Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1377005.pdf
Größe
525 kB
Erstellt
13.03.18, 12:00
Aktualisiert
28.10.18, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05610
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff:
Finanzielle Förderung der Kulturstiftung Leipzig zur Betreibung der Alten
Nikolaischule ab 2019
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Kultur
FA Wirtschaft und Arbeit
SBB Mitte
Grundstücksverkehrsausschuss
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
19.09.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Zur Aufrechterhaltung der Betreibung der Alten Nikolaischule und zur Erweiterung
des kulturellen Angebots der Kulturstiftung Leipzig an diesem Standort wird die
Kulturstiftung Leipzig ab 2019 in die institutionelle Förderung nach
Fachförderrichtlinie Kultur aufgenommen.
Die Höhe der institutionellen Förderung setzt sich zusammen aus dem an die Stadt
Leipzig ab 2019 zu zahlenden Erbbauzins und einer Summe für die inhaltliche Arbeit.
2. Im Jahr 2019 erhält die Kulturstiftung Leipzig auf Antrag eine institutionelle Förderung
der Stadt Leipzig in Höhe von 87.676,12 EUR, davon zweckgebunden für die
Zahlung des Erbbauzinses an die Stadt Leipzig 52.676,12 EUR sowie für die
inhaltliche Arbeit bis zu 35.000,00 EUR. Die Mittel für die inhaltliche Arbeit werden bis
zur Entscheidung über die Fördermittelvergabe 2019 gesperrt.
3. Die Mittel für die institutionelle Förderung werden im PSP-Element
1.100.25.4.0.01.01.01 sonstige Sparten und regionsübergreifende Förderung ab
2019 planmäßig (d.h. zusätzlich) zur Verfügung gestellt. Erhöht sich der Erbbauzins
gemäß § 20 des Erbbaurechtsvertrages entsprechend der Entwicklung des
Lebenshaltungskostenindexes, wird die Summe entsprechend erhöht. Über etwaige
Mehrbedarfe für die inhaltliche Arbeit wird im Rahmen des jährlichen
Förderverfahrens beraten und entschieden.
4. Für die Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen am Gebäude Alte
Nikolaischule werden der Kulturstiftung ab 2019 auf Antrag folgende Zuschüsse
gewährt:
2019: 175.000,00 EUR
1/6
2020: 175.000,00 EUR
2021 ff: 65.000,00 EUR (baulicher Unterhalt und Rücklagenbildung).
5. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.11.1.3.05,
Liegenschaftsmanagement, Liegenschaftsamt.
6. Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zu den
Haushaltsplänen der jeweiligen Haushaltsjahre.
2/6
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2019
2019 ff
2019
2020
2021 ff
2033
+ 52.676,12
+ 87.676,12
+ 175.000,00
+ 175.000,00
+ 65.000,00
1.100.11.1.3.05
1.100.25.4.0.01.01.01
1.100.11.1.3.05
1.100.11.1.3.05
1.100.11.1.3.05
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/6
Sachverhalt:
Mit der Vorlage soll die Betreibung der Alten Nikolaischule durch die Kulturstiftung Leipzig
gesichert sowie die denkmalgeschützte Immobilie grundhaft saniert und dauerhaft baulich
erhalten werden.
Seit ihrer Gründung im Jahr 1990 verfolgt die Kulturstiftung Leipzig das Ziel, das kulturelle
Geschehen der Stadt Leipzig mit eigenen Initiativen wirkungsvoll zu bereichern.
Gründungsmotiv für die Stiftung war der damals ruinöse Zustand von zahlreichen, zum
hohen Teil sehr wertvollen Gebäuden und die belastete Umwelt in Leipzig. Erster
Stiftungspräsident war Gewandhauskapellmeister Kurt Masur.
Im März 1990 hatte die Stiftung an den Runden Tisch der Stadt Leipzig einen Antrag gestellt,
mit dem sie die Verantwortung für die Sanierung von wertvollen Baudenkmalen, darunter die
Alte Nikolaischule, übernehmen wollte. Nach Zustimmung des Runden Tisches stimmte die
Stadtverordnetenversammlung am 10. Oktober 1990 ebenfalls zu und ebnete damit den
Weg für die Rettung des denkmalgeschützten Gebäudes und für den späteren Abschluss
eines Erbbaurechtsvertrages mit der Stadt Leipzig.
Von 1991 bis 1994 wurde die Alte Nikolaischule mit dem Ziel der öffentlichen kulturellen
Nutzung durch die Kulturstiftung Leipzig, unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten mit
einem Einsatz von öffentlichen Mitteln in Höhe von 13 Mio. DM, darunter 8,9 Mio. DM der
Partnerstadt Frankfurt a. Main, vorbildlich saniert. In der Folge erhielten mehrere am Bau
beteiligte Architekten und die Kulturstiftung Preise für die Ausführung der Sanierung.
Mit dem Titel „Demokratie wagen, Kultur stiften“ legte die Kulturstiftung Leipzig Ende 2017
eine eindrucksvolle Dokumentation ihres 25-jährigen Wirkens auf den Gebieten Kultur,
Kulturpolitik, Denkmalpflege und Architektur vor, mit der sie bisher ca. 265.000
Besucher/innen erreichte.
Mit der Übergabe der Dokumentation an die Stadt Leipzig machte die Stiftung darauf
aufmerksam, dass sie für die Betreibung der Alten Nikolaischule ab 2019, insbesondere für
den ab diesem Zeitpunkt zu zahlenden Erbbauzins an die Stadt Leipzig, aber auch zur
Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der weitgefächerten kulturellen Arbeit, für eine
grundhafte Sanierung nach 25-jährigem Betrieb sowie für den baulichen Unterhalt finanzielle
Unterstützung benötigt.
Erläuterung zum Erbbaurechtsvertrag
Erbbaurechtsvertrag vom 10.08.1994, UR-Nr. 1262/1994 in der Fassung der Urkunde vom
06.07.1995, UR-Nr. 1396/1995 des Notars Dr. Arimond mit dem Amtssitz in Leipzig
Vertragsgegenstand ist das Flurstück 157 der Gemarkung Leipzig, Alte Nikolaischule. Der
wertgesicherte Erbbauzins betrug im Zeitpunkt des Vertragsschlusses 82.400,00 DM
(42.130,45 EUR).
Der Erbbaurechtsvertrag erlangte erst Rechtswirksamkeit mit Zustimmung des Stadtrats
(Beschluss vom 14.09.1994) und Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Der
Ausschluss der Heimfallvergütung und der Entschädigung nach Beendigung des
Erbbaurechts führten zur besonderen Regelung des "Wegfalls" der Zahlungspflicht für den
Erbbauzins bis 31.12.2018. In der Vorlage für den Stadtratsbeschluss (DR II/93, Beschluss
Nr. 77/94), welche Verantwortung für den Erhalt des kulturellen Erbes übernimmt, ist dies
ausführlich begründet worden (ANLAGE 1 – nicht öffentlich).
4/6
Der Erbbauzins ist nach § 20 des Erbbaurechtsvertrages wertgesichert vereinbart und passt
sich jeweils automatisch an den Lebenshaltungskostenindex an, sofern sich dieser um 10
Punkte bzw. Prozent nach oben oder unten verändert hat. Zum Stichtag 01.01.2019 beträgt
nach derzeitigem Stand der erhöhte angepasste Erbbauzins 52.676,12 EUR.
Das Erbbaurecht endet am 31.12.2033.
Die Kulturstiftung Leipzig hat gegenüber der Stadt Leipzig durch Übergabe von
Wirtschaftsplänen und geprüften Jahresabschlüssen glaubhaft dargelegt, dass sie nicht in
der Lage ist, den ab 2019 fälligen Erbbauzins an die Stadt Leipzig zu zahlen. Unter
Berücksichtigung der besonderen Historie und der Anerkennung der Leistungen der
Kulturstiftung Leipzig in den vergangenen 25 Jahren wird dafür plädiert, der Kulturstiftung ab
2019 den jährlich fälligen Erbbauzins vollständig zu fördern und damit zu sichern, dass die
Kulturstiftung Leipzig weiterhin Betreiberin der Alten Nikolaischule bleibt. Damit sollen
mögliche Folgen bzw. Varianten für den Fall, dass der Erbbauberechtigte seiner
Erbbauzinszahlungspflicht nicht nachkommt, nicht zum Tragen kommen (ANLAGE 2).
Baulicher Zustand – notwendige Baumaßnahmen
Die Kulturstiftung Leipzig ist gemäß Erbbaurechtsvertrag verpflichtet, das Gebäude laufend
instand zu halten, das betrifft alle technischen Anlagen sowie die denkmalgeschützte
Bausubstanz.
Die Stiftung hat bis 2017 umfangreiche werterhaltende Maßnahmen nach ihren
Möglichkeiten durchgeführt. Nach 25-jähriger intensiver Nutzung, auch im gastronomischen
Bereich, sind jetzt grundlegende Sanierungsmaßnahmen in Höhe von ca. 350.000,00 EUR
unerlässlich. Die Maßnahmen betreffen vor allem das Dach, die Fassade, Brandschutz,
Aufzug und Instandhaltungsmaßnahmen innen (s. ANLAGE 3). Mit Hilfe eines an die
Sanierung anschließenden jährlichen Zuschusses für den baulichen Unterhalt mit der
Möglichkeit der Bildung von Rücklagen soll die Nachhaltigkeit der Maßnahmen gesichert
werden.
Sicherung und Erweiterung der kulturellen Nutzung / Institutionelle Förderung
Die Kulturstiftung Leipzig hat die Alte Nikolaischule in den letzten 25 Jahren als öffentliche
Kultureinrichtung zu einem etablierten Standort entwickelt. Neben der Richard-Wagner-Aula
und der Ausstellung zum jungen Wagner im Untergeschoss und der zurzeit musealen
Nutzung durch das Antikenmuseum der Universität Leipzig finden regelmäßig eigene sowie
Mietveranstaltungen statt.
Als Herausgeber der Leipziger Blätter, mit der Verleihung des Hieronymus-Lotter-Preises für
Denkmalpflege und des Förderpreis Umweltschutz 1992,1996 und 1999, mit der Auslobung
von zahlreichen Architektur- und Gestaltungswettbewerben, z. B. der Gestaltung des Alten
Nikolaikirchhofes; der Glocke der Demokratie, mit der Beteiligung an nationalen und
internationalen Ereignissen, z. B. EXPO 2000, mit der Durchführung von Diskursen zu
aktuellen Themen, wie z. B. Streitgespräch Architektur, mit ihrer Arbeit in Gremien, mit den
denkmalpflegerischen Aktivitäten und mit der Übernahme von Verantwortung für den Erhalt
des kulturellen Erbes ist die Kulturstiftung Leipzig am Standort Alte Nikolaischule ein
wichtiges Bildungsinstitut. Sie leistet außerdem einen wertvollen Beitrag zur Imagebildung
der Stadt Leipzig als bedeutender Ort zeitgeschichtlicher Ereignisse.
Die Kulturstiftung plant im Einvernehmen mit der Stadt Leipzig, dem Thema Richard Wagner
im Haus künftig noch mehr Raum zu geben und die Alte Nikolaischule dahingehend weiter
zu profilieren.
5/6
Die institutionelle Förderung wird gemäß Fachförderrichtlinie Kultur auf Antrag gewährt.
Folgen bei Ablehnung
Sollte die Kulturstiftung Leipzig ab 2019 keine finanzielle Förderung, insbesondere für den ab
diesem Zeitpunkt an die Stadt Leipzig zu zahlenden Erbbauzins erhalten, kann sie die
Betreibung der Alten Nikolaischule nicht fortsetzen. Das würde zu Auswirkungen auf den
Erbbaurechtsvertrag (gem. ANLAGE 2) führen. Außerdem könnte die erfolgreiche Arbeit der
Kulturstiftung Leipzig nicht fortgeführt werden und die im Interesse der Stadt Leipzig
stehende Verstärkung der Richard Wagner Rezeption am Standort Alte Nikolaischule nicht
erfolgen.
Anlagen:
ANLAGE 1 – nicht öffentlich – Verwaltungsvorlage DR II/93
ANLAGE 2 – Folgen bei Nichtzahlung des Erbbauzinses
ANLAGE 3 – Sanierungsmaßnahmen Alte Nikolaischule
6/6
ANLAGE 2
Welche Folgen könnten entstehen, wenn der Erbbauberechtigte seiner
Erbbauzinszahlungspflicht nicht nachkommt?
-
Der Erbbaurechtsvertrag kann jederzeit im Einvernehmen aufgehoben werden.
-
Die Stadt Leipzig hätte bei Nichtzahlung des Erbbauzinses einen Anspruch auf
Heimfall des Erbbaurechts mit der Folge, dass die Stadt Leipzig wieder Eigentümerin
des Gebäudes wird und über eine Vermarktung des Grundstücks (ggf. mit
Konzeptvergabe) entscheiden kann.
-
Der Erbbauberechtigte kann das Erbbaurecht an Dritte veräußern. Eine Veräußerung
bedarf der Zustimmung der Stadt Leipzig. Aufgrund des Zwecks des Erbbaurechtes
in § 4 Ziffer 3, wonach das Gebäude ausschließlich der Förderung der Kultur und
kultureller Einrichtungen sowie die Förderung der Wissenschaft und Forschung zu
dienen hat, dürfte eine Veräußerung äußerst schwierig sein, zumal eine Vergütung
bei Heimfall bzw. eine Entschädigung bei Zeitablauf vertraglich ausgeschlossen ist.
Eine Änderung des Erbbaurechtsvertragsinhalts bedarf der Zustimmung des
Stadtrates; bei Unterschreitung des ortsüblichen Erbbauzinses ist die Genehmigung
der Rechtsaufsichtbehörde erforderlich, § 90 SächsGemO.
Falls ein Dritter das Erbbaurecht unter Eintritt in sämtliche Verpflichtungen des
Erbbaurechtsvertrags erwirbt, handelt es sich bei der Veräußerungszustimmung um
ein Geschäft der laufenden Verwaltung, weil der Erbbauberechtigte gemäß
§ 7 ErbbauRG gegenüber dem Grundstückseigentümer einen Anspruch auf Erteilung
der Zustimmung hat, wenn der (konkrete) Erwerber des Erbbaurechtes persönlich
und wirtschaftlich in der Lage ist, die vertraglich übernommenen Verpflichtungen zu
erfüllen.
Bei einer Übertragung des Gebäudes an die Stadt Leipzig trägt diese wieder sämtliche
Kosten (z.B. öffentliche Lasten, Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten).