Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1403929.pdf
Größe
105 kB
Erstellt
28.05.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 19:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05863-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Erhöhung der Leistungen für Kinder & Jugendliche in stationärer Unterbringung. Im
Speziellen des Kulturgeldes, Verpflegungsgeldes sowie des Weihnachts- und Geburtstagsgeldes
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
BA Jugend, Soziales, Gesundheit
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Jugendhilfeausschuss
Ratsversammlung
29.08.2018
30.08.2018
03.09.2018
19.09.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☒ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Begründung:
Gesetzliche Grundlage für die Übernahme von Annexleistungen wie Geschenke zu besonderen Anlässen ist § 39 SGB VIII, welcher die Verpflichtung zur Absicherung des notwendigen
Unterhaltes der Hilfeempfänger außerhalb des Elternhauses bei dort aufgezählten Hilfen
beinhaltet. Wann und in welcher Höhe derartige Leistungen gewährt werden, entscheiden
die jeweils zuständigen örtlichen Jugendhilfeträger nach pflichtgemäßem Ermessen. Im interkommunalen Vergleich befindet sich die Regelung der Stadt Leipzig mit der Höhe ihrer Beihilfen bereits über denen der beiden anderen kreisfreien Städte in Sachsen (Leipzig je 30 €
Weihnachts- und Geburtstagsgeld; Dresden 30 € Weihnachts- und 15 € Geburtstagsgeld;
Chemnitz Weihnachts- und Geburtstagsgeld insgesamt 50 €).
Hinsichtlich des Sachkostenbestandteils für Lebensmittelaufwand in stationären Einrichtungen erfolgten Anpassungen mit Beschluss der Entgeltkommission der Stadt Leipzig im Jahr
2008 auf 4,95 €/Tag/Platz und im Februar 2017 auf 5,50 €/Tag/Platz erfolgten. Die letzte
Anpassung liegt somit nicht maßgeblich zurück. Die Stadt Leipzig liegt damit über der Pauschale der Landeskommission, welche letztmalig mit Beschluss zum 01.08.2008 auf 4,95 €
festgeschrieben wurde. Für Gemeinschaftsveranstaltungen im stationären Bereich ist in der
Stadt Leipzig eine Pauschale von 1,02 €/ je 365 Betreuungstag festgelegt. Diese entspricht
der von der Landeskommission für diesen Bereich festgelegten Pauschale.
Bei Annahme des Antrages entstünden zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 364.000 € für die
Stadt Leipzig.
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