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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1420381.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
09.08.18, 12:00
Aktualisiert
17.08.18, 11:01

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-06187 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Asbest-Altlasten in Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 22.08.2018 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Seit 1993 ist die Verwendung von Asbest in Deutschland verboten. Bis dahin wurde das Mineral zu mehr als 3000 Produkten verarbeitet, die vor allem beim Bauen zum Einsatz kamen. Besonders im Zeitraum von 1960 bis 1980 wurde viel mit Asbest gebaut. Besonders bei schwach gebundenem Asbest besteht die Gefahr krebserregende Asbestfasern einzuatmen. Das Asbest muss unter erheblichen Sicherheitsvorkehrungen ausgebaut werden, da bei der Bearbeitung gefährlicher krebserregender Staub freigesetzt wird. Auch bei Bauteilen mit fest gebundenem Asbest können Fasern freigesetzt werden, wenn sie mechanisch durch z.B. Bohren oder Zerschlagen bearbeitet werden. Dazu stellt die Stadt Leipzig Informationen und weiterführende Adressen knapp und übersichtlich auf ihrer Webseite zur Verfügung. Weil es bei den kommunalen Bauvorhaben der Stadt immer wieder z. Z. erhebliche Nachträge an Kosten für die Beseitigung der alten asbesthaltigem Baustoffe (FlorflexPlatten) gibt, fragen wir an: 1. Welche Kenntnis hat die Stadt Leipzig über noch verbaute Asbestbauteile in ihren eigenen Gebäuden und den Wohngebäuden der LWB GmbH und wo werden die Informationen erfasst? 2. Wie viele kommunale Wohnung und öffentlichen Gebäude sind noch nicht saniert und ggf. von einer Asbestgefährdung betroffen? Gibt es Erkenntnisse, wie viele es bei anderen Eigentümern sind? 3. Wie können sich die Bürger*innen über Asbest umfassend in Leipzig informieren? Gibt es Beratungsstellen für Bürger*innen? 4. Gibt es ggf. auch für andere Eigentümer, wie die Genossenschaften oder private Hausbesitzer, Fördermöglichkeiten für die Sanierung/Entsorgung? Anlagen: 1/2 2/2