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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1406009.pdf
Größe
8,9 MB
Erstellt
04.06.18, 12:00
Aktualisiert
08.08.18, 21:39

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-WA-05844-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberweges ("Zebrastreifen") über die William-ZippererStraße in Höhe Prießnitzstraße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters SBB Alt-West FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 15.08.2018 28.08.2018 19.09.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☒ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung zu folgendem Alternativvorschlag: Bauliche Verbesserungen zur Unterbindung des Parkens im Sichtfeld auf wartende Kinder werden bis Ende des III. Quartals geprüft. Zur Verbesserung der Sichtbeziehungen wird bis zum Ende des III. Quartals 2018 eine entsprechende Markierung aufgebracht. Bis dahin wird auch in der Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit geprüft, ob Absperrgeländer zur Bündelung des Fußgängerverkehrs an der Mittelinsel erforderlich sind. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: Die Schulwegsicherheit genießt in der Stadt Leipzig eine hohe Priorität. Die Sicherheit der Kinder auf ihrem Schulweg wird regelmäßig im Rahmen der Arbeit der Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit, in der unter Leitung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung neben dem Verkehrs- und Tiefbauamt und dem Ordnungsamt der Stadtverwaltung u. a. auch die Polizei, die Verkehrswacht und der Stadtelternrat vertreten sind, überprüft. Auch auf Bitte der Schulkinder fand gemeinsam mit ihnen am 06.03.2018 erneut eine Ortsbesichtigung der Arbeitsgruppe im Umfeld der 172. Grundschule statt. In der William-Zipperer-Straße ist zur Verbesserung der Querungsbedingungen für die Schulkinder eine besondere Überquerungsanlage vorhanden. Durch die Mittelinsel entstehen kurze Querungswege und es ist auch nur der Verkehr aus einer Richtung zu beachten. Auf die Querung der Schulkinder wird mit dem Verkehrszeichen „Kinder“ hingewiesen. Eine besondere Unfalllage ist an dieser Stelle nicht zu verzeichnen. Vor Ort wurde beobachtet, dass sich die allermeisten Kraftfahrer unter Beachtung der Grundregel der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) „Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ situationsgerecht verhalten, eine angepasste Geschwindigkeit wählen und – wenn erforderlich – auch an der Mittelinsel anhalten. Als Hauptproblem wurde festgestellt, dass an der Mittelinsel immer wieder Fahrzeuge ordnungswidrig halten und parken und so die Sichtbeziehungen einschränken. Obwohl das Ordnungsamt zu unterschiedlichen Zeiten im Bereich der Schule im Einsatz ist und z. B. im Januar 2018 201 Verwarnungen ausgesprochen hat, sind Falschparker immer wieder anzutreffen. Deshalb ist bereits eine grundlegende Änderung der Markierung in der William-ZippererStraße vorgesehen. Es ist beabsichtigt, an der Mittelinsel großflächig Sperrflächen neu zu markieren, auf den nicht gehalten werden darf, und die Führung des vorhandenen Schutzstreifens für den Radverkehr zu verbessern. Mit diesen Maßnahmen wird bereits eine wirksame Verbesserung der Querungsbedingungen erreicht werden. Ob die Sperrflächen baulich ausgeführt werden können, wird noch geprüft. Ebenfalls wird noch geprüft, ob die Anordnung von Absperrgeländern zur Bündelung des Fußgängerverkehrs nach StVO erforderlich ist. Die Anlage von Fußgängerüberwegen (FGÜ) erfolgt auf der Grundlage der StVO in Verbindung mit der maßgeblichen Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von FGÜ (R-FGÜ 2001) und ist an bestimmte verkehrliche und örtliche Voraussetzungen gebunden. Wie für jedes Verkehrszeichen muss nach §§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 9 StVO der Nachweis erbracht werden, dass die Regelung zwingend geboten ist. Die Anlage eines FGÜ führt nicht zur Verbesserung der Sichtbeziehungen. Auch ist nicht nachvollziehbar, wie mit diesem die sogenannten Eltern-Taxis, deren Zahl im Übrigen bei unseren Verkehrsbeobachtungen vergleichsweise gering war, vermieden werden können. Insgesamt wird eingeschätzt, dass die vorhandene Mittelinsel mit der vorhandenen Beschilderung „Kinder“ und der angeordneten Markierung ausreicht, um die Verkehrssicherheit der Schulkinder zu gewährleisten. Die zusätzliche Anordnung eines FGÜ ist nicht erforderlich. Diese Auffassung teilt auch die Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit. Finanzielle Erwägungen spielen bei Entscheidungen zur Verkehrssicherheit nach StVO grundsätzlich keine Rolle. Allerdings stehen für Maßnahmen zur Schulwegsicherheit nur begrenzt finanzielle Mittel zur Verfügung, sodass insofern natürlich auch eine Wertung und Wichtung vorgenommen werden muss. Priorität haben dabei natürlich Schulwege, auf denen z. B. besondere Überquerungsanlagen fehlen. 3/4 Prüfung der Rechtswidrigkeit: Der Beschluss zur Regelung auf Grundlage der bundeseinheitlich geltenden StVO kann nur in Form eines Prüfauftrages gefasst werden. Die Ausführung dieser Verordnung obliegt den Straßenverkehrsbehörden im übertragenen Wirkungskreis und unterliegt der Fachaufsicht der oberen Straßenverkehrsbehörde (Landesamt für Straßenbau und Verkehr). Somit ist die StVO kein Mittel der kommunalen Selbstverwaltung. Eine Anweisung durch einen Stadtratsbeschluss ist daher nicht möglich. Die Gemeinde ist insoweit in ihrer Entscheidungskompetenz eingeschränkt. Der Beschluss des Antrags in seiner Ursprungsfassung wäre somit formell rechtswidrig. Der Beschluss in Form des Alternativvorschlages wäre rechtskonform. Anlagen: Anlage 1 - Markierungsplan Anlage 2 - Protokoll AG Schulwegsicherheit 4/4 S-3/1,5 V136-10 2,25 b/2 1,25 S S-1/1 V222-20E vorhanden B B S b/2 S-3/1,5 b/2 V 29 8 1,25 S-1/1 2,00 S 0,50 1,25 B-0,5/0,2 S-1/1 0,50 B-0,5/0,2 S 0 2,0 B V437 2,00 Prießnitzstr mit Parka usw Nr. |||||||||| eis || V31 V10 4-50 vor 44-11 han ße den mit Parka usw Nr. |||||||||| eis || traße vorh V205 a nd e n Klops t e vorhanden ocks vorh V205 and en V437 Klopstockstr AO-G renze V306 vorhanden V136-10 V306 vorhanden 2,00 vorhanden AO -Gr enz stra 2,00 B B 2,00 1,50 B-0,5/0,2 Prie ßni tz S-1/1 2,25 0,25 b/2 V 29 8 1,50 S-1/1 2,25 1,50 1,50 1,25 B-0,5/0,2 B B 0,15 2,25 S B 1,55 V306 V205 2,00 vorhanden B V222-20E vorhanden vorhanden vorhanden V437 Prießnitzstr vorhanden vorhanden V274-2-40 AO-Grenze V31 V10 4-50 vor 44-11 han de n Verkehrs- und Tiefbauamt Stadt Leipzig Datum Name Gez. Bear. 31.08.17 Neu Erst. 31.08.17 Neu Straßenverkehrsbehörde Benennung Maßstab William-Zipperer-Straße zwischen Prießnitzstraße und Klopstockstraße Radverkehrsführung Querungshilfe Straßennummer: Abschnitt: 1 : 500 Bestehend aus Bl. 1 Blatt 1 Anlage 2 Auszug aus dem Protokoll der AG Schulwegsicherheit vom 20.03.2018, Punkt 10 TOP 10 – 172. Schule – Schreiben der Schule mit Vorschlägen zur Verbesserung Verkehr im schulischen Umfeld . Die Schule hat in einem Projekt Hinweise zur Verbesserung der Schulwegsicherheit erarbeitet. . Beim Ortstermin wurde sich darauf verständigt, die Verkehrsausweisung im Bereich der Paul-Küstner-Straße zu verändern. Mit Hilfe von Sperrmarkierungen und einem Vorziehen des Halteverbotes sollen die Sichtbeziehungen verbessert werden.