Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1394619.pdf
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119 kB
Erstellt
02.05.18, 12:00
Aktualisiert
16.08.18, 08:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05813
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Verwaltungsobjekt "Ratzelbogen", Kiewer Straße 1-3; Abschluss eines 6. Nachtrages
zum Mietvertrag vom 02./16.07.1992, nebst 1. Nachtrag vom 13.01.1998, 2. Nachtrag
vom 26.07.2007, 3. Nachtrag vom 24.07.2008, 4. Nachtrag vom 26.04.2012 und 5.
Nachtrag vom 09.10.2013
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Allgemeine Verwaltung
Jugendhilfeausschuss
Grundstücksverkehrsausschuss
Ratsversammlung
19.09.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den 6. Nachtrag zum Mietvertrag vom
02./06.07.1992, nebst 1. Nachtrag vom 13.01.1998, 2. Nachtrag vom 26.07.2007, 3.
Nachtrag vom 24.07.2008, 4. Nachtrag vom 26.04.2012 und 5. Nachtrag vom
09.10.2013 zur Verlängerung der Laufzeit des Mietvertrages Kiewer Str. 1 – 3
abzuschließen.
2. Die entstehenden Aufwendungen in 2019 und 2020 wurden im Zuge der
Haushaltplanung berücksichtigt und angemeldet.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
X
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.01.
31.12
180.700
65_MP SK
42311100
Jährl.
Jährl.
70.750
65_MK SK
42311110
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
X
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Ausgehend von der aktuellen mittelfristigen Prognose für die Stellenentwicklung der
Stadtverwaltung werden derzeit vom Amt für Gebäudemanagement Handlungsbedarfe und
Maßnahmen für die mittel- und langfristige Verwaltungsunterbringung geprüft und erarbeitet
und in einem Konzept zusammengeführt, welches in mehreren Phasen erarbeitet wird, wie
zum Beispiel Phase 1 - Herbeiführung von grundsätzlichen Standortentscheidungen, Phase
2.1 - Erstellung von Nachnutzungskonzepten für freigelenkte Flächen in Eigentumsobjekten,
Abmieten von Verwaltungsstandorten.
Im Rahmen dieser Vorgehensweise wurde mit der Vorlage VI-DS-03786-NF-04 „Konzept
zur mittel- und langfristigen Verwaltungsunterbringung – hier: Verfahrensweise und Vorgriff
Standortentscheidung Halle 12“ die Unterbringung des Amtes für Jugend, Familie und
Bildung in der Messehalle 12 beschlossen.
Nach derzeitigem Stand ist eine Innutzungnahme des neuen Mietbereiches durch das Amt
für Jugend, Familie und Bildung voraussichtlich im 2. Quartal 2021 möglich.
In diesem Zusammenhang werden die bestehenden Mietverträge für Objekte, in welchen
Organisationseinheiten das Amt für Jugend, Familie und Bildung untergebracht sind, derzeit
überprüft und ggf. angepasst. Hier nun geht es um das Objekt „Ratzelbogen“, Kiewer Str. 13, in Leipzig-Grünau.
Momentan ist der Bereich Hoheitliche Jugendhilfe, SG Amtsvormundschaften, des Amtes für
Jugend, Familie und Bildung, im Objekt Kiewer Straße 1-3 in 19 Räumen mit 20 Mitarbeitern,
der Allgemeine Sozialdienst in 18 Räumen mit 18 Mitarbeitern sowie der Fachdienst umA in
9 Räumen mit 13 Mitarbeitern untergebracht.
Weitere Mieter im Objekt sind u.a. das Bürgeramt mit 8 Mitarbeitern in 5 Räumen und das
Ordnungsamt (Stadtordnungsdienst).
Die Stadt Leipzig hat mit dem damaligen Vermieter des Objektes Kiewer Straße 1-3
(Ratzelbogen) einen Mietvertrag am 02./16. Juli 1992 abgeschlossen. Der Mietvertrag hat
eine Laufzeit bis 31.12.2018.
Aufgrund des derzeitigen Standes ist ein Umzug zu diesem Termin nicht möglich. Deshalb
war es hinsichtlich der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der untergebrachten Nutzer über
den 31.12.2018 hinaus erforderlich, mit dem Vermieter Verhandlungen über die
Verlängerung der Vertragslaufzeit aufzunehmen.
Aktuelle Eckpunkte Mietvertrag nebst 1. Nachtrag vom 13.01.1998, 2. Nachtrag vom
26.07.2007, 3. Nachtrag vom 24.07.2008, 4. Nachtrag vom 26.04.2012 und 5. Nachtrag
vom 09.10.2013:
Mietfläche:
2.166,44 m²
Mietvertragsende:
31.12.2018
Mietzins:
15.056,76 €/ Monat (entspricht 6,95 €/m²)
Nebenkostenvorauszahlung: 5.892,72 €/ Monat (entspricht 2,72 €/m²)
Mietzahlung gesamt:
20.949,48 €/ Monat
Mietzins:
180.681,12 €/Jahr
Nebenkostenvorauszahlung: 70.712,64 €/Jahr
Mietzahlung gesamt:
251.393,76 €/Jahr
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Verhandlungsergebnis
Im Ergebnis der Verhandlung mit dem neuen Eigentümer liegt der Stadt Leipzig ein Entwurf
eines 6. Nachtrages hinsichtlich einer Verlängerung der Laufzeit um 3 Jahre mit jährlichem
Sonderkündigungsrecht vor. Das Mietverhältnis wird somit bis zum 31.12.2021 fest
abgeschlossen. Es kann mit einer Frist von 7 Monaten jeweils zum Jahresende schriftlich
gekündigt werden.
Die Aufwendungen für die Mietzahlungen in Höhe von rund 180.700 € und Vorauszahlung
der Betriebsnebenkosten in Höhe von 70.750 € wurden bei der Haushaltsplanung 2019/2020
berücksichtigt und angemeldet. Alle anderen Konditionen bleiben unverändert.
Folgen bei Ablehnung
Das Mietverhältnis endet zum 31.12.2018. Die Räumlichkeiten sind an den Vermieter
fristgerecht zurückzugeben. Der Dienstbetrieb der derzeitigen Nutzer kann nicht aufrecht
erhalten werden.
Anlagen:
Entwurf 6. Nachtrag zum Mietvertrag vom 02./16.07.1992 (nicht öffentlich)
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