Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1414490.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
22.06.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 16:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-00876-DS-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff:
Vertreter der Stadt Leipzig in der Trägerversammlung Stadt- und Kreissparkasse
Leipzig (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00876)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
22.08.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung wählt für die verbleibende Dauer der laufenden Wahlperiode des
Stadtrates der Stadt Leipzig ab dem 01.09.2018 folgende Vertreter in die
Trägerversammlung:
Frau Annette Körner,
Frau Margitta Hollick,
Herrn Steffen Wehmann,
Frau Birgitt Mai,
Herrn Andreas Habicht,
Herrn Claus-Uwe Rothkegel,
Herrn Holger Hentschel,
Herrn Christian Schulze.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Nach der Neufassung der „Öffentlich-rechtlichen Trägervereinbarung zwischen dem
Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig und dem Landkreis
Nordsachsen zur Ausübung der Trägerschaft über die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig“
(im Folgenden: Trägervereinbarung) im Zusammenhang mit der Auflösung des
Sparkassenzweckverbandes, vgl. VI-DS-05740, konstituiert sich die Trägerversammlung
neu.
Die Stadt Leipzig hat nach Ziff. 3.1.2. der Trägervereinbarung das Recht, acht Vertreter zu
entsenden. Der Oberbürgermeister ist gemäß Ziff. 3.1.2. der Trägervereinbarung geborenes
Mitglied der Trägerversammlung. Die Ermittlung der Vertreter erfolgt in entsprechender
Anwendung des § 42 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung durch Wahl der
Ratsversammlung. Die Entsendung erfolgt mit Wirkung vom 01.09.2018 bis zum Ablauf der
Wahlperiode des Stadtrates.
Aufgrund des Wegfalls des Zweckverbandes der Sparkasse ist es nicht mehr erforderlich,
dass die zu wählenden Vertreter auch ein Mandat in der Verbandsversammlung des
Zweckverbandes innehaben.
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