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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1417423.pdf
Größe
502 kB
Erstellt
10.07.18, 12:00
Aktualisiert
04.08.18, 14:53

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06085 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff: Städtische Kofinanzierung des Projektes SCHAUPLATZ 2018 bis 2019 EILBEDÜRFTIG Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Jugendhilfeausschuss FA Wirtschaft und Arbeit Ratsversammlung 22.08.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Fortführung der städtischen Kofinanzierung der Aktivierungshilfe für Jugendliche beim Träger Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH in Höhe von 45.229 EUR (15 % der Gesamtkosten) für den Projektzeitraum 01.08.2018 bis 31.07.2019. Die städtischen Zuwendungen werden in den Haushaltsjahren 2018/2019 wie folgt bereitgestellt: • Haushaltsjahr 2018: 18.845 EUR • Haushaltsjahr 2019: 26.384 EUR. Die oben genannten Zuwendungen werden aus dem planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (PSP Element 1.100.57.1.0.02.01/Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Sachkonto 43170000/Zuschüsse an private Unternehmen) zur Verfügung gestellt. Die städtischen Zuwendungen werden vorbehaltlich der Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzungen 2019/2020 gewährt. 2. Die städtischen Fördermittel für die beantragten Projektkosten werden gemäß den Regularien der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig für Projekte der Beschäftigungsförderung (in der aktuell geltenden Fassung) an die Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH vergeben. Zielstellung der Vorlage: Die Vorlage empfiehlt die Fortführung der städtischen Kofinanzierung für das langjährig erfolgreich laufende Förderprojekt Produktionsschule SCHAUPLATZ – Förderung von 1/7 Jugendlichen ohne Berufsausbildung für den Förderzeitraum 01.08.2018 - 31.07.2019. Die Höhe der kommunalen Förderung beträgt 45.229 EUR (15 % der Gesamtprojektkosten). 2/7 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt nein x x x x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01.08.18 01.01.19 31.12.18 31.07.19 18.845 26.384 1.100.57.1.0.02.01 1.100.57.1.0.02.01 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/7 Sachverhalt: Übereinstimmung mit strategischen Zielen: .................................................................3 1. Einleitung Mit der Drucksache VI-DS-1432 hat die Ratsversammlung am 21.06.2017 die Fortführung der städtischen Kofinanzierung des Projektes SCHAUPLATZ für ein weiteres Jahr in Höhe von 43.947€ (15 % der förderfähigen Gesamtkosten) für den Zeitraum 01.08.2017 bis 31.07.2018 beschlossen. Die übrigen Mittel werden durch das Jobcenter Leipzig gemäß § 45 SGB III i.V.m. § 16 SGB II ausgereicht. Das Jobcenter hat diese Maßnahme nach zweimaliger Option zur Verlängerung für das Jahr 2018/2019 erneut im März dieses Jahres ausgeschrieben. Am 06.07.2018 hat der Projektträger Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH wiederholt den Zuschlag vom Regionalen Einkaufszentrum Bayern der Bundesagentur für Arbeit für den Zeitraum 01.08.2018 bis 31.07.2019 erhalten. Somit kann sich das neue Projekt SCHAUPLATZ nahtlos an die noch laufende Maßnahme anschließen. Voraussetzung hierfür ist die erneute Bereitstellung der städtischen Kofinanzierung in Höhe von 45.229 EUR für den o. g. Projektzeitraum, die hiermit zum Beschluss empfohlen wird. 2. Das Projekt SCHAUPLATZ (Aktivierungshilfe) Das Projekt SCHAUPLATZ ermöglicht durch die intensive pädagogische Betreuung eine umfassende Förderung von arbeitslosen Jugendlichen aus dem Rechtskreis SGB II. Durch eine enge Verzahnung von theoretischem und fachpraktischem Wissen für berufliche und wirtschaftliche Abläufe sowie die Stärkung genereller sozialer Grundlagen wird die Lernmotivation der Teilnehmer/-innen neu entwickelt. Die Jugendlichen werden hierdurch zur Erlangung der entsprechenden Ausbildungsreife befördert. Theorie, Praxis sowie sozialpädagogische Betreuung werden dabei individuell und bedarfsgerecht aufeinander abgestimmt. 2.1 Zielstellung der Maßnahme Die Ziele der Aktivierungshilfe sind:  die Jugendlichen bei der sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu unterstützen,  die Erlangung und Stärkung der beruflichen Handlungskompetenz der Projektteilnehmer/- innen,  das Feststellen der vorhandenen persönlichen und beruflichen Kompetenzen sowie des Qualifizierungs- und Unterstützungsbedarfs der Projektteilnehmer/-innen,  die Arbeitserprobung in einem Unternehmen der Region,  die Qualifizierung der Teilnehmer/-innen entsprechend ihrem individuellen Förderplan,  die Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder qualifizierenden Hauptschulabschlusses,  die Schaffung individueller Voraussetzungen für die Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung,  ein qualifizierter Nachweis der erworbenen beruflichen Handlungskompetenz in regionalen Unternehmen (Praktikum),  die Aufnahme einer Ausbildung oder sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, 4/7  die Nachbetreuung der Projektteilnehmer/-innen nach Aufnahme einer Ausbildung oder sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. 2.2 Zielgruppe Zielgruppe dieser Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren aus dem Rechtskreis SGB II mit multiplen Problemlagen, wie bspw. fehlende Motivation, ungenügend entwickelte Schlüsselqualifikationen sowie fehlende soziale Kompetenzen. Sie können oftmals auf andere Weise nicht erreicht werden, um sie für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und schrittweise heranzuführen. Die Teilnehmenden haben die allgemeine Schulpflicht erfüllt, verfügen möglicherweise über keinen Schulabschluss und in der Regel über keine berufliche Erstausbildung. Zudem können sie wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese besondere individuelle und bedarfsgerechte Förderung, nicht bzw. noch nicht in Ausbildung oder Arbeit eingegliedert werden. 3. Ergebnisse der Aktivierungshilfe für Jüngere SCHAUPLATZ 2017-2018 Am 1. August 2017 startete die Aktivierungshilfe für Jüngere mit 15 Teilnehmenden, übernommen aus der vorherigen Maßnahme. Es wurden bis zum Ende der Maßnahme (31.07.2018) 37 Teilnehmende zugewiesen, so dass insgesamt 52 Jugendliche die Aktivierungshilfe durchliefen. Im Durchschnitt nahmen monatlich 28,8 Teilnehmende am Projekt teil. 12 Jugendliche werden im Anschluss eine Ausbildung und/oder Arbeit aufnehmen. 4 weitere wechseln in eine weiterführende Maßnahme. 5 Jugendliche sind zum jetzigen Zeitpunkt für eine überbetriebliche Ausbildung vorgesehen. Insgesamt verließen (werden verlassen) im Berichtszeitraum, 01.08.2017 - 31.07.2018, 31 Jugendliche mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 8,7 Monaten das Projekt. Diese durchschnittlich hohe Auslastung zeigt die Kontinuität mit welcher der Träger arbeitet. 12 Teilnehmende (Stand: 04.07.2018) der aktuellen Besetzung können bei Fortführung der Förderung zum 01.08.2018 in der Aktivierungshilfe der Produktionsschule verbleiben. Bis August / September 2018 arbeiten die Projektmitarbeiter/-innen an weiteren Integrationen, um die verbleibenden, noch teilnahmeberechtigten Jugendlichen, zu vermitteln. Dabei gestaltete sich die Vermittlung in betriebliche Ausbildung und Arbeit vor allem deshalb gut, da die Kooperationspartner der Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH seit vielen Jahren erfolgreich mit dem Projektträger zusammenarbeiten. In zunehmendem Maße wurden Kooperationsvereinbarungen mit den verschiedensten Unternehmen der Region abgeschlossen. So konnten betriebliche Ausbildungen, bspw. zum Koch, Erzieher, Masseurin etc. vereinbart werden. Einige der Jugendlichen gingen direkt in Arbeit als Metallbauhelfer oder Lagerhelfer. Weitere Jugendliche konnten im Verlauf des Programms in weiterführende Maßnahmen, wie JOBLINGE, in eine BVB oder eine Einstiegsqualifizierung integriert werden. Ein weiterer Teil der Jugendlichen ist aufgrund der guten Leistungen, jedoch des immer noch bestehenden Förderbedarfs, für eine überbetriebliche Ausbildung vorgesehen. 28 von insgesamt 52 Jugendlichen aus dem betrachteten Berichtszeitraum August 2017 bis Juli 2018 haben/hatten keinen Schulabschluss. Dies sind knapp 54 Prozent. Ein weiterer Großteil sind Abgänger aus Lernförderschulen. Daher bestand während des Programmzeitraums ein hoher Bedarf am nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses. Aus dem Teilnehmerpool der Aktivierungshilfe wurde daher immer zu Schuljahresbeginn eine Vorbereitungsklasse für den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses zusammengestellt. Jeweils ab Mai 2018 haben diese Schüler/-innen an den zentralen schriftlichen Prüfungen in den Fächern: Deutsch und Mathematik als Schulfremdenprüflinge teilgenommen. Die mündlichen Prüfungen wurden im Juni in den Fächern Geschichte, Gemeinschaftskunde, 5/7 Physik, Biologie und Geografie abgelegt. Insgesamt konnten 10 von 11 Teilnehmenden mit Unterstützung der Projektmitarbeiter ihren Hauptschulabschluss erfolgreich nachholen. Einige Schüler/-innen der diesjährigen Vorbereitungsklasse haben noch die Option anschließend in Ausbildung zu gehen. Dabei werden sie vom Projektträger intensiv begleitet. Für vier Schüler der Vorbereitungsklasse konnte bereits ein Ausbildungsplatz gefunden werden. Zusammenfassung:  12 Jugendliche werden im Anschluss eine Ausbildung und/oder Arbeit aufnehmen,  4 weitere wechseln in eine weiterführende Maßnahme,  5 Jugendliche sind zum jetzigen Zeitpunkt für eine überbetriebliche Ausbildung vorgesehen,  10 von 11 Teilnehmer haben ihren Hauptschulabschluss erreicht,  etwa 12 Teilnehmer können nach Möglichkeit in die neue Aktivierungshilfe übernommen werden. Neben der berufsbezogenen Kenntnis- und Fähigkeitenvermittlung sind vor allem auch die Unterstützungsleistungen zur Schaffung von Ausbildungsvoraussetzungen und der damit verbunden sozialpädagogischen Begleitung von großer Bedeutung. So konnte die PS SCHAUPLATZ gGmbH mit Unterstützung ihrer Kooperationspartner – Jukon, Drahtseil, Joblotsen, Jobcenter, VAMoS (hausintern) usw., viele Problemlagen bearbeiten und somit die Grundlage für eine konstante Teilnahme in der Aktivierungshilfe der PS SCHAUPLATZ schaffen. 4. Finanzierung Zusammenfassend veranschlagt der Projektträger, die Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH, für das beschriebene Vorhaben in der Projektlaufzeit 01.08.2018 bis 31.07.2019 insgesamt 301.529,26 EUR. Die Kosten gliedern sich in Personal-, Sach- und Verwaltungskosten (siehe Anlage VI-DS06085 - Finanzierungsplan 2018/2019). Die städtischen Zuwendungen in Höhe von 15 Prozent werden dementsprechend in den Haushaltsjahren 2018 bis 2019 wie folgt bereitgestellt: Tabelle 1 – Übersicht Programmkosten nach Jahresscheiben/Fördermittelgeber 2018/2019 (12 Monate) 2018 (5 Monate) Gesamtkosten davon (85 %) Jobcenter Leipzig davon Stadt Leipzig (15%) 2019 (7 Monate) EUR 301.529 EUR 125.637 EUR 175.892 EUR 256.300 EUR 106.792 EUR 149.508 EUR 45.229 EUR 18.845 EUR 26.384 Die städtischen Fördermittel für die beantragten Projektkosten werden gemäß den Regularien der Fachförderrichtlinie für Projekte der Beschäftigungsförderung der Stadt Leipzig (in der aktuell geltenden Fassung) an die Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH vergeben. Die Aufwendungen in Höhe von 18.845 EUR für das Jahr 2018 und 26.384 EUR für das Jahr 2019 werden aus dem planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (PSPElement 1.100.57.1.0.02.01/Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Sachkonto 6/7 43170000/ Zuschüsse an private Unternehmen) zur Verfügung gestellt. Ohne die städtische Kofinanzierung kann dieses über viele Jahre erfolgreich arbeitende Projekt zur Verbesserung der Integrationschancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung bzw. auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht fortgeführt werden. Zudem gehen Fördermittel von annähernd 256.000 € für die Stadt Leipzig und die arbeitsweltbezogene Förderung junger Menschen verloren. Anlage: VI-DS-06085 - Finanzierungsplan 2018/2019 7/7 VI-DS-06085 „Städtische Kofinanzierung des Projektes SCHAUPLATZ im Jahr 2018/2019“ Eilbedürftigkeitserklärung In den letzten drei Jahren hat die Stadt Leipzig das Projekt SCHAUPLATZ in Höhe von 15 Prozent der Gesamtprojektkosten gefördert. Die übrigen Mittel wurden vom Jobcenter nach erfolgter Ausschreibung bzw. Option zur Verlängerung zur Verfügung gestellt. Das Jobcenter musste diese Maßnahme nun im April dieses Jahres erneut öffentlich über das Einkaufszentrum Bayern der Bundesagentur für Arbeit (REZ Bayern) ausschreiben. Erst am 06.07.2018 hat der Projektträger Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH wiederholt den Zuschlag vom REZ Bayern für den Zeitraum 01.08.2018 bis 31.07.2019 erhalten. Somit kann das Projekt SCHAUPLATZ beim Träger Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH nahtlos fortgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist die erneute Bereitstellung der städtischen Kofinanzierung in Höhe von 45.229 EUR (15 % d. Projektkosten) für den o. g. Projektzeitraum beginnend ab 01.08.2018. Aufgrund der kurzfristigen Zuschlagserteilung (06.07.2018) während der aktuellen Sommerpause der kommunalen parlamentarischen Gremien war es der Verwaltung nicht eher möglich dem Stadtrat eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen. Um dem Projektträger schnellstmöglich Sicherheit hinsichtlich der in Aussicht gestellten Kofinanzierung geben zu können, ist eine Behandlung dieser Vorlage in der Ratsversammlung am 22.08.2018 zwingend notwendig. Bis zum Beschluss der Vorlage wurde dem Träger der vorzeitige Maßnahmebeginn, vorbehaltlich eines entsprechenden Ratsbeschlusses über die o. g. Kofinanzierung, bewilligt. Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH Bieter: Vergabe Nr.: 701-18-45AhfJ-20070 Bezeichnung: REZ Bayern_45AhfJ_JC Leipzig Datum: Laufzeit: Los Nr.: 01.08.2018 1 27.04.2018 bis Anz. Teilnehmer 31.07.2019 30 Preis-/ Leistungskalkulation Anzahl MA I.1 Personalkosten 2018 Ausbilder / pädagogische Fachkaft I. Personalkosten/Personalnebenkosten ggf. prozentualer Anteil niedrigste regelmäßige davon Einsatz in der Vertragslaufzeit in Gesamtbetrag für festangestellter/hauptStundenwöchentliche Maßnahme/ Monate die beruflicher MA für die vergütung (ANArbeitszeit Beauftragung in Vertragslaufzeit Auftragsdurchführung Brutto) Std./Woche 1,00 100,00% 15,26 € 39 39,00 5 12.938,34 € 1,00 1,00 1,00 1,00 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 15,26 € 19,46 € 15,26 € 15,26 € 39 39 39 39 39,00 39,00 39,00 39,00 5 5 5 5 12.938,34 € 16.499,36 € 12.938,34 € 12.938,34 € Ausbilder / pädagogische Fachkaft 1,00 100,00% 15,95 € 39 39,00 7 18.928,80 € Ausbilder / pädagogische Fachkaft sozialpädagogische Fachkraft sozialpädagogische Fachkraft sozialpädagogische Fachkraft 1,00 1,00 1,00 1,00 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 15,95 € 20,34 € 15,95 € 15,95 € 39 39 39 39 39,00 39,00 39,00 39,00 7 7 7 7 18.928,80 € 24.138,56 € 18.928,80 € 18.928,80 € 39 39,00 12 21.291,93 € 39 39,00 12 13.001,79 € davon Einsatz in der Maßnahme/Beauftragung in Std./Woche (inkl. Vor- und Nachbereitung) Vertragslaufzeit Ausbilder / pädagogische Fachkaft sozialpädagogische Fachkraft sozialpädagogische Fachkraft sozialpädagogische Fachkraft I.1 Personalkosten 2019 I.2 Personalnebenkosten (AG-Anteil SV, ggf. betriebliche Zusatzversorgung, usw.) sozialpädagogische Fachkraft 3,00 Ausbilder / pädagogische Fachkaft 2,00 I.3. Honorarkräfte Anzahl ggf. prozentualer Anteil Honorar- hauptberuflicher MA für kräfte die Auftragsdurchführung Honorarstundensatz Gesamtbetrag für die Vertragslaufzeit 0,00 € Sonstige 202.400,19 € Zwischensumme I II. Raumkosten incl. Neben-/Energiekosten 36.130,80 € 3.000,00 € II.1 Miete II.2 Strom- und Entsorgungskosten 39.130,80 € Zwischensumme II III. Sachkosten (Anschaffung Geräte / Mobiliar / sonst. Betriebsausstattung) 3.640,00 € III.1 Kommunikation, Materialien, Abschreibungen 3.640,00 € Zwischensumme III IV. Teilnehmerkosten 4.890,00 € 25.725,00 € 7.200,00 € IV.1 Verbrauchsmaterial IV.2 Verpflegung IV.3 Sonstiges (z.B. IT Support, Arbeitskleidung) 37.815,00 € Zwischensumme IV V. Sonstige Kosten (z.B. Gebühren / Verwaltungskosten / Steuern / Versicherungen / Finanzierung) 11.755,47 € 3.276,00 € 3.511,80 € V.1 Verwaltungspersonalkosten V.2 Verwaltungssachkosten V.3 Sonstige Kosten (z.B. Mobilität Mitarbeiter, Versicherung MA, Webseite, Flyer) 18.543,27 € Zwischensumme V Kosten gesamt (Summe I-V ggf. inkl. USt., sofern umsatzsteuerpflichtig) 301.529,26 € Gesamtangebotspreis brutto (lt. Los- und Preisblatt) 301.529,26 € ggf. Mittel Dritter Stadt Leipzig, Referat für Beschäftsigungspolitik 15,00% 45.229,39 € Jobcenter Leipzig 85,00% 256.299,87 € Maßnahmekosten pro Teilnehmer pro Monat: Seite 1 von 1 837,58 €