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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1418074.pdf
Größe
1,0 MB
Erstellt
19.07.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 10:18

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06109 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff: Verfahrensregelung zur Bearbeitung von Änderungsanträgen der Fraktionen, einzelnen Stadträten, Beiräten und Ortschaftsräten sowie Bürgereinwänden zum Haushaltsplanentwurf Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen Ratsversammlung 19.09.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Verfahrensregelung zur Bearbeitung von Änderungsanträgen der Fraktionen, einzelnen Stadträten, Beiräten und Ortschaftsräten sowie Bürgereinwänden zum Haushaltsplanentwurf (Drucksache VI-DS-02702) gilt bis auf Weiteres fort. Zusammenfassung: x Rechtliche Vorschriften x Stadtratsbeschluss x Verwaltungshandeln □ Sonstiges Die Beschlussnotwendigkeit ergibt sich durch die zum 01.01.2018 in Kraft getretene Änderung der Vorschriften zur Stadtbezirksverfassung in der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) sowie den bestehenden Stadtratsbeschluss VI-DS-02702, dessen Gültigkeit auf den Haushaltsplanentwurf 2017/18 begrenzt ist. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Begründung Die aktuelle Verfahrensregelung zu den Änderungsanträgen zum Haushaltsplanentwurf (VIDS-02702) wurde in der Ratsversammlung am 22.06.2016 beschlossen. Nach erfolgter Prüfung des elektronischen Antragsverfahrens durch die Verwaltung musste die erste Überlegung, das Ämterframework für diese Zwecke zu nutzen, verworfen werden. Eine andere praktikable Lösung (wie z.B. eine Abbildung unter ALLRIS) konnte bisher nicht umgesetzt werden. Aus diesem Grund wird mit der aktuellen Haushaltsdatenbank bzw. den Fraktionsdatenbanken und der Bürgereinwandsdatenbank über Lotus Notes weitergearbeitet. Die bisherige Verfahrensregelung zu den Änderungsanträgen zum Haushaltsplanentwurf (vgl. VI-DS-02702) soll daher auch bis auf Weiteres entsprechend gelten. Diese Verfahrensregelung zu den Änderungsanträgen zum Haushaltsplanentwurf gilt für die Fraktionen, Stadträte, Fachausschüsse, Ortschaftsräte und Beiräte. Sie findet somit auch Anwendung auf die Stadtbezirksbeiräte aufgrund der zum 01.01.2018 in Kraft getretenen Änderung der Vorschriften zur Stadtbezirksverfassung in der SächsGemO. Aus diesem Grund ist dieser Vorlage eine Neufassung der Anlage 1 beigefügt. Nachrichtlicher Hinweis In § 76 Abs. 1 SächsGemO „Erlass der Haushaltssatzung“ hat sich bezüglich der Auslegungs- und Einwendungsfrist lediglich der Wortlaut in der SächsGemO geändert. Das Verfahren bleibt unverändert bestehen, dass die Einwohner und Abgabepflichtigen die Möglichkeit haben für eine Dauer von 14 Arbeitstagen1 Einwendungen zu erheben. Abwägungsprozess - entfällt – Anlage: Anlage 1 – Neufassung Formular für Änderungsanträge zum Haushaltsplanentwurf 1 Hinweis: Im Zuge der Bürgerfreundlichkeit wurde die Auslegungsfirst für die 1. Auslegung des Haushaltsplanentwurfes auf einen Zeitraum von 10 Arbeitstagen ausgeweitet. 3/3 HHP Änderungsantrags-Nr.: SBB zum Entwurf des Doppelhaushaltes Den Antrag stellt 2019 2020 vom Der Antrag wurde eingearbeitet in das Antragsverfahren verwiesen beschlossen abgelehnt zurückgezogen Unterschrift Thema Dezernat Ergebnishaushalt Finanzhaushalt (nur für Investitionen) Verweisung an Fachausschuss Amt PSP-Element Deckungs-PSP-Element: finanzielle Auswirkungen 2019:  Auswirkungen auf Kennzahlen zu den Schlüsselprodukten: ja □ nein □ Kategorie Bitte auswählen Beschlussvorschlag: Stadt Leipzig 01.15/060/06.18 Begründung Drucken Eingabe löschen