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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1403929.pdf
Größe
105 kB
Erstellt
28.05.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 19:15

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05863-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Erhöhung der Leistungen für Kinder & Jugendliche in stationärer Unterbringung. Im Speziellen des Kulturgeldes, Verpflegungsgeldes sowie des Weihnachts- und Geburtstagsgeldes Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters BA Jugend, Soziales, Gesundheit FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Jugendhilfeausschuss Ratsversammlung 29.08.2018 30.08.2018 03.09.2018 19.09.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☒ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☒ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Antrag wird abgelehnt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Begründung: Gesetzliche Grundlage für die Übernahme von Annexleistungen wie Geschenke zu besonderen Anlässen ist § 39 SGB VIII, welcher die Verpflichtung zur Absicherung des notwendigen Unterhaltes der Hilfeempfänger außerhalb des Elternhauses bei dort aufgezählten Hilfen beinhaltet. Wann und in welcher Höhe derartige Leistungen gewährt werden, entscheiden die jeweils zuständigen örtlichen Jugendhilfeträger nach pflichtgemäßem Ermessen. Im interkommunalen Vergleich befindet sich die Regelung der Stadt Leipzig mit der Höhe ihrer Beihilfen bereits über denen der beiden anderen kreisfreien Städte in Sachsen (Leipzig je 30 € Weihnachts- und Geburtstagsgeld; Dresden 30 € Weihnachts- und 15 € Geburtstagsgeld; Chemnitz Weihnachts- und Geburtstagsgeld insgesamt 50 €). Hinsichtlich des Sachkostenbestandteils für Lebensmittelaufwand in stationären Einrichtungen erfolgten Anpassungen mit Beschluss der Entgeltkommission der Stadt Leipzig im Jahr 2008 auf 4,95 €/Tag/Platz und im Februar 2017 auf 5,50 €/Tag/Platz erfolgten. Die letzte Anpassung liegt somit nicht maßgeblich zurück. Die Stadt Leipzig liegt damit über der Pauschale der Landeskommission, welche letztmalig mit Beschluss zum 01.08.2008 auf 4,95 € festgeschrieben wurde. Für Gemeinschaftsveranstaltungen im stationären Bereich ist in der Stadt Leipzig eine Pauschale von 1,02 €/ je 365 Betreuungstag festgelegt. Diese entspricht der von der Landeskommission für diesen Bereich festgelegten Pauschale. Bei Annahme des Antrages entstünden zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 364.000 € für die Stadt Leipzig. 3/3