Daten
Kommune
Leipzig
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1420526.pdf
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844 kB
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13.08.18, 12:00
Aktualisiert
29.08.18, 07:04
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Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-05605-NF-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Beigeordneter Prof. Dr. Fabian
Betreff:
Satzung zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen der Stadt Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
OR Lützschena-Stahmeln
SBB Südwest
SBB West
OR Wiederitzsch
OR Mölkau
OR Lindenthal
OR Holzhausen
SBB Südost
SBB Nordost
SBB Süd
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
OR Böhlitz-Ehrenberg
SBB Nord
SBB Nordwest
Ratsversammlung
13.08.2018
13.08.2018
13.08.2018
14.08.2018
14.08.2018
14.08.2018
14.08.2018
14.08.2018
15.08.2018
15.08.2018
16.08.2018
16.08.2018
16.08.2018
16.08.2018
22.08.2018
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
2. Lesung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat beschließt die Satzung der Schulbezirke für die Grundschulen Leipzig
entsprechend Anlage 1.
2. Damit treten die Beschlüsse der Ratsversammlung RBIV-279/5 vom 20.04.2005,
RBIV-464/05 vom 14.12.2005, RBIV-678/06 vom 20.09.2006, RBIV-1610/09 vom
20.05.2009, RBV-184/10 vom 20.01.2010, RBV-303/10 vom 24.03.2010, RBV1136/12 vom 29.02.2012, RBV -1716/13 vom 10.07.2013, DS-00316/14 vom
20.11.2014, DS-01445 vom 16.09.2015 und DS-04153-NF-01 vom 23.08.2017 außer
Kraft.
3. Die Synopse zu den Stellungnahmen der Schulen wird dem Stadtrat als Information
zur Verfügung gestellt. Diese ist nicht Bestandteil der Satzung.
4. Dem Stadtelternrat wird die Vorlage und die Synopse zur Stellungnahme übergeben.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Im Schulgesetz des Freistaates Sachsen werden im § 25 die Schulbezirke und Einzugsbereiche geregelt. Für Grundschulen sind Schulbezirke zugeordnet (Abs. 1). Grundsätzlich
entspricht der Schulbezirk dem Gebiet des Schulträgers (Abs. 2 S.1). Befinden sich in
dessen Gebiet mehrere Grundschulen, so kann der Schulträger Einzelschulbezirke oder
gemeinsame Schulbezirke festlegen (Abs. 2 S.2).
Mit der Reduzierung der Einzelschulbezirke und der verstärkten Bildung von gemeinsamen
Schulbezirken, indem ein Schulbezirk mehrere Grundschulen einschließt, wird dem Recht
der Erziehungsberechtigten auf freie Wahl der schulischen Ausbildungsstätten und damit
dem Elternrecht mehr Möglichkeiten eröffnet. Hinzu kommt, dass ein Wettbewerb der
Schulen um Schüler in dem gemeinsamen Schulbezirk verstärkt und möglicherweise es
einen Anreiz zur Weiterentwicklung der Schulprogramme gesetzt wird. Dieser Prozess
könnte zu einer weiteren Qualitätssteigerung in den Schulen führen.
In der Schulbezirkseinteilung wird berücksichtigt, dass bei der Klassenbildung der Richtwert
aus der Sächsischen Schulnetzplanverordnung (SächsSchulnetzVO) umgesetzt und vorhandene räumliche und personelle Ressourcen besser geplant und eingesetzt werden können.
Zudem wurde bei der Zusammensetzung der Schulbezirke der Aspekt der Schulwegebeziehung mit beachtet und wird im Rahmen des Anmelde- und Aufnahmeverfahrens an den
Grundschulen mit als Kriterium herangezogen.
Die Schulbezirke werden grundsätzlich jährlich neu überprüft und bei Bedarf werden Änderungen der Schulbezirksgrenzen oder Schulbezirkseinteilungen vorgenommen.
Einhergehend wird dann auch die Schulbezirkssatzung angepasst. Es ist ein dynamischer
Prozess, mit dem man auf Schülerströme oder eventuell nicht bewährte Schulbezirksgrenzen/Schulbezirkseinteilungen reagieren kann.
Anlagen:
Anlage 1 Satzung Schulbezirksgrenzen der Grundschulen
Anlage 1.1 Satzung Schulbezirksgrenzen der Grundschulen – Liste Schulbezirke
Anlage 2 Übersicht
Anlage 3 Stellungnahmen der Schulen
3/3
Satzung der Stadt Leipzig zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen
der Grundschulen
Aufgrund des § 4, Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) in der Fassung Bekanntmachung vom 18.März 2003
(SächsGVBl.S.55,159), zuletzt geändert am 13.12.2017 (SächsGbl.S.626) in
Verbindung mit §25 Abs. 2 des Sächsischen Schulgesetzes (SächsSchulG)
vom 16.04.2004, zuletzt geändert am 26.04.2017, erlässt die Ratsversammlung
der Stadt Leipzig folgende Satzung:
§1
Für die Grundschulen der Stadt Leipzig werden Schulbezirke gebildet, in denen sich
eine oder mehrere Grundschulen befinden. Diese sind verbindlich für die Anmeldung
der Schüler.
§2
(1) Kinder, welche in einem Schulbezirk mit mehreren Grundschulen wohnen,
werden von einer dieser Grundschulen aufgenommen. § 25 Absatz 5
SächsSchulG bleibt davon unberührt.
(2) Die Entscheidung treffen die Schulleiter. Dabei sind besonders die
Kapazitäten der Schulen sowie die Schulweglängen und –sicherheit zu
berücksichtigen. Vor Umsetzung ist die Zustimmung des Schulträgers
einzuholen.
§3
Für Grundschulen mit besonderen Bildungsangeboten bzw. Teile von diesen gilt für
diesen Teil das Territorium der Stadt Leipzig als Schulbezirk.
§4
Die Schulbezirksgrenzen werden in den beigefügten Anlagen mit
Bezeichnungen „Liste der gemeinsamen Schulbezirke“ und „Liste
Einzelschulbezirke“ festgelegt. Diese Anlagen sind Bestandteil dieser Satzung.
den
der
§5
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Mit
Inkrafttreten dieser Satzung treten die bisherigen Satzungen der Stadt Leipzig zur
Festlegung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen vom 20.04.2005 (Beschluss
RB IV-279/05) und deren Änderungen außer Kraft.
Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den ......
DS-05605-Anlage 1 - Satzung
Stand: 28.05.2018
Liste der gemeinsamen Schulbezirke
Anlage 1.1
Bereich Nordwest
Gemeinsamer Schulbezirk NW1
Grundschule Manetstraße 8 (Anna-Magdalena-Bach-Schule ),
Grundschule Lessingstraße 27 (Lessingschule),
Grundschule Eitingonstraße 5 (Schule 5 im Stadtbezirk Mitte),
Elsterbecken von Käthe-Kollwitz-Straße nördl. bis Hans-Driesch-Straße östl. bis Am
Sportforum, Am Sportforum östl. bis Leutzscher Allee, Leutzscher Allee (beidseitige
Hausnummern) östl. bis Zöllner Weg, Zöllner Weg (beidseitige Hausnummern)
südöstl. Bis Emil- Fuchs-Straße, Emil- Fuchs-Straße (beidseitige Hausnummern) östl.
bis Uferstraße, Uferstraße ( südl. Hausnummern) östl. bis Parthe, Linie Parthe
nordöstl. bis Rackwitzer Straße, Rackwitzer Straße (ohne Hausnummern) östl. bis Am
Gothischen Bad, Am Gothischen Bad (ohne Hausnummern) östl. bis Brandenburger
Straße, Brandenburger Straße (ohne Hausnummern) südl. bis Georgiring, Georgiring
(ohne Hausnummern) südl. bis Augustusplatz, Augustusplatz (wetl. Hausnumemrn)
südl bis Roßplatz, Roßplatz (nordwestl. Hausnummern) südwestl. bis
Grünwaldstraße, Roßplatz (nördl. Hausnummern) westl. bis Martin-Luther-Ring,
Martin-Luther-Ring (nördl. Hausnummern) westl. bis Karl-Tauchnitz-Straße, KarlTauchnitz-Straße (nördl. Hausnummern) westl. bis Herzliyaplatz, Herzlyiaplatz westl.
bis Anton-Bruckner-Allee, Anton-Bruckner-Allee westl. bis Elsterflutbett, FerdinandLasalle-Straße nördl. bis Käthe-Kollwitz-Straße
Gemeinsamer Schulbezirk NW 2
Grundschule Hans-Driesch-Straße 41 (157. Schule),
Grundschule Prießnitzstraße 19 (172. Schule),
Ortsteilgrenze westl. (nördl. Hausnummern) bis Odermannstraße, Odermannstraße
(östl. Hausnummern) nördl. bis Demmeringstraße, Demmeringstraße (nördl.
Hausnummern) westl. bis Merseburger Straße, Merseburger Straße (nördl.
Hausnummern) westl. Ortsteilgrenze an der Ludwig-Hupfeld-Straße, Ortsteilgrenze
nördl. Richtung (östl. Hausnummern) bis Heinrich-Heine-Straße, Ortsteilgrenze (südl.
Hausnummern) erst nordöstl. Richtung dann nördl. ( östl. Hausnummern) bis Am
Sportpark, Ortsteilgrenze westlich bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze bis
Jahnallee
Gemeinsamer Schulbezirk NW3
Grundschule Leipziger Straße 210 (Schule Gundorf),
Grundschule Heinrich-Heine-Straße 64 (Schule Böhlitz-Ehrenberg),
Ortsteilgrenze (nördl. Hausnummern) ab Ludwig-Hupfeld-Straße westl. bis SaaleElster-Kanal (nordwestl. Begrenzung KGV „Am Kanal“), Saale-Elster-Kanal (nördl.
Hausnummern) nordwestl. Richtung bis Stadtgrenze, Stadtgrenze nördl. Richtung bis
Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze östl. Richtung bis Ortseilgrenze BöhlitzEhrenberg, Ortsteilgrenze südl. Richtung (westl. Hausnummern) bis südl. Bereich
Ludwig-Hupfeld-Straße,
DS-05605-Anlage 1.1 – Satzung Liste Schulbezirke
Stand: 22.06.18
1
Gemeinsamer Schulbezirk NW 4
Grundschule Stahmelner Höhe 1 (Schule Stahmeln),
Grundschule Jungmannstraße 5 (Paul-Robeson-Schule),
Grundschule Diderotstraße 37 (Wilhelm-Hauff-Schule),
Grundschule Gustav-Kühn-Straße 1 (39. Schule),
Grundschule Lindenthal (Alfred-Kästner-Schule)
Stadtgrenze ab Stadtbezirksgrenze Alt-West zu Nordwest nördl. bis Autobahn A14,
Stadtgrenze (alle Hausnummern) östl. bis Stadtbezirksgrenze Nordwest zu Nord,
Stadtbezirksgrenze (westl. Hausnummern) südl. bis Ortsteilgrenze Lindenthal zu
Möckern, Ortsteilgrenze Lindenthal in westl. Richtung (nördl. Hausnummern) bis
Keplerstraße, Keplerstraße (ohne Hausnummern) bis Landsberger Straße,
Landsberger Straße (südwestl. Hausnummern) bis Stadtbezirksgrenze,
Stadtbezikrsgrenze südl (westl. Hausnummern) bis Kirschbergstraße,
Kirschbergstraße (südl. Hausnummern) bis Heinrothstraße, Heinrothstraße (alle
Hausnummern) bis KGV „Brant’s Aue), KGV „Brandt’s Aue“ westl. bis
Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze westl. Richtung bis Neue Luppe, Neue
Luppe bis Ortsteilgrenze Lützschena-Wahren, Ortsteilgrenze Lützschena zu Wahren
(nördl. Hausnummern) in westl. Richtung bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezikrsgrenze
(nördl. Hausnummern) westl. bis Stadtgrenze
Gemeinsamer Schulbezirk NW5
Grundschule Jörgen-Schmidtchen-Weg 8 (Hans-Kroch-Schule)
Grundschule Heinrich-Mann-Straße 1 (Karl-Liebknecht-Schule)
Stauffenbergstraße (nördl. Hausnummern) westl. bis Hans-Oster-Straße, Hans-OsterStraße (westl. Hausnummern) südl. bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze
nordwestl. (nördl. Hausnummern) bis Olbrichtstraße, Stadtbezirksgrenze (östl.
Hausnummern) nördl. bis Landsberger Straße, Landsberg Straße (nördl.
Hausnummern) nordwestl. bis Keplerstraße, Keplerstraße (alle Hausnummern) bis
Ortsteilgrenze Lindenthal zu Möckern, Ortsteilgrenze östl. bis Stadtbezirksgrenze,
Stadtbezirksgrenze (südl. Hausnummern) östl. bis Ortsteilgrenze Wiederitzsch zu
Gohlis-Nord, Ortsteilgrenze östl. (südl. Hausnummern) bis Virchowstraße,
Virchowstraße südl. (westl. Hausnummern) bis Coppistraße, Coppistraße westl.
(nördl. Hausnummern) bis Coppiplatz, Coppiplatz (alle Hausnummern) bis
Landsberger Straße, Landsberger Straße nördl. ( östl. Hausnummern) bis
Stauffenbergstraße
Gemeinsamer Schulbezirk NW6
Grundschule Erfurter Straße 9 (Erich Kästner-Schule),
Grundschule Elsbethstraße 1 (Geschwister-Scholl-Schule),
Grundschule Anhalter Straße 1 (33. Schule),
Grundschule Delitzscher Straße 110 (Carl-von-Linné-Schule),
Grundschule Geibelstraße 74 (Adam-Friedrich-Oeser-Schule),
Parthe ab Waldstraße in westl. Richtung (nördl. Hausnummern) bis
Herloßsohnstraße, Herloßsohnstraße (alle Hausnummern) nördöstl. bis
Stallbaumstraße, Stallbaumstraße (alle Hausnummern) bis Heimrothstraße,
Heimrothstraße (ohne Hausnummern) bis Kirschbergstraße, Kirschbergstraße
(nordöstl. Hausnummern) östl. bis Stadtbezikrsgrenze, Stadtbezirksgrenze (östl.
Hausnummern) bis Hans-Oster-Straße, Hans-Oster-Straße (östl. Hausnummern) bis
Stauffenbergstraße, Stauffenbergstraße (südl. Hausnummern) bis Landsberger
Straße, Landsberger Straße (westl. Hausnummern) bis Coppiplatz (ohne
DS-05605-Anlage 1.1 – Satzung Liste Schulbezirke
Stand: 22.06.18
2
Hausnummern), Coppistraße östl. (südl. Hausnummern) bis Virchowstraße,
Virchowstraße (östl. Hausnummern) nördl. bis Max-Liebermann-Straße, MaxLiebermann-Straße (südl. Hausnummern) östl. bis Delitzscher Straße, Delitzscher
Straße (östl. Hausnummern) nördl. bis Krostitzer Weg, Krostitzer Weg (südl.
Hausnummern) östl. bis Wolteritzer Weg, Wolteritzer Weg (östl. Hausnnummern) bis
Wölkauer Weg, Wölkauer Weg (ohne Hausnummern) bis Maximillianallee,
Maximillianallee nördl. bis Ortsteilgrenze, Stadtbezirksgrenze südl. (westl.
Hausnummern) bis Am Gothischen Bad, Ortstteilgrenze nördl. Hausnummern) westl.
Richtung bis Uferstraße, Uferstraße (nördl. Hausnummern) westl. bis Emil-FuchsStraße, Emil-Fuchs-Straße (ohne Hausnummern) westl. bis Zöllnerweg, Zöllnerweg
(ohne Hausnummern) westl. bis Waldstraße, Waldstraße nördl. (beidseitige
Hausnummern) bis Höhe Parthe
Bereich Nordost
Gemeinsamer Schulbezirk NO1
Grundschule Husemannstraße 2 (August-Bebel-Schule),
Grundschule Heinrichstraße 43/45 (Wilhelm-Busch-Schule),
Augustusplatz; Augustusplatz (östl. Hausnummern) bis nördl. Georgiring, Georgiring
(beidseitige Hausnummern) nördl. bis Brandenburger Straße, Brandenburger Straße
(beidseitige Hausnummern) nördl. bis Lagerhofstraße (beidseitige Hausnummern),
Lagerhofstraße südl. bis F.-List-Platz, F.-List-Platz (östl. Hausnummern) bis
Kohlgartenstraße, Kohlgartenstraße (südwestl. Hausnummern) südöstl. bis
Bergstraße, Bergstraße (beidseitige Hausnummern) nordöstl. bis HermannLiebmann-Straße, Hermann-Liebmann-Straße (ohne Hausnummern) südöstl. bis
Wurzner Straße, Wurzner Straße (westl. Hausnummern) südl. bis Breite Straße,
Breite Straße (westl. Hausnummern) südl. bis Riebeckstraße, Riebeckstraße (westl.
Hausnummern) südl. bis Mühlstraße, Mühlstraße (beidseitig Hausnummern) westl.
bis Karl-Siegismund-Straße, Karl-Siegismund-Straße (beidseitige Hausnummern)
nordwestl. bis Liebigstraße (ohne Hausnummern) westl. bis Vor dem Hospitaltore,
Vor dem Hospitaltore (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Prager Straße, Prager
Straße (beidseitige Hausnummern) nordwestl. bis Platostraße, Platostraße
(beidseitige Hausnummern) südwestl. bis Goldschmidtstraße, Goldschmidtstraße
(nördl. Hausnummern) westl. bis Augustusplatz
Gemeinsamer Schulbezirk NO2
Grundschule Schulze-Delitzsch-Straße 23 (Wilhelm-Wander-Schule),
Grundschule Eisenbahnstraße 50 (Schule am Rabet),
S-Bahn östl. bis Torgauer Straße, Torgauer Straße (ohne Hausnummern) südl. bis
Eisenbahnstraße, Eisenbahnstraße (südl. Hausnummern) östl. bis Bautzmannstraße,
Bautzmannstraße (beidseitige Hausnummern) südl. bis Wurzner Straße, Wurzner
Straße (nördl. Hausnummern) westl. bis Ihmelsstraße, Ihmelsstraße (nordwestl.
Hausnummern) südwestl. bis Krönerstraße, Krönerstraße (beidseitige Hausnummern)
südl. bis Bernhardstraße, Bernhardstraße (nordwestl. Hausnummern) südwestl. bis
Breite Straße, Breite Straße (nördl. Hausnummern) westl. bis Wurzner Straße,
Wurzner Straße (östl. Hausnummern) nordöstl. bis Hermann-Liebmann-Straße,
Hermann-Liebmann-Straße (beidseitige Hausnummern) nordwestl. bis Bergstraße,
Bergstraße (ohne Hausnummern) südwestl. bis Kohlgartenstraße, Kohlgartenstraße
(nordöstl. Hausnummern) nordwestl. bis F.-List-Platz (ohne Hausnummern), nördl. bis
zur Mecklenburger Straße, Mecklenburger Straße (beidseitige Hausnummern) bis
DS-05605-Anlage 1.1 – Satzung Liste Schulbezirke
Stand: 22.06.18
3
westl. Lagerhofstraße (ohne Hausnummern), Lagerhofstraße nördl. bis
Brandenburger Straße, Brandenburger Straße (beidseitige Hausnummern) bis
Ortsteilgrenze, Ortsteilgrenze östl. bis Torgauer Straße
Gemeinsamer Schulbezirk NO3
Grundschule Stöckelstraße 45 (Clara-Wieck-Schule),
Grundschule Volksgartenstraße 16 (Astrid-Lindgren-Schule),
S-Bahnlinie nördl. Mockauer Straße, Mockauer Straße (östl. Hausnummern) nördl. bis
Friedrichshafner Straße, Friedrichshafner Straße (beidseitige Hausnummern) südl.
bis Kleeweg, Kleeweg (beidseitige Hausnummern) östl. bis Zu den Gärten, Zu den
Gärten (beidseitige Hausnummern) östl. bis Parthe, Parthe nördl. bis Verlängerung
Heiterblickstraße, Verlängerung Heiterblickstraße östl. bis Abtnaundorfer Straße,
Heiterblickstraße (ohne Hausnummern) östl. bis Ortsteilgrenze (Bahn), Ortsteilgrenze
südl. bis Torgauer Straße, Ortsteilgrenze südwestl. bis Bahn, Ortsteilgrenze westl. bis
Am Gothischen Bad, Am Gothischen Bad nördl. Ortsteilgrenze bis Mockauer Straße
Gemeinsamer Schulbezirk NO4
Grundschule Rosenowstraße 56 (66. Schule),
Grundschule Göbschelwitzer Weg 1 (Schule Portitz),
Bahn nördl. bis Maximilianallee, Maximilianallee (ohne Hausnummern) nördl. Linie bis
Messeallee, Messeallee (beidseitige Hausnummern) östl. bis Autobahnauffahrt
Messegelände, Autobahnauffahrt Messegelände östl. bis BMW-Allee, BMW Allee
(ohne Hausnummern) nördöstl. bis Ortsteilgrenze von Plaußig, Ortsteilgrenze östl. bis
Stadtgrenze, Stadtgrenze südl. bis Torgauer Straße, Torgauer Straße nordwestl.
Hausnummern) südwestl. bis Bahn; von der Bahn nördlich bis Verlängerung
Heiterblickstraße, Heiterblickstraße (beidseitige Hausnummern) westl. bis Parthe, von
der Parthe südl. bis Zu den Gärten, Zu den Gärten (ohne Hausnummern) westl. bis
Kleeweg, Kleeweg (ohne Hausnummern) westl. bis Friedrichshafner Straße,
Friedrichshafner Straße (ohne Hausnummern) nördlich bis Mockauer Straße,
Mockauer Straße (nordwestl. Hausnummern) südwestl. bis Bahn.
Gemeinsamer Schulbezirk NO 5
Grundschule Schlehenweg 32 (Theodor-Körner-Schule),
Grundschule Döllingstraße 25 (24. Schule),
Grundschule Goldsternstraße 23 (Brüder-Grimm-Schule),
Grundschule Louis-Fürnberg-Straße 2 (Hans-Christian-Andersen-Schule),
Torgauer Str. (südöstl. Hausnummern) nordöstl. bis Autobahn A 14 und Stadtgrenze,
Verlauf südöstl. an der Stadtgrenze bis Permoserstraße, Permoserstraße (nördl.
Hausnummern) westlich bis Herzberger Straße, Herzberger Straße (westl.
Hausnummern) südlich bis Straße Am Sommerfeld, westliche Richtung zur Straße
Am Sommerfeld, Am Sommerfeld (beidseitige Hausnummern) westl. bis
Wildbuschweg, Wildbuschweg (ohne Hausnummern) südl. bis Riesaer Straße,
Riesaer Straße (beidseitige Hausnummern) westl., Verlauf an Ortsteilgrenze bis
Gutberletstraße, Verlauf an Ortsteilgrenze westl. bis Goetheweg, Goetheweg (ohne
Hausnummern) südl. bis Ortsteilgrenze, Verlauf Ortsteilgrenze südwestl. bis
Verlängerung Bautzmannstraße, Bautzmannstraße (ohne Hausnummern) nördl. bis
Eisenbahnstraße, Eisenbahnstraße (nördl. Hausnummern) westl. bis Torgauer Straße
DS-05605-Anlage 1.1 – Satzung Liste Schulbezirke
Stand: 22.06.18
4
Bereich Südost
Gemeinsamer Schulbezirk SO 1
Grundschule Hohe Straße 45 (Schule am Floßplatz),
Grundschule Tarostraße 6 (Pablo-Neruda-Schule),
Grundschule Scharnhorststraße 24 (Kurt-Masur-Schule),
Grundschule Zwenkauer Straße 35 (Schule Connewitz),
Grundschule Bernhard-Göring-Straße 107
Anton-Bruckner-Allee nordöstl. bis Herzlyiaplatz, Karl-Tauchnitz-Straße (südl.
Hausnummern) östl. bis Martin-Luther-Ring, Martin-Luther-Ring (südl. Hausnummern)
östl. bis Roßplatz, Roßplatz (südl. Hausnummern) nordöstl. bis Goldschmidtstraße,
Goldschmidtstraße (südliche Hausnummern) östl. bis Platostraße, Platostraße (ohne
Hausnummern) nordöstl. bis Prager Straße, Prager Straße (ohne Hausnummern)
südöstl. bis Vor dem Hospitaltore, Vor dem Hospitaltore (ohne Hausnummern) südl.
bis Liebigstraße, Liebigstraße (beidseitige Hausnummern) östl. bis
Stadtbezirksgrenze, südl. Verlauf Stadtbezirksgrenze bis Prager Straße, Prager
Straße (ohne Hausnummern) südöstl. bis Bahn, Bahn südwestl. bis RichardLehmann-Straße, Richard-Lehmann-Straße (nördl. Hausnummern) westl. bis Bahn,
Ortsteilgrenze südl. bis Stadtgrenze, Verlauf südwestl. entlang Stadtgrenze, Verlauf
Stadtgrenze westl. bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze nördl. bis AntonBruckner-Allee
Gemeinsamer Schulbezirk SO 2
Grundschule Riebeckstraße 50 (Fritz-Baumgarten-Schule),
Grundschule Gletschersteinstraße 9 (Franz-Mehring-Schule),
Grundschule Stünzer Straße 16 (74. Schule),
Grundschule Martinstraße 7 (Ernst-Pinkert-Schule),
Sommerfelder Straße/Verlauf Stadtbezirksgrenze südl. entlang bis Kärrnerweg,
Kärrnerweg, südl. Verlauf Ortsteilgrenze bis Holzhäuser Straße, Ortsteilgrenze westl.
bis Augustinerstraße, Augustinerstraße (beidseitige Hausnummern) nördl. bis
Naunhofer Straße, Naunhofer Straße (beidseitige Hausnummern) nordwestl. bis
Paulinerweg, Paulinerweg (beidseitige Hausnummern) südwestl. bis Prager Straße,
Prager Straße (beidseitig. Hausnummern) nordwestl. bis Phillip-Rosenthal-Straße,
Phillip-Rosenthal-Straße (ohne Hausnummern) westl. bis Semmelweisstraße,
Semmelweisstraße (ohne Hausnummern) östl. bis Stadtbezirksgrenze,
Stadtbezirksgrenze Verlauf nördl. bis Karl-Siegismund-Straße östl. Verlängerung
Mühlstraße, Mühlstraße (ohne Hausnummern) östl. bis Riebeckstraße, Riebeckstraße
(östl. Hausnummern) nördl. bis Breite Straße, Breite Straße (östl. Hausnummern)
nördl. bis Bernhardtstraße, Bernhardtstraße (südöstl. Hausnummern) nordöstl. bis
Krönerstraße, Krönerstraße (ohne Hausnummern) nördl. bis Ihmelsstraße,
Ihmelsstraße (südöstl. Hausnummern) nördl. bis Wurzner Straße, Wurzner Straße
(südl. Hausnummern) östl. bis Ortsteilgrenze, Verlauf Ortsteilgrenze bis
Zweinaundorfer Straße, Zweinaundorfer Straße (nördl. Hausnummern) westl. bis
südl. gedachte Linie entlang zur Sulzbacher Straße (ohne Hausnummern) bis
Stadtbezirkgrenze, Verlauf östl. und südl. Stadtbezirksgrenze bis Sommerfelder
Straße
DS-05605-Anlage 1.1 – Satzung Liste Schulbezirke
Stand: 22.06.18
5
Gemeinsamer Schulbezirk SO 3
Grundschule Schulstraße 6, Mölkau (Schule Mölkau);
Grundschule Gaswerksweg 1, Engelsdorf (Christoph-Arnold-Schule);
Grundschule Stötteritzer Landstraße 21, Holzhausen (Schule Holzhausen);
Colmblick
(ohne
Hausnummern)
westl.
bis
Liebertwolkwitzer
Straße,
Liebertwolkwitzer Straße (östliche Hausnummern) nordwestl. bis Russenstraße,
Russenstraße (nördliche Hausnummern) bis Ortsteilgrenze, Verlauf der
Ortsteilgrenze nördl. bis Stadtbezirksgr enze, Verlauf Stadtbezirksgrenze nördl. /
westl. bis Sulzbacher Str., Sulzbacher Str. (beidseitige Hausnummern) nördl. bis
Zweinaundorfer Str., Zweinaundorfer Str. (südl. Hausnummern) östl. bis
Ortsteilgrenze, Verlauf Ortsteilgrenze nordöstl. bis Kreuzung Gaitheiner Straße /
Gutberletstr., Verlauf Ortsteilgrenze nördl. bis Riesaer Str., Riesaer Straße östl. (ohne
Hausnummern) bis Wildbuschweg, Wildbuschweg (beidseitige Hausnummern) nördl.
bis Am Sommerfeld, Am Sommerfeld (ohne Hausnummern) östl. bis Herzberger
Straße, Herzberger Straße (östliche Hausnummern) nördlich bis Permoserstraße,
Permoser Straße (südliche Hausnummern) östlich bis Stadtgrenze, Verlauf der
Stadtgrenze südl. bis Ortsteilgrenze, Ortsteilgrenze nördl. bis Bahn (Händelstraße),
Bahn (Händelstraße) nördl. bis Colmblick
Gemeinsamer Schulbezirk SO 4
Grundschule Am Angerteich 2 (Schule Liebertwolkwitz),
Grundschule Schwarzenbergweg 4 (Heinrich-Mann-Schule),
Grundschule Franzosenallee 21 (31. Schule),
Gorbitzer Straße (beidseitige Hausnummern) westl. bis Stadtbezirksgrenze,
Stadtbezirksgrenze nördl. bis Connewitzer Straße, Linie Connewitzer Straße
nordöstlich bis Paulinenweg, Paulinerweg (ohne Hausnummern) nordöstlich bis
Naunhofer Straße, Naunhofer Straße (ohne Hausnummern) südöstlich bis
Augustinerstraße, Augustinerstraße (ohne Hausnummern) südlich bis Ortsteilgrenze,
Verlauf Ortsteilgrenze bis Russenstraße,Russenstraße (südliche Hausnummern)
östlich bis Liebertwolkwitzer Straße, Liebertwolkwitzer Straße (westliche
Hausnummern) bis Colmblick, Colmblick (beidseitige Hausnummern) östl. bis Bahn,
Bahn südl. bis Händelstraße/ Ortsteilgrenze, Ortsteilgrenze verlaufend bis
Stadtgrenze, Stadtgrenze verlaufend südl./ südwestlich bis Stadtbezirksgrenze,
Stadtbezirksgrenze nördl bis Gorbitzer Straße
Gemeinsamer Schulbezirk SO5
Grundschule An der Märchenwiese 49 (Marienbrunner Schule),
Grundschule Gersterstraße 74 (9. Schule),
Grundschule Wincklerstraße. 3/5 (8. Schule),
Bahnlinie nördl. bis R.-Lehmann-Straße, R.-Lehmann-Straße (südl. Hausnummern)
östl. bis Bahnlinie, Bahnlinie nördl. bis Güntzstraße/Prager Straße, Prager Straße
(ohne Hausnummern) südöstl. bis Paulinerweg, Linienverlauf südwestl. bis
Connewitzer/Probstheidaer Straße, Stadtbezirksgrenze südlöstl. bis Stadtgrenze,
westl. Verlauf Stadtgrenze bis Bahnlinie
Bereich Südwest
Gemeinsamer Schulbezirk SW 1
Grundschule Erich-Zeigner-Allee 24 (Erich-Zeigner-Schule),
Grundschule Weißenfelser Straße 13 (Fanny-Hensel-Schule),
Grundschule Rödelstraße 6 (Schule am Auwald),
Grundschule Saalfelder Straße 29 (46. Schule),
Karl-Heine-Straße (beidseitige Hausnummern) östl. bis Ortsteilgrenze, Ortsteilgrenze
südlich bis Am Teilungswehr/Ortsteilgrenze, Am Teilungswehr/ Ortsteilgrenze nördlich
DS-05605-Anlage 1.1 – Satzung Liste Schulbezirke
Stand: 22.06.18
6
bis Industriestraße, Industriestraße (beidseitige Hausnummern) nordwestlich bis
Nonnenstraße, Nonnenstraße (beidseitige Hausnummern) südwestlich bis ErichZeigner-Allee, Erich-Zeigner Allee (beidseitige Hausnummern) südl. bis
Eduardstraße, Eduardstraße (beidseitige Hausnummern) westl. bis
ZschocherscheStraße, Zschochersche Straße (östl. Hausnummern) nördl. bis
Industriestraße, Industriestraße (beidseitige Hausnummern) westl. bis Gießerstraße,
Gießerstraße (ohne Hausnummern) nördl. bis Weißenfelser Straße, Weißenfelser
Straße (beidseitige Hausnummern) westl. bis Engertstraße, Engertstraße (beidseitig
Hausnummern) nördl. bis Karl-Heine-Straße, Karl-Heine-Straße (nördl.
Hausnummern) westl. bis Bhf. Plagwitz (Bahngleise), Bahn südl. bis Antonienstraße,
Antonienstraße (nördl. Hausnummern) westl. bis Brünner Straße, Brünner Straße
(östl. Hausnummern) nördl. bis Lützner Straße, Lützner Straße (südl. Hausnummern)
nordöstl. bis westliches Hafenbecken, westliches Hafenbecken (alle Hausnummern)
nordwestl. bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze entlang bis Schomburgkstraße
(beidseitige Hausnummern) nordöstl. bis Merseburger Straße, Merseburger Straße
(südl. Hausnummern) östl. bis Demmeringstraße, Demmeringstraße (südl.
Hausnummern) nordöstl. bis Odermannstraße, Odermannstraße (westl.
Hausnummern) südlich bis Lützner Straße, Lützner Straße (südliche Hausnummern)
östlich bis Lionstraße, Lionstraße (beidseitige Hausnummern) südl. bis Erich-ZeignerAllee, Erich-Zeigner-Allee (beidseitige Hausnummern) südöstl. bis Karl-Heine-Straße
Gemeinsamer Schulbezirk SW2
Grundschule Antonienstraße 24 (Schule am Adler),
Grundschule Martin-Herrmann-Straße 1 (120. Schule),
S-Bahn bis Bhf. Plagwitz östl. bis Karl-Heine-Straße, Karl-Heine-Straße (südl.
Hausnummern) südl. bis Engertstraße, Engertstraße (ohne Hausnummern) südl. bis
Weißenfelser Straße, Weißenfelser Straße (ohne Hausnummern) nordöstl. bis
Gießerstraße, Gießerstraße (beidseitige Hausnummern) südl. bis Industriestraße,
Industriestraße (ohne Hausnummern) östl. bis Zschochersche Straße, Zschochersche
Straße (westl. Hausnummern) südl. bis Eduardstraße, Eduardstraße (ohne
Hausnummern) südöstl. bis Erich-Zeigner-Allee, Erich-Zeigner-Allee (beidseitige
Hausnummern) bis Nonnenstraße, Nonnenstraße(ohne Hausnummern) nördlich bis
Industriestraße, Industriestraße (ohne Hausnummern) südlich bis Ortsteilgrenze,
Ortsteilgrenze südlich bis Am Teilungswehr/Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze
südöstlich bis Stadtgrenze, Stadtgrenze südlich bis Ortsteilgrenze, Ortsteilgrenze
nördlich und westlich über Elchweg folgend bis Stadtbezirksgrenze,
Stadtbezirksgrenze westlich und nördlich bis Gerhard-Ellrodt-Straße, Gerhard-EllrodtStraße (beidseitige Hausnummern) östl. bis Rippachtalstraße (beidseitige
Hausnummern), Verlauf Rippachtalstraße nordöstl/weiter nördl. bis Schönauer
Straße, Schönauer Straße (nordöstl. Hausnummern) nordwestl. bis Goldrutenweg,
Goldrutenweg (beidseitige Hausnummern) östl. entlang der Bahn/Ortsteilgrenze
(nördlich) in Verlängerung bis Bhf.Plagwitz
Gemeinsamer Schulbezirk SW3
Grundschule Grünauer Allee 35 (Joachim-Ringelnatz-Schule),
Grundschule Mannheimer Straße 128 C (Friedrich-Fröbel-Schule),
Grundschule Stuttgarter Allee 3 (85. Schule),
DS-05605-Anlage 1.1 – Satzung Liste Schulbezirke
Stand: 22.06.18
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Kreuzung Kiewer Straße/ Lützner Straße, Lützner Straße (südl. Hausnummern) östl.
bis Brünner Straße, Brünner Straße (westl. Hausnummern) südl. bis Antonienstraße,
Antonienstraße (südl. Hausnummern) östl. bis Bahn, Verlauf Bahn südl. bis
Goldrutenweg, Goldrutenweg (ohne Hausnummern) westl. bis Schönauer Straße,
Schönauer Straße (südwestl. Hausnummern) südöstl. bis Rippachtalstraße,
Rippachtalstraße (ohne Hausnummern) südl., Verlauf der Rippachtalstraße südwestl.
bis Gerhard-Ellrodt-Straße, Gerhard-Ellrodt-Straße (ohne Hausnummern) westl. bis
Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze nördlich bis Lausener, Lausener Weg (nördl.
Hausnummern) westl. bis Ortsteilgrenze, Verlauf der Ortsteilgrenze nördl. bis S-Bahn,
entlang S-Bahn bis Kiewer Straße (ohne Hausnummern) nördl. bis Lützner
Straße/Kreuzung Kiewer Straße
Gemeinsamer Schulbezirk SW 4
Grundschule Binzer Straße 14 (78. Schule),
Grundschule Miltitzer Allee 1 (100. Schule),
Stadtgrenze östl. bis Lützner Straße (B87), Lützner Straße (südl. Hausnummern) östl.
bis Ortsteilgrenze, Ortsteilgrenze südl. bis Verlängerung der Krakauer Straße,
Krakauer Straße (beidseitige Hausnummern) südl. bis Lausener Weg, Lausener Weg
(südl. Hausnummern) östl. bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze ( südl.
Hausnummern bis Stadtgrenze, Verlauf Stadtgrenze nördl. bis Lützner Straße (B87).
Gemeinsamer Schulbezirk SW 5
Grundschule Garskestraße 21 (90. Schule),
Grundschule Uranusstraße 1 (91. Schule),
Grundschule Großmiltitzer Straße 4 (Schule Miltitz),
Westl. Hafenbecken (ohne Hausnummern) südöstlich bis Lützner Straße, Lützner
Straße (nördliche Hausnummern) westl. bis Kiewer Straße, Kiewer Straße (beidseitig
Hausnummern) südl. bis S-Bahn, S-Bahn westl. bis Ortsteilgrenze, Ortsteilgrenze
nördlich bis Lützner Straße, Lützner Straße (nördl. Hausnummern) westl. bis
Stadtgrenze, Stadtgrenze entlang nördlich bis Stadtbezirksgrenze,
Stadtbezirksgrenze östl. bis Elster-Saale-Kanal, Elster-Saale-Kanal südl. bis
Westseite Hafenbecken
DS-05605-Anlage 1.1 – Satzung Liste Schulbezirke
Stand: 22.06.18
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Liste der Einzelschulbezirke
Grundschule Seehausener Allee 17 (Schule Seehausen):
Autobahnauffahrt Messegelände, BMW-Allee (beidseitige Hausnummern) nördl. bis
Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze östl. bis Stadtgrenze, Verlauf Stadtgrenze
westl. bis Maximilianallee (einschließlich Göbschelwitz, Hohenheida, Gottscheina),
Maximilianallee (ohne Hausnummern) südl. Verlauf der Ortsteilgrenze bis Alte
Dübener Landstraße, Alte Dübener Landstraße (beidseitige Hausnummern) südl. bis
Messe-Allee, Messe-Allee (ohne Hausnummern) östl./nördl. bis Autobahnauffahrt
Messegelände.
Grundschule Zur Schule 11, (Schule Wiederitzsch):
Delitzscher Landstraße/Stadtgrenze nördl., Verlauf Stadtgrenze östl. bis
Maximilianallee (beidseitige Hausnummern) südl. Verlauf der Ortsteilgrenze bis Alte
Dübener Landstraße, Alte Dübener Landstraße (ohne Hausnummern) südl. bis
Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze westl. bis Maximilianallee, Verlauf
Maximilianallee (beidseitige Hausnummern) südl. bis Wölkauer Weg, Wölkauer Weg
östl. (alle Hausnummern) bis Wolteritzer Weg, Wolteritzer Weg (westl. Hausnummern) südl. bis Krostizer Weg, Krostitzer Weg ( nördl. Hausnummern) westl. bis
Delitzscher Straße, Delitzscher Straße (westl. Hausnummern) südl. bis MaxLiebermann-Straße, Max-Liebermann-Straße (nördl. Hausnummern) westl. bis
Virchowstraße, Virchowstraße (östl. Hausnummern) nördl. bis Ortsteilgrenze,
Ortsteilgrenze westl. bis Stadtbezirksgrenze, Verlauf der Stadtbezirksgrenze nördl.
bis Stadtgrenze/Delitzscher Landstraße.
Grundschule An der Friedenseiche 4, Rückmarsdorf (Schule Rückmarsdorf):
Elster-Saale-Kanal bis Merseburger Straße, Ortsteilgrenze östl, südl. bis
Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze westl. bis Stadtgrenze, Stadtgrenze nördl.
bis Elster-Saale-Kanal
Grundschule Seumestraße 93 (60. Schule):
Elchweg (beidseitige Hausnummern) westlich bis Ortsteilgrenze, Ortsteilgrenze bis
Stadtgrenze, Verlauf der Stadtgrenze bis Ortsteilgrenze (Cospudener See),
Ortsteilgrenze (Cospudener See) nordöstlich/westlich bis Elchweg
DS-05605-Anlage 1.1 – Satzung Liste Schulbezirke
Stand: 22.06.18
9
Anlage 3
Stellungnahmen der Schulen zu den Schulbezirksänderungen
Stellungnahme Schule
STB Ost
74. Schule
Ablehnung
Gründe:
Bedenken in der Sicherheit des
Schulweges
Mehrkosten (Fahrtkosten) für
Eltern könnten entstehen
erhöhtes Verkehrsaufkommen
vor der Schule Sicherheit der
Schüler wird gefährdet
zeitl. & personeller Mehraufwand
für die Schule, um die Länge des
sicheren Schulweges zu ermitteln
Bedenken in der techn. Lösung
zur Ermittlung der sicheren
Schulweglängen (Datenschutz u.
Ausfall des Programms)
soziale Gefüge wird durch
Erweiterung gestört
August-BebelSchule
Brüder-GrimmSchule
Zustimmung und Hinweise
Die Losung: “Kein Kind läuft an
einer Schule vorbei.“ sollte klar
festgeschrieben werden und nicht
nur als Kann-Bestimmung gelten.
Vorschulplanung – Durch den
gemeinsamen Schulbezirk
bleiben die Eltern bis Ende Mai
des Einschulungsjahres in
Ungewissheit bzgl. des
zukünftigen Lernortes.
Neubauten und Sanierungen von
Schulen sollen schnellstmöglich
vorangebracht werden.
Mit Umlenkung v. Schülern aus
der W.-Busch-Schule werden
Schülerströme, die die Dresdener
Straße queren müssen, erhöht.
Dies erfordert dringend eine
zusätzliche Ampel Höhe
Breitkopfstr./Stephaniplatz.
Wettbewerbsgedanke zwischen
den Schulen wird abgelehnt.
Zustimmung
An dem gemeinsamen
Schulbezirk hat sich keine
Veränderung ergeben, so dass
Argumente Verwaltung
Für die Schulwege soll die fußläufige
Erreichbarkeit und die Schulwegsicherheit
weiterhin ein bestimmendes Aufnahmekriterium bleiben.
Durch das Auswahlkriterium, zumutbare
Länge des Schulweges, soll die Nutzung
des ÖPNV weitgehend vermieden werden.
Das Verkehrsaufkommen vor der Schule
wird wie bisher gleichbleiben, da die
Schule in ihrer Kapazität nicht erhöht wird.
Ein Mehraufwand gegenüber der
bisherigen Einzelschulbezirksregelung
besteht.
Diese Bedenken können auch bei anderen
Nutzungsprogrammen bestehen.
Die Verortung des gemeinsamen Schulbezirkes bleibt in dem Sozialraum, so dass
es zu keiner Störung des sozialen Gefüges
kommt.
Über das Aufnahmekriterium
„Schulweglänge“ kann der Schulleiter diese
Maßgabe steuern.
An dem Zeitpunkt der Ausgabe der
Aufnahmebescheide an den Schulen durch
die Schulleiter wird sich nichts ändern.
Wird durch die städtische TaskForce
Schulbauten gesteuert.
An der Dresdener Straße befindet sich
bereits eine Fußgängerampel, die genutzt
werden kann.
Kann sich durch das Wunsch- und
Wahlrecht der Eltern innerhalb des
gemeinsamen Schulbezirkes ergeben.
Wird zur Kenntnis genommen.
Seite 1
Christoph-ArnoldSchule
Ernst-Pinkert-Schule
Hans-ChristianAndersen-Schule
Schule am Rabet
Schule Mölkau
Theodor-KörnerSchule
Wilhelm-WanderSchule
keine Stellungnahme der
Schulkonferenz abgegeben wird.
Zustimmung
Thema Schulwegsicherheit muss
stärker Beachtung finden
fehlende Radwege, verkehrsreiche und gefährliche Straßen
(z.B. Ortsverbindungen AlthenHirschfeld, Hirschfeld-Kleinpösna,
Baalsdorf-Holzhausen alle
ohne Radweg, ohne Seitenstreifen und ohne Fußweg!).
Sollten Kinder aus Engelsdorf in
Holzhausen eingeschult werden,
sind ÖPNV-Anbindungen nicht
nur in den umliegenden Orten,
sondern auch aus Engelsdorf
selbst
zu
schaffen
Neustrukturierung der Anbindung
der GS Holzhausen an den
ÖPNV
Zustimmung
Es besteht der Wunsch, die
angezeigte hohe Flexibilität in der
Anpassung der Schulbezirksgrenzen (jährl. Überprüfung der
Umsetzbarkeit) gesetzlich
festzuschreiben.
keine Stellungnahme
Kenntnisnahme
Zustimmung
Kapazitätsgrenze für den Hort
DRK Lpz. Land stellt 250
Hortplätze (ohne Doppelnutzung
im Schulgebäude) zur Verfügung
bei Überschreitung muss eine
Doppelnutzung der AUR wieder
eingeplant werden
Prüfung des sicheren Schulwegs
im Bereich:
- Friedhofsecke Zweinaundorfer
Str./Schulstr.
- Bushaltestelle „An den
Platanen“ /Fußgängerampel
Aktualisiertes Straßenverzeichnis
wird zur Bearbeitung der
Anmeldungen benötigt
keine Stellungnahme
Die genannten Ortsteile befinden sich in
Stadtrandlage / ländlicher Raum. Das
Erreichen der Schulen erfolgt bereits jetzt
mit der beschriebenen Verkehrssituation.
Die ÖPNV-Anbindung kann dazu abgeprüft
werden.
Eine derartige gesetzliche Festschreibung
zu den Schulbezirksgrenzen kann nur
durch den Gesetzgeber – Freistaat
Sachsen – realisiert werden. Die Kommune
hat keine Gesetzgebungskompetenz.
Eine Doppelnutzung von AUR bei
Überschreitung der Hortkinderzahl von 250
Kindern, wird eingeplant.
Wird thematisch an die AG
Schulwegsicherheit zur Prüfung gegeben.
Ein aktuelles Straßenverzeichnis /
Straßenkarte kann unter: www.leipzig.de
im Stadtplan eingesehen werden.
keine Stellungnahme
Seite 2
STB Nordost
Astrid-LindgrenSchule
Clara-Wieck-Schule
Ablehnung
Zustimmung
intensiver Austausch zw. den
Schulen im gemeinsamen
Schulbezirk erforderlich
Schüler mit Förderschwerpunkt
emotional/soziale Entwicklung
sollte möglichst gleichmäßig
verteilt werden
Größe des Schulhofs lässt nicht
mehr als eine Vierzügigkeit zu
es gibt keine Außensportanlagen;
zu kleine Turnhalle und
unzureichende Anzahl an
Toiletten für mehr als 400 Kinder
66. Schule
keine Stellungnahme
Schule Portitz
keine Stellungnahme
STB Süd
Marienbrunner
Schule
8. Schule
9. Schule
Schule Connewitz
Kenntnisnahme
Auswahlkriterien werden als sehr
wesentlich angesehen
Ablehnung
Gewährleistung der
Schulwegsicherheit
Wer ist für den weiten Schulweg
verantwortlich?
Welches Verfahren kommt zum
Einsatz, wenn die Wahlschule
überfüllt ist? Entscheidet jede
Schule über weitere Kriterien zur
Aufnahme selbst, außer
Schulweglänge?
keine Stellungnahme
Ablehnung
Ablehnung des neuen Konzeptes
eines gemeinsamen
Schulbezirkes mit der
Erweiterung um die PabloNeruda-Schule und Schule
Floßplatz.
Alternativ wäre vorstellbar ein
gemeinsamer Schulbezirk mit der
8. Schule und 9. GS sowie der
Marienbrunner Schule.
Es soll an der Weiterführung des
bisherigen gemeinsamen Schulbezirkes mit der K.-Masur-Schule
und mit dem neuen Schulstandort
an der B.-Göhring-Straße
festgehalten werden.
Wird zur Kenntnis genommen.
Liegt in der Organisation der Schulleiter
untereinander.
Die Verteilung der Schüler mit bestimmten
Förderschwerpunkten ist Aufgabe des
LaSuB.
Der Schulhof kann nicht direkt an der
Schule vergrößert werden. Es wird eine
Fläche außerhalb des Schulhofes
hergerichtet. Eine Außensportanlage gibt
es an der A.-Lindgren-Schule; die Anzahl
der Toiletten werden anhand der
Schülerzahlen bemessen. Sollten zur
Abdeckung der Sportstunden keine
Hallenzeiten mehr vorhanden sein, so wird
vom AGM nach Alternativen geschaut.
Die Gewährleistung der
Schulwegsicherheit, wird wie bisher auch
über die Ausgabe der Schulwegkarten und
den damit verbundenen Empfehlungen für
die Schulwege sichergestellt.
Auswahlkriterium kann die Länge des
Schulweges darstellen
Welche Kriterien im Verfahren Anwendung
finden, darüber entscheiden die
Schulleitungen in Abstimmung mit dem
LaSuB.
Die Alternative wurde auch schon geprüft,
aber verworfen. Die Schule Connewitz von
der 8. und 9. Schule sowie der
Marienbrunner Schule durch die Bahnlinie
getrennt und es gibt kaum
Querungsmöglichkeiten, so dass die
Schulwege länger und umständlicher
werden.
Durch die Einbeziehung mehrerer Schulen
in den gemeinsamen Schulbezirk, kann
eine Nivellierung der Schülerzahlen
erreicht werden, die durch die LaSuB
gesteuert wird.
Seite 3
Kurt-Masur-Schule
STB Mitte
Schule 5 im STB
Mitte
Lessingschule
Anna-MagdalenaBach-Schule
Schule am Floßplatz
Ablehnung
Ablehnung eines gemeinsamen
Schulbezirkes mit den Schulen im
Schulbezirk SO1
Wunsch - Weiterführung des
gemeinsamen Schulbezirkes mit
der GS Connewitz und mit dem
neuen Schulstandort an der
Bernhard-Göhring-Straße
Zustimmung
Zustimmung
Ablehnung mit folgenden
Argumenten:
Anzahl der Schulen (6) ist zu
groß, dadurch für Eltern
unübersichtlich. Der Schulträger
muss die Kapazitäten festlegen
Für die Schulwegsicherheit ist der
Schulbezirk zu verkleinern, weil
nicht gewährleistet werden kann,
dass der Weg nicht mit dem Auto
bzw. dem ÖPNV zurückgelegt
werden kann
Der Aufwand bei Anträgen aus
Nachbarschulen wird als zu groß
eingeschätzt
Die Vorschularbeit wird durch die
Auswahl mehrerer Schulen
beeinträchtigt
Gemeinsame Schulbezirke
können Überbelegungen
einzelner Schulen nicht lösen
Pablo-NerudaSchule
Durch die Einbeziehung mehrerer Schulen
in den gemeinsamen Schulbezirk, kann
eine Nivellierung der Schülerzahlen
erreicht werden, die durch die LASUB
gesteuert wird.
Die Vorlage wird als nicht zielführend erachtet
Es wird der Verwaltungsaufwand
in einem derart großen
Schulbezirk bemängelt.
Besonders die Unwägbarkeiten
der Planungssicherheit für Eltern
bei der Schulwahl wird
angemerkt.
Hinweise zu Fragen der
Schulvorbereitungsphase
Es ist beabsichtigt, für das jeweilige
Schuljahr die Kapazitäten der
Aufnahmeklassen zu benennen. Das
ermöglicht die genauer
schuljahreskonkrete Klassenplanung.
Als wesentliches Aufnahmekriterium gilt die
Entfernung zur Schule. Damit kann das
Anliegen „kurze Wege für kurze Beine“
weiterhin gewährleistet werden.
Die Abstimmung der Schulen kann
entsprechend der vorhandenen
Kapazitäten vorgenommen werden. Eltern
mit einem Wechselwunsch können ihren
Antrag weiterhin an einer Wunschschule
stellen. Auch bisher waren Wechselwünsche, entsprechend der Kapazitäten,
berücksichtigt.
Die Überarbeitung der Thematik
Vorschularbeit wird gegenwärtig im LaSuB
behandelt.
Die Reduktion von Überbelegungen erfolgt
durch eine Nivellierung der durchschnittlichen Klassenzahlen. Zugleich bleibt die
Zumutbarkeit von Schulwegen davon
jedoch unberührt. Die Stadt sieht in der
Bildung gemeinsamer SB nur ein Mittel von
mehreren, um auf die gestiegenen
Anforderungen zu reagieren.
Der Verwaltungsaufwand kann durch die
klare Benennung der Auswahlkriterien und
Vereinheitlichung reduziert, aber nicht ganz
verhindert werden.
Die Planungssicherheit der Eltern kann bei
Berücksichtigung des Aspektes Länge des
Schulweges frühzeitig vermittelt werden.
Information wird an das LaSuB weitergegeben
Seite 4
STB Altwest
172. Schule
157. Schule
46. Schule
Zustimmung
Hinweise:
Das Verhältnis Aufwand zu
Nutzen wird als nicht
ausgewogen erachtet
Längere und unsichere
Schulwege werden toleriert
Bedenken und Hinweise
Frage der Wiederholer und
Schüler mit Dehnungsjahr ist
nicht berücksichtigt
Frage zur Berücksichtigung der
Kinder mit Migrationshintergrund
Sicherer Schulweg –
Notwendigkeit der Nutzung und
Anbindung ÖPNV
Vorschulische Zusammenarbeit
wird erschwert
Rechtsichere Aufnahmekriterien
erstellt das LASUB nicht der
Träger
Schulnetzplan muss die Schulen
und die Anzahl der dort
gebildeten Klassen auflisten
Schule BöhlitzEhrenberg
Schule Gundorf
Schule
Rückmarsdorf
Der Aufwand zur Schülerauswahl steigt an,
da es bisher keine Aufnahmeverfahren an
den Schulen gab.
Für die Schulwege soll die fußläufige
Erreichbarkeit wie auch die Schulwegsicherheit weiterhin ein bestimmendes
Aufnahmekriterium bleiben.
Ist Bestandteil der Fragestellung
Aufnahmekriterium und Berücksichtigung
Sonderfälle
Kinder mit Migrationshintergrund werden in
den VKA-Klassen separat geführt. Nach
Abschluss der Phase 1 und 2 müssen
diese Kinder bereits heute in den
Regelschulbetrieb eingeordnet werden.
Das Auswahlkriterium Länge des
Schulweges soll die zumutbare Nutzung
des ÖPNV weitgehend vermeiden
Die Thematik wird beim LaSuB
gegenwärtig behandelt
Die Darstellung rechtssicherer Kriterien
sind nicht Bestandteil der Vorlage sondern
wurden vom LaSuB als ergänzende
Handreichung aufgelistet
Der SNP weist bereits heute die Schulen
und Klassen auf. Die Ausweisung von
Aufnahmekapazitäten erfolgt dann
schuljahresweise, vergleichbar den
weiterführenden Schulen.
keine Stellungnahme
Ablehnung
Hinweise auf missverständliche
Formulierungen zu den
Aufnahmekriterien
Kenntnisnahme
Hinweise zur Aufnahme von
Schülern aus FrankenheimLindennaundorf. Es wird auf die
besonderen Beziehungen von
Rückmarsdorf zu den
umliegenden Gemeinden
abgestellt, was eine Schulwahl
begründet. Hier wird eine
vertragliche Kannbestimmung zur
Aufnahme von auswärtigen
Schülern angeregt.
Die Satzung zu den Schulbezirken enthält
keine Aufführungen zu den Aufnahmekriterien. Diese sind durch die Schulen zu
erstellen und liegen nicht im
Verantwortungsbereich des Schulträgers.
Die vorgestellten Aufnahmekriterien
entstammen der Handreichung des LaSuB
für mögliche rechtsichere Kriterien und sind
nicht Bestandteil der Vorlage. Schulen
können auch andere Kriterien festlegen
bzw. formulieren.
Die Schule ist aufgrund ihrer territorialen
Lage nicht für einen gemeinsamen
Schulbezirk vorgesehen. Die Aufnahme
von Schülern aus den umgebenden Orten
aus dem Landkries kann über Ausnahmegenehmigungen erfolgen, solange die
Kapazitäten für Schüler aus dem eigenen
Schulbezirk davon nicht betroffen sind.
Eine besondere vertragliche Regelung mit
dem Landkreis erscheint nicht erforderlich.
Seite 5
STB Nordwest
Wilhelm-HauffSchule
39.Schule
Paul-RobesonSchule
Schule Stahmeln
keine Stellungnahme
keine Stellungnahme
Zustimmung
Hinweise und Fragestellungen
Es wird eine Verlagerung der
Nachfragebedarfe in die
stadtauswärtigen Schulbereiche
erwartet
Erwarteter Mehraufwand bei
Umsteuerungen von Schülern
Frage nach dem
Bemessungskriterium
Schulweglänge bei der Schule,
da sie zwei Schulstandorte hat.
Alfred-KästnerSchule
STB Nord
Geschwister-SchollSchule
Erich KästnerSchule
Hinweise und Vorschläge
Bildung eines eigenen
Schulbezirks mit dem Zuschnitt
auf die Wohnbereiche nördlich
der B6 (Damaschke-siedlung
u.a.), unter dem Hinweis einer
möglichen Querung der B6 als
Problem der Schulwegsicherheit.
Hinweise und Vorschläge
Der organisatorische Mehraufwand muss mit Personalleistungen ausgeglichen werden
Päd. Vorschularbeit wird
erschwert
Zeitleiste der Schülerverteilung
muss verändert werden
Länge des Schulweges sollte
nicht vor Sicherheit gehen
Gemeinsamer SB sollte nur 4
Schulen umfassen, da bisher
die großen Hauptstraßen nicht
als Schulwegquerungen ausgewiesen waren
Ablehnung
Frage, warum der gemeinsam.
SB 6 Grundschulen beinhalten
soll und nicht nur max. drei oder
vier
Eine Nachfrage nach stadtauswärtigen
Schulen kann nicht ausgeschlossen
werden. Diese wird durch die Festlegung
der möglichen der Aufnahmekapazitäten
geregelt.
Der Mehraufwand gegenüber der
bisherigen Einzelschulbezirksregelung
besteht.
Das Bemessungskriterium bedarf einer
rechtsicheren Ausarbeitung, ist jedoch
nicht Bestandteil der Vorlage.
Ziel der Bildung gemeinsamer SB ist die
auch die Ausgewogenheit der Klassendurchschnittszahlen an den Grundschulen.
Im Fall der Beibehaltung eines
Einzelschulbezirks ist zu erwarten, dass
sich die durchschnittlichen Schülerzahlen
anders entwickeln werden, als es in einem
gemeinsamen Schulbezirk der Fall ist.
Zusätzliche Anpassungen von
Schulbezirksgrenzen wären die Folge.
Gegenwärtig queren bereits die Schüler
aus dem Schulbezirk der Paul-RobsonSchule die B6 an der Linkelstraße. Dazu
wurde die Lichtsignal-anlage entsprechend
gestaltet.
Die Verwaltung wird den Vorschlag
prüfen
Die päd. Vorschularbeit soll neu gestaltet
werden (Aufgabenbereich LaSuB)
Der Hinweis wird an das LaSuB
weitergegeben
Die Bemessung des Schulweges umfasst
generell beide Kriterien
Die Querung von Hauptstraßen ist an den
entsprechend gestalteten Stellen (Ampeln
u.ä.) auch für Grundschüler zu bewältigen
und zumutbar.
Es kommt zu einer Überschneidung von
Einzugskorridoren entlang der Delitzscher
Straße von mehreren Schulen. Hier
ermöglicht die Zusammenschaltung von
mehr als drei Grundschulen einen
besseren Ausgleich, das diese Straße
auch für Grundschüler zu queren ist
(Ampel u.ä. vorhanden)
Seite 6
Die Aufführung des Bereiches
Eutritzscher Freiladebahnhof
fehlt
Hans-Kroch-Schule
Karl-LiebknechtSchule
Adam-FriedrichOeser-Schule
Carl-von-LinnéSchule
33.Schule
Schule Seehausen
Schule Wiederitzsch
STB West
85. Schule
keine Stellungnahme
Ablehnung
Betonung des Wahlrechtes an
erster Stelle wird die Sicherheit
der Kinder nach Aufnahme an
der nächstgelegenen Schule
zerstört.
Unsicherheit der vorschulischen
Arbeit
Auswahlkriterium der
Schulwege in der Handreichung
ist nicht deutlich genug
formuliert
Hinweise
Der geplante Schulbezirk wird
als zu groß angesehen. Es wird
dabei auf die Beziehungen der
Schüler untereinander
abgestellt, welche sich durch
die großen Entfernungen
schlechter entwickeln können.
Kenntnisnahme und Hinweise
Größe des gemeinsamen
Schulbezirkes wird für nicht
zielführend erachtet, mit dem
Hinweise auf Länge der
Schulwege und Schulwegsicherheit
Zustimmung
Zustimmung
keine Stellungnahme
Die Überarbeitung der vorschulischen
Aufgaben erfolgt gegenwärtig beim
LaSuB
Die Handreichung mit der Aufzählung von
rechtsicheren Aufnahmekriterien ist nicht
Bestandteil der Vorlage. Wird dem LaSuB
mitgeteilt
Wird das Kriterium der Länge der
Schulwege berücksichtigt, stellt sich eine
territoriale Nähe der Schüler ein, welche
dem der heutigen Einzelschulbezirke
vergleichbar ist. Die Größe bzw. Anzahl
der Schulen im gemeinsamen
Schulbezirk spielt damit nur eine untergeordnete Rolle.
Aufnahmekriterium kann auch der Länge
und Sicherheit des Schulweges
darstellen. Dabei kann eine Querung entsprechender Hauptstraße berücksichtigt
werden. Mögliche sichere Querungsstellen finden dabei Berücksichtigung.
keine Stellungnahme
78. Schule
Zustimmung
90. Schule
Zustimmung
Es ist zu beachten, dass auch
bei gem. Schulbezirk die 90.
Schule nur einzügig geführt
werden kann.
Hinweise
Die Notwendigkeit, die Schüler
flexibler zu verteilen wird
anerkannt.
Problem ist die Querung der
Kiewer Straße. Es gibt keine
direkte Überquerung mit Ampel
und Fußweg zwischen der 90.
Schule und 91. Schule.
91. Schule
Das Areal Freiladebahnhof befindet sich
noch in der Entwicklung. Damit kann zum
heutigen Zeitpunkt noch keine
Berücksichtigung erfolgen.
Die räumlichen Bedingungen und die
Aufnahmemöglichkeit werden durch die
Kapazitätsgrenzen definiert.
Im Zuge des Ausbaus der Bundestraße
87 wurden unter Berücksichtigung der
Schulwegsicherheit auf der Kiewer
Straße drei Ampel-Übergänge
eingerichtet. Diese sind ausreichend und
die Längen der Schulwege sind
zumutbar. Die gewünschte zusätzliche
Querungshilfe (Ampel, Überweg) kann
aus Gründen der Verkehrsflusses nicht
Seite 7
eingerichtet werden. Dieses Thema ist
bereits mehrfach kommuniziert worden.
Fr.-Fröbel-Schule
Joachim-RingelnatzSchule
100. Schule
Schule Miltitz
STB Südwest
120. Schule
Die Doppelnutzung von
Klassen- und Horträumen muss
erweitert werden, da keine
zusätzlichen Räume zur
Verfügung stehen. Die
Schulhoffläche ist schon jetzt
sehr beengt. Das Basketballfeld
ist gesperrt. Bei Instandsetzung
würde das den Schulhof
entlasten. Der Baubeginn für
den Anbau ist noch nicht erfolgt,
obwohl mehrfach angekündigt.
Ein neuer Termin ist nicht
bekannt.
Zustimmung
Es ist vorgesehen, den Erweiterungsbau
in 2019 in Betrieb zu nehmen.
Die Schulkonferenz hat
entschieden, keine Stellungnahme
abzugeben.
keine Stellungnahme
keine Stellungnahme
Hinweise
Aufnahmekapazität von 4
Eingangsklassen darf nicht
überschritten werden. 18
Klassen im Schuljahr 2018/19
stößt auf Belastungsgrenze.
Ausweichzimmer (Inklusion,
Beratung u.ä. sind nicht
vorhanden.
Größe der Turnhalle
(Einfeldhalle) ist für vierzügige
Schule nicht mehr ausreichend.
Doppelnutzung wird verschärft.
Lehrplan nicht mehr in vollem
Umfang umsetzbar.
Baulicher Zustand des
Gebäudes verschlimmert sich
jährlich (steigende
Reparaturkosten, undichtes
Dach, marode Fenster etc.).
Zum Wettbewerb der Schulen
kann nur bedingt zugestimmt
werden. Schulen sollen im gem.
Schulbezirk in erster Linie
kooperativ zusammenarbeiten.
Fairer Wettbewerb ist nur
möglich, wenn
Rahmenbedingungen stimmen.
Qualitätsentwicklung ist
abhängig von personeller und
räumlicher Voraussetzung. Das
Raumnutzungskonzept muss
Entwicklung zulassen. Das ist
aufgrund der steigenden
Schülerzahl an der Schule nicht
mehr möglich.
Die Belastungsgrenze ist im Schuljahr
2018/19 erreicht.
Es steht die Sporthalle an der
Radrennbahn mit zur Nutzung zur
Verfügung.
Die perspektivische Entwicklung des
Standortes, mit einer baulichen
Umgestaltung, befindet sich in der
Umsetzung.
Es geht bei der Begrifflichkeit um die
Differenzierung der Schulen,
entsprechend ihrer eigenen
Schulkonzeptionen.
Die räumlichen Bedingungen werden
durch die Kapazitätsgrenzen definiert.
Seite 8
Eine zügige Planung und
Errichtung des Neubaus für die
120. Schule ist deshalb
dringend und schnellstmöglich
umzusetzen.
Fanny-HenselSchule
Schule am Adler
Hinweise
Das Verfahren zur Festlegung
der neuen Schulbezirke
erscheint nicht transparent
genug. Die Teilnahme eines
Vertreters der Stadt Leipzig an
der Schulkonferenz wäre
wünschenswert gewesen, um
Zweifel zu entkräften bzw.
Fragen zu beantworten. Die
Zusammenlegung einzelner
Schulbezirke im SW 1 wird als
nicht plausibel und
nachvollziehbar angesehen.
Die einzelnen Schulbezirke sind
lediglich zusammengefasst,
aber die Außengrenzen haben
sich marginal verschoben. Es
ergeben sich dadurch längere
Schulwege. Eine verbesserte
Wahlmög-lichkeit der Eltern ist
nicht erkennbar, da alle Schulen
im gem. Schulbezirk bereits
schon gut nachgefragt werden.
Viele Fragen der Organisation:
erhöhter Arbeitsumfang,
Anrechnungsstunden dafür
nicht vorgesehen
mehr Anmeldungen als
Kapazitäten
Stichtag zur Klassenbildung im
März verfälscht realen
Personalbedarf
Vorschlag:
Kriterien vorab den Eltern
mitteilen, damit sie diese bei der
Anmeldung berücksichtigen.
Konsequente Überprüfung der
Meldeadressen durch das
Einwohnermeldeamt, wenn
Schule einen evtl. Missbrauch
anzeigt.
Hinweise
Das Recht der freien Wahl der
Ausbildungsstätte wird durch „§
Abs. 2 der Satzung
eingeschränkt bzw. außer Kraft
gesetzt. Eltern haben lediglich
die freie Wahl der Anmeldung
an einer Schule aber nicht auf
den tatsächlichen Besuch der
Schule. Zur Qualitätssteigerung
tragen das Schulprogramm, das
Personal, die räumlichen
Vorgesehene Inbetriebnahme des neuen
Schulhauses 2021.
Eine Einladung zur Schulkonferenz lag
nicht vor.
Die Veränderungen der Außengrenzen
von Schulbezirken sollen in den nächsten
Jahren eine neue Präzisierung erfahren
und die veränderten städtischen
Entwicklungen mit berücksichtigen.
Diese Themen sind Gegenstand der
Abklärung zwischen der Schule, dem
LaSuB sowie der Stadt Leipzig
Die Möglichkeiten können von der
Schulleitung im Rahmen der Erarbeitung
Auswahlkriterien bzw. des
Anmeldeverfahrens initiiert werden
Die Satzung beschreibt das grundlegende Prozedere der Aufnahme von
Schülern. Die Gewährleistung des
Wahlrechtes ist nicht Gegenstand der
Satzung. Dies soll mit dem dann
einsetzenden Aufnahmeverfahren mit
entsprechenden Kriterien Berücksichtigung finden. Der § 2 Abs. 2 der
Satzung ist in Verbindung mit § 4 Abs. 2
der Schulordnung Grundschulen des
SMK zu betrachten.
Seite 9
Ressourcen und die
Ausstattung bei.
Ein Mitspracherecht der
Schulleitung bei der Auswahl
des Personals wird für
wesentlich gehalten.
Erich-ZeignerSchule
Ablehnung
Begründung in Satzung:
o Anreiz zur
Weiterentwicklung der
Schulprogramme,
o Qualitätssteigerung der
Schulen
o Räumliche und personelle
Ressourcen besser planen
und einsetzen
Gegenargumente
o Qualitätssteigerung und
Schulprogrammarbeit auf
hohem Niveau nur durch
gut ausgebildetes Personal
und gute räumliche
Bedingungen möglich.
o Da Schülerzahlen stark
ansteigen, sind personelle
und räumliche
Bedingungen bald
erschöpft. Hochwertige
Arbeit ist nicht möglich.
Unlogisch ist der
Wettbewerb, wenn über
kooperative Absprachen
eine Einheitlichkeit erzeugt
werden muss.
Aufnahmekriterien
o Geschwisterkind,
Härtefallregelung, Länge
des sicheren Schulweges
/Schulwegbeziehungen
Gegenargumente
o Unbeachtet bleibt die
Planung freier Plätze für
Kinder aus Frauenhäusern
oder einer Wohngruppe
sowie Kinder aus den
Vorbereitungsklassen.
Auch die entstehenden
Baufelder/ Wohngebiete,
die im Verlauf eines
Schuljahres fertig werden,
finden in der Planung keine
Berücksichtigung.
o Wenn das Neubaugebiet
Zschochersche
Str./Eduardstr./E.-ZeignerAllee mit 226
Wohneinheiten Ende 2018
bezugsfertig wird, besteht
mitten im Schuljahr ein
Zuwachs an schulpflicht-
Die Berücksichtigung bei der Auswahl
des Personals erfolgt über die
entsprechend Regularien zur Beteiligung.
Die räumlichen Bedingungen werden
durch bauliche Vorgaben zu Schulbauten
definiert und dienen als vergleichbarer
Ansatz für alle Schulen.
Das rasante Ansteigen der Schülerzahlen
in Leipzig erschwert in allen Schulen die
konzeptionelle Arbeit. Um dennoch ein
breites Angebot für die Schüler
entwickeln zu können, bedarf es der
gemeinsamen Anstrengung von Stadt,
LaSuB und den Schulen.
Welche Kriterien im Verfahren
Anwendung finden, darüber entscheidet
ausschließlich der Schulleiter gemeinsam
mit dem LaSuB. Dabei sind die
genannten Besonderheiten zu
berücksichtigen. Die Ausbildung und
Erweiterung von Kapazitäten des
Leipziger Schulnetzes erfolgt auch unter
Berücksichtigung künftiger
Neubebauungen bzw. der Einrichtung
anderer sozialer Infrastrukturen. Durch
Bereitstellung einer zusätzlichen
vierzügigen Grundschule im gem.
Schulbezirk (Gießerstraße) werden
zusätzliche Kapazitäten für die
Versorgung bereitgestellt.
Seite 10
60. Schule
Schule am Auwald
igen Kindern, die Anspruch
auf einen Platz im gem.
Schulbezirk haben.
o Aufgrund der Vakanzen,
die jedes Schuljahr aufs
Neue entstehen, ist es
wichtig, eine Zeitschiene
für die jährliche Aufnahme
festzulegen.
o Wegen zu erwartenden
Ansturms der Elternschaft
auf „gute Schulen“ stellt
sich die Frage nach dem
zu bewältigendem Arbeitsaufwand im Prozess der
Anmeldung für die Schulsachbearbeiterin und
daraus folgend die
Verwaltung der Schüler bis
zum Erstellen des
Aufnahmebescheids.
keine Stellungnahme
Hinweise und Bedenken
Der Elternrat versteht den
Ansatz und befürwortet
grundsätzlich die Idee der
größeren Flexibilität bei der
Zuteilung auf die Schulen. Es
wird nicht davon ausgegangen,
dass es keine größeren
Auswirkungen gibt, da
Kapazitäten fehlen, um
nennenswerte Umlenkungen
vornehmen zu können. Es ist
ein pragmatischer Ansatz um
kurzfristig auf gestiegene
Schülerzahlen zu reagieren.
Bedenken:
Wettbewerb mit
Qualitätssteigerung
Die Grundschulen als
gemeinsame Schulform sollen
für alle Schüler die gleichen
Bildungsvoraussetzungen
liefern. Differenzierung nicht
schon bei Grundschulen. Was
wird mit „Verliererschulen“?
rechtssichere Regelung
Dies erfolgt in der Zusammenarbeit mit
dem LaSuB.
Der zu erwartende Arbeitsaufwand erfolgt
in der Einzelfallprüfung und Klärung in
Gemeinsamkeit von Schule, Stadt Leipzig
sowie LaSuB.
Die Erarbeitung von rechtsicheren
Kriterien zur Aufnahme erfolgt in
Abstimmung mit dem LaSuB.
Es wird die fehlende
Transparenz im Vergabeprozess bemängelt.
Die Entwicklung eines transparenten
Vergabeprozesses ist Bestandteil der
Aufstellung von Aufnahmekriterien.
§2 Abs. 2 der Satzung und die
Kriterien Geschwisterkinder,
Härtefälle und Länge des
sicheren Schulweges. Bei
Einzelschulbezirk gilt Wohnort
des Kindes, Grenzen wurden
Der Forderung nach einer
Konkretisierung der Regelungen geht an
der Aufgabe der Schulbezirkssatzung der
Stadt Leipzig vorbei. Die Schulordnung
für Grundschulen benennt unter §4 Aufnahme und Zurückstellung die
Seite 11
veröffentlicht und vom Stadtrat
bestätigt. Mit der neuen
Satzung ist die Transparenz
nicht gegeben. Eltern können
ihr Kind an einer beliebigen
Schule im gem. Schulbezirk
anmelden. Was passiert, wenn
Eltern auf die Bewerbung eine
Ablehnung erhalten, weil die
Schule ggf. keine Kapazitäten
mehr hat? Die Anwendung der
Kriterien sind für die
abgelehnten Eltern nicht
nachvollziehbar. Wie können
sie sich davon überzeugen,
dass es keine willkürliche
Entscheidung war?
Fazit:
Die Vergabekriterien sind zu vage
und nicht klar abgegrenzt. Die
Entscheidungsfindung ist nicht
transparent und damit nicht
nachprüfbar. Das entspricht nicht
der Rechtssicherheit. Es wird eine
Konkretisierung der Regelungen
gefordert.
Die Letztentscheidung über die
Schulplatzzuteilung liegt bei den
Schulen.
Das bedeutet ein Zuwachs an
administrativen Aufgaben und
eine Verlagerung von
Verantwortung auf die Ebene
der Schulleitungen. Das ist nur
mit zusätzlichem
administrativen Personal
möglich. Die Zu- und
Absageschreiben sollen von der
übergeordneten Behörde
versandt werden. So können
Schulleitungen vom
bürokratischen Aufwand und
etwaiger Beschwerden der
Eltern entlastet werden.
Bis zur Entscheidung des
Stadtrats sollten folgende
Fragen geklärt werden bzw. in
den Fokus rücken.
Durch evtl. Steigerung der
Anmeldezahlen wird das
Vorschulangebot der Schule, so
wie im Schulkonzept verankert,
personell nicht mehr leistbar
sein.
Eine händische Überprüfung
der Schulwege wird abgelehnt.
Hier müssen technische Mittel
zur Verfügung gestellt werden,
um dem Aufwand so gering wie
möglich zu halten.
Nach Festlegung der Anzahl
der Klassen im gem.
funktionelle Zuordnung.
Die Fragestellung ist im individuellen Fall
zwischen der Stadt Leipzig, dem LaSuB
sowie der Schulleitung zu treffen.
Die Überarbeitung der vorschulischen
Zusammenarbeit wird gegenwärtig im
LaSuB vorgenommen.
Ein aktuelles Straßenverzeichnis /
Straßenkarte kann unter: www.leipzig.de
im Stadtplan eingesehen werden.
Soweit möglich, erfolgt eine
Berücksichtigung der genannten
Seite 12
Schulbezirk soll die
Klassenstärke an allen Klassen
ausgeglichen werden. Dabei
sind Raumgrößen sowie
Schulplätze für Rückstellungen,
Zuzüge und Rückkehrer aus
Schulen in freier Trägerschaft
zu berücksichtigen.
Baumaßnahmen sollen
unbedingt Berücksichtigung
finden.
Eine einheitliche Checkliste
über den zeitlichen und
inhaltlichen Ablauf sollen vom
AfJFB und dem LaSuB erstellt
werden.
Ungeachtet der genannten
Bedenken wird die Idee der
gemeinsamen Schulbezirke, als
einen sinnvollen Weg die knappen
Schulplätze besser nutzen zu
können, gesehen.
STB Südost
Heinrich-MannSchule
W.-Busch-Schule
31. Schule
Hinweis und Vorschlag
Es wird um die Prüfung einer
Erweiterung des gem. SB gebeten.
Der aufgeführte Bereich gehört
aktuell zur Schule Holzhausen.
Parkstraße
Krokusweg
Sonnenweg
Fritz-Zalisz-Straße
Zustimmung
Ablehung
Aufgrund der rasant steigenden
Schülerzahlen macht die
Regelung der gem.
Schulbezirke keinen Sinn, da
das schwerpunktmäßige
Bevölkerungswachstum
(Jugendquote) in bestimmten
Stadteilen nicht hinreichend
berücksichtigt wird.
Problemlagen. Die Erarbeitung der
entsprechend zeitlichen Aufgabenstellung
erfolgt schuljahreskonkret.
Dem Vorschlag kann zugestimmt werden.
Es handelt sich max. um jährlich 4 bis 6
Schüler, die dann in den gem. SB 31.GS,
Heinrich-Mann-Schule und Schule
Liebertwolkwitz wechseln.
Die Schule Holzhausen bildet einen gem.
SB mit der Christoph-Arnold-Schule in
Engelsdorf, welche sehr stark
nachgefragt wird. Die Schule Holzhausen
könnte dann ggf. einige Schüler mehr aus
Baalsdorf aufnehmen..
Die Entwicklung der genannten
Jugendquote unterliegt generell
Schwankungen und kann auch bei
Einzelschulbezirken nur unvollständig
berücksichtigt werden. Ein gemeinsamer
Schulbezirk ist besser in der Lage
kurzfristige Entwicklungen in den
Altersstrukturen zu kompensieren.
Eine echte Entlastung
bestimmter Schulen wäre nur
durch die Einführung eines
einheitlichen Schulbezirkes für
die gesamte Stadt möglich.
Diese Möglichkeit wurde in Dresden
praktiziert. Im Ergebnis wurden wieder
regionale Schulbezirke gebildet, da der
Verfahrensaufwand unverhältnismäßig
war.
Tatsächlich geht es bei der
Satzung um ein verbessertes
Verteilungsverfahren der
Grundschüler – diese Aussage
muss in den Begründungstext
aufgenommen werden.
Die Schulweglänge muss ein
Kriterium sein, welches so
eindeutig formuliert ist, dass die
Diese Aussage ist im Begründungstext
Abs. 3 enthalten.
Die Benennung entsprechender
Aufnahmekriterien liegt in der
Verantwortung der Schulleitungen, in
Seite 13
Schule Holzhausen
Eltern dies auch klageweise
einfordern können. Es fehlt eine
Härtefallklausel, um
Geschwisterkinder etc.
bevorzugt aufnehmen zu
können.
Die Stadt wird aufgefordert,
eine Formulierung in die
Satzung aufzunehmen, dass
jegliche Tendenzen der
Entstehung von Brennpunktschulen bereits im Grundschulbereich entgegengetreten wird.
Die gem. Schulbezirke dürfen
nicht zur verstärkten
Einschulung von
„Problemschülern“ an wenigen
Standorten führen.
Über Reichweite/Größe des
gem. Schulbezirkes konnte
keine Einigung erreicht werden.
Ablehnung
Bezug auf Auszug SNP 2016
Maßnahmen zum
Handlungsbedarf Schule
Engelsdorf:
o Zusammenlegung
Schulbezirke ChristophArnold-Schule Engelsdorf
und Schule Holzhausen SJ
2017/18.
o Erweiterung der SHKapazität der ChristophArnold-Schule
o Prüfung
Kapazitätserweiterung
Christoph-Arnold-Schule
bzw. im Ortsteil Engelsdorf
o Kapazitätserweiterung an
der Schule Mölkau, nach
Anbau und Umzug der OS
Mölkau, vorrangig SJ
2018/19
Die o.g. Aussagen wurden bis
auf die Zusammenlegung der
Schulbezirke realisiert und
somit besteht kein
Handlungsbedarf.
Ausnahmeregelungen für
Schüler aus Baalsdorf sollen
weiter genehmigt werden.
Die Schule Holzhausen hat mit
dem festen Schulbezirk seit SJ.
2016/17 ihren
Kapazitätsrichtwert erreicht.
Probleme bei Zusammenlegung
der Schulbezirke:
Laut Verwaltungsvorschrift
Schulwegsicherung und
Beförderung sind mindestens
dort Schulwegpläne
aufzustellen, wo sich für Kinder
Abstimmung mit dem LaSuB, und ist nicht
Bestandteil der Schulbezirkssatzung
Es ist nicht Gegenstand der Satzung zu
Schulbezirken, sozialpolitische
Zielstellungen zu formulieren. Diese
Aufgabenstellungen sind im Rahmen
stadträumlicher bzw. bildungspolitischer
Leitplanungen und Zielsetzungen zu
verorten.
Mit Blick auf die im Absatz 3 der
Begründung zur Satzung aufgeführten
optimalen Nutzung der Ressourcen und
deren Notwendigkeit, steht des dem
Schulträger frei gemäß § 25 SchulG
gemeinsame Schulbezirke zu bilden.
Für die Einzelschulen liegen
Schulwegpläne vor. Mit Verabschiedung
der Satzung wird es zu einer
Einschätzung und Bewertung der Schulwege, welche über die bisherigen
Seite 14
gefährliche Situationen
ergeben. Diese Pläne werden
von der
Straßenverkehrsbehörde in
Zusammenarbeit mit
Schulträger, Schule und
Polizeidirektion erstellt. Sie
liegen nicht vor.
Aufnahmekriterien wie
Schulweg 2 km. - für OT wie
Althen, Kleinpösna u.ä müssen
zusätzliche Kriterien gefunden
werden
Fritz-Baumgarten-
Rücksteller, Wiederholer und
Zuzüge müssen im
ungünstigsten Fall an anderer
Schule aufgenommen werden,
wenn die Kapazität der
wohnortnahen Schule erreicht
ist.
Für die Schule Holzhausen gibt
es keine Planungssicherheit,
wenn mit der Umstrukturierung
eine 2- oder 3-Zügigkeit
gegeben wird. Bei Dreizügigkeit
kommt es zu extremen
Mängeln.
o Lehrerzimmer zu klein
o Werkraum zu klein
o 2. Info-Kabinett fehlt
o Raum für Integration Hort
fehlt
o Raum für Einzelförderung
Schule fehlt
o Doppelnutzung Räume
Schule/Hort
Es gibt nur die Buslinien 172
zwischen Engelsdorf und
Liebertwolkwitz. Diese fährt
einmal stündlich und ist durch
starken Zuspruch der Schüler
zum Gym. Engelsdorf und OS
Liebertwolkwitz stark ausgelastet. Eine Kostenübernahme
der Schülerbeförderung durch
evtl. Schulbusse ist bisher nicht
geprüft.
Fazit:
Einzige Begründung bei
Zusammenlegung von
Schulbezirken im ländlichen
Raum wird in der möglichen
Einsparung von Lehrkräften
gesehen. Eine Erleichterung
und Schulwahl nach Elternwille
kann auch weiterhin auf Antrag
möglich sein. Es bestünde aber
eine Sicherheit im Anspruch auf
eine wohnortnahe Grundschule.
Hinweise
Schulbezirksgrenzen laufen, kommen.
Für Entfernungen zu Schulstandorten
welche über einer fußläufigen
Erreichbarkeit von ca. 2 km im
Grundschulbereich liegen, sind Kriterien
zur Schülerbeförderung in der
entsprechenden Satzung aufgeführt.
Die Kriterien sowie das Verfahren zur
Anwendung werden von der Schulleitung
im Zusammenwirken mit dem Landesamt
für Schule und Bildung definiert.
Die räumlichen Bedingungen werden
durch die Kapazitätsgrenzen bzw. die
baulichen Vorgaben für die Schulen der
Stadt Leipzig definiert.
Bei Erfordernis muss das AfJFB mit der
LVB prüfen, ob und wie der ggf.
zusätzliche Beförderungsbedarf gesichert
werden kann.
Bei Erfordernis muss das AfJFB mit der
LVB prüfen, ob und wie der zusätzliche
Beförderungsbedarf gesichert werden
kann.
Seite 15
Schule
Schule
Liebertwolkwitz
Es fehlen in den Regelungen
wichtige Definitionen und
Rangfolgen im
Bewertungsmaßstab der
einzelnen Kriterien im
Anwendungsfall.
o Kürze des Schulweges
muss Hauptkriterium sein
und so schriftlich fixiert
werden damit Eltern
Rechtssicherheit haben.
o Härtefälle müssen klar
definiert werden.
o Schaffung eines festen
Anmeldekorridors, dadurch
ist frühzeitiger Kontakt mit
Eltern gewährt.
o Klare Ablehnung zur
Begründung gem.
Schulbezirk mit
Wettbewerb
o (unterschiedl.
Voraussetzungenfinanzielle Mittel, räuml.
Begrenzung, soziales
Umfeld)
Zusammenlegung nochmal
überprüfen:
Fritz-Baumgarten-Schule und
Franz- Mehring-Schule haben
keine Wegebeziehungen und
ÖPNV-Verbindungen. Dadurch
ist gewünschte Entlastung
beider Schulen nicht gegeben.
Sinnvoller die 74. GS und ErnstPinkert-Schule einen gem.
Schulbezirk zusprechen.
Die Kriterien sowie das Verfahren zur
Anwendung werden von der Schulleitung
und dem Landesamt für Schule und
Bildung definiert.
Schulwegbeziehungen werden
mit der 31. GS, Schule
Holzhausen, Heinrich-MannSchule gesehen. Entlastung
durch Erweiterungsbau der 31.
Schule.
Für die 31. Schule ist ein Ersatzbau mit
Kapazitätserweiterung vorgesehen. Diese
Kapazitätserweiterung ist mit Sicht auf die
Wohngebietsentwicklung (ehem.
Parkkrankenhaus) sowie der nicht
erweiterungsfähigen Schule
Liebertwolkwitz und Heinrich-MannSchule erforderlich.
Ablehnung
Entwurf nicht ausgereift, ist
überarbeitungswürdig. Insbesondere fehlt eine anerkannte
und nachvollziehbare Rechtssicherheit bei der „Zuteilung der
Schulkinder“
Das Versäumnis der Stadt,
ausreichend Schulplätze zur
Verfügung zu stellen, können
Zusammenlegungen von Schu-
In der Vergangenheit wurde bei
Erfordernis stets die Schulbezirksgrenze
zwischen der Fritz-Baumgarten-Schule
und der Franz-Mehring-Schule verändert.
Dies begründete sich hauptsächlich mit
der guten Wegeverbindung und den
entsprechenden Kapazitäten. Nach
Auszug der Schule Thonberg erhält die
Fritz-Baumgarten-Schule Kapazitäten für
eine Fünfzügigkeit. Gemäß SNP 2017
besteht der Vorschlag, den Mehrbedarf
für die Franz-Mehring-Schule im gem.
Schulbezirk mit der F.-BaumgartenSchule zu sichern.
Die Satzung zu den Schulbezirken zeigt
keine Aufnahmekriterien auf.
Anliegen ist es nicht, mit der Satzung
zusätzliche Schulplätze zu schaffen,
sondern die vorhandenen Plätze einer
effizienteren Nutzung zuzuführen.
Seite 16
Franz-MehringSchule
len (Wege für Grundschüler)
nicht ausreichend gerecht
werden.
Der Ansatz „kurze Beine, kurze
Wege“ ist sinnvoll aber im gem.
Schulbezirk mit der HeinrichMann-Schule und der 31. Schule nicht sinnvoll.
Schulen sind durch ÖPNV nicht
direkt verbunden. Mehrfaches
Umsteigen erforderlich. Selbstständigkeit der Schüler wird
hochgradig eingeschränkt und
behindert. Durch unzureichende
ÖPNV-Verbindung werden noch
mehr Kinder mit dem Auto
gebracht. Dadurch angespannte
und gefahrenvolle Lage für
Fußgänger und Autofahrer auf
den engen Zufahrtswegen rund
um die Grundschule.
Hinzu kommt die Frage. Was
wird mit den Verbleiberkindern,
wenn die ersten Klassen voll
sind. Der Satzungsentwurf und
die Präsentation des LaSuB gibt
dazu keine Aussage. Die Verantwortung und der Umgang mit
der Problemlage bleibt bei den
Schulen
Hinweise sollen Berücksichtigung
finden:
In § 2 Abs. 2 sollen neben
Kapazität und Schulweglänge
auch Geschwisterkinder und
Härtefälle formuliert werden.
Die Aufteilung der Zuständigkeit
für die Ermittlung des aktuellen
Entwicklungsstandes der Kinder
vor Aufnahme in die Schule ist
rechtzeitig zu klären, damit keine große Ungleichheit bei der
Anzahl der Überprüfungen entsteht.
Bei der Klassenbildung soll die
Qualität der Bildung Berücksichtigung finden. Der Richtwert
soll höchstens 25 sein. Damit
bliebe freie Kapazität für Rücksteller, Wiederholer, Zuzüge,
Schüler mit sonderpäd. Bedarf,
Ausnahmeanträge nach § 25
SchulG
Der Ansatz „kurze Wege, kurze Beine“
kann sich durch die Berücksichtigung
eines Kriteriums zur Schulweglänge
einstellen.
Schüler aus Liebertwolkwitz werden
schon jetzt an der Heinrich-Mann-Schule
unterrichtet. Eine Wegebeziehung als
auch der ÖPNV zur Heinrich-MannSchule als auch zur 31. Schule sind
gegeben. Grundsätzlich sollen die
Schüler den Schulweg allein zu Fuß oder
bei Erfordernis mit dem ÖPNV
bewältigen. Für das Erlernen der
selbstständigen Bewältigung des Schulweges stehen die Eltern in der
Verantwortung.
Welche Kriterien im Verfahren
Anwendung finden, entscheidet der
Schulleiter im Einvernehmen mit dem
LaSuB. Dabei sind die genannten
Besonderheiten zu berücksichtigen.
Die Kriterien sowie das Verfahren zur
Anwendung werden in Verantwortung der
Schulleitungen und dem Landesamt für
Schule und Bildung definiert. Diese
können jährlich geändert werden. Sie
sind nicht Bestandteil der Satzung des
Schulträgers.
Hier gilt das Schulgesetz und die
Klassenbildungsverordnung.
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