Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1416981.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
03.07.18, 12:00
Aktualisiert
31.08.18, 08:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03600-DS-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
1. Änderung zum Baubeschluss 24. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig,
Döllingstraße 25, Leipzig - 2. BA (äußere Sanierung), Bestätigung einer
überplanmäßigen Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Vergabegremium VOB
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
19.09.2018
Information zur Kenntnis
Die Ratsversammlung nimmt folgenden Beschluss des Oberbürgermeisters zur Kenntnis:
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 31.07.2018:
1. Die 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss 24. Schule, Grundschule der
Stadt Leipzig, Döllingstraße 25, 04328 Leipzig, 2. BA: Äußere Sanierung (Fassade,
Fenster) - Schulgebäude in Verbindung mit Bestätigung einer überplanmäßigen
Aufwendung gem. § 79 (1) SächsGemO wird auf Grundlage des Beschlusses VI-DS05725-NF-02 bestätigt.
2. Die Erhöhung der Gesamtkosten im PSP-Element „24. Schule“ (1.100.21.1.1.01.09)
um 280.000 € von 1.596.589 € auf 1.876.589 € wird bestätigt.
3. Bis zur kassenwirksamen Erhöhung der Erträge – aufgrund Maßnahme im ErgHH
erst nach Maßnahmenabschluss – werden temporär in 2018 unterjährig
überplanmäßige Aufwendungen nach §79 (1) SächsGemO aus der Kostenstelle
1098620000 „Unterj. Finanzierung formale Deckung ErgHH“ von den Fördermitteln
i.H.v. von 596.589 € im Sinne einer Vorfinanzierung auf dem PSP-Element „24.
Schule“ (1.100.21.1.1.01.09) bereitgestellt. Diese werden mit ertragswirksamer
Einbuchung der Erträge gesperrt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2018
280.000
1.100.21.1.1.01.09
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
X
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Die Fassadensanierung an der 24. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig, hat 06/2018
begonnen und soll bis 12/2018 fertig gestellt werden.
Im Zuge der Angebotseinholung und fortlaufenden Beauftragung hat sich aufgrund der
aktuellen Angebotssituation und dem aktuell hohen Preisniveau der Angebote ein
Mehrbedarf von 280.000 € gegenüber der Kostenberechnung von 2016 ergeben.
Des Weiteren wurden nicht geplante und nicht im ursprünglichen Baubeschluss enthaltene
Zusatzleistungen erforderlich. Diese sind im Wesentlichen der Abbruch mehrerer
einsturzgefährdeter Schuppen sowie der Abbruch eines einsturzgefährdeten massiven
Hofgebäudes auf dem Schulhof und der daraus notwendigen Lieferung und Stellung von
zwei Ersatz-Containern für Lagerung Hortspielgeräte und Geräte Hausmeister.
Derzeit ist die Beauftragung des Los 2 Rohbauarbeiten, Los 7 Sonnenschutz und Los 10
Innenputz u- Malerarbeiten nicht möglich. Für Los 7 und Los 10 wurde bereits
Bindefristverlängerungen beantragt.
Bei Los 2 Rohbauarbeiten handelt es sich bereits um eine Wiederholung der Ausschreibung
als Beschränkte Ausschreibung, da die öffentliche Ausschreibung ergebnislos verlief (keine
Angebotseingänge). Dadurch kam es bereits zur Verzögerung der geplanten Vergabe.
Die vorgenannten Leistungen werden für den reibungslosen Bauablauf dringend benötigt.
Die Schule ist während der Sommerferien freigelenkt. Mit Beginn des neuen Schuljahres
besteht fortlaufen nur in jeweils drei Räumen Baufreiheit.
Deshalb soll ein Großteil der Leistungen während der Ferienzeit ausgeführt werden.
Sollte sich die Beauftragung der Leistungen verzögern, führt dies zu massiven Störungen
des Bauablaufes und Behinderungen beteiligter Gewerke mit gleichzeitiger Gefahr von
weiteren Mehrkosten.
Die Maßnahme wird über das Förderprogramm FöriSIF gefördert. Die Änderungsmeldung
zur ggf. Erhöhung des Fördermittelanteils ist zeitnah geplant.
Für den reibungslosen Bauablauf müssen dringend benötigte Leistungen unverzüglich
beauftragt werden. Die Fertigstellung in 2018 ist ansonsten gefährdet.
Anlagen:
- keine
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