Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1406307.pdf
Größe
1,7 MB
Erstellt
05.06.18, 12:00
Aktualisiert
15.08.18, 11:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05975
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Einrichtung einer Außenstelle für das Berufliche Schulzentrum HenrietteGoldschmidt-Schule - gemäß § 24 Schulgesetz
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
SBB Ost
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
19.09.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig richtet im Schulgebäude der Kohlgartenstraße 58 in 04315 Leipzig,
Stadtbezirk Ost, Ortsteil Neustadt-Schönefeld, eine Außenstelle für das Berufliche
Schulzentrum Henriette-Goldschmidt-Schule ein.
2. Ab Schuljahresbeginn 2018/19 nutzt die Henriette-Goldschmidt-Schule Räume in
dem Schulobjekt Kohlgartenstraße 58.
3. In dem Schulgebäude Kohlgartenstraße 58 befinden sich ab dem Schuljahr 2018/19
sowohl die Außenstelle von der Henriette-Goldschmidt-Schule als auch der
Interimsstandort (Außenstelle) für das Berufliche Schulzentrum 12 „Robert Blum“.
4. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische
Staatsministerium für Kultus.
1/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Aufwendungen
Schulsachbearbeiter/in
(0,5 VzÄ)
2018
2019
2020
2018
2019
2020 ff.
8.534,80 (anteilig)
24.031,00
24.719,50
PSP: 1.100.23.1.1.01.09
Ausstattung
2018
2018
28.000
PSP: 1.051.23.1.1.00.09
Bewirtschaftungskosten
2018
2019
2020
2018
2019
2020
8.800,00 (anteilig)
16.000,00
17.650,00
PSP: 1.100.23.1.1.09
Auszahlungen
2018
2018
5.000
PSP: 7.0000339.710.020
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
x
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Erträge
Einzahlungen
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
nein
Beantragte Stellenerweiterung: Schulsachbearbeiter/in
x
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Beteiligung Personalrat
2/5
nein
ja,
Sachverhalt:
1
Grundlagen
Die Stadt Leipzig hat in ihrem Wirken und Handeln bei der Gestaltung des Schulnetzplanes
alle gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere die darin enthaltenen und daraus abgeleiteten
Bestimmungen zum „öffentlichen Bedürfnis“, für Schulen zu beachten.
Grundsätzlich besteht gemäß § 21 Abs. 2 Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG) für den
Schulträger ein öffentliches Bedürfnis zur Einrichtung von Schulen, wenn bei Würdigung des
Einzelfalles u.a. die prognostizierte Schülerzahl, die Dichte der Besiedlung, die Verkehrslage
bzw. -anbindung als Kriterien erfüllt werden. Die Schulpflicht bedingt bei entsprechender
Schülerzahl auch die Verpflichtung des Staates, schulische Einrichtungen bereitzustellen.
Denn mit der Schulpflicht des Schülers korrespondiert die Beschulung des Staates. Die dafür
notwendigen Regelungen ergeben sich aus:
Schulgesetz des Freistaates Sachsen (SächsSchulG) und den Schulordnungen für
die einzelnen Schularten,
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur
Unterrichtsorganisation (jährlich),
Schulintegrationsverordnung,
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO).
Auf der Grundlage des § 28 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit
§ 24 Abs. 1 SchulG obliegt es dem Stadtrat, einen Beschluss über die Einrichtung einer
Schule sowie dessen Umsetzung herbeizuführen. Die Beschlussfassung des Schulträgers
bedarf gem. § 24 Abs. 1 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 1 SchulG der Zustimmung des SMK als
oberste Schulaufsichtsbehörde.
2
Begründung zur Einrichtung einer Außenstelle
Mit dem anhaltenden Bevölkerungs- und Geburtenwachstum in Leipzig werden moderne
Schulgebäude benötigt, die den zukünftigen Bildungsanforderungen gerecht werden. Die
Stadt Leipzig hat als Schulträger die gesetzliche Verpflichtung, erforderliche Maßnahmen zur
bedarfsgerechten Entwicklung der Schulinfrastruktur umzusetzen. Das vorhandene Schulnetz ist am Bedarf auszurichten und es sind die entsprechenden Kapazitäten vorzuhalten.
Insbesondere in den kommenden Jahren wird die Stadt Leipzig vor der großen Herausforderung stehen, schnell und flexibel die Kapazitäten an den weiterführenden Schulen bereitzustellen.
An dem Beruflichen Schulzentrum H.-Goldschmidt-Schule sind die räumlichen Kapazitäten
sehr begrenzt und lassen keinerlei bedarfsgerechte Entwicklung und Erweiterung des Bildungsangebotes im Schulgebäude zu. Die räumliche Begrenzung des Schulgebäudes führt
dazu, dass bereits vorhandene sowie zukünftige Bildungsanforderungen und die gesetzlichen Vorgaben zur Mindestschülerzahl eines Beruflichen Schulzentrums nicht umgesetzt
werden können.
Damit die H.-Goldschmidt-Schule weiterhin ein stabiles Berufliches Schulzentrum in der
Stadt Leipzig bleibt, ist eine extensive Kapazitätserweiterung notwendig.
Ein weiterer Aspekt ist, dass die Stadt Leipzig großes Interesse an der Fortführung und
Weiterentwicklung der H.-Goldschmidt-Schule als eine eigenständige Bildungseinrichtung
3/5
hat. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass der Name „Henriette Goldschmidt“ über
die Landesgrenzen hinaus bekannt ist und die Schule mit dem Wirken dieser Frau als
Frauenrechtlerin und Reformpädagogin in Leipzig verbunden wird. Eine solche historische
Tradition verpflichtet sowohl die Stadt als auch das Land Sachsen zur Unterstützung und
Aufrechterhaltung dieser Institution.
Mit der Kapazitätserweiterung soll die Etablierung einer Außenstelle für die H.-GoldschmidtSchule erfolgen. Hierfür ist das vorhandene Schulgebäude in der Kohlgartenstraße 58 im
Stadtbezirk Ost, Ortsteil Neustadt-Neuschönefeld, vorgesehen. Es wird derzeit als Interim für
das BSZ 12 (Außenstelle - ehem. Wodanstraße 40) genutzt. In dem Schulgebäude gibt es
noch Raumressourcen, die für eine Außenstelle der H.-Goldschmidt-Schule ab Schuljahresbeginn 2018/19 geeignet sind und eingerichtet werden können. Perspektivisch ist nach Auszug des Interims des BSZ 12 angedacht, dass das Schulgebäude in der Kohlgartenstraße 58
komplett durch die H.-Goldschmidt-Schule als Außenstelle übernommen wird. Damit sind
dann der H.-Goldschmidt-Schule zwei Schulstandorte zugeordnet und eine Weiterentwicklung der Bildungseinrichtung wird ermöglicht.
Die fußläufige Entfernung zwischen dem Stammschulgebäude in der Goldschmidtstraße 20
und der Außenstelle Kohlgartenstraße 58 beträgt ca. 1.500 m und ist auch gut mit den ÖPNV
zu erreichen.
3
Einbeziehung der Beteiligten
In die Erarbeitung der Modalitäten zur Einrichtung einer Außenstelle der H.-GoldschmidtSchule wurden die Schulkonferenzen der H.-Goldschmidt-Schule und des BSZ 12 „RobertBlum“ mit einbezogen (siehe Anlage 2 und 3).
4
Finanzielle Auswirkungen
Bei der Eckwertbestimmung für die Haushaltsplanung 2019 ff. werden die anfallenden
Kosten für die Schule mit berücksichtigt.
H.-Goldschmidt-Schule
AST Kohlgartenstr. 58
PSP-Element /
Sachkonto
Jahr 2018
(anteilig)
Jahr 2019
Jahr 2020
8.534,80 € 24.031,00 €
24.719,50 €
Anmerkungen
Personalkosten
Schulsachbearbeiter/-in
(0,5 VzÄ)
1.100.23.1.1.01.09 /
KA 40
ff.
Hinweis: Für die Ermittlung
des voraussichtlichen
durchschnittlichen Personalaufwandes pro EG für die
HH-Jahre 2019/20 wurde mit
einer angenom-menen
Tariferhöhung von je 3,00%
sowie pauschal 2,00% der
Jahressumme für das
Leistungsentgelt gerechnet.
Die Jahressonderzahlung ist
auf Westniveau angepasst.
Die Einordnung der
Schulsachbearbeiterstelle
erfolgt in Abhängigkeit der
Entscheidung zur
Stellenbemessung im Rahmen
der Stellenplanung 2019/2020.
Ausstattung
Ausstattung für 4 AUR,
1 Lehrerzimmer und
Vorbereitungsraum
1.051.23.1.1.00.09/
28.000 €
1
42531000
4/5
Die Deckung der dafür notwendigen finanziellen Mittel
erfolgt innerhalb des Budgets
des Amtes für Jugend, Familie
und Bildung.
7.0000339.710.020
5.000 €
Unterhaltsreinigung
4241 9410
4.200 €
11.050 €
12.150 €
Grundreinigung
4241 9163
2.500 €
2.750 €
3.050 €
Sonderreinigung
4241 9412
1.100 €
1.100 €
1.250 €
Glasreinigung
4241 9161
500 €
550 €
650 €
Müllentsorgung
(zentr./turnusmäßig)
4241 9417
500 €
550 €
550 €
Bewirtschaftung
5
Modalitäten zur Einrichtung
5.1
Ablauf
Die anteilig anfallenden Kosten
für 2018 werden bereitgestellt.
Ein Antrag auf überplanmäßige
Ausgaben nach § 79 GemO ist
gestellt.
Die Kosten für die HH-Periode
2019/20 werden in die
jeweilige HHP aufgenommen.
Entsprechend § 21 Abs. 3 SächsSchulG wird der Schulträger der Schulaufsichtsbehörde
folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
1. Mit Schuljahresbeginn 2018/19 wird in dem Schulgebäude Kohlgartenstraße 58 in 04315
Leipzig die Außenstelle der H.-Goldschmidt-Schule eingerichtet.
2. Der Einzug in das Schulobjekt Kohlgartenstraße 58 wird in den Sommerferien 2018
erfolgen.
6
Alternativlösung
Am Schulstandort der H.-Goldschmidt-Schule (Goldschmidtstraße 20) kann aufgrund
magelnder Grundstücksgröße kein Erweiterungsbau errichtet werden.
Zur Stabilisierung des Schulstandortes (Schülerzahl) und zur Erweiterung des Bildungsangebotes sowie der Wahrung des Schulnamens „Henriette Goldschmidt“ in der Stadt Leipzig ist
die Einrichtung einer Außenstelle unabdingbar. Insbesondere auch vor dem Hintergrund des
anhaltend hohen Bedarfs an Erziehern für Kindertageseinrichtungen, Heilerziehungspflegern und Heilpädagogen in der Stadt Leipzig.
7
Folgen bei Ablehnung
Die Stadt Leipzig könnte als Schulträger nicht den vorhandenen Bedarf an Ausbildungsplätzen abdecken und nur in begrenztem Rahmen Bildungsangebote, entsprechend der vorhandenen räumlichen Kapazität, anbieten. Hinzu kommt ab dem 01.08.2018 die gesetzliche
Festlegung (§ 4 a Abs. 1 Nr. 6 SächsSchulG), dass an einem Beruflichen Schulzentrum die
Mindestschülerzahl 550 Schüler betragen soll. Würde es keine räumliche Erweiterung der
H.-Goldschmidt-Schule geben, könnte dann perspektivisch diese Mindestschülerzahl nicht
erreicht werden, da es keine anderweitigen Erweiterungsoptionen gibt.
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Lageplan (Auszug)
Stellungnahmen der Schulkonferenz H.-Goldschmidt-Schule
Stellungnahme der Schulkonferenz des BSZ 12 „Robert Blum“
5/5
Anlage 1
Lageplan – Außenstelle (AST) der H.-Goldschmidt-Schule, Kohlgartenstr. 58 in
04315 Leipzig
Anlage 2
Anlage 3
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☐
☐
☐
☒
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☒
☐
☐
☐
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☐
☐
☐
☒
☐
☐
☐
☒
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☐
☐
☐
☒
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☐
☐
☒
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☒
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
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Begründung in
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Begründung in
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