Daten
Kommune
Leipzig
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1406604.pdf
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265 kB
Erstellt
05.06.18, 12:00
Aktualisiert
14.08.18, 22:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05978
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Kofinanzierung des Jugendberufshilfeangebots "Netz kleiner Werkstätten" durch die
Stadt Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
Jugendhilfeausschuss
Ratsversammlung
19.09.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Kofinanzierung des Jugendberufshilfeangebots
„Netz kleiner Werkstätten“ durch das Ordnungsamt und das Amt für Stadtgrün und
Gewässer - auf der Ebene des Kommunalen Präventionsrates Leipzig - für die
Projektlaufzeit 2018/2019 (HHJ 2018).
2. Die Zuwendung beträgt 15.000 EUR aus dem planmäßigen Budget des Ordnungsamtes
(PSP-Element 1.100.12.2.1.01) und 4.500 EUR aus dem planmäßigen Budget des
Amtes für Stadtgrün und Gewässer (PSP-Element 1.100.55.1.0.01).
3. Die Zuwendungen werden an das
Sprachgeschädigte gGmbH vergeben.
Berufsbildungswerk
1/4
Leipzig
für
Hör-
und
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.01.
31.12.
15.000
4.500
1.100.12.2.1.01
1.100.55.1.0.01
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Sachverhalt:
Die Einzelvorlage für die Förderung des „Netz kleiner Werkstätten“ erfolgt vor dem
Hintergrund einer fehlenden Fachförderrichtlinie. Aufgrund der bisherigen Leistungsbilanz
und der positiven Resonanz für das „Netz kleiner Werkstätten“ sowie der Notwendigkeit,
niedrigschwellige Jugendberufshilfeangebote vorzuhalten, soll die bisherige Kofinanzierung
der anteiligen Personalkosten fortgeführt werden.
Jugendberufshilfeangebot „Netz kleiner Werkstätten“
Das Jugendberufshilfeangebot „Netz kleiner Werkstätten“ ist eine gemeinsame Initiative des
Kommunalen Präventionsrates Leipzig und der Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und
Sprachgeschädigte gGmbH. Es ist eines der niedrigschwelligsten Jugendberufshilfeangebote für junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren in Leipzig. Zur Zielgruppe
gehören insbesondere Jugendliche bzw. junge Erwachsene, die vielfältige und
schwerwiegende Hemmnisse, insbesondere im Bereich Motivation/Einstellungen,
Schlüsselqualifikationen und sozialer Kompetenzen aufweisen und auf andere Weise nicht
erreicht werden können, um sie für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und
schrittweise heranzuführen; des Weiteren zählen dazu Abbrecher berufsvorbereitender und bildender Maßnahmen (mit und ohne Berufsschulpflicht), Ausbildungsabbrecher,
Heranwachsende mit fehlenden oder kaum verwertbaren Schulabschlüssen, ehemalige
Förderschüler, ehemals Drogenabhängige, straffällig gewordene Jugendliche, junge
Menschen
mit
Entwicklungsund
Verhaltensstörungen
sowie
persönlichen
Beeinträchtigungen, z. B. psychischen Erkrankungen, sowie Jugendliche und junge
Erwachsene ohne festen Wohnsitz.
Seit 2002 erhielten über 1.400 Jugendliche und junge Menschen ohne Schulabschluss,
Ausbildung oder Arbeit neue Motivation, Anerkennung und eine Perspektive über das „Netz
kleiner Werkstätten“. Über die praktischen Tätigkeiten hinaus profitieren sie von der
Möglichkeit der beruflichen Orientierung und Qualifizierung. Verbunden wird dies mit einer
intensiven sozialpädagogischen Unterstützung. In den Bereichen Garten- und Landschaftspflege/Anti-Vandalismus-Programm, Metall/Fahrradwerkstätten, Gebäude-assistenz sowie
Betreuung und Pflege erbrachten die Teilnehmenden zusätzliche Leistungen, die sowohl
einzelnen Bürgern als auch der Stadtgesellschaft zugute kamen. So wurden bislang z. B. der
Erholungs- und Naturraum Fockeberg, öffentliche Grünanlagen, Spielplätze und S-Bahnhöfe
gepflegt und gestaltet. Des Weiteren nahmen die Teilnehmer/-innen Malerarbeiten in
Behördeneinrichtungen, Ämtern oder Kindertagesstätten vor. Ebenso erfolgte die Reparatur
von Fahrrädern im Auftrag des Ordnungsamtes in Vorbereitung der FundsachenVersteigerungen sowie die Registrierung und Codierung von Fahrrädern als ein Baustein der
Prävention gegen Fahrraddiebstahl des KPR. Die Fahrradcodierung mittels Gravur, also die
Anbringung einer Individualnummer, bietet in Leipzig nur das „Netz kleiner Werkstätten“ an.
In Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen unterstützten die Teilnehmenden das
Personal und leisteten damit einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der
Betreuungssituation von Kindern, Behinderten und älteren Menschen. Zu Firmen und
Unternehmen der freien Wirtschaft bestehen seit Jahren Kooperationsbeziehungen für die
Bereitstellung von Praktikumsplätzen zur betrieblichen Erprobung.
Das „Netz kleiner Werkstätten“ ist eine der erfolgreichsten Initiativen des Kommunalen
Präventionsrates. Es ist seit Jahren voll ausgelastet. Anerkennung hat das „Netz kleiner
Werkstätten“ unter anderem durch folgende Auszeichnungen erlangt:
Förderpreis Kriminalprävention (2006)
Sächsischer Landessieger im Wettbewerb um den DEICHMANN-Förderpreis (2010)
Integrationspreis "Brückenschlag" (2013)
Ehrennadel und Ehrenurkunde der Stadt Leipzig für den langjährigen
Beiratsvorsitzenden (2014)
3/4
Das „Netz kleiner Werkstätten“ ist seit März 2008 nach DIN EN ISO 9001:2000 zertifiziert
und unterliegt in regelmäßiger Kontrolle diesen Qualitätsstandards.
Ergebnisauszug
Über die im „Netz kleiner Werkstätten“ erzielten Ergebnisse informiert grundsätzlich der
jährliche Geschäftsbericht des KPR (www.leipzig.de/kpr). Im Jahr 2017 wurden insgesamt
121 Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene betreut. Die statistische
Betrachtung zeigt deutlich den großen Zuspruch vor allem bei Jugendlichen unter 18 Jahren
an diesem Angebot. 73 Prozent der Teilnehmenden waren zwischen 15 und 17 Jahre alt.
Das sind acht Prozent mehr als im Vorjahr. Über 60 Prozent sind Kunden des Jobcenters
Leipzig. 63 Prozent der Teilnehmenden waren männlich, 38 Prozent weiblich. 67 junge
Menschen beendeten ihre Teilnahme im Jahr 2017. Für 52 Prozent von ihnen schloss sich
direkt ein neuer Lebensabschnitt an: 29 begannen ein Berufsvorbereitungsjahr, eine
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine Ausbildung bzw. nahmen eine Arbeit auf
oder wechselten zu einer Abendschule. Weitere Jugendliche beschlossen zunächst eine
Therapie zu beginnen. Für zehn Jugendliche endete die Teilnahme zum geplanten
Maßnahmeende, ohne dass sie einen direkten Anschluss fanden. Die Anzahl der
Jugendlichen, die ihre Teilnahme vorzeitig abbrachen, lag mit 22 auf Vorjahresniveau.
Finanzierung
Der Träger der Maßnahme, das Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte
gGmbH veranschlagt für den Wirtschaftsplan 2018/2019 einen Gesamtaufwand in Höhe von
766.402,00 EUR. Die Kosten gliedern sich in Personalkosten, allgemeine Betriebsausgaben,
Sach- und Verwaltungsausgaben, inhaltliche Ausgaben für die Arbeit mit den jungen
Menschen sowie investive Ausgaben. Die städtischen Zuwendungen wurden in den zwei
zurückliegenden Jahren 2016 und 2017 durch das Dezernat III wie folgt bereitgestellt:
Stadt Leipzig, Ordnungsamt
Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer
2016
12.000 EUR
4.500 EUR
2017
12.000 EUR
4.500 EUR
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes
und erfahrenes Personal. Die Beiträge des Ordnungsamtes bzw. des Amtes für Stadtgrün
und Gewässer tragen grundsätzlich zur anteiligen Finanzierung von Personalkosten bei. Die
städtischen Fördermittel werden gemäß den Regularien der Zuwendungsrichtlinie der Stadt
Leipzig als institutionelle Förderung in Form der Festbetragsfinanzierung für Maßnahmen der
Jugendberufshilfe als nichtrückzahlbare Zuwendung vergeben. Die städtischen
Zuwendungen werden aus dem planmäßigen Budget des Ordnungsamtes (PSP-Element
1.100.12.2.1.01) und des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (PSP-Element 1.100.55.1.0.01)
bereitgestellt. Ohne die städtische Kofinanzierung kann dieses über viele Jahre erfolgreich
arbeitende
Jugendberufshilfeangebot
zur
Verbesserung
der
Bildungsund
Arbeitsmarktchancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht fortgeführt werden.
Eine adäquate Kofinanzierung ist Voraussetzung dafür, dass das Einkaufszentrum für
Bayern und Sachsen der Bundesagentur für Arbeit den Finanzierungsanteil des Jobcenters
vergeben kann.
4/4
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
☐
☐
☐
☒
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☒
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☒
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
☐
☐
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch
☐ mittel
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1)
☒ niedrig
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
☒ ja
☒ ja
☐ nein
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
☐ nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
☐ ja ☒ nein
1–2
keine
Auswirkung
☐
1–2
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☐
☐
☐
☒
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☐
☐
☐
☒
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☐
☐
☐
☒
☐
☐
☐
☒
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☒
☐
☐
☐
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☐
☐
☒
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☐
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☒
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1)
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
Vorlage Seite 1
1–2
Begründung in
Vorlage, Seite 1