Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1417423.pdf
Größe
502 kB
Erstellt
10.07.18, 12:00
Aktualisiert
04.08.18, 14:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06085
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff:
Städtische Kofinanzierung des Projektes SCHAUPLATZ 2018 bis 2019 EILBEDÜRFTIG
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Jugendhilfeausschuss
FA Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
22.08.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Fortführung der städtischen Kofinanzierung der
Aktivierungshilfe für Jugendliche beim Träger Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH in
Höhe von 45.229 EUR (15 % der Gesamtkosten) für den Projektzeitraum 01.08.2018 bis
31.07.2019.
Die städtischen Zuwendungen werden in den Haushaltsjahren 2018/2019 wie folgt
bereitgestellt:
• Haushaltsjahr 2018: 18.845 EUR
• Haushaltsjahr 2019: 26.384 EUR.
Die oben genannten Zuwendungen werden aus dem planmäßigen Budget des Referates für
Beschäftigungspolitik (PSP Element 1.100.57.1.0.02.01/Arbeitsmarkt- und
Beschäftigungsförderung, Sachkonto 43170000/Zuschüsse an private Unternehmen) zur
Verfügung gestellt.
Die städtischen Zuwendungen werden vorbehaltlich der Genehmigung der jeweiligen
Haushaltssatzungen 2019/2020 gewährt.
2. Die städtischen Fördermittel für die beantragten Projektkosten werden gemäß den
Regularien der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig für Projekte der Beschäftigungsförderung (in der aktuell geltenden Fassung) an die Produktionsschule SCHAUPLATZ
gGmbH vergeben.
Zielstellung der Vorlage:
Die Vorlage empfiehlt die Fortführung der städtischen Kofinanzierung für das langjährig
erfolgreich laufende Förderprojekt Produktionsschule SCHAUPLATZ – Förderung von
1/7
Jugendlichen ohne Berufsausbildung für den Förderzeitraum 01.08.2018 - 31.07.2019.
Die Höhe der kommunalen Förderung beträgt 45.229 EUR (15 % der Gesamtprojektkosten).
2/7
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
x
x
x
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.08.18
01.01.19
31.12.18
31.07.19
18.845
26.384
1.100.57.1.0.02.01
1.100.57.1.0.02.01
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/7
Sachverhalt:
Übereinstimmung mit strategischen Zielen: .................................................................3
1. Einleitung
Mit der Drucksache VI-DS-1432 hat die Ratsversammlung am 21.06.2017 die Fortführung
der städtischen Kofinanzierung des Projektes SCHAUPLATZ für ein weiteres Jahr in Höhe
von 43.947€ (15 % der förderfähigen Gesamtkosten) für den Zeitraum 01.08.2017 bis
31.07.2018 beschlossen. Die übrigen Mittel werden durch das Jobcenter Leipzig gemäß
§ 45 SGB III i.V.m. § 16 SGB II ausgereicht.
Das Jobcenter hat diese Maßnahme nach zweimaliger Option zur Verlängerung für das Jahr
2018/2019 erneut im März dieses Jahres ausgeschrieben. Am 06.07.2018 hat der
Projektträger Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH wiederholt den Zuschlag vom
Regionalen Einkaufszentrum Bayern der Bundesagentur für Arbeit für den Zeitraum
01.08.2018 bis 31.07.2019 erhalten.
Somit kann sich das neue Projekt SCHAUPLATZ nahtlos an die noch laufende Maßnahme
anschließen. Voraussetzung hierfür ist die erneute Bereitstellung der
städtischen
Kofinanzierung in Höhe von 45.229 EUR für den o. g. Projektzeitraum, die hiermit zum
Beschluss empfohlen wird.
2. Das Projekt SCHAUPLATZ (Aktivierungshilfe)
Das Projekt SCHAUPLATZ ermöglicht durch die intensive pädagogische Betreuung eine
umfassende Förderung von arbeitslosen Jugendlichen aus dem Rechtskreis SGB II. Durch
eine enge Verzahnung von theoretischem und fachpraktischem Wissen für berufliche und
wirtschaftliche Abläufe sowie die Stärkung genereller sozialer Grundlagen wird die
Lernmotivation der Teilnehmer/-innen neu entwickelt. Die Jugendlichen werden hierdurch zur
Erlangung der entsprechenden Ausbildungsreife befördert. Theorie, Praxis sowie
sozialpädagogische Betreuung werden dabei individuell und bedarfsgerecht aufeinander
abgestimmt.
2.1 Zielstellung der Maßnahme
Die Ziele der Aktivierungshilfe sind:
die Jugendlichen bei der sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu
unterstützen,
die Erlangung und Stärkung der beruflichen Handlungskompetenz der
Projektteilnehmer/- innen,
das Feststellen der vorhandenen persönlichen und beruflichen Kompetenzen sowie des
Qualifizierungs- und Unterstützungsbedarfs der Projektteilnehmer/-innen,
die Arbeitserprobung in einem Unternehmen der Region,
die Qualifizierung der Teilnehmer/-innen entsprechend ihrem individuellen Förderplan,
die Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder
qualifizierenden Hauptschulabschlusses,
die Schaffung individueller Voraussetzungen für die Aufnahme einer Ausbildung oder
Beschäftigung,
ein qualifizierter Nachweis der erworbenen beruflichen Handlungskompetenz in
regionalen Unternehmen (Praktikum),
die Aufnahme einer Ausbildung oder sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung,
4/7
die Nachbetreuung der Projektteilnehmer/-innen nach Aufnahme einer Ausbildung oder
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
2.2 Zielgruppe
Zielgruppe dieser Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren aus
dem Rechtskreis SGB II mit multiplen Problemlagen, wie bspw. fehlende Motivation,
ungenügend entwickelte Schlüsselqualifikationen sowie fehlende soziale Kompetenzen. Sie
können oftmals auf andere Weise nicht erreicht werden, um sie für eine berufliche
Qualifizierung zu motivieren und schrittweise heranzuführen. Die Teilnehmenden haben die
allgemeine Schulpflicht erfüllt, verfügen möglicherweise über keinen Schulabschluss und in
der Regel über keine berufliche Erstausbildung. Zudem können sie wegen der in ihrer
Person liegenden Gründe ohne diese besondere individuelle und bedarfsgerechte
Förderung, nicht bzw. noch nicht in Ausbildung oder Arbeit eingegliedert werden.
3. Ergebnisse der Aktivierungshilfe für Jüngere SCHAUPLATZ 2017-2018
Am 1. August 2017 startete die Aktivierungshilfe für Jüngere mit 15 Teilnehmenden,
übernommen aus der vorherigen Maßnahme. Es wurden bis zum Ende der Maßnahme
(31.07.2018) 37 Teilnehmende zugewiesen, so dass insgesamt 52 Jugendliche die
Aktivierungshilfe durchliefen. Im Durchschnitt nahmen monatlich 28,8 Teilnehmende am
Projekt teil. 12 Jugendliche werden im Anschluss eine Ausbildung und/oder Arbeit
aufnehmen. 4 weitere wechseln in eine weiterführende Maßnahme. 5 Jugendliche sind zum
jetzigen Zeitpunkt für eine überbetriebliche Ausbildung vorgesehen.
Insgesamt verließen (werden verlassen) im Berichtszeitraum, 01.08.2017 - 31.07.2018,
31 Jugendliche mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 8,7 Monaten das Projekt.
Diese durchschnittlich hohe Auslastung zeigt die Kontinuität mit welcher der Träger arbeitet.
12 Teilnehmende (Stand: 04.07.2018) der aktuellen Besetzung können bei Fortführung der
Förderung zum 01.08.2018 in der Aktivierungshilfe der Produktionsschule verbleiben. Bis
August / September 2018 arbeiten die Projektmitarbeiter/-innen an weiteren Integrationen,
um die verbleibenden, noch teilnahmeberechtigten Jugendlichen, zu vermitteln.
Dabei gestaltete sich die Vermittlung in betriebliche Ausbildung und Arbeit vor allem deshalb
gut, da die Kooperationspartner der Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH seit vielen
Jahren erfolgreich mit dem Projektträger zusammenarbeiten. In zunehmendem Maße
wurden Kooperationsvereinbarungen mit den verschiedensten Unternehmen der Region
abgeschlossen. So konnten betriebliche Ausbildungen, bspw. zum Koch, Erzieher,
Masseurin etc. vereinbart werden. Einige der Jugendlichen gingen direkt in Arbeit als
Metallbauhelfer oder Lagerhelfer.
Weitere Jugendliche konnten im Verlauf des Programms in weiterführende Maßnahmen, wie
JOBLINGE, in eine BVB oder eine Einstiegsqualifizierung integriert werden. Ein weiterer Teil
der Jugendlichen ist aufgrund der guten Leistungen, jedoch des immer noch bestehenden
Förderbedarfs, für eine überbetriebliche Ausbildung vorgesehen.
28 von insgesamt 52 Jugendlichen aus dem betrachteten Berichtszeitraum August 2017 bis
Juli 2018 haben/hatten keinen Schulabschluss. Dies sind knapp 54 Prozent. Ein weiterer
Großteil sind Abgänger aus Lernförderschulen. Daher bestand während des
Programmzeitraums
ein
hoher
Bedarf
am
nachträglichen
Erwerb
eines
Hauptschulabschlusses. Aus dem Teilnehmerpool der Aktivierungshilfe wurde daher immer
zu Schuljahresbeginn eine Vorbereitungsklasse für den nachträglichen Erwerb des
Hauptschulabschlusses zusammengestellt.
Jeweils ab Mai 2018 haben diese Schüler/-innen an den zentralen schriftlichen Prüfungen in
den Fächern: Deutsch und Mathematik als Schulfremdenprüflinge teilgenommen. Die
mündlichen Prüfungen wurden im Juni in den Fächern Geschichte, Gemeinschaftskunde,
5/7
Physik, Biologie und Geografie abgelegt.
Insgesamt konnten 10 von 11 Teilnehmenden mit Unterstützung der Projektmitarbeiter ihren
Hauptschulabschluss erfolgreich nachholen. Einige Schüler/-innen der diesjährigen
Vorbereitungsklasse haben noch die Option anschließend in Ausbildung zu gehen. Dabei
werden sie vom Projektträger intensiv begleitet. Für vier Schüler der Vorbereitungsklasse
konnte bereits ein Ausbildungsplatz gefunden werden.
Zusammenfassung:
12 Jugendliche werden im Anschluss eine Ausbildung und/oder Arbeit aufnehmen,
4 weitere wechseln in eine weiterführende Maßnahme,
5 Jugendliche sind zum jetzigen Zeitpunkt für eine überbetriebliche Ausbildung
vorgesehen,
10 von 11 Teilnehmer haben ihren Hauptschulabschluss erreicht,
etwa 12 Teilnehmer können nach Möglichkeit in die neue Aktivierungshilfe übernommen
werden.
Neben der berufsbezogenen Kenntnis- und Fähigkeitenvermittlung sind vor allem auch die
Unterstützungsleistungen zur Schaffung von Ausbildungsvoraussetzungen und der damit
verbunden sozialpädagogischen Begleitung von großer Bedeutung. So konnte die PS
SCHAUPLATZ gGmbH mit Unterstützung ihrer Kooperationspartner – Jukon, Drahtseil,
Joblotsen, Jobcenter, VAMoS (hausintern) usw., viele Problemlagen bearbeiten und somit
die Grundlage für eine konstante Teilnahme in der Aktivierungshilfe der PS SCHAUPLATZ
schaffen.
4. Finanzierung
Zusammenfassend veranschlagt der Projektträger, die Produktionsschule SCHAUPLATZ
gGmbH, für das beschriebene Vorhaben in der Projektlaufzeit 01.08.2018 bis 31.07.2019
insgesamt 301.529,26 EUR.
Die Kosten gliedern sich in Personal-, Sach- und Verwaltungskosten (siehe Anlage VI-DS06085 - Finanzierungsplan 2018/2019).
Die städtischen Zuwendungen in Höhe von 15 Prozent werden dementsprechend in den
Haushaltsjahren 2018 bis 2019 wie folgt bereitgestellt:
Tabelle 1 – Übersicht Programmkosten nach Jahresscheiben/Fördermittelgeber
2018/2019 (12 Monate) 2018 (5 Monate)
Gesamtkosten
davon
(85 %)
Jobcenter
Leipzig
davon Stadt Leipzig (15%)
2019 (7 Monate)
EUR 301.529
EUR 125.637
EUR 175.892
EUR 256.300
EUR 106.792
EUR 149.508
EUR 45.229
EUR 18.845
EUR 26.384
Die städtischen Fördermittel für die beantragten Projektkosten werden gemäß den
Regularien der Fachförderrichtlinie für Projekte der Beschäftigungsförderung der Stadt
Leipzig (in der aktuell geltenden Fassung) an die Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH
vergeben.
Die Aufwendungen in Höhe von 18.845 EUR für das Jahr 2018 und 26.384 EUR für das Jahr
2019 werden aus dem planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (PSPElement 1.100.57.1.0.02.01/Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Sachkonto
6/7
43170000/ Zuschüsse an private Unternehmen) zur Verfügung gestellt.
Ohne die städtische Kofinanzierung kann dieses über viele Jahre erfolgreich arbeitende
Projekt zur Verbesserung der Integrationschancen von Jugendlichen und jungen
Erwachsenen in Ausbildung bzw. auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht fortgeführt werden.
Zudem gehen Fördermittel von annähernd 256.000 € für die Stadt Leipzig und die
arbeitsweltbezogene Förderung junger Menschen verloren.
Anlage: VI-DS-06085 - Finanzierungsplan 2018/2019
7/7
VI-DS-06085 „Städtische Kofinanzierung des Projektes SCHAUPLATZ im Jahr 2018/2019“
Eilbedürftigkeitserklärung
In den letzten drei Jahren hat die Stadt Leipzig das Projekt SCHAUPLATZ in Höhe von 15
Prozent der Gesamtprojektkosten gefördert. Die übrigen Mittel wurden vom Jobcenter nach
erfolgter Ausschreibung bzw. Option zur Verlängerung zur Verfügung gestellt.
Das Jobcenter musste diese Maßnahme nun im April dieses Jahres erneut öffentlich über
das Einkaufszentrum Bayern der Bundesagentur für Arbeit (REZ Bayern) ausschreiben. Erst
am 06.07.2018 hat der Projektträger Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH wiederholt
den Zuschlag vom REZ Bayern für den Zeitraum 01.08.2018 bis 31.07.2019 erhalten.
Somit kann das Projekt SCHAUPLATZ beim Träger Produktionsschule SCHAUPLATZ
gGmbH nahtlos fortgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist die erneute Bereitstellung der
städtischen Kofinanzierung in Höhe von 45.229 EUR (15 % d. Projektkosten) für den o. g.
Projektzeitraum beginnend ab 01.08.2018.
Aufgrund der kurzfristigen Zuschlagserteilung (06.07.2018) während der aktuellen
Sommerpause der kommunalen parlamentarischen Gremien war es der Verwaltung nicht
eher möglich dem Stadtrat eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
Um dem Projektträger schnellstmöglich Sicherheit hinsichtlich der in Aussicht gestellten
Kofinanzierung geben zu können, ist eine Behandlung dieser Vorlage in der
Ratsversammlung am 22.08.2018 zwingend notwendig. Bis zum Beschluss der Vorlage
wurde dem Träger der vorzeitige Maßnahmebeginn, vorbehaltlich eines entsprechenden
Ratsbeschlusses über die o. g. Kofinanzierung, bewilligt.
Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH
Bieter:
Vergabe Nr.: 701-18-45AhfJ-20070
Bezeichnung: REZ Bayern_45AhfJ_JC Leipzig
Datum:
Laufzeit:
Los Nr.:
01.08.2018
1
27.04.2018
bis
Anz. Teilnehmer
31.07.2019
30
Preis-/ Leistungskalkulation
Anzahl
MA
I.1 Personalkosten 2018
Ausbilder / pädagogische
Fachkaft
I. Personalkosten/Personalnebenkosten
ggf. prozentualer Anteil
niedrigste
regelmäßige davon Einsatz in der Vertragslaufzeit in Gesamtbetrag für
festangestellter/hauptStundenwöchentliche
Maßnahme/
Monate
die
beruflicher MA für die vergütung (ANArbeitszeit
Beauftragung in
Vertragslaufzeit
Auftragsdurchführung
Brutto)
Std./Woche
1,00
100,00%
15,26 €
39
39,00
5
12.938,34 €
1,00
1,00
1,00
1,00
100,00%
100,00%
100,00%
100,00%
15,26 €
19,46 €
15,26 €
15,26 €
39
39
39
39
39,00
39,00
39,00
39,00
5
5
5
5
12.938,34 €
16.499,36 €
12.938,34 €
12.938,34 €
Ausbilder / pädagogische
Fachkaft
1,00
100,00%
15,95 €
39
39,00
7
18.928,80 €
Ausbilder / pädagogische
Fachkaft
sozialpädagogische Fachkraft
sozialpädagogische Fachkraft
sozialpädagogische Fachkraft
1,00
1,00
1,00
1,00
100,00%
100,00%
100,00%
100,00%
15,95 €
20,34 €
15,95 €
15,95 €
39
39
39
39
39,00
39,00
39,00
39,00
7
7
7
7
18.928,80 €
24.138,56 €
18.928,80 €
18.928,80 €
39
39,00
12
21.291,93 €
39
39,00
12
13.001,79 €
davon Einsatz in der
Maßnahme/Beauftragung in Std./Woche
(inkl. Vor- und
Nachbereitung)
Vertragslaufzeit
Ausbilder / pädagogische
Fachkaft
sozialpädagogische Fachkraft
sozialpädagogische Fachkraft
sozialpädagogische Fachkraft
I.1 Personalkosten 2019
I.2 Personalnebenkosten (AG-Anteil SV, ggf. betriebliche Zusatzversorgung, usw.)
sozialpädagogische Fachkraft
3,00
Ausbilder / pädagogische
Fachkaft
2,00
I.3. Honorarkräfte
Anzahl ggf. prozentualer Anteil
Honorar- hauptberuflicher MA für
kräfte
die
Auftragsdurchführung
Honorarstundensatz
Gesamtbetrag für
die
Vertragslaufzeit
0,00 €
Sonstige
202.400,19 €
Zwischensumme I
II. Raumkosten incl. Neben-/Energiekosten
36.130,80 €
3.000,00 €
II.1 Miete
II.2 Strom- und Entsorgungskosten
39.130,80 €
Zwischensumme II
III. Sachkosten (Anschaffung Geräte / Mobiliar / sonst. Betriebsausstattung)
3.640,00 €
III.1 Kommunikation, Materialien, Abschreibungen
3.640,00 €
Zwischensumme III
IV. Teilnehmerkosten
4.890,00 €
25.725,00 €
7.200,00 €
IV.1 Verbrauchsmaterial
IV.2 Verpflegung
IV.3 Sonstiges (z.B. IT Support, Arbeitskleidung)
37.815,00 €
Zwischensumme IV
V. Sonstige Kosten (z.B. Gebühren / Verwaltungskosten / Steuern / Versicherungen / Finanzierung)
11.755,47 €
3.276,00 €
3.511,80 €
V.1 Verwaltungspersonalkosten
V.2 Verwaltungssachkosten
V.3 Sonstige Kosten (z.B. Mobilität Mitarbeiter, Versicherung MA, Webseite, Flyer)
18.543,27 €
Zwischensumme V
Kosten gesamt (Summe I-V ggf. inkl. USt., sofern umsatzsteuerpflichtig)
301.529,26 €
Gesamtangebotspreis brutto (lt. Los- und Preisblatt)
301.529,26 €
ggf. Mittel Dritter
Stadt Leipzig, Referat für Beschäftsigungspolitik
15,00%
45.229,39 €
Jobcenter Leipzig
85,00%
256.299,87 €
Maßnahmekosten pro Teilnehmer pro Monat:
Seite 1 von 1
837,58 €