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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1416530.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
29.06.18, 12:00
Aktualisiert
27.08.18, 17:26

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05711-NF-02-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Planung Fahrradstraße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung FA Stadtentwicklung und Bau SBB Nordwest Ratsversammlung 21.08.2018 28.08.2018 06.09.2018 19.09.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Anhörung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☒ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☒ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Antrag, die Kosten und die Durchführbarkeit der Ertüchtigung und Widmung des Marienweges als Fahrradstraße tiefergehend (als hier im Sachverhalt dargestellt) zu prüfen, muss aus Sicht der Verwaltung abgelehnt werden. Ansonsten wird die Prüfung hiermit vorgelegt. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: Die Maßnahme wird grundsätzlich als sinnvoll für den Radverkehr eingeschätzt, da sie eine ohne großen Kfz-Verkehr und im Grünen geführte Verbindung zwischen Möckern/Wahren und dem Zentrum-Nordwest darstellt. Ob sich aus ihr eine relevante Entlastung des deutlich nördlicher liegenden und den Alltagsradverkehr direkter bedienenden Straßenzuges der Kirschberg- und Möckernschen Straße ergäbe, ist allerdings zumindest sehr fraglich. Aufgrund technischer, verkehrlicher und finanzieller Gründe kann die Maßnahme gegenwärtig aber nicht prioritär in Angriff genommen werden, weshalb auch eine vertiefende Untersuchung derzeit keinen sinnvollen Ressourceneinsatz darstellen würde. Darauf wird im Folgenden näher eingegangen. Der aktuelle Zustand des Marienweges stellt sich sehr unterschiedlich dar. Aus nördlicher Richtung und als Fortführung der Slevogtstraße kommend, führt der Marienweg als asphaltierte Sackgassenstraße bis zum an der Bahntrasse entlangführenden Heuweg. Bis auf einige Unebenheiten im Asphalt ist dieser Teil von der Beschaffenheit sehr gut nutzbar und er wird mit Kfz im Wesentlichen nur von den anliegenden Kleingärtnern befahren, so dass Radfahrer hier auch heute schon und ohne Widmung als Fahrradstraße gute Bedingungen vorfinden. Durch die Bahntrasse ist der Marienweg dann in gerader Fortführung unterbrochen. Eine direkte Verbindung mit dem südlichen Teil, die nur durch eine Untertunnelung der Bahntrasse möglich wäre, muss aus zweierlei Gründen ausscheiden: Zum einen ist das für diese Strecke durchgeführte Planfeststellungsverfahren zur Modernisierung der DB-Anlagen und insbesondere zu den Brückenbauwerken über die Weiße Elster, Neue Luppe und Nahle bereits sehr weit fortgeschritten. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat die Stadt eine koordinierte Stellungnahme abgegeben, die kein Verlangen nach einer (auch mit zu finanzierenden) zusätzlichen Querung im Verlauf des Marienweges enthält. Die Stellungnahme wurde dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau am 31.01.2017 als Informationsvorlage zur Kenntnis gegeben und am 02.02. an die Landesdirektion verschickt. Die Anhörung ist abgeschlossen, der Planfeststellungsbeschluss wird erwartet. Zum anderen ist das auf der südlichen Seite der Bahntrasse befindliche Grundstück mit dem ehemaligen Blockstellwerk bereits seit einigen Jahren von der Bahn an Privat verkauft worden, hier hat sich ein Künstler ein Atelier und Freiluftgalerie eingerichtet. Statt der geradlinigen Querung der Bahntrasse sind die etwas westlich und östlich bestehenden Durchlässe im Zuge der die Neue Luppe und Weiße Elster überspannenden Eisenbahnbrücken nutzbar. Während der nördlich der Bahntrasse gelegene Heuweg als Hinführung vom Marienweg in guter Qualität asphaltiert ist, sind die hauptsächlich genutzte Unterführung an der Neuen Luppe selbst und die südliche Hinführung in einem schlechten Zustand in ungebundener Bauweise. Mit dem Neubau der Brückenbauwerke wird sich aber die Querungsmöglichkeit im Zuge des Elsterradweges an der Neuen Luppe deutlich verbessern. So wird die lichte Höhe der Unterführung auf 2,50 m angehoben und auch die Wegebreite erhöht. Die Querungsmöglichkeit unter den Bahnanlagen wird damit deutlich komfortabler und besser. Da anzunehmen ist, dass die südliche Zuführung vom Marienweg zu dieser Querung für den Baustellenverkehr genutzt wird, wird ggf. deren Wiederherstellung (in dann besserem Zustand) nach der Baumaßnahme der Bahn möglich. Der sich anschließende, rd. 1,5 km lange südliche Teil des Marienweges zwischen Bahntrasse und Waldstraße stellt damit den eigentlichen Schwachpunkt der Verbindung dar. Einerseits ist er sehr breit und praktisch ohne nennenswerten Kfz-Verkehr, da er nur als Zufahrt zum Klärwerk Rosental dient, andererseits befindet er sich aber in sehr unterschiedlichem und insgesamt für den Radverkehr nicht komfortablem Zustand aus Kopfsteinpflaster, Betonstrecken unterschiedlicher Qualität und Asphalt. Eine grundsätzliche Qualitätsverbesserung ließe sich nur mit dem grundhaften Ausbau dieses Streckenabschnittes erreichen, der jedoch, wie der gesamte Marienweg, nicht Teil des 3/4 Hauptradnetzes entsprechend des Radverkehrsent-wicklungsplans 2010-2020 der Stadt und nicht in dessen priorisierten Maßnahmenlisten enthalten ist. Auf Grund des hohen Aufwandes und anders gesetzter Prioritäten sind Belagsverbesserungen daher hier gegenwärtig nicht vorgesehen und eine vertiefte Kostenprüfung sowie eine Ausweisung als Fahrradstraße derzeit nicht sinnvoll. 4/4