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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1416981.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
03.07.18, 12:00
Aktualisiert
31.08.18, 08:34

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03600-DS-02 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: 1. Änderung zum Baubeschluss 24. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig, Döllingstraße 25, Leipzig - 2. BA (äußere Sanierung), Bestätigung einer überplanmäßigen Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Vergabegremium VOB Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung 19.09.2018 Information zur Kenntnis Die Ratsversammlung nimmt folgenden Beschluss des Oberbürgermeisters zur Kenntnis: Beschluss des Oberbürgermeisters vom 31.07.2018: 1. Die 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss 24. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig, Döllingstraße 25, 04328 Leipzig, 2. BA: Äußere Sanierung (Fassade, Fenster) - Schulgebäude in Verbindung mit Bestätigung einer überplanmäßigen Aufwendung gem. § 79 (1) SächsGemO wird auf Grundlage des Beschlusses VI-DS05725-NF-02 bestätigt. 2. Die Erhöhung der Gesamtkosten im PSP-Element „24. Schule“ (1.100.21.1.1.01.09) um 280.000 € von 1.596.589 € auf 1.876.589 € wird bestätigt. 3. Bis zur kassenwirksamen Erhöhung der Erträge – aufgrund Maßnahme im ErgHH erst nach Maßnahmenabschluss – werden temporär in 2018 unterjährig überplanmäßige Aufwendungen nach §79 (1) SächsGemO aus der Kostenstelle 1098620000 „Unterj. Finanzierung formale Deckung ErgHH“ von den Fördermitteln i.H.v. von 596.589 € im Sinne einer Vorfinanzierung auf dem PSP-Element „24. Schule“ (1.100.21.1.1.01.09) bereitgestellt. Diese werden mit ertragswirksamer Einbuchung der Erträge gesperrt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung X Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2018 280.000 1.100.21.1.1.01.09 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen X Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Die Fassadensanierung an der 24. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig, hat 06/2018 begonnen und soll bis 12/2018 fertig gestellt werden. Im Zuge der Angebotseinholung und fortlaufenden Beauftragung hat sich aufgrund der aktuellen Angebotssituation und dem aktuell hohen Preisniveau der Angebote ein Mehrbedarf von 280.000 € gegenüber der Kostenberechnung von 2016 ergeben. Des Weiteren wurden nicht geplante und nicht im ursprünglichen Baubeschluss enthaltene Zusatzleistungen erforderlich. Diese sind im Wesentlichen der Abbruch mehrerer einsturzgefährdeter Schuppen sowie der Abbruch eines einsturzgefährdeten massiven Hofgebäudes auf dem Schulhof und der daraus notwendigen Lieferung und Stellung von zwei Ersatz-Containern für Lagerung Hortspielgeräte und Geräte Hausmeister. Derzeit ist die Beauftragung des Los 2 Rohbauarbeiten, Los 7 Sonnenschutz und Los 10 Innenputz u- Malerarbeiten nicht möglich. Für Los 7 und Los 10 wurde bereits Bindefristverlängerungen beantragt. Bei Los 2 Rohbauarbeiten handelt es sich bereits um eine Wiederholung der Ausschreibung als Beschränkte Ausschreibung, da die öffentliche Ausschreibung ergebnislos verlief (keine Angebotseingänge). Dadurch kam es bereits zur Verzögerung der geplanten Vergabe. Die vorgenannten Leistungen werden für den reibungslosen Bauablauf dringend benötigt. Die Schule ist während der Sommerferien freigelenkt. Mit Beginn des neuen Schuljahres besteht fortlaufen nur in jeweils drei Räumen Baufreiheit. Deshalb soll ein Großteil der Leistungen während der Ferienzeit ausgeführt werden. Sollte sich die Beauftragung der Leistungen verzögern, führt dies zu massiven Störungen des Bauablaufes und Behinderungen beteiligter Gewerke mit gleichzeitiger Gefahr von weiteren Mehrkosten. Die Maßnahme wird über das Förderprogramm FöriSIF gefördert. Die Änderungsmeldung zur ggf. Erhöhung des Fördermittelanteils ist zeitnah geplant. Für den reibungslosen Bauablauf müssen dringend benötigte Leistungen unverzüglich beauftragt werden. Die Fertigstellung in 2018 ist ansonsten gefährdet. Anlagen: - keine 3/3