Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1395470.pdf
Größe
399 kB
Erstellt
03.05.18, 12:00
Aktualisiert
31.07.18, 10:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05831
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 428 "Gewerbegebiet Plagwitz
Süd/Markranstädter Straße";
Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Plagwitz;
Verlängerung der Geltungsdauer - Satzungsbeschluss
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
SBB Südwest
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
19.09.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 428
"Gewerbegebiet Plagwitz Süd/Markranstädter Straße" (Anlage 2) wird beschlossen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Mit dieser Vorlage soll der Beschluss der Ratsversammlung über die Verlängerung der
Veränderungssperre (VI-DS-02951 vom 21.09.2016) für den in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan Nr. 428 "Gewerbegebiet Plagwitz/Markranstädter Straße" herbeigeführt
werden. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist im Übersichtsplan
kenntlichgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan wurde
erweitert (siehe VI-DS-05257). Die Veränderungssperre bezieht sich lediglich auf den
bisherigen räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplan-Aufstellungsbeschlusses.
Zur weiteren Sicherung der Planungsziele des Bebauungsplanes Nr. 428 ist es erforderlich,
die Geltungsdauer der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB zu
verlängern. Eine Ausdehnung der Veränderungssperre auf den erweiterten räumlichen
Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses ist bis auf weiteres nicht erforderlich.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Nach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird das Dezernat
Stadtentwicklung und Bau, Stadtplanungsamt, den Beschluss im Leipziger Amtsblatt bekannt
machen.
Dem Stadtbezirksbeirat Südwest wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten
unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
Anlagen:
1 Übersichtsplan
2 Satzung
3/3
Anlage 1
Veränderungssperre für den
Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/
Markranstädter Straße“
Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 5000, Stand: 09/2017
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Geltungsbereich der Veränderungssperre
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des
Aufstellungsbeschlusses des B-Planes Nr. 428
Anlage 2
Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 428
„Gewerbegebiet Plagwitz Süd/Markranstädter Straße“
Aufgrund der §§ 16 und 17 des Baugesetzbuches und des § 4 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung, hat die Ratsversammlung der
Stadt Leipzig in ihrer Sitzung am …................. folgende Satzung beschlossen:
Gegenstand der Satzung
Die Geltungsdauer der am 01.10.2016 im Amtsblatt Nr. 17/2016 sowie vorsorglich erneut am
10.12.2016 im Amtsblatt Nr. 22/2016 und am 02.06.2018 im Amtsblatt Nr. 11/2018 bekannt
gemachten Satzung (Beschl. Nr. VI-DS-02951 vom 21.09.2016) über die Veränderungssperre für
den Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/Markranstädter Straße“ wird um ein
Jahr verlängert.
Ausfertigung
Die Ratsversammlung hat diese Satzung beschlossen.
Die Rechtsgrundlagen hierfür ist § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der
jeweils geltenden Fassung.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Leipzig, den
(Siegel)
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Hinweis:
Die Satzung ist mit Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt Nr. ........................... am ........................... in Kraft getreten.
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