Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1418074.pdf
Größe
1,0 MB
Erstellt
19.07.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 10:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06109
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Verfahrensregelung zur Bearbeitung von Änderungsanträgen der Fraktionen,
einzelnen Stadträten, Beiräten und Ortschaftsräten sowie Bürgereinwänden zum
Haushaltsplanentwurf
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
Ratsversammlung
19.09.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Verfahrensregelung zur Bearbeitung von Änderungsanträgen der Fraktionen, einzelnen
Stadträten, Beiräten und Ortschaftsräten sowie Bürgereinwänden zum Haushaltsplanentwurf
(Drucksache VI-DS-02702) gilt bis auf Weiteres fort.
Zusammenfassung:
x Rechtliche Vorschriften x Stadtratsbeschluss x Verwaltungshandeln □ Sonstiges
Die Beschlussnotwendigkeit ergibt sich durch die zum 01.01.2018 in Kraft getretene
Änderung der Vorschriften zur Stadtbezirksverfassung in der Sächsischen
Gemeindeordnung (SächsGemO) sowie den bestehenden Stadtratsbeschluss VI-DS-02702,
dessen Gültigkeit auf den Haushaltsplanentwurf 2017/18 begrenzt ist.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Begründung
Die aktuelle Verfahrensregelung zu den Änderungsanträgen zum Haushaltsplanentwurf (VIDS-02702) wurde in der Ratsversammlung am 22.06.2016 beschlossen.
Nach erfolgter Prüfung des elektronischen Antragsverfahrens durch die Verwaltung musste
die erste Überlegung, das Ämterframework für diese Zwecke zu nutzen, verworfen werden.
Eine andere praktikable Lösung (wie z.B. eine Abbildung unter ALLRIS) konnte bisher nicht
umgesetzt werden. Aus diesem Grund wird mit der aktuellen Haushaltsdatenbank bzw. den
Fraktionsdatenbanken
und
der
Bürgereinwandsdatenbank
über
Lotus
Notes
weitergearbeitet.
Die bisherige Verfahrensregelung zu den Änderungsanträgen zum Haushaltsplanentwurf
(vgl. VI-DS-02702) soll daher auch bis auf Weiteres entsprechend gelten.
Diese Verfahrensregelung zu den Änderungsanträgen zum Haushaltsplanentwurf gilt für die
Fraktionen, Stadträte, Fachausschüsse, Ortschaftsräte und Beiräte. Sie findet somit auch
Anwendung auf die Stadtbezirksbeiräte aufgrund der zum 01.01.2018 in Kraft getretenen
Änderung der Vorschriften zur Stadtbezirksverfassung in der SächsGemO.
Aus diesem Grund ist dieser Vorlage eine Neufassung der Anlage 1 beigefügt.
Nachrichtlicher Hinweis
In § 76 Abs. 1 SächsGemO „Erlass der Haushaltssatzung“ hat sich bezüglich der
Auslegungs- und Einwendungsfrist lediglich der Wortlaut in der SächsGemO geändert. Das
Verfahren bleibt unverändert bestehen, dass die Einwohner und Abgabepflichtigen die
Möglichkeit haben für eine Dauer von 14 Arbeitstagen1 Einwendungen zu erheben.
Abwägungsprozess
- entfällt –
Anlage:
Anlage 1 – Neufassung Formular für Änderungsanträge zum Haushaltsplanentwurf
1
Hinweis: Im Zuge der Bürgerfreundlichkeit wurde die Auslegungsfirst für die 1. Auslegung des
Haushaltsplanentwurfes auf einen Zeitraum von 10 Arbeitstagen ausgeweitet.
3/3
HHP
Änderungsantrags-Nr.: SBB
zum Entwurf des Doppelhaushaltes
Den Antrag stellt
2019
2020 vom
Der Antrag wurde
eingearbeitet
in das Antragsverfahren verwiesen
beschlossen
abgelehnt
zurückgezogen
Unterschrift
Thema
Dezernat
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt (nur für
Investitionen)
Verweisung an Fachausschuss
Amt
PSP-Element
Deckungs-PSP-Element:
finanzielle Auswirkungen
2019:
Auswirkungen auf Kennzahlen zu den Schlüsselprodukten: ja
□ nein □
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Beschlussvorschlag:
Stadt Leipzig
01.15/060/06.18
Begründung
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