Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1420348.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
09.08.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 16:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-06184
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Förderpraxis: Kinder mit Behinderungen in integrativen Kitas und der Übergang in die
Schule
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
22.08.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvetion muss es unser Ziel sein, eine gemeinsame
Bildung aller Altergruppen und aller Menschen mit und ohne Behinderungen, und dazu die
Bereitstellung aller nötigen Hilfsmittel, zu gewährleisten. Kinder mit Behinderungen sollen in
Kitas die gleichen Möglichkeiten der Begegnung mit Kindern ihrer Altersgruppe haben wie
gesunde Kinder. Das gemeinsame Spielen, Lernen und Erleben ist für alle Kinder in
Integrations- und (sofern vorhanden) Inklusionseinrichtungen eine wertvolle, für alle
gleichermaßen förderliche Erfahrung. Innerhalb der rechtlichen Vorgaben muss hierzu der
jeweils notwendige Unterstützungsrahmen fest- und bereitgestellt werden. Die Sächsische
Kita-Integrationsverordnung regelt bisher die Zuständigkeiten, Personalschlüssel und
Kostenträgerstruktur für Kinder mit Behinderung, die in eine Integrationseinrichtung
besuchen.
Sofern sich erst in der Kita ein besonderer Förderbedarf herausstellt, z. B. wegen sozialer
oder motorischer Auffälligkeit, sind bisher Gutachten angefordert worden, die vor dem
Übergang in eine Schule den besonderen Bedarf festgestellen sollten. Damit sollte der
Schuleintritt vorbereitet werden und die Anforderungen an eine integrative/inklusive
Grundschule oder falls das nicht gegeben ist, an eine passende Förderschule angemeldet
werden.
Familien mit ausländischem Pass, aber mit einem Aufenthaltstitel oder einer
Aufenthaltsgestattung, sind formal gleichberechtigt bei der Suche nach einem Krippen- oder
Kita- und Schulplatz.
Wir fragen an:
1. Wie viele integrative Einrichtungen nehmen in Leipzig Kinder mit Behinderung auf wie
vielen Integrationsplätzen auf? Wie viele Anfragen von Familien mit Kinder mit
Behinderung konnten nicht bedient werden?
2. Wie wird verfahren, wenn Kinder mit Behinderung bzw. mit besonderem Förderbedarf mit
Migrationshintergrund einen Kinderkrippen- und Kindergartenplatz beanspruchen?
3. Welches Verfahren wird derzeit angewendet, wenn Kinder mit besonderem Förderbedarf
aus der Kita in die Schule wechseln? Wann wird diagnostiziert und ab wann wird
Unterstützung gegeben?
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4. Welches Verfahren kommt zur Anwendung, wenn geflüchtete Kinder nach
Asylbewerberleistungsgesetz in den laufenden Schulbetrieb integriert werden und ein
besonderer Förderbedarf sichtbar wird?
Anlagen:
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