Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1418875.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
27.07.18, 12:00
Aktualisiert
20.09.18, 05:27

öffnen download melden Dateigröße: 92 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-05645-NF-01-ÄA-01 Status: öffentlich Eingereicht von SPD-Fraktion Fraktion DIE LINKE Betreff: Einführung der Gästetaxe Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 22.08.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag der Vorlage sowie der § 3 der Satzung werden wie folgt geändert: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Einführung einer Gästetaxe ab 01.01.2019 mit der vorliegenden Gästetaxesatzung (Anlage 1). 2. Der Oberbürgermeister wird zur Erhöhung der Rechtssicherheit der Erhebung der Gästetaxe zu folgenden Maßnahmen beauftragt: a) Fortschreibung des Touristischen Entwicklungsplans (TEP) ab 2019 b) Entwicklung eines Konzepts für eine koordinierte und repräsentative Befragung, die alle touristisch relevanten Einrichtungen und Angebote der Stadt Leipzig umfasst, bis zum 31.12.2018 c) Implementierung einer einheitlichen Methodik für die Kalkulation wird bis zum 01.01.2019 umgesetzt. Der bisherige Punkt 3 der Beschlussvorlage wird gestrichen und ersetzt Neu: 3. Die Auswahl neuer, gästetaxfähiger Projekte, wird im Jahr der Einbringung des Doppelhaushaltes bis zum 30.06. durch die Ratsversammlung mittels Beschlussvorlage bestätigt. Im Jahr 2018 wird dies bis zum 30.09. erfolgen. Der OBM berichtet der Ratsversammlung regelmäßig bis zum 30.06. des Folgejahres über die Verwendung des Gästetaxaufkommens und die Umsetzung der vom Stadtrat beschlossenen Projekte. Der bisherige Punkt 4 der Beschlussvorlage wird gestrichen und ersetzt 4. (1) (NEU) In einem zusätzlichen Paragraphen „Befreiung von der Gästetaxepflicht“ zur „Gästetaxesatzung der Stadt Leipzig“ sind folgende Ausnahmereglungen aufzunehmen: Von der Gästetaxepflicht sind befreit: a) Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, 1/3 b) Schüler, Studenten und Auszubildende vom 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, c) Schwerbehinderte mit den vorgedruckten Merkzeichen BL oder aG im Schwerbehindertenausweis, d) Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch amtsärztliche Bescheinigung, Schwerbehindertenausweis oder Rentenbescheid nachgewiesen wird, e) Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, nachdem der Betroffene die Dauer der Verhinderung durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen hat; das Zeugnis ist dem Vorlegenden nach Einsichtnahme zurückzugeben, f) Personen, die in Krankenhäusern oder Pflegeheimen zur vollstationären Behandlung aufgenommen wurden oder denen Eingliederungshilfe nach § 55 SGB XII gewährt wird, g) jede weitere Person einer Familie, wenn für drei Familienmitglieder Gästetaxe entrichtet wird, (2) Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Gästetaxepflicht sind, sofern sie nicht offensichtlich vorliegen, durch Vorlage eines geeigneten Nachweises zu bestätigen. Der Nachweis ist dem Betroffenen nach Einsichtnahme zurückzugeben. 5. Der § 3 (1), Satz 1 zum Gästetaxsatz wird wie folgt ersetzt: Die Gästetaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag bei einem Übernachtungspreis bis einschließlich 30,00 Euro 1,00 Euro sowie bei einem Übernachtungspreis von über 30,00 Euro 3,00 Euro, ggf. jeweils incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 6. Die Verwaltung prüft bis zum 31.12.2018 nochmals die Ausgabe einer Gästecard. Dies auch unter der Maßgabe, dass ggf. das Finanzamt II bzw. das das Landesamt für Steuern und Finanzen ohnehin die Einführung der Gästetaxe in Leipzig für umsatzsteuerpflichtig erklärt. Begründung: Die Einführung einer Gästetaxe kann wesentlich zur Stärkung des Kultur-, Touristik- und somit des Wirtschaftsstandortes Leipzig beitragen. Wichtige Voraussetzung dafür ist eine gewisse Akzeptanz bei Gästen und Beherbergungsbetrieben. Aus diesem Grunde halten wir eine Reihe von Befreiungstatbeständen für eine sozialpolitische Ausgewogenheit für unverzichtbar. Die Stadt Meißen, als Vorreiter bei der Einführung einer Gästetaxe in Sachsen, hat bereits ähnliche Ausnahmetatbestände in ihrer Gästetaxsatzung aufgenommen. Mit Hinblick auf Übernachtungsgäste im Niedrigstpreisbereich, wie Jugendherbergen, Zeltplätze etc., halten wir eine Absenkung auf 1 Euro pro Übernachtung und Person als sachlich geboten und vertretbar. Aus unserer Sicht kann die Einführung einer attraktiven Gästecard die Akzeptanz der Gästetaxe weiter erhöhen. Daher sollte dies ernsthaft geprüft werden, für den Fall, dass die Gästetaxpflicht der Umsatzsteuer unterliegt. Um die demokratische Mitbestimmung und Kontrolle der Gästetaxe durch den Stadtrat sicherzustellen, ist es notwendig, dass die Auswahl neuer, gästetaxfähiger Projekte durch den Stadtrat bestätigt und dieser auch über die Verwendung des Gästetaxaufkommens regelmäßig informiert werden muss. 2/3 3/3