Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1416530.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
29.06.18, 12:00
Aktualisiert
27.08.18, 17:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05711-NF-02-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Planung Fahrradstraße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Nordwest
Ratsversammlung
21.08.2018
28.08.2018
06.09.2018
19.09.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Anhörung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☒ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Antrag, die Kosten und die Durchführbarkeit der Ertüchtigung und Widmung des Marienweges als Fahrradstraße tiefergehend (als hier im Sachverhalt dargestellt) zu prüfen, muss
aus Sicht der Verwaltung abgelehnt werden. Ansonsten wird die Prüfung hiermit vorgelegt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Die Maßnahme wird grundsätzlich als sinnvoll für den Radverkehr eingeschätzt, da sie eine
ohne großen Kfz-Verkehr und im Grünen geführte Verbindung zwischen Möckern/Wahren
und dem Zentrum-Nordwest darstellt.
Ob sich aus ihr eine relevante Entlastung des deutlich nördlicher liegenden und den Alltagsradverkehr direkter bedienenden Straßenzuges der Kirschberg- und Möckernschen Straße
ergäbe, ist allerdings zumindest sehr fraglich. Aufgrund technischer, verkehrlicher und finanzieller Gründe kann die Maßnahme gegenwärtig aber nicht prioritär in Angriff genommen
werden, weshalb auch eine vertiefende Untersuchung derzeit keinen sinnvollen Ressourceneinsatz darstellen würde. Darauf wird im Folgenden näher eingegangen.
Der aktuelle Zustand des Marienweges stellt sich sehr unterschiedlich dar. Aus nördlicher
Richtung und als Fortführung der Slevogtstraße kommend, führt der Marienweg als asphaltierte Sackgassenstraße bis zum an der Bahntrasse entlangführenden Heuweg. Bis auf einige Unebenheiten im Asphalt ist dieser Teil von der Beschaffenheit sehr gut nutzbar und er
wird mit Kfz im Wesentlichen nur von den anliegenden Kleingärtnern befahren, so dass Radfahrer hier auch heute schon und ohne Widmung als Fahrradstraße gute Bedingungen vorfinden.
Durch die Bahntrasse ist der Marienweg dann in gerader Fortführung unterbrochen. Eine
direkte Verbindung mit dem südlichen Teil, die nur durch eine Untertunnelung der Bahntrasse möglich wäre, muss aus zweierlei Gründen ausscheiden: Zum einen ist das für diese
Strecke durchgeführte Planfeststellungsverfahren zur Modernisierung der DB-Anlagen und
insbesondere zu den Brückenbauwerken über die Weiße Elster, Neue Luppe und Nahle bereits sehr weit fortgeschritten. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat die Stadt eine koordinierte Stellungnahme abgegeben, die kein Verlangen nach einer (auch mit zu finanzierenden) zusätzlichen Querung im Verlauf des Marienweges enthält. Die Stellungnahme wurde
dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau am 31.01.2017 als Informationsvorlage zur
Kenntnis gegeben und am 02.02. an die Landesdirektion verschickt. Die Anhörung ist abgeschlossen, der Planfeststellungsbeschluss wird erwartet. Zum anderen ist das auf der südlichen Seite der Bahntrasse befindliche Grundstück mit dem ehemaligen Blockstellwerk bereits seit einigen Jahren von der Bahn an Privat verkauft worden, hier hat sich ein Künstler
ein Atelier und Freiluftgalerie eingerichtet.
Statt der geradlinigen Querung der Bahntrasse sind die etwas westlich und östlich bestehenden Durchlässe im Zuge der die Neue Luppe und Weiße Elster überspannenden Eisenbahnbrücken nutzbar. Während der nördlich der Bahntrasse gelegene Heuweg als Hinführung
vom Marienweg in guter Qualität asphaltiert ist, sind die hauptsächlich genutzte Unterführung
an der Neuen Luppe selbst und die südliche Hinführung in einem schlechten Zustand in ungebundener Bauweise. Mit dem Neubau der Brückenbauwerke wird sich aber die Querungsmöglichkeit im Zuge des Elsterradweges an der Neuen Luppe deutlich verbessern. So wird
die lichte Höhe der Unterführung auf 2,50 m angehoben und auch die Wegebreite erhöht.
Die Querungsmöglichkeit unter den Bahnanlagen wird damit deutlich komfortabler und besser. Da anzunehmen ist, dass die südliche Zuführung vom Marienweg zu dieser Querung für
den Baustellenverkehr genutzt wird, wird ggf. deren Wiederherstellung (in dann besserem
Zustand) nach der Baumaßnahme der Bahn möglich.
Der sich anschließende, rd. 1,5 km lange südliche Teil des Marienweges zwischen Bahntrasse und Waldstraße stellt damit den eigentlichen Schwachpunkt der Verbindung dar. Einerseits ist er sehr breit und praktisch ohne nennenswerten Kfz-Verkehr, da er nur als Zufahrt
zum Klärwerk Rosental dient, andererseits befindet er sich aber in sehr unterschiedlichem
und insgesamt für den Radverkehr nicht komfortablem Zustand aus Kopfsteinpflaster, Betonstrecken unterschiedlicher Qualität und Asphalt.
Eine grundsätzliche Qualitätsverbesserung ließe sich nur mit dem grundhaften Ausbau dieses Streckenabschnittes erreichen, der jedoch, wie der gesamte Marienweg, nicht Teil des
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Hauptradnetzes entsprechend des Radverkehrsent-wicklungsplans 2010-2020 der Stadt und
nicht in dessen priorisierten Maßnahmenlisten enthalten ist. Auf Grund des hohen Aufwandes und anders gesetzter Prioritäten sind Belagsverbesserungen daher hier gegenwärtig
nicht vorgesehen und eine vertiefte Kostenprüfung sowie eine Ausweisung als Fahrradstraße
derzeit nicht sinnvoll.
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