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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1377005.pdf
Größe
525 kB
Erstellt
13.03.18, 12:00
Aktualisiert
28.10.18, 18:33

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05610 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff: Finanzielle Förderung der Kulturstiftung Leipzig zur Betreibung der Alten Nikolaischule ab 2019 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Kultur FA Wirtschaft und Arbeit SBB Mitte Grundstücksverkehrsausschuss Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung 19.09.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Zur Aufrechterhaltung der Betreibung der Alten Nikolaischule und zur Erweiterung des kulturellen Angebots der Kulturstiftung Leipzig an diesem Standort wird die Kulturstiftung Leipzig ab 2019 in die institutionelle Förderung nach Fachförderrichtlinie Kultur aufgenommen. Die Höhe der institutionellen Förderung setzt sich zusammen aus dem an die Stadt Leipzig ab 2019 zu zahlenden Erbbauzins und einer Summe für die inhaltliche Arbeit. 2. Im Jahr 2019 erhält die Kulturstiftung Leipzig auf Antrag eine institutionelle Förderung der Stadt Leipzig in Höhe von 87.676,12 EUR, davon zweckgebunden für die Zahlung des Erbbauzinses an die Stadt Leipzig 52.676,12 EUR sowie für die inhaltliche Arbeit bis zu 35.000,00 EUR. Die Mittel für die inhaltliche Arbeit werden bis zur Entscheidung über die Fördermittelvergabe 2019 gesperrt. 3. Die Mittel für die institutionelle Förderung werden im PSP-Element 1.100.25.4.0.01.01.01 sonstige Sparten und regionsübergreifende Förderung ab 2019 planmäßig (d.h. zusätzlich) zur Verfügung gestellt. Erhöht sich der Erbbauzins gemäß § 20 des Erbbaurechtsvertrages entsprechend der Entwicklung des Lebenshaltungskostenindexes, wird die Summe entsprechend erhöht. Über etwaige Mehrbedarfe für die inhaltliche Arbeit wird im Rahmen des jährlichen Förderverfahrens beraten und entschieden. 4. Für die Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen am Gebäude Alte Nikolaischule werden der Kulturstiftung ab 2019 auf Antrag folgende Zuschüsse gewährt: 2019: 175.000,00 EUR 1/6 2020: 175.000,00 EUR 2021 ff: 65.000,00 EUR (baulicher Unterhalt und Rücklagenbildung). 5. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.11.1.3.05, Liegenschaftsmanagement, Liegenschaftsamt. 6. Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen der jeweiligen Haushaltsjahre. 2/6 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2019 2019 ff 2019 2020 2021 ff 2033 + 52.676,12 + 87.676,12 + 175.000,00 + 175.000,00 + 65.000,00 1.100.11.1.3.05 1.100.25.4.0.01.01.01 1.100.11.1.3.05 1.100.11.1.3.05 1.100.11.1.3.05 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/6 Sachverhalt: Mit der Vorlage soll die Betreibung der Alten Nikolaischule durch die Kulturstiftung Leipzig gesichert sowie die denkmalgeschützte Immobilie grundhaft saniert und dauerhaft baulich erhalten werden. Seit ihrer Gründung im Jahr 1990 verfolgt die Kulturstiftung Leipzig das Ziel, das kulturelle Geschehen der Stadt Leipzig mit eigenen Initiativen wirkungsvoll zu bereichern. Gründungsmotiv für die Stiftung war der damals ruinöse Zustand von zahlreichen, zum hohen Teil sehr wertvollen Gebäuden und die belastete Umwelt in Leipzig. Erster Stiftungspräsident war Gewandhauskapellmeister Kurt Masur. Im März 1990 hatte die Stiftung an den Runden Tisch der Stadt Leipzig einen Antrag gestellt, mit dem sie die Verantwortung für die Sanierung von wertvollen Baudenkmalen, darunter die Alte Nikolaischule, übernehmen wollte. Nach Zustimmung des Runden Tisches stimmte die Stadtverordnetenversammlung am 10. Oktober 1990 ebenfalls zu und ebnete damit den Weg für die Rettung des denkmalgeschützten Gebäudes und für den späteren Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit der Stadt Leipzig. Von 1991 bis 1994 wurde die Alte Nikolaischule mit dem Ziel der öffentlichen kulturellen Nutzung durch die Kulturstiftung Leipzig, unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten mit einem Einsatz von öffentlichen Mitteln in Höhe von 13 Mio. DM, darunter 8,9 Mio. DM der Partnerstadt Frankfurt a. Main, vorbildlich saniert. In der Folge erhielten mehrere am Bau beteiligte Architekten und die Kulturstiftung Preise für die Ausführung der Sanierung. Mit dem Titel „Demokratie wagen, Kultur stiften“ legte die Kulturstiftung Leipzig Ende 2017 eine eindrucksvolle Dokumentation ihres 25-jährigen Wirkens auf den Gebieten Kultur, Kulturpolitik, Denkmalpflege und Architektur vor, mit der sie bisher ca. 265.000 Besucher/innen erreichte. Mit der Übergabe der Dokumentation an die Stadt Leipzig machte die Stiftung darauf aufmerksam, dass sie für die Betreibung der Alten Nikolaischule ab 2019, insbesondere für den ab diesem Zeitpunkt zu zahlenden Erbbauzins an die Stadt Leipzig, aber auch zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der weitgefächerten kulturellen Arbeit, für eine grundhafte Sanierung nach 25-jährigem Betrieb sowie für den baulichen Unterhalt finanzielle Unterstützung benötigt. Erläuterung zum Erbbaurechtsvertrag Erbbaurechtsvertrag vom 10.08.1994, UR-Nr. 1262/1994 in der Fassung der Urkunde vom 06.07.1995, UR-Nr. 1396/1995 des Notars Dr. Arimond mit dem Amtssitz in Leipzig Vertragsgegenstand ist das Flurstück 157 der Gemarkung Leipzig, Alte Nikolaischule. Der wertgesicherte Erbbauzins betrug im Zeitpunkt des Vertragsschlusses 82.400,00 DM (42.130,45 EUR). Der Erbbaurechtsvertrag erlangte erst Rechtswirksamkeit mit Zustimmung des Stadtrats (Beschluss vom 14.09.1994) und Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Der Ausschluss der Heimfallvergütung und der Entschädigung nach Beendigung des Erbbaurechts führten zur besonderen Regelung des "Wegfalls" der Zahlungspflicht für den Erbbauzins bis 31.12.2018. In der Vorlage für den Stadtratsbeschluss (DR II/93, Beschluss Nr. 77/94), welche Verantwortung für den Erhalt des kulturellen Erbes übernimmt, ist dies ausführlich begründet worden (ANLAGE 1 – nicht öffentlich). 4/6 Der Erbbauzins ist nach § 20 des Erbbaurechtsvertrages wertgesichert vereinbart und passt sich jeweils automatisch an den Lebenshaltungskostenindex an, sofern sich dieser um 10 Punkte bzw. Prozent nach oben oder unten verändert hat. Zum Stichtag 01.01.2019 beträgt nach derzeitigem Stand der erhöhte angepasste Erbbauzins 52.676,12 EUR. Das Erbbaurecht endet am 31.12.2033. Die Kulturstiftung Leipzig hat gegenüber der Stadt Leipzig durch Übergabe von Wirtschaftsplänen und geprüften Jahresabschlüssen glaubhaft dargelegt, dass sie nicht in der Lage ist, den ab 2019 fälligen Erbbauzins an die Stadt Leipzig zu zahlen. Unter Berücksichtigung der besonderen Historie und der Anerkennung der Leistungen der Kulturstiftung Leipzig in den vergangenen 25 Jahren wird dafür plädiert, der Kulturstiftung ab 2019 den jährlich fälligen Erbbauzins vollständig zu fördern und damit zu sichern, dass die Kulturstiftung Leipzig weiterhin Betreiberin der Alten Nikolaischule bleibt. Damit sollen mögliche Folgen bzw. Varianten für den Fall, dass der Erbbauberechtigte seiner Erbbauzinszahlungspflicht nicht nachkommt, nicht zum Tragen kommen (ANLAGE 2). Baulicher Zustand – notwendige Baumaßnahmen Die Kulturstiftung Leipzig ist gemäß Erbbaurechtsvertrag verpflichtet, das Gebäude laufend instand zu halten, das betrifft alle technischen Anlagen sowie die denkmalgeschützte Bausubstanz. Die Stiftung hat bis 2017 umfangreiche werterhaltende Maßnahmen nach ihren Möglichkeiten durchgeführt. Nach 25-jähriger intensiver Nutzung, auch im gastronomischen Bereich, sind jetzt grundlegende Sanierungsmaßnahmen in Höhe von ca. 350.000,00 EUR unerlässlich. Die Maßnahmen betreffen vor allem das Dach, die Fassade, Brandschutz, Aufzug und Instandhaltungsmaßnahmen innen (s. ANLAGE 3). Mit Hilfe eines an die Sanierung anschließenden jährlichen Zuschusses für den baulichen Unterhalt mit der Möglichkeit der Bildung von Rücklagen soll die Nachhaltigkeit der Maßnahmen gesichert werden. Sicherung und Erweiterung der kulturellen Nutzung / Institutionelle Förderung Die Kulturstiftung Leipzig hat die Alte Nikolaischule in den letzten 25 Jahren als öffentliche Kultureinrichtung zu einem etablierten Standort entwickelt. Neben der Richard-Wagner-Aula und der Ausstellung zum jungen Wagner im Untergeschoss und der zurzeit musealen Nutzung durch das Antikenmuseum der Universität Leipzig finden regelmäßig eigene sowie Mietveranstaltungen statt. Als Herausgeber der Leipziger Blätter, mit der Verleihung des Hieronymus-Lotter-Preises für Denkmalpflege und des Förderpreis Umweltschutz 1992,1996 und 1999, mit der Auslobung von zahlreichen Architektur- und Gestaltungswettbewerben, z. B. der Gestaltung des Alten Nikolaikirchhofes; der Glocke der Demokratie, mit der Beteiligung an nationalen und internationalen Ereignissen, z. B. EXPO 2000, mit der Durchführung von Diskursen zu aktuellen Themen, wie z. B. Streitgespräch Architektur, mit ihrer Arbeit in Gremien, mit den denkmalpflegerischen Aktivitäten und mit der Übernahme von Verantwortung für den Erhalt des kulturellen Erbes ist die Kulturstiftung Leipzig am Standort Alte Nikolaischule ein wichtiges Bildungsinstitut. Sie leistet außerdem einen wertvollen Beitrag zur Imagebildung der Stadt Leipzig als bedeutender Ort zeitgeschichtlicher Ereignisse. Die Kulturstiftung plant im Einvernehmen mit der Stadt Leipzig, dem Thema Richard Wagner im Haus künftig noch mehr Raum zu geben und die Alte Nikolaischule dahingehend weiter zu profilieren. 5/6 Die institutionelle Förderung wird gemäß Fachförderrichtlinie Kultur auf Antrag gewährt. Folgen bei Ablehnung Sollte die Kulturstiftung Leipzig ab 2019 keine finanzielle Förderung, insbesondere für den ab diesem Zeitpunkt an die Stadt Leipzig zu zahlenden Erbbauzins erhalten, kann sie die Betreibung der Alten Nikolaischule nicht fortsetzen. Das würde zu Auswirkungen auf den Erbbaurechtsvertrag (gem. ANLAGE 2) führen. Außerdem könnte die erfolgreiche Arbeit der Kulturstiftung Leipzig nicht fortgeführt werden und die im Interesse der Stadt Leipzig stehende Verstärkung der Richard Wagner Rezeption am Standort Alte Nikolaischule nicht erfolgen. Anlagen: ANLAGE 1 – nicht öffentlich – Verwaltungsvorlage DR II/93 ANLAGE 2 – Folgen bei Nichtzahlung des Erbbauzinses ANLAGE 3 – Sanierungsmaßnahmen Alte Nikolaischule 6/6 ANLAGE 2 Welche Folgen könnten entstehen, wenn der Erbbauberechtigte seiner Erbbauzinszahlungspflicht nicht nachkommt? - Der Erbbaurechtsvertrag kann jederzeit im Einvernehmen aufgehoben werden. - Die Stadt Leipzig hätte bei Nichtzahlung des Erbbauzinses einen Anspruch auf Heimfall des Erbbaurechts mit der Folge, dass die Stadt Leipzig wieder Eigentümerin des Gebäudes wird und über eine Vermarktung des Grundstücks (ggf. mit Konzeptvergabe) entscheiden kann. - Der Erbbauberechtigte kann das Erbbaurecht an Dritte veräußern. Eine Veräußerung bedarf der Zustimmung der Stadt Leipzig. Aufgrund des Zwecks des Erbbaurechtes in § 4 Ziffer 3, wonach das Gebäude ausschließlich der Förderung der Kultur und kultureller Einrichtungen sowie die Förderung der Wissenschaft und Forschung zu dienen hat, dürfte eine Veräußerung äußerst schwierig sein, zumal eine Vergütung bei Heimfall bzw. eine Entschädigung bei Zeitablauf vertraglich ausgeschlossen ist. Eine Änderung des Erbbaurechtsvertragsinhalts bedarf der Zustimmung des Stadtrates; bei Unterschreitung des ortsüblichen Erbbauzinses ist die Genehmigung der Rechtsaufsichtbehörde erforderlich, § 90 SächsGemO. Falls ein Dritter das Erbbaurecht unter Eintritt in sämtliche Verpflichtungen des Erbbaurechtsvertrags erwirbt, handelt es sich bei der Veräußerungszustimmung um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, weil der Erbbauberechtigte gemäß § 7 ErbbauRG gegenüber dem Grundstückseigentümer einen Anspruch auf Erteilung der Zustimmung hat, wenn der (konkrete) Erwerber des Erbbaurechtes persönlich und wirtschaftlich in der Lage ist, die vertraglich übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen. Bei einer Übertragung des Gebäudes an die Stadt Leipzig trägt diese wieder sämtliche Kosten (z.B. öffentliche Lasten, Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten).