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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1420348.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
09.08.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 16:07

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-06184 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Förderpraxis: Kinder mit Behinderungen in integrativen Kitas und der Übergang in die Schule Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 22.08.2018 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvetion muss es unser Ziel sein, eine gemeinsame Bildung aller Altergruppen und aller Menschen mit und ohne Behinderungen, und dazu die Bereitstellung aller nötigen Hilfsmittel, zu gewährleisten. Kinder mit Behinderungen sollen in Kitas die gleichen Möglichkeiten der Begegnung mit Kindern ihrer Altersgruppe haben wie gesunde Kinder. Das gemeinsame Spielen, Lernen und Erleben ist für alle Kinder in Integrations- und (sofern vorhanden) Inklusionseinrichtungen eine wertvolle, für alle gleichermaßen förderliche Erfahrung. Innerhalb der rechtlichen Vorgaben muss hierzu der jeweils notwendige Unterstützungsrahmen fest- und bereitgestellt werden. Die Sächsische Kita-Integrationsverordnung regelt bisher die Zuständigkeiten, Personalschlüssel und Kostenträgerstruktur für Kinder mit Behinderung, die in eine Integrationseinrichtung besuchen. Sofern sich erst in der Kita ein besonderer Förderbedarf herausstellt, z. B. wegen sozialer oder motorischer Auffälligkeit, sind bisher Gutachten angefordert worden, die vor dem Übergang in eine Schule den besonderen Bedarf festgestellen sollten. Damit sollte der Schuleintritt vorbereitet werden und die Anforderungen an eine integrative/inklusive Grundschule oder falls das nicht gegeben ist, an eine passende Förderschule angemeldet werden. Familien mit ausländischem Pass, aber mit einem Aufenthaltstitel oder einer Aufenthaltsgestattung, sind formal gleichberechtigt bei der Suche nach einem Krippen- oder Kita- und Schulplatz. Wir fragen an: 1. Wie viele integrative Einrichtungen nehmen in Leipzig Kinder mit Behinderung auf wie vielen Integrationsplätzen auf? Wie viele Anfragen von Familien mit Kinder mit Behinderung konnten nicht bedient werden? 2. Wie wird verfahren, wenn Kinder mit Behinderung bzw. mit besonderem Förderbedarf mit Migrationshintergrund einen Kinderkrippen- und Kindergartenplatz beanspruchen? 3. Welches Verfahren wird derzeit angewendet, wenn Kinder mit besonderem Förderbedarf aus der Kita in die Schule wechseln? Wann wird diagnostiziert und ab wann wird Unterstützung gegeben? 1/2 4. Welches Verfahren kommt zur Anwendung, wenn geflüchtete Kinder nach Asylbewerberleistungsgesetz in den laufenden Schulbetrieb integriert werden und ein besonderer Förderbedarf sichtbar wird? Anlagen: 2/2