Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1406009.pdf
Größe
8,9 MB
Erstellt
04.06.18, 12:00
Aktualisiert
08.08.18, 21:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-WA-05844-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Einrichtung eines Fußgängerüberweges ("Zebrastreifen") über die William-ZippererStraße in Höhe Prießnitzstraße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
SBB Alt-West
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
15.08.2018
28.08.2018
19.09.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☒
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung zu folgendem Alternativvorschlag:
Bauliche Verbesserungen zur Unterbindung des Parkens im Sichtfeld auf wartende Kinder
werden bis Ende des III. Quartals geprüft.
Zur Verbesserung der Sichtbeziehungen wird bis zum Ende des III. Quartals 2018 eine
entsprechende Markierung aufgebracht.
Bis dahin wird auch in der Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit geprüft, ob Absperrgeländer
zur Bündelung des Fußgängerverkehrs an der Mittelinsel erforderlich sind.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Sachverhalt:
Die Schulwegsicherheit genießt in der Stadt Leipzig eine hohe Priorität. Die Sicherheit der
Kinder auf ihrem Schulweg wird regelmäßig im Rahmen der Arbeit der Arbeitsgruppe
Schulwegsicherheit, in der unter Leitung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung neben
dem Verkehrs- und Tiefbauamt und dem Ordnungsamt der Stadtverwaltung u. a. auch die
Polizei, die Verkehrswacht und der Stadtelternrat vertreten sind, überprüft. Auch auf Bitte der
Schulkinder fand gemeinsam mit ihnen am 06.03.2018 erneut eine Ortsbesichtigung der
Arbeitsgruppe im Umfeld der 172. Grundschule statt.
In der William-Zipperer-Straße ist zur Verbesserung der Querungsbedingungen für die
Schulkinder eine besondere Überquerungsanlage vorhanden. Durch die Mittelinsel
entstehen kurze Querungswege und es ist auch nur der Verkehr aus einer Richtung zu
beachten. Auf die Querung der Schulkinder wird mit dem Verkehrszeichen „Kinder“
hingewiesen. Eine besondere Unfalllage ist an dieser Stelle nicht zu verzeichnen.
Vor Ort wurde beobachtet, dass sich die allermeisten Kraftfahrer unter Beachtung der
Grundregel der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) „Ständige Vorsicht und gegenseitige
Rücksicht“ situationsgerecht verhalten, eine angepasste Geschwindigkeit wählen und –
wenn erforderlich – auch an der Mittelinsel anhalten. Als Hauptproblem wurde festgestellt,
dass an der Mittelinsel immer wieder Fahrzeuge ordnungswidrig halten und parken und so
die Sichtbeziehungen einschränken.
Obwohl das Ordnungsamt zu unterschiedlichen Zeiten im Bereich der Schule im Einsatz ist
und z. B. im Januar 2018 201 Verwarnungen ausgesprochen hat, sind Falschparker immer
wieder anzutreffen.
Deshalb ist bereits eine grundlegende Änderung der Markierung in der William-ZippererStraße vorgesehen. Es ist beabsichtigt, an der Mittelinsel großflächig Sperrflächen neu zu
markieren, auf den nicht gehalten werden darf, und die Führung des vorhandenen
Schutzstreifens für den Radverkehr zu verbessern. Mit diesen Maßnahmen wird bereits eine
wirksame Verbesserung der Querungsbedingungen erreicht werden. Ob die Sperrflächen
baulich ausgeführt werden können, wird noch geprüft. Ebenfalls wird noch geprüft, ob die
Anordnung von Absperrgeländern zur Bündelung des Fußgängerverkehrs nach StVO
erforderlich ist.
Die Anlage von Fußgängerüberwegen (FGÜ) erfolgt auf der Grundlage der StVO in Verbindung mit der maßgeblichen Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von FGÜ (R-FGÜ
2001) und ist an bestimmte verkehrliche und örtliche Voraussetzungen gebunden. Wie für
jedes Verkehrszeichen muss nach §§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 9 StVO der Nachweis erbracht
werden, dass die Regelung zwingend geboten ist. Die Anlage eines FGÜ führt nicht zur
Verbesserung der Sichtbeziehungen. Auch ist nicht nachvollziehbar, wie mit diesem die
sogenannten Eltern-Taxis, deren Zahl im Übrigen bei unseren Verkehrsbeobachtungen
vergleichsweise gering war, vermieden werden können.
Insgesamt wird eingeschätzt, dass die vorhandene Mittelinsel mit der vorhandenen
Beschilderung „Kinder“ und der angeordneten Markierung ausreicht, um die
Verkehrssicherheit der Schulkinder zu gewährleisten. Die zusätzliche Anordnung eines FGÜ
ist nicht erforderlich. Diese Auffassung teilt auch die Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit.
Finanzielle Erwägungen spielen bei Entscheidungen zur Verkehrssicherheit nach StVO
grundsätzlich keine Rolle. Allerdings stehen für Maßnahmen zur Schulwegsicherheit nur
begrenzt finanzielle Mittel zur Verfügung, sodass insofern natürlich auch eine Wertung und
Wichtung vorgenommen werden muss. Priorität haben dabei natürlich Schulwege, auf denen
z. B. besondere Überquerungsanlagen fehlen.
3/4
Prüfung der Rechtswidrigkeit:
Der Beschluss zur Regelung auf Grundlage der bundeseinheitlich geltenden StVO kann nur
in Form eines Prüfauftrages gefasst werden. Die Ausführung dieser Verordnung obliegt den
Straßenverkehrsbehörden im übertragenen Wirkungskreis und unterliegt der Fachaufsicht
der oberen Straßenverkehrsbehörde (Landesamt für Straßenbau und Verkehr). Somit ist die
StVO kein Mittel der kommunalen Selbstverwaltung. Eine Anweisung durch einen
Stadtratsbeschluss ist daher nicht möglich. Die Gemeinde ist insoweit in ihrer
Entscheidungskompetenz eingeschränkt.
Der Beschluss des Antrags in seiner Ursprungsfassung wäre somit formell rechtswidrig.
Der Beschluss in Form des Alternativvorschlages wäre rechtskonform.
Anlagen:
Anlage 1 - Markierungsplan
Anlage 2 - Protokoll AG Schulwegsicherheit
4/4
S-3/1,5
V136-10
2,25
b/2
1,25
S
S-1/1
V222-20E
vorhanden
B
B
S
b/2
S-3/1,5
b/2
V 29 8
1,25
S-1/1
2,00
S
0,50
1,25
B-0,5/0,2
S-1/1
0,50
B-0,5/0,2
S
0
2,0
B
V437
2,00
Prießnitzstr
mit
Parka
usw
Nr.
|||||||||| eis
||
V31
V10 4-50
vor 44-11
han
ße
den
mit
Parka
usw
Nr.
|||||||||| eis
||
traße
vorh
V205
a nd e
n
Klops
t
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vorhanden
ocks
vorh V205
and
en
V437
Klopstockstr
AO-G
renze
V306
vorhanden
V136-10
V306
vorhanden
2,00
vorhanden
AO
-Gr
enz
stra
2,00
B
B
2,00
1,50
B-0,5/0,2
Prie
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tz
S-1/1
2,25 0,25
b/2
V 29 8
1,50
S-1/1
2,25 1,50
1,50
1,25
B-0,5/0,2
B
B
0,15 2,25
S
B
1,55
V306
V205
2,00
vorhanden
B
V222-20E
vorhanden
vorhanden
vorhanden
V437
Prießnitzstr
vorhanden
vorhanden
V274-2-40
AO-Grenze
V31
V10 4-50
vor 44-11
han
de n
Verkehrs- und Tiefbauamt
Stadt Leipzig
Datum
Name
Gez.
Bear.
31.08.17
Neu
Erst.
31.08.17
Neu
Straßenverkehrsbehörde
Benennung
Maßstab
William-Zipperer-Straße
zwischen Prießnitzstraße
und Klopstockstraße
Radverkehrsführung Querungshilfe
Straßennummer:
Abschnitt:
1 : 500
Bestehend aus
Bl.
1
Blatt
1
Anlage 2
Auszug aus dem Protokoll der AG Schulwegsicherheit vom 20.03.2018, Punkt 10
TOP 10 – 172. Schule – Schreiben der Schule mit Vorschlägen zur Verbesserung
Verkehr im schulischen Umfeld
.
Die Schule hat in einem Projekt Hinweise zur Verbesserung der Schulwegsicherheit
erarbeitet.
.
Beim Ortstermin wurde sich darauf verständigt, die Verkehrsausweisung im Bereich
der Paul-Küstner-Straße zu verändern. Mit Hilfe von Sperrmarkierungen und einem
Vorziehen des Halteverbotes sollen die Sichtbeziehungen verbessert werden.