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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1395470.pdf
Größe
399 kB
Erstellt
03.05.18, 12:00
Aktualisiert
31.07.18, 10:16

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05831 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 428 "Gewerbegebiet Plagwitz Süd/Markranstädter Straße"; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Plagwitz; Verlängerung der Geltungsdauer - Satzungsbeschluss Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters SBB Südwest FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 19.09.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 428 "Gewerbegebiet Plagwitz Süd/Markranstädter Straße" (Anlage 2) wird beschlossen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Mit dieser Vorlage soll der Beschluss der Ratsversammlung über die Verlängerung der Veränderungssperre (VI-DS-02951 vom 21.09.2016) für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 428 "Gewerbegebiet Plagwitz/Markranstädter Straße" herbeigeführt werden. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist im Übersichtsplan kenntlichgemacht. Der räumliche Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan wurde erweitert (siehe VI-DS-05257). Die Veränderungssperre bezieht sich lediglich auf den bisherigen räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplan-Aufstellungsbeschlusses. Zur weiteren Sicherung der Planungsziele des Bebauungsplanes Nr. 428 ist es erforderlich, die Geltungsdauer der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB zu verlängern. Eine Ausdehnung der Veränderungssperre auf den erweiterten räumlichen Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses ist bis auf weiteres nicht erforderlich. Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: Nach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird das Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Stadtplanungsamt, den Beschluss im Leipziger Amtsblatt bekannt machen. Dem Stadtbezirksbeirat Südwest wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. Anlagen: 1 Übersichtsplan 2 Satzung 3/3 Anlage 1 Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/ Markranstädter Straße“ Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 5000, Stand: 09/2017 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Geltungsbereich der Veränderungssperre Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Aufstellungsbeschlusses des B-Planes Nr. 428 Anlage 2 Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/Markranstädter Straße“ Aufgrund der §§ 16 und 17 des Baugesetzbuches und des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung, hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig in ihrer Sitzung am …................. folgende Satzung beschlossen: Gegenstand der Satzung Die Geltungsdauer der am 01.10.2016 im Amtsblatt Nr. 17/2016 sowie vorsorglich erneut am 10.12.2016 im Amtsblatt Nr. 22/2016 und am 02.06.2018 im Amtsblatt Nr. 11/2018 bekannt gemachten Satzung (Beschl. Nr. VI-DS-02951 vom 21.09.2016) über die Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/Markranstädter Straße“ wird um ein Jahr verlängert. Ausfertigung Die Ratsversammlung hat diese Satzung beschlossen. Die Rechtsgrundlagen hierfür ist § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Leipzig, den (Siegel) Burkhard Jung Oberbürgermeister Hinweis: Die Satzung ist mit Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt Nr. ........................... am ........................... in Kraft getreten. Seite 1