Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1419984.pdf
Größe
191 kB
Erstellt
08.08.18, 12:00
Aktualisiert
08.08.18, 16:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-P-05634-DS-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff:
Hundehinterlassenschaften im öffentlichen Raum
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
22.08.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Petition wird abgelehnt.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
2/4
Sachverhalt:
Die Vorschläge zur Durchführung von mehr Kontrollen in den „Gassizeiten“ am frühen
Morgen und späten Nachmittag sowie an Wochenenden an den beliebten Grünflächen im
Stadtgebiet werden von der Verwaltung bereits umgesetzt. Dazu gehören auch die
Kontrollen der Leinenpflicht bei Hunden im Stadtgebiet, an Spielplätzen und auf Spiel- und
Liegewiesen vor allem an den Wochenenden. Hier erfolgt ebenfalls bereits
Verwaltungshandeln. Durch die vorgesehene Aufwertung des Stadtordnungsdienstes,
insbesondere die vorgesehene Personalaufstockung, werden auch Kontrollkapazitäten für
den Umgang mit Hunden in der Stadt Leipzig erweitert.
Der Vorschlag zur Anhebung der Bußgelder bei Verschmutzungen durch Hundekot auf
250,00 EUR wird abgelehnt. Es erfolgt schon eine Ahndung der genannten Verstöße und
somit besteht bereits Verwaltungshandeln. Aus rechtlichen Gründen ist eine generelle
Anhebung der Bußgelder in der vorgeschlagenen Höhe nicht möglich.
Eine Verpflichtung zur kostenlosen DNA-Abgabe sämtlicher Hunde im Stadtgebiet und der
Aufbau einer Hundedatenbank wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
Wie bereits erwähnt, besteht im Zusammenhang mit den gewünschten Kontrollen bereits
Verwaltungshandeln. Der Stadtordnungsdienst führt im Rahmen der Streifentätigkeit
regelmäßig Schwerpunktkontrollen zum Verhalten der Hundehalter, darunter auch das
Liegenlassen von Hundekot, durch. Dabei werden örtliche und zeitliche Schwerpunkte
definiert. Diese richten sich u. a. nach der örtlichen Beschwerdelage (z. B. in Wohngebieten
und Grünflächen) und auch nach den Zeiten zum „Gassi“ gehen. Die Kontrollen werden zu
jeder Jahreszeit durchgeführt. Der Stadtordnungsdienst kontrolliert auch gemäß § 16 Abs. 4
der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig bereits
die Einhaltung des Betretungsverbotes für Hunde auf Spielplätzen.
Hinsichtlich des Vorschlages für eine Anhebung der Bußgelder bei Verschmutzungen durch
Hundekot auf mindestens 250 EUR sind einige rechtliche Vorgaben zu beachten.
Voraussetzung für die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit ist die zweifelsfreie Zuordnung der
ahndbaren Handlung zu einer namentlich bekannten Person bzw. Personen. Verstöße
gegen die Regelungen der "Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der
Stadt Leipzig" sind mit einer Geldbuße von fünf bis 1.000 EUR bewehrt, bei fahrlässigen
Zuwiderhandlungen bis 500 EUR. Innerhalb dieses Rahmens ist durch die Bußgeldbehörde
nach Maßgabe des jeweiligen Einzelfalles der Umfang und die Intensität der
ordnungswidrigen Handlung zu bewerten, um somit eine tat- und schuldangemessene
Entscheidung zur Bußgeldhöhe zu treffen. Zu berücksichtigen ist dabei eine sachgerechte
Relation zu anderen Ordnungswidrigkeiten, wie sie sich u. a. auch aus der Rechtsprechung
ergibt. Geldbußen über 200 EUR - wie gefordert - kommen erst im Falle besonders
schwerwiegender Zuwiderhandlungen in Betracht.
Die in Rede stehende Fallkonstellation der Verschmutzung durch Hundekot im öffentlichen
Bereich ist zwar ein allgemeines Ärgernis, stellt nach dem oben genannten Maßstab aber
keine besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeit dar, so dass im Regelfall zunächst
lediglich ein Verwarnungsgeld zu erheben ist. Hingegen wiegt beispielsweise der Verstoß
gegen die Leinenpflicht mit Blick auf die Gefährdung von Leib und Leben Dritter besonders
schwer und wird grundsätzlich mit einem Bußgeld geahndet. Einen Bußgeldkatalog analog
des "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten" gibt es zur
Polizeiverordnung nicht. Unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung zu Hundekot
kann im Regelfall derzeit jedoch nicht über den Verwarnungsgeldbereich (bis 55 EUR)
hinausgegangen werden.
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Wegen der Vielzahl zu berücksichtigender Aspekte kann eine pauschale Aussage nicht
getroffen werden. Im Wiederholungsfall haben uneinsichtige Hundehalter allerdings mit einer
mindestens verdoppelten Geldbuße zu rechnen.
Es gibt nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen für die Kommunen keine
Rechtsgrundlage bzw. keine Ermächtigung, um den Hundehaltern die DNA-Probe
pflichthalber aufzuerlegen und eine entsprechende Datenbank zu installieren. Unabhängig
von der rechtlichen Bewertung sind auch die entstehenden Kosten für die Datenerhebung,
Datenverwaltung und Datenauswertung im Moment kaum kalkulierbar. Es gibt Kommunen,
die in den letzten Jahren eine finanzielle Schätzung dazu vorgenommen haben. Demnach
liegen die wahrscheinlichen Kosten für diese Vorgänge zwischen 160 und 275 EUR pro
Hund. Nach einschlägiger, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgender, sächsischer
Rechtsprechung liegt die Geldbuße für liegengelassenen Hundekot zwischen 20 und
55 EUR.
Eine Kostendeckung wäre damit nicht zu erreichen. Eine Registrierung der DNA aller Hunde
(derzeit sind ca. 20.000 Hunde steuerlich erfasst) würde in der Stadt Leipzig einen
unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand erfordern, der derzeit in keinem vernünftigen
Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen steht.
Anlagen:
-
Petition
4/4
VI-P-05634
Einreicher: Herr Gugsch
Hundehinterlassenschaften im öffentlichen Raum
Die Hinterlassenschaften der Vierbeiner im öffentlichen Raum nehmen immer mehr zu und
sind nicht mehr hinnehmbar. In einigen Strasse oder auch Stadtteilen läuft man inzwischen
Spießruten. Außerdem nimmt die Verschmutzung von Spielplätzen und Grünflächen durch
Hundekot extremst zu.
Durchführung von mehr Kontrollen in den "Gassizeiten" am frühen Morgen und späten
Nachmittag, sowie an Wochenenden an den beliebten Grünflächen im Stadtgebiet. Deutliche
Anhebung der Bußgelder bei Verschmutzung durch Hundekot auf mind. 250€.
Verpflichtung zur kostenlosen DNA Abgabe sämtlicher Hunde im Stadtgebiet und Aufbau
einer Hundedatenbank.
Verschutzung durch Hundekot und DNA Bestimmung können gezielt dem Verursacher in
Rechnung gestellt werden.
Verschärfte Kontrolle der Leinenpflicht bei Hunden im Stadtgebiet, an Spielplätzen und auf
Spiel- und Liegewiesen im Stadtgebiet (vor allem an Wochenenden).