Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1321570.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
04.10.17, 12:00
Aktualisiert
16.08.18, 08:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04896
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Verwaltungsobjekt Naumburger Straße 26: Abschluss eines 4. Nachtrages zum
Mietvertrag vom 18.04.1993 und Abschluss eines 1. Nachtrages zum Mietvertrag vom
14./20.06.2013
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
Jugendhilfeausschuss
Grundstücksverkehrsausschuss
FA Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
19.09.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den 4. Nachtrag zum Mietvertrag vom 18.04.1993
sowie den 1. Nachtrag zum Mietvertrag vom 14./20.06.2013 zur Regelung des mieterseitigen
Optionsrechtes für das Objekt Naumburger Straße 26 abzuschließen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
nein
X
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
65_MP SK
42311100
65_MP SK
42311110
522.082,44
Aufwendungen
Finanzhaushalt
01.01. 31.12.
Jährlich jährlich 154.800,00
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
X
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Sachverhalt:
Ausgehend von der aktuellen mittelfristigen Prognose für die Stellenentwicklung der
Stadtverwaltung werden derzeit vom Amt für Gebäudemanagement Handlungsbedarfe und
Maßnahmen für die mittel- und langfristige Verwaltungsunterbringung geprüft und erarbeitet
und in einem Konzept zusammengeführt. Hierzu werden mehrere Projektphasen erarbeitet,
wie zum Beispiel Phase 1 - Herbeiführung von grundsätzlichen Standortentscheidungen,
Phase 2.1 - Erstellung von Nachnutzungskonzepten für freigelenkte Flächen in
Eigentumsobjekten, Abmieten von Verwaltungsstandorten.
Im Rahmen dieser Vorgehensweise wurde mit der Vorlage VI-DS-03786-NF-04 „Konzept zur
mittel- und langfristigen Verwaltungsunterbringung – hier: Verfahrensweise und Vorgriff
Standortentscheidung Halle 12“ die Herangehensweise und ein Vorgriff auf die
Unterbringung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung in der Messehalle 12
beschlossen.
Nach derzeitigem Stand ist eine Innutzungnahme des neuen Mietbereiches am Standort
Halle 12 durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung voraussichtlich im 2. Quartal 2021
möglich.
Die Stadt Leipzig hat mit dem Vermieter des Objektes Naumburger Straße 26 einen
Mietvertrag am 18.04.1993, sowie einen zweiten Mietvertrag am 14./20.06.2013
abgeschlossen. Die Mietverträge haben eine Laufzeit bis 31.12.2019.
Auf Grund des derzeitigen Standes ist ein Umzug zu diesem Termin nicht möglich. Deshalb
wurde mit dem Vermieter des Objektes Naumburger Straße 26 ein mieterseitiges
Optionsrecht von 2 x 1 Jahr zur Verlängerung der Mietverhältnisse neu verhandelt, um bei
auftretenden Verzögerungen an einem neuen Standort den Dienstbetrieb des Amtes für
Jugend, Familie und Bildung aufrecht erhalten zu können.
Im Rahmen des bereits durchgeführten dezernatsübergreifenden Mitzeichnungsverfahrens
der Vorlage sollte entsprechend Maßgabe des Dezernates Finanzen eine Neuverhandlung
der Verlängerung/Kündigung der Vertragslaufzeiten der Mietverträge entsprechend
Baufortschritt erfolgen.
Eckpunkte Mietvertrag I: Naumburger Straße 26 vom 18.04.1993 nebst 1. Nachtrag
vom 20./ 26.03.2009, 2. Nachtrag vom 20./ 21.01.2011 und 3. Nachtrag vom 7./ 8.7.2011:
Mietfläche:
Ende Festmietzeit:
Mietzins:
Nebenkostenvorauszahlung:
Mietzahlung gesamt:
6.608,42 m²
31.12.2019
41.631,87 €/ Monat (entspricht 6,30 €/m²)
12.400,00 €/ Monat (entspricht 1,88 €/m²)
54.031,87 €
Mietzins:
Nebenkostenvorauszahlung:
Mietzahlung gesamt:
499.582,44 €/ Jahr
148.800,00 €/ Jahr
648.382.44 €/ Jahr
Eckpunkte Mietvertrag II: Naumburger Straße 26 vom 14./ 20.06.2013
Mietfläche:
Ende Festmietzeit:
Mietzins:
€/m²)
Nebenkostenvorauszahlung:
€/m²)
3/4
250,00 m²
31.12.2019
1.875,00 €/ Monat
(entspricht 7,50
500,00 €/ Monat
(entspricht 2,00
Mietzahlung gesamt:
2.375,00 €/ Monat
Mietzins:
Nebenkostenvorauszahlung:
Mietzahlung gesamt:
22.500,00 €/ Jahr
6.000,00 €/ Jahr
28.500,00 €/ Jahr
Verhandlungsergebnis
Im Ergebnis der Nachverhandlung mit dem Vermieter des Objektes Naumburger Straße 26
liegen nunmehr ein 4. und ein 1. Nachtragsentwurf hinsichtlich eines mieterseitigen
Optionsrechtes zur Verlängerung der Mietverhältnisse über den 31.12.2019 hinaus von
einmal einem Jahr und daran anschließend zweimal sechs Monaten vor. Die
Inanspruchnahme der Optionen muss spätestens ein Jahr vor dem jeweiligen Ablauf des
Mietvertrages, also bis zum 31.12.2018 für das erste Jahr und im Anschluss bis zum
31.12.2019 für die ersten sechs Monate, sowie für die zweiten sechs Monate bis zum
30.06.2020 schriftlich in eingeschriebener Form gegenüber dem Vermieter erklärt werden.
Alle anderen Konditionen bleiben unverändert.
Die Aufwendungen für die Mietzahlungen bei Verlängerung der Mietverträge in der
Naumburger Str. 26 in Höhe von rund 522.100 €/Jahr und Vorauszahlung der Betriebs- und
Nebenkosten in Höhe von 154.800 €/Jahr wurden bei der Haushaltsplanung 2019/2020
berücksichtigt und angemeldet.
Die Unterbringung für die vorerst 100 Arbeitsplätzen des Amtes für Jugend, Familie und
Bildung in der Messehalle 12 kann frühestens am 02. Januar 2019 und spätestens jedoch
am 01. Juli 2019 gemäß neuem Mietvertrag erfolgen. Die Aufwendungen für diese
Mietzahlungen in Höhe von rund 331.500 €/Jahr und Vorauszahlung der Betriebs- und
Nebenkosten in Höhe von 108.100 €/Jahr wurden bei der Haushaltsplanung 2019
berücksichtigt und angemeldet. Für die Haushaltsplanung 2020 wurden Aufwendungen in
Höhe von 338.100 €/Jahr und Vorauszahlung der Betriebs- und Nebenkosten in Höhe von
108.100 €/Jahr berücksichtigt und angemeldet.
Für den Umzug der 100 Arbeitsplätze des Amtes für Jugend, Familie und Bildung in die
Messehalle 12 wurden Aufwendungen in 2019 in Höhe von 31.500 € kalkuliert, welche
bereits Bestandteil der Vorlage VI-DS-03786-NF-04 sind.
Folgen bei Ablehnung
Die Mietverhältnisse enden zum 31.12.2019. Die Räumlichkeiten sind an den Vermieter
fristgerecht zurückzugeben.
Der Dienstbetrieb des Amtes für Jugend, Familie und Bildung kann nicht aufrecht erhalten
werden.
Anlagen:
Anlage 1: 4. Nachtrag zum Mietvertrag vom 18.04.1993 (nicht öffentlich)
Anlage 2: 1. Nachtrag zum Mietvertrag vom 14./20.06.2013 (nicht öffentlich)
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