier  Eine Nachfrage nach stadtauswärtigen Schulen kann nicht ausgeschlossen werden. Diese wird durch die Festlegung der möglichen der Aufnahmekapazitäten geregelt.  Der Mehraufwand gegenüber der bisherigen Einzelschulbezirksregelung besteht.  Das Bemessungskriterium bedarf einer rechtsicheren Ausarbeitung, ist jedoch nicht Bestandteil der Vorlage.  Ziel der Bildung gemeinsamer SB ist die auch die Ausgewogenheit der Klassendurchschnittszahlen an den Grundschulen. Im Fall der Beibehaltung eines Einzelschulbezirks ist zu erwarten, dass sich die durchschnittlichen Schülerzahlen anders entwickeln werden, als es in einem gemeinsamen Schulbezirk der Fall ist. Zusätzliche Anpassungen von Schulbezirksgrenzen wären die Folge. Gegenwärtig queren bereits die Schüler aus dem Schulbezirk der Paul-RobsonSchule die B6 an der Linkelstraße. Dazu wurde die Lichtsignal-anlage entsprechend gestaltet.  Die Verwaltung wird den Vorschlag prüfen  Die päd. Vorschularbeit soll neu gestaltet werden (Aufgabenbereich LaSuB)  Der Hinweis wird an das LaSuB weitergegeben  Die Bemessung des Schulweges umfasst generell beide Kriterien  Die Querung von Hauptstraßen ist an den entsprechend gestalteten Stellen (Ampeln u.ä.) auch für Grundschüler zu bewältigen und zumutbar.  Es kommt zu einer Überschneidung von Einzugskorridoren entlang der Delitzscher Straße von mehreren Schulen. Hier ermöglicht die Zusammenschaltung von mehr als drei Grundschulen einen besseren Ausgleich, das diese Straße auch für Grundschüler zu queren ist (Ampel u.ä. vorhanden) Seite 6  Die Aufführung des Bereiches Eutritzscher Freiladebahnhof fehlt Hans-Kroch-Schule Karl-LiebknechtSchule Adam-FriedrichOeser-Schule Carl-von-LinnéSchule 33.Schule Schule Seehausen Schule Wiederitzsch STB West 85. Schule keine Stellungnahme Ablehnung  Betonung des Wahlrechtes an erster Stelle wird die Sicherheit der Kinder nach Aufnahme an der nächstgelegenen Schule zerstört.  Unsicherheit der vorschulischen Arbeit  Auswahlkriterium der Schulwege in der Handreichung ist nicht deutlich genug formuliert Hinweise  Der geplante Schulbezirk wird als zu groß angesehen. Es wird dabei auf die Beziehungen der Schüler untereinander abgestellt, welche sich durch die großen Entfernungen schlechter entwickeln können. Kenntnisnahme und Hinweise  Größe des gemeinsamen Schulbezirkes wird für nicht zielführend erachtet, mit dem Hinweise auf Länge der Schulwege und Schulwegsicherheit Zustimmung Zustimmung keine Stellungnahme  Die Überarbeitung der vorschulischen Aufgaben erfolgt gegenwärtig beim LaSuB  Die Handreichung mit der Aufzählung von rechtsicheren Aufnahmekriterien ist nicht Bestandteil der Vorlage. Wird dem LaSuB mitgeteilt  Wird das Kriterium der Länge der Schulwege berücksichtigt, stellt sich eine territoriale Nähe der Schüler ein, welche dem der heutigen Einzelschulbezirke vergleichbar ist. Die Größe bzw. Anzahl der Schulen im gemeinsamen Schulbezirk spielt damit nur eine untergeordnete Rolle.  Aufnahmekriterium kann auch der Länge und Sicherheit des Schulweges darstellen. Dabei kann eine Querung entsprechender Hauptstraße berücksichtigt werden. Mögliche sichere Querungsstellen finden dabei Berücksichtigung. keine Stellungnahme 78. Schule Zustimmung 90. Schule Zustimmung  Es ist zu beachten, dass auch bei gem. Schulbezirk die 90. Schule nur einzügig geführt werden kann. Hinweise  Die Notwendigkeit, die Schüler flexibler zu verteilen wird anerkannt.  Problem ist die Querung der Kiewer Straße. Es gibt keine direkte Überquerung mit Ampel und Fußweg zwischen der 90. Schule und 91. Schule. 91. Schule  Das Areal Freiladebahnhof befindet sich noch in der Entwicklung. Damit kann zum heutigen Zeitpunkt noch keine Berücksichtigung erfolgen.  Die räumlichen Bedingungen und die Aufnahmemöglichkeit werden durch die Kapazitätsgrenzen definiert.  Im Zuge des Ausbaus der Bundestraße 87 wurden unter Berücksichtigung der Schulwegsicherheit auf der Kiewer Straße drei Ampel-Übergänge eingerichtet. Diese sind ausreichend und die Längen der Schulwege sind zumutbar. Die gewünschte zusätzliche Querungshilfe (Ampel, Überweg) kann aus Gründen der Verkehrsflusses nicht Seite 7 eingerichtet werden. Dieses Thema ist bereits mehrfach kommuniziert worden. Fr.-Fröbel-Schule Joachim-RingelnatzSchule 100. Schule Schule Miltitz STB Südwest 120. Schule  Die Doppelnutzung von Klassen- und Horträumen muss erweitert werden, da keine zusätzlichen Räume zur Verfügung stehen. Die Schulhoffläche ist schon jetzt sehr beengt. Das Basketballfeld ist gesperrt. Bei Instandsetzung würde das den Schulhof entlasten. Der Baubeginn für den Anbau ist noch nicht erfolgt, obwohl mehrfach angekündigt. Ein neuer Termin ist nicht bekannt. Zustimmung  Es ist vorgesehen, den Erweiterungsbau in 2019 in Betrieb zu nehmen. Die Schulkonferenz hat entschieden, keine Stellungnahme abzugeben. keine Stellungnahme keine Stellungnahme Hinweise  Aufnahmekapazität von 4 Eingangsklassen darf nicht überschritten werden. 18 Klassen im Schuljahr 2018/19 stößt auf Belastungsgrenze. Ausweichzimmer (Inklusion, Beratung u.ä. sind nicht vorhanden.  Größe der Turnhalle (Einfeldhalle) ist für vierzügige Schule nicht mehr ausreichend. Doppelnutzung wird verschärft. Lehrplan nicht mehr in vollem Umfang umsetzbar.  Baulicher Zustand des Gebäudes verschlimmert sich jährlich (steigende Reparaturkosten, undichtes Dach, marode Fenster etc.).  Zum Wettbewerb der Schulen kann nur bedingt zugestimmt werden. Schulen sollen im gem. Schulbezirk in erster Linie kooperativ zusammenarbeiten. Fairer Wettbewerb ist nur möglich, wenn Rahmenbedingungen stimmen.  Qualitätsentwicklung ist abhängig von personeller und räumlicher Voraussetzung. Das Raumnutzungskonzept muss Entwicklung zulassen. Das ist aufgrund der steigenden Schülerzahl an der Schule nicht mehr möglich.  Die Belastungsgrenze ist im Schuljahr 2018/19 erreicht.  Es steht die Sporthalle an der Radrennbahn mit zur Nutzung zur Verfügung.  Die perspektivische Entwicklung des Standortes, mit einer baulichen Umgestaltung, befindet sich in der Umsetzung.  Es geht bei der Begrifflichkeit um die Differenzierung der Schulen, entsprechend ihrer eigenen Schulkonzeptionen.  Die räumlichen Bedingungen werden durch die Kapazitätsgrenzen definiert. Seite 8  Eine zügige Planung und Errichtung des Neubaus für die 120. Schule ist deshalb dringend und schnellstmöglich umzusetzen. Fanny-HenselSchule Schule am Adler Hinweise  Das Verfahren zur Festlegung der neuen Schulbezirke erscheint nicht transparent genug. Die Teilnahme eines Vertreters der Stadt Leipzig an der Schulkonferenz wäre wünschenswert gewesen, um Zweifel zu entkräften bzw. Fragen zu beantworten. Die Zusammenlegung einzelner Schulbezirke im SW 1 wird als nicht plausibel und nachvollziehbar angesehen.  Die einzelnen Schulbezirke sind lediglich zusammengefasst, aber die Außengrenzen haben sich marginal verschoben. Es ergeben sich dadurch längere Schulwege. Eine verbesserte Wahlmög-lichkeit der Eltern ist nicht erkennbar, da alle Schulen im gem. Schulbezirk bereits schon gut nachgefragt werden. Viele Fragen der Organisation:  erhöhter Arbeitsumfang, Anrechnungsstunden dafür nicht vorgesehen  mehr Anmeldungen als Kapazitäten  Stichtag zur Klassenbildung im März verfälscht realen Personalbedarf  Vorschlag:  Kriterien vorab den Eltern mitteilen, damit sie diese bei der Anmeldung berücksichtigen.  Konsequente Überprüfung der Meldeadressen durch das Einwohnermeldeamt, wenn Schule einen evtl. Missbrauch anzeigt. Hinweise  Das Recht der freien Wahl der Ausbildungsstätte wird durch „§ Abs. 2 der Satzung eingeschränkt bzw. außer Kraft gesetzt. Eltern haben lediglich die freie Wahl der Anmeldung an einer Schule aber nicht auf den tatsächlichen Besuch der Schule. Zur Qualitätssteigerung tragen das Schulprogramm, das Personal, die räumlichen  Vorgesehene Inbetriebnahme des neuen Schulhauses 2021.  Eine Einladung zur Schulkonferenz lag nicht vor.  Die Veränderungen der Außengrenzen von Schulbezirken sollen in den nächsten Jahren eine neue Präzisierung erfahren und die veränderten städtischen Entwicklungen mit berücksichtigen.  Diese Themen sind Gegenstand der Abklärung zwischen der Schule, dem LaSuB sowie der Stadt Leipzig  Die Möglichkeiten können von der Schulleitung im Rahmen der Erarbeitung Auswahlkriterien bzw. des Anmeldeverfahrens initiiert werden  Die Satzung beschreibt das grundlegende Prozedere der Aufnahme von Schülern. Die Gewährleistung des Wahlrechtes ist nicht Gegenstand der Satzung. Dies soll mit dem dann einsetzenden Aufnahmeverfahren mit entsprechenden Kriterien Berücksichtigung finden. Der § 2 Abs. 2 der Satzung ist in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Schulordnung Grundschulen des SMK zu betrachten. Seite 9 Ressourcen und die Ausstattung bei.  Ein Mitspracherecht der Schulleitung bei der Auswahl des Personals wird für wesentlich gehalten. Erich-ZeignerSchule Ablehnung  Begründung in Satzung: o Anreiz zur Weiterentwicklung der Schulprogramme, o Qualitätssteigerung der Schulen o Räumliche und personelle Ressourcen besser planen und einsetzen  Gegenargumente o Qualitätssteigerung und Schulprogrammarbeit auf hohem Niveau nur durch gut ausgebildetes Personal und gute räumliche Bedingungen möglich. o Da Schülerzahlen stark ansteigen, sind personelle und räumliche Bedingungen bald erschöpft. Hochwertige Arbeit ist nicht möglich. Unlogisch ist der Wettbewerb, wenn über kooperative Absprachen eine Einheitlichkeit erzeugt werden muss.  Aufnahmekriterien o Geschwisterkind, Härtefallregelung, Länge des sicheren Schulweges /Schulwegbeziehungen  Gegenargumente o Unbeachtet bleibt die Planung freier Plätze für Kinder aus Frauenhäusern oder einer Wohngruppe sowie Kinder aus den Vorbereitungsklassen. Auch die entstehenden Baufelder/ Wohngebiete, die im Verlauf eines Schuljahres fertig werden, finden in der Planung keine Berücksichtigung. o Wenn das Neubaugebiet Zschochersche Str./Eduardstr./E.-ZeignerAllee mit 226 Wohneinheiten Ende 2018 bezugsfertig wird, besteht mitten im Schuljahr ein Zuwachs an schulpflicht-  Die Berücksichtigung bei der Auswahl des Personals erfolgt über die entsprechend Regularien zur Beteiligung.  Die räumlichen Bedingungen werden durch bauliche Vorgaben zu Schulbauten definiert und dienen als vergleichbarer Ansatz für alle Schulen.  Das rasante Ansteigen der Schülerzahlen in Leipzig erschwert in allen Schulen die konzeptionelle Arbeit. Um dennoch ein breites Angebot für die Schüler entwickeln zu können, bedarf es der gemeinsamen Anstrengung von Stadt, LaSuB und den Schulen.  Welche Kriterien im Verfahren Anwendung finden, darüber entscheidet ausschließlich der Schulleiter gemeinsam mit dem LaSuB. Dabei sind die genannten Besonderheiten zu berücksichtigen. Die Ausbildung und Erweiterung von Kapazitäten des Leipziger Schulnetzes erfolgt auch unter Berücksichtigung künftiger Neubebauungen bzw. der Einrichtung anderer sozialer Infrastrukturen. Durch Bereitstellung einer zusätzlichen vierzügigen Grundschule im gem. Schulbezirk (Gießerstraße) werden zusätzliche Kapazitäten für die Versorgung bereitgestellt. Seite 10 60. Schule Schule am Auwald igen Kindern, die Anspruch auf einen Platz im gem. Schulbezirk haben. o Aufgrund der Vakanzen, die jedes Schuljahr aufs Neue entstehen, ist es wichtig, eine Zeitschiene für die jährliche Aufnahme festzulegen. o Wegen zu erwartenden Ansturms der Elternschaft auf „gute Schulen“ stellt sich die Frage nach dem zu bewältigendem Arbeitsaufwand im Prozess der Anmeldung für die Schulsachbearbeiterin und daraus folgend die Verwaltung der Schüler bis zum Erstellen des Aufnahmebescheids. keine Stellungnahme Hinweise und Bedenken  Der Elternrat versteht den Ansatz und befürwortet grundsätzlich die Idee der größeren Flexibilität bei der Zuteilung auf die Schulen. Es wird nicht davon ausgegangen, dass es keine größeren Auswirkungen gibt, da Kapazitäten fehlen, um nennenswerte Umlenkungen vornehmen zu können. Es ist ein pragmatischer Ansatz um kurzfristig auf gestiegene Schülerzahlen zu reagieren.  Bedenken:  Wettbewerb mit Qualitätssteigerung  Die Grundschulen als gemeinsame Schulform sollen für alle Schüler die gleichen Bildungsvoraussetzungen liefern. Differenzierung nicht schon bei Grundschulen. Was wird mit „Verliererschulen“?  rechtssichere Regelung  Dies erfolgt in der Zusammenarbeit mit dem LaSuB.  Der zu erwartende Arbeitsaufwand erfolgt in der Einzelfallprüfung und Klärung in Gemeinsamkeit von Schule, Stadt Leipzig sowie LaSuB.  Die Erarbeitung von rechtsicheren Kriterien zur Aufnahme erfolgt in Abstimmung mit dem LaSuB.  Es wird die fehlende Transparenz im Vergabeprozess bemängelt.  Die Entwicklung eines transparenten Vergabeprozesses ist Bestandteil der Aufstellung von Aufnahmekriterien.  §2 Abs. 2 der Satzung und die Kriterien Geschwisterkinder, Härtefälle und Länge des sicheren Schulweges. Bei Einzelschulbezirk gilt Wohnort des Kindes, Grenzen wurden  Der Forderung nach einer Konkretisierung der Regelungen geht an der Aufgabe der Schulbezirkssatzung der Stadt Leipzig vorbei. Die Schulordnung für Grundschulen benennt unter §4 Aufnahme und Zurückstellung die Seite 11 veröffentlicht und vom Stadtrat bestätigt. Mit der neuen Satzung ist die Transparenz nicht gegeben. Eltern können ihr Kind an einer beliebigen Schule im gem. Schulbezirk anmelden. Was passiert, wenn Eltern auf die Bewerbung eine Ablehnung erhalten, weil die Schule ggf. keine Kapazitäten mehr hat? Die Anwendung der Kriterien sind für die abgelehnten Eltern nicht nachvollziehbar. Wie können sie sich davon überzeugen, dass es keine willkürliche Entscheidung war? Fazit: Die Vergabekriterien sind zu vage und nicht klar abgegrenzt. Die Entscheidungsfindung ist nicht transparent und damit nicht nachprüfbar. Das entspricht nicht der Rechtssicherheit. Es wird eine Konkretisierung der Regelungen gefordert. Die Letztentscheidung über die Schulplatzzuteilung liegt bei den Schulen.  Das bedeutet ein Zuwachs an administrativen Aufgaben und eine Verlagerung von Verantwortung auf die Ebene der Schulleitungen. Das ist nur mit zusätzlichem administrativen Personal möglich. Die Zu- und Absageschreiben sollen von der übergeordneten Behörde versandt werden. So können Schulleitungen vom bürokratischen Aufwand und etwaiger Beschwerden der Eltern entlastet werden.  Bis zur Entscheidung des Stadtrats sollten folgende Fragen geklärt werden bzw. in den Fokus rücken.  Durch evtl. Steigerung der Anmeldezahlen wird das Vorschulangebot der Schule, so wie im Schulkonzept verankert, personell nicht mehr leistbar sein.  Eine händische Überprüfung der Schulwege wird abgelehnt. Hier müssen technische Mittel zur Verfügung gestellt werden, um dem Aufwand so gering wie möglich zu halten.  Nach Festlegung der Anzahl der Klassen im gem. funktionelle Zuordnung.  Die Fragestellung ist im individuellen Fall zwischen der Stadt Leipzig, dem LaSuB sowie der Schulleitung zu treffen.  Die Überarbeitung der vorschulischen Zusammenarbeit wird gegenwärtig im LaSuB vorgenommen.  Ein aktuelles Straßenverzeichnis / Straßenkarte kann unter: www.leipzig.de im Stadtplan eingesehen werden.  Soweit möglich, erfolgt eine Berücksichtigung der genannten Seite 12 Schulbezirk soll die Klassenstärke an allen Klassen ausgeglichen werden. Dabei sind Raumgrößen sowie Schulplätze für Rückstellungen, Zuzüge und Rückkehrer aus Schulen in freier Trägerschaft zu berücksichtigen.  Baumaßnahmen sollen unbedingt Berücksichtigung finden.  Eine einheitliche Checkliste über den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf sollen vom AfJFB und dem LaSuB erstellt werden. Ungeachtet der genannten Bedenken wird die Idee der gemeinsamen Schulbezirke, als einen sinnvollen Weg die knappen Schulplätze besser nutzen zu können, gesehen. STB Südost Heinrich-MannSchule W.-Busch-Schule 31. Schule Hinweis und Vorschlag Es wird um die Prüfung einer Erweiterung des gem. SB gebeten. Der aufgeführte Bereich gehört aktuell zur Schule Holzhausen.  Parkstraße  Krokusweg  Sonnenweg  Fritz-Zalisz-Straße Zustimmung Ablehung  Aufgrund der rasant steigenden Schülerzahlen macht die Regelung der gem. Schulbezirke keinen Sinn, da das schwerpunktmäßige Bevölkerungswachstum (Jugendquote) in bestimmten Stadteilen nicht hinreichend berücksichtigt wird. Problemlagen. Die Erarbeitung der entsprechend zeitlichen Aufgabenstellung erfolgt schuljahreskonkret.  Dem Vorschlag kann zugestimmt werden. Es handelt sich max. um jährlich 4 bis 6 Schüler, die dann in den gem. SB 31.GS, Heinrich-Mann-Schule und Schule Liebertwolkwitz wechseln.  Die Schule Holzhausen bildet einen gem. SB mit der Christoph-Arnold-Schule in Engelsdorf, welche sehr stark nachgefragt wird. Die Schule Holzhausen könnte dann ggf. einige Schüler mehr aus Baalsdorf aufnehmen..  Die Entwicklung der genannten Jugendquote unterliegt generell Schwankungen und kann auch bei Einzelschulbezirken nur unvollständig berücksichtigt werden. Ein gemeinsamer Schulbezirk ist besser in der Lage kurzfristige Entwicklungen in den Altersstrukturen zu kompensieren.  Eine echte Entlastung bestimmter Schulen wäre nur durch die Einführung eines einheitlichen Schulbezirkes für die gesamte Stadt möglich.  Diese Möglichkeit wurde in Dresden praktiziert. Im Ergebnis wurden wieder regionale Schulbezirke gebildet, da der Verfahrensaufwand unverhältnismäßig war.  Tatsächlich geht es bei der Satzung um ein verbessertes Verteilungsverfahren der Grundschüler – diese Aussage muss in den Begründungstext aufgenommen werden.  Die Schulweglänge muss ein Kriterium sein, welches so eindeutig formuliert ist, dass die  Diese Aussage ist im Begründungstext Abs. 3 enthalten.  Die Benennung entsprechender Aufnahmekriterien liegt in der Verantwortung der Schulleitungen, in Seite 13 Schule Holzhausen Eltern dies auch klageweise einfordern können. Es fehlt eine Härtefallklausel, um Geschwisterkinder etc. bevorzugt aufnehmen zu können.  Die Stadt wird aufgefordert, eine Formulierung in die Satzung aufzunehmen, dass jegliche Tendenzen der Entstehung von Brennpunktschulen bereits im Grundschulbereich entgegengetreten wird. Die gem. Schulbezirke dürfen nicht zur verstärkten Einschulung von „Problemschülern“ an wenigen Standorten führen.  Über Reichweite/Größe des gem. Schulbezirkes konnte keine Einigung erreicht werden. Ablehnung  Bezug auf Auszug SNP 2016 Maßnahmen zum Handlungsbedarf Schule Engelsdorf: o Zusammenlegung Schulbezirke ChristophArnold-Schule Engelsdorf und Schule Holzhausen SJ 2017/18. o Erweiterung der SHKapazität der ChristophArnold-Schule o Prüfung Kapazitätserweiterung Christoph-Arnold-Schule bzw. im Ortsteil Engelsdorf o Kapazitätserweiterung an der Schule Mölkau, nach Anbau und Umzug der OS Mölkau, vorrangig SJ 2018/19  Die o.g. Aussagen wurden bis auf die Zusammenlegung der Schulbezirke realisiert und somit besteht kein Handlungsbedarf. Ausnahmeregelungen für Schüler aus Baalsdorf sollen weiter genehmigt werden.  Die Schule Holzhausen hat mit dem festen Schulbezirk seit SJ. 2016/17 ihren Kapazitätsrichtwert erreicht.  Probleme bei Zusammenlegung der Schulbezirke:  Laut Verwaltungsvorschrift Schulwegsicherung und Beförderung sind mindestens dort Schulwegpläne aufzustellen, wo sich für Kinder Abstimmung mit dem LaSuB, und ist nicht Bestandteil der Schulbezirkssatzung  Es ist nicht Gegenstand der Satzung zu Schulbezirken, sozialpolitische Zielstellungen zu formulieren. Diese Aufgabenstellungen sind im Rahmen stadträumlicher bzw. bildungspolitischer Leitplanungen und Zielsetzungen zu verorten.  Mit Blick auf die im Absatz 3 der Begründung zur Satzung aufgeführten optimalen Nutzung der Ressourcen und deren Notwendigkeit, steht des dem Schulträger frei gemäß § 25 SchulG gemeinsame Schulbezirke zu bilden.  Für die Einzelschulen liegen Schulwegpläne vor. Mit Verabschiedung der Satzung wird es zu einer Einschätzung und Bewertung der Schulwege, welche über die bisherigen Seite 14 gefährliche Situationen ergeben. Diese Pläne werden von der Straßenverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit Schulträger, Schule und Polizeidirektion erstellt. Sie liegen nicht vor.  Aufnahmekriterien wie Schulweg 2 km. - für OT wie Althen, Kleinpösna u.ä müssen zusätzliche Kriterien gefunden werden Fritz-Baumgarten-  Rücksteller, Wiederholer und Zuzüge müssen im ungünstigsten Fall an anderer Schule aufgenommen werden, wenn die Kapazität der wohnortnahen Schule erreicht ist.  Für die Schule Holzhausen gibt es keine Planungssicherheit, wenn mit der Umstrukturierung eine 2- oder 3-Zügigkeit gegeben wird. Bei Dreizügigkeit kommt es zu extremen Mängeln. o Lehrerzimmer zu klein o Werkraum zu klein o 2. Info-Kabinett fehlt o Raum für Integration Hort fehlt o Raum für Einzelförderung Schule fehlt o Doppelnutzung Räume Schule/Hort  Es gibt nur die Buslinien 172 zwischen Engelsdorf und Liebertwolkwitz. Diese fährt einmal stündlich und ist durch starken Zuspruch der Schüler zum Gym. Engelsdorf und OS Liebertwolkwitz stark ausgelastet. Eine Kostenübernahme der Schülerbeförderung durch evtl. Schulbusse ist bisher nicht geprüft. Fazit:  Einzige Begründung bei Zusammenlegung von Schulbezirken im ländlichen Raum wird in der möglichen Einsparung von Lehrkräften gesehen. Eine Erleichterung und Schulwahl nach Elternwille kann auch weiterhin auf Antrag möglich sein. Es bestünde aber eine Sicherheit im Anspruch auf eine wohnortnahe Grundschule. Hinweise Schulbezirksgrenzen laufen, kommen.  Für Entfernungen zu Schulstandorten welche über einer fußläufigen Erreichbarkeit von ca. 2 km im Grundschulbereich liegen, sind Kriterien zur Schülerbeförderung in der entsprechenden Satzung aufgeführt.  Die Kriterien sowie das Verfahren zur Anwendung werden von der Schulleitung im Zusammenwirken mit dem Landesamt für Schule und Bildung definiert.  Die räumlichen Bedingungen werden durch die Kapazitätsgrenzen bzw. die baulichen Vorgaben für die Schulen der Stadt Leipzig definiert.  Bei Erfordernis muss das AfJFB mit der LVB prüfen, ob und wie der ggf. zusätzliche Beförderungsbedarf gesichert werden kann.  Bei Erfordernis muss das AfJFB mit der LVB prüfen, ob und wie der zusätzliche Beförderungsbedarf gesichert werden kann. Seite 15 Schule Schule Liebertwolkwitz  Es fehlen in den Regelungen wichtige Definitionen und Rangfolgen im Bewertungsmaßstab der einzelnen Kriterien im Anwendungsfall. o Kürze des Schulweges muss Hauptkriterium sein und so schriftlich fixiert werden damit Eltern Rechtssicherheit haben. o Härtefälle müssen klar definiert werden. o Schaffung eines festen Anmeldekorridors, dadurch ist frühzeitiger Kontakt mit Eltern gewährt. o Klare Ablehnung zur Begründung gem. Schulbezirk mit Wettbewerb o (unterschiedl. Voraussetzungenfinanzielle Mittel, räuml. Begrenzung, soziales Umfeld)  Zusammenlegung nochmal überprüfen:  Fritz-Baumgarten-Schule und Franz- Mehring-Schule haben keine Wegebeziehungen und ÖPNV-Verbindungen. Dadurch ist gewünschte Entlastung beider Schulen nicht gegeben. Sinnvoller die 74. GS und ErnstPinkert-Schule einen gem. Schulbezirk zusprechen.  Die Kriterien sowie das Verfahren zur Anwendung werden von der Schulleitung und dem Landesamt für Schule und Bildung definiert.  Schulwegbeziehungen werden mit der 31. GS, Schule Holzhausen, Heinrich-MannSchule gesehen. Entlastung durch Erweiterungsbau der 31. Schule.  Für die 31. Schule ist ein Ersatzbau mit Kapazitätserweiterung vorgesehen. Diese Kapazitätserweiterung ist mit Sicht auf die Wohngebietsentwicklung (ehem. Parkkrankenhaus) sowie der nicht erweiterungsfähigen Schule Liebertwolkwitz und Heinrich-MannSchule erforderlich. Ablehnung  Entwurf nicht ausgereift, ist überarbeitungswürdig. Insbesondere fehlt eine anerkannte und nachvollziehbare Rechtssicherheit bei der „Zuteilung der Schulkinder“  Das Versäumnis der Stadt, ausreichend Schulplätze zur Verfügung zu stellen, können Zusammenlegungen von Schu-  In der Vergangenheit wurde bei Erfordernis stets die Schulbezirksgrenze zwischen der Fritz-Baumgarten-Schule und der Franz-Mehring-Schule verändert. Dies begründete sich hauptsächlich mit der guten Wegeverbindung und den entsprechenden Kapazitäten. Nach Auszug der Schule Thonberg erhält die Fritz-Baumgarten-Schule Kapazitäten für eine Fünfzügigkeit. Gemäß SNP 2017 besteht der Vorschlag, den Mehrbedarf für die Franz-Mehring-Schule im gem. Schulbezirk mit der F.-BaumgartenSchule zu sichern.  Die Satzung zu den Schulbezirken zeigt keine Aufnahmekriterien auf.  Anliegen ist es nicht, mit der Satzung zusätzliche Schulplätze zu schaffen, sondern die vorhandenen Plätze einer effizienteren Nutzung zuzuführen. Seite 16 Franz-MehringSchule len (Wege für Grundschüler) nicht ausreichend gerecht werden.  Der Ansatz „kurze Beine, kurze Wege“ ist sinnvoll aber im gem. Schulbezirk mit der HeinrichMann-Schule und der 31. Schule nicht sinnvoll.  Schulen sind durch ÖPNV nicht direkt verbunden. Mehrfaches Umsteigen erforderlich. Selbstständigkeit der Schüler wird hochgradig eingeschränkt und behindert. Durch unzureichende ÖPNV-Verbindung werden noch mehr Kinder mit dem Auto gebracht. Dadurch angespannte und gefahrenvolle Lage für Fußgänger und Autofahrer auf den engen Zufahrtswegen rund um die Grundschule.  Hinzu kommt die Frage. Was wird mit den Verbleiberkindern, wenn die ersten Klassen voll sind. Der Satzungsentwurf und die Präsentation des LaSuB gibt dazu keine Aussage. Die Verantwortung und der Umgang mit der Problemlage bleibt bei den Schulen Hinweise sollen Berücksichtigung finden:  In § 2 Abs. 2 sollen neben Kapazität und Schulweglänge auch Geschwisterkinder und Härtefälle formuliert werden.  Die Aufteilung der Zuständigkeit für die Ermittlung des aktuellen Entwicklungsstandes der Kinder vor Aufnahme in die Schule ist rechtzeitig zu klären, damit keine große Ungleichheit bei der Anzahl der Überprüfungen entsteht.  Bei der Klassenbildung soll die Qualität der Bildung Berücksichtigung finden. Der Richtwert soll höchstens 25 sein. Damit bliebe freie Kapazität für Rücksteller, Wiederholer, Zuzüge, Schüler mit sonderpäd. Bedarf, Ausnahmeanträge nach § 25 SchulG  Der Ansatz „kurze Wege, kurze Beine“ kann sich durch die Berücksichtigung eines Kriteriums zur Schulweglänge einstellen.  Schüler aus Liebertwolkwitz werden schon jetzt an der Heinrich-Mann-Schule unterrichtet. Eine Wegebeziehung als auch der ÖPNV zur Heinrich-MannSchule als auch zur 31. Schule sind gegeben. Grundsätzlich sollen die Schüler den Schulweg allein zu Fuß oder bei Erfordernis mit dem ÖPNV bewältigen. Für das Erlernen der selbstständigen Bewältigung des Schulweges stehen die Eltern in der Verantwortung.  Welche Kriterien im Verfahren Anwendung finden, entscheidet der Schulleiter im Einvernehmen mit dem LaSuB. Dabei sind die genannten Besonderheiten zu berücksichtigen.  Die Kriterien sowie das Verfahren zur Anwendung werden in Verantwortung der Schulleitungen und dem Landesamt für Schule und Bildung definiert. Diese können jährlich geändert werden. Sie sind nicht Bestandteil der Satzung des Schulträgers.  Hier gilt das Schulgesetz und die Klassenbildungsverordnung. Seite 17