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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1419806.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
07.08.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:15

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-WA-05844-DS-02 Status: öffentlich Eingereicht von SBB Alt-West Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberweges ("Zebrastreifen") über die William-ZippererStraße in Höhe Prießnitzstraße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit FA Stadtentwicklung und Bau SBB Alt-West Ratsversammlung 19.09.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: In der William-Zipperer-Straße wird – spätestens mit Beginn des nächsten Schuljahres – zur sicheren Querung zur zukünftigen Grundschule „Schule am Leutzscher Holz“, der derzeitigen 172. Schule in Höhe der Prießnitzstraße ein Fußgängerüberweg – gerne in 3D Optik - eingerichtet. Dabei werden weitere Sicherungen für den Fußverkehr geprüft und abgewogen, u.a.:  Steine/ Findlinge, alternativ Fahrradbügel, im Kreuzungsbereich, um diesen dauerhaft von parkenden PKWs freizuhalten  Evtl. Absperrgitter, damit der Fußgänger zum Fußgängerüberweg geleitet wird Begründung: Die „Schule am Leutzscher Holz“ ist eine Grundschule der Stadt Leipzig. Sie liegt an der Grenze der Stadtteile Leutzsch und Alt-Lindenau in der Prießnitzstraße. Sie wird derzeit von 407 Schülern besucht. Nach Schulnetzplanung erhält sie zum Schuljahr 2018/19 und 2019/2020 fünf neue Eingangsklassen, während gleichzeitig nur vier 4. Klassen die Schule verlassen. Im Schuljahr 2020/21 wird voraussichtlich die volle Fünfzügigkeit erreicht. Damit erhöht sich das Schüleraufkommen gerade der jüngeren unerfahrenen Schüler enorm. Diese brauchen sichere Zuwegungen. Dafür ist es aus Sicht des SBB Alt-West notwendig auch an der Prießnitzstraße eine sichere Zuwegung seitens der Stadtverwaltung zu Verfügung zu stellen. Dies kann zudem als Maßnahme gegen die sogenannten „Elterntaxis“ gesehen werden, die bereits jetzt ein Problem an der „Schule am Leutzscher Holz“ darstellen. Dies wurde im Rahmen eines Schulprojektes in diesem Schuljahr seitens der Schüler*innen der „Schule am Leutzscher Holz“ diskutiert. 1/4 Im Zuge dessen war die AG Schulwegesicherheit am 6.März 2018 vor Ort. Diese hat sich aber auf Grund der Finanzlage der Stadt Leipzig skeptisch gezeigt, dass ein gesicherter Fußgängerüberweg – normaldeutsch ein Zebrastreifen – eingerichtet werden kann. Der SBB Altwest schließt sich dieser Sichtweise ausdrücklich nicht an. Es muss für die Kinder der „Schule am Leutzscher Holz“ aus Sicht des SBB Altwest die bestmöglichste Lösung gefunden werden: Dies ist ein Zebrastreifen. Dies kann nicht auf Grund von fehlenden Geldern in Zeiten von sprudelnden Steuereinnahmen Ablehnung erfahren. Gerne kann dieser auch als 3-D Zebrastreifen ausgeführt werden wie in Schmalkalden (https://www.mdr.de/thueringen/sued-thueringen/schmalkalden-meiningen/erster-dreidzebrastreifen-in-schmalkalden-100.html). Die Einrichtung ist auch deswegen notwendig, da die bestehende Querung über eine Verkehrsinsel durch ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge blockiert, mindestens aber sichtbehindert wird. Dies ist insbesondere in der Zeit bis 7:30 Uhr der Fall, also gerade während der Hauptankunftszeit der Schülerinnen und Schüler. Das Ordnungsamt sieht sich hier nur teilweise in der Pflicht, wie es gegenüber Mitgliedern des SBB Alt-West ausführte, da Schichtbeginn zwar um 7:00 Uhr sei, man aber noch die Umziehzeiten der Mitarbeiter*innen berücksichtigen müsse sowie den Arbeitsweg vom Technischen Rathaus zur Prießnitzstraße. Deswegen könnten dort kaum Kontrollen vor 7:30 Uhr stattfinden. Dieser Arbeitsauffassung des Stadtordnungsdienstes finden wir als SBB Alt-West zutiefst befremdlich. Ein weiteres Problem besteht durch die Eck-Bäckerei „Brötchendealer“, die um 07:00 Uhr öffnet. Sobald Anwohner die Kreuzung räumen, übernehmen Kunden (oft Handwerker mit Kleintransportern) den freien Platz an der östlichen Seite der Verkehrsinsel, um „nur mal kurz“ ein Brötchen zu holen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis einem Schulkind etwas Ernsthafteres zustößt. Vorrausschauende Verkehrsplanung agiert wie in Schweden präventiv und nicht wie in Deutschland üblich erst nach dem sich ein Unfall ereignet hat (vgl. dazu: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/warum-autofahren-in-schweden-so-sicher-ist-a1025364.html). 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 4/4