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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1414490.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
22.06.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 16:06

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-00876-DS-01 Status: öffentlich Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff: Vertreter der Stadt Leipzig in der Trägerversammlung Stadt- und Kreissparkasse Leipzig (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00876) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 22.08.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung wählt für die verbleibende Dauer der laufenden Wahlperiode des Stadtrates der Stadt Leipzig ab dem 01.09.2018 folgende Vertreter in die Trägerversammlung: Frau Annette Körner, Frau Margitta Hollick, Herrn Steffen Wehmann, Frau Birgitt Mai, Herrn Andreas Habicht, Herrn Claus-Uwe Rothkegel, Herrn Holger Hentschel, Herrn Christian Schulze. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Nach der Neufassung der „Öffentlich-rechtlichen Trägervereinbarung zwischen dem Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig und dem Landkreis Nordsachsen zur Ausübung der Trägerschaft über die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig“ (im Folgenden: Trägervereinbarung) im Zusammenhang mit der Auflösung des Sparkassenzweckverbandes, vgl. VI-DS-05740, konstituiert sich die Trägerversammlung neu. Die Stadt Leipzig hat nach Ziff. 3.1.2. der Trägervereinbarung das Recht, acht Vertreter zu entsenden. Der Oberbürgermeister ist gemäß Ziff. 3.1.2. der Trägervereinbarung geborenes Mitglied der Trägerversammlung. Die Ermittlung der Vertreter erfolgt in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung durch Wahl der Ratsversammlung. Die Entsendung erfolgt mit Wirkung vom 01.09.2018 bis zum Ablauf der Wahlperiode des Stadtrates. Aufgrund des Wegfalls des Zweckverbandes der Sparkasse ist es nicht mehr erforderlich, dass die zu wählenden Vertreter auch ein Mandat in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes innehaben. 3/3