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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1410630.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
14.06.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 16:06

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-06015 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Nachhaltige Großveranstaltungen - Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Bewertung, Förderung, Akquise und Durchführung von Großveranstaltungen in der Stadt Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung FA Kultur FA Umwelt und Ordnung SBB Mitte 20.06.2018 22.06.2018 26.06.2018 09.08.2018 Zuständigkeit Verweisung in die Gremien Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Beschluss VI-DS-093446 zu „Großveranstaltungen in der Stadt Leipzig - Bewertung, Förderung, Akquise und Durchführung“ vom 08.02.2017 wie folgt zu überarbeiteten und zu ergänzen: 1. Großveranstaltungen der Stadt Leipzig werden künftig unter Beachtung von Kriterien der Nachhaltigkeit ausgerichtet. 2. Dazu werden die aktuellen Kriterien bis Ende 2018 überarbeitet und um nachhaltigkeitsorientierte Kriterien unter Beachtung des „Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und Umweltbundesamtes (UBA) ergänzt und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Sachverhalt: Großveranstaltungen liefern durch zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten hervorragende Ansatzpunkte zu öffentlichkeitswirksamen, nachhaltigen, kommunalen Entscheidens und dessen Umsetzung. Nachhaltigkeitskriterien bieten bei der Bewertung, Förderung, Akquise und Durchführung von Großveranstaltungen außerordentliche Potenziale:  zum Schutz der Umwelt beizutragen,  die lokale Wertschöpfung auch im produzierenden Gewerbe zu fördern,  die Lebensqualität durch soziale Aktionspläne während den Veranstaltungen zu steigern,  die Attraktivität der Anbieterstrukturen für Veranstaltungen zu erhöhen und 1/2  die Öffentlichkeit für nachhaltige Entwicklung und faire Produktionsbedingungen und fairen Handel zu sensibilisieren. Bisher wurde diesen Möglichkeiten zu wenig Beachtung geschenkt. Zwar wurden im Beschluss auf der strategischen Ebene des Beschlussvorschlags der Stadt Leipzig soziale und ökologische Faktoren ansatzweise aufgenommen, indem Großveranstaltungen die Ziele des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) befördern sollen, jedoch bleibt eine genaue Berücksichtigung der sozialen und ökologischen Dimension auf operationaler Ebenen weitestgehend aus. Der Fokus auf die wirtschaftliche Dimension hatte bisher Vorrang, sollte jedoch unbedingt um die soziale und ökologische Dimension ergänzt werden. Dieses Vorgehen unterstützt einen zeitgemäßen und verantwortungsvollen Umgang mit kommunalen und globalen Ressourcen in ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Dimension auch bei der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben, so wie dies von höchster politischer Ebene in der Agenda 2030 vorgeben ist. Analog zur Selbstbindung und Vorbildrolle der Bundesregierung, muss Nachhaltigkeit konkret in eigenen Bereichen der Leipziger Verwaltungspraxis umgesetzt werden. Daraus folgt, dass nicht nur ökonomische, sondern auch soziale und ökologische Aspekte bei der Verwendung bzw. Vergabe von städtischen Haushaltsmitteln in den Mittelpunkt zu stellen sind. Die Umsetzung einer nachhaltigen, d. h. sowohl wirtschaftlichen als auch sozial und ökologisch verantwortungsvollen, Entwicklung findet nicht nur in Entwicklungs- und Schwellenländern sondern vor allem auch Industrieländern bzw. den Ländern des Nordens statt. In Städten werden 70 % aller Ressourcen verbraucht und mehr als 75 % aller C02Emissionen erzeugt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass 80 % der Wertschöpfung (und Schadschöpfung) hier stattfindet. Somit „stellen Städte einen wichtigen Hebel für sozial gerechtes und nachhaltiges Wachstum auf der Grundlage ökologischen Wirtschaftens dar“(BMZ (2014): Perspektiven der Urbanisierung – Städte nachhaltig gestalten). Auch die Bundesregierung und kommunale Spitzenverbände sind der Überzeugung, dass Kommunen die wesentlichen Akteure und treibende Kraft zur Erreichung der Agenda 2030 sind. Anlagen: 2/2