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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1406307.pdf
Größe
1,7 MB
Erstellt
05.06.18, 12:00
Aktualisiert
15.08.18, 11:47

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05975 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Einrichtung einer Außenstelle für das Berufliche Schulzentrum HenrietteGoldschmidt-Schule - gemäß § 24 Schulgesetz Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule SBB Ost Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung 19.09.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Leipzig richtet im Schulgebäude der Kohlgartenstraße 58 in 04315 Leipzig, Stadtbezirk Ost, Ortsteil Neustadt-Schönefeld, eine Außenstelle für das Berufliche Schulzentrum Henriette-Goldschmidt-Schule ein. 2. Ab Schuljahresbeginn 2018/19 nutzt die Henriette-Goldschmidt-Schule Räume in dem Schulobjekt Kohlgartenstraße 58. 3. In dem Schulgebäude Kohlgartenstraße 58 befinden sich ab dem Schuljahr 2018/19 sowohl die Außenstelle von der Henriette-Goldschmidt-Schule als auch der Interimsstandort (Außenstelle) für das Berufliche Schulzentrum 12 „Robert Blum“. 4. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Aufwendungen Schulsachbearbeiter/in (0,5 VzÄ) 2018 2019 2020 2018 2019 2020 ff. 8.534,80 (anteilig) 24.031,00 24.719,50 PSP: 1.100.23.1.1.01.09 Ausstattung 2018 2018 28.000 PSP: 1.051.23.1.1.00.09 Bewirtschaftungskosten 2018 2019 2020 2018 2019 2020 8.800,00 (anteilig) 16.000,00 17.650,00 PSP: 1.100.23.1.1.09 Auszahlungen 2018 2018 5.000 PSP: 7.0000339.710.020 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? x Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Erträge Einzahlungen Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan nein Beantragte Stellenerweiterung: Schulsachbearbeiter/in x wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Beteiligung Personalrat 2/5 nein ja, Sachverhalt: 1 Grundlagen Die Stadt Leipzig hat in ihrem Wirken und Handeln bei der Gestaltung des Schulnetzplanes alle gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere die darin enthaltenen und daraus abgeleiteten Bestimmungen zum „öffentlichen Bedürfnis“, für Schulen zu beachten. Grundsätzlich besteht gemäß § 21 Abs. 2 Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG) für den Schulträger ein öffentliches Bedürfnis zur Einrichtung von Schulen, wenn bei Würdigung des Einzelfalles u.a. die prognostizierte Schülerzahl, die Dichte der Besiedlung, die Verkehrslage bzw. -anbindung als Kriterien erfüllt werden. Die Schulpflicht bedingt bei entsprechender Schülerzahl auch die Verpflichtung des Staates, schulische Einrichtungen bereitzustellen. Denn mit der Schulpflicht des Schülers korrespondiert die Beschulung des Staates. Die dafür notwendigen Regelungen ergeben sich aus:  Schulgesetz des Freistaates Sachsen (SächsSchulG) und den Schulordnungen für die einzelnen Schularten,  Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsorganisation (jährlich),  Schulintegrationsverordnung,  Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO). Auf der Grundlage des § 28 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 SchulG obliegt es dem Stadtrat, einen Beschluss über die Einrichtung einer Schule sowie dessen Umsetzung herbeizuführen. Die Beschlussfassung des Schulträgers bedarf gem. § 24 Abs. 1 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 1 SchulG der Zustimmung des SMK als oberste Schulaufsichtsbehörde. 2 Begründung zur Einrichtung einer Außenstelle Mit dem anhaltenden Bevölkerungs- und Geburtenwachstum in Leipzig werden moderne Schulgebäude benötigt, die den zukünftigen Bildungsanforderungen gerecht werden. Die Stadt Leipzig hat als Schulträger die gesetzliche Verpflichtung, erforderliche Maßnahmen zur bedarfsgerechten Entwicklung der Schulinfrastruktur umzusetzen. Das vorhandene Schulnetz ist am Bedarf auszurichten und es sind die entsprechenden Kapazitäten vorzuhalten. Insbesondere in den kommenden Jahren wird die Stadt Leipzig vor der großen Herausforderung stehen, schnell und flexibel die Kapazitäten an den weiterführenden Schulen bereitzustellen. An dem Beruflichen Schulzentrum H.-Goldschmidt-Schule sind die räumlichen Kapazitäten sehr begrenzt und lassen keinerlei bedarfsgerechte Entwicklung und Erweiterung des Bildungsangebotes im Schulgebäude zu. Die räumliche Begrenzung des Schulgebäudes führt dazu, dass bereits vorhandene sowie zukünftige Bildungsanforderungen und die gesetzlichen Vorgaben zur Mindestschülerzahl eines Beruflichen Schulzentrums nicht umgesetzt werden können. Damit die H.-Goldschmidt-Schule weiterhin ein stabiles Berufliches Schulzentrum in der Stadt Leipzig bleibt, ist eine extensive Kapazitätserweiterung notwendig. Ein weiterer Aspekt ist, dass die Stadt Leipzig großes Interesse an der Fortführung und Weiterentwicklung der H.-Goldschmidt-Schule als eine eigenständige Bildungseinrichtung 3/5 hat. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass der Name „Henriette Goldschmidt“ über die Landesgrenzen hinaus bekannt ist und die Schule mit dem Wirken dieser Frau als Frauenrechtlerin und Reformpädagogin in Leipzig verbunden wird. Eine solche historische Tradition verpflichtet sowohl die Stadt als auch das Land Sachsen zur Unterstützung und Aufrechterhaltung dieser Institution. Mit der Kapazitätserweiterung soll die Etablierung einer Außenstelle für die H.-GoldschmidtSchule erfolgen. Hierfür ist das vorhandene Schulgebäude in der Kohlgartenstraße 58 im Stadtbezirk Ost, Ortsteil Neustadt-Neuschönefeld, vorgesehen. Es wird derzeit als Interim für das BSZ 12 (Außenstelle - ehem. Wodanstraße 40) genutzt. In dem Schulgebäude gibt es noch Raumressourcen, die für eine Außenstelle der H.-Goldschmidt-Schule ab Schuljahresbeginn 2018/19 geeignet sind und eingerichtet werden können. Perspektivisch ist nach Auszug des Interims des BSZ 12 angedacht, dass das Schulgebäude in der Kohlgartenstraße 58 komplett durch die H.-Goldschmidt-Schule als Außenstelle übernommen wird. Damit sind dann der H.-Goldschmidt-Schule zwei Schulstandorte zugeordnet und eine Weiterentwicklung der Bildungseinrichtung wird ermöglicht. Die fußläufige Entfernung zwischen dem Stammschulgebäude in der Goldschmidtstraße 20 und der Außenstelle Kohlgartenstraße 58 beträgt ca. 1.500 m und ist auch gut mit den ÖPNV zu erreichen. 3 Einbeziehung der Beteiligten In die Erarbeitung der Modalitäten zur Einrichtung einer Außenstelle der H.-GoldschmidtSchule wurden die Schulkonferenzen der H.-Goldschmidt-Schule und des BSZ 12 „RobertBlum“ mit einbezogen (siehe Anlage 2 und 3). 4 Finanzielle Auswirkungen Bei der Eckwertbestimmung für die Haushaltsplanung 2019 ff. werden die anfallenden Kosten für die Schule mit berücksichtigt. H.-Goldschmidt-Schule AST Kohlgartenstr. 58 PSP-Element / Sachkonto Jahr 2018 (anteilig) Jahr 2019 Jahr 2020 8.534,80 € 24.031,00 € 24.719,50 € Anmerkungen Personalkosten Schulsachbearbeiter/-in (0,5 VzÄ) 1.100.23.1.1.01.09 / KA 40 ff. Hinweis: Für die Ermittlung des voraussichtlichen durchschnittlichen Personalaufwandes pro EG für die HH-Jahre 2019/20 wurde mit einer angenom-menen Tariferhöhung von je 3,00% sowie pauschal 2,00% der Jahressumme für das Leistungsentgelt gerechnet. Die Jahressonderzahlung ist auf Westniveau angepasst. Die Einordnung der Schulsachbearbeiterstelle erfolgt in Abhängigkeit der Entscheidung zur Stellenbemessung im Rahmen der Stellenplanung 2019/2020. Ausstattung Ausstattung für 4 AUR, 1 Lehrerzimmer und Vorbereitungsraum 1.051.23.1.1.00.09/ 28.000 € 1 42531000 4/5 Die Deckung der dafür notwendigen finanziellen Mittel erfolgt innerhalb des Budgets des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. 7.0000339.710.020 5.000 € Unterhaltsreinigung 4241 9410 4.200 € 11.050 € 12.150 € Grundreinigung 4241 9163 2.500 € 2.750 € 3.050 € Sonderreinigung 4241 9412 1.100 € 1.100 € 1.250 € Glasreinigung 4241 9161 500 € 550 € 650 € Müllentsorgung (zentr./turnusmäßig) 4241 9417 500 € 550 € 550 € Bewirtschaftung 5 Modalitäten zur Einrichtung 5.1 Ablauf Die anteilig anfallenden Kosten für 2018 werden bereitgestellt. Ein Antrag auf überplanmäßige Ausgaben nach § 79 GemO ist gestellt. Die Kosten für die HH-Periode 2019/20 werden in die jeweilige HHP aufgenommen. Entsprechend § 21 Abs. 3 SächsSchulG wird der Schulträger der Schulaufsichtsbehörde folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: 1. Mit Schuljahresbeginn 2018/19 wird in dem Schulgebäude Kohlgartenstraße 58 in 04315 Leipzig die Außenstelle der H.-Goldschmidt-Schule eingerichtet. 2. Der Einzug in das Schulobjekt Kohlgartenstraße 58 wird in den Sommerferien 2018 erfolgen. 6 Alternativlösung Am Schulstandort der H.-Goldschmidt-Schule (Goldschmidtstraße 20) kann aufgrund magelnder Grundstücksgröße kein Erweiterungsbau errichtet werden. Zur Stabilisierung des Schulstandortes (Schülerzahl) und zur Erweiterung des Bildungsangebotes sowie der Wahrung des Schulnamens „Henriette Goldschmidt“ in der Stadt Leipzig ist die Einrichtung einer Außenstelle unabdingbar. Insbesondere auch vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Bedarfs an Erziehern für Kindertageseinrichtungen, Heilerziehungspflegern und Heilpädagogen in der Stadt Leipzig. 7 Folgen bei Ablehnung Die Stadt Leipzig könnte als Schulträger nicht den vorhandenen Bedarf an Ausbildungsplätzen abdecken und nur in begrenztem Rahmen Bildungsangebote, entsprechend der vorhandenen räumlichen Kapazität, anbieten. Hinzu kommt ab dem 01.08.2018 die gesetzliche Festlegung (§ 4 a Abs. 1 Nr. 6 SächsSchulG), dass an einem Beruflichen Schulzentrum die Mindestschülerzahl 550 Schüler betragen soll. Würde es keine räumliche Erweiterung der H.-Goldschmidt-Schule geben, könnte dann perspektivisch diese Mindestschülerzahl nicht erreicht werden, da es keine anderweitigen Erweiterungsoptionen gibt. Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Lageplan (Auszug) Stellungnahmen der Schulkonferenz H.-Goldschmidt-Schule Stellungnahme der Schulkonferenz des BSZ 12 „Robert Blum“ 5/5 Anlage 1 Lageplan – Außenstelle (AST) der H.-Goldschmidt-Schule, Kohlgartenstr. 58 in 04315 Leipzig Anlage 2 Anlage 3 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☐ ☐ ☐ ☒ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☒ ☐ ☐ ☐ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☒ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☐ ☐ ☐ ☒ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☐ ☐ ☐ ☒ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☐ ☐ ☒ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☐ ☒ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. 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