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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1417000.pdf
Größe
233 kB
Erstellt
03.07.18, 12:00
Aktualisiert
14.08.18, 11:59

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02023-DS-04 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: 2. Änderung zum Baubeschluss Energetische Sanierung der F.-A.-Brockhaus-Schule (Nebenstelle) - Maßnahmeerweiterung innere Teilmodernisierung i.V.m. außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79(1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Stadtentwicklung und Bau SBB Nordost Ratsversammlung 19.09.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die 2. Änderung zum Baubeschluss Energetische Sanierung der F.-A.-BrockhausSchule (Nebenstelle) – Gymnasium, Samuel-Lampel-Str. 1, 04357 Leipzig (VI-DS02023 vom 10.02.16) wird beschlossen. Die Maßnahmeerweiterung innere Teilmodernisierung wird als eigenständige investive Maßnahme realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 13, Abs. 7 Punkt 1 in der zur Zeit gültigen Fassung). Die im Beschluss VI-DS-02023-DS-02 bestätige Erneuerung der Sanitäranlagen in Höhe von 342.300 € sowie die Schönheitsreparaturen in Höhe von 150.000 € werden vom Ergebnishaushalt in die investive Maßnahme übergeleitet. 2. Die Gesamtkosten erhöhen sich durch die Maßnahmeerweiterung innere Teilmodernisierung von 2.722.300 € um 1.741.000 € auf 4.463.300 €. Der städtische Anteil der Kostenerhöhung beträgt 1.741.000 €. Davon entfallen auf die investive Maßnahme (bestehend aus innerer Teilmodernisierung, Erneuerung der Sanitäranlagen sowie Schönheitsreparaturen) 2.233.300 €, davon 2.233.300 € städtischer Anteil. Die Maßnahme energetische Modernisierung in Höhe von 2.230.000 € verbleibt im Ergebnishaushalt. 3. Die Auszahlungen in Höhe von 2.083.300 € für die Maßnahmeerweiterung (1.741.000 €) innere Teilmodernisierung sowie Erneuerung der Sanitäranlagen 1/4 (Rückführung 342.300 € in Budget 51_UH2) €) werden im Haushaltsjahr 2018 im PSP-Element „F.-A.-Brockhaus-Schule, H2, Sanierung“ (7.0001886.700) bereitgestellt. Mit der Bereitstellung außerplanmäßiger Auszahlungen in Höhe von 342.300 € wird der Beschlusspunkt 3 der Drucksache VI-DS-02023-DS-02 aufgehoben (Bereitstellung der Mittel für Maßnahmeerweiterung Sanitär aus Budget bauliche Unterhaltung 51_UH2). 4. Die Auszahlungen in Höhe von 150.000 € für die Schönheitsreparaturen werden im Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung gestellt. Die Einordnung dieser Jahresscheibe erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020. 5. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 € in Höhe von 2.083.300 € werden im PSP-Element „F.-A.Brockhaus-Schule, H2, Sanierung“ (7.0001886.700) bereitgestellt. Die Deckung ist wie folgt vorgesehen: • 95.000 € aus dem PSP-Element „Schulstandort Ihmelsstraße – OS“ (7.0000698.700) • 400.000 € aus dem PSP-Element „Wiederitzsch Neubau OS 5-zügig+2 Feld SH“ (7.0001742.700), • 215.000 € aus dem PSP-Element „Zus.führ. Schule Stahmeln Windmühlenweg“ (7.0001082.700) • 140.000 € aus dem PSP-Element „Neubau 2-FH f. Schule am Weißeplatz“ (7.0001656.700) • 79.000 € aus PSP-Element „GS Max-Planck-Str., Nutzeranpass. u. BS“ (7.0001353.700) • 100.000 € aus dem PSP-Element „31. Schule, Neubau mit 2 Feldhalle“ (7.0001352.700) • 62.000 € aus dem PSP-Element „Fr.-Fröbel-Schule, Brandschutz“ (7.0001060.700) • 342.300 € aus dem Budget der baulichen Unterhaltung (51_UH2), PSP-Element „F.-A.-Brockhaus-Schule“ (1.100.21.7.1.01.02) aus den bisher veranschlagten Aufwendungen für die Sanitärmaßnahme • 650.000 € aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung formale Deckung FH Schulhausbau“ (1098750000), dieser liegt eine Sperre i.H. von 500.000 im PSPElement „Wiederitzsch Neubau OS 5-zügig+2 Feld SH“ (7.0001742.700) sowie von 150.000 € im PSP-Element „Zus.führ. Schule Stahmeln Windmühlenweg“ (7.0001082.700) zugrunde. 6. nachrichtlich: Im Rahmen der Drucksache VI-DS-03002 (IT-Ausstattung der kommunalen Schulen) wurden für dieses Objekt 44.610 € im PSP-Element F.-A.Brockhaus-Schule, H2, Sanierung“ (7.0001886.700) bereitgestellt. Die Datenverkabelung wird im Rahmen der Gesamtmaßnahme realisiert. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2018 2019 2.083.300 150.000 7.0001886.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen X Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Sachverhalt: Die 1. Änderung zum Baubeschluss (VI-DS-02023-DS-02) wurde am 21.03.2018 in der Ratsversammlung beschlossen, so dass die Fortführung der energetischen Modernisierung sowie die Sanierung der Sanitäranlagen gesichert sind. Im Zuge des Baufortschritts haben sich aktuell jedoch weitere gravierende Entwicklungen ergeben, die einer Entscheidung zum weiteren Vorgehen bedürfen. Durch einen Wassereintritt im Zuge der Dachsanierung als Folge eines Unwetters wurden die Elektroverteilungen stark beschädigt. Eine Reparatur ist nicht möglich und die Errichtung einer neuen Hauptverteilung erlaubt die Anbindung der vorhandenen Leitungen aus technischen und rechtlichen Gründen nicht. Zur Problematik Elektroverteilung kommt noch, dass die Versorgungsleitungen für die allgemeinen Beleuchtung des 3. OG lose auf der nicht mehr gebrauchsfähigen Ausgleichsschicht des Daches liegen. Diese müssten also ohnehin zurückgebaut und neu verlegt werden. Auch diese Teilergänzung wäre aus den o.g. Gründen bedenklich bzw. unzulässig. Da die Schule derzeit ausgelagert ist, wurden umgehend Betrachtungen hinsichtlich weiterer dringend erforderlicher Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Die Vorlage beinhaltet neben der Erneuerung der Elektroanlage die weitere Leistungen als Erweiterung der Maßnahmen zur inneren Sanierung, z.B. die Erneuerung der Grundleitungen sowie des Estrichs im UG und der Heizungsverteileranlage, den Blendschutz, die Erneuerung der Innentüren, Trockenbauarbeiten, Erneuerung des Fliesenspiegels und der Waschtische in den Unterrichtsräumen, Bodenbelags- und Malerarbeiten. Diese Maßnahmen sollen mit dieser Vorlage zur Umsetzung bestätigt werden. Anlagen: - Begründungstext 4/4 HAUSHALTSVORLAGE 2. Änderung zum Baubeschluss Energetische Sanierung der F.-A.-Brockhaus-Schule (Nebenstelle) - Maßnahmeerweiterung Erneuerung der Elektroanlage sowie innere Teilmodernisierung i.V.m. außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79(1) SächsGemO Bauvorhaben: Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung im Inneren F.-A.-Brockhaus-Schule (Nebenstelle) - Gymnasium, Samuel-Lampel-Str. 1, 04357 Leipzig Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 16, 04229 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126, 04317 Leipzig Stand: 03.07.2018 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung im Inneren Stand vom: 03.07.2018 Inhaltsverzeichnis Kurzerläuterung 3 1 Grundlagen 3 1.1 Beschlüsse 3 2 Beschreibung der Maßnahmeerweiterung 3 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes 3 2.2 Ableitung des Bedarfes 4 2.3 Notwendigkeit/ Dringlichkeit der Baumaßnahme 4 2.4 Alternativlösungen 4 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung 4 2.6 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 4 2.7 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme 4 2.8 Barrierefreies Bauen 5 2.9 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 5 3 Finanzieller Aufwand 5 4 Finanzierungsplan 6 5 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) 6 7 VgV-Betrachtung/ Planungsbeteiligte 7 8 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 7 8.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 7 8.2 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 7 Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 2 von 7 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung im Inneren Stand vom: 03.07.2018 Kurzerläuterung Die 1. Änderung zum Baubeschluss (VI-DS-02023-DS-02) wurde am 21.03.2018 in der Ratsversammlung beschlossen, so dass die Fortführung der energetischen Modernisierung sowie die Sanierung der Sanitäranlagen gesichert sind. Im Zuge des Baufortschritts haben sich aktuell jedoch weitere gravierende Entwicklungen ergeben, die einer Entscheidung zum weiteren Vorgehen bedürfen. Durch einen Wassereintritt im Zuge der Dachsanierung als Folge eines Unwetters wurden die Elektroverteilungen stark beschädigt. Eine Reparatur ist nicht möglich und die Errichtung einer neuen Hauptverteilung erlaubt die Anbindung der vorhandenen Leitungen aus technischen und rechtlichen Gründen nicht. Zur Problematik Elektroverteilung kommt noch, dass die Versorgungsleitungen für die allgemeinen Beleuchtung des 3. OG lose auf der nicht mehr gebrauchsfähigen Ausgleichsschicht des Daches liegen. Diese müssten also ohnehin zurückgebaut und neu verlegt werden. Auch diese Teilergänzung wäre aus den o.g. Gründen bedenklich bzw. unzulässig. Da die Schule derzeit ausgelagert ist, wurden umgehend Betrachtungen hinsichtlich weiterer dringend erforderlicher Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Die Vorlage beinhaltet neben der Erneuerung der Elektroanlage die weitere Leistungen als Erweiterung der Maßnahmen zur inneren Sanierung, z.B. die Erneuerung der Grundleitungen sowie des Estrichs im UG und der Heizungsverteileranlage, den Blendschutz, die Erneuerung der Innentüren, Trockenbauarbeiten, Erneuerung des Fliesenspiegels und der Waschtische in den Unterrichtsräumen, Bodenbelags- und Malerarbeiten. Diese Maßnahmen sollen mit dieser Vorlage zur Umsetzung bestätigt werden. 1 Grundlagen 1.1 Beschlüsse • • • Beschluss der Ratsversammlung Nr. RB-V-1301 vom 21.03.2012 Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2012 Beschluss des Verwaltungsausschusses VA-IV-DS-02023 vom 10.02.2016 zur Realisierung der Energetischen Modernisierung 1. Änderung zum Baubeschluss VI-DS-02023-DS-02 vom 21.03.2018 2 Beschreibung der Maßnahmeerweiterung 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes Durch einen Wassereintritt im Zuge der Dachsanierung als Folge eines Unwetters wurden die Elektroverteilungen stark beschädigt. Eine Reparatur ist nicht möglich und die Errichtung einer neuen Hauptverteilung erlaubt die Anbinden der vorhandenen Leitungen aus technischen und rechtlichen Gründen nicht. Zur Problematik Elektroverteilung kommt noch, dass die Versorgungsleitungen der allgemeinen Beleuchtung lose auf der nicht mehr gebrauchsfähigen Ausgleichsschicht des Daches liegen. Diese müssten also ohne hin zurückgebaut und neu verlegt werden. Auch diese Teilergänzung wäre aus den o.g. Gründen bedenklich bzw. unzulässig. Des Weiteren weist die Schule weitere Defizite an Bauteilen auf. So ist z.B. die Heizungsverteileranlage überaltert, die Grundleitungen im Untergeschoss sind defekt, die Innentüren verschlissen. Waschtische und Fliesenspiegel in den Unterrichtsräumen sind erneuerungsbedürftig, etc. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 3 von 7 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung im Inneren Stand vom: 03.07.2018 2.2 Ableitung des Bedarfes Der Bedarf für die Erneuerung der Elektroanlage leitet sich aus aus Punkt 2.1 ab. Neben diesem gravierenden sicherheitstechnischen Mangel sind weitere Bauteile und Anlagen überaltert und bedürfen einer Erneuerung. Da die Schule derzeit freigelenkt ist, wurde geprüft, welche Maßnahmen bis zum Wiedereinzug der Schule noch sinnvoll umgesetzt werden können, um einen nachhaltigen und nicht durch zeitnahe neue Bautätigkeit gestörten Schulbetrieb zu ermöglichen. 2.3 Notwendigkeit/ Dringlichkeit der Baumaßnahme Eine VDE-konforme Wiederherstellung der Elektroanlage ist unter Nutzung der noch vorhandenen restlichen Leitungen und Anlagenteile unmöglich. Die Schule kann nicht ohne die Erneuerung der Elektroanlage wieder in Betrieb genommen werden, da eine hohe Gefährdung besteht. Da das Objekt noch bis Sommer 2019 ausgelagert bleibt, werden in diesem Zusammenhang weitere Maßnahmen zur inneren Modernisierung angestrebt. 2.4 Alternativlösungen Es gibt keine Alternativlösungen. 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Bei Nichtbeschlussfassung besteht die Gefahr der Nutzungsuntersagung des Schulgebäudes aufgrund der Sicherheitsmängel. 2.6 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme KG 100 • Umzugskosten KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276) Es werden folgende Leistungen umgesetzt: • Erneuerung der Innentüren • Erneuerung des Estrichs im Untergeschoss inkl. der dazugehörigen Nebenleistungen wie Abbruch und Beräumung • Anbringen eines Blendschutzes in relevanten Bereichen • Erneuerung der Beschilderung • Erneuerung der Schließanlage • Bodenbelagsarbeiten • Erneuerung des Fliesenspiegels in den Unterrichtsräumen hinter den Waschtischen KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276) • vollständige Erneuerung der Elektroanlage • Erneuerung der Grundleitungen im Inneren des Gebäudes • Erneuerung der Waschtische in den Unterrichtsräumen • Erneuerung der Heizungsverteileranlage (Leitungen, Heizkörper, Regelung) • Erneuerung der Ausgabeküche KG 600 • Erneuerung Mobiliar 2.7 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme Durch die Baumaßnahme wird ein Schulgebäude geschaffen, welches den sicherheitstechnischen Anforderungen genügt und einen für mehrere Jahre baustellefreien Schulbetrieb ermöglicht. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 4 von 7 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung im Inneren Stand vom: 03.07.2018 2.8 Barrierefreies Bauen Die Schule ist nicht barrierefrei geplant, da auch der dazugehörige Altbau nicht barrierefrei ist. 2.9 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Im Rahmen der Möglichkeiten erfolgt die Beteiligung von Schüler/-innen in der Ausführungsplanung z.B. im Hinblick auf die Farbgestaltung der Flure und Klassenzimmer. 3 Finanzieller Aufwand Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt. Kostenermittlungsstufe: Kostenrahmen nach DIN 276 vom 19.03.2018 Kosten gemäß Baubeschluss „Energetische Sanierung“ VI-DS-02023 Kostengruppe 100 200 300 400 500 600 700 Grundstück Herrichten und Erschließung Bauwerk - Baukonstruktionen Bauwerk Technische Anlagen Außenanlagen Ausstattung und Kunstwerke Baunebenkosten Summe Leistungserstattung des Amtes für Gebäudemanagement fiktiv Mehrbedarf lau- Maßnahmeer- Gesamtkosten fende Maßnah- weiterung inneu me (Hülle + Sanere Teilmnitär + Boden- odernisierung belag) Gegenstand der Vorlage 0 0 30.000 30.000 0 0 0 0 1.205.956 817.200 964.000 2.987.156 102.455 124.500 490.000 716.955 66.589 0 0 0 0 32.000 66.589 32.000 225.000 180.600 225.000 630.600 1.600.000 56.700 1.122.300 44.500 1.741.000 56.700 4.463.300 157.900 Insgesamt beläuft sich der Mehrbedarf auf 1.741.000 €. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 5 von 7 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung im Inneren Stand vom: 03.07.2018 4 Finanzierungsplan Förderfähigkeit der Maßnahme: nicht förderfähig förderfähig Angaben in Euro brutto Gebäudehülle Teilmodernisierung im Inneren Förderprogramm Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in % Gesamtkosten in € Förderfähige Kosten in € Anteil Fördermittel in € Antrag vom Bescheid vom VwV Investkraft, Budget Bund 75 1.800.000 1.800.000 1.350.000 10.08.15 21.08.2017 Änderungsantrag Fördermittel geplant Gesamtkosten in € (= förderfähig) Anteil Fördermittel in € I. Quartal 2018 2.230.000 1.672.500 5 keine Fördermittel vorgesehen Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) Gesamtdarstellung des Vorhabens Jahr 2015 + 2016 Energet. Sanierung VI-DS-02023 + Mehrbedarf Mehrbedarf aus 1. Ä BB (VI-DS-02023-DS-02) Maßnahmeerweiterung Teilmodernisierung im Inneren (Gegenstand der Vorlage) Gesamt 6 2017 2018 2019 Gesamtkosten 0 1.600.000 380.000 1.220.000 0 0 150.000 822.300 150.000 972.300 0 0 1.741.000 0 1.741.000 380.000 1.370.000 2.563.300 150.000 4.463.300 Fristenplan Gebäudehülle Baubeginn Sept. 2017 Fertigstel- 01.02.19 lung Sanitäranlagen 01.02.18 31.12.18 Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Schönheitsreparatur Innere Teilmodernisierung I. Quartal 2019 IV.Quartal 2018 Ende II. Quartal 2019 Ende II.Quartal 2019 Seite 6 von 7 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung im Inneren Stand vom: 03.07.2018 7 VgV-Betrachtung/ Planungsbeteiligte Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VgV geprüft. Der maßgebliche Schwellenwert für die Erneuerung der Elektroanlage und die innere Teilmodernisierung wird nicht erreicht. Leistungsbild nach HOAI 2013 Planungsbeteiligte Objektplanung nach § 33 Freianlagen nach § 38 Auspurg Borchowitz und Partner Anke Grundmann Landschaftsarchitektin Tragwerksplanung nach § 49 Bauplan GmbH & Co.KG Technische Ausrüstung nach § 53 GBS, Ingenieurbüro GmbH Technische Gesamtplanung 8 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 8.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 Die Nutzungskosten ändern sich nicht im Vergleich zum ursprünglichen Baubeschluss VI-DS-02023. 8.2 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z.B. KG 200, KG 300 etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander. Kennwerte des Vorhabens: NUF F.-A.-Brockhaus-Schule (Nebenstelle) BGF Elektroanlage + innere Teilmodernisierung BRI KG 300 + 400 2.725,00 4.272,00 14.900,00 1.354.000 m² m² m³ € Kennwerte: KG 300 + 400/NUF KG 300 + 400/BGF KG 300 + 400/BRI F.-A.-Brockhaus-Schule (Nebenstelle) 497 €/m² 317 €/m² 91 €/m³ Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Bemerkungen Ein Kennwertvergleich mit BKI oder anderen Objekten ist nicht zielführend, da diese Maßnahme nur eine Teilleistung einer Gesamtsanierung beinhaltet und damit nicht vergleichbar ist. Seite 7 von 7