Daten
Kommune
Leipzig
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1417000.pdf
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233 kB
Erstellt
03.07.18, 12:00
Aktualisiert
14.08.18, 11:59
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02023-DS-04
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
2. Änderung zum Baubeschluss Energetische Sanierung der F.-A.-Brockhaus-Schule
(Nebenstelle) - Maßnahmeerweiterung innere Teilmodernisierung i.V.m.
außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79(1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Nordost
Ratsversammlung
19.09.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die 2. Änderung zum Baubeschluss Energetische Sanierung der F.-A.-BrockhausSchule (Nebenstelle) – Gymnasium, Samuel-Lampel-Str. 1, 04357 Leipzig (VI-DS02023 vom 10.02.16) wird beschlossen.
Die Maßnahmeerweiterung innere Teilmodernisierung wird als eigenständige
investive Maßnahme realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 13, Abs. 7
Punkt 1 in der zur Zeit gültigen Fassung).
Die im Beschluss VI-DS-02023-DS-02 bestätige Erneuerung der Sanitäranlagen in
Höhe von 342.300 € sowie die Schönheitsreparaturen in Höhe von 150.000 € werden
vom Ergebnishaushalt in die investive Maßnahme übergeleitet.
2. Die Gesamtkosten erhöhen sich durch die Maßnahmeerweiterung innere
Teilmodernisierung von 2.722.300 € um 1.741.000 € auf 4.463.300 €. Der städtische
Anteil der Kostenerhöhung beträgt 1.741.000 €.
Davon entfallen auf die investive Maßnahme (bestehend aus innerer
Teilmodernisierung, Erneuerung der Sanitäranlagen sowie Schönheitsreparaturen)
2.233.300 €, davon 2.233.300 € städtischer Anteil.
Die Maßnahme energetische Modernisierung in Höhe von 2.230.000 € verbleibt im
Ergebnishaushalt.
3. Die Auszahlungen in Höhe von 2.083.300 € für die Maßnahmeerweiterung
(1.741.000 €) innere Teilmodernisierung sowie Erneuerung der Sanitäranlagen
1/4
(Rückführung 342.300 € in Budget 51_UH2) €) werden im Haushaltsjahr 2018 im
PSP-Element „F.-A.-Brockhaus-Schule, H2, Sanierung“ (7.0001886.700)
bereitgestellt.
Mit der Bereitstellung außerplanmäßiger Auszahlungen in Höhe von 342.300 € wird
der Beschlusspunkt 3 der Drucksache VI-DS-02023-DS-02 aufgehoben
(Bereitstellung der Mittel für Maßnahmeerweiterung Sanitär aus Budget bauliche
Unterhaltung 51_UH2).
4. Die Auszahlungen in Höhe von 150.000 € für die Schönheitsreparaturen werden im
Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung gestellt. Die Einordnung dieser Jahresscheibe
erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020.
5. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2018 € in Höhe von 2.083.300 € werden im PSP-Element „F.-A.Brockhaus-Schule, H2, Sanierung“ (7.0001886.700) bereitgestellt.
Die Deckung ist wie folgt vorgesehen:
• 95.000 € aus dem PSP-Element „Schulstandort Ihmelsstraße – OS“
(7.0000698.700)
• 400.000 € aus dem PSP-Element „Wiederitzsch Neubau OS 5-zügig+2 Feld SH“
(7.0001742.700),
• 215.000 € aus dem PSP-Element „Zus.führ. Schule Stahmeln Windmühlenweg“
(7.0001082.700)
• 140.000 € aus dem PSP-Element „Neubau 2-FH f. Schule am Weißeplatz“
(7.0001656.700)
• 79.000 € aus PSP-Element „GS Max-Planck-Str., Nutzeranpass. u. BS“
(7.0001353.700)
• 100.000 € aus dem PSP-Element „31. Schule, Neubau mit 2 Feldhalle“
(7.0001352.700)
• 62.000 € aus dem PSP-Element „Fr.-Fröbel-Schule, Brandschutz“
(7.0001060.700)
• 342.300 € aus dem Budget der baulichen Unterhaltung (51_UH2), PSP-Element
„F.-A.-Brockhaus-Schule“ (1.100.21.7.1.01.02) aus den bisher veranschlagten
Aufwendungen für die Sanitärmaßnahme
• 650.000 € aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung formale Deckung FH
Schulhausbau“ (1098750000), dieser liegt eine Sperre i.H. von 500.000 im PSPElement „Wiederitzsch Neubau OS 5-zügig+2 Feld SH“ (7.0001742.700) sowie
von 150.000 € im PSP-Element „Zus.führ. Schule Stahmeln Windmühlenweg“
(7.0001082.700) zugrunde.
6. nachrichtlich: Im Rahmen der Drucksache VI-DS-03002 (IT-Ausstattung der
kommunalen Schulen) wurden für dieses Objekt 44.610 € im PSP-Element F.-A.Brockhaus-Schule, H2, Sanierung“ (7.0001886.700) bereitgestellt. Die
Datenverkabelung wird im Rahmen der Gesamtmaßnahme realisiert.
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2018
2019
2.083.300
150.000
7.0001886.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
X
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/4
Sachverhalt:
Die 1. Änderung zum Baubeschluss (VI-DS-02023-DS-02) wurde am 21.03.2018 in der
Ratsversammlung beschlossen, so dass die Fortführung der energetischen Modernisierung
sowie die Sanierung der Sanitäranlagen gesichert sind.
Im Zuge des Baufortschritts haben sich aktuell jedoch weitere gravierende Entwicklungen
ergeben, die einer Entscheidung zum weiteren Vorgehen bedürfen.
Durch einen Wassereintritt im Zuge der Dachsanierung als Folge eines Unwetters wurden
die Elektroverteilungen stark beschädigt. Eine Reparatur ist nicht möglich und die Errichtung
einer neuen Hauptverteilung erlaubt die Anbindung der vorhandenen Leitungen aus
technischen und rechtlichen Gründen nicht.
Zur Problematik Elektroverteilung kommt noch, dass die Versorgungsleitungen für die
allgemeinen Beleuchtung des 3. OG lose auf der nicht mehr gebrauchsfähigen
Ausgleichsschicht des Daches liegen. Diese müssten also ohnehin zurückgebaut und neu
verlegt werden. Auch diese Teilergänzung wäre aus den o.g. Gründen bedenklich bzw.
unzulässig.
Da die Schule derzeit ausgelagert ist, wurden umgehend Betrachtungen hinsichtlich weiterer
dringend erforderlicher Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt.
Die Vorlage beinhaltet neben der Erneuerung der Elektroanlage die weitere Leistungen als
Erweiterung der Maßnahmen zur inneren Sanierung, z.B. die Erneuerung der
Grundleitungen sowie des Estrichs im UG und der Heizungsverteileranlage, den
Blendschutz, die Erneuerung der Innentüren, Trockenbauarbeiten, Erneuerung des
Fliesenspiegels und der Waschtische in den Unterrichtsräumen, Bodenbelags- und
Malerarbeiten.
Diese Maßnahmen sollen mit dieser Vorlage zur Umsetzung bestätigt werden.
Anlagen:
-
Begründungstext
4/4
HAUSHALTSVORLAGE
2. Änderung zum Baubeschluss Energetische Sanierung der
F.-A.-Brockhaus-Schule (Nebenstelle) - Maßnahmeerweiterung Erneuerung der Elektroanlage sowie innere
Teilmodernisierung i.V.m. außerplanmäßigen Auszahlungen
gemäß § 79(1) SächsGemO
Bauvorhaben:
Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung im Inneren
F.-A.-Brockhaus-Schule (Nebenstelle) - Gymnasium,
Samuel-Lampel-Str. 1, 04357 Leipzig
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 16, 04229 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126, 04317 Leipzig
Stand:
03.07.2018
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung im Inneren
Stand vom: 03.07.2018
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
3
1 Grundlagen
3
1.1 Beschlüsse
3
2 Beschreibung der Maßnahmeerweiterung
3
2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes
3
2.2 Ableitung des Bedarfes
4
2.3 Notwendigkeit/ Dringlichkeit der Baumaßnahme
4
2.4 Alternativlösungen
4
2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
4
2.6 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
4
2.7 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
4
2.8 Barrierefreies Bauen
5
2.9 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
5
3 Finanzieller Aufwand
5
4 Finanzierungsplan
6
5 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
6
7 VgV-Betrachtung/ Planungsbeteiligte
7
8 Effektivität und Wirtschaftlichkeit
7
8.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
7
8.2 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
7
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung im Inneren
Stand vom: 03.07.2018
Kurzerläuterung
Die 1. Änderung zum Baubeschluss (VI-DS-02023-DS-02) wurde am 21.03.2018 in der Ratsversammlung
beschlossen, so dass die Fortführung der energetischen Modernisierung sowie die Sanierung der Sanitäranlagen gesichert sind.
Im Zuge des Baufortschritts haben sich aktuell jedoch weitere gravierende Entwicklungen ergeben, die einer Entscheidung zum weiteren Vorgehen bedürfen.
Durch einen Wassereintritt im Zuge der Dachsanierung als Folge eines Unwetters wurden die Elektroverteilungen stark beschädigt. Eine Reparatur ist nicht möglich und die Errichtung einer neuen Hauptverteilung erlaubt die Anbindung der vorhandenen Leitungen aus technischen und rechtlichen Gründen nicht.
Zur Problematik Elektroverteilung kommt noch, dass die Versorgungsleitungen für die allgemeinen Beleuchtung des 3. OG lose auf der nicht mehr gebrauchsfähigen Ausgleichsschicht des Daches liegen.
Diese müssten also ohnehin zurückgebaut und neu verlegt werden. Auch diese Teilergänzung wäre aus
den o.g. Gründen bedenklich bzw. unzulässig.
Da die Schule derzeit ausgelagert ist, wurden umgehend Betrachtungen hinsichtlich weiterer dringend erforderlicher Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt.
Die Vorlage beinhaltet neben der Erneuerung der Elektroanlage die weitere Leistungen als Erweiterung
der Maßnahmen zur inneren Sanierung, z.B. die Erneuerung der Grundleitungen sowie des Estrichs im
UG und der Heizungsverteileranlage, den Blendschutz, die Erneuerung der Innentüren, Trockenbauarbeiten, Erneuerung des Fliesenspiegels und der Waschtische in den Unterrichtsräumen, Bodenbelags- und
Malerarbeiten.
Diese Maßnahmen sollen mit dieser Vorlage zur Umsetzung bestätigt werden.
1
Grundlagen
1.1
Beschlüsse
•
•
•
Beschluss der Ratsversammlung Nr. RB-V-1301 vom 21.03.2012 Schulentwicklungsplan der
Stadt Leipzig – Fortschreibung 2012
Beschluss des Verwaltungsausschusses VA-IV-DS-02023 vom 10.02.2016 zur Realisierung der
Energetischen Modernisierung
1. Änderung zum Baubeschluss VI-DS-02023-DS-02 vom 21.03.2018
2
Beschreibung der Maßnahmeerweiterung
2.1
Beschreibung des Ist-Zustandes
Durch einen Wassereintritt im Zuge der Dachsanierung als Folge eines Unwetters wurden die Elektroverteilungen stark beschädigt. Eine Reparatur ist nicht möglich und die Errichtung einer neuen Hauptverteilung erlaubt die Anbinden der vorhandenen Leitungen aus technischen und rechtlichen Gründen nicht.
Zur Problematik Elektroverteilung kommt noch, dass die Versorgungsleitungen der allgemeinen Beleuchtung lose auf der nicht mehr gebrauchsfähigen Ausgleichsschicht des Daches liegen. Diese müssten also
ohne hin zurückgebaut und neu verlegt werden. Auch diese Teilergänzung wäre aus den o.g. Gründen
bedenklich bzw. unzulässig.
Des Weiteren weist die Schule weitere Defizite an Bauteilen auf. So ist z.B. die Heizungsverteileranlage
überaltert, die Grundleitungen im Untergeschoss sind defekt, die Innentüren verschlissen. Waschtische
und Fliesenspiegel in den Unterrichtsräumen sind erneuerungsbedürftig, etc.
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung im Inneren
Stand vom: 03.07.2018
2.2
Ableitung des Bedarfes
Der Bedarf für die Erneuerung der Elektroanlage leitet sich aus aus Punkt 2.1 ab.
Neben diesem gravierenden sicherheitstechnischen Mangel sind weitere Bauteile und Anlagen überaltert
und bedürfen einer Erneuerung. Da die Schule derzeit freigelenkt ist, wurde geprüft, welche Maßnahmen
bis zum Wiedereinzug der Schule noch sinnvoll umgesetzt werden können, um einen nachhaltigen und
nicht durch zeitnahe neue Bautätigkeit gestörten Schulbetrieb zu ermöglichen.
2.3
Notwendigkeit/ Dringlichkeit der Baumaßnahme
Eine VDE-konforme Wiederherstellung der Elektroanlage ist unter Nutzung der noch vorhandenen restlichen Leitungen und Anlagenteile unmöglich. Die Schule kann nicht ohne die Erneuerung der Elektroanlage wieder in Betrieb genommen werden, da eine hohe Gefährdung besteht. Da das Objekt noch bis Sommer 2019 ausgelagert bleibt, werden in diesem Zusammenhang weitere Maßnahmen zur inneren Modernisierung angestrebt.
2.4
Alternativlösungen
Es gibt keine Alternativlösungen.
2.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Bei Nichtbeschlussfassung besteht die Gefahr der Nutzungsuntersagung des Schulgebäudes aufgrund
der Sicherheitsmängel.
2.6
Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
KG 100
• Umzugskosten
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276)
Es werden folgende Leistungen umgesetzt:
• Erneuerung der Innentüren
• Erneuerung des Estrichs im Untergeschoss inkl. der dazugehörigen Nebenleistungen wie Abbruch und Beräumung
• Anbringen eines Blendschutzes in relevanten Bereichen
• Erneuerung der Beschilderung
• Erneuerung der Schließanlage
• Bodenbelagsarbeiten
• Erneuerung des Fliesenspiegels in den Unterrichtsräumen hinter den Waschtischen
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)
• vollständige Erneuerung der Elektroanlage
• Erneuerung der Grundleitungen im Inneren des Gebäudes
• Erneuerung der Waschtische in den Unterrichtsräumen
• Erneuerung der Heizungsverteileranlage (Leitungen, Heizkörper, Regelung)
• Erneuerung der Ausgabeküche
KG 600
• Erneuerung Mobiliar
2.7
Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
Durch die Baumaßnahme wird ein Schulgebäude geschaffen, welches den sicherheitstechnischen Anforderungen genügt und einen für mehrere Jahre baustellefreien Schulbetrieb ermöglicht.
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung im Inneren
Stand vom: 03.07.2018
2.8
Barrierefreies Bauen
Die Schule ist nicht barrierefrei geplant, da auch der dazugehörige Altbau nicht barrierefrei ist.
2.9
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Im Rahmen der Möglichkeiten erfolgt die Beteiligung von Schüler/-innen in der Ausführungsplanung z.B.
im Hinblick auf die Farbgestaltung der Flure und Klassenzimmer.
3
Finanzieller Aufwand
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufe: Kostenrahmen nach DIN 276 vom 19.03.2018
Kosten gemäß
Baubeschluss
„Energetische
Sanierung“
VI-DS-02023
Kostengruppe
100
200
300
400
500
600
700
Grundstück
Herrichten und
Erschließung
Bauwerk - Baukonstruktionen
Bauwerk Technische Anlagen
Außenanlagen
Ausstattung und
Kunstwerke
Baunebenkosten
Summe
Leistungserstattung des Amtes
für Gebäudemanagement fiktiv
Mehrbedarf lau- Maßnahmeer- Gesamtkosten
fende Maßnah- weiterung inneu
me (Hülle + Sanere Teilmnitär + Boden- odernisierung
belag)
Gegenstand
der Vorlage
0
0
30.000
30.000
0
0
0
0
1.205.956
817.200
964.000
2.987.156
102.455
124.500
490.000
716.955
66.589
0
0
0
0
32.000
66.589
32.000
225.000
180.600
225.000
630.600
1.600.000
56.700
1.122.300
44.500
1.741.000
56.700
4.463.300
157.900
Insgesamt beläuft sich der Mehrbedarf auf 1.741.000 €.
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung im Inneren
Stand vom: 03.07.2018
4
Finanzierungsplan
Förderfähigkeit der Maßnahme:
nicht förderfähig
förderfähig
Angaben in Euro brutto
Gebäudehülle
Teilmodernisierung im Inneren
Förderprogramm
Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in %
Gesamtkosten in €
Förderfähige Kosten in €
Anteil Fördermittel in €
Antrag vom
Bescheid vom
VwV Investkraft, Budget Bund
75
1.800.000
1.800.000
1.350.000
10.08.15
21.08.2017
Änderungsantrag Fördermittel geplant
Gesamtkosten in € (= förderfähig)
Anteil Fördermittel in €
I. Quartal 2018
2.230.000
1.672.500
5
keine Fördermittel
vorgesehen
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
Gesamtdarstellung des Vorhabens
Jahr
2015 + 2016
Energet. Sanierung
VI-DS-02023 + Mehrbedarf
Mehrbedarf aus 1. Ä BB
(VI-DS-02023-DS-02)
Maßnahmeerweiterung
Teilmodernisierung im
Inneren (Gegenstand
der Vorlage)
Gesamt
6
2017
2018
2019
Gesamtkosten
0
1.600.000
380.000
1.220.000
0
0
150.000
822.300
150.000
972.300
0
0
1.741.000
0
1.741.000
380.000
1.370.000
2.563.300
150.000
4.463.300
Fristenplan
Gebäudehülle
Baubeginn Sept. 2017
Fertigstel- 01.02.19
lung
Sanitäranlagen
01.02.18
31.12.18
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
Schönheitsreparatur
Innere Teilmodernisierung
I. Quartal 2019
IV.Quartal 2018
Ende II. Quartal 2019 Ende II.Quartal 2019
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung im Inneren
Stand vom: 03.07.2018
7
VgV-Betrachtung/ Planungsbeteiligte
Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VgV geprüft.
Der maßgebliche Schwellenwert für die Erneuerung der Elektroanlage und die innere Teilmodernisierung
wird nicht erreicht.
Leistungsbild nach HOAI 2013
Planungsbeteiligte
Objektplanung nach § 33
Freianlagen nach § 38
Auspurg Borchowitz und Partner
Anke Grundmann Landschaftsarchitektin
Tragwerksplanung nach § 49
Bauplan GmbH & Co.KG
Technische Ausrüstung nach § 53
GBS, Ingenieurbüro GmbH Technische Gesamtplanung
8
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
8.1
Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
Die Nutzungskosten ändern sich nicht im Vergleich zum ursprünglichen Baubeschluss VI-DS-02023.
8.2
Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z.B. KG 200, KG 300
etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander.
Kennwerte des Vorhabens:
NUF
F.-A.-Brockhaus-Schule (Nebenstelle)
BGF
Elektroanlage + innere Teilmodernisierung BRI
KG 300 + 400
2.725,00
4.272,00
14.900,00
1.354.000
m²
m²
m³
€
Kennwerte:
KG 300 + 400/NUF
KG 300 + 400/BGF
KG 300 + 400/BRI
F.-A.-Brockhaus-Schule
(Nebenstelle)
497
€/m²
317
€/m²
91
€/m³
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
Bemerkungen
Ein Kennwertvergleich mit BKI oder anderen Objekten
ist nicht zielführend, da diese Maßnahme nur eine Teilleistung einer Gesamtsanierung beinhaltet und damit
nicht vergleichbar ist.
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